Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 07/2009, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

Hat ein Ehegatte während der Ehezeit vorzeitig Altersrente in Anspruch genommen, muss der bis zum Ende der Ehezeit nach § 77 Abs. 2 Nr. 2a SGBVI geminderte Zugangsfaktor in verfassungskonformer Auslegung des § 1587a Abs. 2 Nr. 2 BGB im Versorgungsausgleich berücksichtigt werden (BGH, Beschl. v. 4.3.2009 – XII ZB 117/07, FamRZ 2009, 949). Der Amtsermittlungsgrundsatz des § 12 ...mehr

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FF 02/2008, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

Bei der Verletzung eines von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensgebots – hier des Gebots der Bestimmtheit von Vollstreckungstiteln – findet das Verschlechterungsverbot (reformatio in peius) keine Beachtung, sofern die verletzte Verfahrensnorm ein größeres verfahrensrechtliches Gewicht hat als das Verschlechterungsverbot selbst (BGH FamRZ 2007, 2055). Wenn in der gesetzlichen...mehr

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FF 10/2008, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

Nachehezeitliche Wertveränderungen nach § 1587g Abs. 2 S. 2 BGB sind zu berücksichtigen, wenn sie, wie z.B. in Fällen vorzeitigen Rentenbeginns, dem Versorgungsanrecht schon latent innewohnten und lediglich zu einer Aktualisierung des bei Ehezeitende bestehenden Wertes geführt haben, nicht hingegen, wenn der Grund dafür in individuellen Umständen des Versorgungsberechtigten ...mehr

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FF 05/2008, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

Der Anspruch auf Durchführung des Versorgungsausgleichs ist dann nach § 1587c Nr. 3 BGB verwirkt, wenn ein Selbständiger in rücksichtsloser Weise seine selbständige Tätigkeit beibehält, ohne sich um eine besser bezahlte Arbeitsstelle zu bemühen, so dass die Familie in wirtschaftlich äußerst beengten Verhältnissen lebt und die Ehefrau eine Berufstätigkeit aufnehmen muss. War ...mehr

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FF 12/2009, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

Ein dem Versorgungsausgleich unterliegendes Anrecht ist grundsätzlich nur dann innerhalb der Ehezeit begründet worden, wenn der für seine Entstehung erforderliche Akt innerhalb dieses Zeitraums erfolgt ist. Für die Beendigung der Betriebszugehörigkeit i.S.v. § 1587a Abs. 2 Nr. 3b BGB ist auf das tatsächliche Ausscheiden aus dem Unternehmen abzustellen. Bei Ausscheiden des In...mehr

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FF 04/2011, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

Treten zwischen Ehezeitende und dem Zeitpunkt der Entscheidung bei einem Anrecht der betrieblichen Altersversorgung in Bezug auf fondsgebundene Überschussanteile Wertveränderungen ein, können diese nach derzeitiger Rechtslage nicht berücksichtigt werden. Eine offene Beschlussfassung, die Übertragung des Ausgleichswerts nach einem Prozentsatz des am ersten Börsentag nach Mitt...mehr

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FF 07_08/2008, Rechtsprechu... / Versorgungsausgleich

Eine verbesserte Versorgungszusage nach Ehezeitende kann nicht bereits als der Ehe innewohnend angesehen werden, wenn der spätere Eintritt der Verbesserung zum Zeitpunkt des Ehezeitendes völlig ungewiss und allein auf die nachfolgende individuelle Entwicklung der Verhältnisse des Versorgungsempfängers und die zu dieser Frage geführten Verhandlungen zurückzuführen war; sie ha...mehr

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FF 07_08/2011, Allgemeine E... / Versorgungsausgleich

Im Rahmen der Anpassung einer laufenden Versorgung wegen Unterhalts nach den §§ 33 f. VersAusglG ist es geboten, den konkreten Betrag für die Aussetzung der Kürzung zu titulieren (OLG Hamm, Beschl. v. 24.9.2010 – 2 UF 76/10, FamRZ 2011, 814 m. Anm. Borth, S. 815). Besteht bereits ein vollstreckbarer Unterhaltstitel, der den gesetzlich geschuldeten Unterhalt konkretisiert, so ...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 3. Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich

Bisher waren die Eheleute im Rahmen des § 1587 o BGB für den Fall von Vereinbarungen abweichend von der gesetzlichen Regelung auf die Genehmigung des Familiengerichts angewiesen.[12] Die Genehmigungspraxis wich in den verschiedenen Gerichtsbezirken erheblich voneinander ab. Entscheidende Frage war in der Regel, ob die Eheleute nach Auffassung des Familiengerichts bei Ausschlu...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 5. Fehlende Ausgleichsreife/schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

Im Hinblick auf die Intention des Gesetzgebers, bereits mit der Scheidung den Versorgungsausgleich möglichst vollständig zu regeln, wurde der schuldrechtliche Versorgungsausgleich weitgehend zurückgedrängt (§§ 20 ff. VersAusglG-E)[23] und gleichzeitig das "Nettoprinzip" eingeführt.[24] Es beschränkt sich auf den Ausgleich von Anwartschaften, die zum Zeitpunkt der Entscheidun...mehr

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FF 09/2011, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

Liegt bei einem Ehegatten ein geringfügiges Anrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung i.S.d. § 18 Abs. 2 VersAusglG vor und besteht beim anderen Ehegatten ebenfalls ein Anrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung, das die Grenze des § 18 Abs. 2 VersAusglG übersteigt, ist wegen des geringen Verwaltungsaufwands dennoch der Wertausgleich durchzuführen (OLG München, Besc...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versorgungsausgleich – Strategien

Einführung Neben dem neuen Familienverfahrensrecht[1] wird 2009 auch der Versorgungsausgleich neu geregelt. Das neue Recht ist allgemein von den Experten positiv aufgenommen worden[2] und dürfte zum vorgesehenen Zeitpunkt in Kraft treten. Bereits heute besteht für die am Scheidungsverfahren beteiligten Rechtsanwälte die Verpflichtung zu prüfen, ob das bestehende Versorgungsau...mehr

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FF 12/2010, Begrenzter Unte... / II. Zum Versorgungsausgleich

1. Zur Entwicklung bis 2009 Der Versorgungsausgleich gehört seit der zum 1.7.1977 in Kraft getretenen Eherechtsreform zu den finanziellen Folgen der Ehescheidung (bisher: §§ 1587 ff. BGB a.F., seit 1.9.2009: Gesetz über den Versorgungsausgleich). Der Versorgungsausgleich soll die Unterschiede in der Alters- und Invaliditätsversorgung der Ehegatten während der Ehe ausgleichen ...mehr

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AGS 09/2011, Keine Berücksichtigung von Anwartschaften, die nicht in den gesetzlichen Versorgungsausgleich fallen

FamGKG § 50 Leitsatz Anwartschaften, die nicht in den gesetzlichen Versorgungsausgleich fallen, etwa weil sie bereits abschließend vor der Ehe erworben wurden oder beim gesetzlichen Versorgungsausgleich nicht zu berücksichtigen sind, werden beim Verfahrenswert nicht mit herangezogen. OLG Koblenz, Beschl. v. 5.7.2011 – 7 WF 646/11 1 Sachverhalt Durch den angefochtenen Beschluss h...mehr

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AGS 08/2011, Verfahrenswert der Folgesache Versorgungsausgleich bei unterbliebenem Ausgleich wegen Geringfügigkeit

FamGKG § 50 Abs. 1, Abs. 3 Leitsatz Ein Verfahrenswert für eine Folgesache Versorgungsausgleich ist gem. § 50 Abs. 3 FamGKG herabzusetzen, wenn der Ausgleichswert und der im Verfahren aufgewandte Zeitaufwand gering sind und mehrere Versorgungen wegen Geringfügigkeit nicht berücksichtigt werden, sodass der gem. § 50 Abs. 1 FamGKG regelgerecht berechnete Wert unverhältnismäßig ...mehr

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FF 03/2009, Die geplante Hausfrau: Sittenwidrigkeit und Versorgungsausgleich bei der Inhaltskontrolle von Eheverträgen

Anmerkung zum Urteil des BGH vom 9.7.2008 – XII ZR 6/07 I. Einleitung Seit der Entscheidung vom 11.2.2004[1] gewinnt die Rechtsprechung des BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen durch jedes Urteil weitere Konturen. Der Praxis werden so die Beratung und die Vertragsgestaltung erleichtert. Das Urt. v. 9.7.2008[2] beschäftigt sich mit einer Reihe geradezu klassischer Probleme...mehr

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AGS 04/2011, Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf Versorgungsausgleich

RVG VV Nr. 1000 Leitsatz Bei einer Vereinbarung über den wechselseitigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs fällt die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV auch dann an, wenn zum Zeitpunkt der Vereinbarung noch nicht sämtliche Auskünfte der Versorgungsträger vorliegen. OLG Oldenburg, Beschl. v. 16.12.2010 – 13 WF 155/10 1 Sachverhalt Die Landeskasse wendet sich mi...mehr

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AGS 08/2011, Festsetzung eines Verfahrenswertes für den Versorgungsausgleich auch bei unterbliebenem Ausgleich

FamGKG §§ 43, 44 Abs. 1, 44 Abs. 2 S. 2, 50 Abs. 1 Leitsatz In einem Versorgungsausgleichsverfahren ist ein Verfahrenswert nach § 50 FamGKG auch dann festzusetzen, wenn der Versorgungsausgleich wegen eines zwischen den Ehegatten notariell vereinbarten Ausschlusses nicht durchgeführt wird. OLG München, Beschl. v. 31.5.2011 – 12 WF 831/11 1 Sachverhalt Die Ehe der Beteiligten ist ...mehr

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FF 10/2009, Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich für Riester-Rente

VAHRG §§ 1 Abs. 3, 2 Leitsatz Der Ausgleich von Anrechten aus Altersvorsorgeverträge nach dem Altersvermögensgesetz (Sparkonto mit Zinsansammlung) – "Riester-Rente" –, die mit einer Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts geschlossen werden, erfolgt nicht gem. § 1 Abs. 3 VAHRG, sondern bleibt grundsätzlich dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich (§ 2 VAHRG) vorbehalte...mehr

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AGS 03/2011, Vereinbarungen zum neuen Versorgungsausgleich. Von Dr. Christof Münch. Mit CD-ROM. Verlag C. H. Beck, München, 1. Aufl. 2010. XVIV, 235 S., 29,50 EUR.

Die Änderungen des FGG-Reformgesetzes haben auch eine grundlegende Neugewichtung des Versorgungsausgleichs mit sich gebracht und vielfältige Möglichkeiten zum Abschluss individueller Vereinbarungen über die Verteilung von ehezeitlichen Versorgungsanrechten sowohl vorsorgend als Ehevertrag oder auch in einem laufenden Scheidungsverfahren eröffnet. Unabdingbar für den Abschlus...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / c) Ausgleich ehebedingter Nachteile durch den Versorgungsausgleich

Auf einen ehebedingten Nachteil in Gestalt einer Versorgungslücke wegen der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit in der Ehe als Folge der Kindererziehung und Haushaltsführung kann sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte in dem Umfang nicht berufen, in dem für diese Zeit ein Versorgungsausgleich stattgefunden hat ( BGH, Urt. v. 16.4.2008 – XII ZR 107/06, FamRZ 2008, 1325 = FuR 2...mehr

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FF 07_08/2011, Die Scheidun... / IV. Versorgungsausgleich

Ein dem Versorgungsausgleich des deutschen Rechts entsprechendes Institut existiert im belgischen Familienrecht nicht.[22] Es wird meistens darauf verwiesen, dass aufgrund einer sozialrechtlichen Regelung kein Handlungsbedarf bestehe, diesen auf familienrechtlicher Ebene einzuführen. Die sozialrechtliche Regelung, die für Beamte nicht gilt, bleibt aber beschränkt auf die Gru...mehr

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FF 12/2010, Begrenzter Unterhaltsanspruch – unbegrenzter Versorgungsausgleich?

Einführung Seit Inkrafttreten der Neuregelung des § 1578b BGB zum 1.1.2008 kommt es für den Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten entscheidend auf das Vorliegen fortdauernder ehebedingter Nachteile an. Fehlt es an solchen Nachteilen, kann der Unterhaltsanspruch herabgesetzt und/oder zeitlich begrenzt werden. Das zum 1.9.2009 in Kraft getretene neue Gesetz über den V...mehr

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AGS 09/2011, Keine Erstreckung der PKH auf abgetrennten Versorgungsausgleich; Beiordnung richtet sich nach § 78 FamFG

FamFG § 78, 76 FGG-ReformG Art. 111 Abs. 4 RVG § 21 Abs. 3 ZPO § 117 Leitsatz Weil die Erstreckung der Prozesskostenhilfe aus dem Scheidungsverbund gem. § 624 Abs. 2 ZPO a.F. entfallen ist, muss über die beantragte Verfahrenskostenhilfe in dem selbstständigen Verfahren neu entschieden werden, §§ 76 ff. FamFG (vgl. BGH AGS 2011, 167). Dabei wird insbesondere die Bedürftigkeit n...mehr

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AGS 08/2011, Ost- und Westanwartschaften als eine Anwartschaft; Unbeachtlichkeit von Anwartschaften, die dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten bleiben

FamGKG § 50 Leitsatz Ost- und West-Anwartschaften gelten als eine Anwartschaft i.S.d. § 50 FamGKG. Anwartschaften, deren Ausgleich dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten bleibt, werden beim Verfahrenswert im Scheidungsverbundverfahren nicht berücksichtigt. OLG Brandenburg, Beschl. v. 14.6.2011 – 10 UF 249/10 1 Aus den Gründen Die Wertfestsetzung ergibt sich aus § ...mehr

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AGS 08/2011, Festsetzung eines Verfahrenswertes für den Versorgungsausgleich auch bei unterbliebenem Ausgleich

VersAusglG § 3 Abs. 3 FamGKG § 50 Leitsatz In einem Versorgungsausgleichsverfahren ist ein Verfahrenswert nach § 50 FamGKG auch dann festzusetzen, wenn der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird, weil ein Antrag nach § 3 Abs. 3 VersAusglG nicht gestellt worden ist. OLG Jena, Beschl. v. 24.5.2011 – 1 WF 215/11 1 Sachverhalt Mit Urt. v. 11.3.2003 hatte das FamG die Ehe der E...mehr

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AGS 07/2011, Keine Terminsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

RVG VV Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 Leitsatz Eine Terminsgebühr nach der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entsteht in einer Versorgungsausgleichssache nicht, wenn das Gericht von der Durchführung eines Termins nach § 221 Abs. 1 FamFG absieht. KG, Beschl. v. 26.5.2011 – 19 WF 102/11 1 Aus den Gründen Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, da das AG mit Recht di...mehr

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FF 12/2010, Begrenzter Unte... / 2. Zu Auswirkungen des Versorgungsausgleichs

a) Bei geschiedenen Ehegatten mit stärker differenzierten Einkommen hat schon allein der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich a.F. sichergestellt, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte durch den Versorgungsausgleich so viele Rentenanwartschaften hat erhalten können, wie er sie selbst nur im günstigsten Fall hätte erreichen können, wenn er während der ganzen Ehedauer ...mehr

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FF 02/2011, Die Anpassung im Versorgungsausgleich – eine gerechte Sache?

Klaus Weil Der neue Versorgungsausgleich ist jetzt ein gutes Jahr alt und es haben sich mittlerweile Schwachstellen gezeigt, deren Lösung sich nicht ganz so einfach gestaltet. Verfassungsrechtlich problematisch zeigt sich u.a. die nachträgliche Anpassung von Entscheidungen nach Rechtskraft im Rahmen der §§ 32 ff. VersAusglG. Eine Anpassung ist im neuen Recht nur bei den Anrech...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 2. Struktur des neuen Versorgungsausgleichs

Das neue Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG-E) ist geregelt in Artikel 1 des VAStrRefG.[4] Damit werden die bisher aufgesplitteten Regelungen innerhalb des BGB, des VAHRG und des VAÜG in einem Gesetz gebündelt. Die Untergliederung in drei Teile – Durchführung des Versorgungsausgleichs (Teil 1), Wertermittlung (Teil 2) und Übergangsvorschriften (Teil 3) – ergibt eine Über...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 2. § 50 Versorgungsausgleichsgesetz

§ 50 regelt, zu welchem Zeitpunkt die nach § 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG ausgesetzten Versorgungsausgleichsverfahren wieder aufzunehmen sind. Nach derzeitiger Rechtslage war das Versorgungsausgleichsverfahren – sofern kein Teilausgleich möglich ist – bis zu einer Einkommensangleichung nach § 2 Abs. 1 S. 2 VAÜG auszusetzen, wenn die Eheleute sowohl über Ostanrechte als auch über West...mehr

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FF 10/2009, Schuldrechtlich... / 1 Gründe:

I. Das AG – Familiengericht – Hersbruck hat durch Endurteil vom 23.10.2008 die am 30.4.1999 geschlossene Ehe der Parteien geschieden und unter Ziffer 2. den Versorgungsausgleich durchgeführt. Auf Seiten der Antragstellerin wurden Anwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Sparkasse … sowie auf Seiten des Antragsgegners Anwartschaften bei der Deutschen Re...mehr

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FF 05/2011, Abtrennung des ... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Parteien streiten noch um den Versorgungsausgleich aus ihrer rechtskräftig geschiedenen Ehe und insoweit um Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. [2] Im Scheidungsverbundverfahren hatte das Amtsgericht der Antragstellerin ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer erstinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten bewilligt. Mit Urt. v. 10.12.2009 wurde die Eh...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / III. Zusammenfassung und Ausblick

Die Darstellung der Grundzüge des neuen Versorgungsausgleichsrechts lässt erkennen, dass dieses bereits heute im Rahmen der anwaltlichen Beratungs- und Vertretungspraxis einen hohen Stellenwert einnehmen muss. Es ist Aufgabe der beteiligten Rechtsanwälte zunächst festzustellen, ob die Einleitung des Scheidungsverfahrens und damit des Versorgungsausgleichsverfahrens nach derz...mehr

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FF 10/2009, Schuldrechtlich... / Leitsatz

Der Ausgleich von Anrechten aus Altersvorsorgeverträge nach dem Altersvermögensgesetz (Sparkonto mit Zinsansammlung) – "Riester-Rente" –, die mit einer Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts geschlossen werden, erfolgt nicht gem. § 1 Abs. 3 VAHRG, sondern bleibt grundsätzlich dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich (§ 2 VAHRG) vorbehalten mit der Maßgabe, dass im U...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 7. Wegfall des Rentnerprivilegs

Neben der Neuregelung des Versorgungsausgleichs hat der Gesetzgeber auch Änderungen innerhalb des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) [31] und des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) [32] vorgenommen. Durch die Änderung des § 101 Abs. 3 SGB VI und des § 57 BeamtVG entfällt künftig das sog. Rentner- oder Pensionärsprivileg vollständig. Der Anwalt, der einen in Kürze in d...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 1. § 48 VersAusglG-E

Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Versorgungsausgleichsgesetzes, also dem 1.9.2009, sind die Bestimmungen des neuen Rechts maßgebend. Bei allen Verfahren, die vor dem Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes eingeleitet wurden, ist weiterhin das bis dahin geltende materielle Recht und Verfahrensrecht weiterhin anzuwenden. Ein Versorgungsausgleichsverfahren ist i...mehr

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FF 01/2008, Ausschluss des ... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: I. Die Parteien streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Die am 11.9.1981 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den am 28.9.2002 zugestellten Antrag durch Urt. v. 28.5.2003 geschieden. In der Ehezeit (1.9.1981 bis 31.8.2002, § 1587 Abs. 2 BGB) haben die Ehegatten Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben, und zwar di...mehr

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FF 03/2009, Gerechte Rentenaufteilung nach der Scheidung: Bundestag beschließt Neuordnung des Versorgungsausgleichs

Der Deutsche Bundestag hat heute die von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagene Reform des Versorgungsausgleichs beschlossen. Das Recht des Versorgungsausgleichs wird damit grundlegend neu geordnet und inhaltlich verbessert. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Es soll am 1. September 2009 in Kraft treten. Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilun...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 3. Gleichschaltung mit dem neuen Familienverfahrensgesetz (FamFG)

Mit dem am 1.9.2009 in Kraft tretenden neuen FamFG wird das familiengerichtliche Verfahren von Grund auf neu geregelt. Für den Verfahrensablauf des neuen Versorgungsausgleichs sind damit künftig die §§ 219 bis 228 FamFG entscheidend. Ein gleichzeitiges Inkrafttreten dieser Verfahrensregeln mit dem eigentlichen neuen Versorgungsausgleichsgesetz ist daher zwingend notwendig, u...mehr

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FF 01/2008, Kein Ausschluss... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: I. Die Parteien streiten um die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Die am 13.6.1996 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den am 15.3.2003 zugestellten Antrag durch Verbundurt. v. 14.7.2004 geschieden (insoweit rechtskräftig) und der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich durchgeführt. Aus der Ehe ist ein am 30.12.1997 geborener Sohn hervorgegangen...mehr

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FF 07/2009, Ausschluss des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer von ihnen getroffenen Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Die Parteien schlossen am 15.8.1992 die Ehe, aus der ein am 28.10.1992 geborener Sohn hervorgegangen ist. Am 14.8.1992 – einen Tag vor der Eheschließung – hatten die Parteien einen notariellen Ehe- und Erbvertrag geschlossen, in dem sie...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / I. Einführung

1. Zeitliches Inkrafttreten Seit dem 21.5.2008 liegt der Regierungsentwurf für das neue Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vor. Hierzu hat der Bundesrat am 4.7.2008 (BR- Drucks 343/08 – Beschluss) Stellung genommen. Die Gegenäußerung der Bundesregierung liegt mit dem Gesetzesentwurf vom 20.8.2008 (BT-Drucks 16/10144) vor. Am 12.2.2009 hat der Deut...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / I. Die maßgeblichen Veränderungen im neuen Recht

1. Hin- und Her-Ausgleich Ziel des bisherigen und auch künftigen Versorgungsausgleichs ist es, bei einem Scheidungsverfahren frühzeitig die Aufteilung der Versorgungsanrechte der beteiligten Eheleute zu erreichen. Dies setzt voraus, dass der ausgleichsberechtigten Person eigenständige Versorgungsanrechte übertragen werden, um so möglichst bereits bei der Scheidung eine endgül...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 3. § 51 VersAusglG-E

Nach § 51 VersAusglG-E können nach derzeitigem Recht getroffene Entscheidungen zum Versorgungsausgleich auf Antrag abgeändert werden. Damit ersetzt § 51 VersAusglG-E die bisherige Abänderungsregelung des § 10a VAHRG. Bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen muss auch im neuen Recht eine Abänderungsmöglichkeit der Ausgangsentscheidung gegeben sein. Entscheidungen des bisher...mehr

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FF 06/2008, Mehr Gerechtigkeit nach der Scheidung: Reform des Versorgungsausgleichs

Einführung Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs beschlossen. Das materielle Recht und das Verfahrensrecht des Versorgungsausgleichs werden damit grundlegend neu geregelt – am Grundsatz der Teilung der in der Ehe erworbenen Versorgungen wird nichts geändert. Die Reform sieht vor, dass künftig jede Versorgung, die ein Ehepartner in...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturreform des Versorgungsausgleichs – Übersicht und Ausblick

1. Stand der Gesetzgebung Die Reform des Versorgungsausgleichs ist am 3.4.2009 verkündet worden.[1] Die Neuregelungen werden zum 1.9.2009 in Kraft treten. Auch nach der geplanten Strukturreform des Versorgungsausgleichs beschränkt sich dieser nicht auf den Ausgleich ehebedingter Nachteile und von solchen aus Kinderbetreuung, sondern geht weiterhin vom Halbteilungsgrundsatz aus...mehr

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AGS 09/2009, Der Verfahrenswert nach der Strukturreform des Versorgungsausgleichs

I. Überblick Nachdem die Reform im Versorgungsausgleichsrecht nunmehr eine gerechte Teilhabe an den in der Ehe erworbenen Anrechten ermöglichen soll, hat der Gesetzgeber, der Bedeutung des neuen Ausgleichssystems Rechnung tragend, eine insgesamt neu gefasste Wertvorschrift in § 50 FamGKG normiert, die ihre endgültige Fassung erst durch das VAStrRefG erhalten hat. Sie lautet w...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 1. Hin- und Her-Ausgleich

Ziel des bisherigen und auch künftigen Versorgungsausgleichs ist es, bei einem Scheidungsverfahren frühzeitig die Aufteilung der Versorgungsanrechte der beteiligten Eheleute zu erreichen. Dies setzt voraus, dass der ausgleichsberechtigten Person eigenständige Versorgungsanrechte übertragen werden, um so möglichst bereits bei der Scheidung eine endgültige Regelung zu treffen....mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen des VAStrRefG zum alten Recht des Versorgungsausgleichs

I. Vorbemerkung Das Familienrecht kommt nicht zur Ruhe. Noch ist das am 1.1.2008 in Kraft getretene Unterhaltsrecht nicht verkraftet, werden am 1.9.2009 das große Familiengericht eingerichtet, das Verfahren vollständig aus dem FGG und der ZPO gelöst und im FamFG einer grundlegenden Neuregelung unterworfen. Das Güterrecht wird zum gleichen Stichtag eine Änderung erfahren, die ...mehr