Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteuerabzug

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.2 Verdeckte Gewinnausschüttung ("vGA")

Eine vGA ist gem. R 8.5 KStR wie folgt definiert:mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.1 Betriebsstätten

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Die Besteuerung von Betriebsstätten ist äußerst komplex, insbesondere in der Bau- und Maschinen-/Anlagenbauindustrie sowie im Banken- und Versicherungsbereich. Eine ausführliche Darstellung würde den Rahmen dieses Buchs sprengen. Daher werden nachfolgend einzelne aktuelle Aspekte beleuchtet, zunächst auf Basis der bisherigen Rechtslage[715]...mehr

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AGS 02/2023, Rechtliches Ge... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Rechtliches Gehör im Kostenfestsetzungsverfahren a) Ausgestaltung im einzelnen umstritten Nach der Regelung in § 104 Abs. 1 S. 3 ZPO hat der Rechtspfleger seine dem Antrag ganz oder zum Teil stattgebende Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag dem Antragsgegner unter Beifügung der Kostenberechnung von Amts wegen zuzustellen. Dies könnte dafür sprechen, dass es einer ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Grundsätzliche Aufzeichnungspflichten

Tz. 28 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Vereine, die i. S. d. § 2 UStG (Anhang 5) Unternehmer sind, werden, wie es die gesetzlichen Bestimmungen, die das Umsatzsteuerrecht fordert, nach § 22 UStG (Anhang 5) verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu führen. Diese Verpflichtungen gelten auch für innergemeinschaftliche Warenliefer...mehr

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AGS 02/2023, Rechtliches Ge... / Leitsatz

Es kann dahinstehen, ob es im Kostenfestsetzungsverfahren zulässig ist, einen Kostenfestsetzungsbeschluss ohne vorherige Anhörung des Erstattungspflichtigen zum maßgeblichen Kostenfestsetzungsantrag zu erlassen. Eine eventuelle Gehörsverletzung wirkt sich nämlich dann nicht mehr aus und rechtfertigt nicht eine Abänderung oder Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, wenn der...mehr

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AGS 02/2023, Rechtliches Ge... / III. Berücksichtigung der Umsatzsteuerbeträge

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO genügt für die Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen die Erklärung des Antragstellers (des Kostenfestsetzungsverfahrens), dass er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann. Eine solche Erklärung hatte hier im Kostenfestsetzungsantrag v. 13.7.2021 hinsichtlich der Antragsgegner zu 2–5 vorgelegen. 2. Einwendungen gegen d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Verkauf von Karnevalsorden

Tz. 15 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Bei dem Verkauf von Karnevalsorden handelt es sich um einen, von der unentgeltlichen Abgabe von Karnevalsorden abzugrenzenden, steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (FG Köln v. 18.04.2012, 13 K 1075/8, EFG 2012, 1693). In seiner Entscheidung lehnt das FG die Einordnung in einen Zweckbetrieb ab, weil die Tatbestandsmerkmale (Bed...mehr

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AGS 02/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil liefert Burhoff auf den S. 49 ff. eine Rechtsprechungsübersicht zu den Gebühren und Auslagen nach den Teil 4 bis 7 VV. Lissner (S. 62 ff.) beschäftigt sich mit dem neuen Beratungshilfeformular, das ab dem 1.3.2023 von der Anwaltschaft zwingend zu verwenden ist. Er erläutert, was zukünftig von Seiten der Anwaltschaft zu beachten sein wird. Eine wichtige Entscheid...mehr

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Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen

Kommentar Die Finanzverwaltung hat die Änderungen des UStAE zur Unternehmereigenschaft und zum Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen veröffentlicht. Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 2.10 UStAE um einen neuen Abs. 10 und 11. Forschungseinrichtungen können in unterschiedlicher Form auftreten und dabei sowohl einen unternehmerischen als auch einen nichtunternehmerischen Be...mehr

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Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen (zu § 2 und § 15 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 2.10 UStAE um einen neuen Abs. 10 und 11. Forschungseinrichtungen können in unterschiedlicher Form auftreten und dabei sowohl einen unternehmerischen als auch einen nichtunternehmerischen Bereich unterhalten. Darüber hinaus finanzieren sie sich häufig in nicht unerheblichem Umfang aus öffentlichen Zuschüssen. Da es in der Ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Vollpauschalierung nach § 70 Abs. 1 UStDV

Rz. 49 Für die meisten in die Besteuerung nach § 23 UStG einbezogenen Unternehmer gilt die Vollpauschalierung nach § 70 Abs. 1 UStDV. Diese Berufs- oder Gewerbezweige sind im Abschnitt A der Anlage zur UStDV zusammengestellt. Bei Vorliegen der Vollpauschalierung werden sämtliche Vorsteuerbeträge des Unternehmers durch den Durchschnittssatz abgegolten. Ein darüber hinausgehen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Abgrenzung zu anderen Rechtsvorschriften

Rz. 154 Die Regelung des § 23 UStG steht in keinem Widerspruch zu der Regelung des § 19 UStG zur Besteuerung der Kleinunternehmer. Übersteigt der maßgebliche Gesamtumsatz nicht die in § 19 Abs. 1 genannte Umsatzgrenze von 22.000 EUR[1] im vorangegangenen Kj., kann der Unternehmer anstelle der Besteuerung nach Durchschnittssätzen auch die Nichterhebung der USt für Kleinuntern...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Teilpauschalierung nach § 70 Abs. 2 UStDV

Rz. 53 Für die in Abschnitt B der Anlage zur UStDV aufgeführten Unternehmer kommt eine Teilpauschalierung der Vorsteuerbeträge nach § 70 Abs. 2 UStDV infrage. Bei diesen Unternehmern können neben den Durchschnittssätzen noch die folgenden Vorsteuerbeträge unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG abgezogen werden: Vorsteuerbeträge für Gegenstände, die der Unternehme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Ermittlung des Umsatzes nach § 69 Abs. 2 UStDV

Rz. 60 Die Berechnung der im Rahmen der Durchschnittssätze abziehbaren Vorsteuerbeträge bestimmt sich nach einem Prozentsatz von den im Rahmen des jeweiligen Berufs- oder Gewerbezweigs erzielten Umsätzen nach § 69 Abs. 2 UStDV. Rz. 61 Nach der Definition des § 69 Abs. 2 UStDV zählen zum maßgeblichen Umsatz: steuerbare Umsätze im Inland im Rahmen des bezeichneten Berufs- oder G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Wechsel der Besteuerungsform

Rz. 149 Findet ein Wechsel zwischen der Regelbesteuerung und der Anwendung der Durchschnittssätze nach § 23 UStG (und umgekehrt) statt, müssen die Vorsteuerbeträge des Unternehmers den jeweiligen Perioden zugeordnet werden, um festzustellen, zu welcher Besteuerungsform der jeweilige Vorsteuerbetrag gehört, damit eine doppelte oder gar keine Erfassung der Vorsteuerbeträge ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Regelungsgehalt der Vorschrift

Rz. 1 § 23 UStG war eine Vereinfachungsregelung für kleinere Unternehmer bzw. auch für kleinere Unternehmensbereiche eines einheitlichen Unternehmens. Da die Regelung nur noch von wenigen Unternehmern angewendet wurde, ist sie zum 31.12.2022 ersatzlos aufgehoben [1] worden. Die allgemeinen Durchschnittssätze nach § 23 UStG können damit letztmalig für den Besteuerungszeitraum ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Wegfall der Aufzeichnungsvorschriften

Rz. 73 Um dem eigentlichen Ziel der Besteuerung nach Durchschnittssätzen, nämlich der Vereinfachung bei der Steuerberechnung, nahezukommen, ist der betroffene Unternehmer nach § 66 UStDV von den Aufzeichnungspflichten nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 6 UStG befreit. Damit braucht der Unternehmer keine Aufzeichnungen über die an ihn ausgeführten steuerpflichtigen Lieferungen un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3 Sonstige Gewerbebetriebe

Rz. 140 Die Besteuerung nach den allgemeinen Durchschnittssätzen können alle in der Anlage erfassten sonstigen Gewerbebetriebe vornehmen, soweit sie in dem jeweiligen Gewerbezweig Umsätze bewirken. Jedoch können auch Umsätze bis zu 25 % in anderen Bereichen als unschädlich mit in die Bemessungsgrundlage für die Durchschnittssätze einbezogen werden (Rz. 71). Voraussetzung ist...mehr

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Organschaft: Erneute EuGH-Vorlage

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (Richtlinie 77/388/EWG) zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Führt die Zusammenfassung mehrerer Personen zu...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Summenmussfelder

Rn. 50 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Als Summenmussfelder werden Oberpositionen bezeichnet, die hierarchisch über rechnerisch verknüpften Mussfeldern stehen. Die Verpflichtung zur Übermittlung dieser Positionen resultiert aus der Pflicht zur Übermittlung der darunter befindlichen, rechnerisch verknüpften Mussfelder (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10009,...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Besteuerung von Werbe- und ... / 3.5 Vorsteuerabzug

Der Verein kann für die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den umsatzsteuerpflichtigen Leistungen stehen, den Vorsteuerabzug geltend machen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG). Dabei kann ein Verein, der nicht buchführungspflichtig ist, aus Vereinfachungsgründen zur Berechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge statt der tatsächlichen Vorsteuer einen Durchschnittssatz von 7 % des...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Organschaft: Steuerschuldner und finanzielle Eingliederung

Leitsatz 1. Die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers für die Umsätze der Organschaft ist unionsrechtskonform (Anschluss an EuGH-Urteil Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie vom 01.12.2022 – C‐141/20, EU:C:2022:943). 2. Zwar erfordert die finanzielle Eingliederung i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG im Grundsatz, dass dem Organträger die ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerfreier Mitgliedsbeitrag eines Sportvereins: Kein Vorsteuerabzug aus Platzerrichtung

Leitsatz Mitgliedsbeiträge eines Sportvereins sind steuerbar, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Leistung des Vereins, den Mitgliedern Vorteile wie Sportanlagen zur Verfügung zu stellen, und den Mitgliedsbeiträgen besteht. Mitgliedsbeiträge können ein Entgelt in Form einer Teilnehmergebühr im Sinne des § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG darstellen. § 4 Nr. 22 Buchst. b ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Sportveranstaltungen: Beste... / 3.2.2 Kein Vorsteuerabzug

Soweit Aufwendungen unmittelbar steuerbefreiten Umsätzen zuzuordnen sind, sind die Vorsteuern vom Abzug ausgeschlossen.mehr

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Sportveranstaltungen: Beste... / 3.2.1 Voller Vorsteuerabzug

Vorsteuerbeträge sind in voller Höhe abziehbar, wenn sie im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Umsätzen anfallen. Das sind beispielsweise Wareneinkäufe für Gastronomieumsätze oder Kosten der VIP-Zeltanlage. Jedoch können nur Vorsteuern in Abzug gebracht werden, soweit ordnungsgemäße Rechnungen mit Vorsteuerausweis vorliegen oder soweit im Gutschriftverfahren abgerechnet wird...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Sportveranstaltungen: Beste... / 3.2 Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug kann aus Leistungen in Anspruch genommen werden, die für den unternehmerischen Bereich des Vereins bezogen werden und die den umsatzsteuerpflichtigen Erlösen zuzuordnen sind. Eine Leistung muss direkt und unmittelbar im Zusammenhang stehen mit dem Eingangsumsatz und den Umsätzen der nachfolgenden Stufe, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, damit der Verein z...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerhaftung im Verein / 8.1 Umsatzsteuer

Nach dem Umsatzsteuergesetz bestehen zur Nicht-Bezahlung der Umsatzsteuer folgende Haftungstatbestände: bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen, bei Änderung der Bemessungsgrundlagen, für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer des Vorlieferanten. Hintergrund der Einführung dieser zusätzlichen Haftungen ist das Wechselspiel von Vorsteuerabzug und Umsatzsteuerabfü...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Sportveranstaltungen: Beste... / 3.2.3.1 Vorsteuern aus Antritts- und Preisgeldern

Sportler, die keine Arbeitnehmer des Vereins sind und die keine umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer sind, sind selbst Unternehmer. Die an sie gezahlten Antritts- und Preisgelder sind umsatzsteuerpflichtig. Zulässig ist, dass Verein und Sportler im Gutschriftverfahren abrechnen. Der Verein kann die Vorsteuern, wie vorstehend dargestellt, anteilig abziehen. Anderenfalls muss der...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Sportveranstaltungen: Beste... / 3.2.3 Vorsteueraufteilung bei laufenden Aufwendungen

Achtung Vorsteuern aus Eingangsleistungen, die sowohl mit steuerpflichtigen als auch mit steuerfreien Umsätzen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, müssen aufgeteilt werden. Die Aufteilung dieser Vorsteuern ist grundsätzlich nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Zurechnung vorzunehmen. Die Zurechnung kann im Wege einer sachgerechten Schätzung ermittelt werden. Die im Rahme...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Sportveranstaltungen: Beste... / Zusammenfassung

In vielen Sportarten ist es üblich, dass bei Wettkämpfen und Turnieren Preisgelder für die siegreichen Sportler oder Mannschaften ausgelobt und gezahlt werden. Im großen Stil werden Turniere ausgerichtet, bei denen Antrittsgelder für die bloße Teilnahme und Preisgelder für die siegreichen Sportler gezahlt werden. Beispiele sind beim Tennis, Golf, Boxen, Reiten oder Segeln bek...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Anfall

Rz. 210 Nach Nr. 7008 VV RVG gehört zu den Auslagen auch die Umsatzsteuer auf die Vergütung in voller Höhe. Dies setzt zunächst voraus, dass eine solche auch angefallen ist. Das wiederum richtet sich nicht nach dem RVG, sondern nach dem UStG. Sie kann daher nicht in Ansatz gebracht werden, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt. Auch bei Geschäften mit ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. ABC der Entstehung bei Schenkungen

Rz. 53 Abfindung, für Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisverzicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG): Grds. entsteht die Steuer (spätestens) im Zeitpunkt der Leistung der Abfindung. Der Ausführungszeitpunkt kann auch schon früher liegen, nämlich zum Zeitpunkt der wirksamen Vereinbarung der Abfindung, wenn dadurch ein durchsetzbares Forderungsrecht (z.B. ein Stammrecht zur Rentenzahlu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.7 Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug

Zeile 22 betrifft die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden steuerfreien Umsätze.[1] Es handelt sich um die nach § 4 Nr. 8–29 UStG steuerfreien Umsätze, z. B. Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Umsätze als Arzt, Umsätze der Krankenhäuser, Altenheime, Theater usw. Einzutragen sind auch die steuerfreien Lieferungen von Anlagegold i. S. d. § 25c UStG [2], fü...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.3.3 Vorsteuerabzug für Fahrzeuglieferer und Kleinunternehmer

Zeile 42 Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG und Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG können die auf die Anschaffung von neuen Fahrzeugen entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Zur Angabe dieser Vorsteuerbeträge ist die Zeile 42 vorgesehen. Der Vorsteuerabzug ist nur bis zu dem Betrag zulässig, der für die Lieferung des neuen Fahrzeugs geschuldet würde, wenn d...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.3.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Zeile 43 Zeile 43 ist für Vorsteuer-Berichtigungsbeträge nach § 15a UStG [1] vorgesehen. Es können sowohl positive als auch negative Berichtigungsbeträge eingetragen werden. Handelt es sich bei den Berichtigungsbeträgen um zurückzuzahlende Vorsteuerbeträge, ist dem Betrag ein Minuszeichen voranzustellen. Bei Wirtschaftsgütern, die über das Kalenderjahr der erstmaligen Verwendun...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.3 Vorsteuerabzug

Zeilen 37-44 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge Die Zeilen 37–41 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.6 Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug

In Zeile 21 sind insbesondere die steuerfreien Ausfuhrlieferungen [1] einzutragen[2], einschließlich der Ausfuhrlieferungen von Anlagegold i. S. d. § 25c UStG.[3] Ausfuhrlieferungen[4] sind steuerfrei, wenn Gegenstände vom Inland in das Drittlandsgebiet (Ausland ohne das übrige Gemeinschaftsgebiet) befördert oder versendet werden. Befördert oder versendet nicht der Lieferer, s...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 37–41 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.3.2 Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge

Vom Abzug ausgeschlossen sind nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG grundsätzlich die Vorsteuerbeträge aus Leistungsbezügen – Eingangsumsätzen –, die zur Ausführung folgender Umsätze – Ausgangsumsätze – verwendet werden[1]: Nach § 4 Nr. 8–29 UStG steuerfreie Umsätze; nicht steuerbare Umsätze, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden, oder unentgeltliche Lieferungen ode...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.1 Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen, sonstige Leistungen einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)

Zeilen 12–15 Wichtig Leistungsempfänger schuldet Umsatzsteuer Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet[1], sind nicht hier einzutragen, sondern in Zeile 33. Als Bemessungsgrundlage sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) einzutragen. Berechnet und verbucht der Unternehmer Entgelt und Umsatzsteuer in einem Betrag, muss er das...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.8 Ergänzende Angaben zu Änderungen der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG

In den Vordrucken für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 hatte die Finanzverwaltung erstmalig zusätzliche Angabepflichten zu Minderungen der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer bzw. zur Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aufgenommen. Auch in den Vordrucken für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 sind diese Angaben – nun in den Zeilen 50 und 51 – wieder enthalten. Entg...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.5 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens

Zeile 20 betrifft innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge [1]"außerhalb eines Unternehmens"[2], also durch Privatleute oder Unternehmer, aber bei Letzteren außerhalb des Unternehmens. Praxis-Beispiel Lieferung neuer Fahrzeuge an Privatpersonen Ein Unternehmer liefert ein neues Fahrzeug, das er zunächst seiner Ehefrau für Privatfahrten überlassen hatte, an einen Abneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerpauschalierung / 1.3 Berechnung der Vorsteuerpauschalierung

Die Durchschnittssätze sind jeweils als Prozentsatz des Umsatzes[1] angegeben. Maßgebend ist stets der Nettoumsatz. Die in Abschnitt A [2] bezeichneten Durchschnittssätze gelten für sämtliche Vorsteuerbeträge, die mit der Tätigkeit der Unternehmer in den entsprechenden Berufs- und Gewerbezweigen zusammenhängen. Ein weiterer Vorsteuerabzug ist insoweit ausgeschlossen.[3] Neben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerpauschalierung / 2.4 Wahlrecht

Der Verein hat ein Wahlrecht, die abzugsfähigen Vorsteuern einzeln zu ermitteln oder die Vorsteuerpauschalierung in Anspruch zu nehmen. Will er den Durchschnittssatz anwenden, muss er dem Finanzamt spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des ersten Voranmeldungszeitraums (Monat oder Kalendervierteljahr) eines Kalenderjahrs erklären, dass er den Durchschnittssatz in Anspruch n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerpauschalierung / 3 Übergang von der allgemeinen Besteuerung

Der Übergang von der allgemeinen Besteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung nach den §§ 23, 23a UStG und umgekehrt stellt eine Änderung der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse dar. Deshalb kann durch den Übergang eine Vorsteuerberichtigung notwendig werden.[1] Hierbei ist zu unterscheiden, ob der Übergang von oder zu der allgemeinen Besteuerung e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerpauschalierung / Zusammenfassung

Begriff Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens können (bis 31.12.2022) für Gruppen von Unternehmern, bei denen hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen annähernd gleiche Verhältnisse vorliegen, die abziehbaren Vorsteuerbeträge nach Durchschnittssätzen festgesetzt werden. Außerdem ist eine Gesamtpauschalierung der abzugsfähigen Vorsteuern für bestimmte Körperschaften vor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.10 Ergänzende Angaben zu Umsätzen

Zeile 32 Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft [1] werden grundsätzlich folgende Umsätze ausgeführt: Eine innergemeinschaftliche Lieferung des 1. Lieferers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstands beginnt[2] ein innergemeinschaftlicher Erwerb des 1. Abnehmers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.5 Voranmeldung bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit

Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf (sog. Neugründungsfall), ist im laufenden und im folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum grundsätzlich der Kalendermonat. Dies gilt auch für ehemalige Organgesellschaften nach Wegfall der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG.[1] Nicht unter diese Regelung fallen dagegen[2] Unternehmer, die aufgrund...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.3 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.

Zeile 18 Lieferungen aus dem Inland in einen anderen EU-Mitgliedstaat sind – sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind - steuerfrei. Die Bemessungsgrundlagen dieser innergemeinschaftlichen Lieferungen i. S. d. § 6a Abs. 1 und 2 UStG an Abnehmer mit gültiger USt-IdNr. sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Zeile 18 anzugeben.[1] Die Steuerfreiheit schließt aber den Vo...mehr

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Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.1.3 Risikominimierung durch vertragliche Steuerklauseln

Die Voraussetzungen der Geschäftsveräußerung im Ganzen können, wie zuvor gezeigt, leicht entfallen (insbesondere durch eine fehlende Absicht des Erwerbers zur Unternehmensfortführung) und die wirtschaftlichen Folgen können erheblich sein. Diesem Risiko einer steuerlichen Nachbelastung kann durch angepasste Steuerklauseln im Rahmen des Abschlusses der zivilrechtlichen Verpfli...mehr