Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereingliederung

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Sommer, SGB V § 74 Stufenwe... / 2.3.2 Inhalt der ärztlichen Festlegung

Rz. 15 Aus medizinischer Sicht setzt die Wiedereingliederung drei Schritte voraus. Die Arbeitsunfähigkeit muss festgestellt sein, die Feststellung, dass der Versicherte seine bisherige Tätigkeit teilweise durch die stufenweise Wiedereingliederung verrichten kann und die positive Prognose einer besseren Wiedereingliederung in das Erwerbsleben durch ein stufenweises Vorgehen (...mehr

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Sommer, SGB V § 74 Stufenwe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie wird ergänzt durch die Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der stufenweisen Wiedereingliederung, die der Anlage zu den Richtlinien über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung (A...mehr

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Sommer, SGB V § 74 Stufenwe... / 2.3.1 Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit

Rz. 14 Die stufenweise Wiedereingliederung setzt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem erkrankten Versicherten, dem behandelnden Arzt, dem Arbeitgeber, der Arbeitnehmervertretung, dem Betriebsarzt, der Krankenkasse sowie ggf. dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (§§ 275 ff.) und dem Rehabilitationsträger voraus. Die Wiedereingliederung erfordert eine e...mehr

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Sommer, SGB V § 74 Stufenwe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verbindlichkeit der Richtlinien bzw. Empfehlungen Rz. 5 Der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 hat vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen mit Wirkung ab 1.1.2004 unter anderem die Aufgabe übernommen, die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (vgl. § 92 Abs. 1 Nr. 7) weiterzuentwickeln. Die Anlage dieser Richtlinien regelt die Empfehlungen des Bundesausschusses zur Um...mehr

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Sommer, SGB V § 74 Stufenwe... / 2.3 Verfahrensweise

2.3.1 Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit Rz. 14 Die stufenweise Wiedereingliederung setzt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem erkrankten Versicherten, dem behandelnden Arzt, dem Arbeitgeber, der Arbeitnehmervertretung, dem Betriebsarzt, der Krankenkasse sowie ggf. dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (§§ 275 ff.) und dem Rehabilitationsträger...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.2 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Rz. 6 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation waren nach § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung i. V. m. § 26 SGB IX vorgesehen. Die letztere Vorschrift ist jedoch zum 31.12.2017 außer Kraft getreten. Für den Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2019 verwies § 54 Abs. 2 SGB XII pauschal auf die Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Kranken...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Unfallanalyse / 3 Vorgehen bei der Unfallanalyse

Unfall ist ein Ereignis mit Personen- und/oder Sachschaden. Häufig werden Unfälle, die nur einen Sachschaden verursachen, nicht als Unfall betrachtet. Es besteht dabei die Gefahr, dass mögliche Gefährdungen für Personen nicht erkannt werden und dann, wenn sich das Ereignis wiederholt, Beschäftigte verletzt werden. Unfälle können nicht nur persönliches Leid bedeuten, sondern s...mehr

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Interdisziplinäre Zusammena... / 2.1 Betriebliche Gesundheitsberater und Gesundheitsmanager

Betriebliche Gesundheitsberater und -manager verfolgen typischerweise einen ganzheitlichen Ansatz bei der Bewältigung von Gesundheitsthemen im Unternehmen. Sie beraten zu allgemeinen Themen, wie Ernährung, Bewegung und Stressprävention, und fördern den Gesundheitsschutz im Unternehmen mit entsprechenden Info- und Schulungsangeboten. Sie sind darüber hinaus in der Lage, Arbei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Wahl außerhalb des regelmäßigen Zeitraums

Rz. 6 Außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums vom 1.10. bis 30.11. ist die JAV gem. § 64 Abs. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 bis 6, Abs. 3 BetrVG neu zu wählen, wenn die Gesamtzahl ihrer Mitglieder auch nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die gem. § 62 Abs. 1 BetrVG gesetzlich vorgeschriebene Zahl gesunken ist; die JAV mit der Mehrheit ihrer Stimmen den Rücktritt b...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Prostitution im Wohnungseig... / 2 Teileigentum

Die Ausübung der Prostitution oder der Bordellbetrieb in Räumen des Teileigentums wird ebenso größtenteils für unzulässig gehalten. Dies gilt auch für den Fall der Prostitution in einer Wohnungseigentumsanlage, in der eine gewerbliche Nutzung der Einheiten zulässig ist.[1] Wird die Prostitution in einer atypischen Wohnanlage ausgeübt, in der beispielsweise keine Familien woh...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Prostitution im Wohnungseig... / Zusammenfassung

Begriff Prostitution ist in aller Regel weder strafbar noch ist sie sittenwidrig. Dies ist allerdings nur die eine Seite der Medaille, hat sie doch einen gewissen moralisch-sozialen Unwert. In Wohnungseigentumsanlagen ist jedenfalls die Ausübung der Prostitution in aller Regel nicht mehr von der Zweckbestimmung umfasst. Entsprechendes gilt für eine Gewerbeausübung mit sexuel...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.4.4 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen Alters

Rz. 53 § 10 AGG lässt unter den dort genannten Voraussetzungen eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters zu. Die Generalklausel des § 10 Sätze 1 und 2 AGG bestimmt, dass Ungleichbehandlungen wegen des Alters keine Diskriminierung darstellen, sofern sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind. Darüber hinaus muss das angewandte Mittel ...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 3 Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts nach dem SGB III

Rz. 6 Das 1. SGB III-ÄndG ist zusammen mit dem SGB III am 1.1.1998 in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthielt insbesondere Regelungen zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch, datenschutzrechtliche Vorschriften, die Möglichkeit der Untersagung der Berufsberatung durch die Arbeitsverwaltung, die Übernahme privater Versicherungsbeiträge bei Leistungsbe...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.2 Vermittlung

Rz. 5 Die Vermittlungsleistungen richten sich an Arbeitnehmer und an Arbeitgeber zur Besetzung offener Stellen. Rz. 6 Arbeitsvermittlung durch Auswahl und Vorschlag ist die klassische Form der Arbeitsvermittlung. Aufgrund einer der Agentur gemeldeten offenen Stelle mit einem spezifischen Stellenprofil wählt der Arbeitsvermittler aus dem gemeldeten Bewerberbestand die Arbeitne...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 11.4 Anerkannte Themen und Mindestumfang der Weiterbildung (§ 1 SBFG)

Rz. 80 Nach § 1 SBFG wird die Freistellung von der Arbeit für freistellungsfähige Bildungsmaßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung gewährt. Dabei soll die berufliche Weiterbildung die berufliche und soziale Handlungskompetenz fördern und der Erhaltung, Erweiterung und Anpassung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, der Wiedereingliederung Arbeitsuchend...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.5 Leistungen neben einem Rehabilitationsverfahren (Abs. 5)

Rz. 28 Zu den Zielen des Teilhabestärkungsgesetzes, das im Wesentlichen am 1.1.2022 in Kraft getreten ist, gehören die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, durch die Möglichkeit der Jobcenter, ausgewählte Leistungen nach den §§ 16a ff. neben einem Rehabilitationsverfahren zu erbringen. Die Möglichkeiten der aktive...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.2 Leistungen zur Teilhabe

Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1a verweist auf die §§ 9 bis 32 SGB VI sowie die §§ 44 ff (Wiedereingliederung). SGB IX. Die dort im Einzelnen benannten Teilhabeleistungen zielen darauf ab, den Auswirkungen einer Krankheit oder Behinderung hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit entgegenzuwirken, um eine drohende Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit oder gar ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.3 Förderleistungen

Rz. 9 Abs. 1 Nr. 3 fasst die klassischen Förderinstrumente nach Bedarfslagen zusammen. Alle Leistungen verfolgen das Ziel, den Arbeitnehmer schnellstmöglich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Die Kunden der Bundesagentur für Arbeit werden nach Markt-, Beratungs- und Betreuungskunden segmentiert. Die Zuordnung richtet sich nach der prognostizierten Begleitungs- bzw....mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.2 Entstehen des Anspruchs in den übrigen Fällen (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 7 Der Anspruch auf das Krankengeld entsteht in den Fällen, in denen an dem entsprechenden ersten Tag keine stationäre Krankenhausbehandlung bzw. keine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung erfolgt, mit dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an. Hierbei ist insbesondere die Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit (§ 44) sowie die Arbeitsunfähigkei...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Einig sind sich die Landesgesetze darin, dass alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsstätte in dem jeweiligen Bundesland liegt bzw. deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in dem jeweiligen Bundesland haben, einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben. Dabei ist der persönliche Wohnsitz ohne Bedeutung. Auch die Auszubildenden unterfallen dem Anwendungsbere...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.3 Kraft Gesetzes anzurechnende Zeiten

Kraft Gesetzes müssen bestimmte Zeiten als Beschäftigungszeit anerkannt werden. Insbesondere ist die Zeit des Grundwehrdienstes und der Wehrübungen nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz die Zeit einer Fachausbildung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) als Beschäftigungszeit anzurechnen, wenn der entlassene Soldat im Anschluss an den Grundwehrdienst/die Fachausbildung mindesten...mehr

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Lehrer (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Durchführung von Analysen zu vorhandenen Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten in Unterrichtsräumen, Räumen für die Fachausbildung, in Labors und Werkstätten und ihre Beurteilung gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit,[1] Beratung bei der Auswahl und dem Einsatz von Gefahrstoffen/biologischen Arbeitsstoffen (z. B. Gefahrstoffkataster, ggf. Persönliche Schu...mehr

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zfs 04/2024, Zur Darlegung ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger macht gegenüber den Beklagten Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 30.8.2012 ereignet hat. An diesem Tag befuhr der Beklagte zu 2 gegen 18:00 Uhr mit dem Personenkraftwagen der Beklagten zu 1 mit dem amtlichen Kennzeichen … , das bei der Beklagten zu 3 versichert ist, in Stadt1 die Unterführung der Straße1 aus Richtung Straße2 kommend in Fahrtric...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 6. Personenbedingte Kündigung

Rz. 82 Bei der personenbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat all diejenigen Umstände mitzuteilen, auf die er die Kündigung stützen will. Stimmen diese Gründe mit den Gründen überein, die zur sozialen Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung erforderlich sind, dann bezieht sich die Mitteilungspflicht auf all diejenigen Umstände, die sich nach den "kü...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / a) Beschäftigungslosigkeit

Rz. 9 Beschäftigungslosigkeit setzt nach § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III voraus, dass der Arbeitnehmer nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Nicht in einem Beschäftigungsverhältnis i.S.d. § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III steht generell derjenige, der seine Arbeitskraft nicht in persönlicher Abhängigkeit einem Dritten unterstellt, der also nicht der Verfügungsbefugnis (Direktio...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Rechtliche Struktur

Rz. 113 Grundidee des Einsatzes einer BQG ist der schnelle und sichere Personalabbau beim insolventen Arbeitgeber durch einvernehmliche Überleitung der Arbeitsverhältnisse in die BQG, in der sie qualifiziert, fortgebildet und auf eine Anschlussbeschäftigung im ersten Arbeitsmarkt oder bei einer Auffanggesellschaft vorbereitet werden. Dabei kann die BQG als Vehikel zur Person...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.5 Wiedereingliederungsverhältnis

Rz. 18 Ein Wiedereingliederungsverhältnis nach § 74 SGB V ist kein Arbeitsverhältnis – denn der Arbeitnehmer kann aufgrund seiner Erkrankung seine Arbeitspflicht gerade nicht erfüllen. Daher kann er auch nicht von der Arbeitspflicht befreit werden, was die Voraussetzung für eine Urlaubserteilung ist. Auf der Grundlage der stufenweisen Wiedereingliederung entstehen daher kein...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.3.6 Medizinische Rehabilitation (Abs. 1 Satz 2 Nr. 6)

Rz. 48 Medizinische und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden in § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 nicht mehr ausdrücklich genannt, weil sie von den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach dem SGB IX umfasst werden. Sie sind hingegen nach wie vor in den §§ 40, 42 und 43 konkretisiert. Medizinische Leistungen zur Rehabilitation können in Form einer ambulanten Rehabi...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.8 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie mit den Empfehlungen zur Umsetzung der stufenweisen Wiedereingliederung

Rz. 56 Mit dem Begriff der Arbeitsunfähigkeit und dem Verfahren zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V eine Richtlinie herausgegeben, und zwar die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. ...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.2 Wesen der stufenweisen Wiedereingliederung

Rz. 8 Ist ein Arbeitnehmer im Laufe der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, muss ihm der Arbeitgeber die Möglichkeit eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) anbieten (§ 167 Abs. 2). Ziel des vertrauensbildenden Gesprächs ist die Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeitszeiten. Am Ende des BEM kann bei arbeitsunfähigen Arbeitnehmern auch die stu...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.4 Stufenweise Wiedereingliederung zulasten des Unfallversicherungsträgers

Rz. 20 Beruht die Arbeitsunfähigkeit auf den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit (§§ 7 ff. SGB VII), ist der zuständige Unfallversicherungsträger alleine zuständig; in diesen Fällen leisten weder die Krankenkassen noch die Rentenversicherungsträger (§ 11 Abs. 5 SGB V, § 12 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Die Anregung zur stufenweisen Wiedereingliederung erfolgt i. d...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.7.1 Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung

Rz. 46 Zur Ermöglichung einer verwaltungspraktikablen Zuständigkeitsabgrenzung haben die Träger der Renten- und Krankenversicherung eine "Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach § 28 i. V. m. § 51 Abs. 5 SGB IX" (ab 1.1.2018: § 44 i. V. m. § 71 Abs. 5) geschlossen. Die Vereinbarung (vgl. Rz. 55) trat am 1.9.2011 in Kraft. Sie gilt ...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenweise Wiedereingliederung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 28, der bis auf eine einzige Veränderung beim Sprachgebrauch (Wort "au...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.7 Zustimmung des Rehabilitationsträgers

Rz. 24 Wenn der Erwerbstätige arbeitsunfähig ist und Krankengeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld erhält, muss selbstverständlich auch die betreffende Krankenkasse bzw. der betreffende Renten- oder Unfallversicherungsträger mit der Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung einverstanden sein. Eine schriftliche Zustimmung in Form einer Unterschrift ist zwar nicht au...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.8 Erster Tag der stufenweisen Wiedereingliederung

Rz. 25 Der Arzt bestimmt den Beginn des ersten Tages des Wiedereingliederungsprozesses. Dieser ergibt sich aus dem Stufenplan. Voraussetzung ist, dass alle Beteiligten dem Verfahren zugestimmt haben (Rz. 21 ff.). Der erste Tag im Betrieb nach dem langen krankheitsbedingten Ausfall bedeutet für den Wiedereinzugliedernden eine hohe psychische Belastung. Deshalb sollten die unmi...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.2 Abklärung und Einleitung durch den Arzt (Krankenversicherung)

Rz. 12 "Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben..." (...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.7 Krankengeld bzw. Übergangsgeld während des Eingliederungsprozesses

Rz. 43 Während einer stufenweisen Wiedereingliederung ist der Versicherte grundsätzlich weiterhin arbeitsunfähig mit der Folge, dass er von seiner Krankenkasse Krankengeld erhält (§ 2 AU-Richtlinien, Rz. 56 ff.). Wird die stufenweise Wiedereingliederung nicht von der Krankenkasse, sondern vom Rentenversicherungsträger begleitet, tritt wegen der Vorrangigkeit von Übergangsgel...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.7.2 Vereinbarungstext

Rz. 55 Text der Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach § 28 i. V. m. § 51 Abs. 5 SGB IX (ab 1.1.2018: § 44 i. V. m. § 71 Abs. 5 SGB IX) Anmerkung des Autors: Zur Klärung des Verfahrens haben die Krankenkassen-Bundesverbände unter Beteiligung des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Rentenversicherung Bund – stellvertretend auch f...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.7.1.2 Intervention der Krankenkasse

Rz. 53 Die Krankenkasse hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers, eine stufenweise Wiedereingliederung zu dessen Lasten nicht durchzuführen und damit kein Übergangsgeld zu zahlen, zu intervenieren (vgl. § 3 der unter Rz. 55 aufgeführten Vereinbarung). Gründe, die nicht zur Empfehlung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Rehabilit...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.4.2 Fahrkostenübernahme durch die Krankenkasse

Rz. 32 Ein zum Zeitpunkt der Drucklegung wegweisendes Urteil ist das zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht rechtskräftige Urteil des LSG Sachsen v. 21.9.2022 (L 1 KR 365/20). Das Urteil setzt sich mit den Fallgestaltungen auseinander, in denen die stufenweise Wiedereingliederung in einem inneren Zusammenhang mit einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsleistung na...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 59 Arbeitshilfe für die stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess (veröffentlicht auf der Homepage der BAR im Internet unter www.bar-frankfurt.de) Formularpaket stufenweise Wiedereingliederung der Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Traeger/RheinlandPfalz/Formularpakete/Reha-Einrichtungen/07_Paket_Stufenweise_...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.10 Unterbrechung des Wiedereingliederungsprozesses

Rz. 27 Die Wiedereingliederungsmaßnahme darf aus gesundheitlichen Gründen für einen kurzen Zeitraum unterbrochen werden (z. B. Arbeitsunfähigkeit wegen eines grippalen Infekts). Wird die stufenweise Wiedereingliederung voraussichtlich für mehr als eine Woche unterbrochen, ist die Frage zu stellen, ob der Versicherte das Ziel der eingeleiteten Wiedereingliederungsmaßnahme noc...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.3 Abklärung und Einleitung durch die Rehabilitationseinrichtung (Rentenversicherung)

Rz. 18 Können arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise ausüben und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, sollen die medizinischen und die sie ergänzenden Leistungen mit dieser Zielrichtung erbracht werden (§ 15 SGB VI ...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.11 Beendigung

Rz. 28 Eine stufenweise Wieder­ein­glie­derung kann erfolgreich abgeschlossen werden, wenn der Arbeitnehmer den spezifischen Anforderungen und Belastungen des konkreten Arbeitsplatzes wieder voll gewachsen ist. Dieses Ziel ist dann erreicht, wenn der Wiedereinzugliedernde – wie in den meisten Fällen – auf dem zuletzt inne gehabten Arbeitsplatz im vollen Umfang zurückkehrt (B...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.7.1.1 Einleitungs- und Durchführungsverfahren

Rz. 47 Der behandelnde Arzt der Rehabilitationseinrichtung hat gemäß der Vereinbarung (Rz. 55 ff.) spätestens am letzten Tag der durch den Rentenversicherungsträger durchgeführten ambulanten oder stationären Rehabilitationsleistung zu prüfen, ob sich für den Versicherten eine stufenweise Wiedereingliederung eignet. Die Gesamtdauer der Maßnahme, die täglich zumutbare Arbeitsz...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.6 Zustimmung des Arbeitgebers (einschließlich des Betriebsarztes etc.)

Rz. 22 Da der Erfolg der Wiedereingliederung im Wesentlichen auch von der positiven Mitwirkung des Arbeitgebers abhängt, ist dessen grundsätzliche Zustimmung notwendig. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung des Arbeitnehmers besteht nicht (vgl. § 7 der AU-Richtlinie i. V. m. Ziff. 6 der Anlage zur AU-Richtlinie); jedoch wir...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 44 sieht als Teilleistung der medizinischen Rehabilitation die Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung eines arbeitsunfähigen Arbeitnehmers/Beamten oder selbständig Tätigen an dessen bisherigem Arbeitsplatz vor (in der Öffentlichkeit oft auch "Hamburger Modell" genannt). Sie ist eine zwischen dem Arzt, dem jeweiligen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und i. d. R....mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.1 Problematik der fehlenden Teil-Arbeitsunfähigkeit

Rz. 7 Ist ein Erwerbstätiger arbeitsunfähig erkrankt, wird er automatisch für alle Tätigkeiten innerhalb seines Erwerbstätigkeitsspektrums von der Arbeitsleistung befreit; eine Teil-Arbeitsunfähigkeit gibt es nicht (§ 2 Abs. 1 AU-Richtlinie). Dieses Alles-oder-Nichts-Prinzip bewirkt, dass sich der Arbeitsunfähige – je länger seine Arbeitsunfähigkeit dauert – immer mehr vom A...mehr