Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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Zivilprozesskosten, Kosten einer Wohnungsräumung als außergewöhnliche Belastung (agB)

Leitsatz Nach der geänderten BFH-Rechtsprechung (durch Urteil v. 12.5.2012, VI R 42/10) können Zivilprozesskosten Kläger wie Beklagtem unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig i. S. d. § 33 EStG erwachsen. Unausweichlich sind derartige Aufwendungen, wenn die Rechtsverteidigung aus der Sicht eines verständigen Dritten hinreichende Aussicht ...mehr

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FF 3/2012, Rechtsprechung k... / Versorgungsausgleich

Auf Anrechte "gleicher Art" i.S.v. § 18 Abs. 1 VersAusglG findet § 18 Abs. 2 VersAusglG, der den Ausgleich "einzelner" Anrechte regelt, keine Anwendung (BGH, Beschl. v. 18.1.2012 – XII ZB 501/11, im Anschluss an die Senatsbeschl. v. 30.11.2011 – XII ZB 344/10 und XII ZB 328/10). Auch eine private Rentenversicherung, die ein Ehegatte nach vertraglich vereinbarter Gütertrennung...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / c) Versorgungsausgleich

Ein ehebedingter Nachteil wird regelmäßig durch den Versorgungsausgleich aufgehoben.[27] Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Unterhaltspflichtige nur für einen geringen Teil der Ehezeit Versorgungsanwartschaften erworben hat[28] oder wenn der Berechtigte allein aufgrund des Versorgungsausgleichs nicht die Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt, während d...mehr

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AGS 3/2012, Einigungsgebühr und Verfahrenswert – Das Hin und Her im Versorgungsausgleich

Endlich scheinen selbst die jahrzehntelang undankbaren Versorgungsausgleichssachen gebührenmäßig interessant zu werden. Das verdanken wir dem FGG-ReformG mit seinen grundlegenden Neuerungen und einer Vielzahl hierzu ergangener obergerichtlicher Entscheidungen. In keiner Familiensache i.S.d. § 111 FamFG sind seit Inkrafttreten des FGG-ReformG so viele gebührenrechtliche Frage...mehr

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AGS 3/2012, Versorgungsausgleich. Herausgegeben von Helmut Borth, Präsident des AG Stuttgart a.D. Verlag Wolters Kluwer – Luchterhand. 6. Aufl. 2012, XXXIV, 584 S. 86,00 EUR

584 Seiten, die fordern! Zwölf Kapitel führen systematisch durch Höhen und Tiefen des Versorgungsausgleichs: "Der Borth" ist Inbegriff für Kompetenz bei anspruchsvoller Materie. Einzigartig beantwortet er dem Anwender Fragen, die dieser in Anlehnung an das Werk Versorgungsträgern, Richtern und Sachverständigen zu beantworten vermag, selbst wenn die vorausgegangene Problemati...mehr

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AGS 3/2012, Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs

VersAusglG § 6 RVG VV Nr. 1000 Leitsatz Eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV fällt auch dann an, wenn die Ehegatten nach Einholung der Auskünfte über die Versorgungsanrechte im Scheidungsverfahren wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6.2.2011 – 2 WF 155/11 1 Sachverhalt Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Bezirksrev...mehr

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AGS 3/2012, Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs

RVG VV Nr. 1000 Leitsatz Nach neuem Recht ist ein Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs wechselseitig, wenn beide Beteiligten Versorgungsanwartschaften erworben haben. Bei einem derart wechselseitigen Verzicht der Beteiligten steht dem mitwirkenden Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) zu. OLG Hamm, Beschl. v. 28.7.2011 – 6 WF 100/11 u. 101/11 1 Sachv...mehr

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AGS 3/2012, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 2 RVG zulässige Beschwerde der Bezirksrevisorin hat in der Sache keinen Erfolg. Das FamG hat zu Recht eine Einigungsgebühr festgesetzt. Gem. Nr. 1000 VV entsteht eine Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn...mehr

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AGS 3/2012, Einigungsgebühr... / 1 Sachverhalt

Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Bezirksrevisorin am LG gegen die Festsetzung einer Einigungsgebühr für die Protokollierung eines wechselseitigen Verzichts auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs in einem Scheidungsverfahren. Die Ehe der Beteiligten wurde durch rechtskräftigen Beschluss geschieden. Bereits in der Antragsschrift wurde von Seiten der Antragstellerin ...mehr

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AGS 3/2012, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Die zulässigen Beschwerden sind begründet. Die angefochtenen Beschlüsse sind abzuändern. Die Beteiligten zu 1) und 2) haben jeweils auch Anspruch auf eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV). Zwar entsteht nach der bisherigen ständigen Rspr. des Senats (vgl. die Beschl. v. 29.3.2007 – 6 WF 91/07, v. 8.1.2007 – 6 WF 171/06, u. v. 25.1.2007 – 6 WF 360/06, OLGR 2007, 230 f.) beim Verz...mehr

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AGS 3/2012, Verfahrenswert ... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist zulässig (§ 32 Abs. 2 S. 1 RVG, §§ 59 Abs. 1, 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG), jedoch unbegründet. Zu Recht hat das AG im angefochtenen Beschluss, mit dem es den ausgesetzten und gem. §§ 48 Abs. 2 Nr. 1, 50 Abs. 1 VersAusglG, Art. 111 Abs. 4 FGG-RG wiederaufgenommenen Versorgungsausgleich geregelt hat, eine Entschei...mehr

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AGS 3/2012, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Für die Bemessung des Verfahrenswerts in Versorgungsausgleichsverfahren sind nur solche Anrechte zu berücksichtigen, die dem Grunde nach überhaupt für die Durchführung des Versorgungsausgleichs in Betracht kommen. Scheidet hingegen die Einbeziehung eines Anrechts etwa deshalb aus, weil Anrechte der betreffenden Art nicht dem Versorgungsausgleich unterliegen, bleiben diese fü...mehr

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AGS 3/2012, Einigungsgebühr... / 1 Sachverhalt

Die Ehe der Beteiligten des Ausgangsverfahrens, das seit Januar 2010 anhängig war, ist durch rechtskräftigen Beschluss des AG geschieden worden. Zuvor hatten die früheren Eheleute im Termin unter Mitwirkung der ihnen im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Beteiligten zu 1) und 2) eine Vereinbarung getroffen, durch die sie den Versorgungsausgleich ausgeschlossen habe...mehr

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FF 3/2012, Anwendung der Ba... / 1 Anmerkung

Ausgangslage Wird mit der Ehescheidung der Versorgungsausgleich zwischen den Eheleuten durchgeführt, sind häufig Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung werden pro Jahr in etwa der Hälfte aller Scheidungsverfahren Rentenanrechte übertragen.[1] 2009 verloren die Ausgleichspflichtigen dabei durchschnittlich 4,04 E...mehr

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FF 3/2012, Rechtsprechung k... / Verfahrensrecht

Hat der Unterhaltspflichtige im vereinfachten Verfahren vergessen, im Abschnitt "G" des amtlichen Formulars anzugeben, dass er nicht bereit sei, Unterhalt zu zahlen, so ist das dann unschädlich, wenn er zuvor ordnungsgemäß Auskunft über seine Einkünfte erteilt und zu erkennen gegeben hat, dass er zu Unterhaltsleistungen nicht in der Lage ist (OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.12....mehr

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AGS 3/2012, Einigungsgebühr... / Leitsatz

Eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV fällt auch dann an, wenn die Ehegatten nach Einholung der Auskünfte über die Versorgungsanrechte im Scheidungsverfahren wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6.2.2011 – 2 WF 155/11mehr

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AGS 3/2012, Einigungsgebühr... / Leitsatz

Nach neuem Recht ist ein Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs wechselseitig, wenn beide Beteiligten Versorgungsanwartschaften erworben haben. Bei einem derart wechselseitigen Verzicht der Beteiligten steht dem mitwirkenden Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) zu. OLG Hamm, Beschl. v. 28.7.2011 – 6 WF 100/11 u. 101/11mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / d) Kompensation

Ehebedingte Nachteile können durch mit der Ehe verbundene Vorteile ausgeglichen worden sein, insbesondere durch Vermögenszuwendungen und Altersvorsorgeunterhalt. Außerdem ist der ehebedingte Nachteil in der Altersvorsorge durch die Höhe der bei gedachter unverändert fortgesetzter Erwerbstätigkeit des Unterhaltspflichtigen zusätzlich übertragenen Rentenanwartschaften begrenzt...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / b) Herabsetzung/Befristung

Bei tatsächlichen oder möglichen Einkünften, die den angemessenen Unterhalt erreichen, kann der eheangemessene Unterhalt befristet werden. Bei geringeren Einkünften kann der Unterhalt regelmäßig nicht befristet, aber bis auf die Differenz zwischen angemessenem Bedarf und erzielbarem Einkommen herabgesetzt werden. Bei der Prüfung der Herabsetzung und Befristung sind insbesonde...mehr

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Versorgungsausgleich: Keine Berücksichtigung nachehezeitlicher Wertsteigerungen bei einer fondsgebundenen privaten Rentenversicherung

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der in der Rechtsprechung sehr umstrittenen Behandlung von fondsgebundenen Versorgungen auseinandergesetzt, deren Problematik darin besteht, dass ihr Wert ständig variiert und der für das Ehezeitende angegebene Wert nur eine Momentaufnahme darstellen kann, die möglicherweise in der mündlichen Verhandlung nicht mehr stimmt....mehr

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Ehescheidungsverbund: Keine spätere Zustimmungsmöglichkeit zur Klagerücknahme nach zunächst erklärter Zustimmungsverweigerung

Leitsatz Der Antragsteller hatte mit Schriftsatz vom 6.10.2006 die Scheidung der am 30.1.1990 geschlossenen Ehe der Beteiligten beantragt. Das AG hat die Ehe geschieden und die Folgesache nachehelicher Unterhalt abgetrennt und den Versorgungsausgleich geregelt. Gegen das erstinstanzliche Urteil haben beide Eheleute mit unterschiedlicher Zielsetzung Rechtsmittel eingelegt. Im ...mehr

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Versorgungsausgleich: Vorbehalt des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs für das von einem Drittgläubiger gepfändete Anrecht

Leitsatz Das KG hatte sich in dieser Entscheidung mit dem Problem auseinanderzusetzen, wie im Versorgungsausgleich mit einem Anrecht zu verfahren ist, das für eine über seinen Wert hinausgehende Forderung eines Drittgläubigers gepfändet ist. Sachverhalt Das Familiengericht hat im Verbund mit der Ehescheidung den Versorgungsausgleich zwischen den beteiligten Eheleuten durchgef...mehr

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Kürzung einer laufenden Versorgung durch Versorgungsausgleich

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war der Antrag des geschiedenen Ehemannes auf Aussetzung der Kürzung seiner Versorgungsbezüge wegen der an seine geschiedene Ehefrau erbrachten Unterhaltsleistungen. Sachverhalt Die im Jahre 1979 geschlossene Ehe der Beteiligten war durch rechtskräftiges Urteil des AG im Jahre 2006 geschieden worden. Der Versorgungsausgleich wurde in der Wei...mehr

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FF 2/2012, Rechtsprechung a... / Versorgungsausgleich

Bei Anrechten in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung, die jeweils in den alten Bundesländern erworben wurden, handelt es sich um Anrechte gleicher Art i.S.d. § 18 Abs. 1 VersAusglG. Maßgebliche Bezugsgröße für die gesetzliche Rentenversicherung i.S.d. § 5 Abs. 1 VersAusglG sind Entgeltpunkte (§§ 63, 64 Nr. 1 SGB VI); so dass ein "anderer Fall" nach § 18 Abs. 3 Ve...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / II. Zum Versorgungsausgleich

1. Zur Ausgangslage Der durch das 1. EheRG eingeführte Versorgungsausgleich bezweckt die gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechten im Alter und bei Invalidität. Er hat grundsätzlich die hälftige Teilung der ehezeitbezogenen Versorgungsanrechte zum Inhalt. Dem Ehegatten mit den wertniedrigeren Anrechten wird so frühzeitig ein...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / III. Zum Verhältnis zwischen Unterhaltsanspruch und Rente aus Versorgungsausgleich

Das Verhältnis zwischen dem nachehelichen Unterhaltsanspruch und der Rente aus Versorgungsausgleich ist bis heute (leider) gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Die daraus sich ergebenden Fragen haben wiederholt sowohl die Zivilgerichte als auch die Verwaltungsgerichte, ja sogar das Bundesverfassungsgericht beschäftigt, ohne dass inzwischen hinreichende Rechtssicherheit ei...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / b) Zur vergleichenden Betrachtung von Unterhalt und Versorgungsausgleich

Unter Berücksichtigung der neueren Entwicklung im nachehelichen Unterhaltsrecht[43] können wir also feststellen: Während des Erwerbslebens berücksichtigt und respektiert das Unterhaltsrecht jetzt – nach einer Übergangszeit – die auf unterschiedlicher Ausbildung und Berufswahl vor der Eheschließung basierenden unterschiedlichen Einkünfte und Lebensstandards der geschiedenen Eh...mehr

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AGS 2/2012, Keine Terminsgebühr bei schriftlicher Entscheidung im Verfahren über den Versorgungsausgleich

VersAusglG § 50 Abs. 1 FamFG § 221 Abs. 1 RVG VV Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 Leitsatz Findet nach in einem nach § 50 Abs. 1 VersAusglG wieder aufgenommenen Verfahren zur Durchführung des Versorgungsausgleichs entgegen dem in § 221 Abs. 1 FamFG normierten Regelfall ein gerichtlicher Erörterungstermin nicht statt, so fällt für die die Beteiligten im Versorgungsausgleichsverfa...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 1. Zur Ausgangslage

Der durch das 1. EheRG eingeführte Versorgungsausgleich bezweckt die gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechten im Alter und bei Invalidität. Er hat grundsätzlich die hälftige Teilung der ehezeitbezogenen Versorgungsanrechte zum Inhalt. Dem Ehegatten mit den wertniedrigeren Anrechten wird so frühzeitig eine eigenständige soz...mehr

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AGS 2/2012, Keine Terminsge... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Nach § 21 Abs. 3 RVG stellen die frühere Folgesache des Versorgungsausgleichs und das spätere isolierte abgetrennte Verfahren über den Versorgungsausgleich eine einzige Angelegenheit dar. Nach § 15 Abs. 2 S. 1 RVG kann der Anwalt in derselben Angelegenheit die Gebühren aber nur einmal erhalten. Folglich muss er sich die bereits in der Folgesac...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 2. Zu Ausgleichsproblemen

Die gesetzeskonforme Ermittlung zu übertragender Rentenanwartschaften hat wiederholt dazu geführt, dass der Ausgleichsberechtigte insgesamt auf einmal sehr viel besser dastand als der Ausgleichspflichtige. Solche Fälle sind "zur Vermeidung verfassungswidriger Auswirkungen bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs" gelegentlich mithilfe der Härteklausel des § 1587c Nr. 1...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / a) Zu verbliebenen Ausgleichsproblemen

Das am 1.9.2009 in Kraft getretene (neue) Gesetz über den Versorgungsausgleich vom 3.9.2009 (VersAusglG, BGBl I 700 ff.) hat aber an der vorstehend beschriebenen Auswirkung im Kern nichts geändert. Auch der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich neuer Prägung allein kann dem Berechtigten nach wie vor einen merklich höheren Lebensstandard verschaffen, als er ihn hätte, we...mehr

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AGS 2/2012, Verfahrenswert ... / 2 Anmerkung

Zutreffend ist, dass sich der Verfahrenswert eines nach altem Recht abgetrennten und jetzt wieder aufgenommenen Verfahrens über den Versorgungsausgleich nach neuem Recht, also nach § 50 FamGKG, richtet. Ebenso ist zutreffend, dass hier ein Prozentsatz von 10 % und nicht von 20 % gilt. Es kommt nicht darauf an, ob das Verfahren über den Versorgungsausgleich im Verbund oder iso...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 2. Zur Verfassungs- und Verwaltungsrechtsprechung

In der Verfassungs- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind ähnliche Erwägungen angestellt worden wie in der Zivilgerichtsbarkeit. Das Bundesverfassungsgericht[62] hat zu der Fallgestaltung, "dass der (versorgungs-)ausgleichspflichtige Ehegatte trotz der gekürzten Rente zu Unterhaltsleistungen noch verpflichtet [ … ] ist", schon im Jahr 1980 angemerkt, der Versorgungsausglei...mehr

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AGS 2/2012, Keine Terminsge... / Leitsatz

Findet nach in einem nach § 50 Abs. 1 VersAusglG wieder aufgenommenen Verfahren zur Durchführung des Versorgungsausgleichs entgegen dem in § 221 Abs. 1 FamFG normierten Regelfall ein gerichtlicher Erörterungstermin nicht statt, so fällt für die die Beteiligten im Versorgungsausgleichsverfahren vertretenden Rechtsanwälte keine Terminsgebühr gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 ...mehr

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AGS 2/2012, Verfahrenswert ... / 1 Aus den Gründen

In dem angefochtenen Beschluss hat das AG den Verfahrenswert für die aus dem Scheidungsverbund abgetrennte und ausgesetzte Folgesache Versorgungsausgleich auf 2.379,00 EUR festgesetzt und dabei ein Gesamteinkommen der Beteiligten zu 1) und 2) von 7.929,00 EUR zugrunde gelegt. Dagegen wendet sich die frühere Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers mit ihrer Beschwerde und...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 4. Zu Ausgleichsdiskrepanzen

Das auf den anrechtsbezogenen Einzelausgleich ausgerichtete Ausgleichssystem neuer Prägung kann aber in anderer Hinsicht zu bemerkenswerten Abweichungen von Ergebnissen führen, die (früher) das auf einen Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung ausgerichtete System alter Prägung erzielte. Diese Abweichungen beruhen vor allem auf der Überwindung und dem grundsä...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 5. Zu überhöhten Versorgungskürzungen

Der Versorgungsausgleich kann auch das Ergebnis haben, dass die Renten- oder Pensionskürzung auf Seiten des Verpflichteten merklich höher ausfällt als der Rentenzuwachs auf Seiten des Berechtigten. In einem Fall[55] sind über Jahre Pensionskürzungen in Höhe von ca. 9.000 bis 10.000 EUR vorgenommen worden, der Erstattungsbetrag der Pensionsbehörde an den Rentenversicherungsträ...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 1. Zur Rechtsprechung der Zivilgerichte

Der BGH[58] entschied im Jahr 1982: Bezieht der Unterhaltsberechtigte aufgrund des Versorgungsausgleichs eine Rente, entfällt insoweit der Unterhaltsanspruch. Bei der Anrechnung der Rente auf den Unterhaltsanspruch handele es sich "um einen der Erfüllung gleichkommenden Vorgang". Diese Rechtsauffassung bewirkte, dass ein und derselbe Lebensbedarf auf Seiten des Berechtigten ...mehr

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AGS 2/2012, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Wird ein nach altem Recht aus dem Scheidungsverbund abgetrenntes und anschließend ausgesetztes Verfahren über den Versorgungsausgleich nach Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG zu einer neuen selbstständigen Familiensache, so richtet sich der Verfahrenswert fortan nach § 50 FamGKG. Anzusetzen sind in diesem Fall lediglich 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten und nicht ...mehr

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AGS 2/2012, Keine Terminsge... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten des Vergütungsfestsetzungsverfahrens streiten sich noch über die Festsetzungsfähigkeit einer 1,2-Terminsgebühr gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV in einem gem. § 50 Abs. 1 Nr. 1 VersAusglG wieder aufgenommenen Verfahren zur Durchführung des Versorgungsausgleichs sowie über die Höhe der anrechenbaren Vergütung aus dem vorangegangenen Ehescheidungsverfahren....mehr

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Anwendung der Bagatellklausel und Angemessenheit der Teilungskosten des Versorgungsträgers

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage der Angemessenheit der Teilungskosten nach dem zum 1.1.2009 in Kraft getretenen neuen Versorgungsausgleichsrecht. Danach können die Versorgungsträger eine Pauschale erheben und zu Lasten der Versorgungen der Beteiligten verrechnen. Sachverhalt Die Beteiligten stritten über den Versorgungsausgleich. Auf den am 28.11....mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 3. Zum Versorgungsausgleichsgesetz von 2009

a) Zu verbliebenen Ausgleichsproblemen Das am 1.9.2009 in Kraft getretene (neue) Gesetz über den Versorgungsausgleich vom 3.9.2009 (VersAusglG, BGBl I 700 ff.) hat aber an der vorstehend beschriebenen Auswirkung im Kern nichts geändert. Auch der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich neuer Prägung allein kann dem Berechtigten nach wie vor einen merklich höheren Lebensstan...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 1

Die heute geltenden Regelungen über den nachehelichen Ehegattenunterhalt und den Versorgungsausgleich gehen im Kern auf das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14.6.1976 (1. EheRG, BGBl I 1421 ff.) zurück. In dem vorangegangenen Gesetzgebungsverfahren haben damalige frauenpolitische Forderungen und Erwägungen eine große Rolle gespielt. Besonnene Hinweise ...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehescheidungsfolgenregelungen in der Rechtspraxis

Zu Aufstockungsunterhalt und Versorgungsausgleich 1 Die heute geltenden Regelungen über den nachehelichen Ehegattenunterhalt und den Versorgungsausgleich gehen im Kern auf das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14.6.1976 (1. EheRG, BGBl I 1421 ff.) zurück. In dem vorangegangenen Gesetzgebungsverfahren haben damalige frauenpolitische Forderungen und Erwäg...mehr

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FF 2/2012, Versorgungsausgleichsrecht – Handkommentar

Durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs wurden die seit dem 1.7.1977 geltenden Vorschriften grundlegend verändert. Die Herausnahme der Vorschriften aus dem BGB und Zusammenfassung im VersAusglG und auch die formellen Änderungen durch Wegfall des 6. Buches der ZPO und Schaffung des FamFG zeigen den Bruch mit den alten Regeln. Wie umfassend das neue Recht...mehr

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FF 2/2012, Risiken und Nebe... / Das Labyrinth der Rechtsmittel

Welches Rechtsmittel ist statthaft? Diese Frage stellt sich wegen der Zweispurigkeit von Familien- und Familienstreitsachen häufig. Wege aus diesem Labyrinth zeigte Dr. Isabell Götz, Richterin am OLG München und Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages. Zum Beispiel: Die Beschwerde nach § 58 FamFG ist beim Ausgangsgericht einzulegen. Wurde sie jedoch ...mehr

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FF 2/2012, Abänderung eines... / 2 Anmerkung

Der Verlust des Unterhaltsanspruchs durch neue Heirat ist allein kein ehebedingter Nachteil i.S.v. § 1578b BGB. Geschiedene Ehefrauen verlieren mit wachsendem Alter den Anspruch auf Unterhalt und mögen notfalls die Sozialhilfe beantragen. Dies gilt nach der Rechtsprechung des BGH zu § 1578b BGB wegen der mit dem zeitlichen Abstand zur Scheidung abnehmenden nachehelichen Soli...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 3. Zur sog. Unterhaltsrechtsreform von 2008

Im Jahr 2007 hat der BGH[20] dann einen noch weiter gehenden Schritt getan. Er hat beim nachehelichen Unterhalt nicht mehr entscheidend auf die Ehedauer, sondern darauf abgestellt, ob sich eine Einkommensdifferenz, die den Aufstockungsunterhalt begründen könne, als ehebedingter Nachteil darstelle, der einen unterhaltsrechtlichen Ausgleich zugunsten des bedürftigen Ehegatten ...mehr

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AGS 2/2012, Keine Terminsge... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Staatskasse ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Der als "sofortige Beschwerde" bezeichnete ursprüngliche Rechtsbehelf der Antragstellerin gegen die Vergütungsfestsetzung war als Einlegung des gem. § 56 Abs. 1 RVG statthaften Rechtsbehelfs der Erinnerung auszulegen. Dementsprechend ist trotz der Tenorierung der ...mehr