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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsame Empfehlungen / 2.2.8 Beteiligung von Haus-, Fach-, Betriebs- und Werksärzten (Abs. 2 Nr. 8)

Siegfried Wurm
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Rz. 43

Haus- bzw. Fachärzte haben wegen des persönlichen Kontakts zum Leistungsberechtigten regelmäßig eine hohe Kompetenz zur Beurteilung von Krankheiten und Behinderungen sowie in der Rehabilitationssteuerung. Der Arbeitsbereich der Allgemeinmedizin beinhaltet die Grundversorgung aller Patienten mit körperlichen und seelischen Gesundheitsstörungen in der Akut- und Langzeitversorgung sowie wesentliche Bereiche der Prävention (Vorsorge) und Rehabilitation. Allgemeinärzte sind darauf spezialisiert, als erste ärztliche Ansprechpartner Krankheiten bei allen Gesundheitsproblemen zu erkennen und den Betroffenen zu beraten. Im Gegensatz zu Hausärzten haben sich Fachärzte auf bestimmte Krankheiten und Krankheitserscheinungen spezialisiert und können dadurch fachbezogen ihren Anteil zur Vermeidung bzw. Minderung von Krankheiten und Behinderungen leisten.

 

Rz. 44

Betriebs- bzw. Werksärzte haben u. a. die Aufgabe, die Gesundheit und die Erwerbsfähigkeit der Arbeitnehmer zu fördern und zu erhalten. Dabei stützen sie sich auf eine ganzheitliche Betrachtung des arbeitenden Menschen mit Berücksichtigung somatischer, psychischer und sozialer Prozesse.

Durch ihre intensive Einbindung in die Arbeitswelt und dem damit verbundenen Zugang zu den Arbeitnehmern ihres Betriebes können die Betriebs- und Werksärzte bei Bedarf einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung bzw. Minderung von Behinderungen leisten, indem sie - wie Haus- und Fachärzte – einen möglichen Teilhabebedarf frühzeitig erkennen und einen frühzeitigen Impuls zur Einleitung von Leistungen zur Teilhabe geben. Außerdem können sie, wenn z. B. der Arbeitnehmer wieder an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt ist, Einfluss

  • auf die Nachhaltigkeit des Rehabilitationserfolgs (Gestaltung des Arbeitsplatzes) sowie
  • bei betrieblicher stufenweiser Wie...

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