Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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AGS 6/2014, Wertfestsetzung... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte im zugrunde liegenden Scheidungsverbundverfahren einen Stufenantrag zum Zugewinn gestellt, mit dem von dem Antragsgegner Auskunft über sein Endvermögen, eine Bewertung der Gegenstände und nach Auskunftserteilung eine noch zu beziffernde Zahlung eines Zugewinnausgleichsbetrages verlangt wurde. Später wurde der Auskunftsantrag erweitert auf den Zeitpu...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / Fazit/Zusammenfassung

Die Erhöhung der für vor 1992 geborene Kinder anzurechnenden Kindererziehungszeiten wirkt sich auch auf den Versorgungsausgleich aus. In laufenden Scheidungs- bzw. Versorgungsausgleichsverfahren, bei welchen die Eheleute vor 1992 geborene Kinder und entsprechend früh geheiratet haben, sollte auf eine korrekte Berechnung der Rentenanwartschaften durch die gesetzliche Rentenver...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / V. Abänderungen von Altentscheidungen

Liegt der abzuändernden Entscheidung zum Versorgungsausgleich noch das bis 31.8.2009 geltende Recht zu Grunde, ist nicht § 225 FamFG maßgeblich, sondern die Übergangsregelung des § 51 VersAusglG. Für diesen gelten – soweit im Folgenden nicht anders dargestellt – die obigen Ausführungen sinngemäß. § 51 Abs. 2 und Abs. 5 VersAusglG verweisen auf § 225 Abs. 2 bis Abs. 5 FamFG. D...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 1 Gründe:

I. [1] Die beteiligten Ehegatten streiten im Scheidungsverbund über von der Antragsgegnerin (Ehefrau) als Stufenanträge geltend gemachte Auskunftsansprüche zum nachehelichen Unterhalt und Zugewinnausgleich. [2] Die Ehegatten schlossen in einem vorausgegangenen Verfahren über Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt vor dem Amtsgericht einen Vergleich, in dem sie neben der Erled...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / 1

Über die sogenannte "Mütterrente" wird derzeit viel diskutiert. In diesem Beitrag soll es fernab aller wirtschaftlichen oder politischen Überlegungen um die Auswirkungen der Gesetzesänderung auf den Versorgungsausgleich – insbesondere auf bereits rechtskräftige Entscheidungen – gehen.mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / 1. Antrag

Das Abänderungsverfahren wird – wie sich § 225 Abs. 2 FamFG entnehmen lässt – nur auf Antrag eingeleitet.[68] Es besteht kein Anwaltszwang.[69] Der Antrag hat lediglich verfahrenseinleitende Natur, er muss nicht beziffert,[70] soll aber gemäß § 23 FamFG begründet werden. Der Antragsteller muss darlegen, welche Versorgung – ggf. auch des Gegners – einer Veränderung unterliegt...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / b) Schadensersatz

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / 2. Regelversorgung

Nach § 225 Abs. 1 FamFG ist eine Abänderung der Entscheidung zum Versorgungsausgleich nur dann zulässig, wenn ein Recht im Sinne des § 32 VersAusglG betroffen ist, also eines der sogenannten Regelalterssysteme. Bei dem abzuändernden Anrecht muss es sich um eines aus der gesetzlichen Rentenversicherung handeln, der Beamtenversorgung oder einer anderen Versorgung, die zur Vers...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / III. Voraussetzungen einer Abänderung bestehender Entscheidungen

Liegt bereits eine rechtskräftige Entscheidung zum Versorgungsausgleich vor, kann diese abgeändert werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wie das Abänderungsverfahren durchzuführen ist, richtet sich zunächst danach, nach welchem Recht die abzuändernde Entscheidung getroffen wurde. War noch das bis 31.8.2009 geltende Recht zugrunde gelegt worden, richtet s...mehr

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AGS 6/2014, Verfahrenskoste... / 1 Sachverhalt

Die Ehe der beteiligten Ehegatten ist durch Verbundbeschluss des AG geschieden worden. Den Versorgungsausgleich hat das AG dahin geregelt, dass es zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund im Wege der internen Teilung 1,6635 Entgeltpunkte übertragen hat. Hinsichtlich der Anrechte des Antragsgegners (Ehemann) ...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / 3. Keine Totalrevision

Wie sich § 225 Abs. 2 FamFG entnehmen lässt, wird in der Abänderungsentscheidung nur das einzelne Anrecht korrigiert, dessen Wert sich geändert hat. Anders als nach früherem Recht findet also eine Totalrevision – eine vollständige Neuentscheidung über den Versorgungsausgleich – nicht mehr statt. Dies widerspräche dem Prinzip des aktuellen Ausgleichssystems, wonach jedes Anre...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / 2. Rückwirkung

Nach § 226 Abs. 4 FamFG wirkt die Abänderung zurück ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Antragstellung folgt. Von diesem Zeitpunkt an treten auch die Wartezeitmonate beim Ausgleichsberechtigten hinzu.[82] Welches der Zeitpunkt der "Antragstellung" ist, lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen. Teilweise wird auf die Zustellung des Antrags abgestellt,[83] wohl übe...mehr

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AGS 6/2014, Einigungsgebühr... / 3 Anmerkung I

Die Entscheidung ist zutreffend und gut begründet, soweit das OLG den Tatbestand der Nrn. 1000, 1003 VV als erfüllt angesehen und eine Einigungsgebühr für die Zwischenvereinbarung der Beteiligten über den Umgang mit den Kindern in den Ferien zugebilligt hat. Seit dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG zum 1.8.2013 regelt Nr. 1000 VV zwei Varianten der Einigungsgebühr. Die Einigung...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 2 Anmerkung

"Roma locuta, causa finita!" Der Leser des durchaus anwaltsfreundlichen Beschlusses könnte geneigt sein, dies zu glauben. Zu Recht? 1. In Rechtsprechung und Literatur wurde die Frage der hier strittigen Formunwirksamkeit sehr kontrovers diskutiert. Unter Beachtung des sichersten Weges hatte es sich daher bisher empfohlen, solche Vereinbarungen ausschließlich in Eheverfahren a...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / 5. Wesentlichkeit

Nicht jede Änderung führt zu einer Abänderungsmöglichkeit. Die Änderung muss wesentlich sein, § 225 Abs. 2 FamFG, sonst ist der Abänderungsantrag unbegründet.[32] Nach § 225 Abs. 3 FamFG ist eine Wertänderung wesentlich, wenn sie mindestens 5 % des bisherigen Ausgleichswerts des Anrechts beträgt (relative Wertgrenze) und bei einem Rentenbetrag als maßgebliche Bezugsgröße 1 %,...mehr

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zerb 6/2014, StichwortKommentar Familienrecht

Dr. Matthias Grandel/Roland Stockmann (Hrsg.) 2. Auflage 2014, 1642 Seiten, Nomos, 118 EUR ISBN: 978-3-8487-0522-1 Bei Erscheinen der Erstauflage im Jahr 2012 gab es auf dem Markt kein vergleichbares Werk. Der Stichwortkommentar unterscheidet sich von einem klassischen Kommentar zum Familienrecht dadurch, dass das gesamte materielle Familienrecht inklusive des Verfahrensrechts ...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / 4. Änderung

Die Änderungen können rechtlicher oder auch tatsächlicher[19] Art sein. Bei der Erhöhung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder handelt es sich um eine rechtliche Veränderung. Bereits in der Vergangenheit[20] ist eine solche Rechtsänderung als Abänderungsgrund akzeptiert worden.[21] Nach § 225 Abs. 2 FamFG muss sich der ehezeitbezogene Wert dieses Anrechts we...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / 6. Erfüllen einer Wartezeit

Selbst wenn die Wesentlichkeitsgrenzen nicht eingehalten werden, ist eine Abänderung nach § 225 Abs. 4 FamFG möglich, wenn die ausgleichsberechtigte Person durch sie eine für ihre Versorgung maßgebliche Wartezeit erfüllt. Das SGB VI kennt verschiedene Wartezeiten. Es gibt eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (§ 50 Abs. 2 SGB VI), aber auch Wartezeiten von 15 Jahren (§§ 2...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / VII. Versorgungsausgleich

1. Örtliche Zuständigkeit Die Verordnung Brüssel II a gilt nicht für den Versorgungsausgleich. Es gelten damit die nationalen Vorschriften, insbesondere die § 98 Abs. 2 i.V.m. § 137 Abs. 2 Ziff. 1 FamFG. Bei einer isolierten Durchführung des Versorgungsausgleiches ist § 102 FamFG zu beachten. 2. Materielles Recht Deutsches Recht ist auf den Versorgungsausgleich anzuwenden, wenn...mehr

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AGS 5/2014, Verfahrenswert bei notariellem Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Leitsatz Auch dann, wenn die Ehegatten den Versorgungsausgleich durch Notarvertrag ausgeschlossen haben, ist ein Wert für Folgesache Versorgungsausgleich festzusetzen. Insoweit kann es aber der Billigkeit entsprechen, lediglich den Mindestwert von 1.000,00 EUR anzusetzen. OLG Koblenz, Beschl. v. 18.2.2014 – 13 WF 157/14 1 Aus den Gründen Die nach §§ 59, 57 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 u. ...mehr

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AGS 5/2014, Berechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Auf das Prozesskostenhilfe-Abänderungsverfahren findet gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG die ZPO Anwendung, wobei nach § 40 EGZPO auf die vor dem 1.1.2014 geltende Gesetzeslage abzustellen ist. Das AG hat im Rahmen des von ihm durchgeführten Überprüfungsverfahrens die ursprünglich ratenfreie Bewilligung von Prozesskostenhilfe angesichts der unstreitigen Veränderung der Einkommensve...mehr

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AGS 5/2014, Verfahrenswert ... / 2 Anmerkung

Soweit ein Wertausgleich bei der Scheidung nach stellt das Gericht das in der Beschlussformel gemäß § 224 Abs. 3 FamFG fest. Eine V...mehr

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AGS 5/2014, Berechnung der ... / 1 Sachverhalt

Der Antragstellerin wurde mit Beschluss des FamG v. 30.10.1998 ratenfreie Prozesskostenhilfe für das vorliegende Ehescheidungsverfahren bewilligt. Mit rechtskräftigem Urt. v. 14.3.2000 wurde die Ehe der Parteien geschieden und der Versorgungsausgleich abgetrennt, da noch nicht alle Auskünfte der Versorgungsträger vorlagen und beide Parteien damals die Abtrennung begehrten. D...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / 2. Materielles Recht

Deutsches Recht ist auf den Versorgungsausgleich anzuwenden, wenn für das Ehescheidungsverfahren deutsches Recht gilt und zumindest ein Ehegatte einem Staat angehört, der den Versorgungsausgleich "kennt". Unabhängig davon kann der Versorgungsausgleich auf Antrag eines Ehegatten nach deutschem Recht stattfinden, wenn einer der Ehegatten in der Ehezeit ein Anrecht bei einem in...mehr

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AGS 5/2014, Verfahrenswert ... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 59, 57 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 u. 2, Abs. 5 u. Abs. 7 FamGKG statthafte Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers ist auch sonst zulässig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt sowie erreicht die erforderliche Beschwer. Das Rechtsmittel hat aber in der Sache keinen Erfolg, da das Familiengericht den Verfahrenswert zutreffend auf 1.00...mehr

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AGS 5/2014, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Auch dann, wenn die Ehegatten den Versorgungsausgleich durch Notarvertrag ausgeschlossen haben, ist ein Wert für Folgesache Versorgungsausgleich festzusetzen. Insoweit kann es aber der Billigkeit entsprechen, lediglich den Mindestwert von 1.000,00 EUR anzusetzen. OLG Koblenz, Beschl. v. 18.2.2014 – 13 WF 157/14mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / 1. Örtliche Zuständigkeit

Die Verordnung Brüssel II a gilt nicht für den Versorgungsausgleich. Es gelten damit die nationalen Vorschriften, insbesondere die § 98 Abs. 2 i.V.m. § 137 Abs. 2 Ziff. 1 FamFG. Bei einer isolierten Durchführung des Versorgungsausgleiches ist § 102 FamFG zu beachten.mehr

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AGS 5/2014, Berechnung der ... / Leitsatz

Die Sperrfrist des § 120 Abs. 4 ZPO beginnt bei einem nach altem Recht eingeleiteten Scheidungsverbundverfahren erst mit Beendigung des gesamten Verbundverfahrens, d.h. bei einer abgetrennten Folgesache mit deren Abschluss. Ein bloßes Nichtbetreiben der Folgesache steht jedenfalls dann nicht der Verfahrensbeendigung gleich, wenn den Parteien offenkundig bekannt ist, dass die...mehr

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FF 5/2014, Doppelehe als Fo... / 2. Problemlösung

Zur Vermeidung der Gefahr einer ungewollten Doppelehe sollte § 145 Abs. 1 FamFG dahingehend geändert werden, dass die Möglichkeit der Anschließung eines Rechtsmittels auf die weiteren Folgesachen beschränkt wird und die Möglichkeit der Anschließung in Bezug auf die Ehescheidung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Es erscheint gerechtfertigt, dem Ehegatten, der bereit war, alle ...mehr

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FF 4/2014, FF / Versorgungsausgleich

a) Bei einem Statuswechsel zwischen Unternehmereigenschaft und Arbeitnehmereigenschaft richtet sich die Einbeziehung der betrieblichen Altersversorgung in den Versorgungsausgleich danach, inwieweit die versprochene Versorgung zeitanteilig auf die Tätigkeit als Arbeitnehmer entfällt. b) Mit dem Wechsel in die Arbeitnehmereigenschaft beginnen die Unverfallbarkeitsfristen nach ...mehr

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FF 4/2014, Mütterrente und Versorgungsausgleich: Mehr Geld auch für geschiedene Ehegatten

Familienanwälte raten, alte Scheidungsbeschlüsse prüfen zu lassen. Berlin (DAV). Die von der Bundesregierung geplante Mütterrente hat auch Auswirkungen auf die Rente der geschiedenen Ehegatten. Die Mütter, die ihre Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren haben, sollen einen Zuschlag von einem Entgeltpunkt pro Kind aus der Rentenkasse erhalten. Davon profitiert möglicherweise au...mehr

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AGS 4/2014, Maßgeblicher Zeitpunkt der Streitwertbemessung für Ehesache und Folgesache Versorgungsausgleich; Arbeitslosengeld II als Nettoeinkommen

Leitsatz Bei der Ermittlung des maßgeblichen Nettoeinkommens der Ehegatten ist auf den Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags abzustellen. Dies gilt auch für die Wertbemessung der Verbundsache Versorgungsausgleich. Auch Sozialleistungen wie das ALG II stellen Einkommen i.S.d. § 43 Abs. 2 FamGKG dar und sind bei der Verfahrenswertbemessung zu berücksichtigen (Anschluss...mehr

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FF 4/2014, Aufhebung des fr... / 1 Gründe:

I. [1] Auf den am 20.7.2010 zugestellten Antrag hat das Familiengericht die am 13.4.1995 geschlossene Ehe der Antragstellerin (Ehefrau) und des Antragsgegners (Ehemann) geschieden und den Versorgungsausgleich geregelt. [2] Im Zeitpunkt der Eheschließung waren die Ehefrau 29 Jahre und der Ehemann 48 Jahre alt. Aus der Ehe sind zwei Töchter hervorgegangen, von denen eine beim E...mehr

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AGS 4/2014, Maßgeblicher Ze... / 2 Aus den Gründen

Die von der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners im eigenen Namen eingelegte Beschwerde ist statthaft und zulässig (§ 32 Abs. 2 S. 1 RVG, §§ 57, 59 Abs. 1 FamGKG), insbesondere ist sie fristgerecht eingelegt und der Beschwerdewert erreicht. Die Beschwerde hat auch Erfolg. Das AG hat die Verfahrenswerte unzutreffend berechnet. 1. Zunächst ist zu berücksichtigen, dass d...mehr

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AGS 4/2014, Verstoß gegen d... / 1 Sachverhalt

Mit Schriftsatz vom 19.7.2012 leitete die Kindesmutter das dem hiesigen Verfahren zugrunde liegende Hauptsacheverfahren auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für das gemeinsame Kind M gegen den Kindesvater ein. Unter dem 23.8.2012 beantragte sodann der Kindesvater in einem weiteren Verfahren vor dem FamG die Scheidung von der Kindesmutter sowie die Durchführung de...mehr

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FF 4/2014, Keine Anpassung ... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 17.7.2013 befasst sich mit den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Auslegung eines Ehevertrages und eine Ausübungskontrolle nach § 242 BGB notwendig sind. Inhalt der Entscheidung Der Antragsteller, der von Beruf Busfahrer ist, und die Antragsgegnerin, die Krankenschwester ist, heirateten am 30.8.1980. Aus der Ehe ist ein 1...mehr

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AGS 4/2014, Maßgeblicher Ze... / 1 Sachverhalt

Mit einem im September 2011 beim AG Bad eingegangenen Schriftsatz hat die Antragstellerin die Scheidung ihrer Ehe mit dem Antragsgegner beantragt. Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen haben die Eheleute damals mit 364,00 EUR Arbeitslosengeld II (im Folgenden: ALG II) für die Antragstellerin bzw. 1.100,00 EUR/netto für den Antragsgegner angegeben. Das AG hat die Ehe...mehr

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AGS 4/2014, Kosten des Term... / 1 Sachverhalt

In dem Ausgangsverfahren hat der in Leipzig wohnhafte Ehegatte die Ehescheidung von seiner in Essen wohnhaften Ehefrau sowie die Durchführung des Versorgungsausgleichs vor dem FamG in Recklinghausen beantragt. Ihm ist mit Beschluss des FamG für diese Anträge Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung des an seinem Wohnsitz in Leipzig ansässigen Antragstellers ohne Einschränkung ...mehr

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AGS 4/2014, Maßgeblicher Ze... / Leitsatz

Bei der Ermittlung des maßgeblichen Nettoeinkommens der Ehegatten ist auf den Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags abzustellen. Dies gilt auch für die Wertbemessung der Verbundsache Versorgungsausgleich. Auch Sozialleistungen wie das ALG II stellen Einkommen i.S.d. § 43 Abs. 2 FamGKG dar und sind bei der Verfahrenswertbemessung zu berücksichtigen (Anschluss OLG Zwe...mehr

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FF 4/2014, Aufhebung des fr... / Leitsatz

Unterhaltsansprüche einer anderen als der im Versorgungsausgleich ausgleichsberechtigten Person rechtfertigen keine Aussetzung der Kürzung der laufenden Versorgung. BGH, Beschl. v. 11.12.2013 – XII ZB 253/13 (OLG Dresden, AG Leipzig)mehr

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FF 4/2014, Aufhebung des fr... / 2 Anmerkung

Der Leitsatz der Entscheidung lässt nicht erkennen, dass nicht nur eine Aussage zu § 33 VersAusglG in der Entscheidung enthalten ist, sondern auch schon entschiedene Probleme des neuen Ausgleichsrechts bestätigt und vertieft werden. Der BGH bestätigt seine Entscheidung vom 13.2.2013 zum Wegfall des sog. Rentner- bzw. Pensionärsprivileg.[1] Er weist erneut darauf hin, dass die...mehr

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FF 3/14, FF / Versorgungsausgleich

Unterhaltsansprüche einer anderen als der im Versorgungsausgleich ausgleichsberechtigten Person rechtfertigen keine Aussetzung der Kürzung der laufenden Versorgung (BGH, Beschl. v. 11.12.2013 – XII ZB 253/13, juris). Bei der Feststellung der Artgleichheit der Versorgungsanrechte im Rahmen von § 18 Abs. 1 VersAusglG ist auch bei Landes- und Kommunalbeamten, Zeitsoldaten und Wi...mehr

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / III. Das Scheidungsverfahren ist vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden, also vor Inkrafttreten des FamFG, und über den Versorgungsausgleich war bis zum 31.8.2010 noch nicht entschieden

In diesem Fall gilt Art. 111 Abs. 5 FGG-ReformG. Soweit Verfahren über den Versorgungsausgleich nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des FGG-RG, also nicht bis zum 31.8.2010, entschieden worden sind, gilt für diese Verfahren, auch dann, wenn sie vor dem 1.9.2009 eingeleitet wurden, neues Recht. Das neue Recht gilt dabei nicht nur für das Verfahren auf Durchführung ...mehr

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / II. Das Scheidungsverfahren war vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden, also vor Inkrafttreten des FamFG und der Versorgungsausgleich war bereits vor dem 1.9.2009 abgetrennt oder ist bis zum 31.8.2010 abgetrennt worden

In diesen Fällen führt die Abtrennung des Versorgungsausgleichs nach Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG dazu, dass das Verfahren über den Versorgungsausgleich mit seiner Abtrennung zur selbstständigen Familiensache wird.[6] Der Verbund wird aufgelöst. Dies hat auch kostenrechtliche Folgen. 1. Anwaltsvergütung Über den Versorgungsausgleich ist gesondert abzurechnen. Zu beachten ist al...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / III. Verwirkung beim Versorgungsausgleich § 27 VersAusglG

Nach dem alten Recht ermöglichte § 1587c BGB für den öffentlich rechtlichen Versorgungsausgleich und § 1587h BGB für den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich eine Korrektur der Durchführung des Versorgungsausgleichs und möglicherweise dadurch bedingter unbilliger Ergebnisse. Nach der Neuregelung des Versorgungsausgleichs durch das VersAusglG zum 1. September 2009 ist eine e...mehr

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FF 3/14, "In verwirkender M... / III. § 27 VersAusglG Versorgungsausgleich

Bei der Verwirkungsvorschrift im Versorgungsausgleich ist der Maßstab nach herrschender Meinung ähnlich streng wie bei § 1381 BGB, wobei das OLG München in der Entscheidung zu den Seegrundstücken die Auffassung vertreten hat, dass § 1381 BGB strenger auszulegen sei als § 27 VersAusglG.[55] Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass grobe Unbilligkeit im Unterhaltsrecht durc...mehr

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / 6. Kostenentscheidung

Wird der Versorgungsausgleich abgetrennt, ist eine gesonderte Kostenentscheidung für diesen Verfahrensabschnitt nicht zulässig. Vielmehr erstreckt sich die mit der Entscheidung in der Ehesache auszusprechende Kostenentscheidung auch auf den abgetrennten Versorgungsausgleich (§ 150 Abs. 5 S. 1 FamFG).[5] Daher sind auch die aus dem Versorgungsausgleich anfallenden Kosten als ...mehr

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / 3. Prozess-/Verfahrenskostenhilfe

Auch für die Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe hat die Abtrennung Bedeutung. Mit der Abtrennung wird der Versorgungsausgleich zur isolierten selbstständigen Familiensache, sodass eine in der Ehesache oder für den Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund bewilligte Prozesskostenhilfe sich nicht mehr auf das abgetrennte Verfahren erstreckt. Die Vorschrift des § 624 Abs. 2 ZP...mehr

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / b) Fälligkeit

Der Teilbeschluss, mit dem nach § 140 Abs. 2 FamFG über die Ehesache vorab entschieden und der Versorgungsausgleich abgetrennt wird, führt lediglich gem. § 8 Abs. 1 S. 2 RVG zu einer Teilfälligkeit der daraus entstandenen Gebühren und Auslagen. Wird dann später über den Versorgungsausgleich durch "Schluss"-Beschluss entschieden, werden damit auch die restlichen Gebühren fäll...mehr

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / Einführung

Wird die Scheidung beantragt, so ist von Amts wegen das Verfahren auf Durchführung des Versorgungsausgleichs einzuleiten (§ 137 Abs. 2 S. 2 FamFG). Dies war auch schon auf der Grundlage der bis zum 31.8.2009 geltenden Rechtslage der Fall (§ 623 Abs. 1 S. 3 ZPO). Das Verfahren über den Versorgungsausgleich ist danach Folgesache und wird zusammen mit dem Scheidungsverbundverfah...mehr