Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstellungsgespräch

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.3 Außergewöhnliche Härte (Abs. 3)

Rz. 108 Abs. 3 enthält die bereits vom BVerfG entwickelte außergewöhnliche Härte, bei deren Vorliegen im Einzelfall keine Leistungsminderung erfolgen darf. Nach dem Urteil des BVerfG war die Vorgabe in § 31a Abs. 1 Satz 1 a. F., den Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung ohne weitere Prüfung zwingend zu mindern, unzumutbar. Die Regelung stellte in der beurteilten Fassung ni...mehr

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F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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Jung, AsylbLG § 10a Örtlich... / 2.5 Leistungen in Einrichtungen

Rz. 17 Abs. 2 Satz 1 bis 3 entsprechen inhaltlich im Wesentlichen den Regelungen in § 98 Abs. 2 Satz 1 bis 3 SGB XII, die ihrerseits § 97 Abs. 2 BSHG a. F. zum Vorbild haben. Abs. 2 Satz 1 enthält eine Regelung über die örtliche Zuständigkeit für Leistungen in Einrichtungen, die der Krankenbehandlung oder anderen Maßnahmen nach dem AsylbLG dienen. Die Vorschrift dient dem Sc...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / III. Antrag auf Entbindung des Mandanten von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen, hilfsweise auf Vertagung

Rz. 174 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.3: Antrag auf Entbindung des Mandanten von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen RA _________________________ _________________________ (Anschrift) _________________________, den _________________________ An das Landesarbeitsgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) LAG ____________...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 3. Weitere Sperrzeittatbestände

Rz. 42 Eine Sperrzeit bei Arbeitsablehnung (§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB III) erfolgt, wenn der bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete Arbeitnehmer (§ 38 Abs. 1 SGB III) oder der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt ode...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 6 Prüfungspflicht bei Einstellungen

Die Beschäftigungspflicht stellt eine öffentliche Pflicht des Arbeitgebers dar; sie gibt einem schwerbehinderten Menschen kein subjektives Recht auf Einstellung gegenüber einem bestimmten Arbeitgeber. Die Beachtung der in § 164 Abs. 1 SGB IX genannten vielfältigen Pflichten des Arbeitgebers ist auch deswegen von besonderer Bedeutung, weil ein Verstoß hiergegen als Indiz im S...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 7.1 Benachteiligungsverbot für schwerbehinderte Menschen

Das Benachteiligungsverbot gegenüber schwerbehinderten Arbeitnehmern richtet sich seit dem Inkrafttreten des AGG nun nach §§ 7 ff. AGG. Dies stellt § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX klar. Das Benachteiligungsverbot ist zudem in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verfassungsrechtlich festgeschrieben. Das AGG enthält ein weitreichendes Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen. Als eines d...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 15.3 Teilnahme-, Mitwirkungs- und Unterrichtungsrechte

Der Schwerbehindertenvertretung sind keine erzwingbaren Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber, sondern nur Mitwirkungsrechte eingeräumt. Träger der Mitbestimmung und der Befugnis zu kollektiven Regelungen (Ausnahme: Inklusionsvereinbarung) sind ausschließlich die Betriebs- und Personalräte. Wenn die Schwerbehindertenvertretung zugunsten der schwerbehinderten und ihn...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 9.5 Besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber

Der Gesetzgeber hat den öffentlichen Arbeitgeber in § 165 SGB IX besondere Verpflichtungen auferlegt. Öffentliche Arbeitgeber sind die in § 154 Abs. 2 SGB IX genannten Arbeitgeber. Sie haben erstens freie oder frei werdende Stelle der Agentur für Arbeit frühzeitig zu melden, sobald fest steht, dass die Stelle wieder besetzt wird und nicht eine interne Stellenbesetzung zu erf...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 10 Exkurs: Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung

Die Frage nach dem Bestehen einer Schwerbehinderteneigenschaft (§ 2 Abs. 1 und 2 SGB IX) oder einer Gleichstellung (§ 2 Abs. 3 SGB IX) eines Bewerbers wurde wegen der daran anknüpfenden umfangreichen gesetzlichen Verpflichtungen für den Arbeitgeber bisher für zulässig erachtet. Zulässig war auch die Frage danach, ob ein Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Faktisches Arbeitsverhältnis / 1 Grundsätze

Beim faktischen Arbeitsverhältnis[1] fehlt es an der wirksamen Vertragsgrundlage, da diese von Anfang an nichtig ist, z. B. durch Rechtsverstoß[2] oder rückwirkend durch Anfechtung.[3] Die im Fall unwirksamer Verträge nach allgemeinem Zivilrecht gemäß § 142 Abs. 1 BGB an sich geltende Rechtsfolge, die Rückabwicklung der ausgetauschten Leistungen (sog. "ex-tunc"-Wirkung), bereit...mehr

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AGG: Die Merkmale "Rasse" u... / 3.2 Interne Bewerbung und gleiche Eignung, Bezugnahme auf äußeres Erscheinungsbild

In diesem Fall, den das LAG Rheinland-Pfalz im Januar 2018 entschied, ging es um einen Lokführer, der sich innerhalb eines Betriebs um einen Standortwechsel bewarb.[1] Er erhielt eine Absage. Im Rahmen des Bewerbungsgesprächs fragte der Leiter des Gesprächs den Lokführer danach, wo er herkomme. Der Lokführer antwortete, er komme aus Japan. Daraufhin entgegnete der Leiter des...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 2.1 Vorstellungsgespräch: Fragerecht nach der Religionszugehörigkeit

Im Bereich des allgemeinen (also nicht Kirchen-)Arbeitsrechts liegt keine Rechtsprechung zu Fragen zur Religionszugehörigkeit vor, die Arbeitgeber in Bewerbungsgesprächen stellten. In Betracht kommen Fragen wie "Halten Sie Gebetszeiten ein?".[1] Derartige Fragen dürften grundsätzlich ein diskriminierungsrelevantes Indiz i. S. v. § 22 AGG begründen, das eine Benachteiligung w...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 3.2.2 Nationales Recht

Kopftuchverbot in der Zahnarztpraxis (ArbG Berlin) Das Arbeitsgericht Berlin entschied mit Urteil vom 28.3.2012, dass die beklagte Zahnarztpraxis die klagende Bewerberin diskriminiert hat.[1] In diesem Fall bewarb sich eine Muslimin um einen Ausbildungsplatz bei einer Zahnarztpraxis als Zahnarzthelferin. Bereits auf ihrem Lebenslauf war ein Bild von ihr, auf dem sie ein Kopft...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2 Arbeit, Ausbildung und gefördertes Arbeitsverhältnis

Rz. 58 Abs. 1 Nr. 2 betrifft zunächst die Weigerung, eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildung oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis anzunehmen. In der Literatur wird unter Arbeit eine marktvermittelte Beschäftigung verstanden, i. d. R. auf dem sog. Ersten Arbeitsmarkt unabhängig von einer etwa bestehenden Sozialversicherungspflicht. Ausbildung dient vorrangig der V...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.2.3 Diskriminierung

Rz. 73 Diskriminierungen des Arbeitnehmers bzw. des Leistungsberechtigten dürften stets zur Folge haben, dass sich aus der dadurch hervorgerufenen Gegenwehr keine Leistungsminderung des Leistungsberechtigten ergibt. Das Diskriminierungsverbot ist in Art. 3 GG verankert. Es wird nach verschiedenen Gleichbehandlungssachverhalten unterschieden, etwa der Altersdiskriminierung, d...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.3 Leistungen zur beruflichen Rehabilitation

Rz. 12 Abs. 2 greift die Problematik der möglichen Zuständigkeit unterschiedlichster Träger der Rehabilitation auf (Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Träger der Alterssicherung der Landwirte, Träger der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie der Sozialhilfe). Die Regel...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.4 Wichtiger Grund

Rz. 36 Hat der Leistungsberechtigte die Voraussetzungen einer der Grundtatbestände in § 31 (soweit gefordert, trotz (schriftlicher) Belehrung über die Rechtsfolgen, Abs. 1 und ohne vorgeschriebene Form Abs. 2 Nr. 2) erfüllt, tritt die Rechtsfolge nach § 31a dennoch nicht ein, wenn er für sein Verhalten einen wichtigen Grund nachweist (Abs. 1 Satz 2). Damit wird nicht nur dem...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.1 Minderungsbewehrte Aufforderung zur Mitwirkung

Rz. 44b Nach Abs. 1 Nr. 1 verletzen erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 1.7.2023 ihre Pflichten, wenn sie sich trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ohne wichtigen Grund weigern, einer Aufforderung gemäß § 15 Abs. 5 oder Abs. 6 nachzukommen, also einer Aufforderung des Jobcenters zur Vornahme von notwendigen Mitwirkungshandlungen wie Eigen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Evangelischer Kirchenkreis ist kein öffentlicher Arbeitgeber

Leitsatz Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch gem. § 165 Satz 3 SGB IX verpflichtet, da sie kein öffentlicher Arbeitgeber ist. Sachverhalt Der Kläger ist schwerbehindert. Er hatte sich um eine Stelle in der Verwaltung eines Kirchenkreises der Evangelischen Kirche im Rheinland beworben, wurde jedoch trotz Offenlegung seiner Schwerbehinderung nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Er brachte nu...§ 165 Satz 3 SGB IX§ 154 Abs. 2 Nr. 4 SGB IXmehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Verspätete Bewerbung – Benachteiligung wegen Schwerbehinderung?

Leitsatz Eine Verletzung des allgemeinen Bewerbungsverfahrensanspruchs – wie hier durch die Feststellung einer Fristversäumnis – kann zwar zu einer Benachteiligung des Bewerbers führen. Eine solche Benachteiligung weist jedoch nicht zwangsläufig einen Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung auf, sondern trifft alle Bewerber gleichermaßen. Sachverhalt Der Kläger ist im Jahr 1987 geboren. Nach seinem Abitur hatte er den Grundwehrdienst absolviert und ist dann zur Bundespolizei gegangen. Im Jahr 20...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 709 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Genderstern und Ersatztermin bei Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen

Leitsatz Die Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers zur Einladung schwerbehinderter Menschen zu einem Vorstellungsgespräch nach § 165 Satz 3 SGB IX beinhaltet auch das Erfordernis einen Ersatztermin anzubieten, wenn der sich bewerbende schwerbehinderte Mensch seine Verhinderung vor der Durchführung des vorgesehenen Termins unter Angabe eines hinreichend gewichtigen Grundes mitteilt und dem Arbeitgeber die Durchführung eines Ersatztermins zumutbar ist. Sachverhalt Die schwerbehinderte klagende Part...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Anwendungsbereich des AGG bei Praktikanten – Diskriminierung wegen einer Behinderung

Leitsatz Dem persönlichen Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AGG unterfallen auch Praktikanten, die iSv. § 26 BBiG eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben. Sachverhalt Der Kläger ist mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 40 behindert. Er studiert an der Hochschule F im Studiengang Sozialrecht. Im Mai 2020 schrieb die Beklagte ein Förderprogramm für Studierende in den St...§ 2 Abs. 3 SGB IX.mehr

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AGG: Die Merkmale Geschlech... / 3.2.2 Bewerbungsgespräch

Verhaltensweisen im Bewerbungsgespräch, die für eine Benachteiligung Indizien begründen können, sollten Arbeitgeber vermeiden. Ein einleuchtendes (und reales) Beispiel ist das eines Abteilungsleiters, der im Bewerbungsgespräch mit einer transsexuellen Frau dieser mitteilt, er habe eine Frau erwartet und keinen Mann (hierzu s. Praxisbeispiele.). Arbeitgeber sollten nur Fragen ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2. Beabsichtigte Maßnahme

Maßnahmen i. S. d. § 77 BPersVG sind Handlungen und Entscheidungen des Dienststellenleiters, die einen der gesetzlich vorgesehenen Mitbestimmungstatbestände betreffen und den Rechtsstand des oder der Beschäftigten berühren, §§ 78-80 BPersVG [1] Dies ist z. B. nicht gegeben bei einer Anordnung einer Wiederbesetzungssperre durch die Direktion eines Klinikums[2] oder aber bei ei...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1. Unterrichtung des Personalrats

Der Personalrat ist rechtzeitig und umfassend (§ 66 Abs. 1 BPersVG) von der geplanten Maßnahme zu unterrichten. Rechtzeitig ist die Unterrichtung, wenn dem Personalrat nach der Unterrichtung eine Frist von 10 Arbeitstagen verbleibt, die der Dienststellenleiter in dringenden Fällen auf 3 Arbeitstage abkürzen kann (§ 70 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BPersVG). Umfassend ist die Unterricht...mehr

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Recruiting: Personalauswahl... / 1 Personalauswahlverfahren

Jede neue Stellenbesetzung stellt die Personaler vor die Herausforderung, einen Mitarbeiter zu finden, der nicht nur die fachlichen Qualifikationen, sondern insbesondere auch die sozialen Kompetenzen erfüllt. Um seine Firma zum Erfolg führen zu können, bedarf es an einem leistungsfähigen Team, das sich in all seinen Stärken und Schwächen ergänzt und auf persönlicher Ebene gu...mehr

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Recruiting: Personalauswahl... / Zusammenfassung

Übersicht Es ist durchaus empfehlenswert, das Bewerbergespräch nicht als einziges Instrument der Personalauswahl einzusetzen. Gründe hierfür sind unter anderem, dass häufig eine geringe Übereinstimmung zwischen zwei (getrennt arbeitenden) Interviewern oder Beurteilern besteht. Häufig bestätigen sich die Vorhersagen im Hinblick auf den Erfolg in der Praxis nicht, z. B. weil u...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.5 Leistungsanspruch bei fehlender Erreichbarkeit ohne wichtigen Grund

Rz. 41 Abs. 3 enthält die sog. Urlaubsregelung, die es auch erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II ermöglicht, sich zu privaten Zwecken ohne wichtigen Grund außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufzuhalten. Nähere Regelungen enthält § 7 ErrV. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte bedürfen der Regelung nicht, für sie gilt § 7b nicht und d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.3 Erreichbarkeit im näheren Bereich

Rz. 22 Abs. 1 enthält neben dem Grundsatz der Notwendigkeit von Erreichbarkeit für den Leistungsbezug die beiden Elemente Aufenthalt im näheren Bereich des Jobcenters und Kenntnisnahmemöglichkeit von Mitteilungen und Aufforderungen des Jobcenters an jedem Werktag. Rz. 23 Der nähere Bereich wird nicht direkt räumlich definiert, z. B. in Jobcenterbezirken oder Umkreiskilometern...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 82 Die nachfolgend genannten Rechtsgrundlagen beziehen sich auf Bundesbeamte und auf Beamte im Geltungsbereich des LBG NRW. Einige der häufigsten Themen in der Praxis sind hier in alphabetischer Reihenfolge angesprochen: Rz. 83 & 1. Beförderung und Konkurrentenklage Es ist erforderlich, einen Antrag auf Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO zu stellen, damit die ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Vorstellungsgespräche

Rz. 1168 Beruht die Auswahlentscheidung maßgeblich auf zuvor geführten Vorstellungsgesprächen, so gehört zur Auskunft über die Person der Beteiligten nach § 99 Abs. 1 BetrVG, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat über den für seine Entscheidung bedeutsamen Inhalt dieser Gespräche unterrichtet, und zwar auch dann, wenn er keine schriftliche Dokumentation hierüber angefertigt h...mehr

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§ 12 Erstattung von Vorstellungskosten

Rz. 1 Sowohl abgelehnte als auch eingestellte Bewerber haben grds. Anspruch auf Erstattung der ihnen entstandenen erforderlichen Vorstellungskosten, wenn sie vom Arbeitgeber zur persönlichen Vorstellung aufgefordert bzw. eingeladen worden sind (so BAG v. 29.6.1988, NZA 1989, 468). Dies gilt auch dann, wenn nicht der Arbeitgeber, sondern ein von ihm beauftragter Personalberat...mehr

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§ 19 AGG / F. Darlegungs- und Beweislast für Benachteiligungen

Rz. 74 In § 22 AGG wird die Beweislastverteilung für Rechtsstreitigkeiten nach dem AGG geregelt. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Indizien, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt gem. § 22 AGG diejenige Partei, die sich auf eine solche Benachteiligung beruft. § 22 AGG sieht ein zweistufiges Verfahren vor. ...mehr

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§ 5 Informationsquellen bei der Bewerberauswahl und Prüfung durch den Arbeitgeber

Rz. 1 Die Informationen, die der Arbeitgeber zur Auswahl eines Bewerbers über diesen benötigt, können sich ergeben aus: Rz. 2 & Bewerbungsschreiben Das Bewerbungsschreiben vermittelt einen ersten allgemeinen Gesamteindruck. Zu berücksichtigen ist aber, dass die Angaben im Bewerbungsschreiben aus der subjektiven Sicht des Bewerbers verfasst sind und eine vollständige Überprüfba...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / IV. Richtlinie für die innerbetriebliche Stellenausschreibung

Rz. 17 Soweit eine Betriebsvereinbarung über eine innerbetriebliche Stellenausschreibung nicht besteht, werden die entsprechenden Verfahrensgrundsätze üblicherweise in Zusammenarbeit mit den Führungskräften in einer RL festgelegt und – soweit vorhanden – dem Betriebsrat zur Kenntnis gebracht. Rz. 18 Muster 2.2: Richtlinie für eine innerbetriebliche Stellenausschreibung Muster...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Benachteiligungsverbot

Rz. 420 § 164 Abs. 2 SGB IX ordnet darüber hinaus an, dass der Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen nicht benachteiligen darf. Die Einzelheiten hierzu regelt seit dem 1.1.2007 das AGG. Nach dessen § 1 dürfen Menschen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Nach § 2 AGG sind Benachteiligungen unzulässig in Bezug auf Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, b...mehr

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§ 19 AGG / IV. Entschädigung, § 15 Abs. 2 AGG

Rz. 92 § 15 Abs. 2 AGG betrifft den Ersatz des immateriellen Schadens. Der Entschädigungsanspruch baut gesetzestechnisch auf dem Schadensersatzanspruch des § 15 Abs. 1 AGG auf, weshalb als Anspruchsvoraussetzung ein Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG vorliegen muss (BAG v. 28.5.2009 – 8 AZR 536/08). Macht ein Bewerber, der aufgrund e...mehr

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§ 4 Auswahlkriterien

Rz. 1 Nach Festlegung der Arbeitsanforderungen ist der für diesen Arbeitsplatz geeignete Bewerber auszuwählen, wobei üblicherweise folgende Auswahlkriterien zugrunde gelegt werden: Rz. 2 & Fachliche Kriterien Hierunter fallen alle Merkmale, die durch Ausbildung und/oder Erfahrung erworben werden können. Rz. 3 & Körperliche Kriterien Hierzu zählen alle Merkmale, die die körperlic...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / C. Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung

Rz. 59 Falls ein Arbeitssuchender eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antritt oder die Anbahnung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere das Zustandekommen eines Vorstellungsgesprächs, durch sein Verhalten verhindert, tritt eine Sperrzeit ein. Voraussetzun...mehr

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§ 32 Abwicklung / 7. Führungsleistung

Rz. 156 Im Zeugnis eines Vorgesetzten ist nicht nur seine persönliche fachliche Leistung, sondern auch das Ergebnis seiner Mitarbeiterführung zu beurteilen, also die Fähigkeit, Mitarbeiter richtig einzuschätzen, einzusetzen, zu führen und zu fördern sowie das Verhältnis zu den Mitarbeitern vertrauensvoll zu gestalten und die Arbeitsleistung positiv zu beeinflussen. Diese Beu...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Unterrichtung über Aufgabe und Verantwortung, Art der Tätigkeit und Einordnung in den Arbeitsablauf

Rz. 1629 Gem. § 81 Abs. 1 S. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seine Aufgabe und Verantwortung, die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebes zu unterrichten. Diese Unterrichtung ist keine höchstpersönliche Pflicht des Arbeitgebers. Es genügt eine Einweisung bzw. Unterrichtung des Arbeitnehmers durch qualifizierte Vorgesetzt...mehr

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§ 19 AGG / I. Unmittelbare Benachteiligung

Rz. 27 Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde, § 3 Abs. 1 AGG. Eine Benachteiligung ist eine wegen eines in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmales ungünstige Behandlung, die e...mehr

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§ 19 AGG / I. Muster

Rz. 105 Muster 19.1: Klage auf Schadensersatz/Entschädigung Muster 19.1: Klage auf Schadensersatz/Entschädigung Klage In dem Rechtsstreit des/r Herrn/Frau _________________________, – Kläger/-in – Prozessbevollmächtigte _________________________ gegen die Firma _________________________ – Beklagte – zeigen wir, ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichernd, an, dass wir den/...mehr

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§ 19 AGG / B. Anwendungsbereich des AGG

Rz. 3 Den Anwendungsbereich für das Verbot von Benachteiligungen aus den Gründen des § 1 AGG regelt § 2 AGG. Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 AGG ist das Benachteiligungsverbot auf alle Tatbestände aus dem Bereich des Berufs und der Beschäftigung anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich). Daneben regelt § 2 Abs. 1 Nr. 5–8 AGG weitere Anwendungsfelder wie Bildung oder den Zugang zu...mehr

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§ 19 AGG / I. Ausschreibung und Bewerbung, § 11 AGG

Rz. 78 Gem. § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Eine geschlechtsbezogene Stellenanzeige, die ausschließlich an männliche Bewerber gerichtet ist, benachteiligt eine den fachlichen Qualifikationen der Ausschreibung gerecht werdende Bewerberin und verstößt somit gegen § 11 AGG i.V.m. § 7 Abs. 1 AGG (OLG Karlsruhe v. 13....mehr

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§ 19 AGG / VI. Religion oder Weltanschauung

Rz. 24 Auch für die Begriffe der Religion und Weltanschauung gibt es keine Legaldefinition. Daher muss die deutsche Rspr. zu Art. 4 GG herangezogen werden. Die Begriffe sind weit zu verstehen, damit nicht bereits im Wege einer Definition diskriminiert und der Schutzbereich des AGG unzulässig verkürzt wird. Die Rspr. versucht diese Begriffe als eine mit der Person des Mensche...mehr

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§ 8 Mitteilungspflichten des Arbeitgebers

Rz. 1 Wenngleich bei den Einstellungs- und Bewerbungsgesprächen die Auskunftspflichten des Bewerbers im Vordergrund stehen, treffen auch den Arbeitgeber Hinweispflichten auf Umstände, die ihren Ursprung in der Sphäre des Arbeitgebers haben. Diese Auskunftspflichten entspringen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber hat dem Bewerber den zu besetzenden Arbeitspl...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 2. Verarbeitung für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 1. BDSG

Rz. 17 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 Var.1 BDSG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Die Regelung entspricht insoweit § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG a.F., den sie fortführen soll, sodass auch auf die dazu ergangene Rechtsprechung Bezug genommen werden kann. Vor Begründung des...mehr