Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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AGS 09/2011, Keine Erstreck... / 1 Sachverhalt

Das AG hat die Ehe der Beteiligten mit Urt. v. 11.8.2010 geschieden und das Versorgungsausgleichsverfahren gem. § 628 Nr. 4 ZPO abgetrennt. Mit Beschl. v. 19.1.2011 hat das Gericht festgestellt, dass zwischen den Beteiligten ein Vergleich zustande gekommen ist, wonach ein Versorgungsausgleich zwischen ihnen nicht stattfinde. Mit Schriftsatz v. 14.4.2011 beantragte die Antragsg...mehr

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FF 06/2009, Bericht über den 67. Deutschen Juristentag in Erfurt

(v.l.n.r) Prof. Schwenzer, RA Kirmes, RA Schnitzler, VRinBGH Dr. Hahne Die zivilrechtliche Abteilung des 67. Deutschen Juristentages hat sich vom 23.–26.9.2008 in Erfurt mit der Frage befasst, ob unsere familienrechtlichen Ausgleichssysteme (Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich) noch zeitgemäß sind. In den letzten Jahren sind die im Familienrecht tätigen Rechtsanwälte mit...mehr

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AGS 09/2011, Keine Berücksi... / 3 Anmerkung

Der Gesetzgeber hat die Formulierung "für jedes auszugleichende Anrecht" in "für jedes Anrecht" geändert. Deshalb ist ohne Wenn und Aber jedes verfahrensgegenständliche Anrecht bei der Bestimmung des Verfahrenswerts im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen, und zwar auch dann, wenn es im Ergebnis nicht zu einem Ausgleich im Wege einer internen oder externen Teilung des Anr...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung, die seit dem 11.6.2008 im Internet verfügbar ist, ist in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: a) Verwirkung nach § 1579 Nr. 5 BGB n.F. Der BGH bestätigt seine Rechtsprechung, wonach das ungefragte Verschweigen von erhöhten Einkünften zur Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt führen kann. In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Ehema...mehr

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FF 12/2010, Sommerintensivseminar in Saas Fee vom 5.–11.9.2010

Tagungsbericht In der Zeit vom 5.9.2010 bis 11.9.2010 fand – wie jedes Jahr – das Sommerintensivseminar in Saas Fee statt. Wir waren 24 Teilnehmer, von denen bereits viele mehrfach an dieser intensiven Arbeitswoche teilgenommen haben (die Unterzeichner zum zehnten Mal). Das Seminar mit vier "Arbeitstagen" ist immer in zwei Teile aufgeteilt, d.h. die ersten zwei Tage widmet man ...mehr

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AGS 04/2011, Einigungsgebüh... / 2 Aus den Gründen

Das FamG hat die Einigungsgebühr zu Recht festgesetzt. Durch Beschl. v. 1.7.2010 – 13 WF 90/10 hat der Senat unter Hinweis auf die nunmehr überwiegende Auffassung (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1463 [= AGS 2008, 172]; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1010; OLG Köln FamRZ 2008, 1010 sowie 2009 237; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 2111 [= AGS 2010, 15]; OLG Zweibrücken MDR 2009, 1314 [= A...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / a) Anpassung des VA nach Rechtskraft

Das Rentner- und Pensionistenprivileg wird im neuen VA ersatzlos gestrichen werden. Die Versorgung des Ausgleichspflichtigen wird jeweils unmittelbar nach Wirksamwerden der Entscheidung über den VA gekürzt unabhängig davon, ob der Ausgleichsberechtigte bereits Leistungen auf Grund des VA bezieht. Gegen diese Regelungen werden im Zusammenhang mit der Einschränkung nachehelich...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / a) Interne Teilung

Im Regelfall überträgt das FamG nach § 10 Abs. 1 VersAusglG das Anrecht für den Berechtigten bei dem Versorgungsträger, bei dem das Anrecht des Pflichtigen besteht (interne Teilung). Bestehen mehrere Anrechte bei demselben Versorgungsträger, so findet nach § 10 Abs. 2 zunächst eine Saldierung statt. Die interne Teilung führt dazu, dass für den Ausgleichsberechtigten bei dems...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / b) Schuldrechtlicher Ausgleich

Die Voraussetzungen des schuldrechtlichen VA sind gegenüber dem bisherigen Recht nicht wesentlich verändert worden. Er ist weiterhin erst zulässig, wenn beide Parteien die Voraussetzungen für eine Rentenzahlung erfüllen (§ 20 Abs. 2 VersAusglG). Bei der Berechnung des Ausgleichsanspruch ist künftig allerdings nicht mehr die Bruttorente, sondern die Nettorente zugrunde zu leg...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / 4. Auskunft und Bewertung der Anrechte

Die Parteien müssen wie bisher Auskunft über die für sie bestehenden Versorgungsanrechte erteilen und hierfür die vorgeschriebenen Formulare verwenden. § 220 FamFG [4] regelt die Auskunftspflicht der Beteiligten gegenüber dem Gericht. Die Auskunftsansprüche zwischen den Beteiligten sind demgegenüber in § 4 einheitlich und übersichtlich geregelt.[5] Für die Bewertung der An...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / 2. Einzubeziehende Anrechte

Es werden weiterhin die in der Ehezeit durch Arbeit oder Vermögen für den Fall des Alters und der Invalidität erworbenen Versorgungen ausgeglichen (§ 2 VersAusglG). Bei den Betriebsrenten und den Anrechten nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltersVorsZertG) werden auch die Kapitalzusagen einbezogen, nicht jedoch bei anderen Versorgungsarten. Lebensversich...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / a) Kurze Ehezeit

Das VersAusglG sieht einige Fallgruppen vor, in denen ein VA nicht stattfindet. Dies ist zunächst bei einer Ehezeit bis zu drei Jahren der Fall (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). In dem ursprünglichen Gesetzentwurf war ein Ausschluss nur bei einer Ehezeit bis zu zwei Jahren vorgesehen. Auf Anregungen der Praxis hin, den Begriff der kurzen Ehezeit dem Unterhaltsrecht anzugleichen, wurd...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / c) Abänderung des Wertausgleichs

Bei der Abänderung nach bisherigem Recht getroffener Entscheidungen sind ebenfalls die neuen Ausgleichsformen anzuwenden (§ 51 VersAusglG-E). Eine Abänderung wegen eines wesentlichen Wertunterschiedes ist ausgeschlossen, wenn nach erfolgtem Teilausgleich bezüglich des betroffenen Rechts noch schuldrechtliche Ausgleichsansprüche geltend gemacht werden können (§ 51 Abs. 4 Vers...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / b) Externe Teilung

Eine externe Teilung ist gem. § 14 Abs. 2 VersAusglG nur durchzuführen, wenn sich die berechtigte Person mit dem Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen darüber einigt oder der Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen eine externe Teilung verlangt und es sich um einen Bagatellbetrag handelt (derzeit nicht mehr als 50,40 EUR Rente monatlich oder nicht mehr als 6.048 EU...mehr

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FF 09/2009, Zypries: Bausteine für ein modernes Familienrecht

Am 1. September 2009 treten wichtige Änderungen im Familienrecht in Kraft. "Unsere Reformen beim Versorgungsausgleich und beim Zugewinnausgleich sorgen für eine gerechte Vermögensverteilung bei der Scheidung. Außerdem bekommen wir ein modernes Verfahrensrecht für alle Familiensachen und für die Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit – also etwa für Betreuungs-, Unterbringu...mehr

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FF 02/2009, Unterhaltsrechtsreform und andere Reformvorhaben

Interview mit Prof. Dr. Gerd Brudermüller, Vorsitzender Richter am OLG Karlsruhe und Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstags Prof. Dr. Gerd Brudermüller FF/Schnitzler: Das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz ist am 1.1.2008 in Kraft getreten. Eine Bilanz kann nach einem Jahr m.E. schon gezogen werden. Was den Betreuungsunterhalt anbelangt, tun sich die Amtsgerichte und Sen...mehr

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FF 09/2011, Rechtsprechung ... / Internationales Recht

Der Begriff "Achtung … ihres Familienlebens" in Art. 8 EMRK verpflichtet die deutschen Gerichte nicht dazu, einen Staatsvertrag (hier: das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen von 1929) zu missachten, den Versorgungsausgleich als Teil des deutschen ordre public einzustufen und die deutsche Kollisionsnorm des Art. 17 Abs. 3 S. 2 EGBGB anzuwenden, die ausnahmsweise zu eine...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Revision der Antragstellerin ist unbegründet. Die Revision des Antragsgegners führt in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. A. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 215 veröffentlicht ist, hat die Unterhaltspflich...mehr

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AGS 12/2010, Keine Beschwer... / Aus den Gründen

II. Gem. Art. 111 Abs. 5 FGG-ReformG ist für das vorliegende Verfahren nunmehr das zum 1.9.2009 in Kraft getretene Verfahrensrecht anwendbar, weil bis zum 31.8.2010 im ersten Rechtszug noch keine Endentscheidung über den Versorgungsausgleich und mit diesem im Verbund stehende Scheidungs- und sonstige Folgesachen erlassen worden ist. Damit richtet sich die Wertfestsetzung nac...mehr

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FF 09/2011, Beck’sches Formularbuch Familienrecht

Ludwig Bergschneider (Hrsg.)3. Auflage 2010, 863 Seiten, 104 EUR, C. H. Beck Verlag Da das Familienrecht ein sehr dynamisches Rechtssystem ist, erfordert dies für sich alleine schon eine Überprüfung und Angleichung eines Formularbuches in nicht zu großen Zeitabständen. Wenn dann noch Gesetzesänderungen hinzu kommen, ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit zur Überarbeitung...mehr

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FF 04/2008, Alte und neue Baustellen im Familienrecht

Interview mit Ministerialdirigentin Dr. Birgit Grundmann, BMJ Dr. Birgit Grundmann FF/Schnitzler: Der Bundestag hat relativ spät den Weg für die Unterhaltsrechtsreform frei gemacht. Das Gesetz ist erst kurz vor dem Jahreswechsel verkündet und in das BGBl hineingebracht worden. Insofern sind die Rechtsanwender einigermaßen erstaunt, dass das Gesetz doch noch den Bundestag und d...mehr

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FF 03/2009, Die geplante Ha... / IV. Würdigung

Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle[11] gem. §§ 138 Abs. 1, 242 BGB sind seit langem Bestandteil der Rechtsprechung des BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen. Im vorliegenden Fall hat der BGH zu Recht die Wirksamkeitskontrolle angewendet. Diese knüpft an den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an. Spätere Entwicklungen der Vertragsbeziehung können bei einer Ausübungskontrol...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Buchbesprechung

Fölsch, Das neue FamFG in Familiensachen, 2008, 344 Seiten, 39 EUR, Deutscher Anwaltverlag Kroiß/Seiler, Das neue FamFG – Erläuterungen, Muster, Arbeitshilfen, 2008, 226 Seiten, 34 EUR, Nomos Verlag Schulte-Bunert, Das neue FamFG – Textausgabe mit Erläuterungen, 2009, 560 Seiten, 38 EUR, Luchterhand Verlag Auch wenn man nicht das BGBl bezogen hat und weitgehend Anzeigen in Fach...mehr

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zfs 05/2009, Ausarbeitung e... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist in sämtlichen gebührenrechtlichen Belangen zutreffend. I. Anfall der Einigungsgebühr Der BGH hat sich der ganz h.M. in der Rspr. angeschlossen. Die Mitwirkung des Rechtsanwalts bei der Vereinbarung eines wechselseitigen Unterhaltsverzichts der Eheleute löst eine Einigungsgebühr, s. OLG Frankfurt RVGreport 2006, 384 (Hansens) = AGS 2008, 75 = FamRZ 2007, 843...mehr

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FF 12/2010, Begrenzter Unte... / 3. Ergebnis der vergleichenden Betrachtung

Während des Erwerbslebens berücksichtigt und respektiert das Unterhaltsrecht jetzt – nach einer Übergangszeit – die auf unterschiedlicher Ausbildung und Berufswahl vor der Eheschließung basierenden unterschiedlichen Einkünfte und Lebensstandards der geschiedenen Ehegatten. Nach dem Erwerbsleben soll das dann auf einmal nicht mehr gelten. Der geschiedene Ehegatte mit dem höhe...mehr

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FF 03/2009, Befristung des ... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat die zeitliche Begrenzung des Unterhalts auf § 1573 Abs. 5 BGB a.F. gestützt und als Anspruchsgrundlage für den Geschiedenenunterhalt nicht § 1572 BGB, sondern § 1573 Abs. 2 BGB angesehen. Zwar werde in Rspr. und Literatur die Auffassung vertreten, dass allein ein Anspruch nach § 1572 BGB bestehe,...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / 2. Wartezeitgutschriften (§ 52 SGB VI)

Eine unmittelbare Folge des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs war, dass auch Zeitlücken im Rentenkonto des Berechtigten aufgefüllt werden, ohne dass der Verpflichtete entsprechender Zeiten verlustig ging. Diese Wartezeitgutschrift bleibt erhalten, denn § 52 SGB VI regelt dies auch für die Zeit ab dem 1.9.2009. Zu beachten ist jedoch, dass die Gutschriften nur erfo...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / V. Kostenentscheidung

Für die selbstständige Familiensache gelten wegen § 150 Abs. 5 S. 2 FamFG die allgemeinen Regelungen der §§ 80 ff. FamFG. Die Regelungen des § 150 FamFG gelten nicht, da sie nur das Verbundverfahren, nicht aber die selbstständigen Familiensachen betreffen. Unanwendbar sind auch die §§ 91 ff. ZPO, da es sich bei dem Versorgungsausgleich um eine Familiensache der freiwilligen ...mehr

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FF 05/2011, Bücher im Familienrecht 2010/2011

Bergschneider (Hrsg.), Verträge in Familiensachen, 4. Aufl. 2010, Gieseking Verlag Borth, Praxis des Unterhaltsrechts, 2. Aufl. 2011, FamRZ-Buch 24, Gieseking Verlag Büttner/Niepmann/Schwamb (Hrsg.), Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Aufl. 2010, C.H. Beck Verlag Dose, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen: Zulässigkeit – Verfahren – Vollstreckung – Kosten, 3...mehr

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AGS 04/2011, Einigungsgebüh... / 1 Sachverhalt

Die Landeskasse wendet sich mit der zugelassenen Beschwerde gegen die Festsetzung der Einigungsgebühr in einem Scheidungsverfahren, in dem beiden Beteiligten Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden war. In der mündlichen Verhandlung schlossen die Beteiligten "auf Vorschlag des Gerichts" einen Vergleich, in dem sie die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausschlossen. Zu die...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / a) Vorhandensein von ehebedingten Nachteilen

Ehebedingte Nachteile sind dann eingetreten, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte wegen der Ehe nur eine weniger qualifizierte und schlechter bezahlte Tätigkeit ausüben kann. So kann es liegen, wenn der Ehegatte wegen der Gestaltung der Ehe vorübergehend aus dem Berufsleben ausgeschieden ist und deshalb eine Rückkehr in den erlernten qualifizierten Beruf nicht mehr möglic...mehr

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AGS 10/2009, Familiengerichtliches Verfahren. Kommentar zum 1. und 2. Buch des FamFG. Von PräsAG a.D. Helmut Borth, Rechtsanwalt u. FAFamR Dr. Mathias Grandel und Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak. Verlag Franz Vahlen. München, 2009. XLV, 557 S. 86,00 EUR.

Als Ergänzung zum bewährten ZPO-Kommentar von Musielak liefert der Verlag Vahlen pünktlich zum Inkrafttreten des FamFG einen Kommentar zu den für Familiensachen geltenden Verfahrensvorschriften des 1. und 2. Buchs des FamFG. Das Werk enthält eine vorzügliche Kommentierung der in Familiensachen ab dem 1.9.2009 geltenden neuen Vorschriften. Es bringt dem Leser in bemerkenswert...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / aa) Begrenzung der Haftung gem. § 1586b Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 BGB

Die Haftung des Erben ist gem. § 1586b Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 BGB auf den fiktiven Pflichtteil begrenzt, das heißt auf den Pflichtteil, der dem Berechtigten zustünde, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. Zur Feststellung der Pflichtteilsbegrenzung sind die Pflichtteilsquote und die Höhe des pflichtteilserheblichen Nachlasses zu ermitteln. Für die Quote maßgebend ist be...mehr

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AGS 08/2011, Festsetzung ei... / Leitsatz

In einem Versorgungsausgleichsverfahren ist ein Verfahrenswert nach § 50 FamGKG auch dann festzusetzen, wenn der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird, weil ein Antrag nach § 3 Abs. 3 VersAusglG nicht gestellt worden ist. OLG Jena, Beschl. v. 24.5.2011 – 1 WF 215/11mehr

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AGS 08/2011, Verfahrenswert... / Leitsatz

Ein Verfahrenswert für eine Folgesache Versorgungsausgleich ist gem. § 50 Abs. 3 FamGKG herabzusetzen, wenn der Ausgleichswert und der im Verfahren aufgewandte Zeitaufwand gering sind und mehrere Versorgungen wegen Geringfügigkeit nicht berücksichtigt werden, sodass der gem. § 50 Abs. 1 FamGKG regelgerecht berechnete Wert unverhältnismäßig hoch wäre. OLG Hamburg, Beschl. v. 1...mehr

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AGS 10/2009, Einigung über ... / Leitsatz

Solange beim Versorgungsausgleich unklar ist, ob überhaupt ein Ausgleichsanspruch besteht und wer ausgleichungspflichtig sein würde, wird durch eine Vereinbarung der Ehegatten eine Rechtsunsicherheit beseitigt. Dies rechtfertigt den Ansatz einer Einigungsgebühr. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 31.3.2009–6 WF 73/09mehr

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AGS 12/2009, Scheidung und ... / Leitsatz

Der gebührenrechtliche Begriff der "Angelegenheit" ist auch für die Bestimmung des Begriffs der "Angelegenheit" i.S.d. BerHG maßgebend. Die Scheidung und die dazugehörigen Folgesachen Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt sind dieselbe Angelegenheit. Der Ehegattentrennungsunterhalt ist eine davon verschiedene Angelegenheit. OLG Brandenburg, Besch...mehr

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AGS 12/2009, Begründung zu ... / Leitsatz

Enthält ein Urteil nach einer entsprechenden Erklärung der Parteien keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe zur Scheidung, aber zum Versorgungsausgleich eine Darstellung der Berechnung und Erläuterungen, so reduzieren sich die Gerichtsgebühren nicht hinsichtlich der Scheidungssache. OLG München, Beschl. v. 2.4.2008–11 WF 658/08mehr

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AGS 12/2010, Berücksichtigu... / Sachverhalt

Durch den angefochtenen Beschluss hatte das FamG den Verfahrenswert für das (abgetrennte) Verfahren zum Versorgungsausgleich auf 4.000,00 EUR festgesetzt. Die Beschwerdeführerin begehrt unter Hinweis auf § 50 Abs. 1 FamGKG die Festsetzung des Verfahrenswertes auf 6.150,00 EUR, nachdem das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten 12.300,00 EUR betrage, und das Fa...mehr

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FF 03/2008, Rechtsprechung ... / Eheliches Güterrecht

Ein ehevertraglicher Verzicht auf Zugewinnausgleich ist nicht schon deshalb unwirksam (§ 138 BGB), weil ein Ehegatte – entsprechend der gemeinsamen Vorstellung der Ehegatten bei Vertragsschluss – in der Ehe einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und deshalb kein im Versorgungsausgleich auszugleichendes Vermögen erworben hat (BGH FamRZ 2008, Heft 4).mehr

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AGS 09/2011, Verfahrenswert... / Leitsatz

In abgetrennten Folgesachen zum Versorgungsausgleich beläuft sich der Verfahrenswert für jedes Anrecht auf 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten und nicht auf 20 %. Durch die Abtrennung ändert sich insoweit nichts. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 17.5.2011 – 6 WF 49/11mehr

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AGS 01/2011, Verfahrenswert... / Leitsatz

Nach § 50 FamGKG ist die Festsetzung eines Verfahrenswerts auch dann geboten, wenn wegen der Kürze der Ehezeit ein Versorgungsausgleich nach § 3 Abs. 3 VersAusglG nicht durchgeführt wird. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6.12.2010 – 5 WF 234/10mehr

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AGS 12/2010, Das Versorgung... / Leitsatz

Die anwaltliche Vertretung in einer nach § 2 VAÜG ausgesetzten und wiederaufgenommenen Folgesache Versorgungsausgleich stellt auch dann keine neue Angelegenheit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG dar, wenn zwei Kalenderjahre seit Erlass des Scheidungsurteils vergangen sind. KG, Beschl. v. 28.10.2010 – 19 WF 174/10mehr

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AGS 09/2011, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist nach § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG zulässig. Wie der Antragsgegner zu Recht geltend macht, besteht die grundsätzliche Möglichkeit seiner Inanspruchnahme als Zweitschuldner nach § 26 Abs. 2 FamGKG; außerdem ist die Festsetzung der Gerichtsgebühren maßgeblich für die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren (§ 32 Abs. 1 RVG). Die Beschwerde hat indes lediglich geringen E...mehr

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FF 06/2008, Mehr Gerechtigk... / 4. Verzicht auf Bagatellausgleiche

Ist der Wertunterschied der beiderseitig erworbenen Versorgungen gering oder handelt es sich um geringe Ausgleichswerte, wird der Versorgungsausgleich in der Regel nicht durchgeführt. Hier besteht aus Sicht der Eheleute regelmäßig kein Bedarf für einen Ausgleich. Zugleich befreit dies die Familiengerichte und die Versorgungsträger von bürokratischem Aufwand. Die Wertgrenze l...mehr

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FF 06/2008, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen

Ebert, 2. Auflage 2007, 681 Seiten, 68 EUR, Deutscher Anwaltverlag Mit dem vor über vier Jahren erschienenen Werk zum einstweiligen Rechtsschutz hatte Ebert eine sehr umfangreiche und systematisch hervorragende Darstellung vorgelegt, die dringend einer Aktualisierung bedurfte. Diesem Bedürfnis der Praxis ist Ebert jetzt nachgekommen. Eine schnelle Orientierung gibt zunächst d...mehr

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AGS 10/2011, Terminsgebühr bei vorbereitetem Scheidungsfolgenvergleich?

Im Scheidungsverfahren (Wert Ehesache 10.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 4.000,00 EUR) korrespondieren die Rechtsanwälte der Eheleute zum Zwecke des Abschlusses einer Scheidungsfolgenvereinbarung über den Zugewinn (Wert: 20.000,00 EUR). Nach mehreren gewechselten Schriftsätzen steht die Endfassung des Vergleichs fest, mit der beide Eheleute einverstanden sind. Diese Fassung...mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / 4. Einreichung des Scheidungsantrags zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004

War der Scheidungsantrag zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004 eingereicht worden, gilt für das Scheidungsverfahren nach § 61 RVG noch die BRAGO. Praxis-Beispiel Beispiel 5 Wie Beispiel 3; jedoch war das Scheidungsverfahren bereits in 2003 eingeleitet worden. Hinsichtlich des Versorgungsausgleichsverfahrens hatte das Gericht den Streitwert gem. dem damals geltenden § 49 GKG ...mehr

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FF 09/2008, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Am 18. und 19. April 2008 fand in Köln die 11. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI statt. Für den Eröffnungsvortrag zu dem Thema "Das Doppelverwertungsverbot beim Zugewinn und Unterhalt" hatte das Fachinstitut Frau Prof. Dr. Dauner-Lieb gewinnen können, die das überaus schwierige und umstrittene Thema auf den einfachen Nenner: "Kühe, die man melken will...mehr

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FF 06/2008, Mehr Gerechtigk... / 6. Ausgleich von "Ost- / West-Anrechten"

Das faktische "Ost-West-Moratorium" wird beseitigt: Der Versorgungsausgleich kann künftig auch dann durchgeführt werden, wenn die Eheleute sowohl über "West-Anrechte" als auch über "Ost-Anrechte" verfügen.mehr