Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 12/2010, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.) 3. Aufl. 2010, 1.671 Seiten, 138 EUR, C.H. Beck Verlag, ISBN 978-3-406-59692-6 Bei dem von Klaus Schnitzler, einem gestandenen Familienrechtsanwalt aus Euskirchen und bestens ausgewiesenen, erfahrenen Kenner der Materie, herausgegebenen bewährten Werk handelt es sich um eine Gesamtdarstellung des Familienrechts aus der Sicht des Rechtsanwalts und des ...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / I. Verantwortung im unterhaltsrechtlichen Kontext

Das Unterhaltsrecht regelt einen wichtigen Aspekt familiärer Verantwortung.[2] Während in der intakten Ehe die Ehepartner in der konkreten Verteilung aller finanziellen Ressourcen frei und ungebunden sind, bestimmt das Unterhaltsrecht ab dem Zeitpunkt des Getrenntlebens und für die Zeit nach der Scheidung den Umfang des finanziellen Ausgleichs unter Ehegatten. Die mit der Eh...mehr

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FF 09/2011, BGH: Altersunterhalt – nachträgliche Begrenzung und Befristung bestehender Unterhaltstitel

Urt. v. 29.6.2011 – XII ZR 157/09 (AG Hamburg, Urt. v. 13.7.2007 – 285 F 258/06, OLG Hamburg, Urt. v. 3.9.2009 – 2 UF 90/07) Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein vor langer Zeit zwischen den geschiedenen Ehegatten vereinbarter Unterhaltsanspruch nach Erreichen des Rentenalters noch begrenzt und/oder zeitlich be...mehr

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AGS 12/2010, Das Versorgung... / Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel des Beteiligten hat in der Sache keinen Erfolg. Das AG ist mit Recht davon ausgegangen, dass es sich bei der Tätigkeit des Beschwerdeführers in der wiederaufgenommenen Folgesache Versorgungsausgleich nicht um eine neue Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 5 S. 2 RVG handelt. Zwar trifft es zu, dass das Scheidungsverfahren seit mehr als zwei Kalenderjahren...mehr

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FF 02/2011, Zweiwochenfrist... / 1 Gründe:

I. Seit dem 28.10.2009 ist ein Antrag des Antragstellers auf Scheidung der Ehe rechtshängig. Nachdem die Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorlagen, bestimmte das Familiengericht mit Verfügung vom 11.1.2010 Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 10.3.2010. Mit Fax vom 9.3.2010 suchte die Antragsgegnerin um eine Verlegung des Termins nach, weil sie am Terminstag an einer ...mehr

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AGS 03/2011, Entstehen der ... / 3 Anmerkung

Leider ist der Sachverhalt nur unvollständig wiedergegeben worden, so dass nicht klar zu erkennen ist, welcher Auftrag zugrunde lag. Offenbar war es hier so, dass die Anwältin im Scheidungsverfahren beauftragt war und sie sollte parallel dazu eine Folgenvereinbarung über bestimmte Folgesachen aushandeln. Das Gericht hat hier eine außergerichtliche Tätigkeit nach Teil 2 Abschni...mehr

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FF 07_08/2011, Herabsetzung... / 2 Aus den Gründen:

… [7] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [8] Das Berufungsgericht hat für die Entscheidung über die Herabsetzung oder Befristung nach § 1578b BGB ehebedingte Nachteile nicht feststellen können. Aus dem eigenen Vortrag der Antragsgegnerin ergebe sich, dass es allein auf ihre Erkrankung zurückzuführen sei, dass sie während der Ehezeit nicht durchgängig gearbeitet habe. Es könne...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Lösungsmöglichkeiten Fall 1

Welche Möglichkeiten gibt es in unserem Fallbeispiel? Ruft F das englische Gericht an – das für die Scheidung schon nach Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a, 2. Anstrich der Brüssel IIa-Verordnung (letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt der Ehegatten) international zuständig ist, für den Unterhalt nach Art. 5 Nr. 2 Brüssel I-Verordnung und für die Regelung der güterrechtlichen Ver...mehr

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AGS 03/2011, Kein Beratungs... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist zulässig, bleibt aber in der Sache ohne Erfolg. Der Senat teilt die Auffassung des LG, dass gegenständlich unterschiedliche Familiensachen, für die ein Beratungshilfeschein erteilt ist, vergütungsrechtlich jedenfalls in der Regel unterschiedliche Angelegenheiten darstellen und daher entsprechend den in den verschiedenen Gegenständen erfolgten anwaltliche...mehr

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FF 04/2009, Keine vollschic... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Antragstellerin ist als Rechtsanwalts- und Notarsgehilfin erwerbstätig, der Antragsgegner arbeitet als Schlosser bei den Berliner Verkehrsbetrieben. Das Familiengericht hat die am 9.9.1999 geschlossene Ehe der Parteien durch das angefochtene Verbundurteil vom 22.7.08 geschieden, den Versorgungsausgleich zugunsten der Antragstellerin durchgeführt, das Aufentha...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Das neue FamFG – schon bald sind die Praktiker gefragt!

Liebe Leserinnen und Leser, das FGG-Reformgesetz mit seinem in Artikel 1 kodifizierten Herzstück, dem FamFG, ist in der Fachwelt bereits geraume Zeit ein viel besprochenes Thema. Und das aus gutem Grund. Bedeutet es doch, dass im Familienrecht, eineinhalb Jahre nach Einführung der Unterhaltsrechtsreform, wieder grundlegende und umfangreiche Neuerungen anstehen, die von Famili...mehr

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AGS 02/2011, Dieselbe Angel... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 2 S. 1 RVG zulässige Beschwerde des Beteiligten zu 2) hat auch in der Sache Erfolg. Der angefochtene Beschluss war abzuändern und der Festsetzungsbeschluss der Kostenbeamtin aufzuheben, weil dem Beteiligten zu 1) keine über die festgesetzten und geleisteten Vorschüsse hinausgehende Vergütung zusteht. Denn der Antrag auf Aufhebung der Ehe und der ...mehr

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FF 05/2011, Geschäftsbericht 2009/2010

Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 27.11.2010 in Hannover Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 28. November 2009 in Bamberg bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht liegt mit 6.669 Mit...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / XII. Abschließende Stellungnahme

Dem VV können folgende Vorteile nicht abgesprochen werden: Es erspart häufig langwierige Auskunftsverfahren. Der Höchstbetrag des 1,2-fachen Mindestunterhalts kann ohne nähere Begründung geltend gemacht werden. Es ist dann Sache des Unterhaltsverpflichteten, seine wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen. Einwendungen gegen die Unterhaltspflicht sind nur eingeschränkt zulässi...mehr

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FF 01/2008, Unsere FF: im n... / Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie haben es bemerkt? Unsere Zeitschrift hat ein neues Kleid erhalten. Auch das "Futter" des Kleides ist neu, übersichtlicher und moderner gestaltet. Anlass zu diesen Neuerungen ist die Werbekampagne der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, die sich zur Aufgabe macht, "Familienanwälte" gezielt gegenüber der Öffentlichkeit (dem Verbraucher, der Politik und der Presse) besser dar...mehr

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AGS 10/2011, Umgekehrt wird ein Schuh draus

In seiner Entscheidung vom 10.5.2011 (2 W 15/11, veröffentlicht in GRUR-RR 2011, 341 = WRF 2011, 1322 = GRURPrax 2011, 359) hatte das OLG Düsseldorf das Verhalten der beteiligten Parteien und Prozessbevollmächtigten scharf kritisiert. Diese Entscheidung ist in der Anwaltschaft auf heftige Empörung gestoßen. Das LG war davon ausgegangen, dass die Beteiligten bewusst einen zu g...mehr

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FF 09/2011, Bittere Pillen

Ingeborg Rakete-Dombek Es lohnt sich, die Stichworte "Anwaltshaftung" und Familienrecht“ bei juris einzugeben. Die dort erscheinenden Entscheidungen befassen sich natürlich immer wieder mit der Versäumung der (kurzen) Vaterschaftsanfechtungsfrist, aber zunehmend auch mit den Beratungspflichten des Anwalts vor Einleitung eines Unterhaltsabänderungsverfahrens oder bei dem Absch...mehr

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FF 12/2009, Bericht über den 18. Deutschen Familiengerichtstag in Brühl

Im Anschluss an den Bericht 17. DFGT 2007 FF 2007, 291 ff. vom 16.–19.9.2009 Der diesjährige Familiengerichtstag stand unter dem Eindruck der zum 1.9.2009 wirksam gewordenen Reformen zum FamFG, zum Güterrecht und zum Versorgungsausgleich. Die umfassende Form des Unterhaltsrechts ist auch erst 1 ¾ Jahr alt. Der Vorsitzende des DFGT Herr Prof. Brudermüller hatte somit genügend A...mehr

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FF 11/2008, Begrenzung und ... / Aus den Gründen

… 3. Der Unterhaltsanspruch der Beklagten ist ab 1.1.2008 auf 550 EUR herabzusetzen und bis zum 31.12.2012 zu befristen. Gem. § 1578b Abs. 1, 2 BGB in der seit 1.1.2008 geltenden Fassung können alle Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten auf den angemessenen Lebensbedarf herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orienti...mehr

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FF 12/2010, Begrenzter Unte... / 2. Zur Neuregelung des § 1578b BGB

Diese Rechtsprechung ist anschließend in die zum 1.1.2008 in Kraft getretene Neuregelung des § 1578b BGB eingeflossen. Danach kommt es für den Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten nicht entscheidend auf die Dauer der Ehe und der Kindererziehung an, sondern auf das Vorliegen fortdauernder ehebedingter Nachteile.[6] Ziel des nachehelichen Unterhalts ist jetzt vor alle...mehr

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FF 02/2011, Befristung des ... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Nach dem bis zum 31.12.2007 geltenden Unterhaltsrecht konnten lediglich die sich aus § 1573 Abs. 1 bis Abs. 4 BGB ergebenden Unterhaltsansprüche, nicht aber solche nach den §§ 1570 bis 1572 BGB, der Dauer nach begrenzt werden. Nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB konnte jedoch bei allen Unterhaltsansprüchen die Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen ...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / a) Bewertung eines Depots

Vorab stellt sich die Frage, wie das Aktiendepot zum Stichtag der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens zu bewerten ist. Bergschneider [3] hat einmal die Ansicht vertreten, dass der Wert des Aktiendepots mit dem "wahren Wert" anzusetzen sei. Im Auge hatte er hierbei wohl die Rechtsprechung des BGH[4] zur Bewertung von Grundstücken, die unabhängig von Vermögensabschlägen s...mehr

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AGS 03/2009, Streitwert ein... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 32 Abs. 2 RVG, 68 Abs. 1 GKG statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Gem. § 48 Abs. 2, 3 S. 1 GKG sind für die Bemessung des Streitwerts insbesondere die Einkommensverhältnisse, und zwar das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Eheleute maßgeblich. Das Familiengericht hat den Streitwert hier im Ergebnis zu Recht mit b...mehr

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FF 05/2008, Befristung nach... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Ehe der Parteien wurde am 24.4.1987 geschlossen. Aus der Ehe sind Kinder nicht hervorgegangen. Die Parteien leben seit Oktober 2005 getrennt. Der Ehemann hat sich einer anderen Frau zugewandt. Das AG Regensburg hat in dem Verfahren 203 F 1595/06 im Scheidungsverbund über Scheidung und Scheidungsfolgen entschieden. Mit Endurteil vom 21.8.2007 hat das AG die Sche...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / a) Surrogat-Rechtsprechung

Durch eine vom BVerfG[22] bestätigte Grundsatzentscheidung hat der BGH[23] klargestellt, dass in den Fällen, in denen der in der Ehe haushaltsführende Ehegatte nach der Scheidung eine Erwerbstätigkeit aufnimmt oder erweitert, das daraus erzielte (oder erzielbare) Einkommen die ehelichen Lebensverhältnisse ebenfalls prägt, weil dieses Einkommen als Surrogat des wirtschaftlich...mehr

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AGS 11/2011, Terminsgebühr ... / 3 Anmerkung

"Man entdeckt keine neuen Erdteile, ohne den Mut zu haben, alte Küsten aus den Augen zu verlieren." Was André Gide zu sagen vermochte, weiß Vechta zu praktizieren: Die in Vorbem. 3 Abs. 3 RVG bestimmte Terminsgebühr hat die frühere Verhandlungs- (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO) und Erörterungsgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO) ersetzt. Für das Entstehen der Terminsgebühr soll es seit ...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / 2. Der Folgesachenantrag

Der Folgesachenantrag ist durch das 1. EheRG neu eingeführt und durch das FamFG modifiziert worden. Erforderlich für das Vorliegen einer Folgesache ist, dass es sich hierbei um eine andere Familiensache handelt, die von ihrem Gegenstand her eine Entscheidung gerade für den Fall der Scheidung erlaubt. In Betracht kommen nur die enumerativ abschließend aufgezählten Folgesachen ...mehr

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FF 05/2008, Reform des Zuge... / V. Verbesserung des Rechtsschutzes gegenüber illoyalen Vermögensverschiebungen

Bisherige Rechtslage: § 1385 Vorzeitiger Zugewinnausgleich bei Getrenntleben Leben die Ehegatten seit mindestens drei Jahren getrennt, so kann jeder von ihnen auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns klagen. § 1386 Vorzeitiger Zugewinnausgleich in sonstigen Fällen (1) Ein Ehegatte kann auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns klagen, wenn der andere Ehegatte längere Zeit hindurch d...mehr

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FF 02/2008, Die Abänderung ... / c) Vertrauensschutz

Die Abänderung muss dem Gegner unter Berücksichtigung seines Vertrauens in die getroffene Regelung zumutbar sein. Dies bedeutet, dass das Vertrauen der anderen Partei in den Bestand der Regelung gegen das Interesse an der Anpassung an die neue Rechtslage abzuwägen ist. Dies gilt insbesondere, wenn die Unterhaltsvereinbarung Teil einer Gesamtregelung ist, die auch andere Gege...mehr

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FF 02/2009, Geschäftsbericht 2007/2008

Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 29.11.2008 in Potsdam Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 24.11.2007 in Köln bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht liegt mit ihrem Mitgliederbest...mehr

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AGS 08/2011, Kein Abzug für... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 59 Abs. 1 FamGKG grundsätzlich eröffnete Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts ist unzulässig, weil der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR nicht übersteigt. Die Beschwerdeführer begehren eine Festsetzung des Verfahrenswerts auf 11.760,00 EUR, was gegenüber der Festsetzu...mehr

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FF 05/2008, Fortgeltung des... / Sachverhalt

Tatbestand: Der Kläger begehrt eine gerichtliche Entscheidung darüber, dass er der Beklagten keinen nachehelichen Ehegattenunterhalt mehr schuldet. Die Parteien waren miteinander verheiratet. Die Eheschließung fand am … statt. Aus der Ehe sind vier minderjährige Kinder hervorgegangen, die bei der Beklagten leben. Die Parteien sind auf Grund Scheidungsurteil des AG Garmisch-Pa...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Die Revision ist zulässig, auch wenn sie sich allein gegen die erfolgte Abtrennung der Scheidungsfolgesachen elterliche Sorge und nachehelicher Unterhalt aus dem Verbund richtet. Wird dem Scheidungsantrag zu Unrecht vor der Entscheidung über eine Folgesache stattgegeben, so schafft dies im Fall einer Abtrennung nach § 628 ZPO nach der Rspr. des Senats...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Lösung Fall 3 Frage b)

Hier bringt die Vorlage des Scheidungsantrages beim italienischen Gericht nichts, weil in Italien nach dem dortigen Kollisionsrecht italienisches Recht angewendet würde. Der Scheidungsantrag würde in Italien einfach abgewiesen werden, weil dort die dreijährige gerichtliche Trennung der Ehegatten Scheidungsvoraussetzung ist. Wie sieht es mit einem in Deutschland gestellten Sch...mehr

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FF 11/2009, Deutscher Famil... / AK Nr. 15 Thema: Begrenzung und Befristung beim nachehelichen Unterhalt Leitung: Vors. Richter am OLG Fritz Finke, Hamm

1. Die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche Tatsachen und Umstände, die für eine Beschränkung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1578b BGB maßgeblich sind, obliegt dem Unterhaltspflichtigen. Zur Erleichterung des Negativbeweises hat der Berechtigte substantiiert zu den Umständen vorzutragen, die in seiner eigenen Sphäre liegen. Abstimmungsergebnis: 62 dafür, 5...mehr

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AGS 03/2011, Zugewinn und V... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten zweitinstanzlich über die Rückforderung gezahlten Anwaltshonorars. Der beklagte Rechtsanwalt war von der Klägerin u.a. Ende 2002 zur Geltendmachung von Trennungs- und Kindesunterhalt sowie Mitte 2003 zwecks Durchführung ihrer Ehescheidung mandatiert worden. Das Scheidungsverfahren der Klägerin und ihres damaligen Ehemanns wurde durchgeführt. Nacheheliche...mehr

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AGS 11/2009, Zurechnung fik... / 2 Aus den Gründen

1. Auf das Rechtsbeschwerdeverfahren sind nach Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG weiter die vor Inkrafttreten des FGG-RG geltenden Vorschriften anzuwenden. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig, weil das Beschwerdegericht sie wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat. Daran ist der Senat gebunden (§ 574 Abs. 3 S. 3 ZPO). a) Zwar kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen Ent...mehr

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FF 01/2009, Verwirkung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Der am … 1940 geborene Antragsteller und die am … 1948 geborene Antragsgegnerin haben am 22.8.1969 die Ehe geschlossen. Die Ehe ist kinderlos geblieben. Die räumliche Trennung der Eheleute erfolgte am 1.8.1993; seit dieser Zeit leben die Parteien getrennt. Die Antragsgegnerin, Bibliotheksangestellte, war während der Ehe mit Ausnahme eines Zeitraumes von ca. 4 Jahr...mehr

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FF 06/2008, Bericht über den 59. Deutschen Anwaltstag vom 1. bis 3.5.2008 in Berlin

(v. l. n. r.) RAin Rakete-Dombek, Richterin des BVerfG Dr. Hohmann-Dennhardt, RA Schnitzler, Prof. Dr. Brudermüller (v. l. n. r.) RiOLG Dr. Klinkhammer, Prof. Dr. Wellenhofer, RAin Arendt-Rojahn, RA Dr. Grandel Entsprechend dem Leitthema des deutschen Anwaltstages "Die Anwaltschaft auf der Seite der Freiheit" (vgl. die Rede von Rechtsanwalt Kilger, Präsident des DAV, AnwBl 200...mehr

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AGS 10/2009, Keine Erstreck... / 1 Sachverhalt

Der Antragstellerin war mit Beschluss des AG für das Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten bewilligt worden. Im Termin zur mündlichen Verhandlung ist die Prozesskostenhilfe antragsgemäß unter den bisherigen Bedingungen auf den Abschluss einer Vereinbarung erstreckt worden. Die Parteien haben nachfolgend eine Scheidungsverein...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Fami... / 1. Anwaltszwang in selbständigen Familienstreitsachen für Beteiligte bzw. in Ehesachen und Folgesachen für Ehegatten

§ 114 FamFG regelt den Anwaltszwang in Familiensachen. Die Vorschrift überlagert die allgemeine Regelung des § 10 FamFG. Als spezielle Regelung verdrängt § 114 FamFG auch die Vorschrift des § 78 ZPO vollständig. § 78 ZPO ist damit auch nicht über § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG ergänzend anzuwenden. Nach § 114 Abs. 1 FamFG müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die...mehr

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AGS 04/2011, Einigungsgebüh... / Leitsatz

Bei einer Vereinbarung über den wechselseitigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs fällt die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV auch dann an, wenn zum Zeitpunkt der Vereinbarung noch nicht sämtliche Auskünfte der Versorgungsträger vorliegen. OLG Oldenburg, Beschl. v. 16.12.2010 – 13 WF 155/10mehr

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AGS 07/2009, Einigungsgebüh... / Leitsatz

Einem Rechtsanwalt steht die Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1000 VV zu, wenn ein Scheidungsfolgenvergleich sich nicht darin erschöpft, dass bei festgestellten Versorgungsanwartschaften die danach ausgleichsberechtigte Partei mit Zustimmung der anderen auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet, sondern die Gesamteinigung darüber hinaus weitere zw...mehr

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FF 03/2011, Absehen vom Aus... / Leitsatz

Ist ein Versorgungsanrecht im Rahmen der Geringfügigkeitsprüfung gem. § 18 Abs. 1 VersAusglG zu berücksichtigen und führt dies nicht zum Absehen der Durchführung des Versorgungsausgleiches, ist zu prüfen, ob ein Ausschluss gem. § 18 Abs. 2 VersAusglG in Betracht kommt. Ist das einzelne Versorgungsanrecht in diesen Fällen i.S.d. § 18 Abs. 2 VersAusglG geringfügig, ist im Rege...mehr

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FF 11/2009, Versorgungsausgleichskasse (VersAusglKass)

Das Bundesministerium der Justiz informiert: Heute ist – neben anderen bedeutsamen Änderungen des materiellen Familienrechts und des Familienverfahrensrechts – das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vom 3. April 2009 in Kraft getreten (BGBl. I S. 700). Kernstück der Reform ist das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), das künftig einen Einzela...mehr

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FF 03/2009, Die geplante Ha... / I. Einleitung

Seit der Entscheidung vom 11.2.2004[1] gewinnt die Rechtsprechung des BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen durch jedes Urteil weitere Konturen. Der Praxis werden so die Beratung und die Vertragsgestaltung erleichtert. Das Urt. v. 9.7.2008[2] beschäftigt sich mit einer Reihe geradezu klassischer Probleme wie der Sittenwidrigkeit beim Vertragsschluss mit der schwangeren B...mehr

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AGS 05/2009, Einigungsgebüh... / Leitsatz

Bei einem wechselseitigen Verzicht der Prozessparteien hinsichtlich des ansonsten noch gesondert durchzuführenden Versorgungsausgleichs liegt ein Vergleich i.S.v. Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1000 VV vor. OLG Naumburg, Beschl. v. 30.9.2008 – 3 WF 229/08mehr

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AGS 05/2011, Beck´sches Formularbuch Familienrecht. Von Ludwig Bergschneider, Verlag C. H. Beck, München, 3. Aufl. 2010. XXX, 863 S., 104,00 EUR.

Die Titelreihe "Formularbücher" ist ein gelungenes Beck´sches Komplement zur Titelreihe "Anwaltshandbücher", zumal Finger und Grziwotz dem Autorenteam beider Titelreihen angehören. Das Inkrafttreten des FGG-ReformG hat auch die Neuauflage dieses Werks – zuletzt erschienen unmittelbar nach Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform im Kalenderjahr 2008 – erforderlich gemacht. Da...mehr

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FF 02/2011, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

Hält ein angegangenes Zivilgericht den Rechtsweg zu den Familiengerichten für eröffnet, so hat es nach § 17a Abs. 2 GVG einen Unzuständigkeits- und Verweisungsbeschluss zu erlassen, der gemäß § 17a Abs. 4 S. 3 GVG der Anfechtung mit der sofortigen Beschwerde unterliegt und, sofern er nicht angefochten oder ggf. im Rechtsmittelweg bestätigt wird, für das Empfangsgericht binde...mehr

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FF 06/2008, Bericht über die Sitzungen des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Familienrecht im DAV

vom 28.–30.6.2007 und 6.–8.9.2007 jeweils in Berlin, vom 20.11.2007 in Köln, vom 18./19.1.2008 in Berlin und vom 3./5.4.2008 in Potsdam Die Sitzung des Geschäftsführenden Ausschusses im Juni 2007 in Berlin war von zwei Schwerpunktthemen geprägt: von der inhaltlichen Planung der Herbsttagung 2007 und der Weiterentwicklung des Werbekonzeptes der Arbeitsgemeinschaft für die im F...mehr