Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereingliederung

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Stufenweise Wiedereingliede... / 8.2 Übergangsgeld

Wenn die stufenweise Wiedereingliederung spätestens 4 Wochen nach einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger beginnt und von der Rehabilitationseinrichtung angeregt wurde, zahlt der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld. Die Arbeitsunfähigkeit muss über die Rehabilitationsmaßnahme hinaus bestehen. Die persönlichen und versicherungsr... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 4.2.2 Beitragsberechnung

Für das gezahlte, geminderte Arbeitsentgelt während der stufenweisen Wiedereingliederung gelten die normalen beitragsrechtlichen Regelungen. Für den Zeitraum besteht Beitragspflicht und es sind Sozialversicherungstage (SV-Tage) anzusetzen. Beträgt das Arbeitsentgelt während der stufenweisen Wiedereingliederung nicht mehr als die obere Grenze des Übergangsbereichs, kommen die... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 7 Stufenplan

Die stufenweise Wiedereingliederung kann von einer Rehabilitationseinrichtung, der Krankenkasse oder anderen Stellen angeregt werden. Auch Arbeitgeber können die stufenweise Wiedereingliederung anregen. Über die Maßnahme wird ein Stufenplan erstellt, dem der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zustimmen müssen. Der Stufenplan enthält insbesondere Beginn und Ende der Maßnahme, Einz... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 9 Verfahren

Die Rehabilitationseinrichtung oder der behandelnde Arzt beurteilt, ob eine stufenweise Wiedereingliederung notwendig ist und leitet diese ein. Dazu ist Einvernehmen mit dem Arbeitgeber und dem Versicherten herzustellen, die der Maßnahme zuzustimmen haben. Alternativ dazu kann die Krankenkasse innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung eine... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 3 Beteiligung des Arbeitgebers

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen der stufenweisen Wiedereingliederung stets zustimmen. Außerdem muss der Arbeitnehmer arbeitsunfähig sein und darf seine bisherige Tätigkeit nur teilweise verrichten können. Die stufenweise Wiedereingliederung zielt darauf ab, das vorhandene Arbeitsverhältnis zu erhalten. Die Zustimmung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers ist freiwillig.... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 4.1 Keine Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber

Während der stufenweisen Wiedereingliederung besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit und der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Krankengeld. Der Arbeitgeber ist während dieser Zeit – vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Vereinbarungen – nicht zur Entgeltzahlung verpflichtet. Daher sind vom Arbeitgeber in dieser Zeit auch keine Beiträge zu entrichten. Soweit der Arbeitgeber... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 4.2.1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Der versicherungsrechtliche Status des Arbeitsunfähigen bleibt während der stufenweisen Wiedereingliederung erhalten. Aufgrund des verminderten Arbeitsentgelts erfolgt keine neue versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung. Beträgt das Arbeitsentgelt während der stufenweisen Wiedereingliederung nicht mehr als die monatliche Geringfügigkeitsgrenze, kommen die Regelu... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 8.3 Fahrkosten

Fahrkosten zur Arbeitsstelle werden nicht erstattet.[1] Dafür fehlt es an einem Zusammenhang der Fahrten mit einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Die in § 74 SGB V genannte stufenweise Wiedereingliederung ist keine Leistung zur medizinischen Reha. Sie bezweckt die Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Versicherter in das Erwerbsleben. Die stufenweise Wiedereinglie... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 1 Ziel

Die stufenweise Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers soll dessen medizinische Rehabilitation unterstützen, ihn zügig in das Arbeitsleben integrieren und den Erhalt des Arbeitsplatzes sichern. Dabei kooperieren Arbeitnehmer, Arbeitnehmer- oder Personalvertretung, Arbeitgeber, Arzt, Betriebsarzt und Krankenkasse (oder ein anderer Rehabilitationsträger). Jeder Beteiligte kann ei... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 5 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Die stufenweise Wiedereingliederung wird im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements vereinbart. Die Vorschrift gilt für alle Arbeitnehmer und ist nicht auf behinderte Menschen beschränkt.[1] Es ist durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern ... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / Arbeitsrecht

1 Rechtliche Einordnung Das Bundesarbeitsgericht[1] hat bekräftigt, dass während des Wiedereingliederungsverhältnisses die arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten ruhen. 1.1 Vertrag eigener Art Nimmt der Arbeitnehmer eine (teilweise) Tätigkeit bei seinem Arbeitgeber im Rahmen der Wiedereingliederung auf, handelt es sich um kein Arbeitsverhältnis, soweit die Tätigkeit aussc... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 8 Leistungen

8.1 Krankengeld Wenn der Arbeitnehmer sowohl krankenversichert als auch arbeitsunfähig und der Anspruch noch nicht erschöpft ist, leistet die Krankenkasse während der Wiedereingliederung Krankengeld. Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn der Rentenversicherungsträger vorrangig zuständig ist und Übergangsgeld zahlt.[1] Das Krankengeld ruht dann in voller Höhe. Ein Krankengel... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / Sozialversicherung

1 Ziel Die stufenweise Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers soll dessen medizinische Rehabilitation unterstützen, ihn zügig in das Arbeitsleben integrieren und den Erhalt des Arbeitsplatzes sichern. Dabei kooperieren Arbeitnehmer, Arbeitnehmer- oder Personalvertretung, Arbeitgeber, Arzt, Betriebsarzt und Krankenkasse (oder ein anderer Rehabilitationsträger). Jeder Beteiligte k... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 4 Versicherungs-/beitrags-/melderechtliche Auswirkungen

4.1 Keine Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber Während der stufenweisen Wiedereingliederung besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit und der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Krankengeld. Der Arbeitgeber ist während dieser Zeit – vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Vereinbarungen – nicht zur Entgeltzahlung verpflichtet. Daher sind vom Arbeitgeber in dieser Zeit auch keine... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 1.2 Rechte und Pflichten

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung der Arbeitsvertragsparteien, ein Wiedereingliederungsverfahren durchzuführen. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, seine Arbeitskraft – teilweise – zu verwerten. Auch der Arbeitgeber ist weder berechtigt noch verpflichtet, die Teilarbeitsfähigkeit anzufordern oder dem Arbeitnehmer einen entsprechenden Arbeitsplatz zur Verfügung z... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 2 Voraussetzungen

Medizinische und ergänzende Leistungen sollen entsprechend der Zielsetzung einer besseren Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erbracht werden, wenn arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten können und dies durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser gelingen wird.[1] Unter den glei... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 3 Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit

Die ärztliche Feststellung der Teilarbeitsfähigkeit löst keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen aus. Insbesondere gilt der Arbeitnehmer während der Wiedereingliederung als weiterhin arbeitsunfähig, da er arbeitsvertraglich seine volle, ungeschmälerte Arbeitsleistung zu erbringen hat. Der Arbeitnehmer ist gemäß § 5 Abs. 1 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber das Vorliegen... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 8.1 Krankengeld

Wenn der Arbeitnehmer sowohl krankenversichert als auch arbeitsunfähig und der Anspruch noch nicht erschöpft ist, leistet die Krankenkasse während der Wiedereingliederung Krankengeld. Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn der Rentenversicherungsträger vorrangig zuständig ist und Übergangsgeld zahlt.[1] Das Krankengeld ruht dann in voller Höhe. Ein Krankengeld-Spitzbetrag w... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 6 Indikationen/Dauer

Grundsätzlich kann nach jeder schweren oder chronischen Erkrankung eine stufenweise Wiedereingliederung angebracht sein. Als Indikation kommen vor allem Krankheiten des Herzens und der Gefäße, rheumatische Erkrankungen und Arthrosen, Krankheiten und Zustand nach Operationen an Rücken und Gelenken, Atmungsorganen, Verdauungsorganen oder Nieren und Harnwegsorganen, Stoffwechselkra... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 1.1 Vertrag eigener Art

Nimmt der Arbeitnehmer eine (teilweise) Tätigkeit bei seinem Arbeitgeber im Rahmen der Wiedereingliederung auf, handelt es sich um kein Arbeitsverhältnis, soweit die Tätigkeit ausschließlich zu Rehabilitationszwecken erfolgt.[1] Die Vereinbarung über die stufenweise Wiederaufnahme der Tätigkeit ist vielmehr als Vertrag eigener Art nach §§ 241, 311 BGB anzusehen. mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 1.3 Urlaub

Ebenso wie die Hauptleistungspflichten ruhen, ist auch der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers während der Wiedereingliederung nicht erfüllbar, da der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mangels bestehender Arbeitspflicht nicht von dieser befreien kann.[1] mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 4.2 Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber

Zahlt der Arbeitgeber aufgrund der tatsächlich ausgeübten Beschäftigung während der stufenweisen Wiedereingliederung eine (Teil-)Vergütung für die erbrachte Arbeitsleistung, handelt es sich dabei um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Diese Zahlung gilt nicht als Zuschuss zum Krankengeld. Die Regelungen des § 23c SGB IV kommen beitragsrechtlich für diese Zahlungen nicht zur ... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 4 Vergütung

Da der Arbeitnehmer während der Wiedereingliederungsmaßnahme Leistungen der Kranken- oder Rentenversicherung erhält, wird eine zusätzliche Vergütung nicht geschuldet; abweichende Vereinbarungen sind zulässig. Geht ein Versicherter im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme gemäß § 74 SGB V seiner beruflichen Tätigkeit an seinem bisherigen Arbeitsplatz in zeitlich beschränkt... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 5 Beendigung

Die Wiedereingliederungsmaßnahme endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit sowie bei Wiederherstellung der vollständigen Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer ist darüber hinaus berechtigt, die Maßnahme abzubrechen, wenn er sich überfordert fühlt. Auch der Arbeitgeber kann sich von seiner Zusage wieder lösen, soweit ein sachlicher Grund – etwa Schwierigkeiten im ... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 1 Rechtliche Einordnung

Das Bundesarbeitsgericht[1] hat bekräftigt, dass während des Wiedereingliederungsverhältnisses die arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten ruhen. 1.1 Vertrag eigener Art Nimmt der Arbeitnehmer eine (teilweise) Tätigkeit bei seinem Arbeitgeber im Rahmen der Wiedereingliederung auf, handelt es sich um kein Arbeitsverhältnis, soweit die Tätigkeit ausschließlich zu Rehabilita... mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 2 Durchführung

Der Arzt soll gemäß § 74 SGB V auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Art und Umfang der infrage kommenden Tätigkeiten angeben und in geeigneten Fällen die Stellungnahme des Betriebsarztes oder mit Zustimmung der Krankenkasse die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einholen.[1] mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 32 Erwachsene, Geldstrafen, Absehen von der Vollstreckung [Rdn 373]

Rdn 374 Unter den Voraussetzungen des § 459d StPO kann das Gericht anordnen, dass die Vollstreckung einer Geldstrafe (und der Verfahrenskosten) zur Erleichterung der Wiedereingliederung des Verurteilten unterbleibt. Voraussetzung ist, dass in demselben Verfahren eine Freiheitsstrafe vollstreckt oder zur Bewährung ausgesetzt worden ist oder in einem anderen Verfahren eine Fre... mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 46 Führungsaufsicht, Allgemeines [Rdn 483]

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Teil C: Vollzug / 70 Strafvollzug, Erwachsene, Vollzugsplan [Rdn 748]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 70 Maßregeln, Erwachsene, Aufsichtsstellen [Rdn 1004]

Rdn 1005 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Maßregeln, Erwachsene, Allgemeines, Teil B Rdn 970 m.w.N. Rdn 1006 1. In der Behandlung von Untergebrachten kommt der Nachsorge im Anschluss an die stationäre Behandlungsphase eine zentrale rückfallpräventive Bedeutung zu. Strafrechtlicher Anknüpfungspunkt hierfür ist die mit der (bedingten) Entlassung aus der Unterbringung ei... mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 41 Erwachsene, Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 432]

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Teil C: Vollzug / 69 Strafvollzug, Erwachsene, Vollzugslockerungen [Rdn 732]

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Teil C: Vollzug / 10 Maßregelvollzug, Erwachsene, Geld [Rdn 71]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 72 Literaturhinweise: S. ... mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 21 Bewährung, Widerruf, neuerliche Straffälligkeit [Rdn 351]

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.8 Sachen und Rechte bei besonderer Härte (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)

Rz. 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 enthält nicht mehr Schutz vor Verwertung von Vermögen wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit. Diesen Schutz enthält nach Auffassung des Gesetzgebers seit 1.1.2023 im Hinblick auf die relevanten Fälle umfassend Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4. Auch nach diesem Kommentar war der häufigste Fall der Prüfung offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit die Verwe... mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.4.1 Förderungsausschluss

Rz. 66 Sind die Förderungsvoraussetzungen des Abs. 1 erfüllt, kommt eine Förderung gleichwohl nicht in Betracht, wenn ein Ausschlussgrund nach Abs. 3 Satz 1 vorliegt. Systematisch hätten die Regelungen des Abs. 3 Satz 1 besser im Anschluss an Abs. 1 platziert werden sollen. Der Gesetzgeber verweist auf die schon bestehenden Regelungen in § 92 SGB III und verzichtet damit dar... mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.5 Leistungen neben einem Rehabilitationsverfahren (Abs. 5)

Rz. 28 Zu den Zielen des Teilhabestärkungsgesetzes, das im Wesentlichen am 1.1.2022 in Kraft getreten ist, gehören die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, durch die Möglichkeit der Jobcenter, ausgewählte Leistungen nach den §§ 16a ff. neben einem Rehabilitationsverfahren zu erbringen. Die Möglichkeiten der aktive... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.9 Beratung

Rz. 47i Die Beratung der Arbeitsuchenden beruht auf einem fachwissenschaftlich begründetem, organisationsinternem fachlichen Konzept der Bundesagentur für Arbeit, in dem Merkmale und Methoden professioneller Beratung durch die Agenturen für Arbeit im Rechtskreis der Arbeitsförderung und die gemeinsamen Einrichtungen im Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschr... mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.1 Überblick

Rz. 15 Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten stellt eine Möglichkeit dar, Arbeitsuchenden Angebote zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit zu eröffnen, trotz Langzeitarbeitslosigkeit und relativer Chancenlosigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Aktivitäten zu entwickeln, die mittelbar in eine selbständige Erwerbstätigkeit, sozialvers... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.3 Menschen mit Behinderungen

Rz. 34f § 1 SGB IX verpflichtet die Träger der beruflichen Rehabilitation zur dauerhaften Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben für von Behinderung bedrohte Menschen und Menschen mit Behinderungen. Eine Behinderung liegt bei einem Abweichen der körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit, seelischen Gesundheit oder Sinnesbeeinträchtigung von dem für das Lebensalter typischen ... mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.1 Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit

Rz. 75 Abs. 2 regelt weitere Sachverhalte sozialwidrigen Verhaltens, denen der Gesetzgeber das gleiche Gewicht beimisst wie den in Abs. 1 genannten Pflichtverletzungen. Dementsprechend sollen auch Rechtsfolgen im gleichen Umfang eintreten (Leistungskürzung von 10 % der maßgebenden Leistung für den Regelbedarf bei der ersten Pflichtverletzung nach Maßgabe des § 20, jedoch 30 ... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.5 Fallmanagement

Rz. 40 Für das Fallmanagement gilt grundsätzlich, dass aktive Leistungen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Vorrang vor passiven Leistungen haben, die unmittelbare Integration in den Arbeitsmarkt Priorität vor anderen integrativen Leistungen hat und eine angemessene Beteiligung und Eigenaktivität des Betroffenen eingefordert werden muss. Die Risiko... mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.2 Grundsätzliche Erwägungen zum Kooperationsplan

Rz. 33 Der Kooperationsplan soll ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen dem für den Leistungsberechtigten zuständigen Jobcenter zur Umsetzung des SGB II, das aufgrund des § 14 durch einen persönlichen Ansprechpartner bzw. Fallmanager repräsentiert wird, und dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie ggf. der weiteren Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft begründen. ... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.8 Integrationsstrategie nach Schlüsselgruppen

Rz. 47 Das System der Betreuungsstufen muss durch ein Strategiekonzept ergänzt werden, das einen konzeptionellen Rahmen für eine systematische Ausrichtung der Integrationsarbeit an den individuellen Bedarfslagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten errichtet. Dabei geht die Bundesagentur für Arbeit davon aus, dass sich aus dem Profiling in den allermeisten Fällen eine do... mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) in das SGB II eingefügt (zuvor in § 16 Abs. 3 geregelt) und durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 neu gefasst. Seither wurde sie mehrf... mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2 Arbeit, Ausbildung und gefördertes Arbeitsverhältnis

Rz. 58 Abs. 1 Nr. 2 betrifft zunächst die Weigerung, eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildung oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis anzunehmen. In der Literatur wird unter Arbeit eine marktvermittelte Beschäftigung verstanden, i. d. R. auf dem sog. Ersten Arbeitsmarkt unabhängig von einer etwa bestehenden Sozialversicherungspflicht. Ausbildung dient vorrangig der V... mehr

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Entsendung / 2.3 Besondere Arbeitgeberpflichten

Den Arbeitgeber treffen bei der Entsendung ins Ausland besondere Fürsorgepflichten z. B. hinsichtlich Gesundheitsgefahren, Sicherheitsrisiken etc.[2] Schwerpunkte sind eine anfängliche Gefährdungseinschätzung, eine umfassende Absicherung der Entsendung sowie die Sicherstellung schnellstmöglicher Rückkehr im Krisenfall. Dazu kann auch eine entsprechende Vorbereitung im Vorfeld... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 74 SGB V – Stufenweise Wiedereingliederung

Referentenentwurf § 74 Satz 1 wird durch den folgenden Satz ersetzt: Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfäh... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 74 Satz 1 wird durch den folgenden Satz ersetzt: Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt au... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 74 Satz 1 wird durch den folgenden Satz ersetzt: Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Art und Umfa... mehr