Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 06/2010, BGB-Kommentar

Prütting/Wegen/Weinreich (Hrsg.) 5. Aufl. 2010, 3.300 Seiten, 98 EUR, Luchterhand Fachverlag Während der Palandt auch in der 69. Aufl. 2010 mit nur neun Sachbearbeitern auskommt, ist der inzwischen in 5. Aufl. erschienene BGB-Kommentar von Prütting/Wegen/Weinreich mit 55 Autoren am Start. Beschäftigt man sich mit der Kommentierung im Familienrecht, ist auch hier festzustellen,...mehr

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FF 11/2010, Partnerschaftsv... / 4. Richterliche Kontrolle

Inwieweit eine richterliche Kontrolle von Partnerschaftsverträgen faktischer Lebensgemeinschaften zu erfolgen hat, ist derzeit offen. Nachdem gesetzliche Leitbilder fehlen, dürfte eine richterliche Inhalts- oder Ausübungskontrolle entsprechend derjenigen bei Eheverträgen eher zu verneinen sein. Einschränkende Regelungen über den Kinderbetreuungsbasisunterhalt nach § 1615 l B...mehr

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AGS 08/2010, Auslegung eine... / Sachverhalt

Das FamG hat nach Scheidung der Ehe und Durchführung des Versorgungsausgleichs den Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs auf 1.000,00 EUR festgesetzt. Der dagegen gerichteten Beschwerde, die keine ausdrückliche Erklärung enthält, ob sie namens des Antragstellers oder namens des Verfahrensbevollmächtigten eingelegt wurde, hat das FamG nicht abgeholfen und zur Begründung au...mehr

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FF 07/2010, Brennpunkte im ... / 1. Endvermögen

Zum Endvermögen zählen alle Vermögenswerte, die bereits im Anfangsvermögen berücksichtigt sind, seitdem keine Veränderungen erfahren haben und die dem Anfangsvermögen nach § 1374 Abs. 2 BGB zugerechnet worden sind.[1] Überstiegen nach früherem Recht die Passiva die Aktiva, errechnete sich kein Zugewinn, da Verluste nicht ausgeglichen wurden. Nur soweit Ansprüche gegen Dritte...mehr

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FF 04/2010, Eheliche Lebens... / 2. Eheliche Lebensverhältnisse in der Rechtsprechung des BGH

Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 [1]). Wir befinden uns im Rahmen einer Anspruchsprüfung auf der Ebene des Bedarfs. Das Gesetz selbst enthält weder eine Definition des Begriffs der "ehelichen Lebensverhältnisse" noch benennt es – im Gegensatz zum Ehezeitende beim Versorgungsausgleich (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) oder d...mehr

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FF 09/2010, Plädoyer für ei... / 3. Perspektiven einer Weiterentwicklung

Damit erscheint die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Rechtsprechung im Hinblick auf Gütertrennungsvereinbarungen unabweisbar. Dabei deuten sich nach dem derzeitigen Diskussionsstand zwei Wege an. Mindestens erforderlich wäre eine Gleichstellung von Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich auf der Kernbereichsskala in den Fällen der Funktionsäquivalenz, in denen ma...mehr

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FF 11/2010, Partnerschaftsv... / 3. Gemeinsamer Hausbau und Immobilienerwerb

Die Gerichtsentscheidungen zeigen,[1] dass einer der häufigsten Streitpunkte nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die gemeinsame Immobilie ist. Betroffen sind nicht nur Mitfinanzierungs- und Mitbaufälle, wenn die Immobilie im Alleineigentum eines Partners steht, sondern auch das gemeinsame Eigentum, wenn ein Partner höhere Beiträge leistet, als seiner eige...mehr

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FF 10/2010, Die Befristung ... / 3. Ehebedingte Nachteile

Bei der Billigkeitsabwägung für eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des Nachscheidungsunterhalts ist vorrangig zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Solche ehebedingten Nachteile schränken regelmäßig die Möglichkeit einer Befristung und Begrenzung des nachehelichen ...mehr

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FF 02/2010, Aktuelle Aufsätze zum Zugewinnausgleich (Auswahl)

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AGS 11/2010, Die 100 typischen Mandate im Familienrecht - Praxis-Leitfaden mit Online-Service

Herausgegeben von Dr. Sebastian Kottke und Jasmin Zahran. Bearbeitet von Dr. Sebastian Kottke, Jasmin Zahran, Kathrin Busche, Gretel Diehl, Jörg Dimmler, Nina Kalwersberg-Mossmann, Jens Christian Keller, Stefan Knoche, Katharina Kraft-Rudel, Martina Mainz-Kwasniok, Barbara Renz und Dr. Wolfram Viefhues. 1. Aufl. 2010, Deubner-Verlag GmbH & Co. KG, Köln. 946 S. 249,00 EUR. Der...mehr

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FF 09/2010, Plädoyer für ei... / 2. Ehevertragsfreiheit im Umbruch

Der Fall erscheint bereits mit einem ersten Blick in das Gesetz geklärt; § 1408 sieht unter der Überschrift "Ehevertrag, Vertragsfreiheit "ausdrücklich vor, dass die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand aufheben oder ändern können, sodass gem. § 1414 BGB Gütertrennung eintritt.[1] Da M und F bei Eheschließung Gütertrennung vereinbart haben, fehlt es M offensichtlich an eine...mehr

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FF 09/2010, Das Beschleunig... / Resümee

Wir stehen erst am Anfang der Etablierung einer hochkomplexen Reform. Ob sie erfolgreich sein wird, hängt von vielen Faktoren ab. Es liegt nicht nur am Richter, ob die angestrebten Reformziele erreicht werden können. Die Anwaltschaft kann und muss hier im Interesse der Mandanten, im eigenen Interesse und im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege ihre eigenen Beiträge ...mehr

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AGS 01/2010, Isolierte Anfe... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragsgegnerin zu 1) ist zwar an sich statthaft und auch form- und fristgerecht eingelegt worden (§§ 57, 58, 59, 63 FamFG). Sie ist jedoch deshalb unzulässig, weil die Beschwerdesumme i.S.v. § 61 Abs. 1 FamFG nicht erreicht ist und weil das FamG die Beschwerde auch nicht zugelassen hat (§ 61 Abs. 2 FamFG). I. Durch Beschluss des AG vom 17.9.2009 wurde die...mehr

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AGS 04/2010, Kein außergeri... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig, §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3, 4 RVG. Für die Festsetzung der Gebühren für die Beratungshilfe eines Rechtsanwaltes ist nach §§ 44, 55 RVG der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zuständig. Gegen diese Entscheidung ist nach § 56 RVG die Erinnerung der Staatskasse oder des Rechtsanwaltes zulässig. Über diese Erinnerung entscheidet das G...mehr

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FF 11/2010, Ein Faible fürs Fiktive

Dr. Mathias Grandel Wir Familienrechtler geben uns nicht gern damit zufrieden, die Verhältnisse so zu nehmen, wie sie sind. Wenn es uns gerechtfertigt scheint, erlauben wir uns, anstelle der tatsächlichen Verhältnisse der Entscheidungsfindung fiktive Umstände zugrunde zu legen. Wohnt ein Ehegatte mietfrei in eigener Immobilie, legen wir zur Unterhaltsberechnung fiktive erspart...mehr

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FoVo 04/2010, Zwangsvollstr... / III. Die Vollstreckbarkeit von Titeln in Familiensachen

Vollstreckbarkeit mit Wirksamwerden der Entscheidung Die Vollstreckbarkeit eines Titels besteht mit dem Wirksamwerden, §§ 86 Abs. 2, 120 Abs. 2 FamFG. Mit dem Wirksamwerden entfaltet ein Beschluss diejenigen Wirkungen, die ihm nach materiellem Recht oder Verfahrensrecht zukommen, die herbeizuführen er geeignet oder bestimmt ist (BGH NJW 1955, 503 f.) Wirksamwerden mit Bekanntg...mehr

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FF 09/2010, Familiensachen

Hoppenz (Hrsg.) 9. Aufl. 2009, 1926 Seiten, 108 EUR, C.F. Müller Verlag Der renommierte Kommentar ist jetzt nach Abschluss der umfangreichen familienrechtlichen Reformen der Jahre 2008/2009 auf dem neuesten Stand. Der Kommentar enthält nicht nur das neue Unterhaltsrecht ab 1.1.2008. Schwerpunkte der Neukommentierung sind auch das neue Verfahrensrecht und der neue Versorgungsaus...mehr

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AGS 08/2010, Auslegung eine... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. §§ 32 Abs. 2 RVG, 59 Abs. 1 FamGKG zulässig. Insbesondere fehlt es nicht an der Beschwer. Ziel der Beschwerde ist die Erhöhung des Gegenstandswerts. Durch eine zu geringe Festsetzung werden nicht die Beteiligten, sondern nur deren Verfahrensbevollmächtigte beschwert. Gem. § 32 Abs. 2 RVG kann der Verfahrensbevollmächtigte aber aus eigenem Recht Beschw...mehr

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FF 10/2010, Die Befristung ... / aa) Befristung

Befristung auf 5 Jahre bei einer Ehedauer von 23 Jahren; 3 Kinder aus der Ehe; Bezug einer Erwerbsminderungsrente wegen Sehbehinderung durch den bedürftigen Ehegatten; Ausgleich des ehebedingten Nachteils durch den Versorgungsausgleich. OLG Zweibrücken, Urt. v. 29.10.2009 – 6 UF 9/09, NJW-RR 2010, 514 = FamRZ 2010, 813 (nur LS) Ehe mit 2 Kindern und einer Ehedauer von rund 10 ...mehr

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FF 09/2010, Plädoyer für ei... / 1. Vertragsfreiheit gem. § 1408 vs. Schutzfunktion des Zugewinnausgleichs?

Die Wurzel der Gesamtproblematik liegt darin, dass die nach dem Wortlaut des § 1408 BGB unbeschränkte Ehevertragsfreiheit in deutlichem Spannungsverhältnis zu Sinn und Zweck des Zugewinnausgleichs[1] steht: Über die ratio des Halbteilungsgrundsatzes ist viel gestritten worden.[2] Der Reformgesetzgeber beurteilt ihn jedoch als bewährt und im allgemeinen Rechtsbewusstsein vera...mehr

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AGS 06/2010, Verfahrenswert... / Anmerkung

Der Leitsatz ist zutreffend, die Begründung allerdings teilweise unrichtig und die Festsetzung des Verfahrenswertes im Ergebnis falsch. Der Wortlaut des § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG entspricht der für Ehesachen geltenden Wertvorschrift des § 43 Abs. 2 FamGKG, wonach für die Einkommensverhältnisse auch das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Eheleute einzusetzen ist. Der er...mehr

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AGS 09/2010, Einigungsgebüh... / Leitsatz

Im Falle eines Verzichts auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs nach altem Recht entsteht auch dann eine Einigungsgebühr, wenn der Ausgleichsanspruch der Höhe nach bereits feststeht. OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 23.11.2009–5 WF 247/09mehr

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FF 02/2010, Arbeitsgemeinsc... / Der Reformgipfel – Herbsttagung und Mitgliederversammlung in Bamberg

Auf der Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Bamberg vom 26. bis 28. November bildeten sich etwa 350 Anwältinnen und Anwälte fort. Die Reformen standen im Mittelpunkt der Tagung. Denn knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts sind jetzt auch das System des Versorgungsausgleichs und das Zugewinnausgleichsrecht erneuert worden. Mit etwa 6....mehr

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FF 07/2010, Brennpunkte im ... / II. Die Übergangsvorschrift des Art. 111 FGG-RG

Die Vorschrift enthält die Übergangsregelung für das am 17.12.2008 verabschiedete (BGBl I S. 2585) und am 1.9.2009 in Kraft getretene FGG–RG (Art. 112 FGG-RG). Die Abs. 2–5 sind durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vom 3.4.2009 (BGBl I S. 700) eingefügt worden. 1. Betroffene Instanzen Die Übergangsregelung hat Bedeutung auch für die Rechtsm...mehr

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AGS 07/2010, Einigungsgebüh... / Leitsatz

Der Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs löst eine Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV aus, wenn mangels vollständiger Ermittlungen weder die Person des Ausgleichspflichtigen noch die Höhe des Ausgleichs bekannt sind. KG, Beschl. v. 12.10.2009–19 WF 90/09mehr

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FF 07/2010, Stichtag 1.9.20... / 1. Abtrennung

Sofern sich in einem Verfahren, das nach alter Rechtslage, also vor dem 1.9.2009 begonnen hat, abzeichnet, dass eine abschließende Verbundentscheidung nicht mehr bis zum 31.8.2010 erfolgen kann, sollten alle Beteiligten daran denken, dass alle Ermittlungen und Berechnungen am 1.9.2010 zur Makulatur werden. Zu denken wäre in einem solchen Fall an eine Abtrennung des Versorgun...mehr

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AGS 01/2010, Einigungsgebüh... / Leitsatz

Steht zum Zeitpunkt des Abschlusses einer gerichtlichen Vereinbarung nach § 1587o BGB, mit der die Parteien wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten, die Person des Ausgleichsberechtigten noch nicht fest, fällt eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV an (Abgrenzung zu Senat, Beschl. v. 20.11.2006–16 WF 108/06 [= AGS 2007, 135]). OLG Karlsruhe, Bes...mehr

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FF 07/2010, Die neuen Recht... / a) Grundsatz

Die zentrale Übergangsvorschrift findet sich in Art. 111 FGG-RG.[1] Danach gilt die Grundregel: Ist das Verfahren bis 31.8.2009 eingeleitet oder seine Einleitung beantragt, gilt, und zwar auch im Falle eines Abänderungsverfahrens, altes Recht (Art. 111 Abs. 1 FGG-RG).mehr

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FF 07/2010, Die neuen Recht... / 1. Rechtsquellen des neuen Rechts

Schon der Ermittlung des "neuen Rechts" ist Aufmerksamkeit zu widmen. Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17.12.2008[1] (FGG-RG) ist nämlich noch vor seinem Inkrafttreten am 1.9.2009 durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleiches (VAStRefG) vom 3.4.2008[2] und das Gesetz zur Mo...mehr

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FF 02/2010, Arbeitsgemeinsc... / Reformen über Reformen

Vielen Familienanwältinnen und -anwälten rauchte schnell der Kopf angesichts der zahlreichen Neuerungen rund um das Scheidungsverfahren, die in den zahlreichen Vorträgen und Workshops vorgestellt wurden. Die Organisation des "Großen Familiengerichts", das "Beschleunigungsprinzip in Kindschaftssachen", "Das neue Verfahrensrecht in der Praxis", "Die neue Vereinbarungsfreiheit ...mehr

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FF 07/2010, Stichtag 1.9.20... / Vorbemerkung

Das Familienrecht hat seit seinem Inkrafttreten am 1. Juli 1977 viele Reformen erlebt, und nicht nur materiellrechtlich wurde vieles verändert, sondern auch im Verfahrensrecht kam es immer wieder zu Änderungen und Ergänzungen. Im Gegensatz aber zu diesen Veränderungen in der Vergangenheit stellen die Änderungen, die im vergangenen Kalenderjahr grundsätzlich in Kraft getreten...mehr

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AGS 08/2010, Verfahrenswert... / Anmerkung

Die Ausführungen zur Beschwer sind bedenklich. Der Beschwerdewert beläuft sich jedenfalls nicht lediglich auf 131,50 EUR. Das Gericht hat nur die Differenz der Verfahrensgebühr zwischen 85,00 und 110,05 EUR zuzüglich Umsatzsteuer zugrunde gelegt. Die Postentgeltpauschale bei 85,00 EUR beliefe sich auf 17,00 EUR bei einer Gebühr von 100,05 EUR dagegen auf 20,00 EUR, sodass hier...mehr

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FF 07/2010, Stichtag 1.9.20... / b) Weitere Verbundanträge nach Stichtag

Burschel [1] ist der Ansicht, dass der Gesetzgeber die Fälle, in denen einzelne Teile des Verbundes (mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs) vor dem 1.9.2009 und andere Teile erst nach dem 31.8.2009 eingeleitet wurden, nicht geregelt hat (a.a.O. S. 195). Derselbe Autor führt jedoch schon eingangs seiner Ausführungen (S. 193) aus, dass ein Wechsel der Verfahrensordnung nicht s...mehr

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FF 07/2010, Stichtag 1.9.20... / 2. Kosten/Gebühren

Besondere Schwierigkeiten wird die Vorschrift des Art. 111 Abs. 4 FGG-Reformgesetz noch in näherer Zukunft bereiten. Insoweit bestimmt die Übergangsvorschrift, dass alle vom Verbund abgetrennten Folgesachen als "selbständige Familiensachen" fortgeführt werden. Diese ehemaligen Familiensachen werden also nicht nur aus dem Scheidungsverbund herausgetrennt, vielmehr handelt es ...mehr

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AGS 09/2010, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts

Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts. Begründet von Dr. Elmar Kalthoener, Vors. Richter am OLG Köln a. D., und Dr. Helmut Büttner, Vors. Richter am OLG Köln a. D., bearbeitet von Birgit Niepmann, Direktorin des AG Siegburg, und Werner Schwamb, Richter am OLG Frankfurt. 11., völlig überarbeitete Aufl. 2010. Verlag C.H. Beck, München. XXI, 445 S. 48,00 EUR. Der Wegbegleit...mehr

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FF 02/2010, Rechtsprechung ... / Kostenrecht

Die Streitwertfestsetzung einer Ehesache auf den gesetzlichen Mindestwert oder nur knapp darüber ist angesichts eines erheblich höheren Nettoeinkommens von 13.000 EUR in drei Monaten, einer 13-jährigen Ehedauer und gemeinsamer Kinder auch in Anbetracht einer kurzen Verfahrensdauer und eines nur geringen Umfangs des Scheidungsverfahrens nicht nachvollziehbar und daher objekti...mehr

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FF 07/2010, Stichtag 1.9.20... / a) Antrag oder PKH-Gesuch?

Schon die Einleitung des Verfahrens (§ 48 Abs. 1 VersAusglG, Art. 111 Abs. 1 FGG-RG) ist in Rechtsprechung und Literatur streitig. Holzwarth [1] hat die Auffassung vertreten, dass schon die Einreichung eines Gesuches nach §§ 114 ff. ZPO ausreichend sein müsse. Dem ist die Rechtsprechung jedoch wohl nicht gefolgt.[2] Der Prozessbevollmächtigte wird hier im Einzelfall prüfen mü...mehr

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FF 05/2010, Die Abänderung ... / a) Antragserfordernis (§ 51 Abs. 1 VersAusglG i.V.m. § 226 FamFG)

Mit der Einführung des § 51 VersAusglG besteht nunmehr auch die Abänderungsmöglichkeit für Erstentscheidungen, die noch unter Geltung des bisherigen Rechts ergangen sind. Nach § 52 Abs. 1 VersAusglG i.V.m. § 226 FamFG bedarf die Einleitung des Abänderungsverfahrens eines entsprechenden verfahrenseinleitenden Antrags. Ähnlich wie beim Antrag auf Durchführung des schuldrechtli...mehr

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FF 02/2010, Kommentar zum Familienverfahrensrecht inkl. Betreuungs- und Unterbringungssachen sowie Nachlass- und Teilungssachen

Horndasch/Viefhues (Hrsg.) 2009, 2.193 Seiten, 109 EUR, ZAP Verlag Durch den enormen Ausbildungsmehraufwand werden in vielen Kanzleien sicherlich Diskussionen geführt werden, welche Werke man zu welchem Preis anschaffen soll. Hier wird ein Preis von 109 EUR genannt. Es ist ein "stolzer Preis". Er ist jedoch gering zu dem Gegenwert, den man erhält, um dies vorwegzunehmen. Auf ...mehr

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AGS 02/2010, FamFG, Familienverfahren, Freiwillige Gerichtsbarkeit

FamFG, Familienverfahren, Freiwillige Gerichtsbarkeit. Kommentar. Begründet von Dr. H. Theodor Keidel. Herausgegeben von Helmut Engelhardt und Werner Sternal. Bearbeitet von Lutz Budde, Dr. Michael Giers, Dr. Ulrich Meyer-Holz, Albrecht Weber, Helmut Engelhardt, Dr. Jörn Heinemann, Werner Sternal und Prof. Dr. Walter Zimmermann. 16. Aufl. 2009. Verlag C. H. Beck, München. XL...mehr

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Anzuwendendes Recht auf einen noch ausstehenden Teil der Entscheidung zum Versorgungsausgleich, der ausgesetzt worden war

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die vom OLG zu entscheidende Frage, welches Recht auf den noch ausstehenden Teil der Entscheidung zum Versorgungsausgleich anzuwenden ist, wenn das Scheidungsverfahren vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden und der Versorgungsausgleich im Übrigen ausgesetzt worden war. Sachverhalt Durch Urteil vom 21.1.2009 war die Ehe der Parteien geschied...mehr

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Übergangsrecht und Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich

Leitsatz Die Parteien waren seit dem Jahre 1970 verheiratet und betrieben seit dem Jahre 2008 das Scheidungsverbundverfahren. Die Ehefrau bezog bereits Rente. Beide Eheleute hatten während der Ehezeit nichtangleichungsdynamische Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben, wobei die Anwartschaften der Ehefrau werthöher waren. Der Ehemann war außerdem Inhab...mehr

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Versorgungsausgleichsverfahren. Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit

Leitsatz Geschiedene Eheleute stritten um die Durchführung des Versorgungsausgleichs, dessen Ausschluss die Antragstellerin begehrte. Aus den eingeholten Auskünften zum Versorgungsausgleich ergab sich ein Ausgleichsbetrag zugunsten des Antragsgegners i.H.v. 252,60 EUR. Ihren Antrag auf Ausschluss des Versorgungsausgleichs begründete die Antragstellerin zum einen mit schuldha...mehr

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Neues Verfahrensrecht bei abgetrennten Versorgungsausgleichsverfahren

Leitsatz Der Versorgungsausgleich wurde mit Beschluss des FamG vom 1.6.2007 aus dem Ehescheidungsverbund abgetrennt. Gegen den sodann im Jahre 2009 ergangenen Beschluss zum Versorgungsausgleich wurde im Juli 2009 Beschwerde eingelegt, die nach dem 31.8.2009 begründet wurde. Sachverhalt Siehe Kurzzusammenfassung Entscheidung In einem Hinweisbeschluss an die Verfahrensbeteiligte...mehr

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C. Bewertung der Immobilie / 6.2 Lebensversicherungsvertrag

Zur Absicherung der Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Bau eines Hauses werden oft Lebensversicherungsverträge abgeschlossen. Handelt es sich dabei um einen reinen Risikolebensversicherungsvertrag, so stehen den Aufwendungen keine kapitalwerten Anwartschaften gegenüber. Für die Frage von Zugewinnansprüchen oder Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermögensau...mehr

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B. Immobilie im Güterrecht / 6 Kosten der Scheidung und Steuern

Die zwangsläufigen Kosten der Scheidung sind als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG steuerlich abzugsfähig. Der BFH hat die Prozesskosten des Scheidungsverfahrens als abzugsfähig anerkannt, weiter die Kosten, die durch den Zwangsverbund anfallen (BFH, NJW-RR 2005, 1595). Das sind die Kosten, die für die Regelung des Versorgungsausgleichs entstehen. Die Kosten der auße...mehr

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E. Teilungsversteigerung / 1.2 Gemeinschaftsrecht

Miteigentümer einer Immobilie bilden eine Gemeinschaft i.S.d §§ 741 ff. BGB, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind. Grundsätzlich kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangt werden, § 749 Abs. 1 BGB, es sei denn, es sei anderes vereinbart. Brudermüller (FamRZ 1996, 1516) vertritt die Ansicht, zwischen Eheleuten läge keine andersartige Vereinbarung vor, Eheleute...mehr

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Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Anspruch des Ausgleichsberechtigten auf Ausgleich von Steuernachteilen

Leitsatz Das erstinstanzliche Gericht hatte zwischen den Parteien den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich geregelt. Der Ehemann wehrte sich gegen die erstinstanzliche Entscheidung mit der Begründung, sie stelle eine Abweichung vom Halbteilungsgrundsatz dar. Der Entscheidung liege eine ungleichmäßige steuerliche Belastung der Parteien zugrunde, da er der Ehefrau zum Ausgle...mehr

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Versorgungsausgleich: Altersgrenze bei Soldaten

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war, welche Altersgrenze bei Versorgungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) im Hinblick auf die Ermittlung des Ehezeitanteils nach § 1587 Abs. 2 BGB zugrunde zu legen ist. Die allgemeine Altersgrenze nach § 45 Soldatengesetz (SG) ist auf die Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. auf die Vollendung des 62. Lebensjahres festg...mehr

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Versorgungsausgleich: Altersgrenze bei Soldaten

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war, welche Altersgrenze bei Versorgungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) im Hinblick auf die Ermittlung des Ehezeitanteils nach § 1587 Abs. 2 BGB zugrunde zu legen ist. Die allgemeine Altersgrenze nach § 45 Soldatengesetz (SG) ist auf die Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. auf die Vollendung des 62. Lebensjahres festg...mehr