Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausverbot (WEG) / 1 Grundsätze

Wohnungs- und Teileigentümer haben ein berechtigtes Interesse daran, dass sich unerwünschte Personen nicht unbefugt in ihren Räumlichkeiten aufhalten. Desgleichen besteht ein ebensolches berechtigtes Interesse auch der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht durch gemeinschaftsfremde Personen belästigt zu werden. Unliebsame oder störende Personen können daher mit eine...mehr

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Heizung (WEG) / 1.8 Wärmemengenzähler

Wärmemengenzähler dienen als Grundlage der Kostenverteilung innerhalb der Gemeinschaft der jeweiligen Kostenermittlung und stehen daher zwingend im Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

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Heizung (WEG) / 1.6 Thermostatventile

Soweit der Heizkörper im Sondereigentum steht, dann stehen auch die Thermostatventile im Sondereigentum.[1]mehr

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Hausverbot (WEG) / 2 Inhaber des Hausrechts

Das Hausverbot ist untrennbar mit dem Hausrecht verknüpft. Nur wer Inhaber des Hausrechts ist, kann wirksam auch ein Hausverbot gegenüber anderen Personen aussprechen. 2.1 Wohnungseigentümer Das Hausrecht des Wohnungseigentümers ergibt sich direkt aus § 13 Abs. 1 WEG, wonach der Wohnungseigentümer mit den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren, insbe...mehr

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Hausverbot (WEG) / 2.2 Mieter/Pächter

Da ein Hausverbot stets nur vom Inhaber des Hausrechts ausgesprochen werden kann, ist weiter zu klären, welche Personen denn im Bereich des Sondereigentums außer dem Wohnungseigentümer selbst als Inhaber des Hausrechts in Betracht kommen. Hinweis Inhaber des Hausrechts Grundsätzlich ist nämlich zu beachten, dass der Inhaber des Hausrechts nicht notwendig der Eigentümer sein mu...mehr

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Heizung (WEG) / 1.1 Heizungsanlage

Die Heizungsanlage einschließlich Brenner und Öltank(s) kann sowohl im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers als auch – wie in der Regel – im Gemeinschaftseigentum stehen. Ist jedenfalls die Heizungsanlage in einem gemeinschaftlichen Raum innerhalb der Wohnanlage installiert und dient sie der Versorgung der zur Gemeinschaft gehörenden Raumeinheiten sowie sonstigen Bereich...mehr

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Heizung (WEG) / 1.5 Heizkörperventile

Heizkörperventile stehen im Gemeinschaftseigentum, da sie zur ordnungsmäßigen Funktion der Gesamtanlage erforderlich sind bzw. diese beeinflussen.[1] Etwas anderes gilt aber dann, wenn die Heizkörper in der Teilungserklärung oder einer nachfolgenden Vereinbarung dem Sondereigentum zugeordnet wurden, weil die Heizkörper nicht für die Funktion der Gesamtanlage erforderlich sin...mehr

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Hausverbot (WEG) / 5 Konsequenzen eines Verstoßes gegen ein Hausverbot

Widersetzt sich eine Person, der gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen wurde, dem Verbot des Betretens der Wohnanlage oder des entsprechenden Sondereigentums, so kann gegen diese sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich vorgegangen werden. Hinweis Rechtsweg Zivilrechtlich steht dem oder den Verletzten ein Abwehranspruch nach § 1004 BGB zu. Dieser ist im ordentlichen Rech...mehr

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Heizung (WEG) / 2.2 Heizperiode

Grundsätzlich muss auch außerhalb der "Heizperiode", also insbesondere auch in den Sommermonaten, eine Beheizung erfolgen, wenn dies erforderlich ist. Die Eigentümergemeinschaft kann nicht wirksam eine vollständige, wenn auch zeitlich befristete Abschaltung der Heizungsanlage beschließen. So ist es beispielsweise nicht möglich, einen Beschluss zu fassen, wonach die Heizung e...mehr

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Heizung (WEG) / 1.4 Heizkörper

Heizkörper in gemeinschaftlichen Räumen stehen im Gemeinschaftseigentum. Heizkörper im Bereich des Sondereigentums werden nach zwar umstrittener, aber herrschender Meinung dem Sondereigentum des jeweiligen Sondereigentümers zugeordnet, wenn sie letztlich der Versorgung nur der betreffenden Sondereigentumseinheiten dienen.[1] Heizkörper und dazugehörige Leitungen zum Anschlus...mehr

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Heizung (WEG) / 2.1 Raumtemperatur

Die Wohnungseigentümer können insoweit Regelungen zur Raumtemperatur mehrheitlich treffen. Ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen dabei aber nur Bestimmungen, die tagsüber in der Zeit von 7 Uhr bis 22 Uhr eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius gewährleisten.[1] In den Nachtstunden von 22 Uhr bis 7 Uhr ist eine Mindesttemperatur von 18 Grad Celsius zu gewährleisten. Hinwe...mehr

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Heizung (WEG) / 2.3 Heizanlagen und Heizraum

Der Einbau neuer Messgeräte kann durch Beschluss geregelt werden. Ob dies auch für die Überprüfung, Neueinstellung und Verplombung auch im Sondereigentum befindlicher Heizkörper gilt, ist zwar zweifelhaft, wurde aber bejaht.[1] Achtung Betreten der Heizräume Durch Beschluss kann der Zutritt zu den Heizräumen beschränkt oder ganz ausgeschlossen werden, sofern nicht entgegensteh...mehr

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Hausverbot (WEG) / 3 Wie wird das Hausverbot ausgesprochen?

Um dem Dritten gegenüber Wirkung zu entfalten, muss das Hausverbot diesem gegenüber ausgesprochen werden. In der Praxis geschieht dies auch üblicherweise mündlich, da erfahrungsgemäß die Situationen, die zum Ausspruch eines Hausverbots führen, eine spontane Reaktion des Verletzten provozieren. Praxis-Beispiel Ausspruch des Hausverbots Ein wirksames Hausverbot kann durchaus mit...mehr

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Prozessführungsbefugnis des... / 1 Grundsätze

Die Klagebefugnis bzw. Prozessführungsbefugnis ist Zulässigkeitsvoraussetzung insbesondere auch von wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren. Klagebefugt ist der Kläger dann, wenn er geltend macht, in eigenen subjektiven Rechten verletzt zu sein. Insoweit ist der einzelne Wohnungseigentümer stets klagebefugt im Rahmen der Anfechtung von Beschlüssen oder zur Geltendmachung von ...mehr

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Prozessführungsbefugnis des... / 2 Anspruchsinhaber

Klagebefugt ist in erster Linie der sogenannte "Volleigentümer" – also der im Grundbuch eingetragene Eigentümer. Im Fall des Ersterwerbs sind klagebefugt aber auch die sogenannten "werdenden" Eigentümer. Voraussetzung ist, dass der Erwerber einen Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum gegen den teilenden Eigentümer hat, der durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist...mehr

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Keller (WEG)

Zusammenfassung Begriff Zu jeder Wohnung gehört in der Regel ein Kellerraum. Er kann Bestandteil der Wohnung und damit des Sondereigentums sein. Keller können aber auch im Gemeinschaftseigentum verbleiben. In diesen Fällen wird die Nutzungsberechtigung für die einzelnen Kellerräume in der Regel durch Begründung von Sondernutzungsrechten den jeweiligen Eigentümern der einzelne...mehr

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Keller (WEG) / 2 Keller im Gemeinschaftseigentum

Sind die Keller im Gemeinschaftseigentum verblieben, so werden sie in der Regel jeweils den einzelnen Wohnungen durch Begründung eines Sondernutzungsrechts in der Teilungserklärung zugewiesen. Andernfalls ist der Gebrauch der Keller durch Beschluss gemäß § 19 Abs. 1 WEG zu regeln. 2.1 Sondernutzungsrechte an Kellerräumen Sind die Kellerräume durch Sondernutzungsrechte mit einz...mehr

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Keller (WEG) / 2.2 Zuweisung der Keller durch Gebrauchsregelung

Fehlen Sondernutzungsrechte, kann die Gemeinschaft den Gebrauch an den Kellerräumen gemäß § 19 Abs. 1 WEG durch Beschluss regeln. Die Gebrauchsregelung darf allerdings nicht dazu führen, dass einzelne Eigentümer vom Gebrauch eines Kellerraums ausgeschlossen werden. Die ausschließliche Zuweisung eines Kellerabteils an einen Eigentümer durch Beschluss ist auch dann nicht zuläs...mehr

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Keller (WEG) / 1.1 Freiwilliger Kellertausch

Praxis-Beispiel Vom Aufteilungsplan abweichende Verteilung der Keller Werden Keller abweichend von dem Aufteilungsplan vom Bauträger den Erwerbern übergeben, kommt grundsätzlich ein Kellertausch in Betracht. Der Verwalter kann in einem derartigen Fall einen Kellertausch auf freiwilliger Basis veranlassen. Er sollte zunächst über die fehlerhaften Besitzverhältnisse aufklären, d...mehr

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Keller (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Zu jeder Wohnung gehört in der Regel ein Kellerraum. Er kann Bestandteil der Wohnung und damit des Sondereigentums sein. Keller können aber auch im Gemeinschaftseigentum verbleiben. In diesen Fällen wird die Nutzungsberechtigung für die einzelnen Kellerräume in der Regel durch Begründung von Sondernutzungsrechten den jeweiligen Eigentümern der einzelnen Wohnungen zug...mehr

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Keller (WEG) / 1.2 Kellertausch gegen den Willen einzelner Eigentümer

Praxis-Beispiel Eigentümer verweigern Zustimmung Kann ein Kellertausch mangels Bereitschaft einzelner Wohnungseigentümer nicht erfolgen, besteht keine Beschlusskompetenz gerichtet auf einen Kellertausch. Den Wohnungseigentümern fehlt nämlich die Kompetenz, über eine Neuverteilung von Sondereigentum durch Beschluss zu entscheiden. Notfalls müssen die Wohnungseigentümer ihren Her...mehr

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Keller (WEG) / 2.1 Sondernutzungsrechte an Kellerräumen

Sind die Kellerräume durch Sondernutzungsrechte mit einzelnen Wohnungen zugunsten des jeweiligen Eigentümers verbunden, so kann der Inhaber des Sondernutzungsrechts von dem unberechtigten Besitzer ebenfalls im Rahmen des Verfahrens nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG die Herausgabe seines Kellerraums verlangen. Der Anspruch ergibt sich aus der Teilungserklärung. Hinweis Vereinbarung n...mehr

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Keller (WEG) / 1.3 Irrtümliche Falschbezeichnung eines Kellers bei Veräußerung eines Teileigentums

Praxis-Beispiel Abweichende Quadratmeterzahlen Vor Fertigstellung eines Gebäudes erwirbt der Erwerber ein Ladenlokal, das in der Teilungserklärung mit Nr. 2 gekennzeichnet ist und zu dem laut Teilungserklärung ein Kellerabteil mit gleicher Bezeichnung gehört. Ausweislich des Kaufvertrags soll dieser Kellerraum eine Größe von 28 qm haben. Abweichend von dieser Beschreibung wir...mehr

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Keller (WEG) / 1 Keller im Sondereigentum

Keller sind Bestandteil des Sondereigentums, wenn sie als solche in der Teilungserklärung und im Grundbuch ausgewiesen sind. Werden Kellerräume entgegen der Teilungserklärung errichtet und zugeordnet, hat der entsprechend beeinträchtigte Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Herausgabe der Kellerfläche, die ihm zu Sondereigentum zugeordnet ist. Hinsichtlich der Zuordnung der...mehr

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Treppe/Treppenhaus / Zusammenfassung

Begriff Das Treppenhaus zählt regelmäßig zum Gemeinschaftseigentum. Treppen können unter Bestimmten Umständen Sondereigentum sein. Regelungen bzgl. des Treppenhauses unterliegen der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ausdrückliche gesetzliche Regelungen zu Treppen und Treppenhäusern enthält das WEG nicht. Bezüglich der Eigentumsz...mehr

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Treppe/Treppenhaus / 3 Aufzugeinbau

Die Wohnungseigentümer können den Einbau eines Personenaufzugs als bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG mehrheitlich beschließen. Eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage wird insoweit regelmäßig nicht vorliegen.[1] Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG kann jeder Wohnungseigentümer die Gestattung einer angemessenen Maßnahme der baulichen Veränderung verlangen, die u. a. der ...mehr

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Treppe/Treppenhaus / 2.2 Gebrauch

Die Wohnungseigentümer können gemäß § 19 Abs. 1 WEG den Gebrauch des Sondereigentums sowie des gemeinschaftlichen Eigentums regeln. Hierunter fällt nicht selten die Gebrauchsregelung des gemeinschaftlichen Treppenhauses, insbesondere das Abstellen von Kinderwagen, im Rahmen der Hausordnung. Die Problematik abgestellter Kinderwagen im Hausflur, insbesondere im Eingangsbereich...mehr

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Treppe/Treppenhaus / 2 Verwaltung und Gebrauch

Verwaltung und Gebrauch von Treppen und Treppenhäusern im Gemeinschaftseigentum obliegen der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer nach Maßgabe der §§ 18 Abs. 2, 19 Abs. 1 WEG, soweit keine diesbezüglichen Vereinbarungen bestehen. 2.1 Verwaltung Als Verwaltungsmaßnahme kommt in erster Linie das Reinigen des Treppenhauses in Betracht. Insoweit ist zu beachten, dass die Wohnun...mehr

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Treppe/Treppenhaus / 1 Eigentumszuordnung

Das Treppenhaus nebst Zubehör wie Stufen und Geländer ist Gemeinschaftseigentum, sofern es mehr als einer Einheit dient. Dies gilt auch im Fall von Mehrhausanlagen.[1] Sondereigentum ist das Treppenhaus – insbesondere eine Treppe – zweifellos dann, wenn es sich in einer Einheit befindet.[2] Entsprechendes kann für eine Treppe dann gelten, wenn lediglich eine Sondereigentumsei...mehr

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Fluchtweg (WEG)

Zusammenfassung Begriff Fluchtwege und Rettungswege sind bauliche Einrichtungen und Anlagen, die Flucht und Rettung von Menschen in Brand- und Katastrophenfällen sichern. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung BGH, Urteil v. 23.6.2017, V ZR 102/16: Es gehört zu dem plangerechten Zustand einer Teileigentumseinheit, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Aufent...mehr

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Fluchtweg (WEG) / 2 Rettungswege

Um das Schutzziel sicherzustellen, fordert die Musterbauordnung beispielhaft: "Jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen muss in jedem Geschoss über mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege erreichbar sein." Hinweis Zweiter Rettungsweg Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über "einen Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht...mehr

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Fluchtweg (WEG) / 6 Überprüfung durch den Verwalter

6.1 Wohngebäude 6.1.1 Flure und notwendige Treppenhäuser Es dürfen keine brennbaren Stoffe aufgestellt oder gelagert werden (Mobiliar etc.), welche im Brandfall zur Rauchentwicklung führen und die Fluchtwegfunktion aufheben können. Hinweis Rauchschutztüren Rauchschutztüren müssen funktionsfähig sein, d. h., sie müssen selbstständig schließen und dürfen nicht durch Keile oder Hak...mehr

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Fluchtweg (WEG) / 6.1 Wohngebäude

6.1.1 Flure und notwendige Treppenhäuser Es dürfen keine brennbaren Stoffe aufgestellt oder gelagert werden (Mobiliar etc.), welche im Brandfall zur Rauchentwicklung führen und die Fluchtwegfunktion aufheben können. Hinweis Rauchschutztüren Rauchschutztüren müssen funktionsfähig sein, d. h., sie müssen selbstständig schließen und dürfen nicht durch Keile oder Haken fixiert sein...mehr

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Fluchtweg (WEG) / 6.1.4 Tiefgarage

Hier gelten die Ausführungen zu Kellern sinngemäß.mehr

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Fluchtweg (WEG) / 6.1.1 Flure und notwendige Treppenhäuser

Es dürfen keine brennbaren Stoffe aufgestellt oder gelagert werden (Mobiliar etc.), welche im Brandfall zur Rauchentwicklung führen und die Fluchtwegfunktion aufheben können. Hinweis Rauchschutztüren Rauchschutztüren müssen funktionsfähig sein, d. h., sie müssen selbstständig schließen und dürfen nicht durch Keile oder Haken fixiert sein, das Gleiche gilt selbstverständlich au...mehr

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Fluchtweg (WEG) / 6.1.5 Außenanlagen

Die Zufahrtsmöglichkeiten der Feuerwehr in Innenhöfe und Grünflächen müssen so gekennzeichnet sein, dass sie auch bei Schneelage erkennbar sind (Pfosten entlang der Fahrtrasse). Bewuchs, nachträglich aufgestellte Gerätehütten und Spielgeräte etc. dürfen die Nutzung nicht behindern. Durch Beschilderungen sind parkende Autos fernzuhalten.mehr

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Fluchtweg (WEG) / 1 Sicherheitsanforderungen durch den Gesetzgeber

Vom Gesetzgeber werden – abhängig von Nutzungsintensität und Gefährdung – unterschiedlich strenge Sicherheitsanforderungen in Musterbauordnungen, Landesbauordnungen und für besondere Bauten in Garagenbauverordnungen, Hochhausrichtlinien, Gaststättenbauverordnungen, Versammlungsstättenverordnungen, Verkaufsstättenverordnungen, Krankenhausbauverordnungen, Schulbaurichtlinien, ...mehr

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Fluchtweg (WEG) / 3 Bauplanung

Im Zuge der Bauplanung müssen die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt und in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden festgelegt werden. Hierbei unterscheiden sich die oben aufgezählten Verordnungen und Richtlinien im Wesentlichen hinsichtlich der unterschiedlichen Anforderungen für Mindestabstände zwischen Aufenthaltspunkten von Menschen und einem sicheren Ber...mehr

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Fluchtweg (WEG) / 6.1.2 Sicherheitstreppenhäuser

Auch hier dürfen keine brennbaren Gegenstände gelagert werden, die Zugangstüren zu den Verbindungsfluren von Innenbereich und Treppenhaus müssen selbstschließend sein. Die Notbeleuchtung muss auf Funktion geprüft werden, ebenso vorhandene beleuchtete Fluchtweghinweise.mehr

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Fluchtweg (WEG) / 6.1.3 Kellerräume

Fluchtwege müssen von brennbaren Gegenständen freigehalten werden. An allen Zugangstüren – besonders zu Treppenhäusern, Müllräumen, Garagen etc. – müssen an den Brandschutztüren die Schließfunktionen geprüft werden. Keile zum Offenhalten müssen entfernt und Bewohner und Hausmeister belehrt werden. Sofern Belehrungen nicht erfolgreich sind, muss abgewogen werden, ob an viel be...mehr

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Fluchtweg (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Fluchtwege und Rettungswege sind bauliche Einrichtungen und Anlagen, die Flucht und Rettung von Menschen in Brand- und Katastrophenfällen sichern. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung BGH, Urteil v. 23.6.2017, V ZR 102/16: Es gehört zu dem plangerechten Zustand einer Teileigentumseinheit, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfül...mehr

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Fluchtweg (WEG) / 6.2 Gewerbe, Gastronomie, Verkaufsstätten

Hier sollten regelmäßig Planunterlagen und Beschreibungen des Brandschutzkonzepts und der Rettungswege vorliegen. Achtung Fluchtwegfläche Bei Gebäuden, in denen sich regelmäßig fremde, nicht ortskundige Personen (Hotels) oder viele Personen (Versammlungsstätten, Schulen, Bürogebäude, Verkaufsstätten etc.) aufhalten, sind Flucht- und Rettungswegpläne gefordert und müssen dauer...mehr

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Fluchtweg (WEG) / 5 Begriffsbestimmung

Fluchtwege sind Wege (Zimmer, Flure, Treppenhäuser, Notleitern), welche von Personen auf der Flucht in Sicherheitsbereiche (abgeschlossene Treppenhäuser, Außenbereich) ohne fremde Hilfsmittel benutzt werden können. Rettungswege sind Wege, über welche Personen gerettet werden können. Das sind entweder die vorbeschriebenen Fluchtwege oder Ansatzpunkte für Rettungsgeräte der Feu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fluchtweg (WEG) / 4 Aufgaben des Verwalters

Zu den wesentlichen Aufgaben des Verwalters gehört es, die Sicherheit der von ihm verwalteten Objekte zu gewährleisten. Hierzu gehört im Besonderen die Aufgabe, Fluchtwege und Rettungswege funktionsfähig zu halten. Durch laufende Überwachung muss der Verwalter die Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen, die erforderliche Durchgangsbreite von Fluren oder Treppen und d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versicherungen im Wohnungse... / Zusammenfassung

Begriff Die heutige Gebäudeversicherung hat ihren Ursprung in der Feuerversicherung. Als im Mittelalter Brände Städte und Siedlungen verwüsteten und somit unzählige Menschen in Not und Elend stürzten, waren von diesen nur wenige in der Lage, ihr Wohneigentum in eigener Regie wieder aufzubauen. In den meisten Fällen fehlten die finanziellen Mittel. Hilfe konnte nur durch das ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versicherungen im Wohnungse... / 2 Die Gefahren

Der Versicherungsschutz besteht aus einer Dreierkombination mit den Gefahren: Feuer, Leitungswasser (Rohrbruch, Frost) und Sturm/Hagel. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, das Wohngebäude nur gegen einzelne Gefahren zu versichern. Dies kann der Fall sein, wenn z. B. die Gefahr Feuer bereits bei einem Versicherer gedeckt ist und nur noch Leitungswasser und Sturm abgesicher...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nießbrauch / Zusammenfassung

Begriff Bei dem sogenannten Nießbrauch handelt es sich um eine Dienstbarkeit beispielsweise an einem Grundstück oder einer Eigentumswohnung. Das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung steht jedoch nicht dem Nießbraucher zu, sondern verbleibt beim nießbrauchsbelasteten Wohnungseigentümer. Der Nießbraucher ist auch nicht zur Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 44 ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nießbrauch / 1 Grundsätze

Der Nießbrauch ist das unveräußerliche und unvererbliche Recht, Nutzungen aus einer Sache zu ziehen. Der Nießbrauch gewährt seinem Inhaber grundsätzlich die gesamten Nutzungen eines Gegenstands, § 1030 Abs. 1 BGB. Die Person, der ein Nießbrauch an einer Sache eingeräumt ist, hat also ein umfassendes Nutzungsrecht, das auf die Person des Inhabers des Rechts beschränkt ist. Wa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nießbrauch / 5 Zustimmung zu Vereinbarungen

Vereinbarungen der Wohnungseigentümer können den (Nutzungs-)Wert einzelner Wohnungen durchaus mindern. So ist zur Änderung einer Vereinbarung die Zustimmung der dinglich Berechtigten analog §§ 877, 876 Satz 1 BGB stets dann erforderlich, wenn diese von der Änderung der Vereinbarung betroffen sind. Ihre Zustimmung ist nur dann nicht erforderlich, wenn nicht bloß eine wirtscha...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nießbrauch / 3 Stimmrecht

Ob der Nießbraucher ein Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung hat, war lange umstritten. Mit einer Grundsatzentscheidung hat der BGH[1] klargestellt, dass die Belastung des Wohnungseigentums mit einem Nießbrauch das Stimmrecht des Wohnungseigentümers gemäß § 25 Abs. 1 WEG unberührt lässt. Der BGH hat sich auch gegen eine Aufspaltung des Stimmrechts nach Beschlussge...mehr