Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 2. Entscheidung zur Folgesache Versorgungsausgleich

Geht die gerichtliche Entscheidung zum Versorgungsausgleich ein, muss der Verfahrensbevollmächtige die Entscheidung auf ihre Richtigkeit überprüfen: Ist die Ehezeit richtig berücksichtigt worden? Sind alle Anrechte berücksichtigt? Sind alle Anrechte korrekt ausgeglichen worden. Praxishinweis: Werden Fehler in der Entscheidung festgestellt, so ist zuerst zu prüfen, ob sich diese ...mehr

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ZAP 8/2017, Versorgungsausgleich: Anwaltszwang für Einlegung des Rechtsmittels im Folgesachenverfahren

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 9.1.2017 – 15 WF 243/16) • Für die Einlegung eines Rechtsmittels eines der im Scheidungsverfahren beteiligten Ehegatten gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen unterbliebener Mitwirkung im Folgesachenverfahren Versorgungsausgleich besteht Anwaltszwang. Für die Folgesache Versorgungsausgleich besteht sowohl in erster Instanz als auch im Bes...mehr

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ZAP 24/2015, Anwaltsmagazin / Änderungen beim Versorgungsausgleich gefordert

Der Petitionsausschuss des Bundestages sieht Änderungsbedarf bei den Regelungen zum Versorgungsausgleich geschiedener Ehepartner. In einer Sitzung Ende November beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu gebe...mehr

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ZAP 8/2015, Versorgungsausgleich: Unterlassene Altersvorsorge

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 11.12.2014 – 13 UF 205/13) • Eine unterlassene Altersvorsorge eines Ehegatten oder ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den auszugleichenden Anrechten führt für sich allein nicht dazu, grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs annehmen zu können. Nur das einseitige, treuwidrige Unterlassen trotz hoher Leistungsfähigkeit oder das Verschleud...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / VII. Versorgungsausgleich

1. Arbeitshilfen Die Versorgungsausgleichstabellen für das erste Halbjahr 2015 (Umrechnungsfaktoren, monatliche Bezugsgröße, Beitragsbemessungsgrenze, Angleichungsfaktoren pp.) mit Informationen von Bergner sind in einer Beilage zu NJW Heft 6/2015 und in FamRZ 2015, 191 enthalten. 2. Interne Teilung a) Risikoumwandlung bei unklarer Teilungsanordnung Gemäß § 11 Abs. 1 VersAusglG ...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / IX. Versorgungsausgleich

1. Interne Teilung bei betrieblicher Direktzusage In Fortführung seiner Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 2011) hat der BGH (FamRZ 2015, 1869 m. Anm. Holzwarth = NJW 2015, 3306 = MDR 2015, 1184 = FuR 2015, 716 m. B. Soyka = FamRB 2015, 407 m. Hinw. Norpoth) entschieden, dass bei der internen Teilung eines Anrechts aus einer betrieblichen Direktzusage der Ausgleichswert auch beim...mehr

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ZAP 1/2015, Versorgungsausgleich: Wegfall des Rentner- bzw. Pensionistenprivilegs

(BGH, Beschl. v. 8.4.2015 – XII ZB 428/12) • Die Kürzung der Versorgung schlägt sich infolge der Abschaffung des Rentner- bzw. Pensionistenprivilegs bei dem Ausgleichsverpflichteten vorübergehend noch nicht in der Auszahlung von Versicherungsleistungen an den Ausgleichsberechtigten nieder. Dies beruht jedoch auf der sofortigen Verselbständigung der ausgleichsbedingt geteilte...mehr

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ZAP 24/2015, Versorgungsausgleich: Zugangsfaktor bei Teilung von Anrechten

(BGH, Beschl. v. 9.9.2015 – XII ZB 211/15) • Für den Versorgungsausgleich ist das in der Ehezeit tatsächlich erworbene Anrecht des Antragstellers maßgeblich. Weder der Rentenbetrag noch die weiteren für seine Berechnung maßgebenden Faktoren bilden eine den Ehezeitanteil prägende Bezugsgröße. Insoweit bleibt ein Abschlag, der dadurch entstanden ist, dass der Betroffene nach E...mehr

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ZAP 9/2016, Versorgungsausgleich: Kein Abänderungsantrag durch Sozialhilfeträger

(OLG Nürnberg, Beschl. v. 1.2.2016 – 11 UF 1466/15) • Nach § 95 SGB XII kann ein erstattungsberechtigter Träger der Sozialhilfe die Feststellung einer Sozialleistung betreiben sowie Rechtsmittel einlegen. Diese Möglichkeit, die "Feststellung einer Sozialleistung" zu betreiben, umfasst nicht das Recht, die Abänderung des Versorgungsausgleichs zu beantragen. Ein zulässiger Ant...mehr

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ZAP 12/2016, Versorgungsausgleich: Einbeziehung von Überschussanteilen

(BGH, Beschl. v. 17.2.2016 – XII ZB 447/13) • Bei kapitalgedeckten Versorgungen sind auch solche Überschussanteile, die erst nach dem Ehezeitende ausgewiesen werden, in den Versorgungsausgleich einzubeziehen. Denn soweit das Anrecht auf Teilhabe an den Überschussanteilen während der Ehezeit erdient worden ist, gebührt es nach dem Halbteilungsgrundsatz beiden Ehegatten gemein...mehr

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ZAP 13/2016, Versorgungsausgleich: Beschränkte Teilanfechtung

(BGH, Beschl. v. 3.2.2016 – XII ZB 629/13) • Es ist für einen Beteiligten grds. möglich, seine Beschwerde gegen eine erstinstanzliche Entscheidung zum Versorgungsausgleich auf die Teilung eines oder mehrerer Versorgungsanrechte zu beschränken. Ob eine derartige Beschränkung des Rechtsmittels vorliegt, ist durch Auslegung zu ermitteln. Weil nach neuem Recht alle Anrechte rege...mehr

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ZAP 7/2015, Anwaltsmagazin / Experten uneinig beim Thema Versorgungsausgleich

Mit der komplexen Frage der externen Teilung beim Versorgungsausgleich haben sich Ende März bei einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz die geladenen Sachverständigen auseinandergesetzt. Anlass war eine Initiative des Deutschen Anwaltvereins und ein entsprechender Gesetzesantrag aus den Reihen der Opposition, der die ersatzlose Streichung des § ...mehr

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ZAP 9/2015, Versorgungsausgleich: Anwartschaften beim Versorgungswerk der Rechtsanwälte

(OLG Karlsruhe, Beschl. v. 2.4.2015 – 18 UF 70/14) • Nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 VersAusglgG ist eine Beschränkung des Risikoschutzes des zu begründenden Anrechts des Ausgleichsberechtigten auf eine Altersversorgung zulässig, wenn für das nicht abgesicherte Risiko ein zusätzlicher Ausgleich bei der Altersversorgung geschaffen wird. Über eine Beschränkung des Risikoschutzes und de...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 5. Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Der BGH (FamRZ 2017, 30 m. Anm. Siede = NJW 2016, 3722) entwickelt seine Rechtsprechung zum Teilausschluss wegen grober Unbilligkeit (BGH FamRZ 2015, 998; 2016, 697) fort. Die Härteklausel des § 27 VersAusglG kommt in Betracht, wenn ein Ehegatte ein von ihm zum Zwecke der Altersversorgung erworbenes Anrecht dem Versorgungsausgleich durch Ausübung eines Kapitalwahlrechts entz...mehr

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ZAP 6/2016, Werbungskosten: Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Versorgungsausgleichs

(FG Münster, Urt. v. 11.11.2015 – 7 K 453/15) • Vereinbaren Ehegatten in einer Scheidungsfolgenvereinbarung Ausgleichszahlungen an einen Ehegatten zu dem Zweck, eine Verringerung der sonst im Scheidungsfall bei dem anderen Ehegatten zufließenden Versorgungsbezüge zu verhindern, sind diese Ausgleichszahlungen als Werbungskosten zu berücksichtigen. Fließen dem Ausgleichspflich...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / b) Abtrennung einer Folgesache aus dem Verbundverfahren

Die Abtrennung einer Folgesache ist i.d.R. nur unter strengen Bedingungen möglich (§ 140 FamFG). Praxishinweise: Eine unberechtigte Abtrennung führt zur Aufhebung der gesamten Verbundentscheidung durch das Rechtsmittelgericht und zur Rückverweisung in die erste Instanz. Daher wird durch eine – ohne Einverständnis des Gegners – erreichte Abtrennung einer Folgesache keine Beschl...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Grobe Unbilligkeit

Gemäß § 27 S. 1 VersAusglG findet ein Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Ob und in welchem Umfang die Durchführung des Versorgungsausgleichs grob unbillig erscheint, unterliegt der richterlichen Beurteilung. Der BGH (FamRZ 2016, 697 = NJW 2016, 1166 = FamRB 2016, 182) erläutert die Bedeutung der Härtefallklausel als Gerechtigkeitsko...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 7. Versagung

Hinweis: Siehe Stollenwerk ZAP F. 11 R, S. 887. Gemäß § 27 VersAusglG findet ein Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Die ist nur der Fall, wenn er zu einem erheblichen und damit grob unbilligem wirtschaftlichen Ungleichgewicht zwischen den beteiligten Eheleuten führen würde und die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, v...mehr

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ZAP 8/2017, Anwaltsmediator: Umfang der Beratungspflicht

(OLG Stuttgart, Urt. v. 26.1.2017 – 11 U 4/16) • Die Beratungspflicht des Anwaltsmediators erstreckt sich bei gewünschter einvernehmlicher Regelung der Scheidungsfolgen auch auf die Folgesache Versorgungsausgleich. Ein Mediator kann daher bei einem unterbliebenen Ausgleich von Rentenanwartschaften haften. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Versorgungsausgleich nach der K...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 4. Aussetzung der Versorgungskürzung

Gemäß § 33 VersAusglG wird die Kürzung der laufenden Versorgung der ausgleichspflichtigen Person auf Antrag ausgesetzt, solange die ausgleichsberechtigte Person aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine laufende Versorgung erhalten kann und sie gegen die ausgleichspflichte Person ohne die Kürzung durch den Versorgungsausgleich einen gesetzlichen Unterhaltsan...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 6. Ausschluss

Das OLG Brandenburg (FamRZ 2015, 1965) betont, dass ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG nur bei grob pflichtwidriger, langer und intensiver Weigerung, angemessen zum Familieneinkommen oder zur Altersvorsorge beizutragen, in Betracht kommt. Eine unterlassene Altersvorsorge oder ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den auszugleichenden Anrechten f...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 3. Externe Teilung/Bagatellgrenze

Das OLG Brandenburg (FamRZ 2015, 928) stellt klar, dass bei einer externen Teilung i.d.R. ein Absehen vom Ausgleich nach § 18 Abs. 2 VersAusglG ausscheidet, auch wenn der Ausgleichswert die Bagatellgrenze nicht übersteigt. Bei der Ausübung des Ermessens über die Durchführung des Versorgungsausgleichs nach § 18 Abs. 2 VersAusglG ist das Ziel des Gesetzgebers, die Versorgungst...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 6. Keine Abänderung bei Fehlern in der Erstentscheidung

Eine Abänderung des Versorgungsausgleichs ist gem. § 51 VersAusglG nur zulässig bei einer wesentlichen Wertänderung eines in den Versorgungsausgleich einbezogenen Anrechts. Ist sie eröffnet, findet eine sog. Totalrevision statt, die hinsichtlich der einbezogenen Anrechte dann als begrenzte Rechtskraftdurchbrechung auch eine Fehlerkorrektur einschließt (vgl. BGH FamRZ 2013, 1...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Diskontierungssatz bei Teilung einer Direktzusage

Der BGH (FamRZ 2016, 1651 = MDR 2016, 1150 = FuR 2016, 524 = FamRB 2016, 380; vgl. BGH FamRZ 2016, 1654 und 1847) bestätigt seine Rechtsprechung zur Anwendung des Rechnungszinssatzes nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB i.V.m. § 1 Abs. 2, 6 RückabzinsV bei der Ermittlung des Kapitalwerts nach § 4 Abs. 5 BetrAVG, des sog. Übertragungswert des Anrechts (vgl. hierzu Stollenwerk ZAP F. 11...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 4. Einschaltung eines Terminsvertreters

Die Beiordnung eines Terminsvertreters ist nach zutreffender Auffassung nicht möglich, da dies weder die ZPO noch das FamFG vorsehen. Möglich ist nur die Beiordnung eines Verkehrsanwalts oder eines Beweisanwalts, nicht aber eines Terminsvertreters (OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 707; OLG Köln FamRZ 2012, 1323). Auch eine nachträgliche Umdeutung kommt nicht in Betracht. Ist im Ra...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 1. Entscheidung zur Scheidung

Der Scheidungsbeschluss ist hinsichtlich der Heiratsdaten zu überprüfen. Praxishinweise: Fehler im Beschluss beim Heiratsdatum oder Standesamt können ggf. auch aufgrund eines Berichtigungsantrags vom Gericht korrigiert werden, wenn es sich um reine Schreibfehler handelt. Allerdings können sich Fehler beim Heiratsdatum auch auf die Ehezeit auswirken und damit auch Bedeutung für...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Kapitalgedeckte Versorgungen/Überschussanteile und Werteverzehr

Ausführlich behandelt der BGH (FamRZ 2016, 275 = MDR 2016, 525 = NJW 2016, 1728 = FuR 2016, 344) die Fragen der Einbeziehung von Überschussanteilen und der Behandlung von kapitalgedeckten Anrechten, aus denen bereits eine ungekürzte Altersrente bezogen wird. Überschussanteile, die aus Schlussüberschüssen und Bewertungsreserven bestehen, sind in den Wertausgleich einzubeziehe...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Gleichartigkeit von Anrechten

Nach § 18 Abs. 1 VersAusglG soll das Familiengericht beiderseitige Anrechte gleicher Art nicht ausgleichen, sofern die Differenz ihrer Ausgleichswerte gering ist. Der BGH (FamRZ 29016, 788 = MDR 2016, 633 = FuR 2016, 342 = FamRB 2016, 179) hat entschieden, dass Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung und die alternativ ausgestaltete Versorgungsaussicht eines Zeitsold...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / V. Phase 4: Ablauf von drei Trennungsjahren

Die Scheidungsvoraussetzungen sind von diesem Zeitpunkt an immer gegeben, denn mit dem Ablauf des dritten Trennungsjahres wird die Zerrüttung der Ehe unwiderleglich vermutet, auch wenn nur ein Ehegatte Scheidungsantrag stellt (§ 1566 Abs. 2 BGB). In diesem Fall kann gem. § 1385 BGB ohne weitere Prüfung auf vorzeitigen Zugewinnausgleich geklagt werden. Praxishinweise: Das Abwar...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 2. Kapitalgedeckte Versorgungen

Besondere Schwierigkeiten bereitet die Frage, in welcher Weise kapitalgedeckte Anrechte auszugleichen sind, wenn aus ihnen bereits eine Versorgung bezogen wird. In einem Aufsatz hierzu kommt Bergner (NJW 2015, 2295) zu dem Ergebnis, dass bei der anzuwendenden Regelung des § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG an die Stelle des Stichtages des Ehezeitendes grundsätzlich der Stichtag der E...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 4. Zugangsfaktor bei vorzeitiger Rente

Maßgeblich für den Versorgungsausgleich ist das in der Ehezeit tatsächlich erworbene Anrecht. Die hierfür maßgebliche Bezugsgröße i.S.v. § 5 Abs. 1 VersAusglG sind die während der Ehezeit erworbenen Eckpunkte. Der Abschlag, der dadurch entsteht, dass der Verpflichtete nach Ende der Ehezeit vorzeitig Altersruhegeld in Anspruch nimmt, ist sonach nicht zu berücksichtigen. Hierv...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 1. Bewertung der Anrechte

a) Kapitalgedeckte Versorgungen/Überschussanteile und Werteverzehr Ausführlich behandelt der BGH (FamRZ 2016, 275 = MDR 2016, 525 = NJW 2016, 1728 = FuR 2016, 344) die Fragen der Einbeziehung von Überschussanteilen und der Behandlung von kapitalgedeckten Anrechten, aus denen bereits eine ungekürzte Altersrente bezogen wird. Überschussanteile, die aus Schlussüberschüssen und B...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 3. Geringfügige Anrechte

Nach § 18 Abs. 2 VersAusglG soll das Familiengericht einzelne Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert nicht ausgleichen. Gesetzesziel ist vornehmlich die Vermeidung eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands für den Versorgungsträger und der Entstehung von Splitterversorgungen. Bei der hier vorzunehmenden Ermessensentscheidung bleibt jedoch der Halbteilungsgrundsatz der...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / c) Altersvorsorgeunterhalt

Ab Zustellung des Scheidungsantrags besteht der Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt gem. § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB, der die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit abdeckt. Bis zum Ende der Ehezeit nimmt auch der getrennt lebende Ehegatte durch den Versorgungsausgleich noch an den Anwartschaften des anderen Ehegatt...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / e) Diskontierungszinssatz bei externer Teilung

Der BGH (FamRZ 2016, 781 m. ablehnender Kritik Ruland FamRZ 2016, 867 = MDR 2016, 591 = FamRB 2016, 175) hat in einem ausführlichen Beschluss entschieden, dass die Verwendung des Diskontierungszinssatzes nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB bei der Ermittlung des Ausgleichswertes von extern zu teilenden Anrechten nicht zu beanstanden ist. Nach § 5 Abs. 1 VersAusglG berechnet der Verso...mehr

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ZAP 16/2016, Anwaltsmagazin / Justizsoftware in Familiensachen auch für Rechtsanwälte verfügbar

Der Deutsche Anwaltverlag hat darauf aufmerksam gemacht, dass ein für Familiengerichte entwickeltes EDV-Programm auch von Rechtsanwälten erworben und im Rahmen ihrer Mandate genutzt werden kann. Es handelt sich hierbei um das FTCAM System, ein seit 1980 von erfahrenen Familienrichtern entwickeltes EDV-Programm, das aufgrund von Landeslizenzen derzeit in 14 Bundesländern alle...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / a) Totalrevision nach § 51 VersAusglG/Behandlung eines endgehaltbezogenen Versorgungsanrechts

Eine Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs ist gem. § 51 VersAusglG gegeben, wenn eine wesentliche Änderung i.S.v. § 51 Abs. 3 VersAusglG eingetreten ist, etwa wenn sich bei dem Anrecht auf betriebliche Altersversorgung der ermittelte Wert von dem dynamisierten und aktualisierten Wert unterscheidet (vgl. OLG Hamm FamRB 2015, 339). Ausgeschlossen ist die...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 1. Bewertung eines Anrechts nach Rentenbezug

In Fortführung seiner Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 2016, 791) hat der BGH (FamRZ 2016, 1649 = NJW 2016, 3031 = FuR 2016, 709) klargestellt, dass bei der Bewertung eines Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 262 Abs. 1 SGB VI nach dem Bezug einer Vollrente wegen Alters auch solche Werterhöhungen für die Beitragszeiten zu berücksichtigen sind, die sich infol...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 2. Interne Teilung

a) Risikoumwandlung bei unklarer Teilungsanordnung Gemäß § 11 Abs. 1 VersAusglG muss die interne Teilung eine gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten sicherstellen. Dies ist gewährleistet, wenn im Vergleich zum Anrecht der ausgleichspflichtigen Person ein eigenständiges und entsprechend gesichertes Anrecht übertragen wird, ein Anrecht i...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 5. Abänderung

a) Totalrevision nach § 51 VersAusglG/Behandlung eines endgehaltbezogenen Versorgungsanrechts Eine Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs ist gem. § 51 VersAusglG gegeben, wenn eine wesentliche Änderung i.S.v. § 51 Abs. 3 VersAusglG eingetreten ist, etwa wenn sich bei dem Anrecht auf betriebliche Altersversorgung der ermittelte Wert von dem dynamisierten ...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 1. Arbeitshilfen

Die Versorgungsausgleichstabellen für das erste Halbjahr 2015 (Umrechnungsfaktoren, monatliche Bezugsgröße, Beitragsbemessungsgrenze, Angleichungsfaktoren pp.) mit Informationen von Bergner sind in einer Beilage zu NJW Heft 6/2015 und in FamRZ 2015, 191 enthalten.mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / d) Wert nach Beginn des Rentenbezugs

Der BGH (FamRZ 2016, 791 m. Anm. Bachmann = MDR 2018, 654 = NJW 2016, 1233) hat klargestellt, dass nach Beginn des Bezugs einer Vollrente wegen Alters der Ausgleichswert in der gesetzlichen Rentenversicherung allein aus den auf die Ehezeit entfallenden Entgeltpunkten der tatsächlich bezogenen Altersrente zu ermitteln ist.mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / c) Ermittlung des Grenzwertes

Der BGH (FamRZ 2016, 1435 m. Anm. Scholer FamRZ 2016, 1574 = MDR 2016, 1386 = FuR 2016, 583) folgert aus dem Erfordernis der gesonderten Behandlung mehrerer strukturell unterschiedlicher Anrechte bei dem gleichen Versorgungsträger auch eine gesonderte Beurteilung der Frage, ob der Ausgleichswert der Anrechte die Grenzwerte nach §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, 17 VersAusglG übersteigt.mehr

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ZAP 23/2016, Anwaltsmagazin / Petitionsausschuss sieht Klärungsbedarf bei Betriebsrenten

Der Petitionsausschuss des Bundestages sieht Klärungsbedarf in der Frage der Anpassung des Versorgungsausgleichs bei betrieblichen und privaten Renten. In einer Sitzung des Ausschusses von Mitte Oktober beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Finanzen zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben....mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / a) Vollstreckungstitel

Der Vollstreckungstitel ist diejenige öffentliche Urkunde, in der der vollstreckbare (und zu vollstreckende) Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner verbrieft ist. Er allein bestimmt Inhalt und Umfang der Zwangsvollstreckung und legt auch die Parteien des Zwangsvollstreckungsverfahrens fest. Er muss erkennen lassen, dass er vollstreckbar ist. Die wichtigsten Vollstreckung...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 3. Geringwertige Anrechte

Nach § 18 VersAusglG sollen Anrechte nicht ausgeglichen werden, wenn sie geringfügig sind und zwar nach Absatz 1 beiderseitige Anrechte gleicher Art, wenn die Differenz der Ausgleichswerte gering ist und nach Absatz 2 einzelne Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert (s. Stollenwerk ZAP F. 11 R, S. 886, 927; OLG Brandenburg FamRB 2015, 339 m. Hinw. Weil). Vorrangig ist ein...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / c) Zugangsfaktor bei vorzeitigem Rentenbezug

Bei zeitratierlich zu bewertenden laufenden Versorgungen können Renten wegen eines verringerten oder hinausgeschobenen Rentenbezugs gekürzt oder erhöht sein, indem sie mit einem veränderten Zugangsfaktor multipliziert werden. Der BGH (FamRZ 2016, 35 m. Anm. Holzwarth) hat klargestellt, dass bei der Teilung von Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung, die nach §§ 39,...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 4. Ausgleichsreife

Gemäß § 19 Abs. 1 VersAusglG findet ein Wertausgleich bei der Scheidung nicht statt, soweit ein Anrecht nicht ausgleichsreif ist. Nicht ausgleichsreif ist ein Anrecht, wenn es dem Grund oder der Höhe nach nicht hinreichend verfestigt ist. Hinreichend verfestigt ist ein Anrecht insoweit, als der Versorgungswert durch die künftige, namentlich betriebliche oder berufliche Entwi...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / II. Phase 5: Einreichung des Scheidungsantrags

Die in §§ 1565 ff. BGB geregelten Voraussetzungen der Scheidung müssen gegeben sein. Erforderlich ist die Zerrüttung der Ehe, die vorliegt, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen. Das erste Trennungsjahr muss zumindest im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit – also bei der Zustellung – abgelaufen sein...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / b) Angemessenheit pauschalierter Teilungskosten

Nach § 13 VersAusglG kann der Versorgungsträger angemessene Teilungskosten mit den Anrechten beider Ehegatten verrechnen. Nach allg. Meinung bestehen gegen eine Pauschalierung i.H.v. 2–3 % des ehebezogenen Kapitalwertes des auszugleichenden Anrechts keine Bedenken. Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2015, 913; 2012, 610 und 942) sind die pauschalierten Kosten für jedes A...mehr