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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 2 Abgeltung der Körperschaftsteuer durch den Steuerabzug (§ 32 Abs 1 KStG)

Dr. Dirk Siegers
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Tz. 7

Stand: EL 115 – ET: 09/2024

§ 32 Abs 1 KStG enthält zwei (früher drei) selbständige Tatbestände, bei deren Verwirklichung die KSt für Einkünfte, die dem St-Abzug unterliegen, durch den St-Abzug abgegolten ist. Für KSt-Subjekte unterliegen insbes folgende Erträge dem St-Abzug (vorbehaltlich evtl Abstandnahme, zB s § 44a EStG, oder Erstattungsregelungen, zB s § 44b EStG, § 44a Abs 9 EStG):

 

Tz. 8

Stand: EL 115 – ET: 09/2024

1.

Kap-Erträge iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1–4 EStG, insbes

  • Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG. Dies gilt trotz der mit Abschaffung des Anrechnungsverfahrens ab dem VZ 2001 eingeführten St-Freiheit solcher Kap-Erträge gem § 8b Abs 1 KStG weiterhin, s § 43 Abs 1 S 3 EStG (jedoch s § 2 KStG Tz 127 zu EU-Recht),
  • Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter und Zinsen aus partiarischen Darlehen (s § 20 Abs 1 Nr 4 EStG),
  • Zinsen aus Wandelanleihen, Gewinnobligationen und Genussrechten, die nicht in § 20 Abs 1 Nr 1 EStG genannt sind.

Betroffener Pers-Kreis:

Unbeschr und beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, auch soweit sie nach § 5 Abs 1 KStG st-befreit sind (s § 5 Abs 2 Nr 1 KStG);

 

Tz. 8a

Stand: EL 115 – ET: 09/2024

2.

Kap-Erträge iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 EStG

Betroffener Personenkreis:

  • Alle unbeschr stpfl sowie die nach § 2 Nr 2 KStG beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, auch soweit sie nach § 5 Abs 1 KStG st-befreit sind,
  • beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen iSd § 2 Nr 1 KStG nur insoweit, als sie mit diesen Kap-Erträgen der beschr StPflicht iSd § 49 Abs 1 EStG unterliegen. Dies ist nur dann der Fall, wenn

    • es sich um Kap-Erträge aus Tafelgeschäften handelt (s § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst d EStG),
    • das KapV durch insbes inl Grundbesitz (s § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst c Unterbuchst aa ESt...

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