Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 17 Änderung der Bemessu ... / 6.2.1.1.3 Einzelfälle

Ferdinand Huschens
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 60

Arzneimittelabschläge: Nach der EuGH-Rechtsprechung[1] muss die Bemessungsgrundlage von dem Betrag gebildet werden, der dem Preis entspricht, zu dem ein pharmazeutisches Unternehmen Arzneimittel an Apotheken verkauft hat, abzüglich des Abschlags, der gegenüber den Unternehmen der privaten Krankenversicherung anfällt, wenn diese ihren Versicherten deren Kosten für den Bezug der Arzneimittel erstattet haben. Die Anwendbarkeit von Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL setzt keine nachträgliche Änderung der Vertragsbeziehungen voraus. Der EuGH sieht in seiner Entscheidung, anders als der BFH[2], ganz offensichtlich einen Leistungsaustausch zwischen dem Arzneimittelhersteller und dem privaten Krankenversicherungsunternehmen. Die beim Kauf der Arzneimittel geleisteten Zahlungen durch die Versicherten sind nach Auffassung des EuGH als Entgelt von dritter Seite i. S. v. Art. 73 MwStSystRL anzusehen, wenn die Versicherten die Erstattung von der privaten Krankenversicherung fordern und die Versicherung gemäß dem nationalen Recht den Abschlag von dem Arzneimittelhersteller erhält. Somit sind nach dem Urteil nicht die Versicherten als Lieferungsempfänger, sondern die privaten Krankenversicherer als Endverbraucher der Arzneimittellieferungen anzusehen, sodass der an den Fiskus abzuführende MwSt-Betrag den von dem Versicherer gezahlten Betrag nicht übersteigen darf. Die Verwaltung hat sich dieser Rechtsansicht angeschlossen.[3] Zur Rabattgewährung durch eine Versandhandelsapotheke s. Rz. 74a. Zu Zuzahlungen und Herstellerrabatt bei der Lieferung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vgl. auch OFD Karlsruhe[4]

 

Rz. 60a

Folgende Gruppen von Einzelfällen, bei denen die Frage der Berichtigung der Bemessungsgrundlage in Betracht kommt, sind bedeutsam:

Ausgleichsansprüche der Handelsvertrete...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
      762
    • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
      340
    • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
      278
    • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
      244
    • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
      234
    • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
      222
    • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
      187
    • Nachweispflichten zur steuerlichen Zurechnung der Anteile
      137
    • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
      135
    • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
      123
    • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
      123
    • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
      122
    • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
      119
    • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
      116
    • Verwalter muß Anträge auf Tagesordnung setzen
      111
    • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
      110
    • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
      108
    • Reisekosten: Verpflegungsmehraufwand von Linienbusfahrern
      107
    • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
      106
    • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
      106
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Bild: Haufe Shop

    Ob Digital Finance/CFO4.0, E-Invoicing oder Robotic Accounting - das Buch greift verschiedene Facetten der digitalen Transformation im Finanz- und Rechnungswesen auf. Es zeigt, wie Handlungsbedarf frühzeitig erkannt, die Umsetzung praxistauglicher Strategien und der Einsatz generativer KI vorangetrieben werden können.


    Rabatte und Zugaben
    Rabatte und Zugaben

    Zusammenfassung Überblick Rabatte und Zugaben gehören u. a. zu den Marketinginstrumenten der Unternehmen, um Kunden für sich zu gewinnen. Die restriktiven Regelungen des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung sind lange (2001) abgeschafft, was weitestgehend ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren