Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Teil B: Rechtsbehelfe / 61 Strafbefehl, Verfahren nach Einspruch [Rdn 821]

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Teil A: Rechtsmittel / 168 Revision, Sprungrevision [Rdn 2267]

Rdn 2268 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009, und bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1292. Rdn 2269 1.a) Gem. § 335 Abs. 1 kann ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, statt mit der Berufung mit der Revision angefochten werden. Diese sog. Sprungrevision richtet sich also gegen erstinstanzliche Urteile de...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 69 Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 1045]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 59 Strafbefehl, Inhalt [Rdn 803]

Rdn 804 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Strafbefehl, Allgemeines, Teil B Rdn 730. Rdn 805 1. Den Inhalt eines Strafbefehls gibt § 409 Abs. 1 S. 1 vor. Die Vorschrift orientiert sich z.T. an der Anklageschrift (§ 200 Abs. 1 S. 1) und z.T. am Strafurteil (§ 275 Abs. 3). In der Praxis dient der überwiegende Teil der erlassenen Strafbefehle der justiziellen Bewältigung von ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 3 Anhörungsrügen, Zulässigkeit [Rdn 41]

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Teil A: Rechtsmittel / 112 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Frist [Rdn 1616]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 90 Wiederaufnahme, Rechtsmittel [Rdn 1378]

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Teil A: Rechtsmittel / 10 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, A – Z [Rdn 108]

Rdn 109 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 110 1. Für ein Verwerfungsurteil ist außer dem Umstand, dass u.a. für den ausgebliebenen, aber ordnungsgemäß geladenen Angeklagten (→ Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Allgemeines, Teil A Rdn 1591 ff.) auch ein Verteidiger mit Vertretungsvollmacht (→ Berufung,...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 2 Berufung, Annahmeberufung, Allgemeines [Rdn 20]

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Teil A: Rechtsmittel / 8 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Anfechtung, Revision [Rdn 80]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 81 Literaturhinweise: s. die ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 16 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Verspätung [Rdn 192]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 193 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 194 1.a) Aus der...mehr

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§ 13 Revision, Sprungrevisi... / II. Prozesskostenhilfeantrag zum BGH

Rz. 11 Ist der Mandant prozesskostenhilfebedürftig, kann der Instanzanwalt für ihn einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellen, denn für das Prozesskostenhilfeverfahren besteht selbst vor dem BGH kein Anwaltszwang. Bewilligt der BGH Prozesskostenhilfe, ordnet er dem Mandanten einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt bei. Gegen die Versäumung der Frist zur Ein...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 117 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Sprachunkundigkeit, Allgemeines [Rdn 1683]

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Teil A: Rechtsmittel / 45 JGG-Besonderheiten, Bewährungsfragen [Rdn 658]

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.3 Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Absatz 5 (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 2)

Rz. 376 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 2 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn der Stpfl. seine Mitwirkungspflichten nach § 6 Abs. 5 AStG nicht erfüllt. Nach hier vertretener Auffassung bezieht sich die Norm nicht auf die Mitwirkungspflicht nach § 6 Abs. 5 S. 1 AStG betreffend Ereignisse i. S. v. § 6 Abs. 4 S. 5 AStG (s. zur Begründung Rz. 377), vorsor...mehr

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§ 8 Die Verhandlungsstrategien / II. Güteverhandlung

Rz. 17 Sieht das Gericht nicht ausnahmsweise mangels Erfolgsaussicht von deren Durchführung ab, ist eine Güteverhandlung vor einer streitigen Verhandlung durchzuführen, §§ 278 Abs. 2, 272 Abs. 3 ZPO. Das persönliche Erscheinen der Parteien soll dazu angeordnet werden, § 278 Abs. 3 ZPO. Die erschienenen Parteien sollen zur Erörterung des Sach- und Streitstands angehört werden...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 86 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines [Rdn 1292]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1293 Literaturhinweise: Burhoff, Formwirksamkeitsfragen bei Rechtsmitteln im Straf- und Bußgeldrecht, VRR 2024, 5 K. Peter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.2 Verspätete Entrichtung der Jahresraten (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1)

Rz. 371 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn die Jahresrate nicht fristgemäß entrichtet wird (zu den Fristen s. Rz. 357). Schädlich ist bereits eine geringfügige Fristüberschreitung.[1] Eine Bagatellregelung vergleichbar zu § 240 Abs. 3 S. 1 AO existiert nicht. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1 AStG ist damit auch deutlich schärfe...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 72 Rechtsbeschwerde, Beschränkung [Rdn 1079]

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Teil A: Rechtsmittel / 85 Rechtsbeschwerde, Zuständigkeit [Rdn 1285]

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Teil A: Rechtsmittel / 29 Beschwerde, Beschwerdeausschluss [Rdn 417]

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Teil A: Rechtsmittel / 108 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Fristen, Fristberechnung [Rdn 1557]

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Teil A: Rechtsmittel / 170 Revision, Verfahrensablauf [Rdn 2287]

Rdn 2288 Literaturhinweise: Barton, Kennzeichen und Effekte der modernen Revisionsrechtsprechung – Führt die Materialisierung des Strafrechts auf den Weg nach Pappenheim, in: Opferschutz, Richterrecht, Strafprozessreform, Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen, 28. Strafverteidigertag, Karlsruhe 2005, S. 195 Basdorf, Was darf das Revisionsgericht, NStZ 2013, 186 Beck...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 96 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Sprachunkundigkeit [Rdn 1376]

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Teil A: Rechtsmittel / 103 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Entscheidungsbekanntmachung [Rdn 1482]

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Teil A: Rechtsmittel / 3 Berufung, Annahmeberufung, Entscheidung [Rdn 28]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 29 Literaturhinw...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 94 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Inhalt [Rdn 1356]

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Teil A: Rechtsmittel / 110 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Allgemeines [Rdn 1591]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 44 Wertfestsetzung, weitere Beschwerde [Rdn 596]

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Teil A: Rechtsmittel / 92 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Anspruch [Rdn 1344]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1345 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Allgemeines, Teil...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 161 Revision, Rücknahme [Rdn 2203]

Rdn 2204 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009. Rdn 2205 1.a) Gem. § 302 kann die Revision ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Eine Teilrücknahme ist nichts anderes als eine nachträgliche Rechtsmittelbeschränkung, die in gleicher Weise und in gleichem Umfang zulässig ist, wie eine gem. § 344 Abs. 1 von vornherein erklärte Beschrän...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 70 Rechtsbeschwerde, Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts [Rdn 1064]

Rdn 1065 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Teil A Rdn 1045. Rdn 1066 1. Über die Verweisung in § 79 Abs. 3 OWiG gilt auch im Rechtsbeschwerdeverfahren die Vorschrift des § 346 entsprechend. Diese sieht vor, dass der Amtsrichter die Äußerlichkeiten der Fristwahrung und die Einhaltung der Formvorschrift des § 345 Abs. 2 prüft. Eine darüber hin...mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / 5. Berufungsbegründungsfrist

Rz. 31 Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate. Sie beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils (spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung). Die Fristennotierung hat mit der Zustellung zu erfolgen. Rz. 32 Der Antrag auf Verlängerung sollte wirklich nur ausnahmsweise gestellt werden. Der Vorsitzende verlängert die...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 15 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Verdeckte Ermittlungen [Rdn 221]

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Teil A: Rechtsmittel / 44 JGG-Besonderheiten, Berufung [Rdn 651]

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Teil A: Rechtsmittel / 121 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Allgemeines [Rdn 1735]

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Teil C: Außerordentliche un... / 77 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, formelle Subsidiarität [Rdn 1170]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 30 Revision, Verfahrensgebühr [Rdn 392]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 37 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Rechtsmittel [Rdn 481]

Rdn 482 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines, Teil B Rdn 324. Rdn 483 1.a) Die Entscheidung des OLG ist regelmäßig unanfechtbar. Gemäß § 29 Abs. 1 EGGVG kommt eine Rechtsbeschwerde zum BGH nur in Betracht, wenn diese durch das OLG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache oder aus Gründen der Einheitl...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 87 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Arten [Rdn 1302]

Rdn 1303 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1293. Rdn 1304 1. Zur Gewährleistung des Rechtsschutzes stellen EGGVG, JGG, OWiG, StPO und StVollzG Rechtsbehelfe zur Verfügung, von denen ein Teil wegen seiner besonderen Wirkung als Rechtsmittel bezeichnet wird. Des Weiteren wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 45 Nichtigkeitsklage, Rechtsmittelverfahren [Rdn 628]

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Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 4.6.5 Anfechtung des Feststellungsbescheids

Über einen (höheren) Verlustabzug kann nur im Verfahren über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs entschieden werden.[1] Die Höhe des auszugleichenden Verlusts im Entstehungsjahr stellt einen unselbstständigen Teil der Einkommensteuerfestsetzung dar und ist nicht selbstständig anfechtbar. Hält der Steuerpflichtige bei einer Einkommensteuerfestsetzung auf 0 EUR en...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anhörungsrecht (§ 407 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 4 [Autor/Stand] § 407 Abs. 1 Satz 1 AO enthält den allgemeinen, im ganzen steuerstraf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren gültigen Grundsatz der Beteiligung der FinB (vgl. § 403 AO), während die nachfolgenden Vorschriften § 407 Abs. 1 Satz 2–5, Abs. 2 AO Beteiligungspflichten für einzelne bestimmte Fälle regeln[2]. Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 407 Abs. 1 Satz 1 AO muss das G...mehr

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AGS 08/2024, Form der Erinn... / III. Bedeutung für die Praxis

In der Praxis wird immer wieder übersehen, dass die Formerfordernisse für die Übermittlung von vorbereitenden Schriftsätzen und schriftlich einzureichenden Anträgen und Erklärungen, die für das Hauptsacheverfahren gelten, auch für Nebenverfahren anwendbar sind. Dies gilt bspw. in allen Verfahren, die im GKG vorgesehen sind, etwa für die Einlegung der Erinnerung gegen den Ger...mehr

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AGS 08/2024, Auslagenerstat... / II. Zulässigkeit/Auslegung des Rechtsmittels

Das LG hat den vom Verteidiger eingelegten Rechtsbehelf als außerordentliche Beschwerde ausgelegt. Zur Begründung führt es aus: Würde man das Rechtsmittel als sofortige Beschwerde ("Kostenbeschwerde") gegen die Kostengrundentscheidung hinsichtlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen auslegen, wäre die sofortige Beschwerde unstatthaft. Nach § 47 Abs. 2 S. 3 OWiG sei ein n...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 9. Durchsetzung der family provision

Rz. 167 Die family provision ist höchstpersönliches Recht. Sie ist nicht vererbbar. Nach der Rechtsprechung erlischt der Anspruch, wenn der Berechtigte vor Erlass einer entsprechenden gerichtlichen Anordnung verstirbt.[209] Rz. 168 Die Frist für die Erhebung der Klage auf family provision beträgt sechs Monate nach Erteilung des grant für den personal representative. Grund für...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / I. Gesetzeszweck des Pflichtteilsergänzungsanspruchs, Normkonkurrenz

Rz. 1 Durch § 2325 BGB soll der Pflichtteilsberechtigte dagegen geschützt werden, dass der ordentliche Pflichtteil durch lebzeitige Zuwendungen ausgehöhlt, ja sogar umgangen wird.[1] Damit sollen – um ein Schlagwort aufzunehmen – "Schleichwege am Erbrecht vorbei" verhindert werden.[2] Deshalb gewährt das Gesetz bei Schenkungen dem Pflichtteilsberechtigten einen zeitlich und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 3.1 Überblick

Rz. 10 Eröffnung des Finanzrechtswegs[1]: Der Zugang zu den FG ist nur dann eröffnet, wenn für die Rechtsstreitigkeit der Finanzrechtsweg nach § 33 FGO gegeben ist. Soweit zwar eine bestimmte Rangordnung der Sachentscheidungsvoraussetzungen nicht vorgeschrieben ist und die Klage unzulässig ist, wenn zumindest eine der erforderlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht gegeben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2 Die Zulässigkeitsprüfung

Rz. 2 Das angerufene Gericht darf in die gewünschte Sachprüfung – d. h. die Frage nach der Begründetheit – nur dann eintreten, wenn die Voraussetzungen, von denen die Zulässigkeit des auf eine sachliche Entscheidung gerichteten Verfahrens als solches und im Ganzen abhängt, vorliegen.[1] Das Vorliegen dieser sog. Sachentscheidungsvoraussetzungen ist vom angerufenen Gericht[2]...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 73 Marburger, Auswirkungen der privaten Krankenversicherung auf die gesetzliche Krankenversicherung, DÖD 2001, 161. Müller, Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung, WzS 2001, 200. Niemann, Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) in der Krankenversicherung, NZS 2003, 1...mehr