Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereingliederung

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.2 Förderungsfähiger Personenkreis, Maßnahmen und Maßnahmeziele

Rz. 8 Förderungsfähig nach Abs. 1 sind Ausbildungsuchende, Arbeitsuchende, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sowie Arbeitslose. Diesen Personenkreis definiert das SGB III selbst. Arbeitsuchende, die nicht von Arbeitslosigkeit bedroht sind, gehören nicht zum förderungsfähigen Personenkreis. Sie stehen, da sie auch nicht arbeitslos und deshalb förderungsberechtigt sind, i... mehr

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Sauer, SGB III § 29 Beratun... / 2.1 Überblick und Einordnung in das Dritte Kapitel

Rz. 3 Das Dritte Kapitel fasst auf Beratungs- und Vermittlungsseite die Berufs- und Arbeitsberatung sowie Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung zusammen. Damit wird sprachlich dem internationalen Standard entsprochen. Darüber hinaus enthält das Dritte Kapitel das wesentliche arbeitsmarktpolitische Instrumentarium der Arbeitsförderung, das an den Bedarfslagen der Arbeitslosen a... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Fehlzeiten senken: Führungs... / 1.1 Berührungspunkte der Führungskräfte mit Fehlzeiten

Führungskräfte haben auf unterschiedliche Weise mit dem Thema Fehlzeiten zu tun: bei der Entgegennahme der Krankmeldung (und vorher schon im Kopf des Teammitglieds, das morgens die Bettkanten-Entscheidung fällt und sich fragt, wie die Führungskraft reagieren wird); bei der Anordnung von Veränderungen (andere Arbeitsverteilung, Umplanung von Vorgängen, Reklamation, Beschaffung ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 5.2 Betriebsärzte

Der Arbeitgeber soll beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes durch kompetente Personen unterstützt werden. Daher schreibt § 2 ASiG dem Arbeitgeber die Bestellung von Betriebsärzten vor. Der Arbeitgeber muss einen Betriebsarzt bestellen, soweit dies in Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unf... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Burnout-Syndrom: Ursachen u... / 3.4 Wiedereinstieg in den Beruf

Nach einer erfolgreichen Therapie ist es nicht ratsam, einfach wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren. In manchen Fällen ist es notwendig, den Arbeitsplatz zu wechseln, manchmal auch den Beruf. Die Wiedereingliederung sollte stufenweise erfolgen: zunächst für ein paar Stunden am Tag, dann nach und nach mehr. Vorweg sollten v. a. die eigene Erwartungshaltung, die Unterstütz... mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / a) Der Fall

Rz. 237 Das klagende Land nahm den Beklagten aus übergegangenem Recht auf Ersatz von Leistungen in Anspruch, die es nach dem Opferentschädigungsgesetz und dem Bundesversorgungsgesetz an den Geschädigten H. S. erbracht hatte. Der Beklagte ist der Nachlassverwalter des verstorbenen Schädigers. Rz. 238 Der am 7.2.1957 geborene Geschädigte war nach zunächst angestellter Tätigkeit... mehr

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 2.2 Beendigung der Arbeitslosigkeit

Rz. 6 Nach dem Wortlaut des Gesetzes werden Arbeitnehmer gefördert, obwohl es tatsächlich selbständige Existenzgründer sind. Relevant ist daneben, dass durch die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Arbeitslosigkeit kausal beendet wird. Das bedeutet zunächst, dass nur Arbeitslose für die Förderung in Betracht kommen; denn nur sie können (ihre) Arbeitslosigkeit beenden. Vorau... mehr

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 2.4 Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit

Rz. 24a Nach der Reform des Gründungszuschusses mit der Umwandlung des früheren Rechtsanspruchs auf den Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung ist die befürchtete Welle an Widersprüchen und Klagen ausgeblieben. Auswirkungen auf die Mitnahme von Gründungszuschüssen konnten nicht eindeutig festgestellt werden. Mit der Ermächtigung, nach Ermessen zu entscheiden, hat der Ge... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Überbrückungsbeihilfe

Begriff Überbrückungsbeihilfe bezeichnet insbesondere die Unterstützung für ehemalige Mitarbeiter des Militärs (Soldaten). Sie soll langjährig beschäftigten Arbeitnehmern der Stationierungsstreitkräfte, die ihren Arbeitsplatz infolge einer Verminderung der Truppenstärke oder infolge einer Auflösung oder Verlegung ihrer Dienststelle aus militärischen Gründen verlieren, die W... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / XIV. Wiedereingliederung

1. Allgemeines Rz. 564 Mit Wirkung zum 1.1.1989 hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen vom 20.12.1988[1366] in § 74 SGB V die Regelung zur stufenweisen Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Arbeitnehmer implementiert. Diese in das gesetzliche Krankenversicherungsrecht integrierte Norm lässt jedoch eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen, di... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 140. Wiedereingliederung

Rz. 1733 Ausführliche Erläuterungen zu diesem Stichwort finden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen (siehe unten § 1b Rdn 564 ff.). mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ii) Exkurs: Stufenweise Wiedereingliederung

Rz. 519 Gemäß § 74 SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) und § 44 SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe) ist bei arbeitsunfähigen Versicherten, die nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten können, eine stufenweise Wiederaufnahme der Tätigkeit möglich, wenn dadurch eine bessere Eingliederung in das Erwerbsleben ermöglicht werden kann. Das Wie... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Wiedereingliederungsvereinbarung

Rz. 565 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.45: Wiedereingliederungsvereinbarung zwischen _________________________ – im Folgenden: Arbeitgeber – und Frau/Herrn _________________________ – im Folgenden: Arbeitnehmer(in) – Präambel Der Arbeitnehmer ist infolge Krankheit nicht in der Lage, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, und gilt deshalb als ... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Vergütung

Rz. 567 Da der Arbeitnehmer im Wiedereingliederungsverfahren zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung außer Stande ist und sie im Hinblick auf seine andauernde Arbeitsunfähigkeit auch nicht erbringen kann, besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung des im Arbeitsvertrag vereinbarten Entgelts gegen den Arbeitgeber während der Dauer der Wiedereinglie... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 564 Mit Wirkung zum 1.1.1989 hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen vom 20.12.1988[1366] in § 74 SGB V die Regelung zur stufenweisen Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Arbeitnehmer implementiert. Diese in das gesetzliche Krankenversicherungsrecht integrierte Norm lässt jedoch eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen, die sich bei der... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Beendigung

Rz. 569 Da sich die Vertragsparteien im Rahmen der Wiedereingliederung freiwillig zur Erbringung bestimmter Leistungen verpflichten, können sie ihre Bereitschaft hierzu widerruflich ausgestalten.[1392] Um eine Verlässlichkeit für beide Vertragsparteien sicherzustellen, sollte das Widerrufsrecht an bestimmte Bedingungen geknüpft werden.[1393] Zudem wird die Formulierung über ... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Abschlussfreiheit

Rz. 566 Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Wiedereingliederungsmaßnahme besteht für beide Vertragsparteien in der Regel nicht.[1378] Begründet wird dies zum einen mit dem Wortlaut des § 74 SGB V, nach dem Versicherte und Arbeitgeber eine stufenweise Wiedereingliederung vereinbaren "können", ohne dass eine Verpflichtung beider Parteien begründet wird,[1379] un... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 570 Existiert im Betrieb ein Betriebsrat, ist dieser beim Einsatz des Arbeitnehmers im Rahmen der Wiedereingliederungsmaßnahme nach herrschender Meinung weder nach § 99 Abs. 1 BetrVG zu beteiligen, noch hat er ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 BetrVG.[1395] Dem im Rahmen der Wiedereingliederung Beschäftigten fehlt nämlich die Arbeitnehmereigenschaft n... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Teilarbeitsfähigkeit?

Rz. 432 Abzugrenzen von der Frage der Arbeitsunfähigkeit am konkreten Arbeitsplatz ist nach teilweise vertretener Auffassung die sogenannte Teilarbeitsunfähigkeit. Diese soll vorliegen, wenn der Arbeitnehmer trotz Erkrankung die arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten – teilweise noch erbringen kann, wenn auch in geringerem zeitlichem Umfang oder unter Herausnahme einzel... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Urlaub

Rz. 568 Während des Wiedereingliederungsverhältnisses ist der Urlaubsanspruch nicht erfüllbar und kann daher nicht gewährt werden.[1389] Voraussetzung für die Erfüllbarkeit des arbeitsvertraglich und gesetzlich begründeten Urlaubsanspruches ist nämlich, dass für die Zeit des Urlaubswunsches des Arbeitnehmers eine arbeitsvertragliche Arbeitspflicht besteht.[1390] Während des ... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / jj) Wer bietet finanzielle und organisatorische Hilfen an?

Rz. 521 Externe Berater, Behörden und der Sozialversicherungsträger können die Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Arbeitnehmer unterstützen. Ihre Beratung in das BEM einzubinden, kann für den Arbeitgeber im Einzelfall hilfreich sein. Den Werks- oder Betriebsarzt zieht der Arbeitgeber nach dem Willen des Gesetzgebers zur Klärung möglicher Maßnahmen "soweit erforderlich hinzu... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 3. Erläuterungen

a) Abschlussfreiheit Rz. 566 Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Wiedereingliederungsmaßnahme besteht für beide Vertragsparteien in der Regel nicht.[1378] Begründet wird dies zum einen mit dem Wortlaut des § 74 SGB V, nach dem Versicherte und Arbeitgeber eine stufenweise Wiedereingliederung vereinbaren "können", ohne dass eine Verpflichtung beider Parteien begr... mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 1. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Rz. 74 Mit Ausnahme von Beschäftigungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung, nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz besteht für geringfügig Beschäftigte Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung, § 7 Abs. 1 S. 1 SGB V. Daraus folgt eine Versicherungsfreiheit auch in der sozialen Pflegeversicherung, § 20 Abs... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Beruflicher Werdegang/Ausbildung/Frühere Arbeitsverhältnisse

Rz. 82 Fragen nach dem beruflichen Werdegang, nach der Ausbildung, nach Fähigkeiten und Kenntnissen sind grds. zulässig, da sie die fachliche Qualifikation des Bewerbers betreffen.[181] Hierunter fallen auch Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse, Prüfungsnoten, Angaben über frühere Beschäftigungen und dortige Aufgaben, Unterbrechungen der Berufstätigkeit sowie Motive für die Bew... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Muster

Rz. 539 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.47: Musteranschreiben BEM _________________________ (Firmenanschrift) _________________________ (Anschrift der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters) (Ort, Datum) Prävention bei längerer Arbeitsunfähigkeit gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX – Betriebliches Eingliederungsmanagement Sehr geehrte Frau _________________________/Sehr... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Vorschlag zur Vorgehensweise

Rz. 514 Die Einhaltung der Sechswochenfrist muss überwacht werden. Ist dieser Referenzzeitraum überschritten, muss das BEM einsetzen. Dazu ist zunächst der Arbeitnehmer anzuschreiben und über die Ziele des BEM und über die in diesem Zusammenhang erhobenen und verwendeten Daten zu informieren, Musterschreiben nebst Antwort siehe unten Rdn 500 f. Rz. 515 Ist der Arbeitnehmer mi... mehr

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§ 25 Strafrecht / I. Einleitung

Rz. 130 Übersicht Selbstanzeige – § 371 AO Möglichkeit der Selbstanzeige bei Täterschaft/Teilnahme bzgl. § 370 AO Anforderungen an Selbstanzeige Vollständigkeitsgebot für vergangene zehn Jahre Sperrgründe Ausschluss der Selbstanzeige bei §§ 372–374 AO sowie Begünstigung § 369 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 257 StGB Erstattung der Selbstanzeige persönlich oder durch einen bevollmächtigten V... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

Rz. 429 Das EFZG knüpft Rechtsfolgen an die "Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit". Krankheit und Arbeitsunfähigkeit kennzeichnen zwei nicht deckungsgleiche Sachverhalte. Krankheit ist jeder "regelwidrige Körper- oder Geisteszustand".[1038] Das Erfordernis einer Heilbehandlung ist nicht (mehr) maßgebend.[1039] Nicht jede Krankheit führt zur Arbeitsunfähigkeit. Eine krankheit... mehr

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Mitarbeiter:innenmanagement / 1 Mitarbeitsformen im Verein

Eine wichtige Grundlage der Vereine in Deutschland ist das "Ehrenamt". Die Bezeichnung "Ehrenamt" wird unterschiedlich verstanden. In diesem Beitrag werden damit Einsätze bezeichnet, die ohne Entlohnung oder Honorar erfolgen, also ohne Bezahlung. Die Zahlung einer Ehrenamtspauschale in dem gesetzlichen Rahmen sei als pauschale Auslagenerstattung möglich. Es geht also in erst... mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für Träger von Weiterbildungsmaßnahmen und stellt damit ein Glied im System der Weiterbildungsförderung nach dem Recht der Arbeitsförderung dar. Dieses System wird in den §§ 178 bis 180 sowie der aufgrund der Verordnungsermächtigung in § 184 erlassenen Akkreditierun... mehr

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Sauer, SGB III § 179 Maßnah... / 2.1.1 Gestaltung der Maßnahme

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 1 enthält 2 Voraussetzungen für die Zulassung einer Maßnahme. Einerseits muss die Maßnahme eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lassen, andererseits muss sie arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein. Die Erwartung einer erfolgreichen beruflichen Bildung ist nicht an das Ziel der Integration in den Ersten Arbeitsmarkt, sondern lediglich an den erfolgreichen Maß... mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Definition "Arbeitsunfähigkeit"

Rz. 582 Nach § 1 Abs. 3 S. 1 MB/KT liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht. Eine schlüssige Darlegung der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung ist erst dann gegeben, wenn de... mehr

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zfs 11/2024, Reha-Managemen... / IV.3. Fallbeispiel

Dieses Fallbeispiel veranschaulicht, wie tiefgreifend Auswirkungen psychischer Unfallfolgen bei gleichzeitig geringfügig vorliegenden physischen Verletzungen auf die (Wieder-)Aufnahme der Berufstätigkeit sein können und daher eine Begleitung durch einen Reha-Dienst indiziert ist. Der Geschädigte erlitt bei einem Verkehrsunfall eine Gehirnerschütterung und HWS-Distorsion. Zude... mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / A. Übersicht

Rz. 1 Auch wenn ein haftungs- und anspruchsbegründendes Fehlverhalten vorliegt, das die Voraussetzungen einer der vorangegangenen Anspruchsgrundlagen erfüllt, heißt dies nicht in jedem Fall, dass der Geschädigte den Schädiger uneingeschränkt auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Regelungen der §§ 104 ff. SGB VII. Sie beschäftig... mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Keine tatsächliche Berufsausübung

Rz. 604 Der Versicherungsnehmer darf ferner nach § 1 Abs. 3 MB/KT seinen Beruf nicht tatsächlich ausüben. Die Rechtsnatur dieser Klausel ist streitig: Der BGH[415] formuliert in einem Nebensatz "Obliegenheit". Nach überwiegender Auffassung in der Literatur liegt ein Leistungsausschluss vor.[416] Rz. 605 Für den Umstand, dass der arbeitsunfähige Versicherte, seine berufliche T... mehr

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zfs 11/2024, Reha-Managemen... / II.1. Fallbeispiel

Bei einem Verkehrsunfall hatte der Geschädigte ein Hochrasanztrauma mit dislozierter Claviculafraktur, Rippenfrakturen, intraabdominellen Verletzungen (eine teilweise Entfernung des Darms war erforderlich), Fraktur des LWK 2, offener Knöchelfraktur und Fraktur des Jochbeins erlitten. Nach der Erstversorgung erfolgte die Entlassung ins häusliche Umfeld. Der Beginn einer station... mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.2.9 Informationsaustausch zur Integration von Menschen mit schwerer Behinderung auf der betrieblichen Ebene (Abs. 2 Nr. 9)

Rz. 50 Die Rehabilitationsträger haben neben den Werks- und Betriebsärzten auch mit weiteren Akteuren des "betrieblichen" Bereichs zusammenzuarbeiten, damit Menschen mit schwerer Behinderung in das Arbeitsleben integriert werden (§§ 10, 163 ff.). Wichtig ist u. a., dass die "betrieblichen" Akteure einen möglichen Rehabilitations- bzw. Teilhabebedarf frühzeitig erkennen und d... mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.1 Nahtlose, zügige und einheitliche Leistungsgewährung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 sind die Rehabilitationsträger gemeinsam dafür verantwortlich, dass die im Einzelfall erforderlichen Leistungen zur Teilhabe nahtlos, zügig sowie nach Gegenstand, Umfang und Ausführung der Leistungen einheitlich "wie aus einer Hand" erbracht werden. Welche Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen im Einzelfall erforderlich sind, ist von den Rehabi... mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.2.2 Vermeidung einer Behinderung (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 20 § 26 Abs. 2 Nr. 2 hat das Ziel, durch Gemeinsame Empfehlungen sich bereits im Frühstadium abzeichnende, zukünftige Beeinträchtigungen (gesundheitliche Barrieren) zu erkennen. Dadurch kann dem Fortschreiten gesundheitsgefährdender Prozesse, die durch chronische Erkrankungen und gleichzeitige gesundheitsbelastende Kontextfaktoren begünstigt werden, entgegengewirkt werde... mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.2.8 Beteiligung von Haus-, Fach-, Betriebs- und Werksärzten (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 43 Haus- bzw. Fachärzte haben wegen des persönlichen Kontakts zum Leistungsberechtigten regelmäßig eine hohe Kompetenz zur Beurteilung von Krankheiten und Behinderungen sowie in der Rehabilitationssteuerung. Der Arbeitsbereich der Allgemeinmedizin beinhaltet die Grundversorgung aller Patienten mit körperlichen und seelischen Gesundheitsstörungen in der Akut- und Langzeit... mehr

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Warum müssen Betriebsarzt u... / 1.2 Hintergrund

Wie die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ineinander greifen, zeigt anschaulich Tab. 1: mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.3 Erforderliche Hilfen zur Teilhabe

Rz. 8 § 19 macht die Eigenschaft eines Menschen mit Behinderungen im arbeitsförderungsrechtlichen Sinne davon abhängig, dass er Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigt, die seine Nachteile bei der Teilhabe am Arbeitsleben ausgleichen. Maßstab ist insofern eine eingebüßte, aber nicht entfallene Beschäftigungsfähigkeit. Dabei muss es sich um spezifische Hilfen handeln, di... mehr

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Sauer, SGB III § 8 Vereinba... / 2.2 Berufsrückkehrende

Rz. 22 Auch mit Abs. 2 bewegt sich der Gesetzgeber im Rahmen der beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union, die eine Beseitigung struktureller Nachteile für Beschäftigungen durch mangelnde Vereinbarkeit mit Familie und Beruf zum Ziel haben. Die Vorschrift hat hauptsächlich programmatischen Charakter und gewinnt daraus ihre Bedeutung. Aufgrund ihrer Einordnu... mehr

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Sauer, SGB III § 7 Auswahl ... / 2.1 Grundlagen

Rz. 3 Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entstammt dem Haushaltsrecht und ist als Bundesrecht stets zu beachten (vgl. § 7 BHO). Er ist jedoch bei der Auswahl der Leistung im Einzelfall damit in Einklang zu bringen, dass die am besten geeignete Leistung bzw. Leistungskombination auszuwählen ist. Maßgebende Gesichtspunkte sind die Fähigkeiten des Betroffenen ... mehr

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Sauer, SGB III § 20 Berufsr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert die Personengruppe der Berufsrückkehrenden zur Erbringung der arbeitsmarktpolitischen Leistungen nach § 8 Abs. 2. Den Regelungen liegt die Überlegung zugrunde, dass die Grundrechte auf Schutz des ungeborenen Lebens und von Ehe und Familie sowie die Gleichstellung von Mann und Frau bei der Teilhabe am Arbeitsleben auch nach dem Internationalen P... mehr

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Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt und präzisiert die Regelungen in den §§ 1, 2 und 4 über die Ziele, Grundsätze und Leistungen des SGB III sowie die geltenden Vorrangregelungen (Vermittlung vor Versicherungsleistung, förderfreie Vermittlung vor Vermittlung mit Förderleistungen). Sie ist ein Handlungsleitfaden für die aktive Arbeitsförderung; dabei steht sie insbesondere in einem ... mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.4 Keine Versicherungsfreiheit oder Befreiung (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 32 Von der Familienversicherung ausgeschlossen sind auch Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, die krankenversicherungsfrei (§ 6) oder von der Versicherungspflicht befreit (§ 8) sind. Lediglich bei Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit einer Beschäftigung (§ 7 Abs. 1) ist eine Familienversicherung nicht ausgeschlossen. Rz. 33 Diese krankenversicherungsfreien oder bef... mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren wurde klarstellend als Präventionsaufgabe aufgenommen. Der Systematik des § 7 Abs. 1 entsprechend werden auch die Berufskrankheiten als Versicherungsfälle genannt. Als Einweisungsnorm gibt die Norm einen Überblick über die Aufgabenbereiche der gesetzlichen Unfallversicherung. Als Aufgaben der Unfallversicherung werden ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.3.1 Vorbemerkung

Rz. 15 Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 25 (faktisch 30), aber weniger als 50 , wurde der Pauschbetrag nach alter Rechtslage nur unter zusätzlichen Voraussetzungen gewährt. Historisch bedingt kamen diese Zusatzerfordernisse zustande, da die Vorschrift Kriegsbeschädigten infolge des zweiten Weltkriegs die berufliche Wiedereingliederung erleichtern sollte.[1] Da di... mehr