Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 02/2011, (Offene) Rechts... / d) Scheidungsverbund

Zweifelhaft sind auch die Fälle, in denen eine Ehesache mit Folgesachen vor dem 1.9.2009 anhängig ist und weitere Folgesachen nach dem 31.8.2009 anhängig werden.[27] Für die weiteren Folgesachen gilt das alte Recht.[28] Deshalb hat das OLG Naumburg[29] noch das bis zum 31.8.2009 geltende Recht in dem Fall angewendet, in dem das Scheidungsverfahren vor dem 1.9.2009 eingeleite...mehr

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AGS 09/2009, Der Verfahrens... / VI. Billigkeitsregel

Nach § 50 Abs. 3 FamGKG hat das Gericht die Möglichkeit, unter Berücksichtigung des Einzelfalls auch einen höheren oder einen niedrigeren Wert festzusetzen, wenn der nach § 50 Abs. 1 und 2 FamGKG bestimmte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist. Dem Wortlaut nach bezieht sich diese Anpassungsmöglichkeit auch auf § 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG, der den Minde...mehr

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FF 05/2009, Aus der aktuell... / IV. Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts (Senatsurteile vom 12. April 2006 – XII ZR 240/03 – FamRZ 2006, 1006; 25. Oktober 2006 – XII ZR 190/03 – FamRZ 2007, 200; vom 28. Februar 2007 – XII ZR 37/05 – FamRZ 2007, 793; vom 26. September 2007 – XII ZR 11/05 – FamRZ 2007, 2049 und – XII ZR 15/05 – FamRZ 2007, 2052; vom 23. Mai 2007 – XII ZR 245/04 – FamRZ 2007, 1232; vom 14. November 2007 – XII ZR 16/07 – FamRZ 2008, 134; vom 16. April 2008 – XII ZR 107/06 – FamRZ 2008, 1325; vom 26. November 2008 – XII ZR 131/07 – FamRZ 2009, 406)

1. Nach § 1573 Abs. 2 a.F. BGB konnte ein geschiedener Ehegatte, auch wenn er wieder voll berufstätig war, Aufstockungsunterhalt in Höhe der Differenz seiner eigenen Einkünfte zu dem Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 a.F. BGB) verlangen. Dieser Unterhaltsanspruch konnte allerdings nach dem 1986 eingeführten § 1573 Abs. 5 a.F. BGB zeitlich begren...mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / 3. Einreichung des Scheidungsantrags nach dem 1.7.2004 – Vorwegentscheidung vor dem 1.1.2007

Ist der Scheidungsantrag zwar nach dem 1.7.2004 eingereicht worden, aber vor dem 1.1.2007 über die Scheidungssache vorweg entschieden worden, gilt wiederum für beide Verfahren das RVG. Allerdings ist jetzt im Verbundverfahren mit einem Umsatzsteuersatz von 16 % zu rechnen, während für das abgetrennte Verfahren jetzt der Steuersatz von 19 % gilt. Der Umsatzsteuersatz richtet ...mehr

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FF 02/2011, (Offene) Rechts... / c) Rechtsanwaltszwang

Der Anwaltszwang besteht weiter.[56] Die ursprüngliche Mandatierung im Scheidungsverfahren gilt trotz der Verfahrenstrennung kraft Gesetzes fort. Dem bisherigen Rechtsanwalt werden deshalb die neuen Formulare zum Versorgungsausgleich übersandt.[57] Er hat sich mit seinem Mandanten in Verbindung zu setzen. Das kann für den Rechtsanwalt durchaus einen großen Zeitaufwand bedeut...mehr

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FF 06/2011, Der ehebedingte Nachteil – allein ein Nachteil des Unterhaltspflichtigen?

§ 1578 BGB bestimmt, dass sich der nacheheliche Unterhalt der Höhe nach grundsätzlich nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet. Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist aber gemäß § 1578b Abs. 1 BGB auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhalts auch unter Wahrung der Bel...mehr

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FF 02/2011, (Offene) Rechts... / 2. Art. 111 Abs. 1 Satz 2 FGG-RG

Für Abänderungs-, Verlängerungs- und Aufhebungsverfahren gilt nach Art. 111 Abs. 1 S. 2 FGG-RG dasselbe. Es kommt hier nicht auf das bereits gerichtlich eingeleitete Verfahren an, indem eine Entscheidung bereits ergangen ist, sondern allein auf die Einleitung oder Beantragung der Einleitung des Änderungs-, Verlängerungs- oder Aufhebungsverfahrens.[35] Wird z.B. das Abänderun...mehr

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AGS 02/2011, Die Notwendigk... / f) Versorgungsausgleichssachen

Ist der Versorgungsausgleich im Verbund anhängig (§ 137 Abs. 2 Nr. 1 FamFG), erstreckt sich die für die Scheidungssache bewilligte VKH automatisch auch auf diese Folgesache (§ 149 FamFG). Zugleich erstreckt sich auch die für die Scheidungssache wegen des dort bestehenden Anwaltszwangs erfolgte Beiordnung auf die Versorgungsausgleichsfolgesache. In isolierten Verfahren wird wo...mehr

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AGS 08/2011, Ost- und Westa... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Solange sich Ost- und Westanrechte unterscheiden, insbesondere der aktuelle Rentenwert und die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht auf den aktuellen Rentenwert und die Beitragsbemessungsgrenze West angehoben sind, Entgeltpunkte noch nicht bundeseinheitlich berechnet werden können und auf eine gesonderte Hochwertung der Entgeltpunkte in Ostde...mehr

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FF 02/2011, (Offene) Rechts... / e) Festsetzung des Verfahrenswertes und Anwaltsgebühren

Die Festsetzung des Verfahrenswertes von vor dem 1.9.2009 gemäß § 2 VAÜG ausgesetzten und nach dem 1.9.2009 wieder aufgenommenen Versorgungsausgleichsverfahren richtet sich nach dem FamGKG[59] . Denn nach Art. 111 Abs. 4 FGG-RG soll auf das abgetrennte Verfahren das seit dem 1.9.2009 geltende Recht angewendet werden. Damit verdrängt diese Vorschrift sämtliche in den Kostenge...mehr

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FF 07_08/2011, Herabsetzung... / 1 Tatbestand:

[1] Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Sie streiten um den nachehelichen Unterhalt der Antragsgegnerin. [2] Die Parteien schlossen ihre Ehe im September 1990. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Seit Oktober 2003 leben sie getrennt. Der Scheidungsantrag des Antragstellers ist der Antragsgegnerin im Dezember 2004 zugestellt worden. Der im vorliegenden Verfahren ...mehr

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FF 04/2008, Prozessvergleich über nachehelichen Unterhalt im Verfahren über den Trennungsunterhalt

Auch nach der Neuregelung des § 1587c BGB durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz[1] kann im Trennungsunterhaltsverfahren ein gerichtlicher Vergleich unter Einbeziehung des nachehelichen Unterhalt geschlossen werden. Die Formulierung in dem neu eingefügten Satz 3 der Bestimmung, die unmittelbar vor der Verabschiedung des Gesetzes noch eingefügt worden ist,[2] mag auf den e...mehr

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FF 03/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Die Erkrankung eines Ehegatten kann die Berufung auf einen ehevertraglichen Ausschluss von nachehelichem Unterhalt und Versorgungsausgleich als rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB) erscheinen lassen. Die gebotene richterliche Anpassung hat sich auf den Ausgleich ehebedingter Nachteile zu beschränken (BGH, Urt. v. 28.11.2007 – XII ZR 132/05). Die ehelichen Lebensverhältnisse werde...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / b) Amtswegige Familienfolgesache i.S.v. § 137 Abs. 2 Nr. 1 FamFG

Der Wertausgleich bei der Scheidung gem. den §§ 9 ff. FamFG gehört in den Zwangsverbund nach § 137 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 FamFG. Soweit er im Entscheidungsverbund mit einer Scheidungssache steht, bedarf er in den Fällen der §§ 6–19 und § 28 VersAusglG keines bestimmten Sachantrages; § 137 Abs. 2 S. 2 FamFG. Auch im Fall einer Abtrennung bleiben Verfahren über den Versorgung...mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / 5. Einreichung des Scheidungsantrags vor dem 1.1.2002

War der Scheidungsantrag vor dem 1.1.2002 eingereicht worden, gilt im Verbund nicht nur die BRAGO (§ 61 RVG), sondern nach § 134 BRAGO auch noch die DM-Fassung. Praxis-Beispiel Beispiel 6 Wie Beispiel 5; jedoch war das Scheidungsverfahren bereits in 2001 eingeleitet worden. Für die Scheidung hatte das Gericht ausgehend von einem monatlichen Einkommen beider Ehegatten i.H.v. 5....mehr

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AGS 06/2011, Umfang der Ang... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte der Rechtsuchenden einen Beratungshilfeschein für die Angelegenheiten "Getrenntleben, Scheidung mit Folgesachen" erteilt. Die Rechtsuchende hat sich in der Folgezeit von Rechtsanwalt R beraten lassen und ihn mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. In Ausübung dieses Auftrages hat sich Rechtsanwalt R schriftlich an den Ehemann der Beteiligten ...mehr

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FF 07_08/2011, Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 18. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 14. bis 17. September 2011 traditionsgemäß in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Zum Auftakt der diesjährigen Tagung spricht die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu dem Thema "Auf dem Weg zu einem europäischen Familienrecht – wo stehen wir und wohin wollen wir?" ...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / 2. Darlegungs- und Beweislast

Bereits § 1573 Abs. 5 BGB war als Ausnahmetatbestand konzipiert. Die Vorschrift hatte unterhaltsbegrenzenden Charakter. Es oblag dem Unterhaltspflichtigen, die Voraussetzungen der Vorschrift darzulegen und zu beweisen. Sein Vortrag musste sich auch auf den Zeitraum der Befristung beziehen (So BGH FamRZ 1990, 857, 859). Der Unterhaltsberechtigte hatte die Tatsachen vorzutragen...mehr

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AGS 05/2011, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte durch Verbundbeschluss die Ehe der Antragstellerin und des Antragsgegners geschieden und zuvor das Versorgungsausgleichsverfahren, in dem fünf Anrechte auszugleichen waren, insgesamt ausgesetzt, weil einer Einbeziehung der Anrechte aus der Zusatzversorgungskasse die Entscheidung des BGH v. 14.11.2007 – IV ZR 74/06, entgegenstehe, wonach die Berechnung der Star...mehr

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FF 02/2011, Aktuelles zum FamFG – Gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Kinder? – Befristung nach § 1578bb BGB

Interview mit Gerold Möller, Vizepräsident am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg Gerold Möller FF/Schnitzler: Sie sind Vizepräsident des Oberlandesgerichts Hamburg und leiten einen Familiensenat. Wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Hamburg eingesetzt? Möller: An den acht Hamburger Amtsgerichten sind 63 Richterinnen und Richter mit unterschiedlichen Anteilen ...mehr

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AGS 09/2011, Keine Erstreck... / Leitsatz

Weil die Erstreckung der Prozesskostenhilfe aus dem Scheidungsverbund gem. § 624 Abs. 2 ZPO a.F. entfallen ist, muss über die beantragte Verfahrenskostenhilfe in dem selbstständigen Verfahren neu entschieden werden, §§ 76 ff. FamFG (vgl. BGH AGS 2011, 167). Dabei wird insbesondere die Bedürftigkeit nach den aktuellen Verhältnissen des Antragstellers zu prüfen sein. Die Beiord...mehr

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FF 03/2009, Befristung des ... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Sie streiten um nachehelichen Unterhalt und dessen Befristung. Die Parteien heirateten am 23.6.1994. Für den Antragsgegner war es die zweite Ehe. Die Antragstellerin war seinerzeit 36 Jahre alt, der Antragsgegner 47 Jahre. Nach der Eheschließung führten sie zunächst noch getrennte Haushalte. Bis zur Trennung im Mai 2003 lebt...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / c) Keine Herabsetzung und Befristung

Hat der unterhaltsberechtigte Ehegatte entsprechend der Lebensplanung der Eheleute den Beruf seit 30 Jahren aufgegeben und auf Grund des Alters und der fehlenden Berufserfahrung keine reale Erwerbschance mehr, scheidet eine Befristung aus. Der Ehegatte kann in dieser Lage – bezogen auf die Zeit ab Rechtskraft der Scheidung – keine Rentenanwartschaften mehr bilden. Dies ist e...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / I. Vorbemerkung

Das Familienrecht kommt nicht zur Ruhe. Noch ist das am 1.1.2008 in Kraft getretene Unterhaltsrecht nicht verkraftet, werden am 1.9.2009 das große Familiengericht eingerichtet, das Verfahren vollständig aus dem FGG und der ZPO gelöst und im FamFG einer grundlegenden Neuregelung unterworfen. Das Güterrecht wird zum gleichen Stichtag eine Änderung erfahren, die HausratsVO entf...mehr

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FF 10/2009, Dauer des nache... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach dem bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Unterhaltsrecht konnten nur Unterhaltsansprüche nach § 1573 Abs. 1 bis Abs. 4 BGB, nicht aber Unterhaltsansprüche nach §§ 1570 bis 1572 BGB, zeitlich begrenzt werden. Bei allen Unterhaltstatbeständen bestand allerdings nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB die Möglichkeit, die Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensve...mehr

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AGS 08/2011, Festsetzung ei... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG statthafte Beschwerde ist zulässig; insbesondere wurde sie fristgerecht eingelegt (§§ 59 Abs. 1 S. 3 und 5, 57 Abs. 4, 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG). Rechtsanwalt Dr. V. ist durch die angefochtene Entscheidung auch beschwert. Aus der Beschwerdeschrift geht zwar nicht eindeutig hervor, ob die Beschwerde im eigenen Namen oder für die Partei eingelegt ...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / 2. Unterhaltsfälle (bisher: § 5 VAHRG)

Bezieht der Ausgleichspflichtige schon Leistungen, der andere Ehegatte hingegen noch keine auf Grund des Versorgungsausgleichs, bestimmt § 5 VAHRG, dass auf Antrag beim jeweiligen Leistungsträger die Kürzung entfällt, bis auch der Berechtigte auf Grund des Versorgungsausgleichs Leistungen erhält.[9] Diese Vorschrift entfällt mit dem VAHRG. Bis zum 31.8.2009 gestellte Anträge...mehr

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FF 02/2009, Geschäftsbericht 2007/2008

Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 29.11.2008 in Potsdam Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 24.11.2007 in Köln bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht liegt mit ihrem Mitgliederbest...mehr

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AGS 07/2011, Keine Terminsg... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, da das AG mit Recht die Festsetzung einer Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) abgelehnt hat. Nach der Vorbem. 3 Abs. 3 VV ist eine Terminsgebühr nicht entstanden. Das AG hat einen Erörterungstermin hinsichtlich der wieder aufgenommenen Folgesache Versorgungsausgleich weder anberaumt noch durchgeführt. In Betracht kommt daher nur...mehr

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FF 12/2010, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.) 3. Aufl. 2010, 1.671 Seiten, 138 EUR, C.H. Beck Verlag, ISBN 978-3-406-59692-6 Bei dem von Klaus Schnitzler, einem gestandenen Familienrechtsanwalt aus Euskirchen und bestens ausgewiesenen, erfahrenen Kenner der Materie, herausgegebenen bewährten Werk handelt es sich um eine Gesamtdarstellung des Familienrechts aus der Sicht des Rechtsanwalts und des ...mehr

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FF 05/2008, Fortgeltung des... / Sachverhalt

Tatbestand: Der Kläger begehrt eine gerichtliche Entscheidung darüber, dass er der Beklagten keinen nachehelichen Ehegattenunterhalt mehr schuldet. Die Parteien waren miteinander verheiratet. Die Eheschließung fand am … statt. Aus der Ehe sind vier minderjährige Kinder hervorgegangen, die bei der Beklagten leben. Die Parteien sind auf Grund Scheidungsurteil des AG Garmisch-Pa...mehr

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FF 11/2009, Deutscher Famil... / AK Nr. 15 Thema: Begrenzung und Befristung beim nachehelichen Unterhalt Leitung: Vors. Richter am OLG Fritz Finke, Hamm

1. Die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche Tatsachen und Umstände, die für eine Beschränkung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1578b BGB maßgeblich sind, obliegt dem Unterhaltspflichtigen. Zur Erleichterung des Negativbeweises hat der Berechtigte substantiiert zu den Umständen vorzutragen, die in seiner eigenen Sphäre liegen. Abstimmungsergebnis: 62 dafür, 5...mehr

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AGS 12/2010, Das Versorgung... / Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel des Beteiligten hat in der Sache keinen Erfolg. Das AG ist mit Recht davon ausgegangen, dass es sich bei der Tätigkeit des Beschwerdeführers in der wiederaufgenommenen Folgesache Versorgungsausgleich nicht um eine neue Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 5 S. 2 RVG handelt. Zwar trifft es zu, dass das Scheidungsverfahren seit mehr als zwei Kalenderjahren...mehr

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FF 06/2008, Bericht über den 59. Deutschen Anwaltstag vom 1. bis 3.5.2008 in Berlin

(v. l. n. r.) RAin Rakete-Dombek, Richterin des BVerfG Dr. Hohmann-Dennhardt, RA Schnitzler, Prof. Dr. Brudermüller (v. l. n. r.) RiOLG Dr. Klinkhammer, Prof. Dr. Wellenhofer, RAin Arendt-Rojahn, RA Dr. Grandel Entsprechend dem Leitthema des deutschen Anwaltstages "Die Anwaltschaft auf der Seite der Freiheit" (vgl. die Rede von Rechtsanwalt Kilger, Präsident des DAV, AnwBl 200...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Lösungsmöglichkeiten Fall 1

Welche Möglichkeiten gibt es in unserem Fallbeispiel? Ruft F das englische Gericht an – das für die Scheidung schon nach Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a, 2. Anstrich der Brüssel IIa-Verordnung (letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt der Ehegatten) international zuständig ist, für den Unterhalt nach Art. 5 Nr. 2 Brüssel I-Verordnung und für die Regelung der güterrechtlichen Ver...mehr

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AGS 03/2011, Kein Beratungs... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist zulässig, bleibt aber in der Sache ohne Erfolg. Der Senat teilt die Auffassung des LG, dass gegenständlich unterschiedliche Familiensachen, für die ein Beratungshilfeschein erteilt ist, vergütungsrechtlich jedenfalls in der Regel unterschiedliche Angelegenheiten darstellen und daher entsprechend den in den verschiedenen Gegenständen erfolgten anwaltliche...mehr

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AGS 10/2009, Keine Erstreck... / 1 Sachverhalt

Der Antragstellerin war mit Beschluss des AG für das Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten bewilligt worden. Im Termin zur mündlichen Verhandlung ist die Prozesskostenhilfe antragsgemäß unter den bisherigen Bedingungen auf den Abschluss einer Vereinbarung erstreckt worden. Die Parteien haben nachfolgend eine Scheidungsverein...mehr

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FF 10/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

Bei der Bemessung der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils ist zu beachten, ob der ihm neben oder nach der Erziehung und Betreuung in staatlichen Einrichtungen verbleibende Anteil an der Betreuung und Erziehung des Kindes i.V.m. einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit zu einer überobligationsmäßigen Belastung führen würde (BGH, Urt. v. 16.7.2008 – XII ZR 109/05, Fa...mehr

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FF 09/2011, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein: Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2011

Thema: Risiken und Nebenwirkungen – Folgen der Reformen 24. bis 26. November 2011 in Darmstadt Programm Donnerstag, 24. November 2011mehr

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FF 02/2011, Zweiwochenfrist... / 1 Gründe:

I. Seit dem 28.10.2009 ist ein Antrag des Antragstellers auf Scheidung der Ehe rechtshängig. Nachdem die Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorlagen, bestimmte das Familiengericht mit Verfügung vom 11.1.2010 Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 10.3.2010. Mit Fax vom 9.3.2010 suchte die Antragsgegnerin um eine Verlegung des Termins nach, weil sie am Terminstag an einer ...mehr

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AGS 02/2011, Dieselbe Angel... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 2 S. 1 RVG zulässige Beschwerde des Beteiligten zu 2) hat auch in der Sache Erfolg. Der angefochtene Beschluss war abzuändern und der Festsetzungsbeschluss der Kostenbeamtin aufzuheben, weil dem Beteiligten zu 1) keine über die festgesetzten und geleisteten Vorschüsse hinausgehende Vergütung zusteht. Denn der Antrag auf Aufhebung der Ehe und der ...mehr

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FF 05/2011, Geschäftsbericht 2009/2010

Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 27.11.2010 in Hannover Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 28. November 2009 in Bamberg bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht liegt mit 6.669 Mit...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / I. Verantwortung im unterhaltsrechtlichen Kontext

Das Unterhaltsrecht regelt einen wichtigen Aspekt familiärer Verantwortung.[2] Während in der intakten Ehe die Ehepartner in der konkreten Verteilung aller finanziellen Ressourcen frei und ungebunden sind, bestimmt das Unterhaltsrecht ab dem Zeitpunkt des Getrenntlebens und für die Zeit nach der Scheidung den Umfang des finanziellen Ausgleichs unter Ehegatten. Die mit der Eh...mehr

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FF 09/2011, BGH: Altersunterhalt – nachträgliche Begrenzung und Befristung bestehender Unterhaltstitel

Urt. v. 29.6.2011 – XII ZR 157/09 (AG Hamburg, Urt. v. 13.7.2007 – 285 F 258/06, OLG Hamburg, Urt. v. 3.9.2009 – 2 UF 90/07) Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein vor langer Zeit zwischen den geschiedenen Ehegatten vereinbarter Unterhaltsanspruch nach Erreichen des Rentenalters noch begrenzt und/oder zeitlich be...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / XII. Abschließende Stellungnahme

Dem VV können folgende Vorteile nicht abgesprochen werden: Es erspart häufig langwierige Auskunftsverfahren. Der Höchstbetrag des 1,2-fachen Mindestunterhalts kann ohne nähere Begründung geltend gemacht werden. Es ist dann Sache des Unterhaltsverpflichteten, seine wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen. Einwendungen gegen die Unterhaltspflicht sind nur eingeschränkt zulässi...mehr

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FF 01/2008, Unsere FF: im n... / Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie haben es bemerkt? Unsere Zeitschrift hat ein neues Kleid erhalten. Auch das "Futter" des Kleides ist neu, übersichtlicher und moderner gestaltet. Anlass zu diesen Neuerungen ist die Werbekampagne der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, die sich zur Aufgabe macht, "Familienanwälte" gezielt gegenüber der Öffentlichkeit (dem Verbraucher, der Politik und der Presse) besser dar...mehr

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FF 09/2011, Bittere Pillen

Ingeborg Rakete-Dombek Es lohnt sich, die Stichworte "Anwaltshaftung" und Familienrecht“ bei juris einzugeben. Die dort erscheinenden Entscheidungen befassen sich natürlich immer wieder mit der Versäumung der (kurzen) Vaterschaftsanfechtungsfrist, aber zunehmend auch mit den Beratungspflichten des Anwalts vor Einleitung eines Unterhaltsabänderungsverfahrens oder bei dem Absch...mehr

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FF 11/2008, Begrenzung und ... / Aus den Gründen

… 3. Der Unterhaltsanspruch der Beklagten ist ab 1.1.2008 auf 550 EUR herabzusetzen und bis zum 31.12.2012 zu befristen. Gem. § 1578b Abs. 1, 2 BGB in der seit 1.1.2008 geltenden Fassung können alle Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten auf den angemessenen Lebensbedarf herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orienti...mehr

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AGS 03/2011, Entstehen der ... / 3 Anmerkung

Leider ist der Sachverhalt nur unvollständig wiedergegeben worden, so dass nicht klar zu erkennen ist, welcher Auftrag zugrunde lag. Offenbar war es hier so, dass die Anwältin im Scheidungsverfahren beauftragt war und sie sollte parallel dazu eine Folgenvereinbarung über bestimmte Folgesachen aushandeln. Das Gericht hat hier eine außergerichtliche Tätigkeit nach Teil 2 Abschni...mehr

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FF 07_08/2011, Herabsetzung... / 2 Aus den Gründen:

… [7] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [8] Das Berufungsgericht hat für die Entscheidung über die Herabsetzung oder Befristung nach § 1578b BGB ehebedingte Nachteile nicht feststellen können. Aus dem eigenen Vortrag der Antragsgegnerin ergebe sich, dass es allein auf ihre Erkrankung zurückzuführen sei, dass sie während der Ehezeit nicht durchgängig gearbeitet habe. Es könne...mehr