Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 6 Verfahrensrechtliche Regelungen (Abs. 4 und 5)

Rz. 67 Der Stpfl. hat gem. § 4g Abs. 5 S. 1 EStG unabhängig von der Gewinnermittlungsart der Finanzbehörde "unverzüglich" "die Entnahme" oder ein Ereignis i. S. d. Abs. 2 (Ersatzrealisationstatbestände) anzuzeigen. Unverzüglich war grundsätzlich bis zur Änderung der Regelung mit dem ATADUmsG in diesem Zusammenhang im Einklang mit § 121 Abs. 1 S. 1 BGB auszulegen. Dies bedeute...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.3 § 50i Abs. 1 Satz 4 EStG (Betriebsaufspaltung)

Rz. 69 (...) "Wirtschaftsgüter vor dem 29. Juni 2013 Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft (..) im Rahmen einer Betriebsaufspaltung": Bei § 50i Abs. 1 S. 4 EStG handelt sich um die erste gesetzliche (Teil-) Regelung des richterrechtlich[1] entwickelten Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung.[2] Für Zwecke der Gesetzesauslegung dürfte auf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.1.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung oder Entnahme (...) vor dem 1. Januar 2017 (Nr. 3)

Rz. 43 (...) "Entstrickung vor dem 1. Januar 2017" (...): Die Suspendierung der allgemeinen Entstrickungsregelungen durch § 50i Abs. 1 EStG ist zeitlich auf Altfälle begrenzt, indem Abs. 1 (und demzufolge auch Abs. 2) nur für Sachverhalte gilt, in denen das Besteuerungsrecht an den betreffenden Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens oder Anteilen i. S. d. § 17 EStG – ungeac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 3.1 Regelmäßige Auflösung

Rz. 35 Die Auflösung des Ausgleichspostens ist grundlegend in § 4g Abs. 2 EStG geregelt. Zu unterscheiden ist zwischen der regelmäßigen, ratierlichen Auflösung, sowie den Ersatztatbeständen, die eine Zwangsauflösung in voller Höhe zur Folge haben. Generell ist der Ausgleichsposten im Wirtschaftsjahr seiner Bildung sowie in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren zu je 20 % ratierli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 5 Anwendung bei Überschusseinkünften (Abs. 4)

Rz. 65 § 4g Abs. 4 S. 1 EStG erweitert den Anwendungsbereich des Ausgleichspostens auch auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. § 4g Abs. 1 und 2 EStG sollen insoweit "entsprechend" auf die Regelung des § 4 Abs. 3 EStG anzuwenden sein. Entnahmen sind grundsätzlich auch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorzunehmen; dabei sind dann jedoch die Besonderheiten dieser Gewinnerm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1.1 § 50i Abs. 1 EStG

Rz. 1 § 50i EStG adressiert Unternehmensstrukturen mit grenzüberschreitendem Bezug unter Beteiligung von fiktiv gewerblichen Personengesellschaften (Abs. 1 S. 1). Darüber hinaus ist auch die Errichtung fiktiv gewerblicher Personengesellschaften durch Einbringungsvorgänge im Anwendungsbereich der Norm (Abs. 1 S. 2). § 50i Abs. 1 S. 4 EStG ordnet die sinngemäße Anwendung für g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.1 Einbringung nach § 20 UmwStG

Rz. 99 § 50i Abs. 2 EStG ist anwendbar, sofern ein Betrieb oder Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft eingebracht und der Einbringende dafür neue Anteile an der Gesellschaft erhält (sog. Sacheinlage). Rz. 100 Aus dem Verweis auf Abs. 1 folgt, dass es sich um einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil handeln m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Gem. § 52 Abs. 59d EStG i. d. F. des AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013 war § 50i EStG auf die Veräußerung von Wirtschaftsgütern oder Anteilen oder ihrer Entnahme anzuwenden, die nach dem 29.6.2013 stattfinden. Hinsichtlich der laufenden Einkünfte aus der Beteiligung an der Personengesellschaft war die Vorschrift in allen Fällen anzuwenden, in denen die Einkommensteuer noch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.2 Rechtsfolge

Rz. 113 (...) "abweichend von § 20 Absatz 2 Satz 2 des Umwandlungssteuergesetzes stets mit dem gemeinen Wert anzusetzen" (...): Rechtsfolge ist, dass das Bewertungswahlrecht nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG durch § 50i Abs. 2 EStG eingeschränkt wird. Das Bewertungswahlrecht nach § 20 Abs. 2 UmwStG wird durch die übernehmende Kapitalgesellschaft und nicht durch den Einbringenden a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 Die Regelung stellt das "Gegenstück" zur Zwangsentstrickung gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 KStG bei Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Wirtschaftsguts dar.[1] Sofern das deutsche Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 7 Sonderregelung zum Brexit (Abs. 6)

Rz. 71 Mit G. v. 25.3.2019[1] wurde die Regelung des § 4g EStG um einen Abs. 6 erweitert. Demnach sollen § 4g Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 EStG mit der Maßgabe angewendet werden, dass der Brexit nicht dazu führt, dass ein dort befindliches Wirtschaftsgut aus der Besteuerungshoheit der EU ausscheidet. Der Gesetzgeber suspendiert entsprechend die Rechtsfolgen einer Zwangsauflösung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.1.4 Ansässigkeit des Steuerpflichtigen im anderen Vertragsstaat

Rz. 53 § 50i Abs. 1 EStG ist nur auf Stpfl. anwendbar, die in einem Staat ansässig sind, mit dem ein DBA besteht und der Stpfl. entsprechend Art. 4 OECD-MA in diesem Staat – dem aus der Perspektive der Bundesrepublik Deutschland anderen Vertragsstaat – ansässig ist. Rz. 54 Es ist nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht von Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt der Stpfl. in dem DBA...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.4.3.4 § 6 Abs. 3 EStG

Rz. 20 Mit der Entschärfung des § 50i Abs. 2 EStG durch das BEPS-UmsG wurde die in § 6 Abs. 3 S. 1 EStG zugelassene Buchwertverknüpfung davon abhängig gemacht, dass die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist.[1] Der Übernehmer hat ab dem VZ 2017 die Wirtschaftsgüter nur dann mit den bisherigen Buchwerten anzusetzen, wenn die Besteuerung der stillen Reserven im In...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 § 50i EStG zielt grundsätzlich auf bisher im Inland ansässige stpfl., natürliche Personen ab, die vor einem Wegzug Anteile i. S. d. § 17 EStG oder andere Wirtschaftsgüter in eine fiktiv gewerbliche Personengesellschaft überführt bzw. übertragen haben. Diese sind nach dem Wegzug nach dem jeweils zur Anwendung kommenden DBA nicht mehr in Deutschland, sondern im anderen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.4.3.5 GewStG

Rz. 21 Der nach § 50i Abs. 1 S. 1 steuerpflichtige Veräußerungs- oder Entnahmegewinn der § 50i verstrickten Wirtschaftsgüter oder Anteile sollte nach dem Sinn und Zweck der Norm auch der Gewerbesteuer unterliegen. Sofern der Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinn aber mit einer Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung einer Mitunternehmerschaft in Zusammenhang steht, an der eine von...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.4.3.3 UmwStG

Rz. 19 § 50i Abs. 2 schließt die Möglichkeit zur Buchwertfortführung nur noch für Wirtschaftsgüter oder Anteile i. S. v. § 50i Abs. 1 bei Einbringungen nach § 20 UmwStG aus.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.4.1 Verfassungsrecht

Rz. 15 Nach der Gesetzesbegründung zum AmtshilfeRLUmsG sollte § 50i EStG in seiner ursprünglichen Fassung grundsätzlich keine Vertrauenstatbestände verletzen. Nach Auffassung des Gesetzgebers musste der Stpfl. nämlich selbst davon ausgehen, dass er die Besteuerung der stillen Reserven im Zeitpunkt des Wegzuges, der Umstrukturierung oder des vermeintlichen Ausschlusses oder d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.3.1 "das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile"

Rz. 108 Der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts für den Gewinn aus der Veräußerung bezieht sich auf die im Rahmen des Einbringungsvorganges nach § 20 UmwStG erhaltenen neuen Anteile, die als Gegenleistung für das gesamte eingebrachte Vermögen gewährt wurden. Rz. 109 Eine ertragsteuerneutrale Einbringung der § 50i-Gesellschaft zum Buchwert wird infolgedesse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.2 § 50i Abs. 1 Satz 2 EStG (Schaffung einer fiktiv gewerblichen Personengesellschaft)

Rz. 56 § 50i Abs. 1 S. 2 EStG stellt bestimmte Fälle des § 20 UmwStG der Übertragung oder Überführung von Anteilen i. S. d. § 17 EStG in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gleich. Die Einfügung des Satzes 2 sollte nach Ansicht des Gesetzgebers die Tatbestandsbeschreibung um Anteile, die aufgrund der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs einer Personengesel...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 3.3 Auflistung der Wirtschaftsgüter

Die Auflistung der Wirtschaftsgüter enthält die Kerndaten der einzelnen Wirtschaftsgüter sowie die alternativen Abschreibungshöhen für Pool- und Sofortabschreibung. Der Übersichtsbereich zeigt die verdichteten Daten über alle erfassten Wirtschaftsgüter. Falls Sie Ihren Spitzensteuersatz angegeben haben, werden mögliche Auswirkungen auf die Steuer gezeigt, sofern ein Gewinn e...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter

Zusammenfassung Überblick Für die Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 1.000 EUR netto gibt es ein Wahlrecht. Für Steuerpflichtige stehen eine Poolabschreibung und Sofortabschreibung zur Disposition. Unsere Musterlösung [1] hilft Ihnen bei der Wahl der optimalen Alternative. 1 Abschreibungsmöglichkeiten für GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 3.1 Die Eingaben

In der Tabelle Abschreibungsalternativen erfassen Sie folgende Informationen: Bezeichnung Anschaffungswert Abschreibungszeitraum für Wirtschaftsgüter von 800 bis 1.000 EUR Anschaffungsmonat für Wirtschaftsgüter von 800 bis 1.000 EUR Bei einem Wert von über 1.000 EUR, blendet Excel einen Hinweis ein und verweigert die Eingabe.mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 4 Zusammenfassung

Es darf zwischen der Poolabschreibung und Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter unterschieden werden. Bei der Poolabschreibung liegen die Grenzen seit dem 01.01.2018 unverändert zwischen 250 EUR und 1.000,01 EUR. Bei der Sofortabschreibung liegt die Höchstgrenze weiterhin bei 800 EUR. Das Excel-Tool hilft Ihnen bei der Entscheidungsfindung, welche Abschreibu...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / Zusammenfassung

Überblick Für die Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 1.000 EUR netto gibt es ein Wahlrecht. Für Steuerpflichtige stehen eine Poolabschreibung und Sofortabschreibung zur Disposition. Unsere Musterlösung [1] hilft Ihnen bei der Wahl der optimalen Alternative.mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1 Abschreibungsmöglichkeiten für GWG

Geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG , sind selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, wie Tablets oder Büroausstattung von niedrigem Wert. Hinweis Abschreibung Abschreibung Die Abschreibung ermittelt die Wertminderung der Anlagegüter mit geeigneten Methoden und erfasst den buchmäßigen Aufwand. In der Regel sind alle Wirtschaftsgüter abzuschreib...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 3.2 Aufteilung der Tabelle

Die Tabellen Lineare Abschreibung und Degressive Abschreibung zeigen die Abschreibungsalternativen in einem Übersichtsbereich sowie die Auflistung aller Wirtschaftsgüter bis 1.000 EUR einschließlich möglicher Abschreibungsbeträge gegliedert nach Pool- und Sofortabschreibung. Die Eingabezellen sind weiß unterlegt (s. Abb. 2 und 3). Abb. 2: Aufbau der Tabelle zur Berechnung der...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 2.1 Beispiel 1: Vergleich Pool- und Sofortabschreibung

Fallbeispiel Poolabschreibung Sie haben im Januar 2020 für 169 EUR netto einen Drucker angeschafft und entscheiden sich für die Poolabschreibung. Dann werden die 169 EUR nicht dem Pool zugeschrieben, da die untere Grenze der zu berücksichtigenden GWG bei 250 EUR netto liegt. Sie schaffen zusätzlich im Januar 2020 einen Schreibtisch im Wert von 999 EUR an. In diesem Fall – vora...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 2.3 Beispiel 3: Unterjährige Anschaffung

Ein Wirtschaftsgut wird zu einem Nettowert von 900 EUR im Dezember 2020 angeschafft. Wird die Poolabschreibung gewählt, geht ein Abschreibungsbetrag in Höhe von 180 EUR in die Jahresabrechnung ein (900 ./. 5). Im Falle der Sofortabschreibung ist eine anteilige unterjährige Abschreibung zu berücksichtigen. Da die Anschaffung in den Dezember fällt, ist ein Zwölftel anzusetzen....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 2.2 Beispiel 2: Vergleich Pool- und Sofortabschreibung

Fallbeispiel Poolabschreibung Sie kaufen im Januar 2020 für 269 EUR netto einen Schreibtischstuhl und entscheiden sich für die Poolabschreibung. Die 269 EUR werden dem Pool zu- und über 5 Jahren abgeschrieben. Sie schaffen zusätzlich im Januar einen Schreibtisch im Wert von 799 EUR an. Den Gesamtwert von 1.068 EUR dividieren Sie durch 5 Jahre. Dadurch ergibt sich eine jährlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 3 Das Excel-Tool

Das Excel-Tool berechnet die unterschiedlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Sie müssen lediglich die Kerndaten Ihrer Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 1.000 EUR wie Bezeichnung, Anschaffungswert, ggf. Abschreibungszeitraum und Anschaffungsmonat zu erfassen. Einmalig tragen Sie noch – falls bekannt – Ihren Spitzensteuersatz ein. Das Excel-Tool zeigt Ihnen, mit welchen Abs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 2 Beispielrechnungen

Die Unterschiede von Pool- und Sofortabschreibung werden in anhand der nachfolgenden Beispielen verdeutlicht. 2.1 Beispiel 1: Vergleich Pool- und Sofortabschreibung Fallbeispiel Poolabschreibung Sie haben im Januar 2020 für 169 EUR netto einen Drucker angeschafft und entscheiden sich für die Poolabschreibung. Dann werden die 169 EUR nicht dem Pool zugeschrieben, da die untere G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.4 Beratung zum privaten Vermögensstatus

Mit einem "Vermögensstatus "stellen Sie für den Mandanten und die Kanzlei den Überblick über Vermögen und Schulden des Mandanten dar: Erstellung einer Selbstauskunft nach § 18 Kreditwesengesetz (KWG) Grundlagenerstellung für eine "Notfallmappe" Herstellung eines Status quo ("Wo stehe ich?") für z. B. Testamentarische Überlegungen, Wiederherstellung des Überblicks Für den Mandante...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.2.1 Kompetenz-Vertrauen schaffen und Ziele setzen

Um einen Auftrag zu generieren, muss der Mandant Vertrauen in die Kompetenz des Steuerberaters zur Fragestellung haben. Neben dem persönlichen Knowhow und dem persönlichen Auftreten, kann dies durch Maßnahmen des Marketings unterstützt werden wie z. B. die Erstellung von Flyern mit dem Beratungsangebot. Die Festlegung des Beratungsziels ist wesentliche Grundlage des Auftrags....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.2.4 Soll-ist-Abweichungen aufzeigen und strategische Beratung

Der Vergleich der angestrebten Ziele des Mandanten mit den tatsächlichen Ergebnissen der Berechnung ist ein wesentliches Merkmal der Präsentation der Resultate für den Mandanten. Der Übergang von Darstellung, Analyse und strategischer Beratung ist hier fließend und findet in einem Präsentationstermin statt. Deshalb sollen diese beiden Phasen hier zusammengefasst werden. Die b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 3.1 Erfassung und Nachweis von Sachanlagen

Rz. 21 Das Sachanlagevermögen ist anhand eines jährlich zu erstellenden Bestandsverzeichnisses – auch Inventar oder Anlagenverzeichnis genannt – nachzuweisen. In dieses Verzeichnis müssen aufgrund des Vollständigkeitsgebotes des § 246 Abs. 1 HGB sämtliche, auch bereits vollständig abgeschriebene Vermögensgegenstände einzeln und geordnet aufgenommen werden. Das Bestandsverzei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 6.1 Ausweis

Rz. 46 Den auf die Informationsbedürfnisse des kapitalmarktorientierten Adressaten ausgelegten IFRS fehlt ein striktes Bilanzgliederungsschema, wie es das HGB kennt. Dieser Umstand bietet den Unternehmen die Möglichkeit, möglichst (entscheidungs-)relevante Informationen für den Adressaten bereitzustellen. Das Unternehmen kann auf die individuellen Gegebenheiten der Geschäfts...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 4.2 Steuerrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 31 Da die umgekehrte Maßgeblichkeit bereits vor über 15 Jahren gestrichen wurde, dürfen steuerliche Wertansätze nicht mehr in die Handelsbilanz übernommen werden. Rz. 32 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, Nr. 2 Satz 1 EStG sind Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem "an deren Stelle tretenden Wert" anzusetzen. Hierunter wird...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 6.3 Ansatz und Bewertungsunterschiede

Rz. 52 Die IFRS sehen für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte kein Ansatzwahlrecht, sondern eine Ansatzpflicht vor. Ansonsten sind die grundsätzlichen Ansatzvorschriften vergleichbar. Besondere Herausforderungen ergeben sich allerdings aus der Definition der Vermögenswerte, da diese einen zukünftigen Nutzenzufluss aus dem betreffenden Potenzial voraussetzt.[1] Dies ...mehr

Buchungssatz aus VerwalterPraxis Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes

Schafft der Unternehmer ein E-Bike für seine betrieblichen Zwecke an, gehört es zu seinem Anlagevermögen. Nach der amtlichen Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter beträgt die Nutzungsdauer für Motorräder, Motorroller, Fahrräder u.ä. 7 Jahre. Das heißt, dass E-Bikes unabhängig davon, ob sie als Fahrrad oder Kfz einzustufen sind, über einen Zeitr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 6.2 Sonderfall zum Verkauf bestimmte Anlagen

Rz. 48 Als weitere Besonderheit sind zum Verkauf bestimmte Anlagen gem. IFRS 5 separat darzustellen.[1] Regelt IAS 16 die Bilanzierung von Gegenständen des Sachanlagevermögens, die im rechtlichen Eigentum der Unternehmung stehen und die ihren Nutzen hauptsächlich aus der Nutzung einer dem operativen Bereich zuzuordnenden Tätigkeit entfalten, so ist mit IFRS 5 jenen Vermögens...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 1.2 Dauerndes Dienen

Rz. 4 Auch wenn die Definition des Anlagevermögens durch Verwendung der Formulierung "dauernd … zu dienen" vordergründig auf ein zeitliches Abgrenzungskriterium abzustellen scheint, richtet sich die Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Anlage- oder Umlaufvermögen[1] grundsätzlich nach der betrieblichen Funktion der Vermögensgegenstände, die sich zum einen anhand der Art u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 1.1 Förderung des Geschäftsbetriebs

Rz. 2 Ob Vermögensgegenstände dem Geschäftsbetrieb dienen bzw. ihn fördern, richtet sich vorrangig nach dem Gegenstand des Unternehmens, wobei der Begriff des Geschäftsbetriebs enger zu fassen ist als der Begriff des unternehmerischen Zwecks generell.[1] Die Förderung des Geschäftsbetriebs darf nicht nur direkt begründet werden, auch indirekte Wirkungen, etwa von Umweltschut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 3.2 Steuerbefreiung für REITs

Rz. 305 § 16 Abs. 1 REITG [1] befreit deutsche REIT-AG (Real Estate Investment Trusts) von der KSt und GewSt.[2] Eine REIT-AG ist eine börsennotierte AG, deren Unternehmensgegenstand sich darauf beschränkt, inl. unbewegliches Vermögen (mit Ausnahme von Mietimmobilien), ausl. unbewegliches Vermögen sowie dieser Tätigkeit dienende Vermögensgegenstände i. S. d. § 3 Abs. 7 REITG ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 5.2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 41 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB müssen die auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang angegeben werden. Dabei ist insbesondere darzustellen, wie im jeweiligen konkreten Fall Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte genutzt und Ermessensspielräume ausgefüllt werden.[1] Dies gilt insbesondere für den Ansatz von aktivierungsfähigen En...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.2 Arten der Genossenschaften

Rz. 214 Für steuerliche Zwecke werden Genossenschaften nach den Arten ihrer Geschäftsbetriebe eingeteilt: Absatz-, Verwertungsgenossenschaften: Ihr Zweck besteht darin, die Mitglieder bei dem Absatz ihrer Produkte zu unterstützen; die Genossenschaft erwirbt daher Waren von den Genossen, um sie weiterzuveräußern. Produktionsgenossenschaften: Sie stellen eine Sonderform der Absa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / Zusammenfassung

Überblick Anlagevermögen ist nach § 247 HGB von jedem Unternehmen gesondert in der Bilanz auszuweisen. Voraussetzung für die Zuordnung von Gegenständen in das Anlagevermögen ist, dass sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In der Praxis hat diese Bestimmung zu vielen gerichtlichen Abgrenzungsentscheidungen geführt, es bleibt aber ein subjektiver Spie...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.5 Vermögensverwendung bei Auflösung der Kasse

Rz. 79 Zum sozialen Charakter der Kasse gehört es auch, dass ihr Vermögen auf Dauer, und zwar auch im Fall ihrer Auflösung, für den sozialen Zweck gebunden bleibt. Nur dann rechtfertigt sich die steuerfreie Ansammlung dieses Vermögens. § 1 Nr. 2 KStDV fordert daher, dass das Vermögen der Kasse bei ihrer Auflösung nach der Satzung den Leistungsempfängern, deren Angehörigen od...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 7.2.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 71 Entgegen den Vorschriften des HGB sieht die Kerntaxonomie der E-Bilanz einen stärker differenzierten Ausweis der Sachanlagen vor. Der undifferenzierte Ausweis des HGB wird dafür kritisiert, dass eine Analyse aus externer Sicht nur schwer möglich ist.[1] Nach den Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 A. II. HGB müssen die Unternehmen lediglich die Unterpositionen "G...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.10 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)

Rz. 189 Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfasst alle Rechtsformen, die KSt-Subjekte sind. Die Vorschrift verweist für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung auf die §§ 51–68 AO.[1] Nach § 51 Abs. 1 S. 2 AO können alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG begünstigt sein. Erfasst werden damit alle Rechtsformen, die § 1 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 4.2 Ausschluss der Steuerbefreiungen für steuerabzugspflichtige Einkünfte (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG)

Rz. 333 Bezieht eine steuerbefreite Körperschaft i. S. d. § 1 KStG Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, wird die Steuerbefreiung eingeschränkt. Die Einkünfte sind insoweit steuerpflichtig, die Belastung der Einkünfte mit der Abzugsteuer[1] bleibt erhalten (partielle Steuerpflicht).[2] Die Abzugsteuer, die eine Steuer des Anteilseigners, nicht der leistenden Körperscha...mehr