Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.4 Verbrauchsfolgeverfahren (§ 256 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG)

Rz. 63 § 256 HGB kennt verschiedene Verbrauchsfolgeverfahren. Allen ist gemeinsam, dass für die Bewertung gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens eine bestimmte Reihenfolge der Anschaffung bzw. Herstellung und/oder des Verbrauchs bzw. der Veräußerung unterstellt wird. Für die Reihenfolge kommen die Zeitfolge oder andere Maßstäbe, z. B. die Höhe der Beschaffu... mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.2.2 Steuerliche Behandlung

Unterstützungskassen sind steuerbefreit, sofern die in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG sowie §§ 1, 3 KStDV genannten Voraussetzungen erfüllt sind: Rechtsfähigkeit der Kasse, formeller Ausschluss des Rechtsanspruchs auf die Leistungen, Beschränkung auf Zugehörige oder frühere Zugehörige des oder der Trägerunternehmen, Charakter einer sozialen Einrichtung (das bedeutet z. B., dass laufende ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 29.2 Anwendungsbereich

Rz. 516 Für die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter von einem Mitunternehmer aus seinem Betriebsvermögen auf die Mitunternehmerschaft bestehen drei verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen[1]: mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 7 Bewertungsgegenstand

Rz. 39a Bewertungsgegenstand sind die einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Abs. 1 EStG oder nach § 5 EStG anzusetzen sind. Der steuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts deckt sich mit dem handelsrechtlichen Begriff des Vermögensgegenstands, wie er sich etwa in den §§ 240, 246 HGB findet.[1] Die Rspr. hat den Begriff des Wirtschaftsguts weit gefasst. Sie subsumiert hier... mehr

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ABC der Nachhaltigkeit: Glo... / Green Bonds

Bei Green Bonds handelt es sich um Wertpapiere, die zur Kapitalbeschaffung für Aktivitäten zur Verringerung bzw. Verhinderung von Umwelt- bzw. Klimaschäden dienen. Green Bonds unterscheiden sich in ihrer Ausgestaltung nach Struktur, Risiko und Rendite nicht von "herkömmlichen" Anleihen. Im Einzelfall ist die Ausgestaltung der Anleihe an "grüne" Ziele gekoppelt, wie bspw. ein... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB §§ 342–342p Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne [Ertragsteuerinformationsbericht]

Rz. 1 Zur Verankerung des Ertragsteuerinformationsberichts hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2021/2101/EU [1] im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen erlassen und in die §§ 342–342p HGB in das Handelsrecht integriert und wirkt auf nach dem 21.6.2024 beginnende ... mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.1.5 Rückstellungen

Rz. 43 Rückstellungen sind i. H. d. nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Es kommt also nicht auf den Wert zum Abschlussstichtag (Stichtagsbewertung), sondern auf den Wert bei der künftigen Erfüllung an. Künftige Preis- und Kostensteigerungen sind zu berücksichtigen. Die Höhe der Rückstellung bestimmt... mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.5 ESRS S1-9 – Diversitätskennzahlen

Rz. 101 Mit dem Ziel der Förderung von Vielfalt sowie Gleichstellung unter den Arbeitnehmern und den Leitungs- und Aufsichtsgremien haben Unternehmen nach ESRS S1-9 die definierten Diversitätskennzahlen für Alter und Geschlecht offenzulegen (ESRS S1.64). Diese ergänzen die Angabepflichten in ESRS 2 GOV-1, insbes. ESRS 2.21 (§ 4 Rz 33). "Diversität" i. S. d. ESRS S1-9 soll ei... mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.2 Ablauf einer Asset-Backed-Finanzierung

Rz. 12 Die Grundstruktur eines ABS-Programms ist auch bei der Vielzahl der Ausgestaltungen grundsätzlich identisch. Den Ausgangspunkt bildet die Kundenforderung, die in der Regel jedes Industrie- und Handelsunternehmen besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob diese Kundenforderung in Warenlieferungen, erbrachten Dienstleistungen oder in Kreditausleihungen begründet wurde. Auch ... mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 4 Abgrenzung von Factoring und Asset-Backed-Securities

Rz. 25 Sowohl beim Factoring als auch bei ABS werden Forderungen zur Finanzierung verkauft. Ziel ist es, für das Unternehmen eine günstige Finanzierungsquelle zu erschließen und die Unabhängigkeit gegenüber den Banken zu erhöhen. Hinsichtlich der Finanzierungsfunktion an sich gibt es kaum Unterschiede zwischen Factoring und ABS. Beim Factoring erfolgt der Forderungsverkauf an... mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.3 Berliner Testament und der mehrfache Erwerb desselben Vermögens

Haben die Ehegatten schon ein höheres Lebensalter erreicht und wurde von diesen ein Berliner Testament errichtet, dann kann sich die Vorschrift des § 27 ErbStG entlastend auswirken. Nach § 27 ErbStG wird für den mehrfachen Erwerb desselben Vermögens innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren eine Steuerermäßigung gewährt. Bei einem höheren Lebensalter kann statistisch davon a... mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.4.1 Absicherungsmechanismen auf Cashflow-Basis

Rz. 17 Bei der wirtschaftlichen Übersicherung (Overcollaterization) übersteigt der an die Zweckgesellschaft übertragene Wert des Forderungspools den Nominalwert der ausgegebenen Wertpapiere. Die zusätzlichen Forderungen dienen der Sicherstellung der Zins- und Tilgungszahlen an den Investor bei Zahlungsausfällen des Forderungspools. Anfallende Überschüsse werden zunächst an d... mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 6.2 Asset-Backed-Securities

Rz. 57 Eine mögliche Einbeziehung der Zweckgesellschaft in den Konsolidierungskreis des Originators oder eines verbundenen Unternehmens regelt § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Danach liegt ein beherrschender Einfluss des Mutterunternehmens vor, wenn es bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Mehrheit der Risiken und Chancen eines Unternehmens trägt. Das Unternehmen hat den Zweck, ... mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.1 Bereicherung durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft

I. d. R. wird das Vermögen der Ehegatten bei Beginn des Güterstandes nicht gleich hoch sein. Wird von den Ehegatten nun der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, so hat der weniger Vermögende seine dadurch eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer zu unterwerfen (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Denn der weniger Vermögende wird auf Kosten des Ehegatten, der das höhere Verm... mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.9.3 Bereicherung durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden auch die Bereicherung, die ein Lebenspartner bei der Vereinbarung der Gütergemeinschaft erfährt. Damit sind die eingetragenen Lebenspartner den Ehegatten auch hier gleichgestellt (vgl. auch R E 7.6 ErbStR 2019). Es kommen damit die unter Tz. 2.2 gemachten Ausführungen entsprechend zur Anwendung. Praxis-Beispiel Ve... mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.9.2 Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Durch die Erbschaftsteuerreform wurde § 4 ErbStG dahingehend geändert, dass diese Vorschrift ab 2009 auch für eingetragene Lebenspartner gilt. Eingetragene Lebenspartner können durch einen Lebenspartnerschaftsvertrag auch die Gütergemeinschaft vereinbaren (§ 7 LPartG). Eingetragenen Lebenspartnern steht über § 9 Abs. 7 LPartG die Stiefkindadoption offen. Durch die Adoption er... mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.3.2 Gesamtgut

Begründen die Ehegatten den Güterstand der Gütergemeinschaft, so werden das Vermögen des Ehemannes und das Vermögen der Ehefrau zum gemeinschaftlichen Vermögen beider Ehegatten (§ 1416 Abs. 1 BGB). Dieses gemeinschaftliche Vermögen wird als Gesamtgut bezeichnet. Hierbei können u. a. Gesamtgut sein:[1] übertragbare schuldrechtliche Ansprüche, dingliche Rechte, Zugewinnausgleichsf... mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.1 Allgemeines

Während zivilrechtlich bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft der Anteil des verstorbenen Ehegatten nicht zu seinem Nachlass zählt (siehe Tz. 2.1.1), weicht das Erbschaftsteuerrecht hiervon ab. Es liegt kein Erwerb durch Erbanfall gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor.[1] Nach § 4 Abs. 1 ErbStG wird der Anteil des verstorbenen Ehegatten so behandelt, als wenn er ausschließlich de... mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 2 Steuerliche Grundlagen

Der Bundesfinanzhof[1] hatte in 1994 entschieden, dass eine unbenannte (ehebedingte) Zuwendung nicht deswegen von der Schenkungsteuer ausgenommen ist, weil sie wegen ihres spezifisch ehebezogenen Charakters nach herrschender Meinung im Zivilrecht keine Schenkung i. S. d. § 516 BGB darstellt. Dies hat demnach zur Folge, dass unbenannte Zuwendungen der Besteuerung durch die Sc... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Gewillkürtes Betriebsvermög... / 4.2 Worauf bei Wertpapieren geachtet werden muss

Der Ausweis von Wertpapieren als Betriebsvermögen kann dann zweckmäßig sein, wenn hohe Erträge mit einem Währungs- oder Ausfallrisiko einhergehen. Auch hier ist die Nachvollziehbarkeit der Zuordnungsentscheidung zwingend für die Anerkennung der Wertpapiere als gewillkürtes Wirtschaftsgut notwendig. Nur bei hinreichender Klarheit und Eindeutigkeit des Widmungsaktes ist die Zuo... mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.2.1 Ansatz- und Bewertungswahlrechte

Rz. 13 Bei Erstellung der Handelsbilanzen II können die abschlusspolitischen, darstellungsgestaltenden Möglichkeiten bei Ansatz, Bewertung und Ausweis gemäß der §§ 300 Abs. 2 und 308 Abs. 1 HGB neu ausgeübt werden, wobei dabei die Einheitlichkeit Voraussetzung ist. Eine Ausnahme besteht gem. § 308 Abs. 2 Satz 3 HGB nur, wenn die Auswirkungen von untergeordneter Bedeutung für ... mehr

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Der dingliche Arrest nach d... / VII. Abwendung der Vollziehung

Der Schuldner kann die Vollziehung des Arrests durch Hinterlegung des gem. § 324 Abs. 1 S. 3 AO in der Arrestanordnung genannten Geldbetrages abwenden (sog. Hinterlegungssumme). In diesem Fall ist die Vollziehung zwar auszusetzen, aber nicht die Arrestanordnung aufzuheben, da diese den Rechtsgrund für die Hinterlegung bildet. Über den Wortlaut des § 324 Abs. 1 S. 3 AO hinaus ... mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 5 Begrenzung der Steuerermäßigung

In § 27 Abs. 3 ErbStG ist eine Begrenzung für die Steuerermäßigung vorgesehen. Hiernach darf die für den Letzterwerb errechnete Steuerermäßigung den Betrag nicht überschreiten, der sich ergibt, wenn auf die Steuer für das begünstigte Vermögen des Vorerwerbs der entsprechende Vomhundertsatz des Letzterwerbs angewandt wird. Es muss also eine Vergleichsberechnung angestellt werde... mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 4.1 Übergang von nur begünstigten Vermögen

Geht beim Letzterwerb nur nach § 27 ErbStG begünstigtes Vermögen über, lässt sich der Ermäßigungsbetrag relativ einfach errechnen. Praxis-Beispiel Übergang von nur begünstigtem Vermögen Vater V schenkt seinem Sohn S, der nur ein geringes eigenes Vermögen besitzt Wertpapiere mit einem gemeinen Wert in Höhe von 1.600.000 EUR. 9 Monate später verstirbt S und wird von seiner Ehefra... mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 4.2 Übergang von begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen

Der Fall, dass nur begünstigtes Vermögen übergeht, dürfte wohl die Ausnahme sein. In der Regel wird der Letzterwerb sowohl begünstigtes Vermögen als auch eigenes Vermögen des Erblassers beinhalten. Hier ist zunächst die Steuer zu ermitteln, welche auf das begünstigte Vermögen entfällt. Denn nur auf diese Steuer ist letztendlich der jeweilige Vomhundertsatz des § 27 Abs. 1 Erb... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Auswirkungen der Kriege in ... / 3.2.1 Anlagevermögen

Außerplanmäßige Abschreibungen sind nur möglich, wenn der Vermögensgegenstand des Anlagevermögens voraussichtlich dauerhaft im Wert gemindert ist (dies würde nach IAS 36 der vorgeschaltete Indikatortest abfangen). Bei Finanzanlagevermögen besteht diesbezüglich ein Wahlrecht. Die Dauerhaftigkeit der Wertminderung wird im HGB nicht konkretisiert. In den Grundsätzen ordnungsmäß... mehr

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Konzernanhang / 3.5 Freiwillige Angaben

Rz. 22 Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Einbeziehung von freiwilligen Angaben und Erläuterungen in den Konzernabschluss toleriert.[1] Dies ist nicht zuletzt auch dadurch bedingt, dass eine genaue Abgrenzung von Pflicht- zu freiwilligen Angaben in einigen Fällen nur schwer möglich ist, da freiwillige Angaben die in der Generalnorm geforderte Abbild... mehr

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Konzernanhang / 3.8.1 Verhältnis der Pflichtangaben von Einzel- und Konzernanhang

Rz. 58 Inhaltlich sind die Angabepflichten für den Konzernanhang an die Regelung für den Anhang von Kapitalgesellschaften gem. § 285 HGB angelehnt, sodass einerseits auf die Ausführungen zum Anhang[1] und andererseits auf die Checkliste Jahresabschluss ab Rz. 71 verwiesen wird. Mit dem BilRUG ist es zu einer noch stärkeren Annäherung von Anhang und Konzernanhang gekommen. Al... mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der temporären Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz: mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 20 ESEF für die elektroni... / 1 Anwendungsbereich des ESEF für die elektronische Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Die CSRD [1] als Änderungsrichtlinie zur EU-Bilanz-RL[2] konkretisiert, dass die rechtlich verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des (Konzern-)Lageberichts im einheitlichen elektronischen Berichtsformat "ESEF" (European Single Electronic Format) zu erfolgen hat (Art. 29d EU-Bilanz-RL). Die CSRD knüpft somit an die gleichen technischen Formatvorgaben z... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Vermögenswirksame Leistungen / 3.2 Anlage im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes

Die Inanspruchnahme der tariflichen Leistung setzt voraus, dass der Abschluss eines gemäß den Bestimmungen des 5. VermBG zugelassenen Anlagevertrags besteht und vom Beschäftigten erfüllt wird.[1] Dabei ist der Beschäftigte in seiner Entscheidung hinsichtlich der Anlageart und des Anlageinstituts oder -unternehmens frei (§ 12 Satz 1 5. VermBG). Allerdings darf der Beschäftigt... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 12 Rückzahlungspflicht bei bestimmungswidriger Verwendung

Ein Rückforderungsanspruch des Arbeitgebers für den Fall, dass der Arbeitnehmer über die erhaltenen vermögenswirksamen Leistungen vor Ablauf der für die jeweilige Anlageart genannten Sperrfrist verfügt, kommt nur dann in Betracht, wenn der Tarifvertrag die Rückzahlung für diesen Fall vorsieht oder wenn sich aus dem Tarifvertrag ergibt, dass die Aufrechterhaltung der vermögen... mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Ersatzbemessungsgrundlage (Zeile 11)

In Zeile 11 sind Angaben zu machen, wenn durch das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut die Ersatzbemessungsgrundlage angewendet wurde. Die Ersatzbemessungsgrundlage kommt immer dann zur Anwendung, wenn dem Steuerabzugsverpflichteten im maßgeblichen Zeitpunkt die Anschaffungsdaten (z.B. Datum der Anschaffung des Wertpapiers, Anschaffungskosten [AK]) unbekannt sind. Die... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.2.5 Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 55 Der Begriff der "Anteile an Kapitalgesellschaften" i. S. d. § 6b Abs. 10 EStG stimmt im Wesentlichen überein mit der in § 17 Abs. 1 S. 3 EStG enthaltenen Aufzählung.[1] Der Begriff der Kapitalgesellschaft ist in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG definiert. Danach kommen Aktien, Anteile an einer GmbH, Kuxe, Genussscheine oder ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf solche Be... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.7 Rücklagenbildung nach Abs. 10 S. 5 bis 9

Rz. 161 Statt der sofortigen Übertragung kann auch für den Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen eine Rücklage "nach Maßgabe des Abs. 10 S. 1" gebildet werden (§ 6b Abs. 10 S. 5 EStG). In die Rücklage kann danach der erzielte Veräußerungsgewinn von höchstens 500.000 EUR eingestellt werden, und zwar einschließlich des nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a) und ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 79. Gesetz über Wertpapier-Verkaufsprospekte und zur Änderung von Vorschriften über Wertpapiere vom 12.12.1990, BGBl I 90, 2749

Rn. 93 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 In § 19a Abs 3 Nr 2 EStG werden die Worte Zitat "oder von Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die keine Kreditinstitute sind," gestrichen (Anwendung auf Überlassung von Vermögensbeteiligungen ab dem 01.01.1991, vgl § 52 Abs 19a S 2). mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Sonderfall: Teilwertabschreibung festverzinsliche Wertpapiere

Rn. 916 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Für festverzinsliche Wertpapiere des AV und UV ist eine Teilwertabschreibung unter den Nennwert allein wegen gesunkener Kurse regelmäßig nicht zulässig. Da diese Wertpapiere eine Forderung in Höhe des Nominalwerts verbriefen, fehlt es idR an einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Daher ist eine Teilwertabschreibung nur dann zulässig... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Forderungen, Ausleihungen, Darlehen des Anlagevermögens und Umlaufvermögens, verzinsliche Wertpapiere

Schrifttum: Meyering/Brodersen/Gröne, Außerplanmäßige Abschreibung im Steuerrecht: Alter Wein in neuen Schläuchen, DStR 2017, 1178. Verwaltungsanweisungen: BMF v 21.02.2002, BStBl I 2002, 262 (zur sog "Eisernen Verpachtung"); OFD Rheinland v 06.11.2008, S 2174 – St 141 (01/2008), DB 2008, 2623 (Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (sog Delkrede... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Wertpapiere (börsennotierte) des Anlagevermögens und Umlaufvermögens, Aktien im Anlagevermögen (ohne Beteiligungen)

Schrifttum: Meyering/Brodersen/Gröne, Außerplanmäßige Abschreibung im Steuerrecht: Alter Wein in neuen Schläuchen, DStR 2017, 1178. Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.03.2009, BStBl I 2009, 514 (Teilwertabschreibung gem § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG idF StEntlG 1999/2000/2002; Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung bei börsennotierten Aktien, die als Finanzanlage gehal... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ic) Abspaltung des Kaufpreises bei Wertpapieren

Rn. 210 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln erhalten die Gesellschafter (Aktionäre) kostenlos Bezugsrechte oder Gratisaktien, ohne dass damit AK entstehen. Zur Bestimmung eines mit dem späteren Verkauf von Aktien verbundenen Veräußerungsgewinns iRd Vermögensvergleichs ­(Bilanzierung) oder aber nach § 20 Abs 4 EStG sind die (ursprüngliche... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 74. Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Finanzmärkte (Finanzmarktförderungsgesetz) vom 22.02.1990, BGBl. I 90, 266

Rn. 88 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 19a Abs 3 (vgl weitere Änderung unter Rn 93) wurde wie folgt geändert: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Teilwertabschreibung und Teilwertzuschreibung

Rn. 925 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Bei börsennotierten, börsengehandelten und aktienindexbasierten Wertpapieren des AV und UV ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Erwerbszeitpunkt gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Notierung bei Erwerb überschreitet. Bei den b... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Rspr zur Kaufpreisaufteilung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der Anschaffungskosten

Rn. 249 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abstandszahlungen Grundstücks-AK sein (Spindler, DB 1993, 297; BFH BStBl II 1993, 486; sowie FG BaWü EFG 2003, 378 für Verzicht auf den Erwerb von GmbH-Anteilen; FG Nürnberg v 17.09.2001, I 282/2000, DStRE 2002, 194 ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zugangsbewertung: Anschaffungskosten

Rn. 919 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Börsengängige Wertpapiere ohne Beteiligungscharakter (s Rn 671 ff) werden zu AK (s Rn 150 ff) bewertet. Im Einzelnen: Anschaffungszeitpunkt (Jahreswechsel) s Rn 156, Umfang der AK s Rn 160, Nebenkosten, Erwerbskosten s Rn 166f, wobei zu den Anschaffungsnebenkosten typischerweise der Ausgabeaufschlag gehört, Aufspaltung des Kaufpreises bei Kapit... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Mittelverwendungsrechnung

Tz. 11 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Bei größeren steuerbegünstigten Einrichtungen kann der Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung nur noch durch eine separate Mittelverwendungsrechnung geführt werden, da darin die vorhandenen Mittel aufgeschlüsselt und zugeordnet und deren Verwendung nachvollziehbar dargestellt wird. Tz. 12 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Als ein Modell einer Mitte... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Folgebewertung (Teilwertabschreibung und Teilwertzuschreibung)

Rn. 936 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach Rspr des BFH entspricht der Teilwert von Anteilen an Investmentfonds dem Rücknahmepreis, wenn die Anteile für den Betrieb entbehrlich, dh überflüssig sind, ansonsten dem Ausgabepreis, dh dem Preis, zu welchem die Anteilsscheine erworben werden können (BFH v 21.09.2011, I R 7/11, BStBl II 2014, 616). Rn. 937 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 In... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Voraussichtlich dauernde Wertminderung – Begriff und Auffassung der FinVerw

Rn. 476 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zum Begriff der dauernden Wertminderung vertritt die FinVerw folgende Auffassung (BMF v 02.09.2016, BStBl I 2016, 995 Rz 5): Zitat " Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung bedeutet ein voraussichtlich nachhaltiges Absinken des Werts des WG unter den maßgeblichen Buchwert; eine nur vorübergehende Wertminderung reicht für eine Teilwertabsc... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie... mehr