Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstellungsgespräch

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 3 Bewerbungsgespräch

3.1 Einladungspflicht nur für öffentliche Arbeitgeber Gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 SGB IX sind öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn sie nicht von vornherein ungeeignet erscheinen. Diese Pflicht trifft dem Wortlaut entsprechend nur öffentliche Arbeitgeber. Kirchliche Arbeitgeber sind keine öffentlichen Arbe...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.2.3 Einladungspflicht kirchlicher Arbeitgeber

Am 25.1.2024 entschied das BAG[1] über die Klage eines schwerbehinderten Bewerbers, der eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG forderte, weil er sich aufgrund seiner Schwerbehinderung im Bewerbungsverfahren benachteiligt fühlte. Der Kläger, der sich auf eine ausgeschriebene Stelle in der Finanzbuchhaltung eines Kirchenkreises der Evangelischen Kirche im Rheinland beworben h...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 3.1 Einladungspflicht nur für öffentliche Arbeitgeber

Gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 SGB IX sind öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn sie nicht von vornherein ungeeignet erscheinen. Diese Pflicht trifft dem Wortlaut entsprechend nur öffentliche Arbeitgeber. Kirchliche Arbeitgeber sind keine öffentlichen Arbeitgeber und sind daher von dieser Pflicht ausgenommen...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.2.2 Kenntnis der Schwerbehinderung bei dezentralem Bewerbungsmanagement

Am 25.4.2024 entschied das BAG[1] im Fall einer Klägerin, die eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG forderte, weil sie sich aufgrund ihrer Schwerbehinderung benachteiligt fühlte. Die Klägerin war im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses bei der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beschäftigt und hatte einen Grad der Behinderung (GdB) von 40. Sie war bzw. ist...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.2.6 Kein Schwerbehindertenrecht im schwebenden Gleichstellungsverfahren

Arbeitgeber treffen keine Pflichten, die für die Rücksichtnahme auf schwerbehinderte Personen gelten, wenn der Bewerber sich im Gleichstellungsverfahren mit schwerbehinderten Menschen befindet und rückwirkend gleichgestellt wird. Der Arbeitgeber muss den Ausgang des Gleichstellungsverfahrens nicht abwarten. Das gilt auch dann, wenn der Bewerber im Vorstellungsgespräch den Ar...mehr

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Berufsausbildung: Besondere... / 1 Die Bewerbungsphase

Arbeitgeber sollten sich nicht wundern, wenn minderjährige Bewerber um einen Ausbildungsplatz ihre Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte in die Bewerbung einbeziehen oder auch zum Vorstellungsgespräch mitbringen. Dies kann durchaus Vorteile haben, kann man schließlich bestimmte Fragen im Zusammenspiel mit den Eltern besser klären, wie etwa: Stehen die Erziehungsberechtig...mehr

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Teamrecruiting / 3 Vorteile entdecken

Durch die Einbindung des Teams in den Recruiting-Prozess ergeben sich verschiedene Vorteile: Das Recruiting wird auf mehrere Schultern verteilt, der Terminkalender der Führungskraft ist nicht mehr das Nadelöhr für die Terminfindung bei Vorstellungsgesprächen. Das Team weiß, welche Kompetenzen für die zu besetzende Stelle wirklich nötigt sind. Es trägt so wesentlich zur Schärfu...mehr

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Teamrecruiting / 1.2 Auswahlprozess

Auch im Auswahlprozess kann das Team unterstützen. Weit verbreitet ist die Einbindung der Kollegen zur Prüfung des Teamfit oder Social Fit. In diesen Fällen findet im Anschluss an das Vorstellungsgespräch eine weitere Gesprächsrunde mit dem suchenden Team statt. Während im ersten Gespräch oftmals der Fokus auf die fachlichen Skills gerichtet ist, werden im Teamfit-Interview ...mehr

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Teamrecruiting / 1.3 Onboarding

In einem Teamrecruiting-Prozess begegnen sich neuer Mitarbeiter und zukünftiges Team bereits im Vorstellungsgespräch. Schon zu diesem Zeitpunkt erfolgt die gedankliche Integration des Kandidaten in das Team, sowohl in den Köpfen des Teams als auch beim Kandidaten. Das Onboarding und damit die Bindung des Kandidaten an das Unternehmen kann so zu einem frühen Zeitpunkt beginne...mehr

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Teamrecruiting / 5 Die Rolle von HR

Die Rolle von HR ändert sich im Teamrecruiting. Sie besteht darin, den Aufbau der nötigen Recruiting-Kompetenzen im Team zu unterstützen und gemeinsam mit der Führungskraft und dem Recruitingteam den Grad der Selbstorganisation zu finden, der von allen Beteiligten getragen werden kann. HR nimmt im Teamrecruiting eine beratende und coachende Rolle für das Team und die Führung...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 5 Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung

Rz. 55 Der Einwand des Rechtsmissbrauchs wurde bis zur Entscheidung des BAG im Jahr 1982[1] immer im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers diskutiert: Hatte ein Arbeitnehmer keine bzw. nur geringe Arbeitsleistungen im Kalenderjahr erbracht, wurde sein Urlaubsverlangen als rechtsmissbräuchlich angesehen, weil ein Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Ur...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 7 Zulässige unterschiedliche Behandlung (Rechtfertigungsgründe)

Unter bestimmten Umständen kann eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein, bspw. wegen beruflicher Anforderungen gemäß § 8 AGG: Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines der 8 in § 1 AGG genannten Merkmale ist danach nur zulässig, wenn das Merkmal "wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche An...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 4 Geschützter Personenkreis

Das Gesetz gilt für alle "Beschäftigten", d. h. gemäß § 6 AGG für Arbeitnehmer, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen, Heimarbeiter, aber auch für Bewerber und ehemalige Beschäftigte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es gilt ferner für Organmitglieder, d. h. z. B. für GmbH-Geschäftsführer oder Vorstände einer AG, die nach deutschem Recht keine Arbeitnehmer sind. Hinwe...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 8.2 Allgemeine Schutzpflichten und Schulungs- bzw. Präventionsmaßnahmen

Die Generalklausel des § 12 Abs. 1 AGG verpflichtet den Arbeitgeber, konkrete geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligungen durch Arbeitskollegen oder Dritte, wie etwa Kunden, zu treffen.[1] Was "erforderlich" ist, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen, nicht nach der subjektiven Einschätzung auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite. Welch...mehr

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New Work: Effektiv Arbeiten... / 2 KI im Personal-Recruiting und bei HR

In den Personalabteilungen vieler (größerer) Unternehmen ist die Künstliche Intelligenz (KI) angekommen – bei IBM, GE oder Talanx wird KI bereits systematisch genutzt. Intelligente Software führt die digitale Personalakte. Damit wird die Kündigungswahrscheinlichkeit für den Mitarbeiter vorausgesagt. Alter, Überstunden, Gehalt und Gehaltsentwicklung, Anzahl und Verlauf von Mi...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 5.3 Auskunft über die Person "der Beteiligten"

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat vor jeder Einstellung zu unterrichten. Die Unterrichtungspflicht besteht aber erst dann, wenn feststeht, wer eingestellt werden soll, wenn also der Arbeitgeber selbst seine Auswahl getroffen hat. Der Betriebsrat hat insoweit kein Beteiligungsrecht.[1] Dem Betriebsrat ist Auskunft über die Person "der Beteiligten" zu geben.[2] Beteiligter is...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 5.7 Vorlage von Bewerbungsunterlagen

Der Arbeitgeber hat auch die Bewerbungsunterlagen vorzulegen. Bewerbungsunterlagen i. S. d. § 99 Abs. 1 BetrVG sind zunächst alle im Zusammenhang mit der Bewerbung um die betreffende Stelle vom Bewerber selbst eingereichten Unterlagen. Dazu zählen Bewerbungsschreiben, Zeugnisse, Teilnahmebestätigungen, Lebenslauf, Lichtbild, Angaben über den Gesundheitszustand, Referenzen u....mehr

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Referenz

Begriff Referenzen dienen dazu, den Arbeitnehmer sowohl zu beurteilen als auch zu empfehlen. Referenzen werden zumeist auf Anfrage bzw. im Bewerbungsgespräch genannt (mündliche Referenzen) oder vorgelegt (schriftliche Referenzen) und dienen der Verifizierung der vom Bewerber gemachten Angaben und der Identifikation ungeeigneter Bewerber. Schriftliche Referenzen haben im Bew...mehr

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Compliance-Strukturanalyse:... / 4 Positives Beispiel: Die Durchführung von Bewerbungsgesprächen

Bei der Durchführung der Strukturanalyse werden sich alle Unternehmen mit Prozessen aus dem Arbeitsrecht auseinandersetzen müssen, insbesondere mit der Durchführung von Bewerbungsgesprächen. Bei diesem Prozess bestehen in der Praxis häufig Unsicherheiten, da vor allem die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ...mehr

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zfs 06/2024, Ampelausfall

Neulich fiel vor meiner Kanzlei an der vielbefahrenen und noch von Trambahnen zusätzlich genutzten Kreuzung “Schweizer Platz‘ in Frankfurt-Sachsenhausen die Ampel aus. Unweigerlich war man an den von einer Mehrheit der Bevölkerung postulierten Ausfall der als Ampel bezeichneten Bundesregierung erinnert. Doch an der besagten Verkehrskreuzung stand ein klassischer Schutzmann m...mehr

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Sprache im Arbeitsverhältnis / 1.2 Bewerbungsgespräch

Der für Stellenanzeigen anzuwendende Maßstab gilt gleichermaßen für Bewerbungsgespräche. Auch in diesen darf sich der Arbeitgeber zwar nach den Sprachkenntnissen erkundigen, muss jedoch bei der Ablehnung von Bewerbern darlegen können, dass keine diskriminierenden Motive mit ausschlaggebend waren. Im Gespräch gestellte Fragen nach Sprachkenntnissen oder der Muttersprachlichke...mehr

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Sprache im Arbeitsverhältnis / 1.1 Stellenausschreibung

Die Stellenausschreibung darf keine Kriterien enthalten, welche Bewerber wegen eines in § 1 AGG genannten Kriteriums benachteiligen. Denkbar und in der Praxis häufig zu finden, sind Anforderungen an Deutschkenntnisse (z. B. sichere, grundlegende, gute) oder auch an Fremdsprachen (z. B. verhandlungssicheres Englisch). An dieser Stelle ist Vorsicht geboten. Der Arbeitgeber hat...mehr

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Sprache im Arbeitsverhältnis / 1 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses

Arbeitgeber müssen bei der Stellenausschreibung – sei es auf klassischem Weg, per Online-Anzeige oder auf Social Media – und in Bewerbungsgesprächen sicherstellen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Das AGG verbietet zwar nicht jegliche Diskriminierungen, sondern gerade solche aus bestimmten Gründen.[1] Eine unmittelbare Benachteiligung nach dem AGG liegt vor, wenn eine Per...mehr

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Neueinstellung und Einarbei... / 1.4.1 Fragen der körperlichen Eignung im Vorstellungsgespräch

Im Vorstellungsgespräch sind direkte Fragen nach Behinderungen und Krankheiten nicht zulässig oder rechtlich mindestens extrem heikel, wenn der Arbeitgeber nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen will. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber sich aber ein Bild davon machen dürfen, ob gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die ganz konkret die ansteh...mehr

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Neueinstellung und Einarbei... / 1.4.2 Einstellungsuntersuchungen

Einstellungsuntersuchungen dienen dem Arbeitgeber vorrangig dazu, sich vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses ein Bild über relevante Gesundheitskriterien des Bewerbers zu machen. Inwieweit ihm das allerdings überhaupt erlaubt ist, unterscheidet sich im Einzelfall: Wo besondere Risiken für den Bewerber, aber auch für Dritte bestehen, sind vor Aufnahme der Tätigkeit (bzw. zum E...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.3.1 Unmittelbare Benachteiligung

Rz. 43 Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung erfährt als sie eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Die Ungleichbehandlung muss wegen eines der in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmale erfolgen. Häufig wird sie in einem Unterlassen liegen: Praxis-Beispiel Arb...mehr

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ABC der Werbungskosten / Bewerbungskosten

Bewerbungskosten bei einem Arbeitnehmer sind (vorweggenommene) Werbungskosten. Hierzu gehören Kosten der Erstellung der Bewerbung (Kopien, Porto), Kosten einer Anzeige und Aufwendungen für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch, so auch Tage- und Übernachtungsgelder, Bewerbungsmappen und sonstige Büromaterialien sowie Internetkosten. Keine Bewerbungskosten sind aber Kosten der Re...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.7 Vollständige Regelbedarfsminderung (Abs. 7)

Rz. 167 Abs. 7 trifft erstmals nach dem Urteil des BVerfG v. 5.11.2019 zum damaligen Minderungsrecht wieder das geltende Recht verschärfende Minderungsregelungen. Die Einfügung des Abs. 7 mit Wirkung zum 28.3.2024 ist vorrangig fiskalisch bedingt. Rz. 168 Schon seit der vorläufigen Umsetzung des Urteils des BVerfG im Verwaltungsvollzug mit einer Begrenzung der Leistungsminder...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.4.2.2 Wichtiger Grund

Rz. 21b Der wichtige Grund bezieht sich auf die Ursache für das Meldeversäumnis, also auf den Tatbestand. Dagegen spielt die Rechtsfolge der Leistungsminderung keine Rolle, die Folgen der Leistungsminderung sind erst zu prüfen, wenn darüber zu befinden ist, ob eine außergewöhnliche Härte der Feststellung einer Leistungsminderung entgegensteht. Rz. 21c Eine Leistungsminderung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.5 Leistungen neben einem Rehabilitationsverfahren (Abs. 5)

Rz. 28 Zu den Zielen des Teilhabestärkungsgesetzes, das im Wesentlichen am 1.1.2022 in Kraft getreten ist, gehören die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, durch die Möglichkeit der Jobcenter, ausgewählte Leistungen nach den §§ 16a ff. neben einem Rehabilitationsverfahren zu erbringen. Die Möglichkeiten der aktive...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 8.1.2 Regelbedarfe

Rz. 251 Das BVerfG hat mit Urteil v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09) entschieden, dass § 20 a. F. in wesentlichen Teilen (Regelleistung und Anpassung), § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, Alt. 1 a. F. (Sozialgeld für Kinder unter 14 Jahren), § 74 a. F. (erhöhtes Sozialgeld für Kinder von 6 bis 13 Jahren als eigene Altersgruppe) und die Bekanntmachungen über die Höhe der Regelleis...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.3 Außergewöhnliche Härte (Abs. 3)

Rz. 108 Abs. 3 enthält die bereits vom BVerfG entwickelte außergewöhnliche Härte, bei deren Vorliegen im Einzelfall keine Leistungsminderung erfolgen darf. Nach dem Urteil des BVerfG war die Vorgabe in § 31a Abs. 1 Satz 1 a. F., den Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung ohne weitere Prüfung zwingend zu mindern, unzumutbar. Die Regelung stellte in der beurteilten Fassung ni...mehr

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F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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Jung, AsylbLG § 10a Örtlich... / 2.5 Leistungen in Einrichtungen

Rz. 17 Abs. 2 Satz 1 bis 3 entsprechen inhaltlich im Wesentlichen den Regelungen in § 98 Abs. 2 Satz 1 bis 3 SGB XII, die ihrerseits § 97 Abs. 2 BSHG a. F. zum Vorbild haben. Abs. 2 Satz 1 enthält eine Regelung über die örtliche Zuständigkeit für Leistungen in Einrichtungen, die der Krankenbehandlung oder anderen Maßnahmen nach dem AsylbLG dienen. Die Vorschrift dient dem Sc...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / III. Antrag auf Entbindung des Mandanten von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen, hilfsweise auf Vertagung

Rz. 174 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.3: Antrag auf Entbindung des Mandanten von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen RA _________________________ _________________________ (Anschrift) _________________________, den _________________________ An das Landesarbeitsgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) LAG ____________...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 3. Weitere Sperrzeittatbestände

Rz. 42 Eine Sperrzeit bei Arbeitsablehnung (§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB III) erfolgt, wenn der bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete Arbeitnehmer (§ 38 Abs. 1 SGB III) oder der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt ode...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 6 Prüfungspflicht bei Einstellungen

Die Beschäftigungspflicht stellt eine öffentliche Pflicht des Arbeitgebers dar; sie gibt einem schwerbehinderten Menschen kein subjektives Recht auf Einstellung gegenüber einem bestimmten Arbeitgeber. Die Beachtung der in § 164 Abs. 1 SGB IX genannten vielfältigen Pflichten des Arbeitgebers ist auch deswegen von besonderer Bedeutung, weil ein Verstoß hiergegen als Indiz im S...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 7.1 Benachteiligungsverbot für schwerbehinderte Menschen

Das Benachteiligungsverbot gegenüber schwerbehinderten Arbeitnehmern richtet sich seit dem Inkrafttreten des AGG nun nach §§ 7 ff. AGG. Dies stellt § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX klar. Das Benachteiligungsverbot ist zudem in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verfassungsrechtlich festgeschrieben. Das AGG enthält ein weitreichendes Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen. Als eines d...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 15.3 Teilnahme-, Mitwirkungs- und Unterrichtungsrechte

Der Schwerbehindertenvertretung sind keine erzwingbaren Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber, sondern nur Mitwirkungsrechte eingeräumt. Träger der Mitbestimmung und der Befugnis zu kollektiven Regelungen (Ausnahme: Inklusionsvereinbarung) sind ausschließlich die Betriebs- und Personalräte. Wenn die Schwerbehindertenvertretung zugunsten der schwerbehinderten und ihn...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 9.5 Besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber

Der Gesetzgeber hat den öffentlichen Arbeitgeber in § 165 SGB IX besondere Verpflichtungen auferlegt. Öffentliche Arbeitgeber sind die in § 154 Abs. 2 SGB IX genannten Arbeitgeber. Sie haben erstens freie oder frei werdende Stelle der Agentur für Arbeit frühzeitig zu melden, sobald fest steht, dass die Stelle wieder besetzt wird und nicht eine interne Stellenbesetzung zu erf...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 10 Exkurs: Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung

Die Frage nach dem Bestehen einer Schwerbehinderteneigenschaft (§ 2 Abs. 1 und 2 SGB IX) oder einer Gleichstellung (§ 2 Abs. 3 SGB IX) eines Bewerbers wurde wegen der daran anknüpfenden umfangreichen gesetzlichen Verpflichtungen für den Arbeitgeber bisher für zulässig erachtet. Zulässig war auch die Frage danach, ob ein Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaf...mehr

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AGG: Die Merkmale "Rasse" u... / 3.2 Interne Bewerbung und gleiche Eignung, Bezugnahme auf äußeres Erscheinungsbild

In diesem Fall, den das LAG Rheinland-Pfalz im Januar 2018 entschied, ging es um einen Lokführer, der sich innerhalb eines Betriebs um einen Standortwechsel bewarb.[1] Er erhielt eine Absage. Im Rahmen des Bewerbungsgesprächs fragte der Leiter des Gesprächs den Lokführer danach, wo er herkomme. Der Lokführer antwortete, er komme aus Japan. Daraufhin entgegnete der Leiter des...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 2.1 Vorstellungsgespräch: Fragerecht nach der Religionszugehörigkeit

Im Bereich des allgemeinen (also nicht Kirchen-)Arbeitsrechts liegt keine Rechtsprechung zu Fragen zur Religionszugehörigkeit vor, die Arbeitgeber in Bewerbungsgesprächen stellten. In Betracht kommen Fragen wie "Halten Sie Gebetszeiten ein?".[1] Derartige Fragen dürften grundsätzlich ein diskriminierungsrelevantes Indiz i. S. v. § 22 AGG begründen, das eine Benachteiligung w...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 3.2.2 Nationales Recht

Kopftuchverbot in der Zahnarztpraxis (ArbG Berlin) Das Arbeitsgericht Berlin entschied mit Urteil vom 28.3.2012, dass die beklagte Zahnarztpraxis die klagende Bewerberin diskriminiert hat.[1] In diesem Fall bewarb sich eine Muslimin um einen Ausbildungsplatz bei einer Zahnarztpraxis als Zahnarzthelferin. Bereits auf ihrem Lebenslauf war ein Bild von ihr, auf dem sie ein Kopft...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2 Arbeit, Ausbildung und gefördertes Arbeitsverhältnis

Rz. 58 Abs. 1 Nr. 2 betrifft zunächst die Weigerung, eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildung oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis anzunehmen. In der Literatur wird unter Arbeit eine marktvermittelte Beschäftigung verstanden, i. d. R. auf dem sog. Ersten Arbeitsmarkt unabhängig von einer etwa bestehenden Sozialversicherungspflicht. Ausbildung dient vorrangig der V...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1 Anforderungen für die Stelle

Bei Stellenanzeigen und Stellenausschreibungen sind nach §§ 11, 7 AGG die Diskriminierungsverbote des § 1 AGG zu beachten. Verboten ist die Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Sowohl bei internen Ausschreibungen als auch bei externen Stel...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.3 Leistungen zur beruflichen Rehabilitation

Rz. 12 Abs. 2 greift die Problematik der möglichen Zuständigkeit unterschiedlichster Träger der Rehabilitation auf (Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Träger der Alterssicherung der Landwirte, Träger der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie der Sozialhilfe). Die Regel...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.2.3 Diskriminierung

Rz. 73 Diskriminierungen des Arbeitnehmers bzw. des Leistungsberechtigten dürften stets zur Folge haben, dass sich aus der dadurch hervorgerufenen Gegenwehr keine Leistungsminderung des Leistungsberechtigten ergibt. Das Diskriminierungsverbot ist in Art. 3 GG verankert. Es wird nach verschiedenen Gleichbehandlungssachverhalten unterschieden, etwa der Altersdiskriminierung, d...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.6 (Schwer-)Behinderteneigenschaft

Menschen mit Behinderung dürfen in einer Stellenanzeige nicht ausgeschlossen werden. Es ist jedoch nach § 3 Abs. 3 AGG erlaubt, positive Maßnahmen vorzunehmen, um Nachteile oder Benachteiligungen bestimmter Gruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, abzubauen oder auszugleichen. Wenn eine Stellenanzeige also ausdrücklich darauf hinweist, dass Menschen mit Behinderun...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.1 Minderungsbewehrte Aufforderung zur Mitwirkung

Rz. 44b Nach Abs. 1 Nr. 1 verletzen erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 1.7.2023 ihre Pflichten, wenn sie sich trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ohne wichtigen Grund weigern, einer Aufforderung gemäß § 15 Abs. 5 oder Abs. 6 nachzukommen, also einer Aufforderung des Jobcenters zur Vornahme von notwendigen Mitwirkungshandlungen wie Eigen...mehr