Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dach/Dachgeschoss (WEG) / 6 Dachfenster

Der Einbau von Dachfenstern bzw. die Ersetzung von Dachluken durch Dachfenster bedarf als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums zwingend einer entsprechenden Gestattungsbeschlussfassung nach § 20 Abs. 1 BGB.[1] Eines Gestattungsbeschlusses bedarf es auch dann, wenn der optisch-ästhetische Gesamteindruck nicht beeinträchtigt, sondern eher noch verbessert wird. Auch ...mehr

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Klingelschilder (WEG) / 2 Kosten und Kostenverteilung

Die Kosten für die Erneuerung von Klingel- bzw. Briefkastenschildern gehören zu den Kosten der allgemeinen Verwaltung und sind somit auch in der Jahresabrechnung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG nach Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer zu verteilen, so nicht ein hiervon abweichender Kostenverteilungsschlüssel vereinbart ist. Die Wohnungseigentümer haben allerdings die Beschl...mehr

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Prostitution im Wohnungseig... / Zusammenfassung

Begriff Prostitution ist in aller Regel weder strafbar noch ist sie sittenwidrig. Dies ist allerdings nur die eine Seite der Medaille, hat sie doch einen gewissen moralisch-sozialen Unwert. In Wohnungseigentumsanlagen ist jedenfalls die Ausübung der Prostitution in aller Regel nicht mehr von der Zweckbestimmung umfasst. Entsprechendes gilt für eine Gewerbeausübung mit sexuel...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Konten im Wohnungseigentum

Begriff Die Gelder der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen getrennt vom Vermögen des Verwalters gehalten werden. Folglich darf der Verwalter das Konto der Eigentümergemeinschaft nicht als Eigenkonto oder als Sonderkonto führen. Entscheidend ist, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch die richtige Einrichtung des Kontos gegen Anfechtung, Pfand- und Zurückbehal...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Müllgebühren

Zusammenfassung Die Verteilung der Müllgebühren richtet sich grundsätzlich gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG nach Miteigentumsanteilen, so eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer keinen hiervon abweichenden Verteilungsschlüssel vorsieht. Auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG kann auch bezüglich der Müllgebühren der gesetzliche oder vereinbarte Kostenverteilungsschlüssel abgeä...mehr

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Dach/Dachgeschoss (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Das Dach ist nach § 5 Abs. 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum, da es für den Bestand des Gebäudes erforderlich ist. Gleiches gilt für den isolierenden Dachbelag. Regelmäßig ist auch die Dachterrasse Gemeinschaftseigentum, kann aber in der Teilungserklärung grundsätzlich dem Sondereigentum zugeordnet werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Dach ist konst...mehr

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Dach/Dachgeschoss (WEG) / 3 Dachboden/Speicherausbau

Dachböden oder Speicher dürfen regelmäßig nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.[1] Die Umwandlung eines Speicherraums stellt eine bauliche Veränderung sowie eine Änderung der nach der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung vorgegebenen Zweckbestimmung dar. Der Ausbau in einen Wohnraum bedarf bezüglich des Elements der baulichen Veränderung zwar nur eines mehrheitlichen Gesta...mehr

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Mahngebühr (WEG) / 2 Zulässige Höhe

Die Höhe der Mahngebühr selbst muss sich in unbedenklichen Grenzen bewegen. Diese wurden aber bei einer Zusatzvergütung von 20 EUR je Mahnung als überschritten angesehen. Diese seien unabhängig hiervon aber auch dann überschritten, wenn nicht geregelt sei, wie viele Mahnungen im Einzelfall überhaupt erfolgen würden.[1] Der BGH richtet diese Frage an den Maßgaben des konkreten...mehr

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Klingelschilder (WEG) / 1 Einführung

Briefkasten- und Klingelanlage sind zwingender Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1] Als Bestandteil der Briefkasten- und Klingelanlage ist somit auch das eigentliche Klingel- bzw. Briefkastenschild (Namensschild) dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen. Hinweis Einheitliche Gestaltung Da eine einheitliche Gestaltung des Eingangsbereichs mit der dortigen Briefkasten- bzw. Kli...mehr

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Mahngebühr (WEG) / Zusammenfassung

Begriff In zahlreichen Verwalterverträgen ist vereinbart, dass der Verwalter für Mahnungen gesonderte Gebühren berechnen darf. Dies wird allgemein für möglich gehalten, wobei auch die Auffassung vertreten wird, Mahnungen zählten zu den gesetzlichen Pflichten des Verwalters und seien mit der Verwaltergrundgebühr abgegolten. Im Ergebnis hängt die Antwort auf die Frage, ob der ...mehr

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Klingelschilder (WEG) / Zusammenfassung

Nicht nur die Veränderung der äußeren Ansicht durch die Montage von Trennwänden, Balkonverkleidungen, Markisen kann einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand zur Folge haben. Auch die eigentlich als Kleinigkeit anzusehende Bestellung und Montage von Klingel- und Briefkastenschildern birgt in mancher Verwaltungseinheit einen nicht zu unterschätzenden Arbeitsaufwand.mehr

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Dach/Dachgeschoss (WEG) / 5 Dachrinne

Die Dachrinne gehört wie das Dach selbst zum Gemeinschaftseigentum. Hier ist regelmäßig für eine Reinigung zu sorgen und auch periodisch zu prüfen, ob eine Ablösung erfolgt.mehr

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Dach/Dachgeschoss (WEG) / 4 Dachsanierung

Die Sanierung eines Gebäudedachs ist regelmäßig sehr kostenträchtig. Zur Schadensvermeidung sollte der Verwalter für die Gemeinschaft einen klar umrissenen und detaillierten Wartungsvertrag mit einem Dachdecker abschließen. Die Befugnis des Verwalters zum Abschluss eines Wartungsvertrags ergibt sich zumindest in größeren Wohnanlagen aus § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG, da es sich um e...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dach/Dachgeschoss (WEG) / 1 Abgrenzung Gemeinschaftseigentum/Sondereigentum

Das Dach gehört als konstruktiver für den Bestand und die Sicherheit der Wohnanlage erforderlicher Gebäudebestandteil mit gleichzeitiger Schutzfunktion und als architektonisches Gestaltungselement zwingend zum Gemeinschaftseigentum.[1] Auch das Glasdach eines Hofraums ist als konstruktiver Bestandteil zwingend Gemeinschaftseigentum. Weist also etwa die Teilungserklärung ein...mehr

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Dach/Dachgeschoss (WEG) / 7 Dachterrasse

Die Dachterrasse ist grundsätzlich Gemeinschaftseigentum, kann aber durch Teilungserklärung zu Sondereigentum erklärt werden. Praxis-Beispiel Abgrenzung Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum Das Sondereigentum an einer Dachterrasse erstreckt sich jedoch allenfalls auf den Bodenbelag und die Innenseiten der Brüstungen; die darunterliegenden Schichten der Abdichtung und Isoli...mehr

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Dach/Dachgeschoss (WEG) / 9 Wohnflächenberechnung

Der Dachboden oder Speicher bzw. andere Räume, die nach der Bauordnung nicht zur wohnlichen Nutzung geeignet sind, gehören als Zubehörräume nicht zur anrechenbaren Wohnfläche. Die Wohnflächenverordnung sieht in § 2 Abs. 2 Nr. 2 WoFlV vor, dass auch die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen zur Wohnfläche gehören, wenn sie ausschließlich zur Wohnung gehö...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dach/Dachgeschoss (WEG) / 10 Heiz- und Betriebskosten

Der Lagenachteil einer Dachgeschosswohnung bleibt bei der Heiz- und Betriebskostenabrechnung regelmäßig unberücksichtigt. Entstehen dem Nutzer höhere Heizkosten, muss er diese selbst tragen.[1] Es besteht auch keine Verpflichtung, für eine zusätzliche Wärmeisolierung zu sorgen.[2] Ausnahmsweise könnte der Mieter einen Anspruch haben, den Abrechnungsmaßstab zu ändern, wenn si...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dach/Dachgeschoss (WEG) / 8 Schornstein/Kamin

Der Kamin steht bis zum Übergang in das Sondereigentum im gemeinschaftlichen Eigentum. Folglich dürfen regelmäßig auch keine eigenmächtigen Veränderungen hieran vorgenommen werden. So widerspricht der Anschluss eines einzelnen Kaminofens an einen gemeinschaftlichen Schornstein dem ordnungsgemäßen Gebrauch, wenn andere Öfen nicht mehr angeschlossen werden können.[1] Nicht nur ...mehr

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Mahngebühr (WEG) / 1 Anspruchsgrundlage

Der Verwalter kann einen Anspruch auf Erhebung einer Mahngebühr durch entsprechende Regelung im Verwaltervertrag begründen. Voraussetzung ist dabei die konkrete Vergütungsstruktur des Vertrags. Wenn auch nach wie vor umstritten, kann sich der Verwalter nach der Rechtsprechung des BGH jedenfalls dann ein Honorar für die Mahnung säumiger Wohnungseigentümer im Vertrag ausbeding...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Prostitution im Wohnungseig... / 3 Sanktionen

Jeder einzelne Wohnungseigentümer kann gegen die zweckwidrige Nutzung einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB i. V. m. § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG im Klageweg geltend machen (s. "Unterlassungsanspruch"). Dies gilt auch im Fall einer vermieteten Eigentumswohnung. Hinweis Entziehung des Wohnungseigentums Die Nutzung der Eigentumswohnung als Bordell kann gar zur Entziehung de...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tierhaltung / Zusammenfassung

Begriff Die Tierhaltung in Wohnungseigentumsanlagen kann mitunter zu Konflikten unter den Wohnungseigentümern führen. Diese haben allerdings die Möglichkeit, den Gebrauch des Sonder- und des Gemeinschaftseigentums festen Regeln zu unterwerfen (§ 19 Abs. 1 WEG). Dies geschieht durch Vereinbarungen, Beschlüsse und findet gerade bzgl. der Tierhaltung häufig in Hausordnungen sei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Prozessverbindung / 1 Grundsätze

Für die Beschlussklagen des § 44 Abs. 1 WEG, also Anfechtungs-, Nichtigkeits- oder Beschlussersetzungsverfahren verschiedener Wohnungseigentümer, die denselben Streitgegenstand betreffen, ordnet § 44 Abs. 2 Satz 3 WEG eine Pflicht zur Prozessverbindung an.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Prozessverbindung / Zusammenfassung

Begriff Die Bestimmung des § 44 Abs. 2 Satz 3 WEG trägt dem Umstand Rechnung, dass zwei oder mehrere Wohnungseigentümer unabhängig voneinander denselben Beschluss anfechten oder aber die Feststellung seiner Nichtigkeit begehren können oder aber auch gleichgerichtete Beschlussersetzungsklagen erheben. Aus prozessökonomischen Gründen und um divergierende gerichtliche Entscheid...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tierhaltung / 2 Einschränkungen der Tierhaltung

Verbot gefährlicher Tiere Durch mehrheitliche Beschlussfassung und somit auch durch entsprechende Bestimmungen in der Hausordnung kann die Haltung potenziell gefährlicher Tiere untersagt werden. Dies gilt insbesondere für Giftfrösche oder Giftschlangen[1] sowie für Kampfhunde. Leinen- und Maulkorbzwang, Einschränkung des Auslaufs und der Anzahl der Tiere Des Weiteren sind Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Prostitution im Wohnungseig... / 1 Wohnungseigentum

Die Ausübung der Prostitution stellt weder eine Straftat dar noch ist sie sittenwidrig. Allerdings ist sie auch bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr von der Zweckbestimmung einer Wohnnutzung umfasst und beeinträchtigt die anderen Wohnungseigentümer über das in § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die A...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tierhaltung / 1 Verbot der Haustierhaltung

Obwohl auch die Tierhaltung als durchaus sozial adäquat anzusehen und Ausfluss des Persönlichkeitsrechts ist, soll die Tierhaltung jedenfalls in der Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung oder einer nachfolgenden Vereinbarung der Wohnungseigentümer auch gänzlich ausgeschlossen werden können, da die Tierhaltung nicht zum Kernbereich des Wohnungseigentums gehört. Hiermit ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Prostitution im Wohnungseig... / 2 Teileigentum

Die Ausübung der Prostitution oder der Bordellbetrieb in Räumen des Teileigentums wird ebenso größtenteils für unzulässig gehalten. Dies gilt auch für den Fall der Prostitution in einer Wohnungseigentumsanlage, in der eine gewerbliche Nutzung der Einheiten zulässig ist.[1] Wird die Prostitution in einer atypischen Wohnanlage ausgeübt, in der beispielsweise keine Familien woh...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Prozessverbindung / 2 Verbindung auch anderer Verfahren

Andere wohnungseigentumsrechtliche Verfahren nach den Bestimmungen der § 43 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 WEG können miteinander verbunden werden, müssen dies allerdings nicht. Auch wenn insbesondere in Großanlagen 2 oder mehrere Wohnungseigentümer unabhängig voneinander Klagen auf Beseitigung einer baulichen Veränderung oder Untersagung einer bestimmten Nutzung erheben, können sic...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung von Verträgen (WEG)

Zusammenfassung Begriff Die Kündigung hat eine doppelte Bedeutung in der Praxis des Wohnungseigentums. Zum einen kann es sich um die Kündigung des Verwaltervertrags handeln, zum anderen kommen Kündigungen vor allem in Verwaltungsunternehmen immer dann in Betracht, wenn Arbeitsverhältnisse mit den Angestellten beendet werden müssen. Im ersten Fall sind neben den Bestimmungen d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung von Verträgen (WEG) / 1 Die Kündigung des Verwaltervertrags

In der Regel endet der Verwaltervertrag mit Ablauf der vereinbarten Bestellungszeit. Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 kann die Abberufung des Verwalters nicht mehr an das Vorliegen eines wichtigen Grunds gekoppelt werden. Der Verwalter kann nach § 26 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 WEG vielmehr jederzeit grundlos von seinem Amt abberufen werden. In diesem Fall endet der Verwa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung von Verträgen (WEG) / 2 Die Kündigung von Dienstverhältnissen

2.1 Grundsätze Verwalter und insbesondere die Verwaltungsgesellschaften bedienen sich wie jedes andere gewerbliche Unternehmen Hilfspersonen, die für sie tätig werden. Im Rahmen der jeweiligen Arbeitsverhältnisse sind die Bestimmungen des Dienstvertrags- bzw. Arbeitsrechts zu beachten. Dies gilt selbstverständlich nicht nur bei der Anbahnung oder Einstellung und Durchführung ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung von Verträgen (WEG) / 1.2 Möglichkeit der Kopplung von Verwaltervertrag und Verwalterstellung

Der Verwaltervertrag kann im Übrigen so eng mit der Verwalterstellung gekoppelt werden, dass die Abberufung des Verwalters auch das schuldrechtliche Vertragsverhältnis zwischen dem Verwalter und der Wohnungseigentümergemeinschaft beendet. Mittels vertraglicher Abrede kann die auflösende Bedingung vereinbart werden, dass mit der wirksamen Beendigung des Verwalteramts durch Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung von Verträgen (WEG) / 3 Kündigung von Vertragsverhältnissen

Da der Verwalter die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gemäß § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG mit Ausnahme des Abschlusses von Grundstückskauf- und Darlehensverträgen gerichtlich und außergerichtlich vertritt, bedarf er für die Kündigung, etwa eines Dauerschuldverhältnisses wie eines Hausmeistervertrags, keiner besonderen Vollmachtsurkunde. Vor Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmod...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung von Verträgen (WEG) / 2.4 Abwicklungsformalitäten

Resturlaubsansprüche sind entweder zu gewähren oder aber abzugelten, u. U. kommt auch bei der ordentlichen Kündigung eine Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Ende der Kündigungsfrist in Betracht. Anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Arbeitspapiere auszuhändigen. Diese hat der Arbeitnehmer grundsätzlich beim Arbeitgeber...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung von Verträgen (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Kündigung hat eine doppelte Bedeutung in der Praxis des Wohnungseigentums. Zum einen kann es sich um die Kündigung des Verwaltervertrags handeln, zum anderen kommen Kündigungen vor allem in Verwaltungsunternehmen immer dann in Betracht, wenn Arbeitsverhältnisse mit den Angestellten beendet werden müssen. Im ersten Fall sind neben den Bestimmungen des bürgerlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung von Verträgen (WEG) / 1.1 Kündigung und Abberufung trennen

Bei einer Kündigung des Verwaltervertrags ist immer zu beachten, dass diese aufgrund der herrschenden Trennungstheorie von der Abberufung des Verwalters zu trennen ist.[1] Zwar beinhaltet die Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund i. d. R. zugleich die Kündigung des Verwaltervertrags[2], dennoch bedingt das eine nicht automatisch auch das andere. Hinweis Unentgeltliche...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung von Verträgen (WEG) / 1.3 Abmahnung erforderlich?

Grundsätzlich ist eine Abmahnung vor einer außerordentlichen Vertragskündigung nicht notwendig, wenn Gründe im Verhalten der einen Vertragspartei vorliegen, die so schwerwiegend sind, dass der anderen Vertragspartei ein weiteres Festhalten am Vertrag auch nur für eine kurze Zeit unzumutbar ist.[1] Im Übrigen kann aber bei kleineren oder mittleren Pflichtverletzungen eine Abma...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung von Verträgen (WEG) / 2.1 Grundsätze

Verwalter und insbesondere die Verwaltungsgesellschaften bedienen sich wie jedes andere gewerbliche Unternehmen Hilfspersonen, die für sie tätig werden. Im Rahmen der jeweiligen Arbeitsverhältnisse sind die Bestimmungen des Dienstvertrags- bzw. Arbeitsrechts zu beachten. Dies gilt selbstverständlich nicht nur bei der Anbahnung oder Einstellung und Durchführung des Arbeitsver...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung von Verträgen (WEG) / 2.3 Die außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche Kündigung ist nur dann zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aus dem sich bei Berücksichtigung aller Umstände und nach Abwägung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwingend ergeben muss, dass eine ordentliche Kündigung nicht infrage kommt, die fristgemäße Beendigung des Arbeitsverhältnisses also nicht abgewartet werden kann. Nach der R...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufzug im Wohnungseigentum / 3.1 Vornahmemaßnahme

Wird der Einbau eines Aufzugs mehrheitlich beschlossen, etwa um den Wohnwert der Anlage allgemein zu erhöhen, kommt es für die Frage der Kostenverteilung und der Nutzungsberechtigung des Aufzugs darauf an, mit welcher Mehrheit der Beschluss gefasst wurde. Wurde er mit einer Mehrheit von mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen gefasst, die mindestens die Hälfte der Miteigentumsa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufzug im Wohnungseigentum / Zusammenfassung

Begriff Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 kann jeder Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG eine angemessene bauliche Veränderung verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Grundsätzlich kann daher ein Anspruch der Wohnungseigentümer auf Einbau eines Innenaufzugs oder Anbau eines Außenaufzugs bestehen. Die Wohnungseigentümer si...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufzug im Wohnungseigentum / 3.2 Gestattungsmaßnahme

Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Eine konkrete Behinderung muss nicht vorliegen.[1] Vom Grundsatz her kann also jeder Wohnungseigentümer auch die Gestattung des Ein- oder Anbaus eines Aufzugs verlangen. Allerdings muss der Ein- oder Anbau ang...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufzug im Wohnungseigentum / 3 Nachträglicher Einbau eines Aufzugs

Als Maßnahme der baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums können die Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 1 WEG den Einbau eines Aufzugs oder auch die Errichtung eines Außenaufzugs mit einfacher Mehrheit beschließen. Eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage gemäß § 20 Abs. 4 WEG wird hiermit in aller Regel nicht verbunden sein. Handelt es sich bei dem Aufzugseinbau...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufzug im Wohnungseigentum / 3.3 Teilnahme

Unabhängig davon, ob der Ein- oder Anbau des Aufzugs als gemeinschaftliche Vornahmemaßnahme des § 20 Abs. 1 WEG oder als Gestattungsmaßnahme nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG beschlossen wurde, kann bei Wohnungseigentümern, die mangels Kostentragungsverpflichtung den Aufzug nicht nutzen können der Wunsch entstehen, diesen künftig mitnutzen zu wollen. Insoweit regelt § 21 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung von Verträgen (WEG) / 2.2 Die ordentliche Kündigung

Die ordentliche oder auch fristgemäße Kündigung beendet ein auf unbestimmte Zeit eingegangenes Arbeitsverhältnis und ist an die Einhaltung der gesetzlichen[1] bzw. vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen gebunden. Achtung Befristetes Arbeitsverhältnis Handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis, so ist eine ordentliche Kündigung i. d. R. ausgeschlossen, es sei den...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufzug im Wohnungseigentum / 2 Mit Gebäudeerrichtung ein- oder angebauter Aufzug

Wurde der Aufzug im Zuge der Errichtung der Wohnanlage ein- oder angebaut, haben alle Wohnungseigentümer in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung die Betriebs-, Wartungs- und Erhaltungskosten zu tragen. Die Kostenverteilung richtet sich nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG, also nach Miteigentumsanteilen. Die Wohnungseigentümer können durch Beschluss gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WE...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufzug im Wohnungseigentum / 1 Allgemein

Allgemein zugängliche Aufzüge können gemäß § 5 Abs. 2 WEG nicht Sondereigentum sein, weil sie dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen. Diese Aufzüge sind zwingendes Gemeinschaftseigentum. Sondereigentumsfähig ist ein Aufzug nur dann, wenn er nur eine Einheit erschließt und bereits der Schacht durch entsprechende Zuweisung nach§ 3 Abs. 1 WEG im Sondereig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Verei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 47 WEG stehen Vereinbarungen, die vor dem 1.12.2020 getroffen wurden und die von solchen Vorschriften dieses Gesetzes abweichen, die durch das WEMoG geändert wurden, der Anwendung dieser Vorschriften in der vom 1.12.2020 an geltenden Fassung nicht entgegen, soweit sich aus der Vereinbarung nicht ein anderer Wille ergibt (ein solcher Wille ist in der Re...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Parkplatz im Mehrfachparker... / 5 Hinweis

Problemüberblick In diesem Fall, für den noch altes Recht anwendbar ist (= Recht, das vor dem 1.12.2020 galt und durch das WEMoG geändert wurde), ist zu klären, ob die Stellplätze in einem Mehrfachparker und die Stellplätze in einem Palettenparker sondereigentumsfähig sind. Die bisherige Rechtslage Bislang ist umstritten, ob sich § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG a. F. nur auf die Abgeschl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Steckengebliebener Bau: Ans... / 4 Die Entscheidung

Mit einem Teilerfolg! K habe zwar keinen Anspruch, dass der Beschluss für ungültig erklärt werde. Denn er widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung, weil dem Verwalter die Entscheidung über die Auswahl des Vertragspartners überlassen werde. Die Vergabe von Aufträgen an Bauunternehmen und Architekten, um Abbruch- und Abdichtungsarbeiten durchführen sowie Ausführungspläne ...mehr