Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / 1. Anwaltsvergütung

Über den Versorgungsausgleich ist gesondert abzurechnen. Zu beachten ist allerdings § 21 Abs. 3 RVG. Die im Verbundverfahren bereits aus dem Wert des Versorgungsausgleichs angefallenen Gebühren gelten als Teil des abgetrennten Verfahrens, sodass nur noch die weitergehende Vergütung verlangt werden kann. Auch der Verfahrenswert ändert sich. Während im Verbundverfahren noch § 4...mehr

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / 1

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / 5. Verfahrenskostenhilfe

Da der Verbund trotz der Abtrennung erhalten bleibt, erstreckt sich die in der Ehesache bewilligte Verfahrenskostenhilfe gem. § 149 FamFG trotz der Abtrennung weiterhin auf den Versorgungsausgleich, da er nach wie vor Folgesache ist.mehr

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / a) Berechnung

Wie bereits dargestellt, bleibt vergütungsrechtlich der Verbund für den Anwalt nach § 16 Nr. 4 RVG erhalten. Er kann seine Vergütung daher nur einmal aus dem Gesamtwert des Verbundverfahrens abrechnen.[1] Eine gesonderte Berechnung der Vergütung aus dem Versorgungsausgleich ist unzulässig. Eine gesonderte Abrechnung der Vergütung aus dem Versorgungsausgleich kommt in diesem F...mehr

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / 1. Überblick

Hier liegt der Fall relativ einfach. Die Abtrennung der Versorgungsausgleichssache führt nicht zur Auflösung des Verbunds (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG); vielmehr bleibt auch das abgetrennte Verfahren über den Versorgungsausgleich Folgesache. Es wird also – anders als in den Fällen des Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG – nicht zur selbstständigen isolierten Familiensache. Soweit in diese...mehr

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / 4. Frist für die Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes

Nach der Rechtsprechung läuft für die Beschwerde gegen die Wertfestsetzung jeweils eine gesonderte Frist. Die sechsmonatige Beschwerdefrist des § 59 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG soll danach für die Wertfestsetzung der Ehesache mit dem Ausspruch der Scheidung zu laufen beginnen und die für den abgetrennten Versorgungsausgleich erst mit der Entscheidung über den ...mehr

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / 2. Gerichtsgebühren

Auch für die Gerichtsgebühren hat die Abtrennung Bedeutung, da jetzt aus dem abgetrennten Verfahren gesonderte Gerichtskosten anfallen. So ist im Beispiel mit Einreichung des Scheidungsantrags die 2,0-Gerichtsgebühr[14] fällig geworden und war vorauszuzahlen (§§ 9 Abs. 1, 14 Abs. 1 S. 1 FamGKG): Mit der Entscheidung über den Versorgungsausgleich ...mehr

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / 3. Gerichtsgebühren

Auch die Gerichtsgebühren dürfen nur einmal erhoben werden, und zwar aus dem Gesamtwert (§ 44 Abs. 1 S. 1 FamGKG). So ist im Beispiel mit Einreichung des Scheidungsantrags die 2,0-Gerichtsgebühr der Nr. 1110 FamGKG-KostVerz. fällig geworden (§ 9 FamGKG) und war vorauszuzahlen (§ 14 Abs. 1 S. 1 FamGKG): Mit de...mehr

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FF 3/14, Der (Versorgungsausgleichs-)Prozess – frei nach Franz K.

Klaus Weil Versorgungsausgleichsverfahren stellen immer eine Herausforderung für alle Verfahrensbeteiligte dar. Insbesondere Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG oder schuldrechtliche Ausgleichsverfahren können zu kafkaesken Zuständen führen. Da zudem isolierte Versorgungsausgleichssachen keine Familienstreitsachen sind, besteht bei ihnen – außer in Fällen des Scheidungs...mehr

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / 2. Anwaltsvergütung

a) Berechnung Wie bereits dargestellt, bleibt vergütungsrechtlich der Verbund für den Anwalt nach § 16 Nr. 4 RVG erhalten. Er kann seine Vergütung daher nur einmal aus dem Gesamtwert des Verbundverfahrens abrechnen.[1] Eine gesonderte Berechnung der Vergütung aus dem Versorgungsausgleich ist unzulässig. Eine gesonderte Abrechnung der Vergütung aus dem Versorgungsausgleich komm...mehr

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / I. Das Scheidungsverfahren ist nach dem 31.8.2009 eingeleitet worden, also bereits unter Geltung des FamFG

1. Überblick Hier liegt der Fall relativ einfach. Die Abtrennung der Versorgungsausgleichssache führt nicht zur Auflösung des Verbunds (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG); vielmehr bleibt auch das abgetrennte Verfahren über den Versorgungsausgleich Folgesache. Es wird also – anders als in den Fällen des Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG – nicht zur selbstständigen isolierten Familiensache. Sow...mehr

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / c) Verjährung

Bei der Verjährung ist in solchen Fällen Acht zu geben. Die Verjährung beginnt jeweils mit Ablauf des Jahres, in dem die Vergütung fällig geworden ist (§ 199 BGB). Es kann daher bei einer Abtrennung zu unterschiedlichen Verjährungseintritten kommen. So beginnt im vorstehenden Beispiel der Lauf der Verjährungsfrist aus der Ehesache mit Ablauf des Jahres 2011, aus dem Restbetra...mehr

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zerb 3/2014, Die Güterstand... / a) Gütertrennung

Die Güterstandsklausel kann den Gesellschaftern zunächst die Verpflichtung auferlegen, im Wege des Abschlusses eines Ehevertrags den Güterstand der Gütertrennung zu vereinbaren. Die Gütertrennung war früher der klassische Güterstand der Vermögenden. Durch die Gütertrennung wurde einerseits der Betrieb von Eherisiken und andererseits das Vermögen des nicht unternehmerisch tät...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / Einleitung

Im Familienrecht haben wir eine Fülle von Billigkeitsvorschriften, positive und negative Härteklauseln. Im Rahmen dieses Vortrages beschäftigen wir uns mit drei Vorschriften in wichtigen familienrechtlichen Kernbereichen: 2005 fragte der damalige Präsident des Am...mehr

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zerb 3/2014, Geschäftswert ... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1) beurkundete am 30.3.2009 einen Ehevertrag der Beteiligten zu 2) und 3), der ausschnittsweise folgendem Wortlaut hat: Zitat " (...) " I. Eheliches Güterrecht 1. Für den Fall der Beendigung des Güterstandes durch den Tod eines Ehegatten soll es beim Zugewinnausgleich durch Erbteilserhöhung oder güterrechtliche Lösung verbleiben. Wird jedoch der Güterstand auf ...mehr

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AGS 3/2014, Beiordnung eine... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegnerin ist Verfahrenskostenhilfe "für das Ehescheidungsverfahren" bewilligt und ihr Verfahrensbevollmächtigter aus dem Nachbargerichtsbezirk zu den Bedingungen eines im Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassenen Anwalts beigeordnet worden. Auf die Beschwerde hin hat das OLG die Bewilligung dahingehend neu gefasst, dass die Bewilligung der Verfahrenskostenhilf...mehr

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AGS 3/2014, Beiordnung eine... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 127 Abs. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde, die sich gegen eine (angebliche) Beschränkung der Verfahrenskostenhilfe auf die Scheidung und gegen die eingeschränkte Beiordnung wendet, ist teilweise begründet. Zunächst hat das AG im Nichtabhilfebeschluss bereits zutreffend darauf hingewiesen, dass eine Beschränkung der Bewilligung auf die Scheidung unter Ausschluss...mehr

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FF 3/14, FF / Verfahrensrecht

Wird dem Rechtsanwalt die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender eigenverantwortlich zu prüfen (BGH, Beschl. v. 15.1.2014 – XII ZB 431/13 und XII ZB 257/13, juris). Dur...mehr

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AGS 3/2014, Rechtsanwaltsve... / 2 Aus den Gründen

1. Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin hat keinen Anspruch auf eine Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV. Nach der Vorbem. 3 Abs. 3 VV in der bis zum 31.7.2013 gültigen Fassung entstand die Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anbera...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / 4. Billigkeitsmaßstab beim § 1579 Nr. 1–8 BGB

Die Vorschrift sieht grobe Unbilligkeit vor. Was ist darunter zu verstehen? Zunächst einmal ist die grobe Unbilligkeit positiv festzustellen.[22] Nachdem der Härtetatbestand festgestellt worden ist, muss die Billigkeitsprüfung erfolgen. Das Vorliegen eines Härtegrundes ermöglicht die Billigkeitsabwägung, ersetzt sie aber nicht. Sie ist aber ein Indiz für die grobe Unbilligkeit...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / 2. Literatur

Nach Wortlaut und Zweck dient die Vorschrift aber nicht der Korrektur systemimmanenter Unbilligkeiten, die durch die Anwendung des schematischen Zugewinnausgleichs entstehen können, sondern allein der Einzelfallgerechtigkeit.[39] Grundsätzlich ist die Vorschrift eng auszulegen. Grobe Unbilligkeit wird nicht definiert. Die Kriterien des § 1381 Abs. 2 dienen nur als Typologisie...mehr

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FF 2/2014, FF / Versorgungsausgleich

a) Der Versorgungsausgleich kann nur einheitlich entweder nach dem bis 31.8.2009 geltenden Recht oder nach dem seit 1.9.2009 geltenden Recht durchgeführt werden. b) Der Versorgungsausgleich ist auch dann nach dem seit 1.9.2009 geltenden Recht durchzuführen, wenn die beteiligten Eheleute nach diesem Zeitpunkt übereinstimmende Ruhensanträge allein zu dem Zweck gestellt haben, ...mehr

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AGS 2/2014, Wertfestsetzung... / 1 Sachverhalt

Die Ehe der Beteiligten zu 1) und 2) ist durch am 27.10.1995 verkündetes Verbundurteil des FamG geschieden worden. In dem Verbundurteil wurde auch der Versorgungsausgleich zwischen den Beteiligten geregelt. Im vorliegenden Verfahren begehrt der Antragsteller, die in dem vorgenannten Verbundurteil getroffene Entscheidung über den Versorgungsausgleich gem. den §§ 51 f. VersAus...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / XII. § 1585c BGB

Bei der Überprüfung eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt fasst der BGH[50] seine Rechtsprechung[51] zur Inhaltskontrolle eines Ehevertrags zusammen: Die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen darf nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen vertraglich beliebig unterlaufen werden kann. Das wäre der Fall, wenn dadurch eine evident ein...mehr

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FF 2/2014, FF / Verfahrensrecht

Bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels Telefax muss der Rechtsanwalt durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass der Sendebericht nicht nur auf vollständige und fehlerfreie Übermittlung des Textes, sondern auch auf die richtige Empfängernummer abschließend kontrolliert wird. Die Überprüfung lediglich anhand einer geräteintern verwendeten Kurzwahl ...mehr

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AGS 2/2014, Beck’sches Formularbuch Familienrecht. Herausgegeben von Dr. Ludwig Bergschneider. Verlag C. H. Beck, München. 4. Aufl. 2013. XXXV, 902 S. mit CD-ROM. 119, 00 EUR.

Das mittlerweile bereits in der 4. Aufl. erschienene Formularbuch liefert dem Praktiker mehr als 400 Textmuster und Checklisten für nahezu alle denkbaren familienrechtlichen Themen, und zwar sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich. Ein Blick in das Inhaltsverzeichnis zeigt, dass das gesamte familienrechtliche Spektrum abgedeckt wird. Von der anwaltlich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 308 Umstel... / 2.3 Zeitliche Verteilung von Entgeltpunkten (Abs. 3)

Rz. 5 Abs. 3 sieht die gleichmäßige Verteilung der Entgeltpunkte aus der Umwertung nach § 307 auf die Zeit vom 15. Lebensjahr des Versicherten bis zu seinem 55. Lebensjahr vor. Die Regelung hat ebenso wie § 71 Abs. 2 Satz 2, § 253 Abs. 2 und § 262 Abs. 2 vor allem für den Versorgungsausgleich Bedeutung, wenn es um die Ermittlung der auf die Ehezeit entfallenden Rententeile g...mehr

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FF 2/2014, Wer heiratet einen Verlustvortrag? – Ein Steuersparmodell

Dass Eheschließungen Steuervorteile haben können, wussten wir schon lange. Dass damit aber auch Verlustvorträge sinnvoll genutzt werden können, ist ein ganz neuer Aspekt. Der Fall aus meiner Beratungspraxis hat sich wie folgt abgespielt: Ein Paar lebte schon seit Jahren zusammen. Der Mann hat aufgrund einer Insolvenz seiner Einzelfirma einen sehr hohen Verlustvortrag, der ihm...mehr

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AGS 2/2014, Problemfälle be... / 2. Einheitliche Angelegenheit

§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG stellt auf die Erledigung derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG ab, sodass es darauf ankommt, ob es sich nach den §§ 16 ff. um dieselbe oder verschiedene Angelegenheiten handelt. Um verschiedene Angelegenheiten handelt es sich danach insbesondere hierbei:mehr

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AGS 2/2014, Aussetzung des ... / 1 Sachverhalt

Durch Schlussurteil vom 8.9.2010 hat das AG die Ehe des Antragsgegners geschieden. Das Urteil ist seit dem 12.10.2010 rechtskräftig. Durch Beschluss ebenfalls vom 8.9.2010 hat das AG die Verfahrenswerte für die Ehescheidung auf 9.111,63 EUR, für die Folgesache über den Versorgungsausgleich auf 2.000,00 EUR und für die Folgesache über den Zugewinnausgleich auf 52.500,00 EUR f...mehr

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FF 2/2014, Geschäftsbericht 2012/2013

Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 23.11.2013 in Karlsruhe Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 24. November 2012 in Bremen bis heute. Dieses Jahr stehen die Herbsttagung und die Mitgliedervers...mehr

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FF 2/2014, Scheidung eines ... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren weiterhin um die Ehescheidung und die Verpflichtung des Antragstellers zur Auskunftserteilung zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie zur Zahlung von Nachscheidungsunterhalt. … Mit Beschl. v. 11.1.2013 hat sodann das Amtsgericht die Ehe der Beteiligten geschieden, die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausg...mehr

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FF 12/2013, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

Der Wegfall des Rentnerprivilegs nach § 57 Abs. 1 S. 2 BeamtVG zum 1.9.2009 führt nur dann zu einer Kürzung oder zu einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach der Härteklausel gemäß § 27 VersAusglG , wenn weitere, den Ausgleichspflichtigen unangemessen belastende Umstände hinzutreten. Ein befristeter oder teilweiser Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusg...mehr

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FF 1/2014, FF / Versorgungsausgleich

Die Härteklausel des Art. 17 Abs. 3 S. 2 letzter HS EGBGB steht einer Anwendung des Verwirkungseinwandes als eigenständigem Rechtsinstitut entgegen. Das persönliche Fehlverhalten eines Ehegatten in der Zeit nach der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft rechtfertigt den Ausschluss des Versorgungsausgleichs, der die verfassungsrechtlich geschützte Teilhabe an dem während...mehr

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FF 1/2014, Der Versorgungsausgleich

Hartmut Wick3. Auflage 2013, 598 Seiten, 84 EUR, Erich Schmidt Verlag, ISBN 978-3-503-12035-2 Nachdem die 2. Auflage 2007 noch zum alten Recht des Ausgleichs erschienen war, hat der Gesetzgeber im Jahr 2009 ein neues Ausgleichssystem installiert mit der Konsequenz, dass eine dritte Auflage des geschätzten Werkes nicht mehr eine Nachbearbeitung und Verbesserung sein konnte, vi...mehr

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AGS 11/2013, Einigungsgebühr bei Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs

RVG VV Nr. 1000 Leitsatz Ein Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs ist nach neuem Recht (VersAusglG), wenn beide Beteiligte Versorgungsanwartschaften erworben haben, immer wechselseitig, da ein Hin-und-Her-Ausgleich der jeweiligen Anrechte vorzunehmen ist. Den mitwirkenden Rechtsanwälten steht daher eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV zu. OLG Düsseldorf, B...mehr

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FF 1/2014, 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Familienrecht – Jubiläumsveranstaltung in Karlsruhe

Zum Jubiläum hatten sich die Familienanwältinnen und -anwälte einen ganz besonderen Ort ausgesucht: Karlsruhe, Sitz des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, Orte, an denen maßgebliche Entscheidungen im Familienrecht getroffen werden. Etwa 350 Teilnehmer waren nach Karlsruhe gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen den 20. Geburtstag der Arbeitsgemeinschaft ...mehr

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AGS 11/2013, Einigungsgebüh... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist zutreffend und entspricht der überwiegenden Auffassung in der Rspr. und der Lit. Eine Einigungsgebühr im Versorgungsausgleich konnte nach damaligem Recht nur in seltenen Ausnahmefällen entstehen. Dies ist anders geworden, nachdem Vereinbarungen der Eheleute über den Versorgungsausgleich seit Inkrafttreten des VersAusglG in größerem Umfang möglich...mehr

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FF 12/2013, Rückblick auf Entwicklungen der Rechtsprechung im Familiensenat des BGH

Interview mit Dr. Meo-Micaela Hahne, Vors. Richterin am Bundesgerichtshof a.D. Dr. Meo-Micaela Hahne FF/Schnitzler: Liebe Frau Hahne, Sie sind seit gut einem Jahr im Ruhestand. Sie haben 20 Jahre lang dem Bundesgerichtshof, davon einige Jahre als stellvertretende Vorsitzende und dann seit 2001 11 Jahre lang als Vorsitzende des Familiensenats, angehört. Wenn Sie auf diese lange...mehr

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AGS 1/2014, Anwaltsbeiordnu... / 2 Aus den Gründen

Der Senat entscheidet über die Beschwerde in der in § 122 GVG vorgeschriebenen Besetzung, nachdem die Einzelrichterin die Sache wegen der grundsätzlichen Bedeutung gem. § 76 Abs. 2 FamFG, § 568 S. 2 Nr. 2 ZPO auf den Gesamtspruchkörper übertragen hat. Die sofortige Beschwerde ist gem. § 76 Abs. 2 FamFG, § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worde...mehr

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AGS 11/2013, Einigungsgebüh... / 1 Aus den Gründen

Das AG hat die Festsetzung einer Einigungsgebühr zu Unrecht abgelehnt. Nach Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 VV entsteht die Einigungsgebühr, wenn der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis durch Abschluss eines Vertrages unter Mitwirkung des Rechtsanwalts beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen ...mehr

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AGS 9/2014, Anzuwendendes G... / 2 Anmerkung

Die Fälle des Übergangsrechts anlässlich des Inkrafttretens des 2. KostRMoG zum 1.9.2009 regelt nicht § 60 RVG, sondern Art. 111 FGG-ReformG. Vereinfacht ausgedrückt gilt Folgendes:mehr

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AGS 11/2013, Beiordnung für... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner begehrt ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für das Scheidungsverfahren einschließlich der Folgesachen Versorgungsausgleich, Ehewohnung und Güterrecht. Das FamG hat Verfahrenskostenhilfe mit Ratenzahlung bewilligt, hiervon aber die Folgesache Güterrecht ausgenommen. Hiergegen richtet sich die sofortige Beschwerde des Antragsgegners, der auch die güterrechtliche...mehr

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FF 1/2014, Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar

Bassenge/Brudermüller/Ellenberger/Götz/Grüneberg/Sprau/Thorn/Weidenkaff/Weidlich73. Aufl. 2014, 3.220 S., 109 EUR, Verlag C. H. Beck, ISBN 978-3-406-64400-9 Der Palandt begleitet den Rezensenten seit über 50 Jahren. Das Werk ist für Generationen von Juristen unverzichtbar geworden, der Name Palandt fast ein Synonym für Bürgerliches Gesetzbuch. Die jährliche Neuauflage ermögli...mehr

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AGS 12/2013, Die Neuregelun... / 2. Gerichtliche Termine

Anstelle der bisherigen Aufzählung von Verhandlungs-, Erörterungs- und Beweisaufnahmeterminen und der damit verbundenen Ausgrenzung anderer Termine ist jetzt nur noch die Rede von "gerichtlichen Terminen" (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV). Alle gerichtlichen Termine sollen danach künftig eine Terminsgebühr auslösen. Eine Ausnahme gilt nur für bloße Verkündungstermine (Vorbem. 3 Abs...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / I. Regelungsbedarf

1. Ist die Ehe gescheitert und regeln die Ehegatten die vermögensrechtlichen Folgen der Scheidung ihrer Ehe einvernehmlich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder einer Getrenntlebensvereinbarung über den Zugewinnausgleich, gegebenenfalls über die Vermögensauseinandersetzung im Übrigen und der gemeinsamen Verbindlichkeiten, über den nachehelichen Ehegattenunterhalt, den ...mehr

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FF 1/2014, FF / Verfahrensrecht

Der Betroffene ist in Betreuungssachen als verfahrensfähig anzusehen, ohne dass es auf seine Fähigkeit ankommt, einen natürlichen Willen zu bilden. Die Verfahrensfähigkeit umfasst auch die Befugnis, einen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen (BGH, Beschl. v. 30.10.2013 – XII ZB 317/13, juris). Dem nicht sorgeberechtigten Kindesvater steht gegen einen Beschluss, durch welch...mehr

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AGS 11/2013, Abrechnung ein... / 3 Anmerkung

So recht verständlich ist weder die Entscheidung des Rechtspflegers noch die des OLG, zumal das OLG ohnehin keine Veranlassung hatte, sich mit der Sache zu befassen. Es hätte besser geschwiegen. Das gesamte Verbundverfahren ist eine Angelegenheit. Werden im Verbund Gegenstände anhängig gemacht, die nicht verbundfähig sind, liegt ungeachtet dessen so lange eine Angelegenheit v...mehr

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AGS 11/2013, Abrechnung ein... / 1 Sachverhalt

Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin und der Vertreter der Landeskasse streiten über die Richtigkeit der Festsetzung der Vergütung für ihn als dem der Antragsgegnerin beigeordneten Rechtsanwalt durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des AG. Zwischen den Beteiligten ist seit dem Jahr 2010 ein Ehescheidungsverfahren anhängig gewesen. Nach Abschluss des Verfah...mehr

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FF 1/2014, Können Verfahrens- bzw. Prozesskosten noch steuerlich abgesetzt werden?

Eine kritische Betrachtung zur Gesetzesänderung! "Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Anzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleichen Familienstandes, so wird auf Antrag die Einkommenssteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung überste...mehr