Fachbeiträge & Kommentare zu Wandelanleihe

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.4.1 Erträge aus dinglich gesicherten Forderungen

Rz. 328 Der Tatbestand Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa) unterwirft Erträge der beschr. Steuerpflicht, bei denen die zugrunde liegende Forderung durch einen im Inland belegenen Vermögensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dinglich gesichert ist. Anknüpfungspunkt der beschr. Steuerpflicht ist hier der besonders enge Bezug zu einem inländischen Vermögensgegenstand durch die ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 12 § 49 EStG war mit einem dem jetzigen Abs. 1 entsprechenden Inhalt im EStG v. 10.8.1949[1] enthalten, wobei die Gliederung in Nr. 1–8 den jetzigen Nr. 1–8 entsprachen. Der Aufbau des Abs. 1 hat sich daher seit 1949 nicht grundsätzlich geändert. Rz. 13 Durch G. v. 5.10.1956[2] wurde ein Abs. 2 angefügt, der eine Steuerfreiheit für Einkünfte aus Schiffen und Luftfahrzeuge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.1 Voraussetzung der Steuerpflicht (Inlandsbezug)

Rz. 289 § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG ist der umfangreichste der Einzeltatbestände der Nr. 5. Von der beschr. Steuerpflicht werden, bei Ansässigkeit des Schuldners im Inland, folgende Sachverhalte erfasst: Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Rz. 294); Bezüge aus Kapitalherabsetzung und Auflösung, § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Rz. 301); Einnahmen aus stiller Gesellschaft und par...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.5 Zinsen bei Tafelgeschäften, Nr. 5 Buchst. d

Rz. 341 Durch den Tatbestand des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. cc) EStG, der durch G. v. 9.11.1992[1] eingefügt wurde, sind bestimmte Kapitalerträge der beschr. Steuerpflicht unterworfen worden, die im Zusammenhang mit Tafelgeschäften stehen. Durch G. v. 14.8.2007[2] wurde die Vorschrift in Buchst. d verselbstständigt und dabei an die Reform der Besteuerung der K...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Definition

Rn. 83 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Strukturierte Finanzinstrumente i. S. d. IDW RS HFA 22 (2015) sind VG mit Forderungscharakter (z. B. Ansprüche aus Krediten, Schuldscheindarlehen oder Anleihen) bzw. entsprechende Verbindlichkeiten, die im Vergleich zu den nicht strukturierten Finanzinstrumenten hinsichtlich ihrer Verzinsung, ihrer Laufzeit und/oder ihrer Rückzahlung besonder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kapitalerträge

Rn. 11 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Erstattet wurden die einbehaltenen und abgeführten KapErtr iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 und 2 EStG (inländische Beteiligungserträge sowie Erträge aus inländischen Wandelanleihen, Gewinnobligationen und schlichten Genussrechten). Eine Erstattung war ausgeschlossen, wenn der Erstattungsausschluss nach § 45 S 1 EStG eingriff.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.2.1 Tatbestand

Rz. 648 In sachlicher Hinsicht erfasst die Vorschrift Steuergestaltungen durch Sachdarlehen und Pensionsgeschäfte, die dazu dienen, der "überlassenden Körperschaft" – jedenfalls wirtschaftlich – die Steuerfreistellung der Dividende bzw. der Veräußerungsgewinne zu verschaffen. Gegenstand des Sachdarlehens sind daher Anteile, auf die die Abs. 1, 2 dem Grunde nach anzuwenden si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.2 Begünstigte Gewinne

Rz. 154 Objekt des Abs. 2 ist die Beteiligung an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, wenn die Gewinnausschüttungen dieser Gesellschaft steuerbefreit oder steuerbegünstigt wären. Die Steuerfreistellung erfasst damit Beteiligungen an allen KSt-Subjekten i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Nicht erfasst werden allerdings Genussrechte, die nicht beteiligungsähnlich sind. Bei Wand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 7 Sonderregelung für Banken, Wertpapierinstitute und Finanzdienstleistungsinstituten (Abs. 7)

Rz. 576 Abs. 2 soll die Veräußerung von Anteilen, die längere Zeit gehalten werden, also zum Anlagevermögen gehören, begünstigen. Nach seinem Wortlaut ist Abs. 2 jedoch auch auf kurzfristig zum Zweck des Handels gehaltene Anteile anwendbar. Damit wäre insbesondere der Eigenhandel der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen begünstigt und damit ein wesentlicher Teil des l...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen nach § 4k EStG

Kommentar Die Finanzverwaltung hat das lange erwartete Schreiben zum Betriebsausgabenabzug bei sog. Besteuerungsinkongruenzen nach § 4k EStG veröffentlicht. Nachfolgend werden die Grundsätze der Regelung erläutert und die wesentlichen Ausführungen des BMF für die Praxis dargestellt. Regelungsinhalt und Ziel des § 4k EStG Die Regelungen des § 4k EStG sind in der Praxis oftmals ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Gesellschaftsrecht / 2. Aktienderivat

Rz. 213 Neben dem eigentlichen Gesellschaftsanteil können auch Aktienderivate, z.B. Stock Options oder Anlagezertifikate, Bestandteil eines Nachlasses sein. Grundsätzlich verbrieft ein Aktienderivat ein Recht bezüglich eines (Aktien-)Basiswertes. Dieses Recht gehört gem. § 1922 BGB im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge unproblematisch zum Nachlass. Rz. 214 Insbesondere im Hinbl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4.2 Wandelanleihen

3.4.2.1 Allgemeines Rz. 45 Wandelanleihen, auch als Wandelschuldverschreibungen bezeichnet, sind Teilschuldverschreibungen (Rz. 43), bei denen den Gläubigern neben der festen Verzinsung ein Umtausch-(Wandlungs-)recht auf Aktien des Emittenten eingeräumt wird, das innerhalb einer im Voraus bestimmten Umtauschfrist zu dem in den Anleihebedingungen festgelegten Wandlungsverhältn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4 Zinsen aus Wandelanleihen, Gewinnobligationen und Genussrechten (S. 1 Nr. 2)

3.4.1 Allgemeines Rz. 41 Nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen (zum Steuersatz vgl. § 43a Abs. 1 Nr. 2 EStG) Zinsen aus Teilschuldverschreibungen (zum Begriff "Teilschuldverschreibungen" Hinweis auf Rz. 43), bei denen neben der festen Verzinsung ein Recht auf Umtausch in Gesellschaftsanteile gewährt wird (Wandelanleihen) oder ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4.2.1 Allgemeines

Rz. 45 Wandelanleihen, auch als Wandelschuldverschreibungen bezeichnet, sind Teilschuldverschreibungen (Rz. 43), bei denen den Gläubigern neben der festen Verzinsung ein Umtausch-(Wandlungs-)recht auf Aktien des Emittenten eingeräumt wird, das innerhalb einer im Voraus bestimmten Umtauschfrist zu dem in den Anleihebedingungen festgelegten Wandlungsverhältnis (z. B. 4:1 = 4 W...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 41 Nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen (zum Steuersatz vgl. § 43a Abs. 1 Nr. 2 EStG) Zinsen aus Teilschuldverschreibungen (zum Begriff "Teilschuldverschreibungen" Hinweis auf Rz. 43), bei denen neben der festen Verzinsung ein Recht auf Umtausch in Gesellschaftsanteile gewährt wird (Wandelanleihen) oder eine Zusatzverzinsu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4.3 Optionsanleihen

Rz. 46 Nicht zu den Wandelanleihen gehören die sog. Optionsanleihen. Anders als Wandelanleihen gewähren Optionsanleihen kein Umtauschrecht in Aktien, sondern nach Ablauf einer bestimmten Frist ein Wahlrecht zum Bezug von Aktien zu einem in den Anleihebedingungen schon im Voraus festgesetzten Bezugskurs.[1] Das Optionsrecht wird in einem zusätzlich zur Teilschuldverschreibung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.1 Gesetzliche Entwicklung

Rz. 1 Der KapESt unterliegen nur bestimmte Kapitalerträge, insbesondere die Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 und – z. T. – Abs. 2 EStG, die in § 43 EStG als sog. "Kapitalerträge mit Steuerabzug"[1] enumerativ aufgezählt sind. In § 43 EStG nicht erfasste Kapitalerträge unterliegen daher auch nicht dem Steuerabzug. Dies ergibt sich aus dem ausdrücklichen Wortlaut des § 43 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.2.2 Steuerabzug nach anderen Vorschriften

Rz. 77 Soweit Zinserträge aus verbrieften Kapitalforderungen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. a) EStG bereits nach anderen Vorschriften dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen, geht der Steuerabzug nach diesen anderen Vorschriften dem Steuerabzug nach Nr. 7 Buchst. a) vor. Das wurde durch das StMBG v. 21.12.1993[1] für den Steuerabzug nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2 Vereinheitlichung der Kapitalertragsteuer

Rz. 21 Mit dem UntStReformG 2008 v. 14.8.2007[1] wurde ab dem 1.1.2009 ein einheitlicher KapESt-Abzug i. H. v. 25 % zzgl. SolZ und ggf. KiSt auf alle Kapitalerträge eingeführt, der bei Kapitalerträgen, die zu den Einkünften aus Kapitalvermögen von natürlichen Personen gehören, eine die ESt abgeltende Wirkung hat. Dem gesonderten Steuertarif gem. § 32d EStG für private Einkün...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.17.3 Vereinnahmte Stückzinsen und Zwischengewinne

Rz. 104 Werden Zinsscheine oder Zinsforderungen nicht isoliert, sondern zusammen mit den zugehörigen Schuldverschreibungen oder Kapitalforderungen veräußert, und werden die bis zum Veräußerungszeitpunkt angefallenen Zinsen des laufenden Zinszahlungszeitraums dem Erwerber gesondert in Rechnung gestellt, gehören diese Zinseinnahmen beim Veräußerer nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4.4 Gewinnobligationen

Rz. 47 Gewinnobligationen, auch Gewinnschuldverschreibungen genannt, sind Teilschuldverschreibungen (Rz. 43), in denen der Anspruch auf eine feste Verzinsung als Mindestzinssatz verbrieft und zusätzlich das Gläubigerrecht mit Gewinnanteilen von Aktionären in Verbindung gebracht wird (§ 221 Abs. 1 AktG). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen (§ 221 Abs. 4 AktG). Die V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 5 Die Regelungen zur KapESt in den §§ 43–45e EStG bilden einen Unterabschnitt im Abschnitt "Steuererhebung" (§§ 36–47 EStG). § 43 EStG enthält die Vorschriften über den "Steuerabzug vom Kapitalertrag" in Form einer abschließenden Aufzählung der Steuerabzugstatbestände. § 43 EStG ist damit (neben § 44 EStG) die Grundnorm für den KapESt-Einbehalt. Von den in § 43 EStG im E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4.5 Genussrechte

Rz. 50 Auch die Zinsen aus Genussrechten, mit denen nicht das Recht am Gewinn und am Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist (wenn also die Auszahlungen auf die Genussrechte den Charakter von Darlehns- oder Anleihezinsen haben und somit bei der Einkommensermittlung für die auszahlende Körperschaft abziehbar sind), unterliegen dem KapESt-Abzug. Ein Genussrec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.3 Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 208 Wertpapiere sind verbriefte Rechte, bei denen die Geltendmachung des Rechts vom Eigentum an der über das Recht ausgestellten Urkunde abhängig ist. Bei Wertpapieren i. e. S. wird das verbriefte Recht deshalb durch Übertragung des Eigentums an der Urkunde übertragen (sog. Traditionspapiere). Unter die Gliederungsnummer A III 5 in § 266 Abs. 2 HGB gehören nur die sog. b...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.4.2.1 Wandelschuldverschreibungen

Rz. 101 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wandelschuldverschreibungen gewähren dem Gläubiger das Recht zur Wandlung der Anleihe (Fremdkapital) in Aktien (Eigenkapital). Während in einem ersten Schritt der Wert der finanziellen Schuld – d. h. der Barwert von Zins und Tilgung – ermittelt wird, ist in einem zweiten Schritt zur Ermittlung des in die Kapitalrücklage einzustellenden Werts...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.3.4.4 Wahlweise Neubeurteilung – Wechsel der funktionalen Währung

Rz. 70 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach den Bestimmungen des IAS 32 ist es für eine Klassifizierung als Eigenkapitalinstrument nicht schädlich, wenn eine Bindung an eine (Fremd-)Währung besteht, die von der funktionalen Währung abweicht. Dies bedingt jedoch, dass das Finanzinstrument gemäß IAS 32.16(b)(ii) Rechte, Optionen oder Optionsscheine verkörpert und den bestehenden Eig...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.3 § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB

Rz. 226 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB erfasst für die Kapitalrücklage auch den Betrag, der bei der Ausgabe für Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt wird. Notwendiges Element ist das Bezugsrecht auf Aktien [1]; für GmbH-Anteile gilt das auch, ist aber theoretischer Natur.[2] Erfasst sind die in § 221 Akt...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.7 Organbezüge (Nr. 9)

Rz. 57 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die von der KapGes an die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans oder einer ähnlichen Einrichtung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge sind gem. § 285 Nr. 9 lit. a HGB im Anhang anzugeben. Aus dem insoweit auch außerhalb der Konzernrechnungslegung beachtlichem DRS 17 ergibt sich, zu welchem Zeitpunkt Bezüge "gewährt" sin...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.3.3 Eigenkapitalausweis (IAS 1.79–.80A)

Rz. 409 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.79–.80A enthalten Vorgaben für die in der Bilanz, in der Eigenkapitalveränderungsrechnung oder im Anhang vorzunehmende Untergliederung des Eigenkapitals. Rz. 410 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.79–.80A regeln nicht die Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital, sie setzen die Qualifikation eines Passivpostens als Eigenkapital voraus....mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.4.1 Überblick

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter zusammengesetzten Finanzinstrumenten – z. T. auch als hybride Finanzinstrumente bezeichnet – sind Verträge zu verstehen, die sowohl Eigen- als auch Fremdkapitalkomponenten umfassen. Der Emittent muss gemäß IAS 32.28 anhand der Konditionen des Finanzinstruments überprüfen, ob ein zusammengesetztes Finanzinstrument vorliegt. Der Inhaber de...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.2.2.3.2 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzanlagen

Rz. 847 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bilanzierung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzanlagen unterliegt den unten (vgl. Tz. 1074 ff.) erläuterten Vorschriften. Für eine ausführliche Darstellung wird darauf verwiesen. Bei Industrieunternehmen dürfte diese Kategorie für langfristige Forderungen sowie für langfristige Anlagen in Finanzinstrumenten, welche...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 1.2.1.3 Geltungsbereich (zeitlich und sachlich)

Rz. 30 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die in IAS 28.16 geregelte Equity-Methode ist ab dem Zeitpunkt anzuwenden, ab dem die Kriterien für ein assoziiertes Unternehmen erfüllt sind (IAS 28.32). Dabei ist eine Differenzierung zwischen Einmalerwerb der Anteile und sukzessivem Erwerb vorzunehmen. Rz. 31 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei einem Einmalerwerb ist das erwerbende Unternehmen zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 3. Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterliegen

§ 43 Abs. 1 Satz 1 EStG umfasst eine abschließende Aufzählung der Kapitalerträge, welche dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Kapitalerträge (auf Kapitalerträge i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7a, 7b, 7c und 12 EStG wird i.R.d. Beitrags nicht näher eingegangen):mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 4. Personen, die zum Steuerabzug verpflichtet sind

Der Kapitalertragsteuerabzug ist nach § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG entweder durch den Schuldner der Kapitalerträge, durch die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle oder durch die die Kapitalerträge auszahlende Stelle für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen. Der Kapitalertragsteuerabzug hat unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.6.1 Darstellung des Grundkapitals

Das gezeichnete Kapital wird bei der AG als Grundkapital bezeichnet.[1] Bei der GmbH spricht man vom Stammkapital.[2] Das mit dem Nennbetrag[3] zu bewertende Grundkapital muss bei der AG mindestens 50.000 EUR betragen.[4] Anders als bei der GmbH sieht das AktG vor, dass der auf jede Aktiengattung entfallende Betrag des Grundkapitals gesondert anzugeben ist. Dies können Vorzug...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Veränderungen beim steuerlichen Einlagekonto und beim Sonderausweis durch den Erwerb, die Weiterveräußerung oder die Einziehung eigener Anteile

Ausgewählte Literaturhinweise: Breuninger, Zur Rechtsnatur eigener Anteile und ihre ertragstliche Bedeutung, DStZ 1991, 420; Fingerhut/Schröder, Die Einziehung eines GmbH-Anteils und Probleme in der Praxis, BB 1997, 1805; Klingberg, Der Aktienrückkauf nach dem KonTraG aus bilanzieller und stlicher Sicht, BB 1998, 1575; Schmid, Eigene Aktien nach der Neuregelung durch das KonTraG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Abgeltung der Körperschaftsteuer durch den Steuerabzug (§ 32 Abs 1 KStG)

Tz. 7 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 32 Abs 1 KStG enthält zwei (früher drei) selbständige Tatbestände, bei deren Verwirklichung die KSt für Einkünfte, die dem St-Abzug unterliegen, durch den St-Abzug abgegolten ist. Für KSt-Subjekte unterliegen insbes folgende Erträge dem St-Abzug (vorbehaltlich evtl Abstandnahme, zB s § 44a EStG, oder Erstattungsregelungen, zB s § 44b EStG, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Verwaltung von Wagniskapitalfonds (ab 1.7.2021)

Rz. 80g Ab 1.7.2021 gilt die Steuerbefreiung auch für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds (Rz. 9b). Der Gesetzgeber hat sich nicht die Mühe gemacht, zu definieren, was genau unter diesen (offensichtlich sehr weit gehenden) Begriff fällt. Schon allein dies könnte gegen eine unionsrechtliche Zulässigkeit der Steuerbefreiung[1] sprechen, da die Mitgliedstaaten nach Art. 135 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / 6. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 183 Börsengehandelte Aktien werden grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[562] – angesetzt.[563] Das gilt auch, wenn dieser ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen sollte.[564] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / eee) Niedrig verzinsliche Wandelanleihen

Rn. 90 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für die bilanzielle Behandlung niedrig verzinslicher Wandelanleihen kann grds. auf die Erläuterungen zur niedrig verzinslichen Optionsanleihe verwiesen werden (vgl. HdR-E, HGB § 272, Rn. 78ff.). Auch in diesem Fall erhält der Anleihezeichner ein "rechtsgeschäftliches ‚Paket’ mit mehreren Leistungsgegenständen" (Martens, in: FS Stimpel (1985),...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Wandelschuldverschreibungen mit marktüblicher Verzinsung und offenem Ausgabeaufgeld

Rn. 77 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Rückzahlungsbetrag einer Schuldverschreibung ist in den Bilanzposten "Anleihen" (§ 266 Abs. 3 C. 1.) einzustellen und als "davon konvertibel" aufzugliedern. Dies gilt sowohl für Wandelanleihen als auch für Optionsanleihen (vgl. HdR-E, HGB § 266, Rn. 146ff.; WP-HB (2023), Rn. F 482). Das von den Anleihezeichnern gezahlte Entgelt für Wandlu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 13 Green Bonds – Begebung... / 2 Ausgestaltungstypen von Green Bonds

Rz. 3 Die Bandbreite der möglichen Ausgestaltungstypen eines Green Bonds ist einer stetigen Änderung infolge der steigenden Beliebtheit des Finanzinstruments unterworfen. Nachfolgende Typen lassen sich unterscheiden, sie haben sämtlich bestimmte Green Bond Principles (GBP) einzuhalten: Anleihe Verwendung der Erlöse (Standard Green Use of Proceeds Bond): Der Erlös aus dem Verk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 14 Gesamtübersicht über Leistungen im Wertpapier- und Depotgeschäft

mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.4.3 Aktienoptionsplan mit vorgeschaltetem Wandeldarlehen oder Wandelanleihe (Wandelschuldverschreibung)

Rz. 293 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei einem Wandeldarlehen gewährt der Darlehensgeber (hier: Arbeitnehmer) dem Darlehensnehmer (hier: Arbeitgeber) ein Darlehen, das mit einem Wandlungs- bzw. Umtauschrecht auf Aktien des Darlehensnehmers ausgestattet ist. Rz. 294 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine Wandelanleihe (Wandelschuldverschreibung) ist ein von einer Aktiengesellschaft (hi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG in der bis Ende 2020 geltenden Fassung

Leitsatz 1. Die Einlösung einer unechten (umgekehrten) Umtauschanleihe mit der Andienung eines Wertpapiers durch den Emittenten erfüllt den Tatbestand der Einlösung in § 20 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuer­gesetzes (EStG) in der nach dem 31.12.2008 geltenden Fassung. 2. § 20 Abs. 4a Satz 3 Halbsatz 1 EStG findet auch auf im Einlösungszeitpunkt eingetauschte oder angediente X...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.3.2 Ausübung eines Gestaltungsrechts

Rz. 330 Eine steuerneutrale Behandlung der Ausübung eines Gestaltungsrechts ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG erfüllt sind. Insofern muss zunächst eine sonstige Kapitalforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG vorliegen. Der Begriff der sonstigen Kapitalforderungen umfasst alle auf eine Geldleistung gerichteten Forderungen. Forderungen, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.3.1 Allgemeines

Rz. 329 § 20 Abs. 4a S. 3 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen eine sonstige Kapitalforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG mit einem Gestaltungsrecht ausgestattet ist, das dem Gläubiger oder dem Schuldner das Recht einräumt, statt der Rückzahlung des Nennbetrags die Lieferung von Wertpapieren i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu verlangen oder anzudienen. Die A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.6 Einbuchung als Zeitpunkt der steuerlichen Wirksamkeit (S. 6)

Rz. 342 § 20 Abs. 4a S. 6 EStG bestimmt, dass, soweit es auf die steuerliche Wirksamkeit einer Kapitalmaßnahme i. S. d. § 20 Abs. 4a S. 1 bis 5 EStG ankommt, auf den Zeitpunkt der Einbuchung in das Depot des Stpfl. abzustellen ist. Kapitalmaßnahmen, die von § 20 Abs. 4a S. 1 bis 5 EStG erfasst werden, führen i. d. R. nicht zur Zahlung eines Geldbetrags, sondern zur Lieferung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.3.3 Steuerliche Folgen bei Privatanlegern

Rz. 333 Liegen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG vor, wird die Ausübung des Gestaltungsrechts zwingend steuerneutral behandelt. Ohne die Vorschrift des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG würde die Ausübung als Einlösung oder Rückzahlung einer Kapitalforderung zu einem stpfl. Veräußerungsgewinn i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG führen. § 20 Abs. 4a S. 3 EStG schließt eine...mehr