Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Kosten einer Beschlussklage... / 1 Leitsatz

Die Kosten, die der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in einer Beschlussklage auferlegt werden, gehören zu den Kosten der Verwaltung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG. Die Wohnungseigentümer können etwas Anderes vereinbaren oder nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG beschließen. Fassen die Wohnungseigentümer keinen Umlage-Beschluss gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, entspricht es ordnungsmäßi...mehr

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Beschluss außerhalb der Ver... / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint, es liege ein Nichtbeschluss vor! Ein Verstoß gegen § 23 Abs. 3 Satz 1 WEG führe nicht bloß zur Anfechtbarkeit des Beschlusses. Es handele sich um einen sogenannten Nichtbeschluss, was auch durch die nachfolgende Verkündung durch den Verwalter nicht geheilt werde (Hinweis u. a. auf LG Bremen, Urteil v. 2.10.2020, 4 S 188/19 und AG Stuttgart, Urteil v. 5.8.2022,...mehr

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Versammlung: Ermächtigung z... / 1 Leitsatz

Der Anspruch eines Wohnungseigentümers, dass eine Versammlung einberufen wird, folgt aus § 18 Abs. 2 WEG in Verbindung mit § 24 Abs. 2, Abs. 3 WEG.mehr

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Umlage-Beschluss: Bewusstse... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es zum einen um die Frage, ob es eine Umlagevereinbarung gibt. Zum andern geht es um die Frage, ob ein Umlage-Beschluss einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, wenn den Wohnungseigentümern nicht bewusst ist, dass sie eine Kostenverteilung anordnen, die von einer Umlagevereinbarung oder dem Gesetz abweicht. Reichweite einer Umlagevereinbarung E...mehr

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Berufungsbegründungsfrist: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall hat der Berufungsführer die Frist versäumt, binnen derer die Berufung zu begründen ist. Sein Prozessbevollmächtigter hatte eine Fristverlängerung beantragt, die nur mit Einwilligung des Gegners möglich war. Er hatte auf dessen Einwilligung vertraut, ohne ihn zu fragen. Einwilligung Die Einwilligung hätte der Rechtsanwalt der Gemeinschaft der Wohnungseig...mehr

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Verwaltungsbeiräte: Bestellung / 2 Normenkette

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Umlage-Beschluss: Bewusstse... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Die Gemeinschaftsordnung enthalte, wie vom AG ausgeführt, für die Instandhaltungs- und Modernisierungskosten keine Umlagevereinbarung. Es gelte daher das Gesetz (= § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG). Zwar könnten Wohnungseigentümer nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG einen anderen Umlageschlüssel bestimmen. Den Wohnungseigentümern müsse dann aber bewusst sein, d...mehr

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Verwalter: Nachweis der Ver... / 2 Normenkette

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Teilungserklärung: Genehmig... / 2 Normenkette

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Beschluss: Folgenbeseitigung / 2 Normenkette

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Aufgaben und Befugnisse des... / 2 Normenkette

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Umlage-Beschluss: Mehrbelas... / 2 Normenkette

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Aufgaben und Befugnisse des... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! § 27 Abs. 2 WEG ermächtige die Wohnungseigentümer, die gesetzlichen Rechte und Pflichten des Verwalters für das Innenverhältnis nach § 27 Abs. 1 WEG zu erweitern. Eine inhaltliche Einschränkung dieser Beschlusskompetenz sei dem Gesetzeswortlaut oder den Gesetzesmaterialien nicht zu entnehmen. Die Wohnungseigentümer könnten daher unter anderem Entscheidungen über ...mehr

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Steckersolargeräte: Zulässi... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer einen Anspruch auf eine nachträgliche Gestattung einer baulichen Veränderung – hier: Anbringen eines Steckersolargeräts – hat. Anspruch auf Gestattung Der beklagte Wohnungseigentümer konnte bei der Rechtslage, die für den Fall anwendbar war, nur aus § 20 Abs. 3 WEG einen Anspruch auf eine Gestattung haben....mehr

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Versammlung: Grundsatz der ... / 2 Normenkette

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Versammlung: Ermächtigung z... / 2 Normenkette

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Verwaltungsbeiräte: Bestellung / 6 Entscheidung

AG Eckernförde, Urteil v. 28.9.2023, 6 C 13/23 WEGmehr

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Versammlung: Ermächtigung z... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat Erfolg! K habe einen Anspruch auf Ermächtigung. Das AG verwehre K einen effektiven Rechtsschutz. Ob es vor Erhebung einer Entziehungsklage eines Beschlusses bedürfe, sei umstritten. Da für K jedenfalls die Unsicherheit bestehe, ohne Beschluss in einem späteren Entziehungsverfahren gegebenenfalls zu scheitern, sei ein Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen. Der Ans...mehr

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Umlage-Beschluss: Bewusstse... / 6 Entscheidung

LG Bamberg, Urteil v. 22.12.2023, 41 S 21/23 WEG emehr

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Nachschuss-Beschluss: Geneh... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage der Beschlusskompetenz. Diese "versteckt" sich im Kleid der Auslegung. Nach Ablauf des Kalenderjahres haben die Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse zu bestimmen. Tun sie das, wenn die Gesamtabrechnung und die daraus resultierenden Ein...mehr

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Beschluss außerhalb der Ver... / 2 Normenkette

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Beschluss: Folgenbeseitigung / 6 Entscheidung

LG München I, Urteil v. 21.12.2023, 36 S 659/22 WEGmehr

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Beschwer: Schaffung weitere... / 2 Normenkette

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Teilungserklärung: Genehmig... / 5 Hinweis

Problemüberblick Mit dem durch das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland vom 14.6.2021 eingefügten § 250 BauGB hat der Gesetzgeber für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt (§ 201a Abs. 3 und 4 BauGB) mit dem Ziel einer Erhaltung von Mietwohnraum die Bildung von Wohnungseigentum an Bestandsimmobilien unter ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gestellt. Gemäß § 250 Ab...mehr

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Aufgaben und Befugnisse des... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können die Rechte und Pflichten des Verwalters nach § 27 Abs. 2 WEG durch Beschluss erweitern. Im Fall wird gefragt, ob diese Beschlusskompetenz Grenzen hat und wann ein Beschluss, die Rechte zu erweitern, einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Beschlusskompetenz Der BGH klärt, dass die Beschlusskompetenz umfassend ist. Es gibt also...mehr

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Kosten einer Beschlussklage... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der BGH legt die Umlagevereinbarung anders als das LG aus. Er meint, die Umlagevereinbarung bestimme nur, was ohnehin im Gesetz stehe. Zur Kernfrage (= Kosten einer Beschlussklage) ist er der Ansicht, alle Wohnungseigentümer müssten sich an den Kosten der Gemeinschaft beteiligen. Die Kosten, welche die Gemeinschaft aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung im Ver...mehr

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Steckersolargeräte: Zulässi... / 2 Normenkette

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Versammlung: Ermächtigung z... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K beantragt eine Beschlussersetzung. Er will vom AG ermächtigt werden, eine Versammlung einzuberufen. Dort sollen sich die Wohnungseigentümer mit dem Antrag befassen, von Wohnungseigentümer Z die Veräußerung seines Wohnungseigentums zu verlangen. Das AG weist die Klage ab. Zur Begründung gibt es an, es handele sich um eine Zweiergemeinschaft. Der andere Wo...mehr

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Steckersolargeräte: Zulässi... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat Erfolg! Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe keinen Anspruch auf Rückbau. Zwar habe B keinen Anspruch aus § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WEG. Denn die Anlage diene nicht dem Einbruchsschutz. Auch habe B eine bauliche Veränderung vorgenommen. B stehe jedoch ein Anspruch auf Gestattung der baulichen Maßnahme gem. § 20 Abs. 3 WEG zu. Dieser Anspruch hindere n...mehr

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Erhaltung: Aufgabe der Geme... / 2 Normenkette

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Nachschuss-Beschluss: Geneh... / 2 Normenkette

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Nachschuss-Beschluss: Geneh... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss sei nicht nichtig! Die Wohnungseigentümer müssten nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zwar über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse beschließen. Richtig sei auch, dass nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG nur Zahlungspflichten Gegenstand des Beschlusses seien ("Abrechnungsspitzen"). Der BGH habe aber bereits entschieden,...mehr

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Umlage-Beschluss: Kostenver... / 2 Normenkette

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Umlage-Beschluss: Bewusstse... / 2 Normenkette

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Verwaltervertrag: Kein Vert... / 2 Normenkette

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Steckersolargeräte: Zulässi... / 1 Leitsatz

Bei der Frage der Beeinträchtigung im Sinne von § 20 Abs. 3 WEG kommt es bei einer vorhandenen baulichen Veränderung nicht auf den Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung an, sondern auf den Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme.mehr

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Umlage-Beschluss: Kostenver... / 1 Leitsatz

§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG ermöglicht eine Kostenverteilung nach dem Objektprinzip auch dann, wenn die abzurechnenden Kosten unabhängig von der Wohnungsgröße und dem Wert der Wohnung anfallen.mehr

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Umlage-Beschluss: Bewusstse... / 1 Leitsatz

Ein Umlage-Beschluss gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG entspricht nur dann einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn den Wohnungseigentümern bei der Beschlussfassung bewusst ist, dass sie mit dem Beschluss eine Kostenverteilung anordnen, die von einer Umlagevereinbarung oder dem Gesetz abweicht.mehr

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Umlage-Beschluss: Mehrbelas... / 1 Leitsatz

Die Änderung des Umlageschlüssels gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG ist nicht bereits deshalb ordnungswidrig, weil sie zu finanziellen Mehrbelastungen einzelner Wohnungseigentümer im Vergleich zu anderen führt, sondern erst, wenn eine treuwidrige Ungleichbehandlung eines einzelnen Eigentümers oder einer Eigentümergruppe gegeben ist, die insoweit zu einem unbilligen Sonderopfer fü...mehr

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Kosten einer Beschlussklage... / 2 Normenkette

§§ 16 Abs. 2 Satz 1, 28 Abs. 1 Satz 1, 44 Abs. 1, 47 WEGmehr

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Wohngebäudeversicherung: Ab... / 2 Normenkette

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Hausgeldklage: Prüfung der ... / 2 Normenkette

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Verwaltervertrag: Kein Vert... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Zwischen den Parteien habe kein Schuldverhältnis bestanden, kraft dessen der Verwalter eine Auskehrung der auf das Sondereigentum entfallenden Entschädigungszahlung des Gebäudeversicherers vorzunehmen hatte. Vertragsparteien des Verwaltervertrags seien die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und B. Auch aus der Amtsstellung des B folge keine gesetzliche Leistung...mehr

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Teilungserklärung: Genehmig... / 4 Die Entscheidung

Das OLG sieht das so! Das Genehmigungserfordernis aus § 250 BauGB stehe entsprechend § 878 BGB dem Vollzug allerdings nur dann entgegen, wenn es zum Zeitpunkt der Antragstellung bestanden habe. Zwar werde eine Teilungserklärung in § 878 BGB nicht erwähnt. Wegen der vergleichbaren Interessenlage sei § 878 BGB aber entsprechend anwendbar (Hinweis u. a. auf BGH, Beschluss v. 12...mehr

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Umlage-Beschluss: Mehrbelas... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Beschluss halte sich im Rahmen des den Wohnungseigentümern bei der Beschlussfassung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG zustehenden weiten Ermessens. Es sei im Grundsatz nicht zu beanstanden, wenn die Wohnungseigentümer beschlössen, dass jeder Wohnungseigentümer die Kosten der Reinigung der Abflussrinnen auf "seinem" Balkon selbst zu tragen habe. Insoweit sei nämli...mehr

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Kosten einer Beschlussklage... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 8 Wohnungseigentumsrechte (Einheiten). In der Gemeinschaftsordnung aus dem Jahr 2019 findet sich eine Umlagevereinbarung. Danach sind "Verwaltungskosten" zu gleichen Teilen auf die Einheiten umzulegen. Im Jahr 2021 greifen 3 Wohnungseigentümer einen Beschluss an. Ihre Klage hat Erfolg. Nach der Entscheidung muss die Gemeinschaft der W...mehr

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Versammlung: Grundsatz der ... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! Die Beschlüsse widersprächen einer ordnungsmäßigen Verwaltung, weil er unter Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit gefasst worden sei. Grundsätzlich seien zur Teilnahme an Versammlungen (§ 23 WEG) lediglich die Wohnungseigentümer berechtigt. Die Anwesenheit Dritter sei möglich, aber nur ausnahmsweise zulässig, beispielsweise, wenn dies im ...mehr

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Umlage-Beschluss: Bewusstse... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K wendet sich primär gegen einen "Grundlagenbeschluss zur Baumaßnahme und Finanzierung für Aufzuganlagen sowie Notruf- und Wartungsvertrag". Dieser lautet: "Die Kosten für die Modernisierung der 2 Aufzugsanlagen einschließlich der weiter anfallenden Kosten für etwaige Elektroarbeiten werden durch eine Sonderumlage finanziert, über die ein gesonderter Besch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag: Kein Vert... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob der Verwaltervertrag Schutzwirkung zugunsten der einzelnen Wohnungseigentümer entfaltet. Das wurde bis zum 1.12.2020 bejaht. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte sich daran nichts ändern. Beispielsweise in der abschließenden Beratung des WEMoG hieß es vom Abgeordneten Dr. Fechner (Berichterstatter der SPD): "Und wir stärken...mehr

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Umlage-Beschluss: Mehrbelas... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann ein Umlage-Beschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG ordnungsmäßig ist. Umlage-Beschluss: Ordnungsmäßigkeit Den Wohnungseigentümern ist bei Änderungen des geltenden Umlageschlüssels ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt. Eine Änderung ist nicht an das Vorliegen eines sachlichen Grundes als eigene, von der ordnungsmäßigen Verw...mehr