Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteuerabzug

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.5.2 Steuerpflichtige Umsätze

Rz. 198 Nur bei steuerpflichtigen Umsätzen kann deren Rückgängigmachen eine Berichtigung der Steuer und des Vorsteuerabzugs erfordern. Ohne Steuerpflicht kann es weder einen Steueranspruch noch einen Vorsteuerabzug gegeben haben. Die Voraussetzung der Steuerpflicht hätte sich im Übrigen bei der sinngemäßen Anwendung des Abs. 1 bereits aus dieser Vorschrift ergeben. Entfällt b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Änderungen bei ähnlichen Fällen (Abs. 2)

Rz. 22 Abs. 2 lässt folgende Fallgruppen wie eine Änderung der Bemessungsgrundlage behandeln: Wird das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung uneinbringlich (Abs. 2 Nr. 1), so sind wegen der hierin zu sehenden Änderung der Bemessungsgrundlage USt und Vorsteuerabzug wie im Grundfall des Abs. 1 anzupassen, und zwar ebenfalls in der Voranmeldung für d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.2 Lieferungen und innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 549 Eine in den Gebieten des § 1 Abs. 3 UStG ausgeführte Lieferung oder (seit dem 19.12.2006[1]) ein dort bewirkter innergemeinschaftlicher Erwerb wird wie ein im Inland ausgeführter Umsatz behandelt, wenn es sich um Gegenstände handelt, die zum Gebrauch oder Verbrauch in diesen Gebieten bestimmt sind oder zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Allgemeines

Rz. 49 Der Grundtatbestand des § 17 Abs. 1 S. 1 UStG ist die Änderung der Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG durch Minderung oder Erhöhung. Es muss sich also um einen steuerpflichtigen Umsatz handeln, bei dem sich die Bemessungsgrundlage geändert hat, und zwar nach der Entstehung des Steueranspruchs und des Vorsteuerabzugs (Rz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.4 Einzelfälle zur Einheitlichkeit der Leistung bzw. Haupt- und Nebenleistung

Rz. 165 Absatzförderung in der Automobilindustrie: Zur Absatzförderung in der Automobilindustrie werden häufig verbilligte Darlehen ausgegeben. Die darlehensgebenden Autobanken gehören regelmäßig zu dem Automobilkonzern und gewähren sowohl dem Autokäufer als auch dem Autohändler verbilligte Darlehen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind die Fälle zu unterscheiden, in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.3 Steuerbare Leistungen ohne Entgelt

Rz. 330 Wird dem Personal von seinem Arbeitgeber eine Leistung erbracht, die nicht im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers ausgeführt worden ist und für die das Personal auch keine Gegenleistung aufgewendet hat, kann dies in Abhängigkeit der Art der erbrachten Leistung zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen. Nach der Rechtsprechung des BFH[1] kann sich ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6 Folgen der Änderung der Bemessungsgrundlage

Rz. 127 Hat sich die Bemessungsgrundlage geändert, so haben zu berichtigen der Unternehmer, der den Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag (§ 17 Abs. 1 S. 1 UStG) und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerbetrag (§ 17 Abs. 1 S. 2 UStG). Nicht in jedem Fall sind sowohl Steuerbetrag als auch Vors...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.4 Hilfsgeschäft

Rz. 53 In den Rahmen des Unternehmens fallen nicht nur die Grundgeschäfte des Unternehmers (Geschäfte, auf die die Tätigkeit des Unternehmens ausgerichtet ist), sondern auch alle Tätigkeiten, die die Haupttätigkeit des Unternehmers mit sich bringt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Hilfsgeschäfte nachhaltig, d. h. mit der Absicht, auf Dauer Einnahmen zu erzielen, ausg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.5.2 Fahrzeugüberlassung

Rz. 338 Wird ein Unternehmensfahrzeug dem Personal auch für private Fahrten überlassen, führt die Überlassung bei dem überlassenden Unternehmer zu einem Ausgangsumsatz, der der USt zu unterwerfen ist. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zulässigerweise dem Unternehmen zugeordnet werden konnte. Dazu muss das Fahrzeug zu mindestens 10 % für unternehmerische Zwecke verwendet w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Entsprechende Anwendung bei Rechnungsberichtigung (§ 14c Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 5 UStG)

Rz. 23 Für beide Fälle von Rechnungsberichtigungen (sowohl nach § 14c Abs. 1 UStG als auch nach § 14c Abs. 2 UStG) einschließlich der Berichtigung von Gutschriften kommt eine entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG ausdrücklich in Betracht. Für den Fall der Berichtigung eines unrichtigen (z. B. zu hohen) Steuerausweises ist bei einer Berichtigung der Rechnung durch den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 5 Um die aufgezeigten Nachteile der Steuerbefreiung mit Ausschluss des Vorsteuerabzugs zu vermeiden, wurde bei der Konzeption der Mehrwertsteuer in Deutschland in Umsetzung des Regelungsauftrags in der 1. und 2. EG-RL zum 1.1.1968 von Anfang an vorgesehen, den Unternehmern die Möglichkeit zu geben, bestimmte steuerfreie Umsätze durch Verzicht auf die Steuerbefreiungen fr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 547 Werden Umsätze in den in § 1 Abs. 3 UStG aufgeführten Gebieten ausgeführt, sind diese Umsätze systematisch im Ausland (Drittlandsgebiet) ausgeführt. Die Rechtsfolge wäre die Nichtsteuerbarkeit dieser Umsätze. Bei der Festlegung, ob der Ort der Lieferung, der sonstigen Leistung oder des innergemeinschaftlichen Erwerbs in diesen Gebieten ausgeführt ist, sind die regulä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5 Freihafen-Veredelungsverkehr, Freihafenlagerung und einfuhrumsatzsteuerrechtlich freier Verkehr (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 581 Werden Gegenstände im Freihäfen (Freizone i. S. d. Art. 243 UZK) – Gebieten i. S. d. § 1 Abs. 3 UStG – geliefert, die sich entweder in einem zollamtlich bewilligten Freihafen-Veredelungsverkehr oder in einer zollamtlich besonders zugelassenen Freihafenlagerung (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 Buchst. a UStG) oder einfuhrumsatzsteuerrechtlich im freien Verkehr (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.1 Rechtslage ab 1985

Rz. 151 Mit den bereits in Rz. 10f. erwähnten Änderungen durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz und durch das Steuerbereinigungsgesetz 1985 ist die Anwendung des UStG im Bereich des § 4 Nr. 12 UStG erheblich eingeschränkt worden: Der Verzicht auf die Steuerbefreiungen gem. § 4 Nr. 12 UStG ist nur noch zulässig, soweit der Unternehmer nachweist, dass das Grundstück weder Wohnzw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.2.2 Sammelbeförderungen

Rz. 326 Die Beförderung des Personals von dessen Wohnung, gewöhnlichem Aufenthaltsort oder einer allgemeinen Sammelstelle (z. B. Bahnhof) kann im Rahmen einer entgeltlichen Leistung erfolgen, wenn das Personal dafür ein gesondert berechnetes Entgelt aufwendet oder eine Verknüpfung der Sachzuwendung mit der Arbeitsleistung vorliegt, sodass ein tauschähnlicher Umsatz gegeben i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1.3 Einzelfälle

Rz. 60 Arzneimittelabschläge: Nach der EuGH-Rechtsprechung[1] muss die Bemessungsgrundlage von dem Betrag gebildet werden, der dem Preis entspricht, zu dem ein pharmazeutisches Unternehmen Arzneimittel an Apotheken verkauft hat, abzüglich des Abschlags, der gegenüber den Unternehmen der privaten Krankenversicherung anfällt, wenn diese ihren Versicherten deren Kosten für den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Anzahlungen, Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen

Rz. 182 Bei Anzahlungen, Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen entsteht nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG die USt bereits mit dem Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Vereinnahmung. Für den Zahlenden ergibt sich in diesen Fällen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 UStG beim Vorliegen einer Rechnung mit gesondertem USt-Ausweis die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs ebenfalls ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.3 Zuschüsse, die nicht Entgelt für eine steuerbare Leistung sind (echte Zuschüsse)

Rz. 126 Zuwendungen, die der Zuschussgeber nicht wegen bestimmter Leistungen, sondern unabhängig von einer bestimmten Leistung gewährt, um dem empfangenden Unternehmer Mittel zur Fortsetzung seiner Tätigkeit zuzuführen[1], sind nicht steuerbar (echter Zuschuss). Es fehlt ein Leistungsaustausch[2], denn der Unternehmer erwartet den Zuschuss nicht als Gegenleistung für eine Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3.1 Insolvenz (Konkurs)

Rz. 158 Eine umfangreiche Rechtsprechung und vielfältige Meinungsäußerungen sind zu den Fragen der Uneinbringlichkeit in Insolvenz- und Konkursfällen zu finden. Nachdem lange Zeit wegen des Fehlens von Entscheidungen zur Insolvenz auf Entscheidungen zu Konkursfällen zurückgegriffen werden musste, da Insolvenzverfahren erst bei Anträgen nach dem 31.12.1998 in Betracht kamen, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Keine Pflicht zur Mitteilung oder Rechnungsberichtigung

Rz. 44 In den Fällen, in denen zwei Unternehmer von der Berichtigung der Steuerschuld und des Vorsteuerabzugs betroffen sind, ist für die Berichtigung weder eine (gegenseitige) Mitteilung noch die Berichtigung der Rechnung erforderlich oder Voraussetzung. Rz. 45 Das Gesetz fordert keine Mitteilung des leistenden Unternehmers oder des Leistungsempfängers über die Veränderung d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5.2 Nichtsteuerbarkeit der Geschäftsveräußerung

Rz. 467 Liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen oder die Übertragung eines gesondert geführten Betriebs vor, unterliegt dieser Umsatz nicht der USt; nach dem Unionsrecht wird der Vorgang so behandelt, als wenn keine Leistung vorliegen würde. Im Ergebnis ist die Übertragung nicht steuerbar. Die Regelung des § 1 Abs. 1a UStG geht auch der unentgeltlichen Wertabgabe nach § 3 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Zivilrechtliche Fragen

Rz. 194 Allein der leistende Unternehmer hat die Entscheidung zu treffen, ob er einen der in § 9 UStG erwähnten steuerfreien Umsatz als steuerpflichtig behandeln will. Er wird dabei die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile abwägen, die sich aus der Anwendung des § 9 UStG ergeben. Seine Leistungsempfänger können von ihm nicht verlangen, dass er § 9 UStG anwendet oder nicht (me...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Geschäftsveräußerung bis zum 31.12.1993

Rz. 392 Die Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterlag bis zum 31.12.1993 grundsätzlich als steuerbarer Umsatz der USt, soweit die allgemeinen Voraussetzungen des § 1 UStG erfüllt waren. Wurde ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb entgeltlich an einen anderen Unternehmer übertragen, fü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Vom Vorsteuervergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge

Rz. 157 Da nur die für den Umsatz geschuldete USt als Vorsteuer abgezogen werden kann[1], kann das Vergütungsverfahren nicht durchgeführt werden, wenn einem Drittlandsunternehmer für eine stfreie Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung oder aus sonstigen Gründen fälschlicherweise eine Rechnung mit gesondertem StAusweis erteilt wurde.[2] Die 13. EG-RL ist eine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Nebenkosten und Umlagen zur Miete

Rz. 181 Zu den nach § 4 Abs. 1 Nr. 12a UStG steuerfreien Leistungen der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden üblichen Nebenleistungen.[1] Bei der steuerpflichtigen Grundstücksvermietung[2], z. B. von Bürogebäuden, ist die Abgrenzung der unselbstständigen Nebenleistungen zur Vermietung gege...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.5.1 Lieferungen, sonstige Leistungen, innergemeinschaftlicher Erwerb

Rz. 195 Nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG ist entsprechend § 17 Abs. 1 UStG eine Berichtigung der USt und des Vorsteuerabzugs vorzunehmen, wenn eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb rückgängig gemacht worden ist. Dazu gehören auch die Ablehnung der Vertragserfüllung durch den Insolvenzverwalter[1] bzw. früher d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1.1 Neufassung § 18 Abs. 9 UStG

Rz. 20 § 18 Abs. 9 S. 1 UStG war unverändert geblieben. S. 2 der Vorschrift regelte im Einzelnen den Umfang der Ermächtigung. Danach kann die Mindesthöhe der Vergütung, die Frist für die Antragstellung, das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift des Antragstellers, die Art und Umfang des Nachweises des Vorsteuerabzugs, die Erteilung und Bekanntgabe des Bescheids über die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Abgrenzung Leistungsaustausch vom Schadensersatz

Rz. 207 Zwischen einer Leistung und dem erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnisses, in dem gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, erbracht wurd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Entwicklung der Grundvorschrift

Rz. 8 § 1 UStG war schon durch das UStG 1918 [1] mit einem vergleichbaren Regelungsgehalt in das UStG aufgenommen worden, allerdings fehlte noch der räumliche Anwendungsbereich des "Inlands", der erst durch das UStG 1967[2] in das Gesetz aufgenommen wurde, bis dahin war der räumliche Anwendungsbereich in der Durchführungsbestimmung zum UStG geregelt. § 1 UStG 1918: Zitat (1) Der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.1 Veräußerung durch einen Unternehmer

Rz. 407 Der Verkäufer muss bei der Veräußerung des Unternehmens oder des in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Betriebs Unternehmer sein. Der Unternehmer kann auch nach der Übertragung des (Teil)Betriebs weiterhin unternehmerisch tätig sein (z. B. bei Übertragung eines gesondert geführten Betriebs und Fortführung des restlichen Betriebs); die Geschäftsveräuß...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Wechsel zwischen Steuerfreiheit und Steuerpflich

Rz. 124 Die Änderung der Bemessungsgrundlage setzt die Steuerpflicht des Umsatzes voraus (Rz. 22). Wird ein steuerpflichtiger Umsatz rückwirkend steuerfrei oder ein steuerfreier Umsatz nachträglich steuerpflichtig, kann deshalb § 17 Abs. 1 UStG nicht unmittelbar angewendet werden. § 17 Abs. 1 S. 8 UStG enthält jedoch einen gesetzlichen Regelungsplan bzw. einen über den Wortl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 188 Als Anwendungsfälle kommen die Ausübung eines vertraglich vorbehaltenen Rücktrittsrechts [1], des Rücktrittsrechts wegen Leistungsstörungen[2], anderer Rücktrittsrechte wie z. B. der fehlgegangenen Nacherfüllung eines Kaufvertrags[3] oder des Widerrufs bei Verbraucherverträgen[4], bei Verbraucherdarlehensverträgen[5], bei Ratenlieferungsverträgen[6] und ähnlichen Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.4.5 Steuerliche Behandlung der Verteidigerkosten

Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Beantragung eines Strafbefehls entstehen für den Beschuldigten regelmäßig Kosten für die Strafverteidigung. Solche Kosten sind ertragsteuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben dann absetzbar, wenn sie in engem Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen. Sofern diese Kosten dem Privatbereich zuzurechnen sind, ist ein Abzug gem. § 12 ESt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG)

Rz. 123 § 9 Abs. 1 UStG erwähnt seit dem 1.1.1980 mit § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG nur noch die Umsätze, welche unter das GrEStG fallen. § 9 UStG 1967/73 hatte dagegen mit der Nennung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1967/73 nicht nur die Umsätze, welche unter das GrEStG fallen, sondern auch die unter das Versicherungsteuergesetz oder Teil I des Kapitalverkehrsteuergesetzes fallende...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Änderung des Gesamtbetrags der Entgelte

Rz. 208 In aller Regel ist § 17 Abs. 4 UStG auf Fälle der Minderung der Entgelte für unterschiedlich besteuerte Leistungen anzuwenden. Deswegen sind im Wortlaut der Vorschrift als Beispiele die Jahresboni und die Jahresrückvergütungen ausdrücklich genannt. Denkbar sind allerdings auch gemeinsame Entgelterhöhungen unterschiedlich besteuerter Leistungen für einen Zeitabschnitt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Die Steuerbefreiung ist währungspolitisch motiviert. Da die Deutsche Bundesbank (bzw. Europäische Zentralbank) kein Unternehmer ist und deshalb keinen Vorsteuerabzug hat, kann ihre Belastung mit Umsatzsteuer nur durch Steuerbefreiungen vermieden werden.[1] Rz. 3 § 4 Nr. 4 UStG ergänzt die Regelung in § 4b Nr. 2 UStG und § 5 Nr. 2 UStG, wonach der innergemeinschaftliche ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 18a UStG bezweckt eine Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die selbstständige Gliederungen einer politischen Partei erbringen, soweit derartige Leistungen im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben der Partei gegen Kostenerstattung ausgeführt werden und sofern die jeweilige Partei nicht gemäß § 18 Abs. 7 PartG von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Zahlung bei Nichterbringung einer Leistung (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 181 Ist für eine vereinbarte Lieferung oder sonstige Leistung ein Entgelt entrichtet worden, ohne dass (vorher oder) später die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt worden ist, so sind ebenfalls in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG Steuerbetrag und Vorsteuerabzug zu berichtigen. § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG richtet sich vor allem auf die Fälle der sog. Minde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Rückgängigmachen eines Umsatzes (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 187 Nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG sind die Steuer und der Vorsteuerabzug auch dann zu berichtigen, wenn eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb rückgängig gemacht worden ist. Der Wegfall des Umsatzes beseitigt nämlich den Tatbestand, an den die Steuerpflicht geknüpft ist. Ob ein solcher Fall gegeben ist, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.4.1 Aufrechnungslagen

Rz. 172a Allein das Bestehen einer Aufrechnungslage schließt nicht aus, dass eine Forderung uneinbringlich i. S. d. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG wird. Zu berichtigen sind bei Uneinbringlichkeit von Forderung und Gegenforderung sowohl der Steuerbetrag als auch der vorgenommene Vorsteuerabzug. Zur Beurteilung der Uneinbringlichkeit im Hinblick auf eine mögliche Aufrechnungslage ist ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Wesentlicher Inhalt

Rz. 11 Die Vorschrift befasst sich mit einer Reihe von verschiedenartigen Fällen, denen gemein ist, dass aufgrund bestimmter Vorgänge ein Unternehmer den von ihm geschuldeten Umsatzsteuerbetrag und – meist spiegelbildlich – ein anderer Unternehmer den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu berichtigen haben. Die Vorschrift bezieht sich zwar unmittelbar nur auf die Umsätze ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuervergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren – Mischfälle

Rz. 191 § 62 UStDV enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung von Doppelvergütungen in sog. Mischfällen. Zwar schließen sich für einen Voranmeldungszeitraum das allgemeine Besteuerungsverfahren und das Vorsteuervergütungsverfahren gegenseitig aus. Sind jedoch die Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens erfüllt und schuldet der im Ausland ansässige Unternehmer aussc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Anwendungsbereich

Rz. 15 Der Anwendungsbereich der Vorschrift erstreckt sich – teilweise über eine sinngemäße Anwendbarkeit – grundsätzlich auf alle Umsätze des UStG. Sie betrifft zunächst die Minderung oder Erhöhung der Bemessungsgrundlage, lässt dann jedoch in Abs. 2 Nr. 1–5 Fallgruppen sinngemäß behandeln, in denen die Steuerschuld ganz oder teilweise nachträglich entfällt. Bei ihnen steht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Gleichgestellte Fallgruppen (§ 17 Abs. 2 UStG)

Rz. 141 § 17 Abs. 2 UStG regelt – neben der sinngemäßen Geltung nach § 17 Abs. 1 S. 5 UStG – in seinen Nrn. 1–5 fünf Fallgruppen, auf die die Vorschriften des § 17 Abs. 1 UStG sinngemäß anzuwenden sind. Sinngemäß anwendbar sind allerdings nur die S. 1 und 3 des § 17 Abs. 1 UStG, weil S. 2 im Bereich der fünf Fälle nicht vorkommt. Bei den fünf Fallgruppen handelt es sich um die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Erfüllung des Nachweises der Erwerbsbesteuerung (§ 3d S. 2 UStG)

Rz. 199 Ein innergemeinschaftlicher Erwerb wird nach § 3d S. 1 UStG in dem Gebiet desjenigen Mitgliedstaats bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet. Verwendet der Erwerber gegenüber dem Lieferer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat als dem des Transportendes erteilte USt-IdNr., so gilt nach § 3d S. 2 UStG der Erwerb – zusätzli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.1 Anwendungsbereich

Rz. 207 § 17 Abs. 4 UStG enthält eine Verpflichtung des Unternehmers, seinem Abnehmer einen Beleg zu erteilen, wenn Entgelte für unterschiedlich besteuerte Lieferungen oder sonstige Leistungen eines bestimmten Zeitabschnitts gemeinsam geändert werden. Aus dem Beleg muss zu ersehen sein, wie sich die Änderung der Entgelte auf die unterschiedlich besteuerten Umsätze verteilt. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2.1.2 Kontokorrentverhältnis

Rz. 151 Forderungen aus Lieferungen oder sonstigen Leistungen gehen häufig in ein Kontokorrentverhältnis i. S. d. § 355 HGB ein. Dieser Vorgang berührt nach der Rechtsprechung des BGH nicht den selbstständigen Bestand der Einzelforderung. Das Entgelt ist nach Auffassung der Verwaltung noch nicht erbracht.[1] Mindert sich die Einzelforderung bereits in diesem Stadium, ist ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.7 Innergemeinschaftlicher Erwerb juristischer Personen (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 UStG a. F.)

Rz. 592 § 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 UStG regelte bis zum 18.12.2006 den innergemeinschaftlichen Erwerb durch eine juristische Person, die nicht Unternehmer war oder den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwarb, soweit die erworbenen Gegenstände zum Gebrauch oder Verbrauch in den bezeichneten Gebieten oder zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt waren. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.4 Einzelfälle zur Abgrenzung von echtem Zuschuss und Leistungsaustausch

Rz. 129 Abrissverpflichtung: Übernimmt ein Erwerber eines Grundstücks eine Abrissverpflichtung, aufgrund derer sich der Kaufpreis für das Grundstück um die nachgewiesenen Abrisskosten mindert, liegt ein gegenseitiger Vertrag vor, der zu einem Leistungsaustausch führt, es liegt kein echter Zuschuss vor.[1] Zahlt eine Gemeinde hingegen einem Eigentümer eines bebauten Grundstüc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Vergütungsverfahren im Ausland

Rz. 196 Aufgrund der RL 2008/9/EG sowie der 13. EG-RL sind auch die übrigen EU-Staaten verpflichtet, ausländischen Unternehmern die VoSt in einem besonderen Verfahren zu vergüten und hierfür eine zentrale Erstattungsbehörde zu bestimmen. Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer USt in Rechnung gestellt worden ist,...mehr