Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.3 Ausschließlichkeit der Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes

Rz. 53 Die Tätigkeit des Grundstücksunternehmens muss sich ausschließlich auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes beziehen. Weitere Tätigkeiten führen, sofern es sich nicht um erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeiten i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG handelt, in vollem Umfang, selbst bei Geringfügigkeit, zur Versagung der erweiterten Kürzung.[1] Von daher sc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3 Zusammenhang der prozessualen Ansprüche

Rz. 33 Die objektive Klagehäufung setzt voraus, dass mehrere prozessuale Ansprüche (Rz. 2) im Zusammenhang stehen. Hieran sind aufgrund des Normzwecks (Rz. 1) keine zu strengen Anforderungen zu stellen, so dass jeder rechtliche, tatsächliche oder wirtschaftliche Zusammenhang ausreicht. Die jeweilige Klageart ist unerheblich.[1] Daher genügt es, dass es sich um denselben, um ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.8 Umfang und Ermittlung der Kürzung

Rz. 99 § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG erfasst nur den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt. Erforderlich ist die Ermittlung des auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfallenden Teils des Gewerbeertrags. Hierzu gehören auch die anteiligen Hinzurechnungen und Kürzungen.[1] Übt das Grundstücksunternehmen außer...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 32 An die Stelle der pauschalen Kürzung tritt nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i. S. d. WEG errichten und veräußern, die erweiterte ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.7.3 Sondervergütungen an Mitunternehmer (§ 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1a GewStG)

Rz. 90 Ausgeschlossen ist die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1a S. 1 GewStG , soweit der Gewerbeertrag Vergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG enthält, die der Gesellschafter von der Personengesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Personengesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern, mit Ausnahm...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 4.4 Umfang der Kürzung

Rz. 120 Gekürzt wird im Rahmen von § 9 Nr. 2 GewStG der Anteil am Gewinn der Mitunternehmerschaft. Hierzu gehören der Anteil des die Beteiligung haltenden Unternehmens am von der Mitunternehmerschaft erzielten Gewinn aus dem Gesamthandsvermögen und die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehörenden Sondervergütungen, die der Mitunternehm...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 7.4 Kürzung für Unternehmen der Seeschifffahrt (§ 9 Nr. 3 Satz 2 – 5 GewStG)

Rz. 166 § 9 Nr. 3 S. 1 GewStG findet keine Anwendung auf Unternehmen der Seeschifffahrt, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und ihren Gewerbeertrag, obwohl sie ihre Tätigkeit weitgehend nicht im Inland ausüben, in Ermangelung einer ausl. Betriebsstätte[1] in voller Höhe der GewSt zu unterwerfen haben. Dabei stellt das Seeschiff selbst keine Betriebsstätte d...mehr

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Vermögensabschöpfung versch... / Zusammenfassung

Überblick Seit der Einführung des Gesetzes zur Neugestaltung des Rechts der Vermögensabschöpfung am 1.7.2017 haben Behörden deutlich erweiterte Möglichkeiten, Vermögenswerte vorläufig zu sichern oder dauerhaft einzuziehen. Mit diesem Gesetz wurde die EU-Richtlinie 2014/24/EU in deutsches Recht umgesetzt und das gesamte Konzept der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung grundl...mehr

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Vermögensabschöpfung versch... / 2.1 Bestimmung des erlangten Vermögensvorteils nach dem "Bruttoprinzip"

Bei der Bemessung der Vermögensabschöpfung folgt das Gericht dem sogenannten "Bruttoprinzip". Das Prinzip, welches 1992 eingeführt und durch eine Reform präzisiert wurde, besagt, dass sämtliche Vermögenswerte abgeschöpft werden können, die dem Täter durch die Verwirklichung der Straftat in irgendeiner Phase zugeflossen sind. Die Reform brachte Klarheit darüber, wie der erlan...mehr

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Vermögensabschöpfung versch... / 4.1 Entwicklung seit Inkrafttreten der Reform

Seit der Einführung der Reform zur Vermögensabschöpfung haben sich die Handhabung und die Ergebnisse vor den Gerichten unterschiedlich entwickelt. Die Reform zielte darauf ab, die Vermögensabschöpfungen effektiver und umfassender zu gestalten, und brachte bedeutende Änderungen mit sich. Seit Inkrafttreten der Reform haben die Gerichte signifikant mehr Einziehungsentscheidunge...mehr

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Vermögensabschöpfung versch... / 2.2.2 Korruption

Die Reform des Vermögensabschöpfungsrechts wirkt sich in der Praxis insbesondere auch auf Korruptionssachverhalte aus. Die Bestechung ist eine der häufigsten Straftaten in Unternehmen. Häufig erhalten Unternehmen durch eine Bestechungstat einen Auftrag, durch den für das Unternehmen ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht. Insbesondere in diesen Konstellationen stellt die Best...mehr

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Vermögensabschöpfung versch... / 4.2 Abschöpfung verjährter Taten wird vom BVerfG geklärt

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)[1] hat sich mit der Frage befasst, ob verjährte Straftaten nachträglich noch abgeschöpft werden können. In einer wegweisenden Entscheidung hat das BVerfG klargestellt, dass eine nachträgliche Abschöpfung von Gewinnen, die durch Straftaten erzielt wurden, auch dann möglich ist, wenn die eigentliche Straftat bereits verjährt ist. Diese Ents...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 1 Ansatz in der Handelsbilanz

Grundstücke sind handelsrechtlich als Vermögensgegenstände in der Bilanz ihres Eigentümers auszuweisen. Hierbei gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen Zurechnung von Vermögensgegenständen.[1] Vom zivilrechtlichen Eigentum abweichendes wirtschaftliches Eigentum liegt z. B. bei einem Grundstückserwerber nach Übergang von Nutzen und Lasten vor, wenn eine Eintragung im Grundbuc...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / j) Sanierungsaufwendungen bei Grundstück: nachträgliche Herstellungskosten?

Nachträgliche Herstellungskosten können beim Wirtschaftsgut "Grund und Boden" auch in der Alternative einer Zweitherstellung bzw. wirtschaftlichen Neuherstellung i.S.d. § 255 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 HGB vorliegen. Die in Rede stehenden Sanierungsaufwendungen dienten im Streitfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zielgerichtet der Wiederherstellung der Nutzbarkeit des Grund un...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 12): Einz... / 1. BGH: Bitcoins als "aus der Tat Erlangtes"

Zur alten Rechtslage hat der BGH in einem Fall des illegalen Bitcoinschürfens unter Inanspruchnahme fremder Computer entschieden, dass Bitcoins i.S.d. § 73 Abs. 1 S. 1 StGB a.F. aus der Tat erlangt sein können[2]. Erlangtes Etwas sei die Gesamtheit des materiell aus der Tat tatsächlich Erlangten. Hiervon würden – ungeachtet ihrer Rechtsnatur – auch Bitcoins erfasst. Sie stell...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 53, 54, 55 und Zeilen 61, 62, 63)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Der Begriff der "Leasingraten" in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist -ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen -wirtschaftlich zu verstehen. Wa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Abnutzung / 2 Verhältnis zu laufenden Abschreibungen

Nimmt der Eigentümer für das Wirtschaftsgut nur die linearen Abschreibungen in Anspruch, darf er die AfaA zusätzlich ansetzen. Handelt es sich um ein Gebäude, kommt eine AfaA auch neben der in Einzelfällen noch laufenden degressiven Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 EStG in Betracht.[1] Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude § 7 Abs. 5a EStG Mit dem sog. Wachst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalerhöhung und Kapital... / 1.1.2 Steuerliche Folgen beim Anteilseigner

Durch die Kapitalerhöhung gegen Einlagen ergeben sich beim Anteilseigner keine steuerpflichtigen Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die Einlagen erhöhen beim Gesellschafter die Anschaffungskosten der Anteile. Werden die Anteile im Privatvermögen gehalten und handelt es sich um eine Beteiligung nach § 17 EStG, ergibt sich diese Erhöhung der Anschaffungskosten im Anwen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anzahlung / 1.2 Gewinnermittlung nach Einnahme-Überschuss-Rechnung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und den übrigen Überschusseinkünften

Hier gelten die gleichen Regeln, wie bei der Anschaffung des Wirtschaftsguts oder dem Empfang einer Leistung selbst. Wird z. B. eine Anzahlung auf den Erwerb von Grund und Boden geleistet, wird die Anzahlung (nebst Schlusszahlung) erst im Zeitpunkt des Abgangs (Entnahme bzw. Verkauf) aus dem Betriebsvermögen zu Anschaffungskosten und somit zu Betriebsausgaben.[1] Die Vereinna...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2025... / 12.1 Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft/Gemeinschaft

Die Zeilen 3 bis 6 betreffen Einnnahmen (ggf. nur der Ertragsanteil) und Werbungskosten bei wiederkehrenden Bezügen nach § 22 Nr. 1 bis 1c EStG. In den Zeilen 7 bis 15 sind Einkünfte aus Leistungen [1] zu erfassen. Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten (z. B. Mining, Forging, Staking, Lending und der Teilnahme an Airdrops oder ähnlichen Vorgängen) anzugebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Abnutzung / 7 Nicht abnutzbares Anlagevermögen

Der Wortlaut des Gesetztes schließt eine AfaA bei Vorliegen einer außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung auch bei nicht abnutzbarem Anlagevermögen grundsätzlich nicht aus. Es muss aber entweder eine Substanzeinbuße eines bestehenden Wirtschaftsgutes (technische Abnutzung) oder die Einschränkung seiner Nutzungsmöglichkeit (wirtschaftliche Abnutzung) vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anzahlung / Zusammenfassung

Begriff Anzahlungen stellen im Geschäftsverkehr ein gängiges Mittel zur Abwicklung einer Lieferung oder Sonstigen Leistung dar. Insbesondere bei hohen Auftragssummen im Maschinenbau oder in der Bauwirtschaft wäre eine Auftragsabwicklung ohne Anzahlungen nicht vorstellbar. Die Anzahlung stellt zudem ein wichtiger Faktor zur (Vor-)Finanzierung eines Auftrags dar. Gesetze, Vors...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2025... / 4.5 Vermögensverwaltende Gesellschaften/Gemeinschaften, wenn die Beteiligung zum Betriebsvermögen gehört (Zeilen 28-32)

Die Zeilen 28 und 29betreffen ausschließlich vermögensverwaltende Gesellschaften und Gemeinschaften, die kenntlich machen müssen, ob die Beteiligung zum Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit[1], aus Gewerbebetrieb[2] oder aus Land – und Forstwirtschaft[3] gehört. Zeilen 30-32 betreffen den Fall, dass ein Wirtschaftsgut (z. B. G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Abnutzung / 3 Beseitigung der Schäden

Das Gesetz verlangt, dass eine AfaA wieder rückgängig gemacht wird, wenn die Gründe in einem späteren Wirtschaftsjahr entfallen. Dazu ist im Zweifel der Buchwert des Wirtschaftsguts, gewinnerhöhend um den Betrag der früheren AfaA, aufzustocken – sog. Zuschreibung. Insbesondere bei der Reparatur eines materiellen Wirtschaftsguts erwachsen dem Steuerpflichtigen hieraus im Ergeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Abnutzung / 5 Weitere Abschreibungen

Wurde für ein Wirtschaftsgut eine AfaA in Anspruch genommen, sind für die folgenden Jahre nur entsprechend niedrigere laufende Abschreibungen anzusetzen. Das Gesetz regelt diese Frage zwar nur für Gebäude.[1] Das Gleiche gilt jedoch auch für andere Wirtschaftsgüter. Die Bemessungsgrundlage für die laufenden Abschreibungen ist um den Betrag der AfaA zu mindern, und zwar ab de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Abnutzung / 4 Zeitpunkt des Abzugs

Die AfaA ist grundsätzlich in dem Jahr vorzunehmen, in dem der Schaden eintritt, bei einem Brand- oder Wasserschaden also im Jahr des Ereignisses. Lediglich bei Schäden, die nicht sofort erkennbar sind, lässt die Rechtsprechung zu, dass der Eigentümer die AfaA erst in dem Jahr vornimmt, in dem der Schaden entdeckt wird.[1] Liegt in diesen Fällen für das Jahr des Schadenseint...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Abnutzung / 6 Rückgängigmachung

Das Gesetz verlangt, dass eine früher vorgenommene AfaA rückgängig gemacht wird, soweit der Grund hierfür entfallen ist.[1] Diese Zuschreibungen sind allerdings nur im betrieblichen Bereich vorgesehen, nicht dagegen bei Wirtschaftsgütern des Privatvermögens. Außerdem verzichtet das Gesetz auch im betrieblichen Bereich auf solche Zuschreibungen, wenn der Betriebsinhaber seine...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Abnutzung / Zusammenfassung

Begriff Ist bei betrieblichem Anlagevermögen, einem Mietwohngrundstück oder einem anderen, zur Einkünfteerzielung genutzten Wirtschaftsgut eine außergewöhnliche Abnutzung festzustellen, etwa nach einem technischen Schaden, kann der Steuerpflichtige eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) in Anspruch nehmen und damit seine Einkünfte und folglich seine Steuerlast ...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.5 Umsatzsteuer

Die Unternehmereigenschaft der GmbH endet erst mit dem letzten Tätigwerden. Die Auflösung hat keine Auswirkungen auf die Umsatzsteuer. Die Gesellschaft hat daher weiterhin Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärungen abzugeben. Ein mehrjähriger Veranlagungszeitraum existiert bei der Umsatzsteuer nicht. Die im Rahmen der Liquidation einer Kapitalgesellschaft ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.2 Einzelunternehmer

Der Gewerbebetrieb des Einzelunternehmers beginnt mit Eröffnung der werbenden Tätigkeit, die entsprechende Außenwirkung hat. Bloße Vorbereitungshandlungen sind unbeachtlich.[1] Die Annahme eines Gewerbebetriebs im gewerbesteuerrechtlichen Sinne setzt das Vorliegen sämtlicher Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 EStG voraus. Vorab (vor Betriebseröffnung) entstandene Betriebsau...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Abnutzung / 1 Technische oder wirtschaftliche Abnutzung

Die häufigsten Fälle einer technischen Abnutzung sind leicht zu verstehen: die Beschädigung eines Wirtschaftsguts, z. B. durch Brand, Bruch, Feuchtigkeit, Säureeinwirkung, Insektenbefall, Überschwemmung oder anderes. Infrage kommt daneben eine ungewöhnlich intensive Nutzung, z. B. im Rahmen eines 3-Schicht-Betriebs, wenn diese hohe Beanspruchung bei der Bemessung der lineare...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a Satz 6 GewStG sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit St...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 3.1 Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung besteht. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.[1] Sachlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anzahlung / 1.1 Gewinnermittlung nach Betriebsvermögensvergleichs bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

Anzahlungen sind Vorleistungen eines Vertragsteils auf schwebende Geschäfte, bei denen die von dem anderen Vertragsteil zu erbringende Lieferung und Leistung noch aussteht.[1] Praxis-Beispiel Abschlagsrechnung Kunde K bestellt am 1.2.2023 eine Maschine für sein Verpackungsunternehmen beim Hersteller H. Beide haben ihren Sitz im Inland. Vereinbarungsgemäß erteilt der Hersteller...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalerhöhung und Kapital... / 2.5 Erwerb eigener Anteile durch die Kapitalgesellschaft

Eigene Anteile sind in Höhe des Nennbetrags auf der Passivseite separat vom gezeichneten Kapital auszuweisen.[1] Eine Aktivierung der eigenen Anteile ist seit Inkrafttreten des BilMoG nicht mehr zulässig. Zuvor wurden eigene Anteile als Vermögensgegenstand aktiviert. Bei einer Veräußerung ergab sich dann entsprechend ein Gewinn oder Verlust in der GuV. Wirtschaftlich gesehen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] In § 9 Nr. 1 Sätze 3 – 6 GewStG wird sodann im Einzelnen erläutert, was unter den Begriff "Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.3.2 Entgelte für Schulden (Zeile 50 und Zeile 58)

Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und die vorzeitige Zurverfügungstellung von Kapital. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an.[1] Auf die Dauerhaftigkeit der Schulden kommt es nicht an, sodass auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs unter die Regelung fallen. A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.3.6 Zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Zeilen 56 und 57 und Zeilen 64 und 65)

Hierzu gehören insbesondere Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte und Namensrechte, nicht dagegen Entgelte, die für die Nutzung des sog. Grünen Punkts an die Duale System Deutschland GmbH entrichtet werden oder für die Nutzung vergleichbarer Systeme zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung. Entsprechendes gilt für Grundwa...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.1 Einziehung von Vermögenswerten, die "durch" oder "für" eine rechtswidrigen Tat erlangt wurden

Der Gesetzgeber führte das Bruttoprinzip ein, indem er das sog. Unmittelbarkeitsprinzip, gekennzeichnet mit dem früheren Wortlaut "aus" mit dem Wort "durch" die Tat in den §§ 73 Abs. 1, 73a Abs. 1, 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB n. F. ersetzte. Nach § 73 Abs. 1 StGB ist nun Voraussetzung für die Anordnung der Einziehung, dass der Täter (oder der Teilnehmer) "durch eine rechtsw...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermögensabschöpfung im Ste... / 2 Praktische Bedeutung der gesetzlichen Neuregelung

Das neue Recht der Vermögensabschöpfung ist nach Inkrafttreten am 1.7.2017 inzwischen vollständig in der Praxis angekommen. Das neue Recht, einerseits als "bemerkenswert guter Entwurf!", als "ein Beweis für noch vorhandene und nur verloren geglaubte Gesetzgebungskunst", anderorts insbesondere in seiner Verzahnung mit der Abgabenordnung in Steuerverfahren als "nicht überzeuge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermögensabschöpfung im Ste... / 1 Einleitung

"Crime doesn’t pay" – Verbrechen lohnt sich nicht oder sollte es zumindest nicht. Der Grundsatz, dass sich die Begehung von Straftaten wirtschaftlich für den Täter nicht rentieren soll, ist aus allgemeinen grundlegenden Gerechtigkeitserwägungen und offensichtlichen kriminalpolitischen Interessen mehr als nachvollziehbar. Dies gilt insbesondere für das Steuerstrafrecht, dem B...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.1 Mitwirkung und Amtsermittlung

Rz. 3 Die Vorschrift hat insoweit klarstellende Bedeutung, als sie anerkannte Pflichten (korrekter ist "Obliegenheiten") von Leistungsberechtigten zur Mitwirkung, Mitteilung und Anzeige von Tatsachen und eintretenden Änderungen gesetzlich normiert. Diese sind vom BSG als Nebenpflichten deklariert worden. § 60 ergänzt den Amtsermittlungsgrundsatz aus § 20 SGB X. Beide Vorschr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermögensabschöpfung im Ste... / 3.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Die Übergangsregelung in Art. 316h Satz 1 EGStG stellt klar, dass eine Einziehung nach neuem Recht auch schon für vor dem 1.7.2017 begangene Steuerstraftaten angeordnet werden kann. Zum einen bedeutet dies, dass bei vor dem 1.7.2017 begangene Steuerstraftaten eine Vermögensabschöpfung nach dem Bruttoprinzip erfolgen kann. Zum anderen bedeutet die Rückwirkungsanordnung, dass ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.5 Rechtsfolgenbelehrung nach Abs. 3

Rz. 28 Abs. 3 stellt 2 weitere Voraussetzungen auf, unter denen eine Versagung oder Entziehung nur möglich ist: Die Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach einem schriftlichen Hinweis darauf, dass die Leistungen nach § 66 versagt oder entzogen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.10.2012, L 7 AS 1879/12). Zutreffend ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 9 Rücklagen zum Ende des letzten Jahres des Prüfungszeitraums

Vor Zeilen 50–59 Eine steuerbegünstigte Körperschaft hat ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für die begünstigten Zwecke zu verwenden. Die Verwendung ist zeitnah, wenn die Mittel in den 2 auf den Zufluss folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten Zwecke eingesetzt werden. Ist das nicht der Fall, sind Rücklagen zu bilden, die nur in bestimmtem Umfang z...mehr