Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Eintragungen, die bei der Hypothek erfolgen, sind von dem Grundbuchamt auf dem Hypothekenbrief zu vermerken; der Vermerk ist mit Unterschrift und Siegel oder Stempel zu versehen. Satz 1 gilt nicht für die Eintragung einer Löschungsvormerkung nach § 1179 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (2) Auf die Unterschrift ist § 56 Abs. 2 anzuwenden. (3) In den Fällen des § 53 Abs. 1 hat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Vollstreckbarer Titel

Rz. 26 a) Titel: Jeder Titel genügt, welcher Eintragungsunterlagen unmittelbar oder mittelbar ersetzen kann (§§ 704, 794,[58] 804, 932, 936 ZPO), gleichgültig ist, ob der Titel gegen den Erblasser, den Nachlasspfleger oder den Testamentsvollstrecker lautet. In Frage kommen insbesondere neben Urteilen, welche eine Bewilligung ersetzen,[59] Urteile, die auf Zahlung einer Gelds...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Ein Recht, das auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt ist, darf nach dessen Tod, falls Rückstände von Leistungen nicht ausgeschlossen sind, nur mit Bewilligung des Rechtsnachfolgers gelöscht werden, wenn die Löschung vor dem Ablauf eines Jahres nach dem Tod des Berechtigten erfolgen soll oder wenn der Rechtsnachfolger der Löschung bei dem Grundbuchamt widersproc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstlersozialversicherung ... / 10 Säumniszuschläge

Für die Erhebung von Säumniszuschlägen gilt nach § 30 KSVG die Vorschrift des § 24 SGB IV. Säumniszuschläge gehören insoweit zum Vermögen der Künstlersozialkasse. Insbesondere bei Betriebsprüfungen der DRV und KSK bei bisher noch nicht erfassten Unternehmen kommt es vor, dass ohne weitere Nachfragen an die geprüften Unternehmen Säumniszuschläge festgesetzt werden. Das steht ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Durchführung der Umschreibung

Rz. 5 § 72 Abs. 1 GBV (für die Anlegung des maschinellen Grundbuchs im Allgemeinen), § 68 Abs. 2 (als Sondervorschrift für die Umschreibung) verweisen für die Durchführung grundsätzlich auf die Regeln über das Papiergrundbuch, § 44 Abs. 3 GBO (Regelungen für Eintragungen), §§ 28 ff. GBV (Umschreibung von Grundbüchern), § 39 GBV (Mitteilungen), nicht aber auf § 24 Abs. 4 GBV ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für schwerbehi... / 2.2 Schwerbehinderteneigenschaft in der Schonfrist/Schutzfrist

Hat sich der GdB auf unter 50 % verringert, liegt also keine Schwerbehinderteneigenschaft mehr vor, und wird der Bescheid über die Anerkennung der Schwerbehinderung aufgehoben, so besteht die Schwerbehinderteneigenschaft für eine sog. Schonfrist (Schutzfrist) von 3 Kalendermonaten fort.[1] Praxis-Beispiel Schwerbehinderung in der Schonfrist Schwerbehinderung liegt vor seit 201...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Voraussetzungen

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Löschungs- und Berichtigungsbewilligung

Rz. 35 Die Vormerkung und der Widerspruch können ferner stets aufgrund einer Bewilligung nach § 19 GBO gelöscht werden (siehe aber § 22 GBO Rdn 129 ff. zur Abgrenzung der auf eine Grundbuchberichtigung zielenden Bewilligung [Berichtigungsbewilligung] von der Bewilligung einer rechtsändernden Eintragung).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Bayerisches Almgesetz

Rz. 182 In Bayern bedarf die Veräußerung von (Teilen von) Almgrundstücken sowie die Belastung mit dinglichen Nutzungsrechten der Genehmigung durch die Kreisverwaltungsbehörde. Gegen den genehmigungswidrigen Grundbuchvollzug kann ein Widerspruch eingetragen werden (Art. 2 bayer. AlmG). Für Rechtsgeschäfte im Familienkreis enthält Art. 1 Abs. 2 bayer. AlmG[466] eine Befreiung....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Prozessuales / XII. Checkliste: Nebenintervention

mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldung des Entgelts bei Re... / 4 Beitragsberechnung bis zum Rentenbeginn

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen nach Abgabe der Sondermeldung ausschließlich nach dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt berechnet werden. Das gilt auch für die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1 und U2.[1] Es spielt keine Rolle, wenn das tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt von dem Arbeitsentgelt abweicht, das ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Einem Beteiligten, der ohne sein Verschulden verhindert war, die Frist (§ 104) einzuhalten, hat das Grundbuchamt auf seinen Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er binnen zwei Wochen nach der Beseitigung des Hindernisses den Widerspruch einlegt und die Tatsachen, die die Wiedereinsetzung begründen, glaubhaft macht. (2) Die Entscheidung, durch di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Baunachbarrecht / d) § 912 BGB: Überbau

Rz. 36 Diese Norm sieht vor: § 912 BGB Überbau; Duldungspflicht (1) Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat. (2) Der Nachbar ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Rechtskräftige Feststellung der Gegenstandslosigkeit (lit. c)

Rz. 13 Lässt sich die Gegenstandslosigkeit der Eintragung nicht in grundbuchmäßiger Form nachweisen (lit. a) und ist auch der Weg der Löschungsankündigung (lit. b) nicht möglich, so kann nach lit. c die Löschung aufgrund eines mit Gründen versehenen förmlichen Feststellungsbeschlusses erfolgen. Diese Möglichkeit kommt vor allem in Betracht, wenn der Betroffene oder sein Aufe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. §§ 891 ff. BGB

Rz. 250 Unabhängig von den Vorschriften des IPR greift für deutsche Grundstücke ggf. der gute Glaube des Grundbuchs nach §§ 891 ff. BGB auch bei ausländischem Güterrecht durch.[788] Die für einen gutgläubigen Erwerb nach § 892 BGB vorausgesetzte Unrichtigkeit des Grundbuches kann hier v.a. darin bestehen, dass ein Ehegatte als Alleineigentümer eingetragen ist, richtigerweise...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Zuständiges Gericht

Rz. 4 Die Befugnis zum Erlass einer einstweiligen Anordnung steht dem Beschwerdegericht und in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift dem Rechtsbeschwerdegericht zu (siehe § 78 GBO Rdn 73).[5] Die Anordnung selbst kann nur durch das Gericht, also durch Senat in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung und nicht – auch nicht in Eilfällen – durch den Vorsitzenden allein getro...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Rechtsnatur des Herausgabeanspruchs

Rz. 5 Der in § 60 GBO geregelte Herausgabeanspruch gegen das Grundbuchamt ist öffentlich-rechtlicher Natur; ein privatrechtlicher Herausgabeanspruch besteht nicht gegenüber dem Grundbuchamt aufgrund eines verwahrungsähnlichen Rechtsverhältnisses sondern bestenfalls zwischen Eigentümer und Gläubiger aufgrund Sicherungsvereinbarung.[20] Ein privatrechtlicher Anspruch ist aus d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Rechtsmittel

Rz. 19 Gegen die Löschungsankündigung nach lit. b ist kein Rechtsmittel gegeben;[21] es kann nur der vorgesehene Widerspruch erhoben werden. Gegen den Feststellungsbeschluss nach lit. c ist die befristete Grundbuchbeschwerde nach § 89 GBO statthaft. Hebt das Beschwerdegericht den Feststellungsbeschluss auf und lehnt es die Einleitung des Verfahrens gem. § 85 GBO ab, findet h...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Fehlerhafte Unterlassung des Schutzvermerks

Rz. 114 Wurde die Eintragung des Schutzvermerks unterlassen, so kann die früher beantragte Eintragung lediglich im Rang hinter der später beantragten Eintragung eingetragen werden.[276] Außerdem ist Gutglaubensschutz gem. § 892 BGB im Vertrauen auf den eingetragenen Zustand möglich.[277] Ist die Eintragung aus irgendwelchen Gründen nicht mehr zulässig, so ist der früher gest...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Rechtsmittel gegen Schutzvermerk

Rz. 115 Die Eintragung eines Schutzvermerks kann mit der unbeschränkten Beschwerde angegriffen werden. § 71 Abs. 2 GBO steht dem nicht entgegen, da sich an die Eintragung kein gutgläubiger Erwerb anschließen kann.[279] Es kann jedoch nur geprüft werden, ob der gesicherte Antrag früher als der durch Eintragung erledigte beim GBA eingegangen ist, nicht jedoch, ob er bei richti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Allgemein

Rz. 73 Für Beschwerden gegen Eintragungen gilt die allgemeine Regel (vgl. Rdn 26 ff.). Wird gemäß § 71 Abs. 2 S. 2 GBO mit der Beschwerde die Anweisung an das Grundbuchamt erstrebt, einen Amtswiderspruch einzutragen, dann ist nur derjenige beschwerdeberechtigt, der einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs nach § 894 BGB geltend machen kann.[274] Das ist derjenige, zu d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / XI. Bewilligungsberechtigung bei Rangänderungen

Rz. 62 Eine Rangbestimmung hat derjenige vorzunehmen, der auch durch die Eintragung des Rechts, für das er den Rang bestimmt, betroffen wird.[137] Eine rein schuldrechtliche Rangverschaffungsverpflichtung ist keine Rangbestimmung im sachen- oder verfahrensrechtlichen Sinne. Auch die "Bewilligung an nächstoffener Rangstelle" ist i.d.R. keine Rangbestimmung.[138] Was gemeint i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Entscheidung

Rz. 14 Zudem kann das Beschwerdegericht die Vollziehung der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung aussetzen. Die Aussetzung ist bei solchen Beschlüssen zulässig, die erst eines Vollzuges bedürfen. Eine solche Anordnung kommt in Grundbuchsachen nur selten in Betracht. Sie kann erfolgen bei Beschlüssen nach § 35 FamFG (wobei das Rechtsmittel gegen die Festsetzung des Zw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Bekanntmachung; Vollziehung

Rz. 17 Die einstweilige Anordnung wird mit der Bekanntmachung an denjenigen Beteiligten wirksam, für die sie ihrem wesentlichen Inhalt nach bestimmt ist (§ 40 Abs. 1 FamFG). Zudem ist die einstweilige Anordnung dem Grundbuchamt und den sonstigen Beteiligten mitzuteilen. Ist angeordnet, eine Vormerkung oder einen Widerspruch einzutragen, so kann die Bekanntmachung an die Bete...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Bindung an die Einigung

Rz. 90 Die Vertragsteile sind an die mit ihrer Erklärung wirksam werdende Einigung nur unter den in § 873 Abs. 2 BGB genannten Voraussetzungen materiell-rechtlich gebunden, insbesondere also infolge der Beurkundung der Auflassung.[220] Die Bindung an die Einigung hindert weder wirksame Verfügungen zugunsten eines Dritten noch eine Antragszurücknahme, sie wirkt auch nicht zug...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / II. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift führt bei bestehender materieller Steuerpflicht zwei Tatbestände mit differenzierten Voraussetzungen abschließend auf, bei deren Erfüllung ein Rechtsanspruch auf Teilerlass der Grundsteuer besteht.[2] Den beiden Tatbeständen, die einen Erlass der Grundsteuer i.H.v. 25 oder 50 % vorsehen, ist ein übergeordnetes öffentliches Interesse gemeins...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Einstweilige Verfügung (§ 25 S. 1 GBO)

Rz. 15 S. 1 regelt die Eintragung nach § 885 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 oder § 899 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 BGB, für die eine einstweilige Verfügung die Eintragungsgrundlage bildet. Zur Anwendung des S. 1 genügt es, wenn sich z.B. aus den Grundakten mit Sicherheit feststellen lässt, dass eine einstweilige Verfügung der Eintragung zugrunde liegt.[22] Maßgeblich ist allein, dass die Eintrag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Eintragung der Vormerkung

Rz. 2 Im Einzelnen sind nach § 12 GBV zu unterscheiden: Vormerkungen und Widersprüche, die sich auf das Eigentum am Grundstück beziehen, sind in Abt. II, Spalten 1–3 (Abs. 1 Buchst. a) einzutragen. Hier sind auch die Widersprüche gegen unrichtige Vereinigungen und Zuschreibungen zu vermerken. Rz. 3 Vormerkungen auf Einräumung (Abs. 1 Buchst. b):mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Zu Unrecht gelöschte Rechte

Rz. 74 Dingliche Rechte und Vormerkungen bleiben bei einer zu Unrecht erfolgten Löschung außerhalb des Grundbuchs bestehen und müssen auf Antrag grundsätzlich wieder mit dem alten Inhalt und Rang eingetragen werden (vgl. § 22 GBO Rdn 84 ff.). Sie haben weder die von der Eintragung abhängigen Buchrechtswirkungen der §§ 891 Abs. 1, 892, 893 BGB, noch sind sie Rechte i.S.d. GBO...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundlagen

Rz. 4 Die §§ 22–26 GBO dienen systematisch zur Behebung von Fällen eines unrichtigen Grundbuchstandes (siehe § 22 GBO Rdn 1). Dies gilt ebenso für § 25 GBO. Die Norm konkretisiert die zur Berichtigung in den erfassten Fällen erforderlichen Voraussetzungen.[4] Der Grund für das Erlöschen des zu löschenden Widerspruchs oder der zu löschenden Vormerkung muss demnach in der gege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Aufhebung der einsteiligen Verfügung

Rz. 6 Wenn die einstweilige Verfügung aufgehoben wird (S. 1), entfällt einer der beiden materiell-rechtlichen Entstehungstatbestände nach § 883 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 885 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB bzw. § 899 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Alt. 1 BGB (der andere ist die Eintragung der Vormerkung oder des Widerspruchs im Grundbuch). Das hat das automatische Erlöschen des Sicherungsmittels zur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bauvertrag / g) Widerspruchsregelung

Rz. 68 Die Widerspruchsregelung gilt insbesondere für Widersprüche zwischen der Baubeschreibung und den Plänen. Das Leistungsverzeichnis hat gegenüber den Plänen eine größere Bedeutung, weil dort im Regelfall die Leistungen im Einzelnen genauer beschrieben werden. Andererseits können detaillierte Pläne einer nicht präzisen Baubeschreibung vorgehen. Um hier Auslegungsschwieri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Aufhebung des Rückübertragungsbescheids nach dem VermG

Rz. 10 Wird ein Rückübertragungsbescheid nach dem VermG für sofort vollziehbar erklärt, so gilt nach § 34 Abs. 1 S. 8 VermG die Eintragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs als bewilligt. Diese Regelung soll sich nach der Gesetzesbegründung an § 895 ZPO anlehnen.[16] Demgemäß ist die Begründung für das Erlöschen der Vormerkung bzw. des Widerspruchs hier in einer analo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Eintragungsgrundlage

Rz. 14 Die Eintragung der Vormerkung oder des Widerspruchs muss auf einem der drei in § 25 GBO genannten Tatbestände beruhen (vgl. Rdn 1). Wird die betreffende Entscheidung aufgehoben, bevor die Eintragung der Vormerkung oder des Widerspruchs erfolgt ist, so darf keine Eintragung aufgrund der zuvor erlassenen Entscheidung mehr erfolgen,[21] ansonsten würde das Grundbuch durc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Generalunternehmervertrag

Rz. 133 Muster 14.4: Generalunternehmervertrag Muster 14.4: Generalunternehmervertrag Generalunternehmervertrag zwischen _________________________ – nachstehend Auftraggeber genannt – und _________________________ – nachstehend Auftragnehmer genannt – wird folgender Vertrag geschlossen. § 1 Präambel Der Auftraggeber ist Eigentümer der Grundstücke Flur, Gemarkung ______________________...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz; materielle Rechtfertigung der Norm

Rz. 6 Für diese gilt die Regelung des § 42 S. 2 GBO. In Frage kommen nur die genannten Rechte (§§ 1195, 1199 BGB); Inhaberhypotheken sind nur als Buchhypotheken möglich (§ 1187 BGB), kommen hier also nicht in Betracht. Rz. 7 Auf den Inhabergrundschuld- und -rentenschuldbrief sind die Vorschriften über eine Schuldverschreibung auf den Inhaber (§ 793 ff. BGB) entsprechend anzuw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Eintragungsgrund

Rz. 1 § 25 GBO regelt die Löschung einer auf Grund zwangsweise ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Ergebnis

Rz. 11 In der Konsequenz zeigt sich, dass das Erlöschen entweder den Regeln des BGB oder im Fall einer Vormerkung oder eines Widerspruchs nach § 34 Abs. 1 S. 8 VermG § 895 S. 2 ZPO in analoger Anwendung zu entnehmen ist. § 25 GBO hat daher keinen eigenständigen materiell-rechtlichen Gehalt.[19] Die aufhebende Entscheidung bewirkt unmittelbar das Erlöschen der Vormerkung oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 AGB-Kontrolle / 1. Zum Begriff der "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten"

Rz. 149 Was im Übrigen das Gesetz meint, wenn es die "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten" und deren "angemessene" Berücksichtigung anspricht, war und ist seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes Anfang 2002 Gegenstand einer intensiven Diskussion in Rechtsprechung und Literatur. Die Bandbreite der vertretenen Auffassungen war insbesondere anfangs erhebl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Eintragungsfähigkeit "verdinglichter" Vereinbarungen

Rz. 177 Nur die vom Gesetz nach § 2 ErbbauRG für die Verdinglichung zugelassenen Vereinbarungen dürfen in das Grundbuch eingetragen werden.[736] Die Bestimmungen der ErbbauRG, welche Vereinbarungen zum Inhalt des Erbbaurechts gemacht werden können, sind dabei eng auszulegen.[737] Die Beteiligten haben unzweideutig und übereinstimmend zu erklären, was als Inhalt des Erbbaurec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / bb) Transparenzanforderungen

Rz. 55 Der Freiwilligkeitsvorbehalt muss klar und verständlich i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 2 BGB formuliert sein, um den Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine Sonderzahlung eindeutig auszuschließen. Er darf insbesondere nicht im Widerspruch zu anderen Vereinbarungen der Arbeitsvertragsparteien stehen.[106] Demnach genügt es nach nunmehr ständiger Rechtsprechung für den wirksa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Rz. 124 Da das jeweilige Vollstreckungsorgan im Rahmen seiner Vollstreckungstätigkeit grundsätzlich nicht prüfen muss, ob das Vollstreckungsobjekt im Vermögen des Schuldners steht (formales Verfahren), muss einem Dritten Rechtsschutz dahingehend eingeräumt werden einzuwenden, dass der zu vollstreckende Gegenstand aus seinem Vermögen und nicht aus demjenigen des Schuldners st...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Vorschrift geht zurück auf das Grundsteuergesetz v. 7.8.1973.[2] § 33 Abs. 1 GrStG 1973 sah den Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung vor und erfasste sowohl Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch bebaute Grundstücke. War der normale Rohertrag um mehr als 20 % gemindert und hatte der Steuerschuldner die Minderung nicht z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Begründung von Sondernutzungsrechten

Rz. 112 Sie erfolgt zusammen mit der Begründung von Sondereigentum entweder nach § 3 oder § 8 WEG und Eintragung im Grundbuch. Die nachträgliche Begründung erfordert eine einstimmige Vereinbarung der Miteigentümer und wegen § 876 BGB auch die Zustimmung der an jedem WE dinglich Berechtigten (§ 5 Abs. 4 S. 2 WEG).[498] Das gilt auch dann, wenn ein Sondernutzungsrecht zunächst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Sonstige Entscheidungen

Rz. 37 Daneben gibt es noch eine Reihe von sonstigen beschwerdefähigen Entscheidungen des Grundbuchamtes; so z.B.:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Weitere Einzelfälle

Rz. 124 Der Nachweis der Entgeltlichkeit der Verfügung eines befreiten Vorerben ist regelmäßig nicht im Urkundsbeweis nach § 29 Abs. 1 S. 2 GBO zu erbringen (siehe auch Rdn 115).[309] Vor diesem Hintergrund können auch Beweise, insbesondere Urkunden, verwendet werden, die nicht in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form vorliegen, so dass vor allem Wertgutachten heran...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Kollision von öffentlicher Urkunde und privatschriftlichem Testament

Rz. 96 Liegt neben dem öffentlichen Testament ein eigenhändiges Testament vor, so bleibt es bei der Regel des Abs. 1 S. 1,[163] sofern die Erbfolge (auch) auf dem privatschriftlichen Testament beruht. Eine Erbfolge allein aufgrund öffentlichen Testaments liegt vor, wenn das privatschriftliche Testament widerrufen wurde, ungültig ist oder ersichtlich keine Erbeinsetzung enthä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Späterer Antrag

Rz. 32 Der später gestellte Antrag kann nur nach Erledigung des früher gestellten erledigt werden. Eine gleichzeitige (hier: taggleiche) Eintragung ist dann nicht verboten, wenn ein etwa bestehendes Rangverhältnis gem. § 879 BGB verlautbart wird.[35] Interessen des früheren Antragstellers sind dann nicht berührt. Also kann einer rationellen Arbeitsweise des GBA der Weg freig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Mindestinhalt der Erklärungen über Begründung von WE

Rz. 61 Das Grundstück muss nach § 28 GBO bezeichnet und ein Grundstück im Rechtssinne sein (§ 1 Abs. 4 WEG). Alle Miteigentumsanteile müssen nach Bruchteilen bestimmt sein (§ 1008 BGB) und zusammen ein Ganzes ergeben (z.B. 1000/1000stel).[245] Mit jedem Miteigentumsanteil muss Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2024, Keine Bindung ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Klage ist jedoch unbegründet … 2. Bei der Prüfung eines schlüssigen Anspruchs der Klagepartei mit hinreichenden Erfolgsaussichten ist es der Bekl. aus Rechtsgründen nicht verwehrt, sich auf andere Ablehnungsgründe, als die in der Deckungsablehnung vom 19.4.2021 angeführten zu berufen. Gleichzeitig ist die Kammer damit gehalten, den behaupteten Schadensersatzanspruch u...mehr