Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteuerabzug

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 Den verbindlichen unionsrechtlichen Vorgaben folgend enthält § 4 Nr. 20 UStG eine zwingende Steuerbefreiung für bestimmte kulturelle Dienstleistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts und von Einrichtungen anderer Unternehmer, denen bescheinigt wurde, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die Einrichtungen des öffentlichen Rechts erfüllen, sowie für d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 Nr. 1 UStG bestimmt, dass die sog. Exportumsätze (Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr) sowie die innergemeinschaftlichen Lieferungen steuerfrei sind. Die Vorschrift beschränkt sich grds. auf diese Feststellung. Für die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen bestimmt § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG ab 1.1.2020 allerdings, das...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Rückwirkung einer Bescheinigung

Rz. 59 Der XI. Senat des BFH hatte die Auffassung vertreten[1], eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG wirke umsatzsteuerlich nicht auf den Zeitraum vor ihrer Ausstellung zurück. Nach dem Wortlaut beziehe sich die Vorschrift lediglich darauf, "dass die anderen Unternehmer – im Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung – die gleichen kulturellen Aufgaben erf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 50 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer ist davon abhängig, dass die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass die gleichartigen Einrichtungen die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen wie die Theater, Orchester usw. von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Für das Bescheinigun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten durch andere Unternehmer

Rz. 115 Begünstigt ist die Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten durch andere Unternehmer. Dies sind i. d. R. die Organisation und Durchführung der Aufführungen von Theaterstücken, Opern und Operetten usw. sowie von Konzerten durch Unternehmer, die selbst kein eigenes Theater, Orchester oder sonstiges Ensemble führen. Zu nennen sind hier insbesondere Körperscha...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.5 Einschränkung des Vorsteuerabzugs

Rz. 82 Für Fahrzeuge, die der Unternehmer seinem Unternehmen nicht zugeordnet hat oder nicht zuordnen darf, entfällt jeglicher Vorsteuerabzug. Für Unternehmer, die steuerfreie Umsätze ausführen (z. B. Ärzte mit steuerfreien Umsätzen gemäß § 4 Nr. 14 UStG), ist der Vorsteuerabzug i. d. R. in voller Höhe ausgeschlossen[1]; die Veräußerung ist zwar steuerbar, aber nach § 4 Nr. 2...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.6 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 84 Bei einer Änderung der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ist eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG vorzunehmen. Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Fahrzeugen ist nach § 15a Abs. 8 UStG innerhalb des 5-jährigen Berichtigungszeitraums durchzuführen; in Fällen der Veräußerung u...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.4 Vorsteuerabzug aus Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Fahrzeug

Rz. 80 Für Aufwendungen, die in Verbindung mit dem Betrieb und der Erhaltung des Kfz stehen, gelten die Grundsätze für den Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten (vgl. Abschn. 4.3) entsprechend. Jedoch ist zu beachten, dass die Aufwendungen ein eigenes Zuordnungsobjekt bilden.[1] Je nach Nutzung des Kfz gilt Folgendes: Sonstige Leistungen und vertretbare Gegenstände (z. B. War...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.3 Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten eines Fahrzeugs

Rz. 78 Nutzt der Unternehmer das Kfz ausschließlich für unternehmerische Zwecke, kann er die Vorsteuer, die auf die Anschaffung des Kfz entfällt, in voller Höhe abziehen. Dies setzt voraus, dass kein Ausschlusstatbestand nach § 15 Abs. 1a und 2 i. V. m. Abs. 3 UStG vorliegt. Rz. 79 Hat der Unternehmer das Kfz, das er auch für private Zwecke nutzt, vollständig seinem Unternehm...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.11 Ohne Vorsteuerabzugsrecht erworbene Kfz

Rz. 105 Die Veräußerung eines ohne Vorsteuerabzugsrecht erworbenen, dem Unternehmen zugeordneten Kfz ist umsatzsteuerpflichtig.[1] Dies gilt hinsichtlich des unternehmerisch genutzten Teils auch bei Beschränkung der Zuordnungsentscheidung auf diesen Teil, denn der Umstand, dass der Steuerpflichtige das Kfz für Zwecke seines Unternehmens (gebraucht) von einem Nicht-Steuerpfli...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.2 Zuordnung zum Unternehmen

Rz. 72 Voraussetzung für die Zuordnung eines angeschafften, hergestellten, eingeführten oder innergemeinschaftlich erworbenen Kfz zum Unternehmen ist eine 10 %ige Mindestnutzung für unternehmerische Zwecke (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG). Die Zuordnung des Kfz zum Unternehmen richtet sich wesentlich nach der im Zeitpunkt der Anschaffung geplanten Verwendung des Kfz im ersten Besteu...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.9 Überlassung unternehmerischer Fahrzeuge an das Personal

Rz. 99 Bemessungsgrundlage der nach Beurteilung der Finanzverwaltung im Regelfall als normale entgeltliche Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG i. V. m. § 3 Abs. 9 UStG zu wertenden Überlassung eines unternehmerischen Pkw durch den Unternehmer an den Arbeitnehmer für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Familienheimfahrten aus A...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 70 Die Nutzung eines Kfz im Betriebsvermögen löst auch umsatzsteuerliche Folgen aus. Das sind u. a. die Berechtigung zum Vorsteuerabzug, die Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe sowie der Überlassung unternehmerischer Fahrzeuge an das Personal. Die unentgeltliche Wertabgabe und die unentgeltliche Fahrzeugüberlassung an das Personal werden einer entgeltlichen Lieferu...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.8 Verwendung unternehmerischer Fahrzeuge für Zwecke außerhalb des Unternehmens

Rz. 93 Anhand welcher Methode der Unternehmer die Bemessungsgrundlage für die unternehmensfremde (private) Nutzung eines dem Unternehmen vollständig zugeordneten Kfz ermittelt, hängt vom betrieblichen Nutzungsumfang ab. Für Kfz, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden, kann als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer aus Gründen der Vereinfachung der nach der Pausch...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.7 Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe

Rz. 89 Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer auf die unentgeltliche Wertabgabe, die gemäß § 12 Nr. 3 EStG nicht als Betriebsausgaben absetzbar ist, sind bei der Entnahme des Kfz der Teilwert [1], bei der Nutzungsentnahme die im Unternehmen entstandenen Ausgaben [2], wobei die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Kostenbestandteile wie z. B. die Kfz-Steuer, die Kfz-Versic...mehr

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§ 12 Mehrwertsteuer

Rz. 1 Die Mehrwertsteuer ist gem. § 249 Abs. 2 S. 2 BGB nur zu ersetzen, "wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist". Ist bei der Ersatzbeschaffung von privat keine Mehrwertsteuer angefallen, steht dem Geschädigten auch kein Anspruch auf Ersatz von Umsatzsteuer zu.[1] Rz. 2 Wenn der Geschädigte gem. § 15 UStG die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs hat, ist er grundsätzlich ...mehr

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Steuerbefreiung von Versicherungsumsätzen: Lieferung von Unfallfahrzeugwracks durch ein Versicherungsunternehmen

Sachverhalt Bei dem portugiesischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Auslegung von Art. 13 Teil B Buchst. a und c der 6. EG-Richtlinie sowie von Art. 135 Abs. 1 Buchst. a und Art. 136 Buchst. a MwStSystRL, die die erstgenannten Bestimmungen ersetzt haben, in Bezug auf die Frage, ob der Begriff "Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze" als Haupttätigkeit eines Ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Zuständigkeiten und Modalitäten für die Erteilung der Bescheinigung

Rz. 39 Die Modalitäten über die Ausstellung der Bescheinigungen und die Zuständigkeit hierfür sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. I. d. R. ist für jeden Einrichtungsbereich eine zuständige Landesbehörde bestimmt. Über die Zuständigkeit ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu entscheiden. Das bedeutet, dass i. d. R. die Behörde zuständig ist, welche ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeiner Überblick und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 21 UStG regelt die Umsatzsteuerbefreiung für zwei Leistungsarten im Bereich der schulischen Bildung. Rz. 2 Nach Buchst. a der Vorschrift sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen von Privatschulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen steuerfrei, wenn die Schulen den in der Vorschrift geregelten Status b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 7 Die Regelung in § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Die Richtlinienkonformität von § 4 Nr. 21 UStG ist eher zweifelhaft.[1] Rz. 8 Zweck von § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG ist die gesetzliche Normierung dessen, was zunächst nur als Verwaltungsanweisung in Abschn. 112a UStR 1996 geregelt war; nämlich auch die Erteilung von Unterricht durc...mehr

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Steuersatz für Gas- und Wärmelieferung (zu § 28 Abs. 5 und Abs. 6 UStG)

Kommentar Zum 1.10.2022 war (derzeit befristet bis zum 31.3.2024) der Steuersatz für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz[1] und von Wärme über ein Wärmenetz[2] auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % angesenkt worden. Das BMF[3] hatte ausführlich mit einem Schreiben zu den Anwendungsgrundsätzen Stellung genommen. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat jetzt ergänzend zu...mehr

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AGS 03/2023, Fragen und Lös... / 1. Möglichkeit zum Vorsteuerabzug

Nach ihrem Gesetzeswortlaut bezieht sich diese Erklärung somit nur auf die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug, was das BVerfG[2] und so manches andere Gericht wie auch das OLG Brandenburg[3] übersehen haben.mehr

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AGS 03/2023, Berücksichtigu... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsätze der Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen im Kostenfestsetzungsverfahren Im Kostenfestsetzungsverfahren machen sich die damit befassten Rechtspfleger/Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und die mit Rechtsbehelfsverfahren befassten Gerichte häufig wenige Gedanken darüber, welchen Anwendungsbereich die Bestimmung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO überhaupt hat. Bei der ...mehr

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AGS 03/2023, Berücksichtigu... / I. Sachverhalt

Die Verfügungsklägerin, eine juristische Person in Form einer GmbH, beantragte aufgrund der ihr günstigen Kostengrundentscheidung des LG Cottbus die Festsetzung ihrer Anwaltskosten, darunter gem. Nr. 7008 VV ein Umsatzsteuerbetrag i.H.v. 296,40 EUR, gegen die Verfügungsbeklagte. Der Kostenfestsetzungsantrag enthielt die Erklärung, die Verfügungsklägerin könne die Umsatzsteue...mehr

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AGS 03/2023, Fragen und Lös... / II. Berücksichtigung der Umsatzsteuer

Für die Möglichkeit der Verwendung des beantragten Umsatzsteuerbetrages zum Vorsteuerabzug gilt die Sonderregelung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO. Danach genügt die einfache Erklärung des Antragstellers, dieser könne die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer absetzen. 1. Möglichkeit zum Vorsteuerabzug Nach ihrem Gesetzeswortlaut bezieht sich diese Erklärung somit nur auf die Möglichkeit...mehr

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AGS 03/2023, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Rechtsanwalt A klagt gegen seinen früheren Mandanten mit Erfolg Anwaltshonorar ein. Aufgrund der ihm günstigen Kostenentscheidung macht er im Kostenfestsetzungsverfahren eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV, eine Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV sowie auf den Gesamtbetrag 19 %-Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV geltend. In seine...mehr

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AGS 03/2023, Fragen und Lös... / III. Die Entscheidung des Rechtspflegers

Da somit die Leistung des Rechtsanwalts A, nämlich seine Selbstvertretung in dem Honorarprozess, nicht umsatzsteuerpflichtig ist, stellt sich die Frage der Verwendung zum Vorsteuerabzug gar nicht. Die Erklärung des Rechtsanwalts A nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO geht somit ins Leere. Sollte Rechtsanwalt A die Umsatzsteuer gleichwohl an das Finanzamt abgeführt haben, wäre die Leis...mehr

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AGS 03/2023, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Der Kläger hat Zahlungsklage über 3.000,00 EUR erhoben. Im Termin zur mündlichen Verhandlung war der Beklagte nicht erschienen und auch nicht ordnungsgemäß vertreten. Auf Antrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers ergeht ein der Klage auf Kosten des Beklagten stattgebendes Versäumnisurteil. In seinem Kostenfestsetzungsantrag macht der Kläger folgende Kosten geltend:mehr

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AGS 03/2023, Berücksichtigu... / II. Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen im Kostenfestsetzungsverfahren

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO genügt im Kostenfestsetzungsverfahren zur Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen die Erklärung des Antragstellers, dass er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann. Ist der Antragsteller hinsichtlich der geltend gemachten Umsatzsteuerbeträge vorsteuerabzugsberechtigt, wird er letztlich mit diesen Umsatzsteuerbeträgen ...mehr

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Anhang / V. BMF-Schreiben betr. Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)

Rz. 9 (BMF-Schr. v. 16.7.2001 – IV D 2 – S 0316 – 136/01.) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (§ 146 Abs. 5, § 147 Abs. 2, 5, 6, § 200 Abs. 1 AO und § 14 Abs. 4 UStG) Folgendes: I. Datenzugriff Nach § 147 Abs. 6 AO ist der Fi...mehr

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AGS 03/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit der Insolvenzverwaltervergütung, insbesondere mit Zuschlägen und wie sie geltend zu machen sind (S. 97 ff.). Darüber hinaus setzt Burhoff seinen Beitrag zur Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren fort. Im dritten Teil geht es um die Abrechnung bei Verweisung und Zurückverweisung (S. 102 ff.). Mit der Frage, welc...mehr

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Photovoltaik in der Umsatzsteuer – zum Nullsteuersatz ab 2023 (zu § 12 Abs. 3 UStG)

Kommentar Seit dem 1.1.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen einem neuen Nullsteuersatz. Nachdem die Finanzverwaltung am 26.1.2023 einen Entwurf eines BMF-Schreibens vorgelegt hatte, ist jetzt mit Datum vom 27.2.2023 die endgültige Fassung des BMF-Schreibens veröffentlicht worden. Im Vergleich zu dem Entwurf haben sich noch einige Verä...mehr

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Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien

Kommentar In einem umfangreichen sog. Katastrophenerlass regelt das BMF die Erleichterungen für Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion. Im Beitrag werden die einzelnen Maßnahmen erläutert. Katastrophenerlass: Erdbeben Syrien und Türkei Die nachfolgend dargestellten steuerrechtlichen Erleichterungen gelten für Unterstützun...mehr

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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Erdbebenopfern in der Türkei und Syrien

Kommentar Die Erdbeben in der Türkei und in Syrien im Februar 2023 haben zu massiven Schäden und einer großen Betroffenheit der Bevölkerung geführt. Die Finanzverwaltung hat zeitnah ein umfassendes Schreiben zu steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und Syrien veröffentlicht. In diesem Schreiben sind überwiegend ertragsteuerrechtliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäude / 2 Vermietung

Eine Immobilienvermietung ist generell als die Nutzungsüberlassung von Grundstücken oder Grundstücksteilen auf Zeit gegen einen Mietzins zu definieren, bei der das Eigentum an dem vermieteten Gegenstand beim Vermieter verbleibt, dieser dem Mieter aber den Gebrauch der Sache während der Mietzeit gewährt.[1] Die Vermietung und Verpachung von Gebäuden stellt eine sonstige Leistu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäude / 1 Anschaffung bzw. Herstellung und Zuordnung zum ­Unternehmen

Hinsichtlich der Vorsteuerabzugsberechtigung des Erwerbers bei Anschaffung bzw. Herstellung von Immobilien ist zu beachten, dass ein leistungsempfangender Unternehmer den Vorsteuerabzug grundsätzlich dann geltend machen kann, wenn die Umsatzsteuer vom leistenden Unternehmer gesetzlich geschuldet wird, der Erwerber die Leistung von einem anderen Unternehmer für sein Unternehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäude / 3 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Hinsichtlich der privaten Nutzung einer im unternehmerischen Bereich gehaltenen Immobilie ist zu unterscheiden zwischen Immobilien, die vor dem 31.12.2010 angeschafft bzw. mit deren Herstellung begonnen wurde und solchen Immobilien, die nach dem 31.12.2010 angeschafft bzw. mit deren Herstellung begonnen wurde.[1] Anschaffung/Herstellung der Immobilie vor dem 31.12.2010: Sofer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäude / 4 Veräußerung

Die Übertragung eines Gebäudes, das im Unternehmen gehalten wird, stellt bei Belegenheit des Grundstücks im Inland eine steuerbare Lieferung dar. Diese ist allerdings steuerfrei, soweit der Vorgang unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt. Auch die Veräußerung eines Grundstücks bei dessen gleichzeitiger Bebauung, Sanierung oder sonstiger Veränderung ist ein steuerfreier Umsat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Ort und Zeitpunkt der echten Werklieferung

Rz. 43 Der Ort der echten Werklieferung bestimmt sich nach § 3 Abs. 7 S. 1 UStG. Eine echte Werklieferung i. d. S. liegt vor, wenn der Werkunternehmer die zur Erstellung des Werks erforderlichen Teile zum Bestimmungsort transportiert, wo er sie zur Herstellung des Auftragsgegenstands verwendet (Rz. 27 u. 44). Der Ort der Werklieferung liegt dort, wo sich der Liefergegenstand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Abgrenzung der Werklieferung von der Montagelieferung

Rz. 25 Eine Werklieferung liegt vor, wenn der Lieferer aufgrund eines Werkvertrags die Be- oder Verarbeitung eines Gegenstands übernommen hat, und dabei selbstbeschaffte Hauptstoffe verwendet (§ 3 Abs. 4 UStG Rz. 1ff.). Werklieferungen werden insbesondere im Bau- und Baunebengewerbe ausgeführt. Rz. 26 Der Ort der Werklieferung ist im UStG nicht ausdrücklich geregelt. Art. 36 ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding

Leitsatz Einer Holdinggesellschaft ist der Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen zu versagen, die nicht in einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit von der Holding erbrachten steuerpflichtigen Dienstleistungen, sondern mit von ihr als Gesellschafterbeitrag geschuldeten unentgeltlichen Dienstleistungen stehen, nicht in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit den ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.4 Bestimmte Sachverhalte

Rz. 26 Nach § 194 Abs. 1 S. 2 AO kann sich die Außenprüfung auf bestimmte Sachverhalte beschränken. Damit ist gemeint, dass nicht der – durch Steuerart und/oder Besteuerungszeitraum bestimmte – Steueranspruch als Ganzes, sondern nur einzelne Besteuerungsgrundlagen oder -merkmale geprüft werden. Dabei kann es sich z. B. um eine einzelne Einkunftsart, eine bestimmte Einkunftsq...mehr

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Aktualisierung des UStAE und Aufhebung von BMF-Schreiben

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert den UStAE an verschiedenen Stellen. Bisher hatte die Finanzverwaltung jeweils gegen Jahresende in einem umfassenden Schreiben Änderungen des UStAE vorgenommen. Etwas ungewöhnlich nimmt sie nun in einem Schreiben unterjährig kleinere Anpassungen des UStAE vor, die auch nicht unbedingt mit aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rec...mehr

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Steuerstrafverfahren: Strat... / 3 Strategie nach der Durchsuchung

Während der Tag der Durchsuchung faktisch der Steuerfahndung gehört (siehe oben Punkt 2.), kommt nun die Zeit der Verteidigung. Ist ein Unternehmen als Dritter betroffen, weil z. B. Geschäftsführer oder andere Mitarbeiter Beschuldigte sind, so wird es ggf. einen Rechtsanwalt als Koordinator beauftragen, um die Handlungsoptionen zu klären und ggf. eine Strategie zusammen mit d...mehr

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Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG (zu § 22 Abs. 22a und § 14c Abs. 2 UStG)

Kommentar Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) waren bis Ende 2016 nur unternehmerisch tätig, insoweit sie einen Betrieb gewerblicher Art unterhielten.[1] Zum 1.1.2017 kam dann die formal schon zum 1.1.2016 in Kraft gesetzte Neuregelung des § 2b UStG zur Anwendung, nach der sich jPöR unter vergleichbaren Bedingungen – wie andere Unternehmer auch – der Umsatzbe...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.3 Grundlagen Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ("USt") ist keine "Personensteuer", d. h., sie knüpft nicht an die persönlichen Verhältnisse und individuelle Leistungsfähigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit der beteiligten Personen an. Es handelt sich stattdessen um eine "Sach- oder Objektsteuer" bzw. eine "allgemeine Verbrauchsteuer", die den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen besteuert. Der Umsatzsteuer ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.1 Hintergrund und aktuelle BEPS-Entwicklungen

Verrechnungspreise, Zoll und Umsatzsteuern sind in unterschiedlichen Rechtsgebieten geregelt, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Faktisch bewerten sie jedoch alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Unternehmen. Im Unterschied zu Verrechnungspreisen, die lediglich Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen zum Gegenstand haben, ist der Regelungskreis von Zöllen u...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.1.2 Umsatzsteuerliche Aspekte

Die Beteiligten (HQ und LRD) sollten sich über die Verzollungsverantwortung einigen, da diese einen maßgebenden Einfluss auf die umsatzsteuerliche Behandlung des Vorgangs in Deutschland hat. Übernimmt HQ die Verzollung in Deutschland, erbringt HQ eine im Inland steuerbare und steuerpflichtige Lieferung und muss sich in diesem Fall für umsatzsteuerliche Zwecke in Deutschland r...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.2.2 Umsatzsteuerliche Aspekte

HQ erbringt im Anschluss an den Import der Ware (nach Lagerung) eine im Inland steuerbare und steuerpflichtige Lieferung an den Kunden und muss sich für umsatzsteuerliche Zwecke in Deutschland registrieren lassen. HQ hat Verfügungsmacht zum Zeitpunkt der Einfuhr und ist daher zum Vorsteuerabzug aus der EUSt berechtigt. Die Bemessungsgrundlage für die EUSt bestimmt sich nach de...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.3 Jahresendanpassungen gegenüber Drittland

Die folgende Darstellung zeigt den Rechnungs- und Warenfluss zwischen einem Strategieträger/Produzenten/Headquarter ("HQ") und einer deutschen Vertriebsgesellschaft. Abb. 167: Jahresendanpassungen gegenüber Drittland Ertragsteuerliche/VP-Aspekte HQ = Strategieträger, Vertriebsgesellschaft = Routineunternehmen Verrechnungspreismethode: TNMM Laut Benchmarking-Studie ergibt sich ein...mehr