Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereingliederung

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Recht der Sperrzeiten im Rahmen der Arbeitsförderung. Es strahlt auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende aus, weil es dort zu Minderungen der Leistungen zum Lebensunterhalt (Bürgergeld) nach § 31a SGB II kommen kann, wenn die dafür vorgesehenen Voraussetzungen in § 31 SGB II erfüllt sind. Für das Leistungsminderungsrecht im SGB II galt jedo...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.8.1 Überblick

Rz. 691 Regelungen zur Dauer der Sperrzeit sind in den Abs. 3 bis 6 enthalten. Das Gesetz kennt nur die Sperrzeitdauern 12, 6, 3, 2 Wochen und eine Woche. Die einzelnen Sperrzeittatbestände sind im Hinblick auf die jeweilige Bedeutung des Pflichtverstoßes in Bezug auf den Versicherungsfall mit einer unterschiedlichen Dauer belegt worden. Die Sperrzeitdauern nach Abs. 4 folge...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.4.3.2 Ausschluss aus der Maßnahme

Rz. 476 Zum Tatbestand der Sperrzeit wegen Abbruchs einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme gehört ferner nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 auch ein maßnahmewidriges Verhalten des Maßnahmeteilnehmers als Anlass für den Ausschluss aus dieser Maßnahme (BSG, Urteil v. 19.3.1986, 7 RAr 64/85). Ein solches Verhalten liegt auch vor, wenn ein Teilnehmer bei einer Ausbildung zum Sicherheits...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.4.3.1 Ende des Beschäftigungsverhältnisses bei unwiderruflicher Freistellung

Rz. 227 In Fällen unwiderruflicher Freistellung bei Fortzahlung des Lohns durch vertragliche Regelung tritt Arbeitslosigkeit nach dem Ende der Beschäftigung ein (BSG, Urteil v. 11.12.2014, B 11 AL 2/14 R). Damit kann eine Sperrzeit mit Beginn der Freistellung eintreten. Mit der Freistellung des Arbeitnehmers verzichtet der Arbeitgeber mit der Folge auf die Arbeitsleistung, d...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.7.2 Meldeaufforderung

Rz. 495 Eine Aufforderung zur Meldung, die sperrzeitrechtliche Konsequenzen zur Folge haben soll, darf nicht willkürlich durch die Agentur für Arbeit ergehen. Sie muss einem zugelassenen Meldezweck genügen, sonst darf der Arbeitsuchende bzw. der Arbeitslose sie aus wichtigem Grund ignorieren, ohne den Eintritt einer Sperrzeit befürchten zu müssen. Die gültigen Meldezwecke li...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.1 Das Instrument der Sperrzeit im System der Arbeitslosenversicherung

Rz. 38 Die Sperrzeit grenzt das durch die Arbeitslosenversicherung versicherte Risiko ab. Damit ergänzt die Vorschrift insbesondere § 138, worin Anforderungen an die Arbeitslosigkeit definiert werden und Ansprüche an die Möglichkeit der Beendigung des Versicherungsfalles gestellt werden, weil der Arbeitslose grundsätzlich vermittelbar sein muss, also für eine sozialversicher...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

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Outplacement: Ziele und Cha... / 7 Outplacement als Gesellschaftlicher Beitrag

Outplacement leistet nicht nur für Unternehmen und betroffene Mitarbeitende wertvolle Dienste, um Trennungsprozesse sozialverträglich zu gestalten, sondern hat auch eine bedeutende gesellschaftliche Wirkung. Es hilft, Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden, den Arbeitsmarkt zu flexibilisieren und in Summe auch resilienter gegenüber Krisen zu machen, wenn wirtschaftliche Umbrü...mehr

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Outplacement: Ziele und Cha... / 2.2 Die Entwicklung des Outplacements

Die Ursprünge des Outplacement liegen in den USA und gehen auf Programme zur Wiedereingliederung von Militärangehörigen in den zivilen Arbeitsmarkt nach dem Zweiten Weltkrieg zurück[1]. In den späten 1960er Jahren wurden erste Outplacement-Projekte für ausscheidende Mitarbeiter in der Luftfahrtindustrie und bei Unternehmen wie Standard Oil initiiert. Ursprünglich richtete si...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.1.7 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen

Rz. 44 Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen stehen im eigentlichen Zusammenhang mit der Haupt-Teilhabeleistung. Es handelt sich z. B. um Reisekosten (§ 73), Haushalts- oder Betriebshilfen, Kinderbetreuungskosten (§ 74) und Entgeltersatzleistungen (§ 64). Sie sind von einer zeitlich parallel laufenden Hauptleistung abhängig und deshalb als Nebenleistung von dem Träger zu...mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.2 Zuständigkeit und Voraussetzungen für die Leistungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 Wegen § 7 Abs. 1 Satz 2 richten sich die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen. Ist also die Zuständigkeit des jeweiligen Rehabilitationsträgers zu einer Leistungsgruppe (§ 5) gegeben, richtet sich die grundsätzliche Abgrenzung der Leistungszuständigkeit zwisch...mehr

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Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Vierte Kapitel

Rz. 2a Das Vierte Kapitel regelt die Entgeltersatzleistungen Arbeitslosengeld (Alg) und Insolvenzgeld. Die Leistungen der Arbeitsförderung sind im Dritten und Vierten Kapitel enthalten (§ 3 Abs. 1). Das Übergangsgeld und das Kurzarbeitergeld sind bereits im Dritten Kapitel geregelt (§§ 95 ff., 118 ff.). Beide sind den Pflichtleistungen der aktiven Arbeitsförderung zuzurechne...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.2 Fortführung der Beschäftigung

Rz. 16 Abs. 2 räumt dem Arbeitslosen einen Bestandsschutz für das Nebeneinkommen aus der Nebenbeschäftigung bzw. Nebentätigkeit ein, sofern dieses seinen Lebensstandard in nennenswerter Weise mitbestimmt hat. Geschützt bzw. freigestellt wird das Nebeneinkommen, das schon längere Zeit vor der Arbeitslosigkeit erzielt wurde. Dafür wird nicht auf den Umfang des Nebeneinkommens,...mehr

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Sauer, SGB III § 164 Anordn... / 2.2 Anordnungsermächtigung zur Erreichbarkeit

Rz. 3 Die Ermächtigung gibt der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, die Erreichbarkeitspflichten und Möglichkeiten des auswärtigen Aufenthalts jeweils unter Berücksichtigung des geänderten Rahmenrechts im SGB III zu gestalten. Der Arbeitslose soll Vorschlägen der Agentur für Arbeit zeitnah Folge leisten können. Es kommt nicht darauf an, die Agentur...mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.1 Entgeltersatz

Rz. 2 Das Alg ist die bedeutendste Sozialleistung der Arbeitslosenversicherung. Insbesondere bei der Bestimmung der Höhe der Leistung muss der Gesetzgeber dem Sozialstaatsgebot genügen. Diesen Anforderungen kommt er nur nach, wenn er dem Arbeitslosen einen angemessenen Ersatz für den Ausfall gewährleistet, den dieser dadurch erleidet, dass er gegenwärtig keinen (tariflich od...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Psychische Erkrankungen am ... / 2.4.2 Verfahren

Zum Verfahren selbst schreibt das Gesetz keine konkreten Maßnahmen vor. Es gehören alle Maßnahmen dazu, zu denen der Arbeitgeber zur Vermeidung von Kündigungen verpflichtet ist, wie z. B. die Veränderung der Arbeitsaufgabe oder der Arbeitsbedingungen, die Inanspruchnahme gesetzlich vorgesehener Hilfen und Leistungen der Rehabilitationsträger, die Suche nach einem freien "lei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Berufsunfähigkeit / 3.1 Prävention

Höchste Priorität hat die Vermeidung von Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten (§ 4 ArbSchG). Dies muss durch Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Schulungen, arbeitsmedizinische Vorsorge und weitere Elemente des betrieblichen Arbeitsschutzes gewährleistet werden. Die Zahl der Unfälle und des Auftretens von Berufskrankheiten und damit auch die Za...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Alternative Betreuung / 1 Bedingungen

Voraussetzung für eine alternative Betreuung ist, dass der Unternehmer über Arbeits- und Gesundheitsschutz informiert und für dessen Umsetzung motiviert ist. Das sog. Unternehmermodell nach Anlage 3 DGUV-V 2 erfordert, dass der Unternehmer aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist. Deshalb liegt die Obergrenze bei max. 50 Beschäftigten. Sind mehrere Personen als "Unterne...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zu den inhaltlichen Schwerpunkten des SGB IX gehört die Förderung der Teilhabe der behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen an der Gesellschaft, namentlich am Arbeitsleben. Dieses Ziel soll mit medizinischen, beruflichen und sozialen Leistungen schnell, wirkungsvoll, wirtschaftlich und auf Dauer erreicht werden (vgl. BT-Drs. 14/5074 S. 94). Hieran knüpft das ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebsärztliche und siche... / 4.1.2 Anlassbezogene Betreuung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sein Unternehmen bei besonderen Anlässen durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes betreuen zu lassen. Als Gründe für die anlassbezogene Betreuung nennt die Anlage 1 z. B. die Planung und Errichtung von Betriebsanlagen, grundlegende Änderungen bei Arbeitsverfahren ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.3 Besonderheit: Stufenweise Wiedereingliederung

Rz. 16 Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 74 SGB V, § 44 SGB IX) dient dazu, arbeitsunfähige Versicherte nach länger andauernder Arbeitsunfähigkeit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern. Durch eine individuell angepasste Steigerung von Arbeitstagen, arbeitstäglichen Arbeitszeiten und/oder Ar...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.3 Erarbeitung von gemeinsamen Grundsätzen zur Bedarfserkennung, Bedarfsermittlung und Koordinierung (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 7 Die Leistungen der Rehabilitationsträger sind personenzentriert: Im Mittelpunkt der Rehabilitation und Teilhabe steht der Mensch mit Behinderung bzw. mit drohender Behinderung (einschl. chronischer Erkrankungen). Bei der Antragstellung gelten für die Rehabilitationsträger die allgemeinen sozialrechtlichen Grundsätze der Amtsermittlung nach § 20 SGB X sowie das Prinzip der...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 5 Der Anspruch auf Krankengeld ruht gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1, soweit und solange der Arbeitnehmer (beitragspflichtiges) Arbeitsentgelt (Rz. 6 ff.) oder der selbstständig Tätige (beitragspflichtiges) Arbeitseinkommen (Rz. 18 ff.) erhält. Rz. 6 Arbeitsentgelt sind alle Bar- oder Sachbezüge, die der Versicherte im Zusammenhang mit geleisteter oder noch zu leistender Arbeit aus ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.4 Bezug von Übergangsgeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung und Kurzarbeitergeld (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 22 Gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 3 ruht der Anspruch auf Krankengeld, wenn der Versicherte zeitgleich eine der folgenden Leistungen erhält: Krankengeld der Sozialen Entschädigung (§ 47 SGB XIV), Krankengeld der Soldatenentschädigung (§ 19 SEG), ein zulasten der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung zu zahlendes Übergangsgeld (§ 119 SGB ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.6 Trägerübergreifende Beratungsstandards und Peer Counseling (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 11 Der von Behinderung betroffene Mensch hat ein hohes Interesse an einer umfassenden rehabilitationsträgerübergreifenden Beratung, um mehr Klarheit über Probleme und Bewältigungsmöglichkeiten, Entscheidungsalternativen und Entwicklungsperspektiven zu gewinnen, um zu erfahren, welche Rehabilitations- und sonstige Teilhabeleistungen zulasten welches Rehabilitationsträgers in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2.3 Wiedereingliederungsmaßnahmen

Rz. 51 Keine Teilarbeitsunfähigkeit liegt bei sog. Wiedereingliederungsmaßnahmen vor.[1] Hierunter versteht man den Versuch, einen krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Arbeitnehmer stufenweise in das Erwerbsleben wieder einzugliedern (§ 74 SGB V). Während einer solchen Maßnahme, die ein entsprechendes ärztliches Attest erfordert, begründen die Arbeitsvertragsparteien ein Recht...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Arbeitsunfähigkeit

Rz. 40 Die Krankheit des Arbeitnehmers muss zu einer Arbeitsunfähigkeit führen; nur dann gewinnt sie für Entgeltfortzahlungsansprüche Bedeutung. Es ist zwischen der Erkrankung des Arbeitnehmers und der Folge der Arbeitsunfähigkeit zu differenzieren. Nicht jede Krankheit führt zu einer Arbeitsverhinderung.[1] Wie der Krankheitsbegriff ist auch der Begriff der Arbeitsunfähigke...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Überblick und Maßnahmen (Video)

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Überblick und Maßnahmen Video: Betriebliches Eingliederungsmanagement: Überblick und Maßnahmenmehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
BEM: Die Rolle des Betriebs... / Zusammenfassung

Überblick Seit 2004 gibt es das Instrument des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Es ist im Schwerbehindertenrecht im SGB IX verankert, entfaltet seine Wirksamkeit aber über alle Beschäftigten in öffentlichen und privatwirtschaftlichen Betrieben. In Abgrenzung zur "stufenweisen Wiedereingliederung" nach § 74 SGB V, welche eine schrittweise Wiederaufnahme der voran...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
BEM: Die Rolle des Betriebs... / 4 Optimaler Ablauf aus Betriebsarztsicht

Wenn ein Beschäftigter das Angebot, ein BEM-Verfahren durchzuführen, angenommen hat, sollte vor der Gesprächsrunde mit dem Integrationsteam ein Termin mit dem Betriebsarzt stattfinden. Hier werden in einem vertraulichen Vier-Augen-Gespräch die gesundheitliche Situation des Beschäftigten erläutert, Ziele des BEM angesprochen und vorhandene Facharzt-, Rehabefunde unter strikte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 1.3 Normzweck

Rz. 4 An der Schnittstelle zwischen ambulanten und stationären Hilfen angesiedelt verfolgt § 32 insbesondere ein Ziel: Mit der Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe und der Unterbringung in einer Familienpflegestelle soll die Fremdplatzierung eines Kindes oder Jugendlichen vermieden bzw. der Verbleib in der Herkunftsfamilie sichergestellt werden. Dies ergibt sich ausdrück...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.4 Leistungsinhalt

Rz. 19 Besonderheit der Erziehung in einer Tagesgruppe ist der teilstationäre Charakter zwischen ambulanter und stationärer Hilfe (zum teilstationären Charakter der Leistung vgl. auch: 17. Kinder- und Jugendbericht, BT-Drs. 20/12900 S. 406). Erziehung in einer Tagesgruppe stellt gegenüber der sozialen Gruppenarbeit nach § 29 , von der sie insbesondere abzugrenzen ist, ein ver...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
BEM: Ziele und Verfahren / 4 Mögliche Maßnahmen

Durch das Gesetz werden auch keine konkreten Maßnahmen vorgeschrieben. Auch dies ist Ausdruck der Qualifizierung des BEM als "verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess, der individuell angepasste Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit vermitteln soll". In Betracht kommen (individuelle) Maßnahmen wie z. B. ein Mitarbeitergespräch, eine Arbeitsplatz- und Arbeitsab...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
BEM: Ziele und Verfahren / 5 (Mitbestimmungs-)Rechte des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat u. a. darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber die ihm nach § 167 SGB IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt.[1] Die Vorschrift wiederholt für den Bereich der Privatwirtschaft die sich bereits aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ergebende Überwachungsaufgabe des Betriebsrats. Deshalb kann er nach Auffassung des BAG auch verlangen, dass ihm der Arbeitgeber die Arb...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Freiwillig eingegangene Verpflichtung

Rz. 40 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Voraussetzung für ein Dienstverhältnis ist ferner die Freiwilligkeit der Arbeitsleistung. Mit dem BAG, der FinVerw und einem Teil des Schrifttums ist uE von einem ‚Dienstverhältnis’ nur bei einer freiwillig eingegangenen Verpflichtung, die Arbeitskraft zu schulden, auszugehen (zum Meinungsstreit > Rz 42). Soziale Leistungen können zwar zu > ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.25 Versicherung unfreier Personen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 193 Abs. 2 Satz 2 erstreckt die Versicherung nach Satz 1, also diejenige der Wie-Beschäftigten (Rz. 179 ff.), auf Personen, die einen Freiheitsentzug verbüßen oder sonst auf sanktionsähnlicher Anordnung wie Beschäftigte tätig werden, insbesondere gemeinnützige Arbeit leisten. Die Regelung bezieht unfrei arbeitende Personen mit in die Versicherung ein, weil diese Personen...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.7 Bildungsgutschein

Rz. 40 Das Instrument zur Steuerung der Förderung der beruflichen Weiterbildung ist der Bildungsgutschein nach Abs. 4. Der Bildungsgutschein ermöglicht bereits eine vorausschauende Bildungs- bzw. Maßnahmenplanung, die den Anforderungen eines sich stetig verändernden Arbeitsmarktes Rechnung tragen kann. Die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Agenturen für Arbeit können sich ge...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 87 Kinderb... / 2.2 Berücksichtigungsfähige Kinder

Rz. 8 Die Förderung ist zunächst auf Kinder des an der Weiterbildungsmaßnahme teilnehmenden Arbeitnehmers begrenzt. Das sind die Kinder, für die er das Sorgerecht hat. Darüber hinaus wird es erforderlich sein, dass das Kind in seinem Haushalt lebt; denn der Grundgedanke sowie Sinn und Zweck der Förderung liegen darin, dass der Arbeitnehmer bis zur Teilnahme an der Maßnahme d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.1 Beseitigung und Abwendung von Arbeitslosigkeit

Rz. 13 § 81 sieht eine Förderung nur für Arbeitnehmer vor. Damit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass jedenfalls nach dem SGB III das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium dem Personenkreis zuzurechnen ist, der grundsätzlich zur Versichertengemeinschaft der Arbeitsförderung gehört, also jedenfalls zukünftig wieder arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt werden ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.3 Fehlender Berufsabschluss

Rz. 19 Mit der Neuregelung des Abs. 2 wird der Gesetzesbegründung zufolge anknüpfend an die bisherigen Fördervoraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel des Erreichens eines Berufsabschlusses eingeführt. Mit dem Regelungsziel wird auch einer Vereinbarung aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie vom 12.6.2019 Rechnung getrag...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen, individuellen Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und den Bildungsgutschein. Die institutionellen Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, nämlich die Zulassung von Trägern und Maßnahmen, regelt das Fünfte Kapitel (§§ 176 ff.). Die institutionellen Förderungsvo...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Fehlzeitenmanagement: Maßna... / 3 Best-Practice

Unternehmen, wie z. B. die BMW Group, setzen gezielte Rückkehrgespräche ein, um nach längeren Fehlzeiten individuelle Ursachen zu ermitteln und Unterstützung anzubieten. Kombiniert mit einem internen Gesundheitsservice, der Mitarbeitern schnellen Zugang zu Physiotherapie und psychologischer Beratung bietet, konnte die Fehlzeitenquote in den betroffenen Abteilungen um 18 % ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausordnung im Wohnungseige... / 6.9.2 Teileigentum

Die Ausübung der Prostitution oder der Bordellbetrieb in Räumen des Teileigentums wird ebenso größtenteils unter Hinweis auf die Sittenwidrigkeit für unzulässig gehalten.[1] Anderer Ansicht sind Obergerichte[2] für den Fall der Prostitution in einer Wohnungseigentumsanlage, in der die gewerbliche Nutzung zulässig ist. Wird die Prostitution in einer atypischen Wohnanlage ausg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Freiwilligenprogramme als I... / 8.7 Transfergesellschaft

Auch die Errichtung und finanzielle Ausstattung einer Transfergesellschaft (Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft) ist im Rahmen eines Freiwilligenprogramms – insbesondere bei einem umfangreichen Personalabbau – möglich. Dabei handelt es sich üblicherweise um ein eigenes Unternehmen, in dem die von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer für einen befristeten Zeitr...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.19.1 Isolierte stufenweise Wiedereingliederung (Krankenversicherung)

Rz. 85 Zulasten der gesetzlichen Krankenkassen werden teilweise stufenweise Wiedereingliederungen bereits im Rahmen von kurativen Leistungen (Krankenbehandlung, §§ 27 bis 39 SGB V) durchgeführt. Es handelt sich hier z. B. um Versicherte, die wegen eines komplizierten Beinbruchs 4 Monate lang arbeitsunfähig sind und jetzt ohne vorhergehende Rehabilitationsleistung z. B. eine ...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.19 Reisekosten im Zusammenhang mit einer stufenweisen Wiedereingliederung

Rz. 84 Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 44) dient dazu, arbeitsunfähige Erwerbstätige nach lang andauernder, schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern. Durch eine individuell angepasste Steigerung von Arbeitszeit und/oder Arbeitsbelastung wird die Arbeitsfähigkeit im Rahmen ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.19.2 Stufenweise Wiedereingliederung mit vorgeschalteter Rehabilitationshauptleistung (Krankenversicherung)

Rz. 86 Das BSG hatte nur über die Ansprüche auf Reisekosten bei einer isolierten stufenweisen Wiedereingliederung – also ohne vorgeschalteter Rehabilitationsleistung – zu entscheiden (Rz. 85). Es handelt sich nach Auffassung des Autors allerdings dann nicht um eine isolierte stufenweise Wiedereingliederung, wenn der krankenversicherte Arbeitnehmende vor der stufenweisen Wiede...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.19.3 Stufenweise Wiedereingliederung bei Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers

Rz. 87 Nach § 9 Abs. 1 SGB VI erbringen die Träger der Rentenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, um Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der versicherten Person oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern. Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.4 Besonderheiten in der Krankenversicherung

Rz. 11 Die Ansprüche auf Fahr- und Transportkosten richten sich wegen § 7 Abs. 1 Satz 2 nach dem rehabilitationsträgerspezifischen Recht – für die Krankenversicherung also nach § 60 SGB V. Ist die Krankenkasse für die Leistung zuständig, werden die Ansprüche der versicherten Person auf Fahrkosten nach § 60 Abs. 1 bis 4 SGB V beurteilt. Handelt es sich jedoch um Fahrten/Reise...mehr