Fachbeiträge & Kommentare zu Werkstudent

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 1 Beschäftigte Studierende

Studierende, die neben ihrem Studium eine abhängige Beschäftigung ausüben, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings sind sie unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Beschäftigung versicherungsfrei, ggf. auch nur in einzelnen Versicherungszweigen. Die versicherungsrechtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / Sozialversicherung

1 Beschäftigte Studierende Studierende, die neben ihrem Studium eine abhängige Beschäftigung ausüben, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings sind sie unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Beschäftigung versicherungsfrei, ggf. auch nur in einzelnen Versicherungszweigen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 2.1.1 Ordentlich Studierende

Um vom Werkstudentenprivileg profitieren zu können, muss die beschäftigte Person zu den "ordentlich Studierenden" gehören.[1]mehr

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Werkstudent / 2.1 Voraussetzungen

2.1.1 Ordentlich Studierende Um vom Werkstudentenprivileg profitieren zu können, muss die beschäftigte Person zu den "ordentlich Studierenden" gehören.[1] 2.1.2 20-Stunden-Grenze In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht für Studierende, die neben ihrem Studium eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, Versicherungsfreiheit, wenn sie ihrem Erscheinun...mehr

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Werkstudent / 2.1.2 20-Stunden-Grenze

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht für Studierende, die neben ihrem Studium eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, Versicherungsfreiheit, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach als Studierende anzusehen sind. Es reicht somit nicht aus, wenn es sich bei dem Beschäftigten um einen formalrechtlichen Studenten handelt. Erforderlich für die Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 2.1.4 Beschäftigung während eines Urlaubssemesters

Lassen sich Studierende für ein oder mehrere Semester beurlauben, nehmen sie innerhalb dieses Zeitraums trotz fortbestehender Immatrikulation nicht am Studienbetrieb teil. Wird währenddessen eine Beschäftigung ausgeübt, ist die Versicherungsfreiheit im Rahmen des Werkstudentenprivilegs regelmäßig ausgeschlossen, da das Erscheinungsbild als Student nicht gegeben ist.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 2.3 Ende des Werkstudentenprivilegs

Personen, die nach ihrem Hochschulabschluss (z. B. Diplom, Staatsexamen, Master- bzw. Magistergrad) weiterhin eingeschrieben bleiben, gehören grundsätzlich nicht mehr zu den ordentlich Studierenden i. S. d. Sozialversicherung. Damit endet auch das Werkstudentenprivileg. Maßgeblicher Zeitpunkt Die Hochschulausbildung i. S. d. Anwendung des Werkstudentenprivilegs endet nicht mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 2.2 Einfluss auf die Familienversicherung

Auch wenn die Beschäftigung des Studenten selbst krankenversicherungsfrei ist, kann sie sich auf die kostenlose Familienversicherung des Studenten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auswirken. Um den Anspruch auf Familienversicherung nicht zu verlieren, dürfen die monatlichen Einnahmen im Jahr 2024 regelmäßig insgesamt 505 EUR (2023: 485 EUR) nicht übersteig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 2.1.5 Beschäftigung von Teilzeitstudierenden und Studierende im Fernstudium

Studierende und Arbeitgeber können im Falle eines Teilzeitstudiums nur vom Werkstudentenprivileg profitieren, wenn das Studium mehr als die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudiums ausmacht. Ansonsten gilt die beschäftigte Person nicht als überwiegend studierend, was zur Versicherungspflicht führt. Dies gilt ebenso für ein Teilzeitstudium, das im Rahmen eines Fernstudiums abso...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 2.1.3 Beschäftigung am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden oder in den Semesterferien

Eine Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von über 20 Stunden schließt das Werkstudentenprivileg grundsätzlich aus. In Einzelfällen kann Versicherungsfreiheit im Rahmen des Werkstudentenprivilegs jedoch auch bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden eintreten. In Betracht kommen dafür Beschäftigungen am Wochenende sowie in den Abend- und Nachtstunden oder währ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländischer Student / Zusammenfassung

Begriff Für die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung ist es unerheblich, ob ein Student aus dem In- oder Ausland kommt. Das Zuwanderungsgesetz regelt für ausländische Studierende aufenthaltsrechtliche Bestimmungen. Es differenziert dabei 2 Gruppen: EU-Bürger und Angehörige der EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und Angehörige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Fortbildung handelt es sich um eine Bildungsmaßnahme in einem bereits erlernten Beruf. Ziel der Fortbildung ist es, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und die während der Berufsausbildung erworbenen Qualifikationen anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Anzuwenden sind die Grundsätze des Berufsbildungsgesetzes. Von der Fortbildu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 6.5 Werkstudent

Sind Studierende mehr als geringfügig tätig, können sowohl sie als auch ihr Arbeitgeber vom sog. "Werkstudentenprivileg" profitieren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei dessen Anwendung genießen Studierende in der Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung Versicherungsfreiheit. In der Rentenversicherung besteht weiterhin Versicherungspflicht.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 2 Studenten = Arbeitnehmer?

Die Arbeitnehmereigenschaft eines Studenten beurteilt sich nach den allgemeinen Grundsätzen der persönlichen Abhängigkeit, insbesondere der Weisungsgebundenheit. Die Beschäftigung als Praktikant führt regelmäßig zur Arbeitnehmerstellung, insbesondere wenn zwischen Student und Arbeitgeber ein Ausbildungsvertrag geschlossen wird.[1] Insoweit sind die Regelungen des Mindestlohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 4 Kündigung

Die personenbedingte Kündigung eines als "studentische Hilfskraft" an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung eingestellten Studenten nach Wegfall des Studentenstatus infolge Exmatrikulation ist sozial gerechtfertigt.[1] Dagegen ist die Kündigung eines aufgrund überlanger Studiendauer nicht mehr sozialversicherungsfrei zu beschäftigenden Werkstudenten sozialwidrig.[2] Di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.1 Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten

Rz. 14 Arbeitnehmer mit geringfügigen Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 SGB IV sind urlaubsberechtigte Arbeitnehmer; sie haben aufgrund des Verbots der Diskriminierung gegenüber teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern im Übrigen den gleichen Urlaubsanspruch wie die vollbeschäftigten Mitarbeiter. Bei kurzfristig geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 2 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer / 1.2 Arbeitnehmer nach Rechtsprechung des BAG

Das Bundesarbeitsgericht hat zahlreiche Entscheidungen zum Grad der persönlichen Abhängigkeit und damit zum Vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft gefällt. Trotz Inkrafttreten des § 611a BGB mit der Legaldefinition eines Arbeitnehmers ist die hierzu ergangene Rechtsprechung weiterhin wichtig für die Abgrenzung zwischen angestellter Tätigkeit und freier Mitarbeit. Neben Urteil...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 3.3.5 Lernbereitschaft

Insbesondere bei Beschäftigten, die sich in einer wie auch immer gearteten Aus- oder Fortbildung befinden (Auszubildende, Diplomanden, Bacheloranden, Masteranden, Dual Studierende, Praktikanten, Werkstudenten und Trainees), ist die Bereitschaft, sich der Ausbildung zu stellen, zu erwähnen. Darunter versteht man das Interesse, neues Wissen zu erwerben und sich entsprechend we...mehr

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Warum ein BEM? / 2 FAQs

1) Wer ist am BEM beteiligt? Das BEM ist eine Teamaufgabe. Der Arbeitgeber nimmt zunächst Kontakt mit dem Betroffenen auf, klärt mit ihm die Situation, holt seine Zustimmung zur Durchführung des BEM schriftlich ein und bespricht mit ihm die Ziele. Mit Zustimmung des Betroffenen schaltet der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten und gleichgestellten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 3.3 Persönlicher Anwendungsbereich gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer

Grundsätzlich erfasst der Anwendungsbereich der eAU-Bescheinigung gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer. Nach der geltenden gesetzlichen Regelung ist jedoch nicht die persönliche Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung maßgeblich, sondern vielmehr der Besitz des Versicherungsstatus des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer muss folglich gesetzlich krankenversic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.6 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 – Anschlussbeschäftigung an Ausbildung oder Studium

Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG stellt es einen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags dar, wenn ein Arbeitnehmer im Anschluss an eine Ausbildung befristet beschäftigt wird, um ihm den Übergang in ein Arbeitsverhältnis zu erleichtern. Mit diesem Regelbefristungsgrund will der Gesetzgeber zum einen den tariflichen Regelungen in vielen Wirtschaftsbereiche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auswirkungen einer Fortbild... / Zusammenfassung

Überblick Eine Fortbildung erfolgt in vielen Fällen aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse und stellt keinen Arbeitslohn dar. Inzwischen bleiben Weiterbildungsleistungen durch den Arbeitgeber gesetzlich steuerfrei. Das gilt auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern dienen. Die Beitragspflicht in de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auswirkungen einer Fortbild... / 1.1 Beschäftigung wird an das Studium angepasst

Wenn Mitarbeiter von ihren Arbeitgebern zum Besuch einer Fachschule, Fachhochschule oder Universität veranlasst werden und die Firma ganz oder teilweise die Kosten für die Fortbildung übernimmt, bleibt das Arbeitsverhältnis erhalten. Das Arbeitsentgelt wird entweder in bisheriger Höhe oder in gekürztem Umfang weitergezahlt. Während der Ferien wird zumeist (wieder) voll gearb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 4.2.1 Mitarbeitergewinnung

Mitarbeiter können zunächst durch Ausbildung selbst entwickelt werden. Hier müssen Unternehmen spezielle gesetzliche Verpflichtungen, wie das BBiG oder ggf. auch das Jugendarbeitsschutzgesetz beachten. Besonderheiten der Ausbildungsverträge bis hin zu etwaigen Kündigungsmöglichkeiten sowie die Tatsache, dass Auszubildende ausgebildet werden müssen, sind in ein Konzept einzub...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.7.3 Sonderregelung Praktikant

Das Gesetz enthält in § 22 Abs. 1 MiLoG eine komplizierte und nicht besonders geglückte Regelung zur Frage, ob Praktikanten einen Anspruch auf Mindestlohn haben. Zweck der Regelung ist es, Praktikanten, die nach Abschluss ihrer Ausbildung ein nicht vorgeschriebenes Praktikum leisten – insbesondere über einen längeren Zeitraum oder wiederholt hintereinander ("Generation Prakt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 97 In § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG ist ein Sachgrund normiert, der in der früheren Rechtsprechung im Wesentlichen Bedeutung hatte im Zusammenhang mit tariflichen Regelungen, die den Arbeitgeber verpflichten, einen Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung für eine gewisse Zeit, z. B. für 6 Monate, in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Die Befristung eines derartig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.12.1 Werkstudenten

Rz. 15 Sog. Werkstudenten, also Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt oder selbstständig tätig sind, sind nicht vom Privileg der Versicherungsfreiheit nach Abs. 3 erfasst. Die Versicherungsfreiheit erfasst allein die Praktika, bei denen es sich nach Ansicht des Gesetzgebers...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Inflationsausgleichsprämie / 3.1 Jeder Arbeitnehmer

Der Begriff "Arbeitnehmer" in diesem Zusammenhang ist in § 1 LStDV definiert (Lohnsteuer-Durchführungsverordnung). Wie in anderen arbeitsrechtlichen Zusammenhang kommt es hierbei im Detail zwar auf den Grad der Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit an. Unproblematisch sind jedoch folgende Gruppen Arbeitnehmer und damit potenzielle Begünstigte i. S. d. § 1 LStDV: jeder weisung...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2.2 Versicherungsfreie oder nicht versicherungspflichtige geringfügig Beschäftigte

Tz. 63 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung kommt nicht nur für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Betracht, die nach § 7 SGB V krankenversicherungsfrei sind, sondern fällt auch für solche geringfügig entlohnten Arbeitnehmer an, die z. B. aus einem der in § 6 SGB V genannten Gründe krankenversicherungsfrei sind. Der Pauschalbeitrag ist mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV – Personengruppenschlüssel

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.21 Versicherte Beschäftigte nach SGB VII (§ 28a Abs. 12)

Rz. 156 Letztendlich erweitert Abs. 12 den Kreis der Beschäftigten, für die eine Meldung abzugeben ist. Hiernach hat der Arbeitgeber auch für ausschließlich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherte Beschäftigte mit beitragspflichtigem Entgelt Meldungen nach den Abs. 1 und 3 Satz 2 Nr. 2 (Entgeltmeldungen) abzugeben. Voraussetzung ist, dass der Beschäftigte ausschließlich au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.10 Ausgründungen aus bestehenden Unternehmen

In zahlreichen Unternehmen befinden sich gründungswillige Angestellte, die von der eigenen Selbstständigkeit träumen oder bereits (mit oder ohne Nebentätigkeitserlaubnis) nebenberuflich einer selbständigen Tätigkeit nachgehen. Während einige der Tätigkeiten keine zusätzliche externe Beratung erfordern (z. B. Tätigkeiten als Übungsleiter, Autor oder Dozent), finden sich in vi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.1 Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer nennt das Bundesurlaubsgesetz die Arbeiter und Angestellten.[1] Es behält damit eine Unterscheidung bei, die in der beruflichen Praxis kaum mehr Bedeutung hat. Das Bundesurlaubsgesetz gewährt den Urlaubsanspruch für Arbeiter und Angestellte ohne Unterschiede. Es kommt allein auf den umfassenden Begriff des Arbeitnehmers an. Das Bundesurlaubsgesetz enthält kei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.4 Schüler und Studenten

Rz. 32 Abs. 4 befreit Schüler an allgemein bildenden Schulen, Studenten und arbeitende Studenten von der Arbeitslosenversicherungspflicht. Entscheidend ist das Erscheinungsbild als Schüler bzw. Student oder als Arbeitnehmer. Beschäftigte, die außerhalb ihrer üblichen Arbeitszeit in eine Schule gehen oder studieren (z. B. Besuch einer Abendschule), bleiben in ihrer Beschäftig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3 Werkstudenten

Beschäftigungsverhältnisse mit einem monatlichen Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs sind sowohl für den Arbeitgeber als auch für Studenten gleichermaßen attraktiv und im Regelfall einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorzuziehen. 5.3.1 Vorteile für den Arbeitgeber Für den Arbeitgeber sind Werkstudenten[1] eine wesentlich günstigere Beschäftigtengruppe als Vollzeitar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3.2 Vorteile für Studenten

Auch für den Studenten selbst kann eine Werkstudententätigkeit gegenüber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorteilhaft sein. Im Regelfall fällt bei einer Beschäftigung mit einem Maximalentgelt von ca. 862,25 EUR im Monat keine Einkommensteuer an, wenn der Student nicht verheiratet ist und nicht über sonstige nennenswerte Einkünfte verfügt. Die Jahreseinkünfte aus die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 1.4.2 Nicht vorgeschriebene Praktika

Bei nicht vorgeschriebenen (freiwilligen) Praktika gelten die versicherungsrechtlichen Regelungen, die auch für die Beurteilung einer Beschäftigung maßgeblich sind. Daher besteht für nicht vorgeschriebene Zwischenpraktika dann Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird oder Zeit und Arbeitsk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 1.3 Praktika

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist entscheidend, ob es sich um Aktivitäten im Rahmen beruflicher Berufsbildung handelt, oder im Zusammenhang mit einer schulischen Ausbildung praktische Kenntnisse in einem Unternehmen vermittelt werden sollen und ob es sich um ein entgeltliches oder unentgeltliches Praktikum handelt.[1] Diese grundsätzliche Bewertung gilt auch unein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2.1 Student ist bis zu 20 Stunden in der Woche beschäftigt

Wird neben dem Studium eine bzw. mehrere Beschäftigung(en) ausgeübt, die 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten, ist der Arbeitnehmer als Werkstudent kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei und rentenversicherungspflichtig. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle.[1] Praxis-Beispiel Anrechnung von Arbeitszeiten aus Nebenbeschäftigungen Ein Student arbeitet un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Beschäftigte Stude... / 2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob)

Sofern Werkstudenten eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, weil ihr Arbeitsentgelt im Monat regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze[1] nicht überschreitet, besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.[2] Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind rentenversicherungspflichtig.[3] In der Rentenversicherung fallen daher volle Pf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2 Versicherungsfreiheit aufgrund Werkstudentenregelung

Kommt es zu keiner Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer nach den allgemeinen Regelungen[1], ist zu prüfen, ob der Beschäftigte als Werkstudent gilt und als solcher kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei ist. Grundvoraussetzung für den Status als Werkstudent ist, dass der Arbeitnehmer als ordentlich Studierender an einer Fachschule oder Hochschule immatrikulier...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Befristete Beschäf... / Zusammenfassung

Überblick Studenten unterliegen in einer zeitlich befristet ausgeübten Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Versicherungs- und Beitragspflicht als Arbeitnehmer. Die Versicherungspflicht ist unter anderem davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt die Beschäftigung durchgeführt wird: In oder außerhalb der Semesterferien? Auch die Vorbeschäftigungszeiten müssen i...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 4 Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Nebenbeschäftigung

Anders als in der Krankenversicherung wird in der Renten- und Arbeitslosenversicherung die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer aufgrund einer hauptberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht ausgeschlossen. Nimmt ein Selbstständiger eine abhängige Beschäftigung auf, ist er in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nach den allgemeinen Regelungen versicher...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Pauschalbeiträge / 2.3 Studenten

Der Pauschalbeitrag ist auch für Studenten zu zahlen, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gegen ein monatliches Entgelt von bis zu 538 EUR ausüben und gesetzlich krankenversichert sind. Dies gilt auch dann, wenn die studentische Beschäftigung neben der Krankenversicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit (auch) dem Grunde nach die Voraussetzungen für die Krankenversich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Befristete Beschäf... / 2.4 Mehrere befristete Beschäftigungen

Sofern im Laufe eines Jahres mehrere Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden ausgeübt werden, muss der Arbeitgeber prüfen, ob der Student seinem Erscheinungsbild nach noch als ordentlicher Studierender oder bereits als Arbeitnehmer anzusehen ist. Ist der betreffende Student im Laufe eines Jahres mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage in einem...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3.1 Vorteile für den Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber sind Werkstudenten[1] eine wesentlich günstigere Beschäftigtengruppe als Vollzeitarbeitnehmer oder geringfügig entlohnt Beschäftigte. Im Gegensatz zum hälftigen Gesamtsozialversicherungsbeitrag von ca. 20,45 % bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern oder 28 % Pauschalabgaben bei geringfügig entlohnt Beschäftigten fällt bei Werkstudenten nur der A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5.3 Zu Nr. 3: ein Praktikum von bis zu 3 Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung

Rz. 56 Bei einem eine Berufs- oder Hochschulausbildung begleitenden Praktikum darf neben der Begrenzung auf einen Zeitraum von 3 Monaten zuvor nicht bereits mit demselben Arbeitgeber ein "solches" Praktikumsverhältnis bestanden haben. Der Wortlaut stellt darauf ab, dass es sich dabei ebenfalls um ein eine Berufs- oder Hochschulausbildung begleitendes Praktikum gehandelt habe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2.2 Student ist mehr als 20 Stunden in der Woche beschäftigt

Überschreitet die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden, scheidet die Werkstudentenregelung grundsätzlich aus. Das hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt. Eine Ausnahme gibt es für das zeitlich befristete Überschreiten der 20-Stunden-Grenze durch Arbeitseinsätze am Wochenende, in den Abend- und Nachtstu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Praktikant / 5 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bis 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein an der Universität immatrikulierter Student übt ab 1.7. ein auf 6 Monate befristetes, nicht vorgeschriebenes Praktikum aus. Er ist gesetzlich krankenversichert. Sein Arbeitsentgelt beträgt 530 EUR monatlich. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das nicht vorgeschriebene Zwischenpraktikum sozialver...mehr