Anne Hölters
, Dipl.-Betriebsw. (FH) Jana Michel
Rz. 30
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Die in IAS 28.16 geregelte Equity-Methode ist ab dem Zeitpunkt anzuwenden, ab dem die Kriterien für ein assoziiertes Unternehmen erfüllt sind (IAS 28.32). Dabei ist eine Differenzierung zwischen Einmalerwerb der Anteile und sukzessivem Erwerb vorzunehmen.
Rz. 31
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Bei einem Einmalerwerb ist das erwerbende Unternehmen zuvor nicht an dem zu erwerbenden Unternehmen beteiligt. Durch den Anteilserwerb wird das Beteiligungsunternehmen unmittelbar zu einem assoziierten Unternehmen. Bei einem sukzessiven Erwerb sind die Anteile bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Beteiligungsunternehmen zu einem assoziierten Unternehmen wird, nach den Regelungen des IFRS 9 zu bilanzieren. Erst bei Qualifizierung als assoziiertes Unternehmen ist die Equity-Methode anzuwenden. Unterscheidet sich bei vertraglichen Vereinbarungen über Anteilserwerbe das Datum der Vertragsunterzeichnung vom Datum des Inkrafttretens der Vertragsvereinbarung, so ist für den Erwerb auf das Inkrafttreten der Vereinbarung abzustellen. Somit ist der Zeitpunkt als maßgeblich anzusehen, an dem es zum Übergang der Verfügungsgewalt der mit den Anteilen verbundenen Rechte vom Verkäufer auf den Erwerber kommt. Ein eventuell abweichendes Datum der Vertragsunterzeichnung, ist für die bilanzielle Behandlung der erworbenen Anteile unerheblich.
Rz. 32
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Nach IAS 28.3 gilt ein Unternehmen als assoziiert,
- auf das der Anteilseigner maßgeblichen Einfluss ausüben kann,
- das jedoch weder ein Tochterunternehmen noch ein joint venture des Anteilseigners darstellt.
Eine 20 %-Beteiligung begründet die widerlegbare Vermutung der Assoziierung. Werden direkt oder indirekt mehr als 20 % oder mehr der Stimmrechte an einem Unternehmen gehalten, wird ein maßgeblicher Einf...