Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Gefährdung der Nacherbenrechte

Rz. 2 Der Auskunftsanspruch setzt voraus, dass Grund zu der Annahme besteht, die Rechte des Nacherben würden durch die Verwaltung des Vorerben erheblich verletzt. Das Recht, dessen Gefährdung dargetan werden muss, ist der künftige Herausgabeanspruch des Nacherben aus § 2130 BGB.[4] Eine tatsächliche Verletzung ist nicht erforderlich,[5] die Vermutung einer bevorstehenden Ver... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Tatbestand

Rz. 2 Die Anordnung einer Nacherbentestamentsvollstreckung erfolgt im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen durch den Erblasser. Die Nacherbentestamentsvollstreckung beginnt mit dem Eintritt der Vorerbfolge und endet spätestens mit dem Eintritt der Nacherbfolge gem. § 2139 BGB. Sind mehrere Vorerben vorhanden, so fällt die Nacherbfolge mit dem Tod des letzten Vorerben an. D... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gemeiner Wert als Regelmaßstab der Bewertung

Tz. 10 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Im UmwStG idF des SEStEG ist in den §§ 20–23 als Regelbewertung und zugleich betragsmäßige Bewertungsobergrenze für übergehendes Vermögen der Ansatz der gW eingeführt worden (s §§ 20 Abs 2 S 1, 21 Abs 1 S 1, 22 Abs 1 S 3 und Abs 2 S 3 UmwStG). Dies gilt nicht nur für diese Einbringungsvorschriften, sondern generell bei den übrigen im UmwStG ... mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 4.1 Zulage für Vermögensbeteiligungen

Für vermögenswirksame Leistungen, die durch einen Sparvertrag bzw. Kaufvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen angelegt werden, wird eine Sparzulage von 20 % für vermögenswirksame Leistungen von höchstens 400 EUR jährlich gewährt (= 80 EUR). mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

(1) 1Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. 2Das Gleiche gilt, wenn der Erbe unbekannt oder wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat. (2) Das Nachlassgericht kann insbesondere die Anlegung von Siegeln, die Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten sowie die Aufna... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Normzweck

Rz. 1 Zum Schutz vor Verfügungen des Vorerben über besonders verkehrsgängige Wertpapiere räumt § 2116 BGB dem Nacherben das Recht ein, die Hinterlegung dieser Papiere zu verlangen. Von sich aus ist der Vorerbe nicht zur Hinterlegung verpflichtet, sondern nur, wenn er dazu vom Nacherben aufgefordert wurde. Das Hinterlegungsverlangen, das notfalls im Klageweg durchzusetzen ist... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Hinterlegung für die Erben

Rz. 10 Die Hinterlegung richtet sich nach den Hinterlegungsgesetzen der Länder, die teilweise durch Verwaltungsvorschriften ergänzt werden. Der Hinterleger hat im Antrag die Tatsachen anzugeben, die eine Hinterlegung rechtfertigen.[17] Zur Hinterlegung werden wie bereits unter Geltung der HintO "Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten" angenommen, vgl. z.... mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 7.1 Ausstellung einer Jahresbescheinigung

Das Anlageinstitut muss auf Verlangen des Arbeitnehmers die vermögenswirksamen Leistungen bescheinigen, die im Kalenderjahr angelegt worden sind.[1] Für vermögenswirksame Leistungen, die auf nicht geförderte Anlagearten angelegt worden sind, ist die Ausstellung einer Bescheinigung nicht zulässig. Das gilt für vermögenswirksame Anlagen auf Geldsparverträge und auf Lebensversi... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Krytpowert

Verwaltungsanweisung: BMF v 06.03.2025, BStBl I 2025, 658 (Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte). Bei Gewinnermittlung durch EÜR nach § 4 Abs 3 EStG führt der Zugang von Kryptowerten im Rahmen eines tauschähnlichen Vorgangs zu BE. Kryptowerte sind als mit Wertpapieren vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte als WG iSd § 4 Abs... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / dd) Inbesitznahme durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 160 Findet der Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung pfändbare Gegenstände vor, erfolgt die Inbesitznahme durch den Gerichtsvollzieher mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Hebegebühr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit durch Sondervorschriften des BewG

Rz. 91 [Autor/Stand] In einer Reihe von Fällen bestimmt das BewG durch besondere Vorschriften selbst, welche Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören oder aus ihr auszuscheiden sind. Diese Sonderregelungen haben Vorrang vor der allgemeinen Abgrenzungsvorschrift des § 2 BewG (§ 17 Abs. 3 BewG). Solche Sonderregelungen waren bzw. sind in folgenden Vorschrifte... mehr

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Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 4.1 Angemessene Sicherheitsleistung

Damit die Beitragsforderung durch die Stundung nicht gefährdet wird, sollen die Einzugsstellen die Stundung nur gegen angemessene Sicherheitsleistung gewähren. Die Sicherheit ist grundsätzlich im Wert der gestundeten Forderung zu leisten. Als Sicherheit kommen insbesondere Hinterlegung von Wertpapieren, Verpfändung beweglicher Sachen, Bestellung von Grundpfandrechten, Forderungsa... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Einfache, unmittelbare oder erläuternde Auslegung

Rz. 30 Ziel der einfachen Auslegung ist es, den Inhalt einer einzelnen Verfügung oder ihrer Gesamtheit festzustellen. Der wirkliche, aktuelle oder reale Wille des Erblassers ist zu erforschen.[97] Dieser wird dabei wie folgt ermittelt: Rz. 31 Maßgeblich ist der Wortlaut.[98] Von diesem ist zunächst auszugehen. Der Wortlaut ist jedoch nicht bindend, da der wirkliche Wille des ... mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / 2. Urteil des LG Stuttgart vom 26.1.2005

Rz. 24 In diesem Zusammenhang ist auch nochmals auf die Entscheidung des LG Stuttgart aus dem Jahre 2005 hinzuweisen, in der in den Entscheidungsgründen festgehalten wurde, dass das Gericht dem in der Literatur seinerzeit als üblich bezeichneten 5 %-igen Zinsfuß bereits damals ausdrücklich nicht folgt. Das LG Stuttgart führte zur Begründung an: „Die Umlaufrendite ist damit e... mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.1.3 Unterbrechung eines laufenden Sparvertrags

Wird ein Sparvertrag über laufende Einzahlungen unterbrochen, kann er nicht fortgeführt werden. Deshalb ist nach dem Zeitpunkt der Unterbrechung die vermögenswirksame Anlage von Beträgen auf diesen Vertrag nicht mehr möglich. Eine Unterbrechung tritt ein, wenn sämtliche Einzahlungen eines Kalenderjahres zurückgezahlt oder die Rückzahlungsansprüche abgetreten bzw. beliehen werde... mehr

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Arbeitnehmersparzulage / 2 Anlageformen

Die Anlageform ist vom Antrag des Arbeitnehmers abhängig. Er kann wählen zwischen einem Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen[1], Wertpapierkaufverträgen[2], Beteiligungsverträgen[3], Beteiligungs-Kaufverträgen[4], Sparverträgen[5] und Kapitalversicherungsverträgen.[6] Der Arbeitgeber ist berechtigt, auf tarifvertraglich vereinbarte vermögenswirksame... mehr

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Vermögensbeteiligung / 6 Nebenkosten sind kein Arbeitslohn

Die Übernahme der mit der Überlassung von Vermögensbeteiligungen verbundenen Nebenkosten durch den Arbeitgeber, z. B. Notariatsgebühren, Eintrittsgelder im Zusammenhang mit Geschäftsguthaben bei einer Genossenschaft und Kosten für Registereintragungen, ist kein Arbeitslohn. Ebenfalls kein Arbeitslohn sind vom Arbeitgeber übernommene Depotgebühren, die durch die Festlegung der... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Reichweite der Privilegierung

Rz. 3 Die Haftungsbeschränkung des § 2131 BGB bezieht sich lediglich auf die allg. Pflicht des Vorerben zur ordnungsgemäßen Verwaltung, nicht jedoch auf die dem Vorerben auferlegten besonderen Pflichten; so gilt für die aus den §§ 2116–2119, 2123 BGB folgenden Pflichten zur Hinterlegung von Wertpapieren, zur Eintragung eines Sperrvermerkes, zur mündelsicheren Anlage von Geld... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Rechtsnachfolger

Im Fall der Rechtsnachfolge (Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge) liegt ein Zufluss beim Rechtsvorgänger oder beim Rechtsnachfolger vor, je nachdem, wer die wirtschaftliche Verfügungsmacht erlangt hat, BFH 19.05.1981, VIIII R 143/78, BStBl II 1981, 665. Für welche Zeit die Einnahmen wirtschaftlich bestimmt waren, ist hingegen unerheblich, BFH v 11.08.1971, VIII R 76/70, BStBl ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Entsprechende Anwendung von § 752 BGB

Rz. 33 § 752 BGB Teilung in Natur Die Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt durch Teilung in Natur, wenn der gemeinschaftliche Gegenstand oder, falls mehrere Gegenstände gemeinschaftlich sind, diese sich ohne Verminderung des Wertes in gleichartige, den Anteilen der Teilhaber entsprechende Teile zerlegen lassen. Die Verteilung gleicher Teile unter die Teilhaber geschieht durch ... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Derivative (Derivat)

Tz. 29 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als (freistehende) Derivate (freestanding/stand-alone derivatives) werden Finanzinstrumente und Vertragsformen im Anwendungsbereich des Standards bezeichnet, die sämtliche der nachfolgenden drei Merkmale erfüllen (vgl. IFRS 9 Appendix A): mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.2 Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Tz. 167 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Werden Anteile an einer Kap-Ges oder Gen unter den Voraussetzungen des § 21 Abs 1 UmwStG eingebracht (Anteilstausch), liegt regelmäßig keine unternehmerische Tätigkeit des Einbringenden vor (zB im Fall der Einbringung von Anteilen des PV einer natürlichen Pers iSd § 17 EStG oder bei einer reinen Finanzholding-Gesellschaft, die durch bloßes ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / ee) Grenzen der Aufgabenwahrnehmung

Rz. 83 Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter des oder der Erben und hat als solcher die Hauptaufgabe der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses (vgl. Rdn 63 ff.). Hiervon ausgehend bestimmen sich die Grenzen der Aufgabenwahrnehmung. Außerhalb des Aufgabenbereichs des Nachlasspflegers liegen damit Geschäfte mit höchstpersönlichem Charakter.[232] So gehört es nicht zu... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Vollzug

Rz. 6 Wurde die Schenkung bereits zu Lebzeiten des Schenkers vollzogen, dann ist es sachgerechter, die Vorschriften für die Schenkung unter Lebenden anzuwenden, Abs. 2. Eine vollzogene Schenkung unterliegt daher §§ 516 ff. BGB, kann daher auch nur nach §§ 530 ff. BGB widerrufen werden.[21] Für die Frage, ob die Schenkung vollzogen ist oder nicht, ist entscheidend, ob der Bes... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Übergang der Erbschaft

Rz. 1 Die Vorschrift behandelt allein die Wirkungen des Eintritts des Nacherbfalls, nicht aber dessen Zeitpunkt; diesen bestimmt der Erblasser (§ 2100 BGB), hilfsweise das Gesetz (§ 2106 BGB). Mit Eintritt des Nacherbfalls geht die Erbschaft von selbst, d.h. ohne das Erfordernis rechtsgeschäftlicher Übertragungsakte, auf den Nacherben über. Dabei wird der Nacherbe Erbe des E... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / V. Erhaltungsrücklage (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 116 Nach Absatz 2 Nr. 4 gehört die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Die Ansammlung einer Erhaltungsrücklage in angemessener Höhe dient der Sicherung notwendiger Reparaturen des gemeinschaftlichen Eigentums größeren Ausmaßes (Dachsanierung, Reparatur der Heizungsanlage, Fassadenrenovierung u.Ä.), es können aber alle Maßnahme... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / ff) Verwertung der gepfändeten Sache

Rz. 162 Die Verwertung der gepfändeten Sachen erfolgt in Form einer Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher. Die Versteigerung ist dabei in den §§ 814–825 ZPO geregelt. Nähere Einzelheiten zum Ablauf enthält auch noch die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA). Bei der Versteigerung handelt es sich um einen hoheitlichen Akt. Rz. 163 Der Gerichtsvollzieher kann die... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 24 Der Erbe kann die Ausführung einer vom Testamentsvollstrecker unmittelbar bevorstehenden Verfügung durch Klage auf Unterlassen verhindern und deren Erfolg durch die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung sichern.[35] Ebenso ist eine Leistungsklage des Erben möglich, dass Erträge an ihn ausgekehrt werden.[36] Um derartige Probleme nicht auftreten zu lassen, ist es dri... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 12. Schenkungen

Rz. 36 Zugunsten des Erblassers vollzogene Schenkungen befinden sich grundsätzlich im Nachlass des Erblassers. Lediglich im Rahmen eines wirksamen Schenkungsversprechens bleibt durch Auslegung zu prüfen, ob die bei Eintritt des Erbfalls noch nicht erfüllte Leistungspflicht ausschließlich dem Erblasser zugutekommen sollte.[119] Nicht im Nachlass befindet sich die im Kausalver... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Erstansatz

Tz. 118 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Vorschriften zum Erstansatz sind kurz und bündig gehalten: Ein Unternehmen hat Finanzinstrumente nur und erst dann bilanziell zu erfassen, wenn es Vertragspartei wird (vgl. IFRS 9.3.1.1). Wie das Unternehmen Vertragspartei wird – schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln –, ist ebenso wenig von Belang wie die Frage, ob es sic... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Titel

Rz. 12 Ein Vollstreckungstitel ist eine Anordnung zur Zahlung (eines bestimmten Geldbetrages) bzw. zur Handlung (Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung. Der klassische Vollstreckungstitel ist das gerichtliche Urteil (Leistungstitel). Rz. 13 Die (uneingeschränkte) Zwangsvollstreckung aus einem Urteil (oder einem anderen Titel) kann nur erfolgen, wenn dieses Urteil ... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung von Sicherheiten

Tz. 141 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Bilanzierung von als Sicherheit gestellten, nicht in bar hinterlegten Vermögenswerten (bspw. Wertpapiere) hängt davon ab, ob und inwieweit der Sicherungsnehmer in der Lage ist, frei über die Vermögenswerte zu verfügen – sie also verkaufen oder weiterverpfänden darf – und ob der Sicherungsgeber ausgefallen ist. Der IASB regelt folgende Fa... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 349 Dass laufende Einkünfte im Regelfall der Einkommensteuer unterliegen, ist kein Geheimnis und im Grunde auch nichts Neues. Daneben können aber auch (in einer zunehmenden Zahl von Konstellationen) Gewinne im Rahmen der Veräußerung von Vermögensgegenständen, insbesondere solcher, mit deren Hilfe Einkünfte erzielt wurden, einkommensteuerpflichtig sein. Dies gilt nicht nu... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Gelder der Erhaltungsrücklage; zweckgebundene Gelder

Rz. 197 Der Verwalter hat Gelder zur Erhaltungsrücklage (hierzu siehe i.Ü. § 19 WEG Rdn 116 ff.) – soweit möglich und in möglichst risikoarmen, üblichen Rahmen – verzinslich anzulegen.[160] Dies gilt jedenfalls für höhere Summen, die voraussichtlich nicht zeitnah für größere Erhaltungsmaßnahmen benötigt werden. Grundsätzlich ist der Verwalter zwar nicht verpflichtet, für die... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Abtretung

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Abtretung einer Forderung hat iRd § 11 EStG grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Zufluss oder den Abfluss. Erfolgt die Abtretung zur Einziehung (Inkasso), als Sicherheitsabtretung oder erfüllungshalber oder als Vorwegabtretung, vgl dazu BFH v 13.05.1976, IV R 83/75, BStBl II 1976, 592, erfolgen Zufluss beim neuen wie beim alten Gläubi... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Inhalt des Nachlassverzeichnisses (Abs. 1 und 2)

Rz. 6 Nach Abs. 1 erstreckt sich die Pflicht nur auf die der Testamentsvollstreckung unterliegenden Nachlassgegenstände. Ist als Ersatzlösung bei Testamentsvollstreckung über einzelkaufmännische Unternehmen die Treuhandlösung gewählt worden, bei der der Testamentsvollstrecker Inhaber des Geschäfts ist, jedoch für Rechnung des Erben, ist Abs. 1 analog anzuwenden. Zunächst sin... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Anwendung nein

Rz. 138 Ist hingegen die Frage zu klären, ob eine Willenserklärung oder nur eine unverbindliche Erklärung vorliegt, ist allein § 133 BGB anzuwenden.[382] § 2084 BGB kann für Zweifel bezüglich des Erklärungswillens nicht, auch nicht analog, herangezogen werden.[383] § 2084 BGB findet auch dann keine Anwendung, wenn es um die Beurteilung geht, ob es sich um den Entwurf eines T... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Altersteilzeit

Rz. 263 Auch ein Altersteilzeitverhältnis [480] kann als Teilzeitarbeitsverhältnis ausgestaltet werden. Es besteht Anspruch auf allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung und Urlaub. Ein bei Beginn des Urlaubsjahres feststehender Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im sog. Blockmodell berechtigt w... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Eindeutigkeit der Verwirkungsklausel

Rz. 19 Werden testamentarische Verpflichtungen, bspw. aus Vermächtnis, Auflage oder Teilungsanordnungen, nicht befolgt und wird deren Wirksamkeit vom Verpflichteten auch nicht bestritten, kann diese Nichtbefolgung zur auflösenden Bedingung der testamentarischen Zuwendungen gemacht werden. Hier liegt eine Verwirkungsklausel vor. Eine Verwirkungsklausel wird auch dann ausgelös... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 8 Der Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328, 331 BGB) ist stets ein Rechtsgeschäft unter Lebenden.[37] Dabei schließen zwei Parteien, der Versprechende (z.B. Bank, Versicherung) und der Versprechungsempfänger (z.B. Schenker), einen Vertrag, in dem sie vereinbaren, dass ein Dritter nach dem Tod des Versprechungsempfängers (z.B. Schenkers) einen eigenen Anspruch auf eine Leist... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 6. Aufteilung des Vermögens bei Ehegatten

Rz. 37 War der Erblasser verheiratet bzw. lebte in eingetragener Lebenspartnerschaft, ist zu entscheiden, ob und inwieweit bestimmte Vermögensgegenstände (und Schulden) überhaupt zu seinem Nachlass zu zählen sind. Insoweit sind auch die Auswirkungen des jeweiligen Güterstandes zu beachten. Waren die Eheleute beispielsweise in Gütergemeinschaft verheiratet, so fallen die Verm... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Einnahmen aus KapVerm (§ 13a Abs 3 S 1 Nr 6 EStG)

Rn. 286 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach § 13a Abs 3 S 1 Nr 6 EStG sind sämtliche im Wj zugeflossene Einnahmen aus KapVerm iSv § 20 EStG zu erfassen, die nach § 20 Abs 8 EStG den Einkünften aus LuF zuzurechnen sind. Hierunter fallen auch alle Erträge aus Genossenschaftsanteilen und Wertpapieren (Aktien), die zu betrieblichen Zwecken angeschafft oder nur aus betrieblichen Grün... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Nießbrauch

Verwaltungsanweisung: BMF v 30.09.2013, BStBl I 2013, 1184 (Einkommensteuerrechtliche Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus VuV). Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Räumt der ArbG dem ArbN mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis unentgeltlich einen Nießbrauch an einer Wohnung ein, so fließt der geldwerte Vorteil fortlaufend in Höhe des Nutzungs... mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / 4. Schlussfolgerung

Rz. 30 Die voranstehenden Ausführungen verdeutlichen nochmals, dass es absolut realistisch und auch angemessen ist, den Effektivzinssatz, d.h. den Zinsfuß, der tatsächlich am Ende im Rahmen der Berechnung des Kapitalwerts anzuwenden ist, aktuell mit einem Wert zwischen 1,5 % und 2 % anzusetzen. Rz. 31 Ein Blick in das benachbarte Ausland, insbesondere in die Schweiz, zeigt, d... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnkorrekturen beim Übergang zur Einnahme-Überschussrechnung

Rn. 335 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Geht der LuF von der Durchschnittssatzbesteuerung zur EÜR über, hat er keine Anfangsbilanz zu erstellen, sondern lediglich für Zwecke einer zutreffenden Übergangsgewinnermittlung eine sog Überleitungsrechnung aufzustellen (BFH v 12.12.2013, BFH/NV 2014, 514); in dieser können keine Bilanzierungswahlrechte ausgeübt werden (s Rn 319). Rn. 336... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Verbrauchbare Sachen

Rz. 122 Für die Bewertung der Leistung, die dem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterliegt, kommt es bei verbrauchbaren Sachen i.S.d. § 92 BGB [489] grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Zuwendung an.[490] Verbrauchbare Sache i.S.v. Abs. 2 sind z.B. Lebensmittel, Heizmaterialien, Tiere, daneben aber auch solche Gegenstände, die grundsätzlich zur Veräußerung bestimmt sind und die... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundprinzip

Tz. 143 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Finanzielle Verbindlichkeiten (oder Teile davon) dürfen nur und erst dann ausgebucht werden, wenn sie erloschen sind, das Unternehmen also von seiner Leistungspflicht entbunden wurde – durch Begleichung resp. Rückkauf am Markt, qua Erlass, Verjährung oder Auslaufen (vgl. IFRS 9.3.3.1 iVm. B3.3.1). Somit ist eine finanzielle Verbindlichkeit g... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Der Beschluss-Entwurf

Rz. 265 Der Beschluss (-Entwurf) ist nach Modulen aufgeteilt. Rz. 266 Module A + B – Gläubiger und Schuldner Das Formular enthält Eingabefelder für einen Gläubiger und einen Schuldner. Diese Angaben sind verpflichtend. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV n.F.) – sofern die genutzte Branchensoftware dies mög... mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.3 Abschnitt B – Vermögen nach dem Stand am Bewertungsstichtag (Zeilen 25 bis 129)

Das ausländische Sachvermögen ist in den Zeilen 26 bis 38 aufzuführen. Dabei sind die gemeinen Werte immer in Euro anzugeben. In den Zeilen 28 bis 29 sind bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ausschließlich im Ausland liegen, die Lage des Betriebs und der gemeine Wert anzugeben. In Zeile 30 wird die Summe der Werte aus den Zeilen 28 und 29 gebildet. In den Zeilen 3... mehr