Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.5.3 "Nicht erkannter Gewerbebetrieb"

Liegt ein "nicht erkannter Gewerbebetrieb" vor, denkbar z. B. im Fall eines nicht erkannten gewerblichen Grundstückshandels, und wird für diesen Betrieb erst in einem späteren Wirtschaftsjahr nach der Betriebseröffnung mit der Bilanzierung begonnen, sind bei erstmaliger Bilanzaufstellung die Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs unbeachtlich. Die – gewinnneutrale – ...mehr

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Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 3.1.4 Steuerbilanz weicht von Handelsbilanz ab

Wird die Handelsbilanz geändert, gilt aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG die Steuerbilanz ebenfalls als geändert.[1] Die steuerliche Anerkennung der Änderung der Steuerbilanz richtet sich allerdings nach den Regelungen des § 4 Abs. 2 EStG.[2] In Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts kann ein von der Handelsbilanz abweichender Ansatz gewählt we...mehr

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Betriebsvermögen / 2.3 Gewinnauswirkungen

Gehört ein Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen, beeinflussen die damit zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben die Höhe des Gewinns, z. B. AfA oder Erhaltungsaufwendungen. Wertminderungen, wie z. B. Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert,[1] oder der Ausfall einer betrieblichen Forderung wirken sich ebenfalls aus. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Übertragung vo...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.2.1 Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen, sonstige Leistungen einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)

Zeilen 13–16 Wichtig Leistungsempfänger schuldet Umsatzsteuer Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet[1], sind nicht hier einzutragen, sondern in Zeile 34. Als Bemessungsgrundlage sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) einzutragen. Berechnet und verbucht der Unternehmer Entgelt und Umsatzsteuer in einem Betrag, muss er das...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.1.2 Bewertungsgrundsätze

Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze ergeben sich aus § 252 Abs. 1 HGB. Von ihnen darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.[1] Sie schreiben vor, dass die Wertansätze der Eröffnungsbilanz mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäfts- (Wirtschafts-) Jahres übereinzustimmen haben[2]; bei der Bewertung der Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter grundsät...mehr

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Anlagespiegel/Anlagegitter / 3.1 Besonderheiten bei immateriellen Vermögensgegenständen

Rz. 43 Bei immateriellen Vermögensgegenständen kann sich die Frage nach dem Zeitpunkt des Zugangs oder Abgangs stellen. Da die Gegenstände keine physische Substanz aufweisen, müssen Zugangs- und Abgangsfiktionen zugrunde gelegt werden. Der Zugangszeitpunkt orientiert sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, also am Zeitpunkt der Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewal...mehr

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Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.4 Umbuchungen des Geschäftsjahres

Rz. 24 Die Spalte Umbuchungen des Geschäftsjahres dient grundsätzlich allein dazu, Umgliederungen zwischen den einzelnen Posten des Anlagevermögens während eines Rechnungslegungszeitraumes zu erfassen.[1] Umgliederungen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen, können zulässigerweise ebenfalls als Umbuchungen behandelt werden[2] oder sind als Zu- oder Abgänge auszuweisen. Hauptanw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.2.2 Erfolgswirksame Bilanzberichtigung

Der Fehler ist grundsätzlich bis zu seinem Ursprung zurückzuverfolgen, auch wenn er sich über viele Jahre hinzieht, und zwar erfolgswirksam.[1] Dabei ist das jeweilige Wirtschaftsgut mit dem Wert anzusetzen, der sich bei von vornherein zutreffender bilanzieller Behandlung ergeben hätte.[2] Alle unrichtigen Bilanzansätze dieses Zeitraums sind richtig zu stellen. Darunter fall...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.2 Vermögensübersicht (Bilanz) als Gegenstand der Bilanzberichtigung

Rz. 53 § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG betrifft nur die Steuerbilanz, nicht aber die Handelsbilanz. Dies lässt bereits der Wortlaut der genannten Vorschrift erkennen, wonach die Bilanz nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes aufzustellen ist, was auf die Handelsbilanz jedoch nicht zutrifft.[1] Gegenstand der Bilanzberichtigung ist demnach die Steuerbilanz bzw. jegliche zu s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.5.4 Berichtigung von Passivierungen

Für die Berichtigung von unrichtigen Passivansätzen gelten die Grundsätze für aktive Wirtschaftsgüter sinngemäß. Soweit der Passivposten für vergangene, nicht mehr berichtigungsfähige Veranlagungszeiträume gebildet worden ist, ist er in der ersten offenen Bilanz gewinnerhöhend auszubuchen.[1] Zu Unrecht passivierte, nicht betrieblich veranlasste Verbindlichkeiten sind erfolg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.5.7 Beispiele, in denen keine Bilanzberichtigung zulässig ist

Wird ein – zu Unrecht gewährter – Freibetrag nach § 14a Abs. 4 EStG nachträglich aberkannt, handelt es sich nicht um einen Fall der Bilanzberichtigung, da der Freibetrag keinen Bilanzansatz und damit auch nicht den Bilanzgewinn betrifft.[1] Wurde ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG zu Unrecht in Anspruch genommen, handelt es sich nicht um einen Fall der Bilanzberichti...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 1 Grundsatz

Bilanzierende Steuerpflichtige ermitteln ihren Gewinn aufgrund des Betriebsvermögens-(Bestands-)vergleichs als Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und demjenigen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.[1] Als Betriebsvermögen am Schluss des vorang...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / Zusammenfassung

Überblick Eine Bilanz dient der Gegenüberstellung des Vermögens und des Kapitals zu einem Stichtag. Sie stellt zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens dar. Darüber hinaus dient sie der periodengerechten Erfassung des der Ertragsbesteuerung zugrunde zu legenden Gewinns. Für die Erstellung einer Bilanz sind wichtige handelsre...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.3 Vollständigkeitsgebot

Handels- und steuerrechtlich gilt, dass die Bilanz vollständig zu sein hat.[1] Welche einzelnen Positionen in die Bilanz aufzunehmen sind, richtet sich nach den GoB sowie nach den Regelungen der §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG und §§ 140 –146 AO.[2] Handelsrechtlich sind in der Bilanz alle betrieblichen Vermögensgegenstände[3] und Schulden sowie die aktiven und passiven Rechnungs...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.7.3 Fortführungsgebundener Verlustvortrag

§ 8d KStG [1] regelt die antragsgebundene Nicht-Anwendung des § 8c KStG nach einem schädlichen Beteiligungserwerb. Die Vorschrift ergänzt § 8c KStG und ermöglicht es Unternehmen, die für die Unternehmensfinanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, entgegen den Regelungen des § 8c KStG die nicht genutzten Verluste zu verrechnen, wenn ei...mehr

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Anlagespiegel/Anlagegitter / 5 Vergleichbare Angabepflichten nach IFRS

Rz. 62 Nach IFRS ist ein Anlagespiegel nicht explizit vorgeschrieben. Gleichwohl kann aus den jeweiligen Angabepflichten von Sachanlagen,[1] immateriellen Vermögenswerten,[2] als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien[3] sowie Finanzinstrumenten[4] ein Anlagespiegel abgeleitet werden, da letztlich die Entwicklung der einzelnen Bilanzpositionen vergleichbar darzustellen ist....mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 1 Bilanzgleichung

Die Bilanz ist die Übersicht über betrieblich gebundenes Vermögen einschließlich seiner Belastungen. In "Balance" werden auf der linken Seite = Aktivseite die Vermögenswerte = Aktiva, auf der rechten Seite = Passivseite die Schulden und sonstigen Belastungen = Passiva dargestellt, jeweils mit einer Bezeichnung und einer Wertangabe. Die Differenz zwischen den Werten der Aktivseit...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 38–42 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.8 Prinzip der Vorsicht

Es sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste zu berücksichtigen, sog. Imparitätsprinzip.[1] Hierzu gehört der Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte. Gewinne sind nur auszuweisen, wenn sie am Abschlussstichtag bereits realisiert sind, sog. Realisationsprinzip. Das Realisationsprinzip ist auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG, also ggf. auch von La...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.2 Latente Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 68 Die Abgrenzung der latenten Steuern im HGB-Jahresabschluss ist zunächst in § 274 HGB geregelt. Gem. § 274a Nr. 4 HGB haben kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften (einschließlich kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften & Co) i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB ein Wahlrecht zur Steuerabgrenzung nach § 274 HGB.[1] Die Steuerabgrenzung nach § 274 HGB folgt dem temporären Abgren...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.3 Einkommensteuer und Annexsteuern

Rz. 14 Die Einkommensteuer erfasst das Einkommen natürlicher Personen. Wie bei der Körperschaftsteuer unterscheidet man auch bei der Einkommensteuer unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG). Da Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften (ausgenommen die nach § 1 Abs. 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Personengesellschaften) – im Gegensat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 2 Prinzipielle Möglichkeiten der Abbildung von Steuern in der Rechnungslegung

Rz. 25 Für die Abbildung von Steuern stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Marx unterscheidet 4 grundsätzliche Alternativen der Abbildung in der deutschen Rechnungslegung (kombinatorische Möglichkeiten aus erfolgswirksamer und ergebnisneutraler Erfolgsauswirkung und aus separatem und verknüpftem Ausweis). Unter Berücksichtigung der Differenzierung in der internati...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.3 Abbildung

Rz. 143 Ebenso wie bei den tatsächlichen Steuern ist für die Abbildung der Steuern zunächst zu prüfen, ob der Grundsachverhalt, auf den sich die latente Steuerabgrenzung bezieht, erfolgswirksam in der GuV-Rechnung, erfolgsneutral innerhalb des sonstigen Gesamtergebnisses (mit der weiteren Untergliederung in das sonstige Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizierenden Posten un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.2 Gewerbesteuer

Rz. 10 Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist nach § 2 Abs. 1 GewStG "jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird." Ebenso wie bei der Körperschaftsteuer gibt es auch bei der Gewerbesteuer das Rechtsinstitut der Organschaft. Seit dem Erhebungszeitraum 2002 stimmen die Voraussetzungen für die gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft überein.[1] Re...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 4.1 Allgemeine Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung als Grundlage der Abbildung von Steuern

Rz. 122 Das Conceptual Framework sowie IAS 1 enthalten ähnlich wie das HGB mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze. Diese sind zwar für die Auslegung von Rechnungslegungsfragen nur subsidiär heranzuziehen, aber sie helfen u. a. den Abschlusserstellern, die bestehenden IFRS anzuwenden und mit Bilanzierungsfragen umzugehen, die noc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.2 Abbildung

Rz. 130 Ertragsteuern sind grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV-Rechnung zu erfassen. Ertragsteuern werden ausnahmsweise erfolgsneutral, d. h. ohne Berührung der GuV-Rechnung, abgebildet, wenn der Sachverhalt, auf den die Ertragsteuern zuzurechnen sind, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis oder ergebnisunwirksam, d. h. außerhalb der Gesamtergebnisrechnung, abgebilde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.2 Bewertung

Rz. 142 Im Vergleich zur Bewertung der latenten Steuern nach § 274 HGB ergeben sich für die Bewertung nach IAS 12.47 ff. keine grundsätzlichen Besonderheiten (Rz. 72 und Rz. 73); allerdings dominiert die Einzeldifferenzenbetrachtung.[1] Ebenso müssen aufgrund der durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.2 Steuerliche Überleitungsrechnung (Tax Reconciliation)

Rz. 164 Ausgangspunkt der tax reconciliation (steuerliche Überleitungsrechnung) ist, dass der im Einzel- bzw. Konzernabschluss ausgewiesene Steueraufwand/-ertrag nicht oder nur unzureichend mit dem ausgewiesenen Ergebnis vor Steuern korrespondiert.[1] Daher fordert IAS 12.81 c, die Abweichungen zwischen dem ausgewiesenen Steueraufwand/ -ertrag und dem auf Basis des ausgewies...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.1 Aktivierungspflichtige Steuern

Rz. 89 Aktivierungspflichtig sind Steuern, wenn sie entweder als Bestandteile der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren sind oder Steuern eine aktivierungspflichtige Forderung darstellen. Rz. 90 Zu den als Anschaffungskosten aktivierungspflichtigen übrigen Steuern zählen z. B. Steuern und öffentliche Abgaben, die dem Anschaffungsvorgang direkt zuzurechnen sind, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.2 Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 177 In der Eigenkapitalveränderungsrechnung sind die ergebnisunwirksam zu erfassenden Steuereffekte mit den jeweiligen Eigenkapitalposten unmittelbar zu verrechnen. Im Einzelnen sind folgende Steuereffekte in der Eigenkapitalveränderungsrechnung zu erfassen: Steuereffekte auf Eigenkapitaltransaktionen (z. B. Eigenkapitalbeschaffung und -rückzahlung), Steuereffekte auf den ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.1 Ertragsteuern

Rz. 190 Die Gewerbesteuer ist gem. § 4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgabe und darf somit bei der Gewinnermittlung nicht abgezogen werden (Rz. 6 und Rz. 13). Das Abzugsverbot erstreckt sich sowohl auf Gewerbesteuerzahlungen als auch Gewerbesteuerrückstellungen. Dementsprechend dürfen steuerrechtlich auch keine Gewerbesteuerrückstellung für zu erwartende Mehrsteuern gebildet w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 5. Sonstige

Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer: Im Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer sind die Vorsteuerbeträge durch Vorlage von Rechnungen und Einfuhrbelegen im Original nachzuweisen (§ 61a Abs. 2 Satz 3 UStDV). Nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer müssen zudem durch behör...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 1.1 Systematisierung von Steuern

Rz. 1 Dem Grunde nach zählen zu den Steuern nur solche Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein (§ 3 A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag beschäftigt sich mit der Abbildung der bedeutenden Steuerarten, denen Unternehmen in Deutschland unterliegen, und zwar in der handelsrechtlichen Rechnungslegung (im Jahres- und Konzernabschluss), nach IFRS und in der steuerlichen Rechnungslegung. Hierbei geht er auf die Spezifika der verschiedenen Rechtsformen ein. Im Mittelpunkt stehen jeweils die vom ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 5.1 Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 180 Die Einnahmenüberschussrechnung ermittelt den steuerlichen Gewinn durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Das der Einnahmenüberschussrechnung zugrunde liegende Zu- und Abflussprinzip gilt mit folgenden Ausnahmen uneingeschränkt:[1] abnutzbare (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG) und nicht abnutzbare Anlagegüter sowie diesen gleich ges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.2 Abbildung der aufwandswirksam zu verrechnenden sonstigen Steuern

Rz. 94 Bei den als Aufwand zu verrechnenden nicht ertragsabhängigen Steuern kann man folgende 3 Fallgruppen unterscheiden: Steuern in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Aufwandsart, direkt mit dem Umsatz verbundene Verbrauch- und Verkehrsteuern, für die das Unternehmen branchentypisch Steuerschuldner ist, und restliche aufwandswirksam zu verrechnende nicht ertragsabhäng...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.1 Hauptbestandteile des Ertragsteueraufwands

Rz. 162 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Auf einer Gliederungsebene lassen sich die Ertragsteuern der Art nach in die tatsächlichen und die latenten Ertragsteuern, letztere untergli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 3.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung als Grundlage der Abbildung von Steuern

Rz. 29 Nach § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.[1] In der Literatur haben sich trotz einzelner Systematisierungsansätze bislang keine eigenständigen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung von Steuern herausgebildet, vielmehr sind die einzelnen GoB für die Abbildung von Steuern in der Rechnungslegung mehr od...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.1 Ansatz

Rz. 137 Latente Steuern sind auf temporäre Differenzen und ungenutzte steuerliche Verlustvorträge abzugrenzen. Im Gegensatz zur Regelung des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, nach dem die aus Einzelabschlüssen resultierenden Überhänge der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern nur aktiviert werden dürfen, besteht für latente Steuern nach IAS 12 bei Vorliegen der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.4 Besonderheiten im Konzernabschluss

Rz. 149 Für latente Steuererstattungsansprüche und latente Steuerschulden gilt das bilanzorientierte Abgrenzungskonzept des IAS 12 uneingeschränkt auch im IFRS-Konzernabschluss (Rz. 138). Damit ist auf der ersten Stufe ein Vergleich zwischen dem IFRS-Konzernbilanzbuchwert und dem zugehörigen Steuerwert (regelmäßig auf Basis des Einzelabschlusses) durchzuführen; insbesondere ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im III. Abschnitt des 3. Unterabschnitts des 6. Teils der AO wird die Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte behandelt. Diese erfolgt durch eine Pfändung der Forderung. Hierbei ist zu beachten, dass im Vollstreckungsverfahren stets zu differenzieren ist zwischen der Pfändung eines Vermögensgegenstands und seiner Verwertung. Erst die Verwertung des Verm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen

Rz. 2 § 323 AO trifft eine Regelung ausschließlich für die Vollstreckung wegen einer Geldforderung. Dies ist ein auf eine Geldleistung gerichteter Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis. Ferner muss die Vollstreckung wegen der Geldforderung nach dem Wortlaut der Bestimmung in das unbewegliche Vermögen erfolgen. Für eine solche Vollstreckung kommen in Betracht: bei Grundstück...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2.4 Umfang des Pfändungspfandrechts

Rz. 12 Das Pfandrecht besteht hinsichtlich des jeweiligen Vermögensgegenstands. Bei beweglichen Sachen erstreckt es sich auch auf alle wesentlichen Bestandteile.[1] Werden wesentliche Bestandteile von der Pfandsache getrennt, setzt sich das Pfandrecht an den getrennten Teilen fort.[2] Dies gilt entsprechend § 1212 BGB auch für die Erzeugnisse.[3] Das Pfändungspfandrecht an e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1 Verfügungsrecht des Vollstreckungsschuldners

Rz. 5 Die Erlangung des Sicherungsrechts bewirkt für den Vollstreckungsschuldner zunächst nicht, dass er an einer Verfügung über den Gegenstand gehindert wäre.[1] Eine rechtliche Bindung ergibt sich erst aufgrund der Verwertungsmaßnahmen, da dann eine Verstrickung eintritt. Der Vollstreckungsschuldner darf also auch nach der Begründung des Sicherungsrechts das Eigentum an de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4 Duldungspflicht des Erwerbers

Rz. 7 Der Erwerber der belasteten Sache hat, da es hier einen gutgläubigen lastenfreien Erwerb nicht gibt, den Vollstreckungsgegenstand, belastet mit dem Sicherungsrecht, erworben. Mit diesem Erwerb ist der Erwerber zwar nicht zur Erfüllung der Schuld des Vollstreckungsschuldners verpflichtet. Er ist aber nach § 1147 BGB verpflichtet, die Vollstreckung in den belasteten Verm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1 Allgemeines

Rz. 21 Für die Vollstreckung in Gegenstände des unbeweglichen Vermögens kommen je nach Vermögensgegenstand verschiedene Vollstreckungsmittel in Betracht. Die möglichen Vollstreckungsmittel haben unterschiedliche Ziele hinsichtlich der Sicherung bzw. Befriedigung des Gläubigers. Nach § 866 Abs. 2 ZPO können dabei mehrere Vollstreckungsmittel auch nebeneinander angeordnet werd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.9.1 Anteile an einer BGB-Gesellschaft

Rz. 30 Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)[1] waren bis Ende 2024 gesamthänderisch am Gesellschaftsvermögen beteiligt.[2] Über diesen Anteil und über seinen Anteil an den einzelnen Vermögensgegenständen durfte der Gesellschafter nach § 719 BGB a. F. grundsätzlich nicht verfügen. Durch § 321 Abs. 7 AO i. V. m. § 859 Abs. 1 ZPO a. F. war jedoch die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.2 Verwertungsrecht der Vollstreckungsbehörde

Rz. 6 Die Erlangung des Sicherungsrechts gibt der Finanzbehörde noch kein Recht zur Verwertung des Vermögensgegenstands. Mit dem Sicherungsrecht erwirbt die Finanzbehörde zunächst nur einen Rang. Erst mit dem Pfändungspfandrecht entsteht bei einer Vollstreckung in das bewegliche Vermögen ein Verwertungsrecht. Bei der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen folgt das Verwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 5 Wirkung der Pfändung

Rz. 8 Die Pfändung bewirkt drei verschiedene Rechtsfolgen: zum einen die Verstrickung des Pfandgegenstands, zum anderen ein Pfändungspfandrecht an dem Vermögensgegenstand und zudem den Besitz der Vollstreckungsbehörde an dem Pfandgegenstand.[1] Von zentraler Bedeutung ist dabei die Verstrickung des Pfandgegenstands.[2] Durch die Verstrickung verliert der Vollstreckungsschuld...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.2 Verbot der Überpfändung (§ 281 Abs. 2 AO)

Rz. 11 Für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen gilt generell das Verbot, mehr zu pfänden, als dies zur Befriedigung der Forderung und der Kosten voraussichtlich erforderlich ist.[1] Dies ist als ein Ausfluss des Prinzips der Verhältnismäßigkeit zu sehen.[2] Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt allerdings nicht zur Unwirksamkeit der Pfändung.[3] Es handelt sich inso...mehr