Fachbeiträge & Kommentare zu Wohngeld

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.3.3.2 Nachschüsse

Der Beschluss über die Nachschüsse begründet originär nur für die bislang so genannte Abrechnungsspitze (den Schuldsaldo aus der Einzelabrechnung, der das Soll der Hausgeldvorschüsse übersteigt) eine (neue) Schuld.[1] Verstöße Beschließen die Wohnungseigentümer entgegen diesen Grundsätzen mit Rechtsbindungswillen, dass der Erwerber aus dem Beschluss über die Nachschüsse auch ...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.4.2.2.1 Überwachung der Fristen

Der Verwalter hat im Rahmen seiner Pflichtaufgaben den Eingang fälliger Hausgeldzahlungen zu überwachen und bei deren Ausbleiben unverzüglich zeit- und sachgerecht zugunsten der Gemeinschaft vorzugehen. Beim Einzug von Hausgeldforderungen handelt der Verwalter in Wahrnehmung von Amtspflichten. Praxis-Beispiel Unterschiedliche Verjährung von Vor- und Nachschüssen Die Wohnungsei...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 5 Insolvenzantrag

Das Insolvenzverfahren wird nach § 13 Abs. 1 InsO auf schriftlichen Antrag eröffnet. Der Insolvenzantrag ist zulässig, wenn der Antrag den Erfordernissen des § 14 Abs. 1 InsO entspricht. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner (= Wohnungseigentümer). Der Antrag eines Gläubigers ist allerdings nur dann zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an d...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 7.1.1 Folgen

Diese gesetzlich angeordnete Verwaltungszuständigkeit hat für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den Verwalter Auswirkungen unter anderem auf: Die vom Verwalter den Wohnungseigentümern zu erteilenden Informationen, z. B. nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG. Das Recht, Informationen zu verlangen und in die Verwaltungsunterlagen Einsicht zu nehmen. Dieses Recht steht jetzt auch ...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.1 Fälligkeitstheorie und Überblick

Für die Person des Hausgeldschuldners kommt es nach h. M. darauf an, wer bei Fälligkeit der aus einem Beschluss nach 28 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 WEG begründeten Ansprüche aktuell Eigentümer oder Miteigentümer eines Wohnungseigentums ist ("Fälligkeitstheorie").[1] Dies ist in der Regel, wer als (Mit-)Eigentümer im Grundbuch eingetragen und als "Wohnungseigentümer" anzuseh...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.4.4 Testamentsvollstrecker

Bloße Nachlassverbindlichkeit sind die Hausgelder, die während der Dauer einer Testamentsvollstreckung fällig werden, jedenfalls wenn der Testamentsvollstrecker das Wohnungseigentum mit den Nachlassmitteln erworben hat.[1] Soweit der Nachlass ausreichend ist, wird neben dem Eigentümer auch der Testamentsvollstrecker zum Hausgeldschuldner.[2] Eigentümerversammlung Weil der Tes...mehr

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Abrechnung des Hausgeldinka... / 3.2.1 Überblick

Ist das gerichtliche Vorgehen gegen einen Hausgeldschuldner nicht erfolgreich, bleibt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf ihren Kosten "sitzen". Ferner muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aus dem Verwaltungsvermögen den Kostenerstattungsanspruch des obsiegenden Wohnungseigentümers erfüllen. Die Kostenerstattung umfasst auch die Entschädigung des Wohnungseige...mehr

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Hausgeldinkasso: Versorgung... / 2.1.2 Generalklausel

Ist kein Regelbeispiel erfüllt, ist zu untersuchen, ob eine schwere Verletzung im Übrigen vorliegt. Der Wortlaut des § 17 Abs. 1 WEG lässt erkennen, dass insoweit nur besonders schwere Pflichtverstöße eine Eigentumsentziehung rechtfertigen können.[1] Dazu gehören insbesondere die fortlaufend unpünktliche Erfüllung von Hausgeld- und anderen Zahlungsansprüchen[2], schwere, fortd...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.6.2 Ehemaliger (ausgeschiedener) Wohnungseigentümer

Ein ehemaliger Wohnungseigentümer ist nach h. M. für die Hausgeldforderungen Verpflichteter, die während seiner Eintragung im Wohnungsgrundbuch als Wohnungseigentümer fällig geworden sind. Haftungsklausel Haben die Wohnungseigentümer eine Haftungsklausel vereinbart (= Erwerberhaftung), haftet der Sondernachfolger kumulativ neben dem Alteigentümer. Hausgeld, das nach dem Eigent...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.3.2.2 Liquiditätslücke

Folgt man der h. M., kann es trotz einer ordnungsmäßigen Verwaltung und der jährlichen Vorlage von Plänen zu einer Liquiditätslücke[1] kommen. Diese entsteht, wenn die Vorschüsse z. B. mit dem Jahr 2021 enden, neue Vorschüsse aber erst im Sommer des Jahres 2022 beschlossen werden. Denn dann schulden die Wohnungseigentümer für ein halbes Jahr in Ermangelung einer Anspruchsgru...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.3.5 Beschlussmuster: Vorschüsse

Musterbeschluss: Vorschüsse TOP XX: Vorschüsse Es werden folgende monatlich jeweils im Voraus fällige Vorschüsse in Euro beschlossen: Der Beschluss gilt ab _______. Er gilt so lange, bis ein neuer Beschluss über Vors...mehr

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Liquiditätskrise (WEG) / 4 Anlegung einer Liquiditätsrücklage

Der "Königsweg", um Liquiditätsengpässen zu begegnen, ist die Ansammlung einer Liquiditätsrücklage als weitere Rücklage i.S.v. § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG. Eine Liquiditätsrücklage hat den Zweck, dass der Verwalter jederzeit in der Lage ist, Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auszugleichen oder aus anderen Gründen plötzlich auftretende Engpässe zu bedienen....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Insolvenz eines Wohnungseig... / 14 Insolvenz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist – auch wenn sie ein Wohnungseigentum erworben hat und Wohnungseigentümerin ist – nach § 9a Abs. 5 WEG nicht insolvenzfähig. Statt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer müssen ihre "Mitglieder", mithin die Wohnungseigentümer, die fälligen Hausgelder begleichen.[1]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.3.3.1 Vorschüsse

Soweit Vorschüsse fällig werden, nachdem ein Sondernachfolger "Wohnungseigentümer" geworden ist, also im Wohnungsgrundbuch als Eigentümer des Wohnungseigentums eingetragen worden ist, schuldet allein er die Erfüllung des Vorschusses.[1] Den Vorschuss auf eine nach Eigentumsumschreibung fällig werdende Sonderumlage, schuldet nur der Sondernachfolger. Dies gilt nach h. M. auch ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldinkasso und Verwalt... / 3.3.2 Kostenfestsetzungsverfahren

Sollen die im Zusammenhang mit dem Hausgeldinkasso stehenden Sondervergütungen nicht als Nebenforderung eingeklagt werden, fragt sich, ob diese als notwendige Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Kostenfestsetzungsverfahren[1] festgesetzt werden können. Diese Frage ist grundsätzlich zu verneinen.[2] Anders ist es allerdings wohl dann, wenn über Bestand und Höhe ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.2.1 Hausgeldschuldner

Sollte ein Wohnungseigentümer versuchen, mit eigenen Ansprüchen gegen die Ansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach §§ 387 ff. BGB aufzurechnen, wäre dies zum Scheitern verurteilt, denn nach gesicherter Rechtsprechung kann ein Wohnungseigentümer gegenüber Hausgeldansprüchen grundsätzlich nicht aufrechnen.[1] Diese Beschränkung wird etwa aus dem Umstand hergeleite...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.6 Vorschüsse auf eine Sonderumlage

Durch einen auch auf § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG beruhenden Beschluss, Vorschüsse auf eine Sonderumlage zu verlangen, muss mit Wirkung für und gegen alle Wohnungseigentümer verbindlich festgelegt werden, welchen Vorschuss ein Wohnungseigentümer schuldet.[1] Er muss die Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers betragsmäßig bestimmen. Inhalt Aus dem Beschluss müssen sich der U...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldinkasso: Versorgung... / 1 Einstellung von Versorgungsleistungen ("Versorgungssperre")

Zahlt ein Wohnungseigentümer kein Hausgeld, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer[1] den säumigen Miteigentümer von einem Leistungsbezug von Strom, Gas, Wasser, Wärme und ggf. Kabelfernsehen ausschließen und also die Versorgungsleistungen einstellen ("Versorgungssperre").[2] Grundlage dieses Rechtes ist § 273 BGB.[3] Dass ein Entziehungsgrund nach § 17 WEG vorliegt, s...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Liquiditätskrise (WEG) / 2 Rückgriff auf die Erhaltungsrücklage

In der Verwalterpraxis wurde und wird ggf. auch noch bei Liquiditätsengpässen von Verwaltern gern in die Erhaltungsrücklage "gegriffen".[1] Dieser Weg ist ebenso bewährt wie – ist er nicht vorbereitet – nach der Rechtsprechung unzulässig.[2] Die von einem Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf die Erhaltungsrücklage gezahlten Mittel sind nach h. M. nämlich bereit...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Unterhalt 2022 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 587 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Rz. 588 Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpfl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Unterhalt 2022 – Lei... / 3 Angaben zur ersten unterstützten Person (Seite 2)

Rz. 127 [Angaben zur (ersten) unterstützten Person → Zeilen 31–44] Anhand der Angaben wird geprüft, ob ein Abzug von Unterhaltszahlungen an die unterstützte Person möglich ist. Falls die Bedingungen nicht das ganze Jahr über vorlagen, müssen Sie den Zeitraum genau angeben. Der für das Jahr abzugsfähige Höchstbetrag wird dann nur zeitanteilig berücksichtigt. Rz. 128 [Gesetzlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2022, Das Nachlassv... / 5. Der Pflichtenkatalog der Vermögenserfassung

Im Einzelnen: Unstreitig dürfte sein, dass für die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses dabei regelmäßig ein Zeitraum von drei bis vier Monaten zugebilligt wird.[40] Damit ist der Zeitraum, bis wann nach Verpflichtung das Verzeichnis erstellt werden muss, definiert. Das deckt sich mit den anderen benannten Vorschriften.[41] Unstreitig dürfte auch sein, dass die Erstellung vo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 303 Witwer... / 2.2 Voraussetzungen für eine Witwerrente nach "altem" Recht

Rz. 4 Soweit das "alte" Hinterbliebenenrecht Anwendung findet, müssen für die Gewährung der Witwerrente die weiteren Voraussetzungen gemäß Satz 1 erfüllt sein. Dies ist der Fall, wenn die verstorbene Ehefrau überwiegend den Familienunterhalt im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tode getragen hatte. Grundsätzlich bezieht sich der letzte wirtschaftliche Dauerzustan...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anspruch auf Vorschuss: Nic... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Wohnungseigentumsanlage, die das aktuelle Gesetz und seine dogmatischen Grundlagen nicht "lebt". Nach dieser Dogmatik steht den Wohnungseigentümern eine rechtsfähige Gemeinschaft gegenüber, in der die Wohnungseigentümer Rechte, aber auch Pflichten haben. Eine dieser Pflichten besteht darin, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschuss: Beschlussfassung / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG oder durch Beschluss vorgesehenen Rücklagen. Das LG – Einzelrichter – ist der Ansicht, dieser Beschluss könne auch gefasst werden, indem die Wohnungseigentümer bloß "den Wirtschaftsplan" beschließen. In diesem Beschluss ve...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Falsche Rechtsmittelbelehrung / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K und der ehemalige Verwalter B streiten, ob B Schadensersatz wegen nicht beigetriebener Hausgelder schuldet. Das AG verurteilt B. In der Rechtsmittelbelehrung des dem B am 26.3.2021 zugestellten Urteils wird das LG Halle als zuständiges Berufungsgericht bezeichnet. Dorthin richtet B seine Berufung. Nach einem Hinweis vom 1.6.2021, das...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4.3 Wohngeld (Abs. 3 Nr. 2a)

Rz. 32 Mit Art. 2 Nr. 6 des Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist mit Wirkung ab 1.1.2005 in Abs. 3 Nr. 2a zusätzlich die Unpfändbarkeit von Wohngeld hinzugekommen und im Zusammenhang mit der Neufassung des Abs. 3 nicht geändert worden. Die Unpfändbarkeit ist damit begründet worden (BT-Drs. 15/1516 S. 68), dass das Wohngeld als Sozialleistung zwar b...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.7.1 Rückforderung vom Pfändungsgläubiger

Rz. 67 Mit dem durch Art. 2 Nr. 5, 32 Abs. 1 des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes mit Wirkung zum 30.3.2005 angefügten Abs. 6 wird auf § 53 Abs. 6 verwiesen. Nach § 53 Abs. 6 gilt in den Fällen, in denen bei einer Übertragung oder Verpfändung Geldleistungen zu Unrecht erbracht worden sind, dass sowohl der Leistungsberechtigte als auch der neue Gläubiger als Gesamtschuldner ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Ahrens, Das neue Pfändungsschutzkonto, NJW 2010 S. 2002. ders., Aktuelle Rechtsprechung zu massezugehörigen Einkünften, NJW-Spezial 2018 S. 341. Becker, Mängelbeseitigung beim Kontopfändungsschutz, NJW 2011 S. 1317. Cranshaw, Vollstreckungsrechtliche Zusammenrechnung von gesetzlichen inländischen mit ausländischen Renten, jurisPR-InsR 1/2015 Anm. 1. Dahm, Zur Pfändbarkeit...mehr

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AGS 08/2022, Streitwert einer Klage auf Zahlung zukünftiger WEG-Hausgelder

§§ 48 Abs. 1 S. 1 GKG; §§ 9, 258 ZPO Leitsatz Der Streitwert für eine Klage auf Zahlung künftiger WEG-Hausgelder (§ 258 ZPO) richtet sich nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag, wenn der zugrundeliegende Wirtschaftsplan (wie üblich) eine Fortgeltungsklausel enthält. LG Karlsruhe, Beschl. v. 8.7.2022 – 11 T 42/22 I. Sacherhalt Die Klägerin hatte in einem WEG-Verfahren mit ihrem Klageant...mehr

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AGS 08/2022, Streitwert ein... / III. Zukünftige Hausgelder sind wiederkehrende Leistungen

Es handelt sich beim Klageantrag zu 2) um eine Klage auf zukünftige Zahlung wiederkehrender Leistungen gem. § 258 ZPO. Wird das Hausgeld auf der Grundlage des Wirtschaftsplans als monatliche Zahlung geschuldet, so handelt es sich um eine wiederkehrende Leistung. Dem steht auch nicht entgegen, dass der Wirtschaftsplan grds. nur für ein Jahr gilt, denn der Beschluss eines neue...mehr

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AGS 08/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit der Frage, inwieweit Beratungshilfe im Rahmen der Strafvollstreckung besteht (S. 337). Über die Kosten des Terminsvertreters bei ausgefallenem Termin berichtet mein Beitrag auf S. 341. Mit der Frage, welcher Umsatzsteuersatz abzurechnen ist, hat sich das FG Dessau-Rosslau (S. 347) zu befassen gehabt. Dort war das Verfahren übereinstimmen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ai) ABC der nicht steuerbaren Bezüge

Rn. 61 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sofern nicht anders beim jeweiligen Stichwort vermerkt, gehören ua zu den nicht steuerbaren oder auch steuerfreien (im ESt-Recht ist diese Unterscheidung im Gegensatz zum USt-Recht bedeutungslos), da keiner Einkunftsart unterfallenden Bezügen: Arbeitnehmer-Sparzulage nach § 13 Abs 3 5. VermBG (H 2 EStH 2020) Ausgleichsflächenentschädigung Entsch...mehr

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AGS 08/2022, Streitwert ein... / I. Sacherhalt

Die Klägerin hatte in einem WEG-Verfahren mit ihrem Klageantrag zu 2) beantragt, den Beklagten bis zum Beschluss eines neuen Wirtschaftsplans zur Zahlung künftiger Hausgelder i.H.v. monatlich 294,00 EUR zu verurteilen. Das AG hat den Streitwert dieses Antrags mit dem Jahreswert, also mit 12 x 294,00 EUR = 3.528,00 EUR festgesetzt. Die hiergegen erhobene Beschwerde des Prozes...mehr

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AGS 08/2022, Streitwert ein... / II. 3,5facher Jahresbetrag

Der Streitwert für den Klageantrag zu 2) auf Zahlung künftiger Hausgelder richtet sich gem. § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 9 ZPO nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag. Im zugrunde liegenden Fall sind dies 294,00 EUR x 12 x 3,5 = 12.348,00 EUR.mehr

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AGS 08/2022, Streitwert ein... / Leitsatz

Der Streitwert für eine Klage auf Zahlung künftiger WEG-Hausgelder (§ 258 ZPO) richtet sich nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag, wenn der zugrundeliegende Wirtschaftsplan (wie üblich) eine Fortgeltungsklausel enthält. LG Karlsruhe, Beschl. v. 8.7.2022 – 11 T 42/22mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Abweichende Wohnkosten

Rz. 972 Wohnkosten können unterschiedlich hoch sein, abhängig davon, ob man z.B. im ländlichen Raum oder im Innenbereich einer Großstadt wohnt. Dies bereitet häufig Probleme, weil innerhalb eines OLG-Bezirks einheitliche Selbstbehaltssätze gelten, aber auch innerhalb eines Bezirks sehr unterschiedlich hohe Wohnkosten auftreten können. Die Sozialhilfe verwendet nur für den al...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Der Haben-Bereich

Rz. 998 Der Haben-Bereich beschreibt die Deckungsmasse, die im Rahmen der Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist. Berücksichtigungsfähig sind grundsätzlich alle Einkünfte, gleich, ob sie auf den Bedarf Einfluss haben oder nicht. Dies sind alle Einkünfte, die erzielt werden oder in zumutbarer Weise erzielbar sind, ohne Rücksicht auf Herkunft und Eheprägung. Maßgeblich sind ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Vorteile und Nachteile des Realsplitting

Rz. 1005 Der Vorteil des Realsplitting besteht darin, dass sich die Steuerbelastung des Schuldners in der Regel drastisch ermäßigt. Denn der geleistete Ehegattenunterhalt[1147] wird von der Spitze seines zu versteuernden Einkommens abgezogen. Der Schuldner erzielt also eine Steuerersparnis in Höhe seiner persönlichen Spitzensteuerbelastung. Je höher das Einkommen des Schuldn...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / A. Die Hausgeld- bzw. Beitragsforderung

I. Grundlagen Rz. 1 Als Hausgeldinkasso wird hier die Gesamtheit der Maßnahmen zur (zwangsweisen) Durchsetzung von Hausgeld- bzw. Beitragsforderungen der Gemeinschaft gegen einzelne Miteigentümer bezeichnet.[1] Das "Inkassoverfahren" beginnt mit der Anmahnung der Forderung durch den Verwalter und führt über die gerichtliche Titulierung zur Zwangsvollstreckung oder zum Einsatz...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / I. Grundlagen

Rz. 1 Als Hausgeldinkasso wird hier die Gesamtheit der Maßnahmen zur (zwangsweisen) Durchsetzung von Hausgeld- bzw. Beitragsforderungen der Gemeinschaft gegen einzelne Miteigentümer bezeichnet.[1] Das "Inkassoverfahren" beginnt mit der Anmahnung der Forderung durch den Verwalter und führt über die gerichtliche Titulierung zur Zwangsvollstreckung oder zum Einsatz von "Druckmi...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / III. Das gerichtliche Mahnverfahren

Rz. 18 Das gerichtliche Mahnverfahren stellt, wenn kein Widerspruch eingelegt wird, den schnellsten und kostengünstigsten Weg zur Titulierung dar. Dieser Weg wird eingeschlagen, wenn mit Widerstand des Schuldners nicht zu rechnen ist. Zuständig ist das Amtsgericht am Ort der Wohnanlage (→ § 13 Rdn 12), außer wenn es – wie üblich – aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen ein ...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / b) Hausgeldrückstände und Erwerberhaftung

Rz. 39 Beispiel Wohnungseigentümer V muss laut Wirtschaftsplan im Jahr 2021 monatlich 250,00 EUR Hausgeld (Vorschüsse nach dem Wirtschaftsplan) bezahlen. Seit Mai 2021 (einschließlich) zahlt er kein Hausgeld mehr. Außerdem hat er den Nachschuss gemäß der im April 2021 beschlossenen Jahresabrechnung für 2020 i.H.v. 500,00 EUR nicht bezahlt. Am 20.6.2021 verkauft V seine Wohnu...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / 2. Erstbezug und Entstehung der werdenden Gemeinschaft

Rz. 18 Die Ein-Personen-Gemeinschaft ("Alleinherrschaft" des Bauträgers) endet mit der Übergabe der ersten Wohnung an einen Käufer, wie sich aus § 8 Abs. 3 WEG ergibt: "Wer einen Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum gegen den teilenden Eigentümer hat, der durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist, gilt gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den ande...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / IV. Hausgeldzahlung durch den Zwangsverwalter

Rz. 48 Für die Zahlungspflichten des Zwangsverwalters gelten dieselben Grundsätze wie beim Eigentümerwechsel (→ § 8 Rdn 39), wobei der Zwangsverwalter dem Erwerber gleichsteht. Das bedeutet konkret: Der Zwangsverwalter muss (nur) die nach Anordnung der Zwangsverwaltung fällig werdenden Beiträge an die Gemeinschaft (ehemals sog. Hausgeld) bezahlen, keine Rückstände.[51] Ob er...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / IV. Klagemuster (Hausgeldklage) mit Erläuterungen

Rz. 27 Muster 9.2: Hausgeldklage Muster 9.2: Hausgeldklage An das Amtsgericht Namens der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt, vertreten durch die WEG-Verwalterin X-Immobilien GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt – Klägerin – erhebe ich Klage gem. § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG gegen 1. Anna Acker, Heine...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / II. Verzug und Verjährung

Rz. 6 Für den Verzug gelten die allgemeinen Bestimmungen des BGB. Wenn für die Vorschüsse (Hausgeld) – wie üblich – ein kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin (z.B. monatliche Zahlung) beschlossen wurde oder in der Gemeinschaftsordnung vorgegeben wird, tritt der Verzug mit Ablauf des Zahlungstermins ein (§ 286 Abs. 2 BGB); ansonsten bedarf es einer Mahnung des Verwalters (§...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Wirtschaftsjahr, Fortgeltungsklausel, Zahlungsmodalitäten

Rz. 154 Gem. § 28 Abs. 1, 2 und 4 WEG ist der für den Wirtschaftsplan und die Abrechnung maßgebliche Zeitraum "das Kalenderjahr" (= Zeitraum 1.1. – 31.12.). Wenn nicht die Gemeinschaftsordnung eine abweichende Wirtschaftsperiode vorgibt oder ermöglicht (was nur selten der Fall ist), ist diese Regelung zwingend. Trotzdem legen viele Verwalter ihrem Rechnungswesen abweichende ...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 1. Grundlagen

Rz. 85 Hat sich ein Miteigentümer so schwerwiegender Pflichtverletzungen schuldig gemacht, dass den anderen Miteigentümern die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann, kann die Gemeinschaft von ihm die Veräußerung seines Wohnungseigentums verlangen (§ 17 Abs. 1 WEG). Das "Veräußerungsverlangen" führt im Ergebnis zu einer "Entziehung des Wohnungs...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / I. Überblick

Rz. 96 Als Druckmittel zur Bezahlung von Rückständen oder um zu verhindern, dass ein Miteigentümer weiterhin Leistungen bezieht, ohne dafür zu bezahlen, kommt für die Eigentümergemeinschaft die Verhängung einer Versorgungssperre in Betracht. Jede Wohnung wird nämlich mit Wasser und Wärme (Heizenergie) versorgt. Das sind Leistungen, die der Wohnungseigentümer nicht direkt vom...mehr