Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.5 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 438 Die Erfüllung des Unternehmenszwecks muss schließlich einen "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 AO)" erfordern.[1] § 14 AO lautet wie folgt: Zitat Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. D...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Steuererstattungsansprüche (§ 10 Abs. 1 S. 3 ErbStG)

Rz. 40 § 10 Abs. 1 S. 3 ErbStG ist durch Art. 34 Jahressteuergesetz 2020[1] neu gefasst worden. Während Einkommensteuerschulden aus dem Todesjahr des Erblassers stets als abzugsfähige Erblasserschulden i. S. d. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG eingestuft worden sind, sah der BFH die Erstattungsforderung für das Todesjahr des Erblassers nicht als steuerbar an, da der Erstattungsanspr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.2.1 Betriebsaufspaltungen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. a Fall 1 ErbStG)

Rz. 361 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Altendorf, Erbschaftsteuerliche Behandlung von Grundstücken in Fällen der Betriebsaufspaltung, GmbH-StB 2021, 19; Braun, Betriebsaufspaltung im neuen Erbschaftsteuerrecht – Problemhinweise und erste Gestaltungsempfehlungen auf der Praxis, Ubg. 2009, 647; Broemel/Klein, Neue BFH-Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.2 Schwebende und mit dem Erbfall entstandene Verbindlichkeiten

Rz. 140 Zivilrechtlich liegen Erblasserschulden auch bei den mit oder nach dem Erbfall entstehenden Verpflichtungen vor, sofern ihr Verpflichtungsgrund in der Person des Erblassers gegeben war. Die Abzugsfähigkeit derartiger Verbindlichkeiten i. R. d. § 10 Abs. 5 ErbStG folgt nicht strikt dem Zivilrecht, sondern nur unter Berücksichtigung des Stichtagsprinzips (§§ 9, 11 ErbS...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.5.2.2 Junge Finanzmittel

Rz. 560 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bernhard, Geleistete Anzahlungen sind kein begünstigungsschädliches Verwaltungsvermögen, DStR 2021, 1089; Dorn/Scharfenberg, Offene Fragen im Zusammenhang mit dem Finanzmittelfreibetrag i. S. d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG, ZEV 2022, 448; Diers, Konzerninterne Einlagen in der Verbundvermögensaufstellung nach § 13b Abs....mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.4.2 Verpflichtung zur Übertragung auf gebundene Anteilseigner (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Fall 2 ErbStG)

Rz. 195 Die für die Zusammenrechnung erforderliche Verfügungsbeschränkung liegt auch dann vor, wenn der Erblasser bzw. Schenker und die weiteren Gesellschafter verpflichtet sind, die Anteile "ausschließlich auf andere derselben Verpflichtung unterliegende Anteilseigner zu übertragen".[1] Rz. 196 Nach dem Gesetzeswortlaut muss der Erwerber im Zeitpunkt der Anteilsübertragung b...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Allgemeines

Rz. 111 Der in § 10 Abs. 5 ErbStG verwendete Begriff der "Nachlassverbindlichkeiten" entspricht der Ausdrucksweise des § 1967 BGB. Bürgerlich-rechtlich gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten zum einen die sog. Erblasserschulden [1] und ferner die sog. Erbfallschulden.[2] Hierbei ist zivilrechtlich zwischen den unmittelbaren Erbfallschulden[3] und den erst nach dem Erbfall e...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.5.1 Überblick

Rz. 532 Im Rahmen des Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetzes 2013 [1] wurde der Begriff des Verwaltungsvermögens u. a. um Finanzmittel (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG) erweitert. Der Gesetzgeber hat damit vor allem auf das weit verbreitete Gestaltungsmodell der Cash-GmbH reagiert. Rz. 533 Nach der damaligen Neuregelung gehörte zum Verwaltungsvermögen auch "der gemeine Wert de...mehr

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Vermittler / 7.2 Vermittlung von Personenbeförderungsleistungen im Luftverkehr

Nach § 4 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b UStG ist die Vermittlung grenzüberschreitender Personenbeförderungen im Luftverkehr steuerfrei, wenn sie nicht gegenüber dem Reisenden erfolgt.[1] Reisebüros können den Verkauf von Einzelflugscheinen für grenzüberschreitende Flüge an Reisende nach Abschn. 4.5.2 Abs. 1 bzw. nach Abschn. 4.5.3 Abs. 2 UStAE als eine steuerfreie Vermittlungsleistu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3.1 Überblick

Rz. 72 Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehört das "inländische Betriebsvermögen".[1] Die Vorschrift galt seit dem 1.1.2009 inhaltlich zunächst weitgehend unverändert. Rz. 72a Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.6.2021[2] wurde jetzt aber der Verweis auf Beteiligungen an einer Gesellschaft geändert. Danach kommt es nicht mehr...mehr

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ABC-Analyse / 4 Maßnahmenbeispiele abhängig von der Klassifizierung

Die ABC-Analyse-Ergebnisse für den beispielhaft dargestellten Materialverbrauch geben folgende Hinweise: A-Positionen gehören ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Maßnahmen der zielgerichteten Beschaffung, Lagerhaltung und eventueller Substitution sind z. B.: Markt- und Einkaufspreise beobachten, ggf. auch international, regelmäßig Angebote einholen, auch international, härtere Preis...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Betriebliche Veranlassung dem Grunde nach

Im ersten Schritt erfolgt die Prüfung der betrieblichen Veranlassung. Eine gesonderte Verrechnung für Leistungen außerhalb des gesellschaftsrechtlichen Verhältnisses ist möglich, wenn diese im Fremdvergleich denkbar ist, im Voraus ein entgeltliches Leistungsverhältnis vereinbart wird, die Leistung eindeutig abgrenzbar und messbar ist, die Leistung im Interesse der empfangenden P...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Beispiele zur Direktabrechnung (aus Praxisfällen)

Praxis-Beispiel Fall 1 – Managementdienstleistungen Der im Maschinenbau tätigen D-GmbH werden von der US-Muttergesellschaft folgende Management-Gebühren in Rechnung gestellt: Gebühren für das Recht, den Konzernnamen zu führen (4 % Umsatzlizenz). Gebühren für Hilfestellungen bei der Auswahl und der Einstellung von leitenden Mitarbeitern (Abrechnung auf cost plus). Gebühren für di...mehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.8.4 Substanzwertverfahren

Bei der Substanzwertmethode wird das Vermögen des Unternehmens mit dem Wiederbeschaffungswert oder dem Liquidationswert bewertet. Von dem so ermittelten Wert werden die Schulden des Unternehmens abgezogen. Zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts wird das betriebsnotwendige Vermögen anhand der Inventarliste mit seinen Wiederbeschaffungskosten bewertet. Nicht betriebsnotwend...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Optimierung der Steuerbelastung bei einer unvermeidbaren Funktionsverlagerung

Ist eine Funktionsverlagerung im engeren Sinne nicht zu vermeiden, d. h. ist der Preis nach § 1 Abs. 3 AStG zu ermitteln, verbleiben dennoch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der steuerlichen Belastungen sowohl im In- als auch Ausland. Eine Übersicht zeigt die Möglichkeiten auf: Während die inländische Disposition regelmäßig durch Finanzierungsfragen bestimm...mehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.10 Psychologische Aspekte der Unternehmensnachfolge

Probleme bei der Umsetzung des Nachfolgekonzepts ergeben sich in der Mehrzahl der Fälle aus psychologischen und emotionalen Konflikten zwischen Übernehmer und Übergeber, z. B. durch unterschiedliche, altersbedingte Wertvorstellungen und Lebenseinstellungen ("Generationenkonflikt"), durch unterschiedliche Vorstellungen über kurz- und langfristige Unternehmensziele sowie die A...mehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.4 Erstellung des Nachfolgekonzepts

Bei der Erarbeitung des Nachfolgekonzepts sollte die Verwirklichung der persönlichen Nachfolgeziele des Mandanten im Vordergrund stehen und nicht nur die Optimierung steuerlicher Aspekte. Deshalb sollte mit dem Mandanten besprochen werden, welche vorrangigen Ziele mit der Nachfolgeregelung angestrebt werden. Dabei ist meist das familiäre Umfeld des Mandanten von besonderer B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.2 Waren oder Dienstleistungen

14.2.2.2.1 Waren Rz. 203 Die steuerbegünstigten Personalrabatte können sich auf Waren oder Dienstleistungen beziehen. Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist der Begriff der Ware weit auszulegen. Darunter fallen nicht nur bewegliche Sachen aller Art, die Gegenstand des Handelsverkehrs sind, sondern darüber hinaus alle Vermögensgegenstände, die im Verkehr, wenn au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.2.1 Waren

Rz. 203 Die steuerbegünstigten Personalrabatte können sich auf Waren oder Dienstleistungen beziehen. Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist der Begriff der Ware weit auszulegen. Darunter fallen nicht nur bewegliche Sachen aller Art, die Gegenstand des Handelsverkehrs sind, sondern darüber hinaus alle Vermögensgegenstände, die im Verkehr, wenn auch nur selten od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 9.2 Üblicher Endpreis

Rz. 144 Der Wert der Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG ist anhand der tatsächlichen Endpreise zu ermitteln. Der Endpreis entstammt dem Wettbewerbsrecht. Maßgebend für die Preisauszeichnung ist gem. § 1 PAngV der Preis, der einschließlich USt zu zahlen ist. Der Endpreis ist der Preis, der im allgemeinen Geschäftsverkehr von dem Letztverbraucher (Endverbraucher) am Markt al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.3.1 Leistung des Arbeitgebers

Rz. 208 Steuerbegünstigt ist nur die verbilligte Abgabe von Waren und Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. Der Arbeitgeber darf somit grundsätzlich nur solche Waren und Dienstleistungen mit begünstigtem Rabatt an seine Arbeitnehmer abgeben, die zu seinem normalen Sortiment bzw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 8.2 Einnahmen, die nicht in Geld bestehen

Rz. 135 § 8 Abs. 2 EStG gilt für die Bewertung zufließender Güter jedweder Art, gleichgültig ob sie verbilligt oder unentgeltlich gewährt werden. Maßgeblich sind gem. § 8 Abs. 2 S. 1 EStG grundsätzlich die um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreise am Abgabeort. Bei Arbeitnehmern, für deren Sachbezüge die SvEV [1] Werte bestimmt, sind diese Werte maßgebend (Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.2.2 Dienstleistungen

Rz. 204 Der Begründung zum Entwurf des StReformG 1990[1] lässt sich zum Begriff der Dienstleistungen i. S. v. Abs. 2 nichts entnehmen. Vom Wortlaut her knüpft die Regelung an die Leistung von "Diensten", d. h. an die Bestimmungen über den Dienstvertrag nach den §§ 611ff. BGB an. Gegenstand eines bürgerlich-rechtlichen Dienstvertrags können sowohl unselbstständige (abhängige)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 9.4 Minderung um übliche Preisnachlässe

Rz. 152 Nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG ist von dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis auszugehen (Rz. 4). Der Regelung kommt weitgehend klarstellende Bedeutung zu, da auf die üblicherweise gezahlten Entgelte abzustellen ist und die im normalen Geschäftsverkehr üblichen Preisnachlässe zu berücksichtigen sind (Rz. 142). Rz. 153 Für die Abgabe von Waren und Diens...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.3.2 Leistung vom Arbeitgeber hergestellt, vertrieben oder erbracht

Rz. 209 Abs. 3 verlangt nach h. M. (zur abweichenden Auffassung Rz. 209b), dass der Arbeitnehmer die ihm zugeflossenen geldwerten Vorteile vom Arbeitgeber erhalten hat, der die Waren selbst hergestellt oder die Dienstleistungen selbst erbracht hat. Vorteile, die der Arbeitnehmer, aufgrund des Dienstverhältnisses oder auf Veranlassung des Arbeitgebers, von dritter Seite erhäl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.3.1 Endpreis des Arbeitgebers

Rz. 212 Bietet der Arbeitgeber die nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellten, vertriebenen oder erbrachten Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr an, kann dieser Preis zugrunde gelegt werden. Maßgebend ist der Letztverbraucherpreis (Konsumentenpreis). Nicht entscheidend sind die Anschaffungs- oder Herste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.4 Zusammenhang zum Dienstverhältnis

Rz. 211 Der Arbeitnehmer muss die Waren oder Dienstleistungen aufgrund seines mit dem Arbeitgeber geschlossenen Dienstverhältnisses erhalten. Die in Abs. 3 genannten Vorteile müssen daher durch die Leistung des Arbeitnehmers veranlasst sein, sodass Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitnehmer lediglich "bei Gelegenheit" erhält, nicht unter Abs. 3 fallen. Preisnachlässe,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.3.2 Endpreis des nächstansässigen Abnehmers

Rz. 216 Bietet der Arbeitgeber (Hersteller, Großhändler) die Waren oder Dienstleistungen nicht fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr an, sind die Letztverbraucherpreise des dem Abgabeort nächstansässigen Abnehmers im allgemeinen Geschäftsverkehr maßgebend. Abgabeort ist dort, wo die Vorkehrungen für die Rabattgewährung getroffen werden.[1] Entscheidend is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.1 Vereinbarkeit mit Art. 3 GG

Rz. 199 Gegen § 8 Abs. 3 EStG werden unter folgenden Gesichtspunkten verfassungsrechtliche Bedenken erhoben[1]: Begünstigung der Bezieher von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gegenüber den Beziehern anderer Einkünfte. Diese Ungleichbehandlung ist im Ergebnis nicht zu beanstanden, da der bei Gewinneinkünften anzusetzende Teilwert keinen Unternehmerlohn enthält und so...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.6 Rabattfreibetrag

Rz. 223 Der um 4 % gekürzte Letztverbraucherpreis abzüglich des vom Arbeitgeber gezahlten Entgelts bildet den steuerlich maßgeblichen geldwerten Vorteil (R 8.2 Abs. 2 S. 8 LStR 2023). Mit dem Abschlag sollen Bewertungsungenauigkeiten, die zulasten des Arbeitnehmers gehen könnten, ausgeglichen werden.[1] Dieser Personal- oder Belegschaftsrabatt ist steuerfrei, soweit er bei d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.4 Wahlrecht

Rz. 220 Bietet der Arbeitgeber neben dem Einzelhandel (seinen Abnehmern) auch im allgemeinen Geschäftsverkehr Waren und Dienstleistungen Letztverbrauchern an, werden i. d. R. zwischen den Letztverbraucherpreisen des Arbeitgebers und den Einzelhandelspreisen des nächstansässigen Abnehmers keine ins Gewicht fallenden Preisdifferenzen auftreten. Grundsätzlich besteht jedoch ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Die Vorschrift wurde durch das AltEinkG v. 5.7.2004[1] in Abs. 2 materiell und in Abs. 1 und Abs. 4 redaktionell geändert; die materiellen Änderungen galten ab 1.1.2005.[2] In Abs. 2 Buchst. a wurde – klarstellend[3] – verdeutlicht, dass nur kapitalgedeckte Altersversorgungen (ggf. entsprechende Teilversorgungen) gefördert werden. § 82 Abs. 2 Buchst. b EStG schließt in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.4 Elektrofahrzeuge

Rz. 158i Die Privatnutzung von Elektrofahrzeugen hat der Gesetzgeber im besonderen Maße begünstigt, um die Anschaffung derartiger Fahrzeuge zu fördern. Bereits durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] wurde § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und 3 EStG um Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ab dem 1.1.2013 ergänzt. Die Regelung war zunächst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 8.1 Grundsatz und Allgemeines

Rz. 134 § 8 Abs. 2 EStG dient der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Diejenigen Stpfl., denen Einnahmen nicht in Geld, sondern in geldwerten Gütern zufließen, sollen denjenigen gleichgestellt werden, die ihre Einnahmen unmittelbar in Geld beziehen. Es handelt sich insoweit um eine Bewertungsvorschrift für alle Einnahmen, die nicht in Geld bestehen. Bei der Bewertung der geldwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 8 Abs. 1 EStG gilt, von einer redaktionellen Verweisungsänderung durch das EStReformG v. 5.8.1974[1] abgesehen, unverändert seit dem EStG 1934. Rz. 2 § 8 Abs. 2 S. 1 EStG galt ebenfalls seit dem EStG 1934 unverändert bis zum Inkrafttreten des StReformG 1990 v. 25.7.1981.[2] Danach wird für die Bewertung der Sachbezüge anstelle der "Mittelpreise des Verbrauchsorts" auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.1 Allgemeines und Verhältnis zu den Abs. 1 und 2

Rz. 200 § 8 Abs. 3 EStG erfordert wie Abs. 2 eine steuerbare Einnahme nach Abs. 1, schafft also keinen eigenen Einkünftetatbestand.[1] Die Vorteilsgewährung muss daher – im weitesten Sinne – als Gegenleistung für die Leistung des Arbeitnehmers zu bewerten sein. Preisnachlässe, die nicht durch die Leistung des Arbeitnehmers veranlasst sind, sind daher nicht steuerbar. Dies wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.2.2.4 Vorteilszuwendung durch Dritte

Rz. 127 Eine Einnahme kann auch dann durch die Leistung des Stpfl. veranlasst sein, wenn die Zahlung von einem Dritten, der nicht Empfänger der Leistung ist, erfolgt. Entscheidend ist, ob ein innerer Zusammenhang zu der Leistung des Stpfl. besteht, soweit der Dritte die Zuwendung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringt.[1] Davon abzugrenzen sind Leistungen, die auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.1 Begriff

Rz. 72 Unter Gütern in Geldeswert sind Wirtschaftsgüter aller Art zu verstehen. Anders als der Einlagebegriff gem. § 4 Abs. 1 EStG umfasst der Einnahmebegriff gem. § 8 Abs. 1 EStG aber nicht nur bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter, sondern darüber hinaus alle Sachleistungen und Vorteile, auch bloße Nutzungsvorteile, die einen in Geld bestimmbaren Wert (Geldeswert) besitzen....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 9.1 Anwendungsbereich

Rz. 140 Die Bewertung von Sachbezügen hat mit den "üblichen Endpreisen am Abgabeort" zu erfolgen. Dieses ist der Preis, der üblicherweise im allgemeinen Geschäftsverkehr für eine identische Ware vom Letztverbraucher gefordert wird. .[1] Dabei sind Preisnachlässe, die im allgemeinen Geschäftsverkehr üblicherweise, d. h. an jedermann gewährt werden, ebenfalls zu berücksichtigen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 15 ABC der Sachbezüge

Rz. 250 Aktien, Vermögensbeteiligungen Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Aktienoptionsrechte aufgrund des Dienstverhältnisses, ergibt sich die Frage, wann dieser Vorgang steuerlich relevant ist. Zunächst ist zu unterscheiden zwischen handelbaren Aktienoptionsrechten, die an einer Wertpapierbörse gehandelt werden, und anderen Aktienoptionsrechten. Bei beiden Forme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.1 Listenpreis

Rz. 158 § 8 Abs. 2 S. 2 EStG enthält eine Rechtsfolgenverweisung auf die 1-%-Methode in § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG [1], erfordert somit zunächst die Existenz eines geldwerten Vorteils. Dementsprechend sind lediglich die Rechtsfolgen von § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Ansatz i. H. v. monatlich 1 % des auf 100 EUR abgerundeten Bruttolistenpreises) anzuwenden. Aus § 8 Abs. 2 EStG ergibt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 5 Ausnahmen von der Bescheinigungspflicht (§ 92 S. 2 und 3 EStG)

Rz. 14 Durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz[1] wurden die bis dahin lediglich in § 92 S. 2 EStG erhaltenen Regelungen mit Wirkung ab 2014 durch § 92 S. 2 und S. 3 EStG ersetzt. Hintergrund ist die alleinige und dauerhafte Übernahme der Führung des Wohnförderkontos durch die zentrale Stelle (Rz. 10). Rz. 15 Voraussetzung für die Befreiung von der jährlichen Bescheinigu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 3.4 Beiträge und Tilgungsleistungen im Ausland Pflichtversicherter sowie von Beschäftigten internationaler Institutionen

Rz. 15 Durch die Beschränkung des Kreises der Förderberechtigten in § 10a EStG [1] auf die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten ab dem Vz 2010, musste für die bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls förderberechtigten Personen, welche als unbeschränkt Stpfl. Pflichtmitglieder in einem ausl. gesetzlichen Alterssicherungssystem waren, eine Bestandss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 1 Regelungsübersicht

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt, welche Beitragsleistungen als Altersvorsorgebeiträge gefördert werden und damit nicht nur als Bemessungsgrundlage für die Förderung nach Abschn. XI, sondern über die sog. Günstigerprüfung auch für den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG in Betracht kommen. Im Einzelnen enthält § 82 EStG folgende Regelungen: Abs. 1 benennt die förderungsfähigen L...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.2.2.5 Erstattete Werbungskosten oder Einnahmen

Rz. 127e Gesetzlich nicht normiert und in der Literatur strittig behandelt ist die Frage, ob in einem Folgejahr zurückgezahlte Einnahmen als "negative Einnahmen" bzw. "Werbungskosten" zu behandeln sind.[1] Zum Rückfluss bzw. zur Erstattung von als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen hat der BFH in st. Rspr. entschieden, dass diese als Einnahme bei der Einkunftsart zu erf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 13 Freigrenze (Abs. 2 S. 11)

Rz. 193 Nach § 8 Abs. 2 S. 11 EStG waren bis 2021 Sachbezüge bis 44 EUR im Monat steuerfrei. Die Freigrenze wurde durch das JStG 2020 ab Vz 2022 auf 50 EUR im Monat erhöht.[1] Rz. 193a Die Regelung wurde 1996 zur Steuervereinfachung (Bagatellregelung) für die Fälle eingeführt, in denen der Rabattfreibetrag (§ 8 Abs. 3 EStG) nicht anwendbar ist. Für sie bestand ein dringender ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 2 Funktion der Bescheinigung

Rz. 2 Die Bescheinigungspflicht ist sachlich gesehen im Wesentlichen eine Unterrichtungspflicht. Als Bescheinigung wird gemeinhin ein Dokument bezeichnet, das den Empfänger in die Lage versetzen soll, einem Dritten gegenüber den Nachweis über die "bescheinigten" Umstände zu erbringen. Dazu dient die Bescheinigung des § 92 EStG nicht. Allenfalls hinsichtlich S. 1 Nr. 1 käme i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 7 Nachzahlung von Beiträgen für frühere Beitragsjahre

Rz. 31 Die Regelungen in § 82 Abs. 5 EStG wurden mit Wirkung ab Vz 2014 durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Rz. 3d) ohne inhaltliche Änderungen aus dem bisherigen § 52 Abs. 64 EStG übernommen.[1] Ursprünglich waren diese als § 52 Abs. 63b EStG durch das Beitreibungsri...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 2.1 Vorstellungsgespräch: Fragerecht nach der Religionszugehörigkeit

Im Bereich des allgemeinen (also nicht Kirchen-)Arbeitsrechts liegt keine Rechtsprechung zu Fragen zur Religionszugehörigkeit vor, die Arbeitgeber in Bewerbungsgesprächen stellten. In Betracht kommen Fragen wie "Halten Sie Gebetszeiten ein?".[1] Derartige Fragen dürften grundsätzlich ein diskriminierungsrelevantes Indiz i. S. v. § 22 AGG begründen, das eine Benachteiligung w...mehr