Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereingliederung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fallgruppen.

Rn 8 Von Bedeutung sind zum einen diejenigen Fälle, in denen die Leistung nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann (naturgesetzliche oder physische Unmöglichkeit). Paradigmatisch dafür steht der Untergang des Vertragsgegenstands, etwa der Kauf- oder Mietsache (BGHZ 2, 268, 270 [Kaufsache]; Karlsr NJW-RR 95, 849 [Miets...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 15b UStG beruht ausweislich der amtlichen Gesetzesbegründung[1] auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Eingliederungsleistungen nach SGB II und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III sowie die hiermit vergleichbaren Leistungen dürften eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 7 Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuche

Arbeitnehmer und Auszubildende in nicht betrieblicher Ausbildung, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind nach § 38 Abs. 1 SGB III verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 3 Versicherungsfreiheit

Die Regelungen zur Versicherungsfreiheit erstrecken sich in erster Linie auf Personen, deren Beschäftigung sich außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarkts vollzieht oder die durch eigenständige Systeme geschützt sind.[1] Versicherungsfrei sind: Personen, die die Altersgrenze für eine Regelaltersrente erreicht haben; ab diesem Zeitpunkt ist lediglich der Arbeitgeber zur Zahlung se...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 156 Begriff... / 2.3.7 Kurzzeitige Arbeitsverhältnisse, Teilzeitbeschäftigung

Rz. 24 Als Arbeitsplätze gelten ferner nicht Stellen, die nach der Natur der Arbeit oder nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen nur auf die Dauer von höchstens 8 Wochen besetzt sind. Die Regelung ist nicht mehr vergleichbar mit der Geringfügigkeitsgrenze des § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV, wonach eine zeitgeringfügige Beschäftigung auf höchstens 3 Kalendermonate ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 8 Vorliegen eines wichtigen Grundes

Allein das Vorliegen eines der o. a. Sperrzeittatbestände führt noch nicht zur Sperrzeit. Diese tritt nämlich dann nicht ein, wenn der Arbeitslose für sein Verhalten einen "wichtigen Grund" hat. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ermöglicht es, einer Vielzahl von Lebenssachverhalten, die ein dem Grunde nach sanktioniertes versicherungswidriges Verhalten rechtfertigen können, R...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Projektmanagement: der rich... / 6.2 Welche Organisationsform eignet sich wofür?

Es gibt fünf gängige Praktiken, Projekte zu organisieren, die wir Ihnen vorstellen wollen. Projektmanagement in Linienfunktion Das PM in Personalunion mit der Linienfunktion auszu‐üben, stellt eigentlich einen Grenzfall dar, denn hier verzichtet man auf die Einrichtung von Projektstellen – es gibt im Prinzip keine eigene Organisation. In der Praxis übernimmt z. B. ein Abteilun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 2.2.1 Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit

Rz. 8 Für die Leistungsfortzahlung ist nicht erheblich, an welcher Krankheit der Arbeitslose leidet oder ob es sich um eine Wiederholungserkrankung handelt; die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit muss aber unverschuldet sein. Das kann z. B. bei sog. gefährlichen Sportarten zweifelhaft sein (Bungee-Springen, Kick-Boxen), wenn die Erkrankung auf einer Verletzung während d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.1 Nahtlosigkeit

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 fingiert Arbeitsfähigkeit und damit im Ergebnis Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung. Alle anderen Kriterien dieser Anspruchsvoraussetzung, also insbesondere der subjektive Teil, müssen erfüllt sein. Die Sperrwirkung der gesetzlichen Fiktion objektiver Verfügbarkeit und die Feststellungen des Rentenversicherungsträgers zum gesundheitlichen Leistung...mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 2.1 Arbeitslosmeldung

Rz. 3 Die Arbeitslosmeldung steht in engem Zusammenhang mit der präventiven Ausrichtung des SGB III. Die Gewährung von Entgeltersatzleistungen ist nachrangig gegenüber der Wiedereingliederung in ein Beschäftigungsverhältnis per Vermittlung der Agentur für Arbeit durch Auswahl und Vorschlag und gegenüber Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (vgl. §§ 4 und 5). Vermittlungsbe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 2.4.2 Auswärtige Beschäftigungen

Rz. 22 Abs. 4 regelt die Zumutbarkeit von Pendelzeiten bzw. eines Umzuges zur Aufnahme einer Beschäftigung. Den Maßstab für Pendelzeiten soll das Verhältnis von Pendelzeit zu Arbeitszeit bilden. Ist die Pendelzeit danach unverhältnismäßig lang, ist die Beschäftigung unzumutbar (Abs. 4 Satz 1). Unverhältnismäßig lang ist eine Pendelzeit unabhängig von ihrer tatsächlichen Daue...mehr

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Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Rz. 15 Abs. 3 misst die Zumutbarkeit einer Beschäftigung an dem zu erzielenden Entgelt. Leitidee der Vorschrift sind Überlegungen zum Bestandsschutz. Den Maßstab bildet das Arbeitsentgelt, das der Bemessung des Alg zugrunde liegt. Dies spiegelt das im Bemessungszeitraum durchschnittlich erzielte Entgelt wider, das im Rahmen der Arbeitsförderung versicherungspflichtig war; di...mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Arbeitslosmeldung ergänzt die übrigen Anspruchsvoraussetzungen "Arbeitslosigkeit" und "Anwartschaftszeit" für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg). Die Regelungen gelten für das Alg bei Arbeitslosigkeit wie auch für das Alg bei beruflicher Weiterbildung (vgl. § 144). Eine Arbeitslosmeldung ist für den Anspruch auf Alg unabdingbar, sie kann nur in besonders gel...mehr

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Familie und Beruf: Vereinba... / 5.2 Unterstützungsmöglichkeiten des Unternehmens

Es gibt zahlreiche Angebote, mit denen Unternehmen ihre Mitarbeiter in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in unterschiedlichen Lebensphasen unterstützen können. Diese Maßnahmen reichen von Teilzeit und Gleitzeit über flexible Jahres- und Lebensarbeitszeit. Auch die Rücksichtnahme bei Urlaubsregelungen kann eine wertvolle Maßnahme für belastete Mitarbeiter sein. Unterneh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 65 Zwe... / 2.3 Erforderlichkeit des Zweckbetriebs (Nr. 2)

Rz. 7 § 65 Nr. 2 AO verlangt, dass die steuerbegünstigten Zwecke nur durch einen solchen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erreicht werden können. Die Erreichung des steuerbegünstigten Zwecks und der Betrieb des Zweckbetriebs dürfen also praktisch nicht voneinander zu trennen sein; der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb muss als das unentbehrliche und einzige Mittel zur Erreic...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117).[1] Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 6 Wiedereingliederung

Von der begrenzten Arbeitsunfähigkeit ist die stufenweise Wiedereingliederung abzugrenzen. Diese Maßnahme der beruflichen Rehabilitation ist in § 74 SGB V geregelt. Sind arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung in der Lage, ihre bisherige Tätigkeit teilweise zu verrichten, und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 2 AU-Richtlinien

Von Bedeutung sind ferner die für alle Beschäftigten geltenden Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V, in Kraft getreten am 28.1.2014, in der Fassung vom 14.11.2013, veröffentlicht im Bundesanzeiger AT 27.1.2014 B4) (Arbeitsunfähigkeits-...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsmedizin / 2 Aufgaben der Arbeitsmedizin

Die Aufgaben der Arbeitsmedizin sind vielfältig und werden vor allem durch gesetzliche Regelungen wie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) , die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgelegt. Zu den Kernaufgaben zählen: Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern: Betriebsärztliche Beratung bei Fragen der ergonomischen Gestal...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsmedizin / 1 Inhalte der Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin dient der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Gefährdungen und Erkrankungen sowie von Berufskrankheiten. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht dabei die betriebliche und individuelle Gesundheitsberatung, die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und die rechtzeitige Einleitung berufsfördernder Rehabilitationsmaßnahmen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.8.5 Dauer der Sperrzeit nach unzureichenden Eigenbemühungen

Rz. 728 Die Dauer der Sperrzeit wegen unzureichender Eigenbemühungen hat der Gesetzgeber auf pauschal 2 Wochen festgelegt. Damit gewichtet der Gesetzgeber das versicherungswidrige Verhalten des Arbeitslosen mit dem Anteil, zu dem der Arbeitslose an dem dadurch verursachten Versicherungsschaden beteiligt wird. Rz. 729 Unzureichend nachgewiesene Eigenbemühungen stellen kein Ver...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Recht der Sperrzeiten im Rahmen der Arbeitsförderung. Es strahlt auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende aus, weil es dort zu Minderungen der Leistungen zum Lebensunterhalt (Bürgergeld) nach § 31a SGB II kommen kann, wenn die dafür vorgesehenen Voraussetzungen in § 31 SGB II erfüllt sind. Für das Leistungsminderungsrecht im SGB II galt jedo...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.8.1 Überblick

Rz. 691 Regelungen zur Dauer der Sperrzeit sind in den Abs. 3 bis 6 enthalten. Das Gesetz kennt nur die Sperrzeitdauern 12, 6, 3, 2 Wochen und eine Woche. Die einzelnen Sperrzeittatbestände sind im Hinblick auf die jeweilige Bedeutung des Pflichtverstoßes in Bezug auf den Versicherungsfall mit einer unterschiedlichen Dauer belegt worden. Die Sperrzeitdauern nach Abs. 4 folge...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.4.3.2 Ausschluss aus der Maßnahme

Rz. 476 Zum Tatbestand der Sperrzeit wegen Abbruchs einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme gehört ferner nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 auch ein maßnahmewidriges Verhalten des Maßnahmeteilnehmers als Anlass für den Ausschluss aus dieser Maßnahme (BSG, Urteil v. 19.3.1986, 7 RAr 64/85). Ein solches Verhalten liegt auch vor, wenn ein Teilnehmer bei einer Ausbildung zum Sicherheits...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.7.2 Meldeaufforderung

Rz. 495 Eine Aufforderung zur Meldung, die sperrzeitrechtliche Konsequenzen zur Folge haben soll, darf nicht willkürlich durch die Agentur für Arbeit ergehen. Sie muss einem zugelassenen Meldezweck genügen, sonst darf der Arbeitsuchende bzw. der Arbeitslose sie aus wichtigem Grund ignorieren, ohne den Eintritt einer Sperrzeit befürchten zu müssen. Die gültigen Meldezwecke li...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.1 Das Instrument der Sperrzeit im System der Arbeitslosenversicherung

Rz. 38 Die Sperrzeit grenzt das durch die Arbeitslosenversicherung versicherte Risiko ab. Damit ergänzt die Vorschrift insbesondere § 138, worin Anforderungen an die Arbeitslosigkeit definiert werden und Ansprüche an die Möglichkeit der Beendigung des Versicherungsfalles gestellt werden, weil der Arbeitslose grundsätzlich vermittelbar sein muss, also für eine sozialversicher...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.4.3.1 Ende des Beschäftigungsverhältnisses bei unwiderruflicher Freistellung

Rz. 227 In Fällen unwiderruflicher Freistellung bei Fortzahlung des Lohns durch vertragliche Regelung tritt Arbeitslosigkeit nach dem Ende der Beschäftigung ein (BSG, Urteil v. 11.12.2014, B 11 AL 2/14 R). Damit kann eine Sperrzeit mit Beginn der Freistellung eintreten. Mit der Freistellung des Arbeitnehmers verzichtet der Arbeitgeber mit der Folge auf die Arbeitsleistung, d...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outplacement: Ziele und Cha... / 7 Outplacement als Gesellschaftlicher Beitrag

Outplacement leistet nicht nur für Unternehmen und betroffene Mitarbeitende wertvolle Dienste, um Trennungsprozesse sozialverträglich zu gestalten, sondern hat auch eine bedeutende gesellschaftliche Wirkung. Es hilft, Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden, den Arbeitsmarkt zu flexibilisieren und in Summe auch resilienter gegenüber Krisen zu machen, wenn wirtschaftliche Umbrü...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outplacement: Ziele und Cha... / 2.2 Die Entwicklung des Outplacements

Die Ursprünge des Outplacement liegen in den USA und gehen auf Programme zur Wiedereingliederung von Militärangehörigen in den zivilen Arbeitsmarkt nach dem Zweiten Weltkrieg zurück[1]. In den späten 1960er Jahren wurden erste Outplacement-Projekte für ausscheidende Mitarbeiter in der Luftfahrtindustrie und bei Unternehmen wie Standard Oil initiiert. Ursprünglich richtete si...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wie können suchtkranke Besc... / 4 Organisation und Planung der Wiedereingliederung

Die Wiedereingliederung sollte strukturiert und geplant erfolgen, um einen reibungslosen Übergang in den Arbeitsalltag zu ermöglichen. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Individueller Wiedereingliederungsplan: Jeder Mitarbeiter benötigt einen maßgeschneiderten Plan, der seine gesundheitlichen und beruflichen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt. Die Planung sollte in enger A...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wie können suchtkranke Besc... / 1 Grundlagen der Wiedereingliederung: Verständnis und Zielsetzung

Die Rückkehr aus einer Suchterkrankung – sei es durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch – ist für den betroffenen Mitarbeiter stets ein einschneidender Schritt. Es gilt anzuerkennen, dass der Genesungsweg nicht linear verläuft und immer wieder Phasen der Stabilisierung und Reflexion benötigt werden. Das ärztliche Urteil „arbeitsfähig“ heißt dabei nicht automatisch „gesundheitli...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wie können suchtkranke Besc... / 5 Umsetzung, Monitoring und Nachsorge

Zum Start der Wiedereingliederung findet ein Gespräch zwischen dem Mitarbeiter, dem Vorgesetzten, einem Vertreter der Personalabteilung und des Betriebs-/Personalrats statt. In diesem Gespräch werden die geplanten Eingliederungsmaßnahmen als individuell abgestimmtes Rückkehrmodell vorgestellt. Dabei wird folgendes transparent kommuniziert: Der fördernde und unterstützende Cha...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wie können suchtkranke Besc... / 7 Integration in den Arbeitsalltag: Team- und Kulturentwicklung

Die Wiedereingliederung eines suchterkrankten Mitarbeiters betrifft nicht nur den Einzelnen, sondern auch das bestehende Team und die Unternehmenskultur. Ein erfolgreiches Re-Entry-Management umfasst daher auch Maßnahmen zur Förderung eines unterstützenden Arbeitsumfelds: Förderung eines offenen Betriebsklimas: Eine Unternehmenskultur, die von Transparenz, Verständnis und geg...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wie können suchtkranke Besc... / Zusammenfassung

Überblick Im betrieblichen Umfeld ist die Wiedereingliederung von suchterkrankten Mitarbeitern ein sensibles, aber äußerst wichtiges Thema – vor allem dann, wenn es um Tätigkeiten geht, in denen eine hohe Verantwortung besteht oder potenzielle Gefahren drohen. Nach einer erfolgreichen Therapie müssen neben der individuellen Gesundung zahlreiche Aspekte bedacht werden, um sow...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wie können suchtkranke Besc... / 3 Gefährdungsbeurteilung und Risikoeinschätzung

Bevor ein Mitarbeiter wieder in sicherheitsrelevanten und verantwortungsvollen Tätigkeiten eingesetzt werden kann, muss eine umfassende Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Dabei werden nicht nur physische Risiken berücksichtigt, sondern auch mögliche psychische Belastungen im Arbeitsalltag. Folgende Punkte sind hierbei essenziell: Gefährdungsbeurteilung (Arbeitgeber): Dabei sind...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wie können suchtkranke Besc... / 8 Zukunftsperspektiven und nachhaltige Integration

Die erfolgreiche Reintegration suchterkrankter Mitarbeiter stellt zugleich einen kontinuierlichen Lernprozess dar – für den betroffenen Mitarbeiter ebenso wie für die Organisation. Zukünftig sollte verstärkt auf präventive Maßnahmen gesetzt werden, um bereits in einer frühen Phase potenzielle Risiken zu identifizieren und gezielte Interventionen einzuleiten. Gleichzeitig dürf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.1.7 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen

Rz. 44 Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen stehen im eigentlichen Zusammenhang mit der Haupt-Teilhabeleistung. Es handelt sich z. B. um Reisekosten (§ 73), Haushalts- oder Betriebshilfen, Kinderbetreuungskosten (§ 74) und Entgeltersatzleistungen (§ 64). Sie sind von einer zeitlich parallel laufenden Hauptleistung abhängig und deshalb als Nebenleistung von dem Träger zu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.2 Zuständigkeit und Voraussetzungen für die Leistungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 Wegen § 7 Abs. 1 Satz 2 richten sich die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen. Ist also die Zuständigkeit des jeweiligen Rehabilitationsträgers zu einer Leistungsgruppe (§ 5) gegeben, richtet sich die grundsätzliche Abgrenzung der Leistungszuständigkeit zwisch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 164 Anordn... / 2.2 Anordnungsermächtigung zur Erreichbarkeit

Rz. 3 Die Ermächtigung gibt der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, die Erreichbarkeitspflichten und Möglichkeiten des auswärtigen Aufenthalts jeweils unter Berücksichtigung des geänderten Rahmenrechts im SGB III zu gestalten. Der Arbeitslose soll Vorschlägen der Agentur für Arbeit zeitnah Folge leisten können. Es kommt nicht darauf an, die Agentur...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.2 Fortführung der Beschäftigung

Rz. 16 Abs. 2 räumt dem Arbeitslosen einen Bestandsschutz für das Nebeneinkommen aus der Nebenbeschäftigung bzw. Nebentätigkeit ein, sofern dieses seinen Lebensstandard in nennenswerter Weise mitbestimmt hat. Geschützt bzw. freigestellt wird das Nebeneinkommen, das schon längere Zeit vor der Arbeitslosigkeit erzielt wurde. Dafür wird nicht auf den Umfang des Nebeneinkommens,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.1 Entgeltersatz

Rz. 2 Das Alg ist die bedeutendste Sozialleistung der Arbeitslosenversicherung. Insbesondere bei der Bestimmung der Höhe der Leistung muss der Gesetzgeber dem Sozialstaatsgebot genügen. Diesen Anforderungen kommt er nur nach, wenn er dem Arbeitslosen einen angemessenen Ersatz für den Ausfall gewährleistet, den dieser dadurch erleidet, dass er gegenwärtig keinen (tariflich od...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Vierte Kapitel

Rz. 2a Das Vierte Kapitel regelt die Entgeltersatzleistungen Arbeitslosengeld (Alg) und Insolvenzgeld. Die Leistungen der Arbeitsförderung sind im Dritten und Vierten Kapitel enthalten (§ 3 Abs. 1). Das Übergangsgeld und das Kurzarbeitergeld sind bereits im Dritten Kapitel geregelt (§§ 95 ff., 118 ff.). Beide sind den Pflichtleistungen der aktiven Arbeitsförderung zuzurechne...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Psychische Erkrankungen am ... / 2.4.2 Verfahren

Zum Verfahren selbst schreibt das Gesetz keine konkreten Maßnahmen vor. Es gehören alle Maßnahmen dazu, zu denen der Arbeitgeber zur Vermeidung von Kündigungen verpflichtet ist, wie z. B. die Veränderung der Arbeitsaufgabe oder der Arbeitsbedingungen, die Inanspruchnahme gesetzlich vorgesehener Hilfen und Leistungen der Rehabilitationsträger, die Suche nach einem freien "lei...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufsunfähigkeit / 3.1 Prävention

Höchste Priorität hat die Vermeidung von Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten (§ 4 ArbSchG). Dies muss durch Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Schulungen, arbeitsmedizinische Vorsorge und weitere Elemente des betrieblichen Arbeitsschutzes gewährleistet werden. Die Zahl der Unfälle und des Auftretens von Berufskrankheiten und damit auch die Za...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Alternative Betreuung / 1 Bedingungen

Voraussetzung für eine alternative Betreuung ist, dass der Unternehmer über Arbeits- und Gesundheitsschutz informiert und für dessen Umsetzung motiviert ist. Das sog. Unternehmermodell nach Anlage 3 DGUV-V 2 erfordert, dass der Unternehmer aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist. Deshalb liegt die Obergrenze bei max. 50 Beschäftigten. Sind mehrere Personen als "Unterne...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zu den inhaltlichen Schwerpunkten des SGB IX gehört die Förderung der Teilhabe der behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen an der Gesellschaft, namentlich am Arbeitsleben. Dieses Ziel soll mit medizinischen, beruflichen und sozialen Leistungen schnell, wirkungsvoll, wirtschaftlich und auf Dauer erreicht werden (vgl. BT-Drs. 14/5074 S. 94). Hieran knüpft das ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche und siche... / 4.1.2 Anlassbezogene Betreuung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sein Unternehmen bei besonderen Anlässen durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes betreuen zu lassen. Als Gründe für die anlassbezogene Betreuung nennt die Anlage 1 z. B. die Planung und Errichtung von Betriebsanlagen, grundlegende Änderungen bei Arbeitsverfahren ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.3 Besonderheit: Stufenweise Wiedereingliederung

Rz. 16 Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 74 SGB V, § 44 SGB IX) dient dazu, arbeitsunfähige Versicherte nach länger andauernder Arbeitsunfähigkeit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern. Durch eine individuell angepasste Steigerung von Arbeitstagen, arbeitstäglichen Arbeitszeiten und/oder Ar...mehr