Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstellungsgespräch

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.2 Beteiligung an der Besetzung von Arbeitsplätzen

Gemeinsame Prüfpflicht Nach § 164 Abs. 1 SGB IX hat der Arbeitgeber bei der Besetzung frei werdender oder neuer Arbeitsplätze unter Beteiligung der SBV zu prüfen, ob diese Arbeitsplätze insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Dazu hat der Arbeitgeber die SBV zu beteiligen und den Betriebsrat anzuhören. Ziel der ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 2. Vorstellungsgespräch

Rz. 52 Die Kosten eines vom Arbeitgeber veranlassten Vorstellungsgesprächs (Reisekosten, Verpflegung und ggf. Übernachtung) trägt unter dem Blickwinkel des Auftragsrechts grds. der Arbeitgeber,[123] es sei denn, er hat vorab klargestellt, dass Kosten nicht erstattet werden.[124] Etwas anderes gilt für Flugkosten, die üblicherweise nicht als erstattungsfähig angesehen werden....mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Vorstellungskosten

Rz. 609 Die Kosten, die der Arbeitnehmer zur Wahrnehmung eines Vorstellungsgesprächs aufwendet, sind gem. § 670 BGB auch ohne besondere Vereinbarung zu erstatten, soweit der Bewerber diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.[1395] Dies gilt auch, wenn die Aufforderung zur Wahrnehmung eines Vorstellungsgesprächs auf eine Initiativbewerbung des Arbeitnehmers zur...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 4. Schwerbehinderte Menschen (SGB IX)

Rz. 16 Der Arbeitgeber hat, was die Alltagspraxis mitunter ignoriert, im Vorfeld einer Stellenausschreibung vielfältige Prüfungspflichten und Beteiligungsrechte aus §§ 164, 166 SGB IX zu beachten. Diese Förderpflichten betreffen allerdings nur Arbeitgeber, die die Schwerbehindertenquote nicht erfüllen (§ 164 Abs. 1 S. 7 SGB IX).[50] Denn die S. 7–9 des § 164 Abs. 1 SGB IX st...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / III. Formulierungsbeispiele/Muster

Rz. 135 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.1: Checkliste zur Erstellung eines Anforderungsprofils für einen zu besetzenden Arbeitsplatzmehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 692 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.56: Unterrichtung und Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung und Eingruppierung An: Betriebsrat Zu Händen des Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Von: Personalabteilung Datum: _________________________ Betr.: Unterrichtung über die beabsichtigte Einstellung und Eingruppierung ei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 11. Auswahl/Ablehnung

Rz. 131 Gute Personalauswahl bedeutet, Unterschiede zwischen Bewerbern zu finden, anhand derer sich spätere Leistungsunterschiede vorhersagen lassen. Das beginnt bei der Formulierung des Anforderungsprofils, das sinnvollerweise nur anforderungsrelevante Merkmale definiert. Zur Auswertung der erhobenen Informationen stehen in der Personalpsychologie bewährte Methoden zur Verf...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Antrag auf Erstattung von Schulungskosten gem. § 37 Abs. 6 BetrVG

Rz. 320 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.23: Antrag auf Erstattung von Schulungskosten gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG An das Arbeitsgericht Antrag In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. Betriebsrat der _________________________ (Firma), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, Antragsteller, – Verfahrensbevollmächtigte: ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 3. Fragerecht/Offenbarungspflicht

Rz. 55 In Ergänzung zu den Bewerbungsunterlagen erhebt der Arbeitgeber im Lauf des Bewerbungsverfahrens sowie im Vorstellungsgespräch weitere Informationen. Er hat grds. das Recht, alle für ihn relevanten Informationen zu erfragen, soweit schützenswerte Interessen des Bewerbers dem nicht entgegenstehen. Zulässig sind aber nur Fragen, an deren wahrheitsgemäßer Beantwortung de...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeine Gleichbehandlung (AGG)

Rz. 2 § 7 Abs. 1 AGG verbietet die Benachteiligung von Beschäftigten wegen der in § 1 AGG genannten Umstände, also Rasse, ethnische Herkunft,[1] Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexuelle Identität. Dieses Verbot gilt auch im Bewerbungsverfahren. Gem. § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Da...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Anhörung des BR zur Kündigung während der Wartezeit

Rz. 836 Unabhängig von den Voraussetzungen des KSchG und dessen zeitlicher Anwendbarkeit nach § 1 Abs. 1 KSchG (Erfüllung der sechsmonatigen Wartefrist) ist zur Wirksamkeit der Kündigung, stets eine ordnungsgemäße Anhörung des BR nach § 102 BetrVG erforderlich, sofern ein solcher existiert. In diesem Rahmen sind auch die dem Arbeitgeber bekannten und konkretisierbaren Kündig...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 679 Der Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Einstellung anzuhören. Bei einem Gemeinschaftsbetrieb werden die Arbeitnehmer der beteiligten Unternehmen für den Schwellenwert zusammengerechnet.[1752] Unter Einstellung wird nicht der Abschluss des Arbeitsvertrags, sondern die tatsächliche Eingliederung in den B...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 703 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.57: Unterrichtung und Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Versetzung und Umgruppierung An: Betriebsrat Zu Händen des Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Von: Personalabteilung Datum: _________________________ Betr.: Unterrichtung über die beabsichtigte Versetzung und Umgruppierung einer ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.11 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66]

Abzugsfähig sind z. B. die tatsächlichen Kosten für die Benutzung einer Fähre oder eines Flugzeugs für Wege zur ersten Tätigkeitsstätte oder Unfallkosten i.Z.m. Fahrten dorthin (Zeile 64). Ab Zeile 65 ist Platz für weitere im Vordruck nicht aufgeführte Werbungskosten. Reicht Ihnen der Platz nicht aus, machen Sie die Angaben auf einem gesonderten Blatt. Ausführungen zu weitere...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.2.2 Abschlusszeugnis

Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 verlangt ferner ein Abschlusszeugnis, das Auskunft über den Inhalt des vermittelten Lehrstoffs gibt. Dieses Zeugnis muss schon nach dem äußeren Anschein den allgemein gültigen Vorstellungen über ein Zertifikat entsprechen und inhaltlich so umfassend sein, dass der Teilnehmer nicht nur den erfolgreichen Besuch seiner Maßnahme dokumentiert sieht, sondern a...mehr

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KI: Automatisierte Transkri... / 1 Einleitung

Die Qualität und Verfügbarkeit von Transkriptionstools für Gespräche im Rahmen von Interviews oder Meetings nimmt stetig zu. Hiermit eröffnen sich auch für den HR-Bereich neue Möglichkeiten. Je nach Unternehmensbereich kann es dabei vor allem um die Steigerung von Transparenz und Rechtssicherheit, um schnellere Nachvollziehbarkeit, Überprüfbarkeit und bessere Analysierbarkei...mehr

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KI: Automatisierte Transkri... / 2.5 Automatisierte (Vor-)Entscheidungen

Werden die Transkriptionen weiterverwendet, um z. B. (teil-)automatisiert Einstellungs-, Beförderungs- oder Kündigungsentscheidungen zu treffen, sollten Unternehmen auch die engen Vorgaben des Art. 22 DSGVO (automatisierte Entscheidungsfindung) im Hinterkopf behalten. Eine automatisierte Entscheidungsfindung in diesem Sinne ist, wenn das Unternehmen auf Grundlage der Transkr...mehr

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KI: Automatisierte Transkri... / 1.2 Vorteile transkribierter Gespräche für Unternehmen und Beschäftigte

Wortprotokolle dienen der Dokumentation von Informationen, Absprachen und Entscheidungsfindungen. Sie ermöglichen effizientes Nachhalten besprochener Inhalte und fördern Transparenz, Rechenschaft und Verbindlichkeit. Konkrete Vorteile für Unternehmen können beispielsweise sein: Steigerung der Rechtssicherheit und Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen durch Dokumentation...mehr

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KI: Automatisierte Transkri... / 1.1 Einsatzbeispiele für Transkriptionssoftware

Die automatisierte Transkription von Gesprächen bietet sich für zahlreiche wesentliche Unternehmensprozesse an, z. B.: Bewerbungsgespräche (Dokumentation der Gesprächsinhalte/objektive Nachbetrachtung und Bewertung der Bewerber, ggf. durch weitere Personen, die nicht am Gespräch beteiligt waren) Personalgespräche (Leistungsbeurteilungen, Zielvereinbarungen, Feedback-Sitzungen,...mehr

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KI: Automatisierte Transkri... / 3 Mitbestimmung

Besteht ein Betriebsrat, wird dieser in aller Regel umfassend zu beteiligen sein, bevor die Funktionalität aktiviert werden kann. Es besteht das übliche Unterrichtungsrecht nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG . Auch könnte ab einer gewissen Anwendungsbreite die spezielle Norm § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen einschließlich des Einsatzes vo...mehr

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KI: Automatisierte Transkri... / 2.4 Aufbewahrungs- und Löschfristen

Die Aufbewahrungs- und Löschfristen hängen im Wesentlichen von der Rechtsgrundlage und dem Verarbeitungszweck ab. Eine zeitgenaue Darstellung für alle Fälle kann daher hier nicht erfolgen. Im Rahmen einer Einwilligung sind grundsätzlich keine Fristen vorgesehen. Bei der Widerspruchslösung sind die Fristen enger, vgl. oben. Nach einem (teilweisen oder vollständigen) Widerruf ...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsumfang, Punkt 1

Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[7] Punkt 1.1 ABRV legt den Umfang der vom Versich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Diskriminierung / 8.2 Beweiserleichterungen für den Beschäftigten

Für den Beschäftigten ist es oft nicht möglich, den Beweis zu erbringen, dass er wegen eines der Merkmale des § 1 AGG benachteiligt wurde. Meist gibt es nur Indizien, die darauf hindeuten, aber keine zweifelsfreien Nachweise. Dem trägt § 22 AGG Rechnung: Der Bewerber braucht nur nachzuweisen, dass er benachteiligt worden ist und dass es Indizien dafür gibt, dass dies wegen ei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Kein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei Verwendung von Personalfragebögen bei Versetzung

Leitsatz Verwendet der Arbeitgeber im Rahmen eines Auswahlverfahrens Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze oder Auswahlrichtlinien, denen der Betriebsrat nicht zuvor zugestimmt hat, begründet dies keinen Zustimmungsverweigerungsgrund i.S.v. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG bei einer beabsichtigten Versetzung. Sachverhalt Bei der Arbeitgeberin, welche eine Gießerei unterhält, war ein Betriebsrat gebildet. Im Frühjahr 2022 hatte die Arbeitgeberin die Stelle eines Koordinators Elektrotechnik ausgeschri...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
HIV-Infektion / 4.2 HIV-infizierte Arbeitnehmer

Eine HIV-Infektion (Latenzphase) stellt im allgemeinen beruflichen Umfeld keine besondere Einschränkung für den Betroffenen und auch kein relevantes Risiko für Kollegen, Kunden usw. dar. Ansteckungsmöglichkeiten über übliche berufliche Kontakte (Händeschütteln, Benutzen derselben Gegenstände, Sanitäranlagen, auch versehentliches Verwechseln von Kaffeetassen usw.) bestehen ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltgleichheit / 6 Neue EU-Richtlinie zur Lohntransparenz

Die Erforderlichkeit, das Stellenbesetzungsverfahren zukünftig besser zu dokumentieren, ergibt sich ohnehin auch aus der Lohntransparenz-Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Hieraus ergibt sich, dass in der Stellenanzeige oder spätestens im Vorstellungsgespräch das Einstiegseinkommen oder dessen Spanne angegeben wer...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 3.2 Fragerecht nach der Behinderung im Bewerbungsgespräch

Das Arbeitsgericht Berlin entschied im Oktober 2008 einen Fall zur Zulässigkeit der Frage nach dem Vorliegen einer Behinderung im Bewerbungsgespräch.[1] Anlass für das Urteil war die Kündigung eines Mitarbeiters, der im Bewerbungsgespräch seine Behinderung verschwiegen hatte. Der Arbeitgeber hatte indes explizit nach einer Behinderung gefragt. Die Kündigung war unwirksam aufg...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 3 Bewerbungsgespräch

3.1 Einladungspflicht nur für öffentliche Arbeitgeber Gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 SGB IX sind öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn sie nicht von vornherein ungeeignet erscheinen. Diese Pflicht trifft dem Wortlaut entsprechend nur öffentliche Arbeitgeber. Kirchliche Arbeitgeber sind keine öffentlichen Arbe...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.2.3 Einladungspflicht kirchlicher Arbeitgeber

Am 25.1.2024 entschied das BAG[1] über die Klage eines schwerbehinderten Bewerbers, der eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG forderte, weil er sich aufgrund seiner Schwerbehinderung im Bewerbungsverfahren benachteiligt fühlte. Der Kläger, der sich auf eine ausgeschriebene Stelle in der Finanzbuchhaltung eines Kirchenkreises der Evangelischen Kirche im Rheinland beworben h...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 3.1 Einladungspflicht nur für öffentliche Arbeitgeber

Gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 SGB IX sind öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn sie nicht von vornherein ungeeignet erscheinen. Diese Pflicht trifft dem Wortlaut entsprechend nur öffentliche Arbeitgeber. Kirchliche Arbeitgeber sind keine öffentlichen Arbeitgeber und sind daher von dieser Pflicht ausgenommen...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.2.2 Kenntnis der Schwerbehinderung bei dezentralem Bewerbungsmanagement

Am 25.4.2024 entschied das BAG[1] im Fall einer Klägerin, die eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG forderte, weil sie sich aufgrund ihrer Schwerbehinderung benachteiligt fühlte. Die Klägerin war im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses bei der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beschäftigt und hatte einen Grad der Behinderung (GdB) von 40. Sie war bzw. ist...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.2.6 Kein Schwerbehindertenrecht im schwebenden Gleichstellungsverfahren

Arbeitgeber treffen keine Pflichten, die für die Rücksichtnahme auf schwerbehinderte Personen gelten, wenn der Bewerber sich im Gleichstellungsverfahren mit schwerbehinderten Menschen befindet und rückwirkend gleichgestellt wird. Der Arbeitgeber muss den Ausgang des Gleichstellungsverfahrens nicht abwarten. Das gilt auch dann, wenn der Bewerber im Vorstellungsgespräch den Ar...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Berufsausbildung: Besondere... / 1 Die Bewerbungsphase

Arbeitgeber sollten sich nicht wundern, wenn minderjährige Bewerber um einen Ausbildungsplatz ihre Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte in die Bewerbung einbeziehen oder auch zum Vorstellungsgespräch mitbringen. Dies kann durchaus Vorteile haben, kann man schließlich bestimmte Fragen im Zusammenspiel mit den Eltern besser klären, wie etwa: Stehen die Erziehungsberechtig...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Ausschlussfrist für Entschädigungsansprüche bei Benachteiligung wegen Schwerbehinderung und mittelbar wegen des Alters

Leitsatz Sowohl bei der Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG als auch bei der Klagefrist des § 61b Abs. 1 ArbGG handelt es sich um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist mit der Folge, dass der Anspruch verfällt, wenn eine der Fristen nicht eingehalten worden ist. § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG, wonach die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG im Fall der Bewerbung mit der Ablehnung beginnt, ist unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass die Frist nicht vor dem Zeitpunkt beginnt, zu dem der Bewer...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGG und Arbeitsrecht / 7 Zulässige unterschiedliche Behandlung (Rechtfertigungsgründe)

Unter bestimmten Umständen kann eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein, bspw. wegen beruflicher Anforderungen gemäß § 8 AGG: Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines der 8 in § 1 AGG genannten Merkmale ist danach nur zulässig, wenn das Merkmal "wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche An...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGG und Arbeitsrecht / 8.2 Allgemeine Schutzpflichten und Schulungs- bzw. Präventionsmaßnahmen

Die Generalklausel des § 12 Abs. 1 AGG verpflichtet den Arbeitgeber, konkrete geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligungen durch Arbeitskollegen oder Dritte, wie etwa Kunden, zu treffen.[1] Was "erforderlich" ist, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen, nicht nach der subjektiven Einschätzung auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite. Welch...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 4 Geschützter Personenkreis

Das Gesetz gilt für alle "Beschäftigten", d. h. gemäß § 6 AGG für Arbeitnehmer, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen, Heimarbeiter, aber auch für Bewerber und ehemalige Beschäftigte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es gilt ferner für Organmitglieder, d. h. z. B. für GmbH-Geschäftsführer oder Vorstände einer AG, die nach deutschem Recht keine Arbeitnehmer sind. Hinwe...mehr

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New Work: Effektiv Arbeiten... / 2 KI im Personal-Recruiting und bei HR

In den Personalabteilungen vieler (größerer) Unternehmen ist die Künstliche Intelligenz (KI) angekommen – bei IBM, GE oder Talanx wird KI bereits systematisch genutzt. Intelligente Software führt die digitale Personalakte. Damit wird die Kündigungswahrscheinlichkeit für den Mitarbeiter vorausgesagt. Alter, Überstunden, Gehalt und Gehaltsentwicklung, Anzahl und Verlauf von Mi...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 5.3 Auskunft über die Person "der Beteiligten"

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat vor jeder Einstellung zu unterrichten. Die Unterrichtungspflicht besteht aber erst dann, wenn feststeht, wer eingestellt werden soll, wenn also der Arbeitgeber selbst seine Auswahl getroffen hat. Der Betriebsrat hat insoweit kein Beteiligungsrecht.[1] Dem Betriebsrat ist Auskunft über die Person "der Beteiligten" zu geben.[2] Beteiligter is...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 5.7 Vorlage von Bewerbungsunterlagen

Der Arbeitgeber hat auch die Bewerbungsunterlagen vorzulegen. Bewerbungsunterlagen i. S. d. § 99 Abs. 1 BetrVG sind zunächst alle im Zusammenhang mit der Bewerbung um die betreffende Stelle vom Bewerber selbst eingereichten Unterlagen. Dazu zählen Bewerbungsschreiben, Zeugnisse, Teilnahmebestätigungen, Lebenslauf, Lichtbild, Angaben über den Gesundheitszustand, Referenzen u....mehr

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zfs 06/2024, Ampelausfall

Neulich fiel vor meiner Kanzlei an der vielbefahrenen und noch von Trambahnen zusätzlich genutzten Kreuzung “Schweizer Platz‘ in Frankfurt-Sachsenhausen die Ampel aus. Unweigerlich war man an den von einer Mehrheit der Bevölkerung postulierten Ausfall der als Ampel bezeichneten Bundesregierung erinnert. Doch an der besagten Verkehrskreuzung stand ein klassischer Schutzmann m...mehr

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Neueinstellung und Einarbei... / 1.4.1 Fragen der körperlichen Eignung im Vorstellungsgespräch

Im Vorstellungsgespräch sind direkte Fragen nach Behinderungen und Krankheiten nicht zulässig oder rechtlich mindestens extrem heikel, wenn der Arbeitgeber nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen will. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber sich aber ein Bild davon machen dürfen, ob gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die ganz konkret die ansteh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Neueinstellung und Einarbei... / 1.4.2 Einstellungsuntersuchungen

Einstellungsuntersuchungen dienen dem Arbeitgeber vorrangig dazu, sich vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses ein Bild über relevante Gesundheitskriterien des Bewerbers zu machen. Inwieweit ihm das allerdings überhaupt erlaubt ist, unterscheidet sich im Einzelfall: Wo besondere Risiken für den Bewerber, aber auch für Dritte bestehen, sind vor Aufnahme der Tätigkeit (bzw. zum E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Bewerbungskosten

Bewerbungskosten bei einem Arbeitnehmer sind (vorweggenommene) Werbungskosten. Hierzu gehören Kosten der Erstellung der Bewerbung (Kopien, Porto), Kosten einer Anzeige und Aufwendungen für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch, so auch Tage- und Übernachtungsgelder, Bewerbungsmappen und sonstige Büromaterialien sowie Internetkosten. Keine Bewerbungskosten sind aber Kosten der Re...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Entschädigung wegen fehlender Einladung einer Schwerbehinderten bei internem Bewerbungsverfahren

Leitsatz Ein öffentlicher Arbeitgeber i.S.d. § 154 Abs. 2 SBG IX ist nach § 165 Satz 3 SGB IX verpflichtet, einen schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen- dies gilt auch bei internen Stellenbesetzungen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht begründet regelmäßig die Vermutung einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung. Voraussetzung ist jedoch, dass dem Arbeitgeber die Schwerbehinderung bekannt war oder er diese kennen musste. Ein Bewerber, der seine Schwerbehinderung...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.7 Vollständige Regelbedarfsminderung (Abs. 7)

Rz. 167 Abs. 7 trifft erstmals nach dem Urteil des BVerfG v. 5.11.2019 zum damaligen Minderungsrecht wieder das geltende Recht verschärfende Minderungsregelungen. Die Einfügung des Abs. 7 mit Wirkung zum 28.3.2024 ist vorrangig fiskalisch bedingt. Rz. 168 Schon seit der vorläufigen Umsetzung des Urteils des BVerfG im Verwaltungsvollzug mit einer Begrenzung der Leistungsminder...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.4.2.2 Wichtiger Grund

Rz. 21b Der wichtige Grund bezieht sich auf die Ursache für das Meldeversäumnis, also auf den Tatbestand. Dagegen spielt die Rechtsfolge der Leistungsminderung keine Rolle, die Folgen der Leistungsminderung sind erst zu prüfen, wenn darüber zu befinden ist, ob eine außergewöhnliche Härte der Feststellung einer Leistungsminderung entgegensteht. Rz. 21c Eine Leistungsminderung ...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.5 Leistungen neben einem Rehabilitationsverfahren (Abs. 5)

Rz. 28 Zu den Zielen des Teilhabestärkungsgesetzes, das im Wesentlichen am 1.1.2022 in Kraft getreten ist, gehören die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, durch die Möglichkeit der Jobcenter, ausgewählte Leistungen nach den §§ 16a ff. neben einem Rehabilitationsverfahren zu erbringen. Die Möglichkeiten der aktive...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 8.1.2 Regelbedarfe

Rz. 251 Das BVerfG hat mit Urteil v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09) entschieden, dass § 20 a. F. in wesentlichen Teilen (Regelleistung und Anpassung), § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, Alt. 1 a. F. (Sozialgeld für Kinder unter 14 Jahren), § 74 a. F. (erhöhtes Sozialgeld für Kinder von 6 bis 13 Jahren als eigene Altersgruppe) und die Bekanntmachungen über die Höhe der Regelleis...mehr