Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Frotscher/Geurts, EStG § 85... / 4 Anspruchszuordnung bei miteinander verheirateten oder verpartnerten Eltern (Abs. 2)

Rz. 13 Für Eltern, die die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nach § 26 Abs. 1 EStG erfüllen – die tatsächliche Zusammenveranlagung wird nicht vorausgesetzt (§ 79 EStG Rz. 13) –, enthielt § 85 Abs. 2 S. 1 EStG schon seit Einführung der Altersvorsorgezulage eine besondere Zuordnungsregelung: Danach wird die Kinderzulage für Kinder, die zu beiden Eltern in einem Kind...mehr

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Kontrollverfahren / 1 Zusammenarbeit der Finanzbehörden

Während bis zum Beginn des Binnenmarktes eine direkte Kontrolle der Warenbewegungen an den Grenzen möglich war, kann die ordnungsgemäße Besteuerung seit dem Wegfall der Grenz- und Zollkontrollen nur noch unmittelbar im Unternehmen des Erwerbers geprüft werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass die jeweilige nationale Finanzverwaltung bei der Finanzverwaltung des Mitglie...mehr

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Umsatzsteuer-Identifikation... / 3.1 Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Erwerben

Voraussetzung der innergemeinschaftlichen Lieferung ist u. a. das körperliche Gelangen des Liefergegenstands in einen anderen Mitgliedstaat und die Verwendung einer ausländischen USt-IdNr. durch den Abnehmer, wobei der Unternehmer dies zu belegen und buchmäßig nachzuweisen hat, sowie beides in der Zusammenfassenden Meldung angeben muss.[1] Die ausländische USt-IdNr. symbolis...mehr

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Umsatzsteuer-Identifikation... / 8 USt-IdNr. und die Zuordnung von Lieferungen im innergemeinschaftlichen Reihengeschäft

Die Bedeutung der USt-IdNr. für das innergemeinschaftliche Reihengeschäft folgt aus der (widerlegbaren) Vermutung des § 3 Abs. 6a Satz 4, 5 UStG; danach wird die Warenbewegung bei Beförderung durch den Zwischenhändler der Lieferung an den Zwischenhändler zugeordnet. Für den Zwischenhändler bedeutet dies, dass für die von ihm ausgeführte Lieferung keine Steuerbefreiung gilt. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 3.6 Übergangsregelungen

Rz. 20 § 79 S. 3 EStG enthält ab dem Vz 2014 inhaltlich unverändert Übergangsregelungen, die bislang in § 52 Abs. 63a S. 1 EStG enthalten waren (Rz. 3e) und die parallel in den neuen § 10a Abs. 6 EStG (§ 10a EStG Rz. 100a) übernommenen Übergangsregelungen ergänzen. Ursprünglich waren diese ins Gesetz aufgenommen worden, um beim Wegfall des Anknüpfungspunkts der unbeschränkte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 5 Übergangsregelungen (Abs. 5)

Rz. 25 Mit Wirkung ab Vz 2014[1] wurden die bis dahin in § 52 Abs. 64 EStG enthaltenen Regelungen ohne inhaltliche Änderungen in den neu eingefügten § 86 Abs. 5 EStG übernommen. Sie ergänzen die gleichzeitig in § 10a Abs. 6 EStG (§ 10a EStG Rz. 100a) und § 79 S. 3 EStG (§ 79 EStG Rz. 20) übernommenen Regelungen aus den früheren Übergangsvorschriften in § 52 EStG. Durch die B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 3.3 Besoldungsempfänger und Gleichgestellte

Rz. 10 Die Maßnahmen der Rentenstrukturreform wurden maßstabsgleich auf die Versorgung der Besoldungsempfänger übertragen und die Besoldungsempfänger im Gegenzug in den Kreis der Begünstigten nach §§ 10a, 79ff. EStG einbezogen (§ 10a EStG Rz. 44ff.). Besoldungsempfänger sind im Wesentlichen Beamte des Bundes, der Länder und Gemeinden, Gemeindeverbände und öffentlich-rechtliche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.2 Bemessungsgrundlage (Abs. 1 S. 2)

Rz. 5 Bemessungsgrundlage für den Mindesteigenbeitrag sind die rentenversicherungspflichtigen bzw. diesen gleichgestellten Einnahmen: bei Rentenversicherungspflicht die erzielten beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. SGB VI (§ 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG), bei Besoldungsempfängern und Empfängern von Amtsbezügen die bezogenen Besoldung und Amtsbezüge (§ 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 84 Grundzulage

Rz. 1 Die Zulage setzt sich aus der Grundzulage nach § 84 EStG und ggf. einer Kinderzulage nach § 85 EStG zusammen. Beide Zulagen waren in der Übergangszeit bis 2008 wie folgt gestaffelt: Rz. 1a Seit dem Beitragsjahr 2008 betrug die Grundzulage 154 EUR. Ab dem Beitragsjahr 2018 beträgt die Gru...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Verletzung der Verschwiegenheitspflicht – Ausschluss aus dem Personalrat

Leitsatz Auch die einmalige Verletzung der Schweigepflicht durch Weitergabe von dienstlich erlangten vertraulichen Informationen an Dritte kann zum Ausschluss von Personalratsmitgliedern aus dem Gremium führen. Sachverhalt Die antragstellende Dienststelle warf der Personalratsvorsitzenden (Beteiligte zu 1) vor, eine vertrauliche Mitteilung einer Bediensteten publik gemacht und somit ihre Verschwiegenheitspflicht verletzt zu haben. Es ging hierbei um einen Vorfall aus Juni 2022. Die im Berufstrai...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.15 Art. 95 ff. ZollBefrVO: Zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken eingeführte Waren

Rz. 92 EUStfrei nach § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 95 ZollBefrVO vorbehaltlich der Art. 96 bis 101 ist die Einfuhr von Gegenständen, die zur Bestimmung ihrer Zusammensetzung, Beschaffenheit oder anderer technischer Merkmale für Informationszwecke, industrielle oder kommerzielle Forschungszwecke geprüft, analysiert oder erprobt werden sollen. Als Zweck darf nicht die Absatzf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.9 § 10 EUStBV i. V. m. Art. 105 ZollBefrVO: Behältnisse und Verpackungen; Verpackungsmittel zum Verstauen und Schutz von Waren während der Beförderung

Rz. 134 Gem. Art. 105 der ZollBefrVO ist die Einfuhr von Verpackungsmitteln zum Verstauen und Schutz von Gegenständen während ihrer Beförderung abgabenfrei. Verpackungsmittel i. S.d. Vorschrift sind Seile, Stroh, Planen, Papier und Pappe, Holz, Kunststoff, Säcke, Matten, Gewebe und ähnliche Gegenstände (Holzwolle, Plastikfolie, Metallbänder)[1], die zum Verstauen und zum Schu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.15 Art. 235f. UZK-DA: Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung und andere Waren

Rz. 188 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 235 UZK-DA für Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstungen bewilligt, die für Zwecke der Ausbesserung und Wartungsarbeiten einschließlich Überholungen, Einstellarbeiten und Maßnahmen zum Erhalt für in die vorübergehende Verwendung übergeführten Waren verwendet werden. Trotz der aufgezählten Fälle in Art. 207-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.14 Art. 90 ff. ZollBefrVO: Waren für Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen

Rz. 90 EUStfrei nach § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 90 ZollBefrVO ist vorbehaltlich der Art. 91-94 ZollBefrVO Waren/Gegenstände, die Gebrauchs- und Verbrauchsgüter auf Ausstellungen oder Ähnlichem (i. S. d. Art. 90 Abs. 2) sind, und die der Darstellung ihrer objektiven Eigenschaften dienen und nicht der Reklame. Nicht begünstigt sind privat veranstaltete Ausstellungen in Läd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Art. 41 ZollBefrVO: Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden

Rz. 139 Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden sind unter den in Art. 41 ZollBefrVO [1] genannten Voraussetzungen abgabenfrei. Nach § 1 Abs. 1 letzter Hs. EUStBV ist die Anwendung des Art. 41 ZollbefrVO (vormals Art. 45 ZollBefrVO) ausgeschlossen. Jedoch regeln die aufgrund der RL 2007/74/EG v. 20.12.2007 über die Befreiung von aus Drittländern kommenden Reisenden eingefüh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.19 Art. 112 ZollBefrVO: Waren zum Bau, zur Unterhaltung oder Ausschmückung von Gedenkstätten oder Friedhöfen für Kriegsopfer

Rz. 100 Nach § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 112 ZollBefrVO sind Gegenstände aller Art, die von den zuständigen Behörden (z. B. GZD, BMF) hierzu zugelassenen Organisationen (z. B. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge) zur Verwendung beim Bau, bei der Unterhaltung oder beim Ausschmücken von Friedhöfen, Gräbern und Gedenkstätten für die im Inland bestatteten ausländischen K...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10 Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO)

Rz. 217 Steuerbefreiungen dürfen schutzwürdige Interessen der inländischen Wirtschaft nicht verletzen und nicht zu unangemessenen Steuervorteilen führen. Diese Funktion übernimmt § 5 Abs. 2 UStG. Sie bildet die Rechtsgrundlage u. a. auch für die Einreise-Freimengen-Verordnung, EF-VO. Aus § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d ZollVG ergibt sich die nationale Ermächtigung für die EF-VO....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.13 Art. 86 ZollBefrVO: Warenmuster und -proben

Rz. 88 EUStfrei sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 86 ZollBefrVO Warenmuster und -proben von geringem Wert, die lediglich dazu bestimmt sind, Aufträge für Waren entsprechender Art zu beschaffen. Diese Gegenstände nehmen nicht teil am Güterumsatz und an der Preisbildung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 UStG), sondern dienen der Absatzförderung. Muster und Proben, die auf Ausstellungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11 Kleinsendungs-Einfuhrmengen-Verordnung (KF-VO)

Rz. 223 Die Kleinsendungs-Einfuhrmengen-Verordnung (KF-VO)[1] regelt die Befreiung von der EUSt bei nicht kommerziellen Kleinsendungen. § 5 Abs. 2 UStG bildet die Rechtsgrundlage u. a. auch für die KF-VO. Für die EUSt hat die KF-VO Vorrang vor der ZollBefrVO. Die KF-VO hat die Bestimmungen des § 51 AZO über die außertarifliche Zollfreiheit von Geschenksendungen mWv 1.1.1975 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.14 Art. 234 UZK-DA: Ausstellungs-, Kunstgegenstände, Versteigerungsgut

Rz. 185 Gem. Art. 234 Abs. 1 UZK-DA wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben bewilligt für Waren, die im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Veranstaltung, die nicht ausschließlich dem Zweck der kommerziellen Veräußerung der Waren dient, ausgestellt oder verwendet werden sollen oder auf einer solchen Veranstaltung aus in die vorübergehende Verwendung überführ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Art. 3 ff. ZollBefrVO: Übersiedlungsgut

Rz. 57 EUStfrei ist gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 3 ZollBefrVO vorbehaltlich der Art. 4–11 ZollBefrVO die Einfuhr von Übersiedlungsgut. Die Übersiedlung natürlicher Personen mitsamt ihrem Hausstand in das Zollgebiet der Union ist in der Praxis häufig anzutreffen.[1] Rz. 58 Der Begriff des Übersiedlungsgutes ist in Art. 2 Abs. 1 Buchst. c ZollBefrVO legaldefiniert. Umfa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Bedeutung

Rz. 3 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG unterliegt die Einfuhr von Gegenständen ins Inland der EUSt. Eine Ausnahme hiervon regelt § 5 UStG. Die EUSt entsteht in sinngemäßer Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften (§§ 13 Abs. 2, 21 Abs. 2 UStG), sofern das Umsatzsteuerrecht selbst keine Regelung enthält (z. B. § 11 UStG). Die Steuersätze bei der Einfuhr entsprechen den Umsatzsteue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.10 Art. 228 UZK-DA: Umschließungen

Rz. 177 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird nach Art. 228 UZK-DA für Umschließungen gewährt; sie geht zurück auf die Anl. B.3 Istanbuler Übereinkommen v. 26.6.1990.[1] Umschließungen i. S.d. Vorschrift sind Behältnisse, die als äußere oder innere Umschließung von Waren (z. B. Kisten, Säcke, Kartons, Styroporboxen, Folien, Netze) oder die zum Aufrollen, Zus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.11 Art. 229f. UZK-DA: Gegenstände für die Ausfuhrproduktion

Rz. 179 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 229f. UZK-DA für Formen, Matrizen, Klischees, Zeichnungen, Modelle und ähnliche Gegenstände bewilligt, die einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person gehören und zu Herstellungszwecken durch eine im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässige Person verwendet werden, wobei mindestens 5...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1 Art. 207 bis 218 UZK-DA: Beförderungsmittel

Rz. 148 Das Unionsrecht versteht unter dem Begriff Beförderungsmittel nicht nur die Beförderungsmittel im engeren Sinne, sondern alle Mittel, die zur Beförderung von Personen oder Gütern dienen (Straßenbeförderungsmittel einschließlich der Reit- und Zugtiere sowie der Gespanne, Schienenbeförderungsmittel, Beförderungsmittel der See- und Binnenschifffahrt), also auch die Behä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.1 Art. 219 UZK-DA: Persönliche Gebrauchs- und Sportgegenstände

Rz. 159 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird nach Art. 219 UZK den Umständen der Reise entsprechende persönliche Gebrauchsgegenstände (a) und zu Sportzwecken verwendete Waren (b) bewilligt, die durch einen Reisenden i. S. d. Art. 1 Nr. 40 UZK-DA eingeführt werden. Rz. 160 Danach gilt als Reisender eine Person, die vorübergehend in das Zollgebiet der Gemeinsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.12 Art. 231f. UZK-DA: Test- und Erprobungswaren, Messgeräte und Warenmuster

Rz. 181 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 231 UZK-DA bewilligt für Waren, die Gegenstande von Tests, Experimenten oder Vorführungen sind (a), im Rahmen eines Kaufvertrags mit Erprobungsvorbehalt eingeführt (b) und dieser Erprobung unterzogen werden (b), zur Durchführung von Tests, Experimenten oder Vorführungen ohne Gewinnabsicht (c) verwendet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.7 Art. 225 UZK-DA: Ton-, Bild- oder Datenträger, Werbematerial

Rz. 171 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 225 UZK-DA für Waren bewilligt, die als Träger von Ton, Bild oder Informationen der Datenverarbeitung dem Zwecke der Vorführung vor Verkauf oder der kostenlosen Vorführung oder zur Überspielung von Ton, Synchronisation oder Wiedergabe dienen oder ausschließlich zur Werbung (alle Gegenstände, auch Fahrz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 §§ 1 Abs. 2, 11 EUStBV: Modifizierte EUStBefreiung bei vorübergehender Verwendung

Rz. 143 Nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 UStG i. V. m. § 1 Abs. 2, § 11 EUStBV wird im Rahmen der vorübergehenden Verwendung (Art. 250 bis 253 UZK) grundsätzlich keine EUSt erhoben. Nationale Zollbefreiungen der vorübergehenden Verwendung bestehen bereits seit Inkrafttreten des ZK nicht mehr (zuvor § 39 AZO). Eine eigenständige nationale Regelung aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Ermäch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Ausländische Streitkräfte

Rz. 233 Nach Art. 131 ZollBefrVO ist es den Mitgliedstaaten bis zum Erlass unionsrechtlicher Bestimmungen freigestellt, Streitkräften, die nicht ihrer Hoheit unterstehen und aufgrund internationaler Übereinkünfte in ihrem Gebiet stationiert sind, Zollbefreiungen anzuordnen. Nach Art. 131 Abs. 1 ZollBefrVO können demnach Gegenstände der drittländischen Streitkräfte Abgabenbefr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.8 Art. 226 UZK-DA: Berufsausrüstung

Rz. 173 Im Rahmen der vorübergehenden Verwendung ist Berufsausrüstung zollfrei (Art. 226 UZK-DA). Die Regelung beruht völkerrechtlich auf dem Zollübereinkommen über das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr von Waren v. 6.12.1961 und dem Istanbuler Übereinkommen v. 26.6.1990.[1] Art. 226 Abs. 1 UZK-DA regelt hierbei die Abgabenfreiheit im Allgemeinen. Gem. Art. 226 Abs. 2 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.5 § 6 EUStBV i. V. m. Art. 61-80 ZollBefrVO: Gegenstände für Organisationen der Wohlfahrtspflege; Gegenstände für Behinderte und Blinde

Rz. 120 Gegenstände für allgemeine Zwecke für Organisationen der Wohlfahrtspflege, Art. 61 ZollBefrVO, sind vorbehaltlich der Einschränkung des Art. 61 Abs. 1 S. 1 ZollBefrVO (Missbrauch, Wettbewerbsverzerrung) und der Art. 62 bis 65 ZollBefrVO zollfrei. Art. 61 Abs. 1 Buchst. a ZollBefrVO befreit die Einfuhr von lebenswichtigen Gegenständen durch staatliche oder andere von d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.2 § 15 ZollV: Speisewagenvorräte

Rz. 203 Die Regelung der Speisewagenvorräte ist den Mitgliedstaaten überlassen (Art. 132 Buchst. b ZollbefrVO). Speisewagenvorräte sind nach zwischenstaatlichem Brauch gem. § 5 Abs. 2 Nr. 6 UStG abgabenfrei, soweit Gegenseitigkeit besteht. Das Erfordernis der Gegenseitigkeit ergibt sich auch aus § 15 ZollV. Abgabenfrei sind danach Speisewagenvorräte in Eisenbahnzügen, die mehr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.1 Lieferung vor der Einfuhr, § 12 S. 1 Nr. 1 EUStBV

Rz. 196 Die EUStFreiheit ist gem. § 12 S. 1 Nr. 1 EUStBV ausgeschlossen, wenn die Ware im umsatzsteuerlichen Drittgebiet – auch an einen Abnehmer im Erhebungsgebiet – Gegenstand einer Lieferung (§ 3 UStG) war. Durch diese Regelung sollen unberechtigte Steuervorteile verhindert werden. Es könnten ansonsten steuerbare Umsätze ins Ausland verlagert werden, ohne dass es bei der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Abs. 1 Nr. 3

Rz. 29 Neu gefasst ist seit Anfang 2011 die Steuerbefreiung für Gegenstände, die von einem EUStSchuldner im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausführung von innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a UStG) verwendet werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG). § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG wurde neu gefasst mWv 1.1.2011 durch das Gesetz v. 8.12.2010.[1] Mit der Einführung der Regelung im US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 § 4 EUStBV i. V. m. Art. 42-52 ZollBefrVO: Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen und kulturellen Charakters

Rz. 111 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV ist die EUSt-Befreiung für Art. 52 bis 59b ZollBefrVO a. F.[1], d. h. in der aktuellen ZollBefrVO für die Art. 44 und 52 ZollBefrVO [2], ausgeschlossen. Die Steuerbefreiung gilt demnach unter Vorbehalt des § 4 EUStBV von vornherein nur für Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters i. S. d. Art. 42 und 43 ZollBefrV...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 §§ 1 Abs. 2a EUStBV, 12 EUStBV: Modifizierte EUStBefreiung von Rückwaren

Rz. 190 Die Überführung von Gegenständen in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr nach § 1 Abs. 2 Buchst. a S. 1 EUStBV ist grundsätzlich EUStfrei, wenn für die Gegenstände gem. der Art. 203ff. UZK als Rückwaren keine Zollabgabe zu zahlen ist. Unionsrechtlich beruht die Steuerfreiheit der Einfuhr auf Art. 143 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL. Rz. 191 Nicht-Unionswaren (Art. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.3 Entlastung von der Umsatzsteuer gem. §4a UStG, § 12 S. 1 Nr. 3 EUStBV

Rz. 199 Die Befreiung von der EUSt ist nach § 12 S. 1 Nr. 3 EUStBV ausgeschlossen, wenn für den eingeführten Gegenstand die Umsatzsteuer vergütet worden ist (§ 4a UStG). Dieser Ausschluss ist durch die 1. ÄndVO zur EUStBV v. 6.12.1980[1] mWv 1.1.1981 eingefügt worden, um ungerechtfertigte Steuervorteile bei einer Wiedereinfuhr zu verhindern. Die Körperschaft oder juristische ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.1 § 14 ZollV: Mund- und Schiffsvorrat

Rz. 201 Die Regelung der Zollfreiheit für Mund- und Schiffsvorrat ist nach Art. 132 Buchst. b ZollBefrVO den Mitgliedstaaten überlassen. § 5 Abs. 2 Nr. 7 UStG regelt, dass durch Rechtsverordnung geregelt werden darf, dass Gegenstände, die an Bord von Verkehrsmitteln als Mundvorrat eingeführt werden, EUStfrei eingeführt werden können. Gem. § 14 Abs. 1 ZollV frei von Einfuhrabg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Historische Entwicklung

Rz. 54 Die EUStBV trat zum 1.1.1993 mit Verwirklichung des Binnenmarkts in Kraft.[1] Wichtigste Neuerung war die Herausnahme sämtlicher EUStBefreiungen, die aufgrund der Einfuhr aus Mitgliedstaaten gewährt worden waren.[2] Aufgrund des zum 1.1.1994 in Kraft getretenen Zollkodex (ZK) wurden die Vorschriften durch die 1. ÄndVO v. 9.2.1994[3] an die neue Rechtslage angepasst. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.4 § 17 ZollV: Diplomaten- und Konsulargut

Rz. 206 Diplomaten- und Konsulargut ist nach zwischenstaatlichen Abkommen, insbesondere nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen v. 18.4.1961[1] und dem Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen v. 24.4.1963[2] abgabenfrei, wenn Gegenseitigkeit gem. § 5 Abs. 2 Nr. 6 UStG gewährleistet ist. Begünstigte Personen sind die Leiter und Mitglieder der diplomatischen und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1.3 Art. 210f. UZK-DA: Container und Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung hierfür

Rz. 153 Was unter Containern zu verstehen ist, wurde in der alten ZK-DVO umfassend definiert. Obwohl eine ausdrückliche Übernahme im geltenden EU-Recht fehlt, gilt die Begriffsdefinition noch immer. Denn sie wurde von Art. 1 Buchs. c Anlage B.3 zum Istanbuler Übereinkommen v. 26.6.1990[1] aufgenommen. Das Istanbuler Übereinkommen ist die entscheidende völkerrechtliche Regelu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1.1 Art. 212 – 216 UZK-DA: Grundvoraussetzungen

Rz. 150 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben erfolgt unter den Voraussetzungen der Art. 212 bis 216 UZK-DA. Art. 212 Abs. 3, Art. 216 UZK-DA legen hierbei die Voraussetzungen fest, unter denen eine vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt wird. Voraussetzung ist in diesem Zusammenhang, dass die Beförderungsmittel einer Person gehören oder auf eine Pe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Weitere Befreiungstatbestände aufgrund internationaler Abkommen

Rz. 235 Aus den Art. 128 Abs. 1 Buchs. b bis f ZollBefrVO ergeben sich weitere Privilegierungsmöglichkeiten aufgrund internationaler Abkommen. Art. 128 Abs. 1 Buchst. b ZollBefrVO erlaubt weitere Befreiungen zugunsten internationaler Organisationen. Sog. Sitzabkommen[1] bzw. Rechtsverordnungen, die auf Grundlage des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13.2.1946 über Vorrechte u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.3 Art. 221 UZK-DA: Ausrüstungen für Katastropheneinsätze

Rz. 165 Die Vorschrift intendiert eine schnelle und unbürokratische Unterstützung in Krisenzeiten durch die internationale, abgabenfreie Lieferung von Hilfs- und Unterstützungsgütern aller Art. Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Material für Katastropheneinsätze bewilligt, sofern die Waren im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Abs. 1 Nr. 5

Rz. 44 MWv 1.1.2004 wurde die Einfuhr von Waren befreit, aus einem Umsatzsteuerlager ausgelagert zu werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 5, § 4 Nr. 4a UStG). Die Einfuhr der in Anlage 1 zum UStG bezeichneten Gegenstände ist gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerfrei, wenn die Einfuhr im Zusammenhang mit der Auslagerung i. S. d. § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 UStG aus dem Steuerlager steht und d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Abs. 1 Nr. 9

Rz. 48 § 5 Abs. 1 Nr. 9 UStG gilt seit dem 1.1.2021; die Regelung basiert (wie § 5 Abs. 1 Nr. 5 UStG) auf dem Gesetz v. 21.12.2020[1] und wurde im Zuge der COVID-19-Pandemie eingeführt. Unionsrechtlich findet sie ihre Grundlage in Art. 143 Abs. 1 Buchst. fa und fb und Abs. 3.[2] Nach § 27 Abs. 35 S. 2 UStG greift die Befreiung für Einfuhren nach dem 31.12.2020. Voraussetzung i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Art. 25-27 ZollBefrVO: Sendungen von Privatperson an Privatperson

Rz. 137 Waren in sog. Kleinsendungen nicht kommerzieller Art sind gem. Art. 25 ZollBefrVO vorbehaltlich der Art. 26f. ZollBefrVO einfuhrabgabenbefreit. Nach § 1 Abs. 1 letzter Hs. EUStBV sind Art. 29 bis 31 VO (EWG) Nr. 918/83 (ZollBefrVO a. F.) ausgeschlossen von der EUStBefreiung (Art. 29 bis 31 ZollBefrVO a. F. entsprechen Art. 25 bis 27 ZollBefrVO n.F). Demnach sind Sendu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 EUStBV und ZollBefrVO

Rz. 53 Durch Verweis aus der EUStBV regeln die Vorschriften der ZollBefrVO, die Vorschriften der Art. 250ff. UZK über die vorübergehende Verwendung von Gegenständen, die Regelungen der Art. 203 ff. UZK über die Zollbefreiung von Rückwaren und die nationalen Vorschriften (§§ 14 – 21 ZollV) über außertarifliche Zollbegünstigungen die Befreiung der betreffenden Gegenstände von ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Art. 17 ff. ZollBefrVO: Erbschaftsgut

Rz. 69 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 17 ZollBefrVO ist die Einfuhr von Erbschaftsgut vorbehaltlich der Art. 18 bis 20 ZollBefrVO abgabenfrei. Unter Erbschaftsgut sind nach Art. 17 Abs. 2 ZollBefrVO alle Waren i. S. d. Art. 2 Abs. 2 Buchst. c ("Übersiedlungsgut"), die den Nachlass des Verstorbenen bilden. EUStfrei einführen können das Erbschaftsgut Erben (auch Miterben)...mehr