Fachbeiträge & Kommentare zu Wohngeld

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / a) Bindungswirkung zum Wohnvorteil

Wenn ein gerichtlicher Vergleich ausdrücklich als Grundlage eine mehrseitige Unterhaltsberechnung im Schriftsatz des damaligen Verfahrensbevollmächtigten des Abänderungsantragstellers in Bezug nimmt und darin der unstreitige Wohnwert jeweils ohne Abzüge für Hauskosten oder Grundsteuer berücksichtigt ist, so kann der Vergleich – jedenfalls konkludent – im Einklang mit seinem ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Einkommensgrenzen

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Höhe des zu versteuernden Einkommens nach § 2 Abs 5 EStG (> Einkommen Rz 2), dem bei einen > Arbeitnehmer ohne andere stpfl > Einkünfte nur die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG zugrunde liegen, hat für bestimmte, zB folgende Begünstigungen Bedeutung (Einkommensgrenze): Für die ArbN-Sparzulage (vgl § 13 VermBG [> Anh ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 83 Nach Zwe... / 2.3 Beispiele für zweckfremde, -neutrale und -identische Leistungen

Rz. 8 Abwrackprämie: zweckfremd (vgl. zum SGB II: LSG Thüringen, Beschluss v. 27.7.2009, L 7 AS 535/09 ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 22.9.2009, L 2 AS 315/09 B ER; LSG Bayern, Beschluss v. 21.12.2009, L 7 AS 831/09 B ER; LSG Hessen, Beschluss v. 15.1.2010, L 6 AS 515/09 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 16.6.2010, L 12 AS 807/10 B ER; a. A. LSG Nordrhein-Wes...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerfreie Einnahmen / 2 Steuerfreie Einnahmen

Als steuerfrei im engeren Sinne bezeichnet man diejenigen Einnahmen, die ihrer Art nach unter eine der 7 Einkunftsarten fallen, die aber vom Gesetzgeber ausdrücklich für steuerfrei erklärt worden sind. Steuerbefreiungsvorschriften finden sich im EStG, z. B. §§ 3, 3b EStG, aber auch in einer Vielzahl anderer Gesetze. Zu den steuerfreien Einnahmen zählen z. B. Leistungen aus eine...mehr

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FoVo 06/2020, Der Pfändungs... / IV. Die Wirkungen eines Pfändungsschutzkontos

Die Wirkungen des P-Kontos zeigen sich in dem gewährten Pfändungsschutz, der in einem völlig neuen Abschnitt der ZPO, in Abschnitt 4 in den §§ 899 bis 910 ZPO-E, geregelt wird. Was bleibt … Der bisherige Schutz auf dem P-Konto aus § 850k Abs. 1, 2 und 4 ZPO, Stufe 1 des Kontopfändungsschutzes, geht in § 899 ZPO-E auf. Dabei kommt nur eine Aufrundung auf volle 10-EUR-Beträge hi...mehr

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Jung, SGB XII § 34 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bildet gemeinsam mit den §§ 34a und b den Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB XII, der Vorschriften über die Leistungen zur Bildung und Teilhabe enthält. Die Einfügung der Vorschriften ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die massive Kritik, die das BVerfG in dem Urteil v. 9.2.2010, 1 BvL 1/09 u. a. Rz. 191 ff. an der Bemessung der Regelleis...mehr

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FoVo 02/2020, Für Sie zusam... / 2 II. Die Entscheidung und die Folgen kurz zusammengefasst

Mieteinkünfte und § 850i ZPO Der BGH teilt den – soweit ersichtlich unstreitigen – Ansatz des LG, dass Mietforderungen der Pfändungsschutzvorschrift des § 850i ZPO unterfallen (BGH FoVo 2014, 164; BGH FoVo 2015, 155; BGH FoVo 2016, 111; BGH FoVo 2018, 114). Hinweis Nach § 850i ZPO hat das Gericht bei der Pfändung sonstiger Einkünfte des Schuldners, die kein Arbeitseinkommen si...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 2. Sozialleistungen

2.1 Arbeitslosengeld (§ 136 SGB III) und Krankengeld. 2.2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §§ 19 ff. SGB II sind kein Einkommen, es sei denn, die Nichtberücksichtigung der Leistungen ist in Ausnahmefällen treuwidrig; nicht subsidiäre Leistungen nach dem SGB II sind Einkommen (insbesondere Entschädigung für Mehraufwendungen "Ein-Euro-Job" § 16 SGB II, Freibet...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / I. Sachlicher Anwendungsbereich der Beratungshilfe

Rz. 105 Beratungshilfe nach dem BerHG wird gem. § 2 Abs. 2 BerHG in allen rechtlichen Angelegenheiten gewährt. Dies können somit Angelegenheiten seinmehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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FF 01/2020, Bemessung des e... / 2 Anmerkung

1. Der wesentliche Streitpunkt des Verfahrens war die Frage, ob der Antragsteller die von ihm verfolgte Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs mit der Antragsgegnerin aus dem Jahr 2011 über den nachehelichen Unterhalt auf Belastungen für das Wohnen in der ihm gehörenden Eigentumswohnung stützen konnte, nachdem er sowohl in dem früheren Vergleich als auch im vorliegenden V...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1 Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2 Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z. B. Abfindungen) sind grundsätzlich auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. 1.3. Überstundenvergütungen werden dem Eink...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten - oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Br...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen (§ 1361 Abs. 1, § 1578 Abs. 1 BGB) Selbstbehalt. 21.2. Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbst...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21 Selbstbehalt Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH, Urteil v. 15.3.2006, XII ZR 30/04, FamRZ 2006, 683). 21....mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Unregelmäßige Einkommen Bei ...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / V. Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). In dem jeweiligen Selbstbehalt sind unterschiedlich hohe Kosten für Unterkunft und Heizung enthalten (vgl. Nr. 21.5.2). 21.2 Notwendiger Selb...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 21. Selbstbehalt

21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB), dem angemessenen (§ 1603 I BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 I, 1578 I BGB. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme. Er beträgt beim Nicht...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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FF 01/2020, Bemessung des e... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs über nachehelichen Unterhalt ab Oktober 2016. [2] Aus der am 4.12.1980 geschlossenen Ehe der Beteiligten sind zwei 1981 und 1984 geborene Töchter hervorgegangen. Die Beteiligten trennten sich am 5.8.2007; seit dem 2.1.2009 ist ihre Ehe rechtskräftig geschieden. [3] Der im Mai 1953 geborene Ant...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2020

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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Jansen, SGB X § 99 Auskunft... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Auskunftspflichten nach § 99 bestehen immer dann, wenn gesetzliche Regelungen von Sozialleistungen die Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen vorsehen. Dies kann sich zugunsten wie auch zu Lasten des Sozialleistungsberechtigten auswirken. Insbesondere kann es sich um folgende Vorschriften handeln: § 10 SGB V (Familienversicherung), § 65 SGB VII (Witwen- und Witwe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wohngeld

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ist steuerfrei (vgl § 3 Nr 58 EStG) und unterliegt nicht dem > Progressionsvorbehalt Rz 8/1. Rz. 2 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Steuerfrei sind gemäß § 3 Nr 2 EStG die als Teil des Arbeitslosengelds II getragenen Kosten der Unterkunft (vgl § 19 Abs 1 SGB II) – ebenso ohne > Progressionsvorbehalt Rz 8/1; außer...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wohnung

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Aufwendungen für die Wohnung (Miete usw) sind grundsätzlich mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Lebensführung Rz 1), auch wenn der Stpfl wegen des Berufs eine besonders teure Wohnung anmietet (BFH 92, 8 = BStBl 1968 II, 435). Das gilt ebenso für die Wohnungseinrichtung, selbst nach einem beruflich veranlassten Umzug (zu Einzelheiten iZm >...mehr

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zfs 06/2019, Der Personensc... / C. Das neue Hinterbliebenengeld

Vom Schockschaden zum Hinterbliebenengeld ist gedanklich kein weiter Weg und so sind wir jetzt dort angekommen – aber für den Gesetzgeber war dieser Weg sehr weit, weil ein solcher Anspruch eigentlich mit dem System des deutschen Deliktsrechts unvereinbar ist, auch wenn immer wieder die Forderung nach einem "Schmerzensgeld für Angehörige" erhoben worden ist.[37] Aus abgeleit...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 2.1.4 Erlöschen der Sozialleistungsansprüche

Rz. 19 Vorschriften, die sich mit dem Erlöschen der Einzelansprüche auf Sozialleistungen befassen, fehlen. Nicht genannt und eigenständig geregelt ist insbesondere das Erlöschen durch Erfüllung (vgl. § 362 BGB). Für die Erfüllung von Geldleistungen regelt § 47 zwar nur die Modalitäten der Auszahlung, meint damit zugleich aber auch die Erfüllung der Ansprüche durch unbare Zah...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 41 Fälligkeit / 2.3 Sonderregelungen

Rz. 14 Die Fälligkeitsregelung des § 41 steht unter dem ausdrücklich wiederholten Vorbehalt abweichender Bestimmungen in den besonderen Sozialgesetzbüchern, wozu auch die in § 68 genannten Gesetze gehören. Die Regelung ist daher nur anzuwenden, wenn keine andere gesetzliche Regelung zur Fälligkeit besteht, gilt also nur im Zweifelsfall. Obwohl die allgemeine Vorschrift des §...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 2.1.3 Antrag

Rz. 13 Bei der Beurteilung des vollständigen Tatbestands für das Entstehen der Ansprüche kommt der Frage nach dem Antrag besondere Bedeutung zu. Der Antrag kann sowohl materielle Anspruchsvoraussetzung sein, kann jedoch auch lediglich verfahrensrechtliche Bedeutung haben. Welche Bedeutung der Antrag hat, ist aus der jeweiligen Anspruchsnorm oder den allgemeinen Vorschriften ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2.1.1 Anträge auf Sozialleistungen

Rz. 7 Die Fähigkeit zur Beantragung von Sozialleistungen ist ganz allgemein vorgesehen, sodass es sich sowohl um solche Anträge handeln kann, die erst mit dem Antrag entstehen (vgl. Komm. zu § 38), als auch um solche, bei denen der Antrag lediglich verfahrensauslösende Wirkung hat (vgl. Komm. zu § 19 SGB IV) oder lediglich einen Anlass für ein Tätigwerden des Leistungsträge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 2.2 Berechtigte und Verpflichtete

Rz. 9 Berechtigte gemäß § 116 Abs. 1 sind neben den Versicherungsträgern i. S. v. §§ 21 Abs. 2, 21a Abs. 2, 22 Abs. 2 und 23 Abs. 2 SGB I die Bundesagentur für Arbeit und die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Jobcenter – § 6d SGB II) gemäß § 116 Abs. 10 sowie die Träger der Sozialhilfe (Träger gemäß §§ 97 ff. SGB XII). Da § 116 nicht allgemein auf die Leistungstr...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entziehung des Wohnungseigentums: Abmahnung

Leitsatz Das Rechtsbedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen einen Abmahnungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG fehlt nicht deshalb, weil die Abmahnung auch durch den Verwalter oder durch einen einzelnen Wohnungseigentümer hätte ausgesprochen werden können und eine solche Abmahnung nicht anfechtbar wäre. Im Rahmen einer gegen einen Abmahnungsbeschluss gerichteten Anfechtun...mehr

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FoVo 04/2019, Pfändung des ... / II. Die Lösung

Zwischen Überbrückungsgeld und Eigengeld unterscheiden Der Schuldner muss aus seinen Einkünften zunächst ein Überbrückungsgeld ansparen. Das dient dem Lebensunterhalt nach der Entlassung aus dem Strafvollzug. Es soll nach § 51 Abs. 1 StVollzG für einen überschaubaren Zeitraum von vier Wochen vermeiden, dass der Schuldner in eine finanzielle Notlage gerät und sich daraus ggfs....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 38 Darlehen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 (in der bis zum 31.12.2015 geltenden Fassung) – also die nunmehr noch allein fortbestehende Regelung – entspricht inhaltlich § 15b BSHG. Die Vorschrift soll zu einer finanziellen Entlastung der Sozialhilfeträger führen. Die Träger sollen die erbrachten Leistungen von den Berechtigten zurückerhalten können, wenn diesen der Ersatz aus voraussichtlich später zur Ve...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umlagevereinbarung: Verständnis

Leitsatz Sieht ein Umlageschlüssel vor, dass der Eigentümer der Dachgeschossfläche erst "ab Beginn der Ausbauarbeiten" Hausgeld zahlen muss, muss sich dieser Wohnungseigentümer vor dem Beginn der Ausbauarbeiten nicht an Instandsetzungskosten beteiligen. Normenkette WEG § 16 Abs. 2, § 21 Abs. 5 Nr. 2, § 28 Abs. 5 Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen zur Instandsetzung...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Ferienwohnung im Einkom... / 4.1 Prognosezeitraum

Der Zeitraum für die Totalüberschussprognose bei Ferienwohnungen beträgt 30 Jahre. Schwieriger Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht Bei Ferienwohnungen, die zum großen Teil mit Fremdmitteln finanziert sind, wird es nur in Ausnahmefällen möglich sein, innerhalb des Zeitraums von 30 Jahren einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu errechnen. Ein Überschuss wir...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Unregelmäßige Einkommen Bei ...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 2. Sozialleistungen

2.1 Arbeitslosengeld (§ 136 SGB III) und Krankengeld. 2.2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §§ 19 ff. SGB II sind kein Einkommen, es sei denn, die Nichtberücksichtigung der Leistungen ist in Ausnahmefällen treuwidrig; nicht subsidiäre Leistungen nach dem SGB II sind Einkommen (insbesondere Entschädigung für Mehraufwendungen "Ein-Euro-Job" § 16 SGB II, Freibet...mehr