Fachbeiträge & Kommentare zu Wohngeld

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21 Selbstbehalt Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH, Urteil v. 15.3.2006, XII ZR 30/04, FamRZ 2006, 683). 21....mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 21. Selbstbehalt

21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB), dem angemessenen (§ 1603 I BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 I, 1578 I BGB. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme. Er beträgt beim Nicht...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / V. Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). In dem jeweiligen Selbstbehalt sind unterschiedlich hohe Kosten für Unterkunft und Heizung enthalten (vgl. Nr. 21.5.2). 21.2 Notwendiger Selb...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2019

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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Hausgeld: Fiskus und Erbfall

Leitsatz Fällt ein Wohnungseigentum in den Nachlass und ist der Fiskus zum gesetzlichen Alleinerben berufen, sind die nach dem Erbfall fällig werdenden oder durch Beschluss begründeten Hausgeldschulden in aller Regel Nachlassverbindlichkeiten. Eigenverbindlichkeiten sind sie nur, wenn eindeutige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Fiskus die Wohnung für eigene Zwecke nut...mehr

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Verwaltervertrag: Sondervergütung für gerichtliches Verfahren

Leitsatz Durch Beschluss kann nicht – auch wenn eine derartige (nichtige) Regelung im Verwaltervertrag existiert – eine Pauschale von der Forderungshöhe unabhängige Sondervergütung (200 EUR) für die Zuarbeit im Rahmen der gerichtlichen Beitreibung von Hausgeldern durch einen Rechtsanwalt beschlossen werden. Normenkette WEG § 26, § 27; BGB §§ 305ff. Das Problem Im Verwaltervert...mehr

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Abrechnung: Grenzen der Beschlussfassung

Leitsatz Soll mit der Abrechnung eine (weitere) Anspruchsgrundlage für die im Wirtschaftsplan beschlossenen Hausgelder geschaffen werden, ist der entsprechende Beschluss mangels Beschlusskompetenz nichtig. Dies ist bei einer Abrechnung, die nur tatsächliche Zahlungen und Ausgaben enthält und ein Ergebnis als "Nachzahlung/Summe" vorsieht, der Fall. Forderungen aus dem Wirtscha...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Kontenabruf nach § 93 Abs. 8 AO

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Behörden, die neben den Finanzbehörden zu einem Kontenabruf berechtigt sind, sind in § 93 Abs. 8 AO aufgezählt. Auch diese Behörden dürfen den Abruf nur über das Bundeszentralamt für Steuern vornehmen. Eine Einschaltung der Finanzbehörden ist ebenso wenig vorgesehen wie eine "Zweitverwertung" von Daten, die die Finanzbehörden durch ...mehr

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Wirtschaftsplan: Fortgeltungsklausel

Leitsatz Für eine Fortgeltungsklausel in einem Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan besteht eine Beschlusskompetenz. Nach dem Beschluss über die Abrechnung begrenzt sich der Anspruch auf Forderungen aus dem Wirtschaftsplan auf den in der Abrechnung ausgewiesenen Betrag. Hat der Wohnungseigentümer keine Vorauszahlungen auf den Wirtschaftspl...mehr

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Hausgeldklage: Ermächtigung des Verwalters

Leitsatz Wird ein Verwaltungsbeirat lediglich zum Abschluss eines Verwaltervertrages durch Mehrheitsbeschluss ermächtigt, ist er nicht zugleich auch bevollmächtigt, dem Verwalter umfangreiche Vollmachten und Ermächtigungen im Sinne von § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG zu erteilen. Ist der Verwalter nicht wirksam ermächtigt, Hausgeldrückstände gerichtlich geltend zu machen, ist di...mehr

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Hausgeld: Aufrechnung

Leitsatz Auch ein ehemaliger Wohnungseigentümer kann gegenüber rückständigen Hausgeldforderungen nur mit Gegenforderungen aus Notgeschäftsführungen oder mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Dies gilt auch für Gegenforderungen des ehemaligen Wohnungseigentümers, die wegen des Eintritts der Verjährung aktiv nicht mehr geltend gemacht w...mehr

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Streitwert: Anfechtung der Abrechnung

Leitsatz Für die Streitwertbemessung bei der Anfechtung einer Abrechnung sind die Einnahmen aufgrund geleisteter Zahlungen aus dem Wirtschaftsplan nicht zu berücksichtigen. Normenkette GKG § 49a; WEG § 28 Abs. 5 Das Problem Die Wohnungseigentümer streiten um einen Beschluss, mit dem sie gemäß § 28 Abs. 5 WEG eine Abrechnung genehmigt haben. Die Abrechnung weist Kosten in Höhe ...mehr

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AGS 7/2018, Das standardisi... / 1. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse können weder standardisiert noch "im großen Stil" dargelegt werden. Notwendig ist immer eine individuelle Darlegung. Hierzu gehört – je nach Gericht und dessen "Anforderung" – die Vorlage konkreter Belege. In der Praxis hat sich die Vorlage von Kontoauszügen der letzten 2–3 Monate, des Mietvertrages und von Einkommensnachwei...mehr

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Hausgeld: Wenn Sondereigentum nicht nutzbar ist?

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer kann nicht einwenden, kein Hausgeld zu schulden, weil er das ihm gehörende Sondereigentum nicht nutzen kann. Ihm steht wegen der Unbenutzbarkeit der Wohnung kein "Minderungsrecht" zu. Das Risiko der Benutzbarkeit oder Vermietbarkeit des Sondereigentums hat allein der Wohnungseigentümer zu tragen. Normenkette WEG § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 5 Das Pro...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.3.1 Geldleistungen zur Überbrückung vor Sozialleistungszahlung (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 19 Abs. 2 Nr. 1 sieht vor, dass Geldansprüche, also die noch nicht durch Erfüllung erloschenen Forderungen i. S. v. § 194 BGB, aus einem Sozialrechtsverhältnis auch wirksam übertragen oder verpfändet werden können, wenn dies zur Erfüllung oder zur Sicherung von Ansprüchen auf Rückzahlung von Darlehen und auf Erstattung von Aufwendungen dient, die im Vorgriff auf fällig g...mehr

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Klose, SGB I § 46 Verzicht / 2.3 Unwirksamkeit des Verzichts (Abs. 2)

Rz. 17 Durch einen Verzicht sollen Dritte und andere Leistungsträger nicht belastet werden. Daher ordnet Abs. 2 die Unwirksamkeit eines solchen an sich wirksam erklärten Verzichts an, wenn dadurch bei Dritten unmittelbar belastende Auswirkungen eintreten. Rz. 18 Eine solche nachteilige Wirkung kann insbesondere dann eintreten, wenn Dritte durch den Verzicht auf laufende Geldl...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.3.2 Abtretung im wohlverstandenen Interesse (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 24 Die Übertragung von Sozialleistungen auf einen Dritten ist ungeachtet der Pfändbarkeit und der Pfändungsgrenzen zulässig, wenn diese Übertragung im wohlverstandenen Interesse des Berechtigten liegt und der Sozialleistungsträger dieses feststellt. Die Vorschrift betrifft nicht nur die Frage der Pfändbarkeit einer Leistung der Höhe nach, sondern auch schon dem Grunde na...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: Wichtiger Grund

Leitsatz Wenn die nach der Gemeinschaftsordnung dem Verwalter obliegende Zustimmung zur Veräußerung vergemeinschaftet worden ist, ist eine Klage auf Zustimmung gegen die Wohnungseigentümer zu richten. Normenkette WEG § 12 Das Problem Nach der Gemeinschaftsordnung ist allein der Verwalter dafür zuständig, einer Veräußerung zuzustimmen. Der Verwalter teilt Wohnungseigentümer K a...mehr

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Sonderumlage: Begründung von Schulden

Leitsatz Ein Sonderumlagenbeschluss stellt einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan dar. Er begründet ebenso wie ein Beschluss über einen Wirtschaftsplan eine Zahlungspflicht der Wohnungseigentümer. Normenkette WEG § 28 Abs. 5 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K geht gegen Wohnungseigentümer B wegen ausstehenden Hausgelds vor. Im Laufe des Berufungsverfahrens zahlt...mehr

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Hausgeld: Schuldner

Leitsatz Kostenschuldner für Hausgeldzahlungen ist, wer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Hausgelds im Grundbuch als "Wohnungseigentümer" eingetragen ist. Die Ausnahme hiervon für solche Ersterwerber vom teilenden Eigentümer, die eine grundbuchrechtlich gesicherte Position und den Besitz an der Wohnung erlangt haben, ist nicht auf Veräußerungen von Wohnungen aus einer vollstä...mehr

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Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Vertretung

Leitsatz Der Verwalter ist nur dann berechtigt, im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und mit Wirkung für und gegen sie Prozesse zu führen, soweit er hierzu durch Vereinbarung oder Beschluss der Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit ermächtigt ist. Normenkette WEG § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 7 Das Problem Die Wohnungseigentümer bestellen im Jahr 2010 Verwalter...mehr

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Offenes Treuhandkonto: Verboten!

Leitsatz Verlangt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Zahlung von Hausgeld auf ein offenes Treuhandkonto, so kann ein Wohnungseigentümer die Zahlung mangels Fälligkeit der Forderung verweigern. Normenkette WEG § 27 Abs. 1 Nr. 6 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von Wohnungseigentümer B rund 3.000 EUR Hausgeld gemäß dem Wirtschaftsplan 2015....mehr

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FF 4/2018, Das Wechselmodell – Reformbedarf im Kindschaftsrecht?

15. Göttinger Workshop zum Familienrecht Am 20.10.2017 veranstalteten Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen, Prof. Dr. Volker Lipp, Prof. Dr. Eva Schumann und Prof. Dr. Barbara Veit den 15. Göttinger Workshop zum Familienrecht.[1] Er griff die Diskussion um das sog. Wechselmodell auf, die schon seit einigen Jahren – zuletzt aufgrund der BGH-Entscheidungen zur gerichtlichen Anordnu...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.5 Nachzahlung von Sozialleistungen (Abs. 4)

Rz. 32 Im Falle einer zwingenden Rücknahme für die Vergangenheit wegen rechtswidrig nicht erbrachter Sozialleistungen wird durch Abs. 4 die Nachzahlung einer Leistung auf den Zeitraum von 4 Jahren beschränkt, berechnet von der Rücknahmeentscheidung an. Hierbei handelt es sich um eine materiell-rechtliche Beschränkung der Leistungsansprüche, die von der Behörde beim Erlass de...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.5.1 Änderung zugunsten des Betroffenen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 36 Eine objektive Änderung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 zugunsten des Betroffenen ist grundsätzlich von Amts wegen festzustellen. Soweit sich im Zusammenhang mit diesen Feststellungen auch zwischenzeitliche Änderungen zuungunsten des Betroffenen ergeben, sind auch diese bei der rückwirkenden Neubewilligung zu berücksichtigen, so dass eine evtl. Nachzahlung geringer ausfallen...mehr

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Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.3 Verfahrensfehler als Wiedereinsetzungsgrund (Abs. 3)

Rz. 41 Bei unverschuldeter Versäumung einer Verfahrensfrist ist Wiedereinsetzung zu gewähren (§ 67 SGG). Für den Fall der fehlenden Begründung oder der unterlassenen Anhörung fingiert Abs. 3 die Versäumung der Widerspruchsfrist als nicht verschuldet. Diese Fiktion beruht darauf, dass sich in diesen Fällen aufgrund der fehlenden tatsächlichen und rechtlichen Gründe und Begrün...mehr

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Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.2 Zeitliche Grenze der Heilung (Abs. 2)

Rz. 33 Die Möglichkeit, Verfahrensfehler nach Abs. 1 Nr. 2 bis 6 durch Nachholung zu heilen, war bis Ende 2000 auf die Dauer des Verwaltungsverfahrens, also bis zum Ende des Widerspruchverfahrens mit dem Erlass eines Widerspruchsbescheides begrenzt, was damit begründet wurde, dass während dieser Zeit die Verwaltung die Sachherrschaft über das Verwaltungsverfahren und die Ent...mehr

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.3 Erstattung bei bescheidlosen Leistungen (Abs. 2)

Rz. 17 § 50 Abs. 2 Satz 1 enthält im Sinne einer Auffangregelung eine Anspruchsgrundlage für die Erstattung aller durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen bewirkten Vermögensverschiebungen (= Leistungen), die ein Leistungsträger in Wahrnehmung seiner öffentlich-rechtlichen Aufgaben nach dem SGB einem Bürger erbracht hat (BSG, Urteil v. 7.9.2006, B 4 RA 43/05). Dabei muss es ...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift findet grundsätzlich nur Anwendung auf bereits bei Erlass objektiv rechtswidrige VA, woraus sich die Verwendung des Begriffs der Rücknahme ergibt. Es muss sich um einen wirksamen begünstigenden VA handeln. Bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit kommt es nur auf objektive Umstände, nicht auf den Kenntnisstand der Behörde an (LSG Baden-Württemberg, Urtei...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 66 Benz, Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung nach § 48 Abs. 3 SGB X, WzS 1985 S. 65. Bienert, Zur Rückforderung von überbezahltem Arbeitslosengeld bei Leistung für "falsche Zeiträume", info also 2015 S. 53. Conradis, Die Durchbrechung bestandskräftig belastender Verwaltungsakte – insbesondere § 44 SGB X, ASR 2010 S. 249. Dahm, Verfassungskonforme Anwendung des §...mehr

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Verwalter: Vertragsschluss ohne Ermächtigung

Leitsatz Der ohne Ermächtigung handelnde Verwalter ist ein Vertreter ohne Vertretungsmacht. Für die Annahme einer Anscheins- oder Duldungsvollmacht reicht die bloße Bestellung als Verwalter nicht aus. Normenkette WEG § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 Das Problem Werkunternehmer K bringt jeweils eine 3 Millimeter starke Dämmfolie zur Trittschalldämmung unterhalb des in den Wohnungen 1, 2...mehr

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Verwaltervertrag: Sondervergütung für Hausgeldklagen

Leitsatz Es entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, in Bezug auf eine Hausgeldklage dem Verwalter pauschal für die Aufbereitung der Unterlagen und Zuarbeit zu dem Rechtsanwalt für alle Instanzen eine einmalige Gebühr in Höhe von 200 EUR inclusive Mehrwertsteuer je Hausgeldklage zu gewähren. Normenkette WEG § 26 Das Problem Im Verwaltervertrag von B heißt es wie folgt: Für den Fa...mehr

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Abrechnung: Guthaben

Leitsatz Weist eine Abrechnung ein Guthaben für einen Wohnungseigentümer aus, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht berechtigt, gegen diesen Anspruch mit ihr bekannten Ansprüchen aufzurechnen. Normenkette WEG § 21 Abs. 7, § 28 Abs. 5 Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen im Juli 2014 die Abrechnung 2013. Wohnungseigentümer K steht danach ein Guthaben zu. D...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Prüfung durch Grundbuchamt

Leitsatz Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, wonach diejenigen, denen ein Miteigentumsanteil gemeinschaftlich zusteht, zur Bestellung eines Bevollmächtigten verpflichtet sind und ihr Stimmrecht bis dahin ruht, ist nicht offensichtlich unwirksam oder unbeachtlich. Anders ist es für eine Regelung, die das Stimm- und Teilnahmerecht in der Versammlung von der Eigentümerst...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoein...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 2. Sozialleistungen

2.1 Arbeitslosengeld (§ 136 SGB III) und Krankengeld. 2.2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §§ 19 ff. SGB II sind kein Einkommen, es sei denn, die Nichtberücksichtigung der Leistungen ist in Ausnahmefällen treuwidrig; nicht subsidiäre Leistungen nach dem SGB II sind Einkommen (insbesondere Entschädigung für Mehraufwendungen "Ein-Euro-Job" § 16 SGB II, Freibet...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1. Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2. Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z. B. Abfindungen) sind grundsätzlich auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. 1.3. Überstundenvergütungen werden dem Ei...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr