Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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§ 5 Ermittlung der in den V... / gg) V 30 Versorgungsübersicht über Anrechte aus einer betrieblichen Altersversorgung

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§ 7 Vereinbarungen über den... / II. Sonstige Regelungen

Rz. 35 Der Katalog des § 6 VersAusglG ist nicht abschließend. Die Eheleute können vertraglich auch andere als die genannten Punkte regeln, solange das nicht gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstößt. 1. Bedingungen für den Versorgungsausgleich Rz. 36 Eine Vereinbarung der Ehegatten über den Versorgungsausgleich kann auch darin bestehen, weitere, im Gesetz nicht vorgese...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / ii) V 40 Auskunftsbogen über Anrechte aus der privaten Altersversorgung

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§ 5 Ermittlung der in den V... / a) Eheleute

Rz. 44 Die Auskunftspflicht der Eheleute knüpft an den materiellen Auskunftsanspruch aus § 4 Vers­AusglG an. Verfahrensrechtlich handelt es sich insofern um eine besondere Ausprägung der Mitwirkungspflicht der Verfahrensbeteiligten (§ 27 Abs. 1 FamFG), die wiederum in § 220 Abs. 3 FamFG (vgl. § 11 Rdn 69 ff.) nochmals konkretisiert wird.mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / kk) V 60 Versorgungsübersicht über Anrechte aus einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

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§ 5 Ermittlung der in den V... / nn) V 100 Auskunftsersuchen über eine laufende Versorgung

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§ 5 Ermittlung der in den V... / pp) V 102 Auskunftsbogen über eine laufende Versorgung aus einem Anrecht

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§ 5 Ermittlung der in den V... / 2. Die zur Auskunft Verpflichteten

Rz. 43 Der Kreis der Auskunftspflichtigen ergibt sich zunächst aus § 220 Abs. 1 i.V.m. § 219 FamFG, denn die Regelung nimmt Bezug auf die Beteiligten im Versorgungsausgleichsverfahren: Das Gericht kann Auskünfte bei den Ehegatten, den Versorgungsträgern, bei denen auszugleichende Anrechte bestehen oder begründet werden sollen und bei Erben und Hinterbliebenen einholen. a) Ehe...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / dd) V 13 Übersendungsschreiben zum Fragebogen für Lebenspartner

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§ 5 Ermittlung der in den V... / b) Reichweite der Auskunftserteilung

Rz. 69 Für die Versorgungsträger bestimmt sich die Reichweite der Auskunftsverpflichtung nach § 220 Abs. 4 FamFG. Danach ist der Versorgungsträger verpflichtet, die nach § 5 VersAusglG benötigten Werte (Ehezeitanteil, Ausgleichswert und korrespondierenden Kapitalwert) einschließlich einer übersichtlichen und nachvollziehbaren Berechnung mitzuteilen. Das bedeutet v.a., dass d...mehr

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§ 2 Das Mandat in Versorgun... / II. Isolierte Versorgungsausgleichssachen

Rz. 12 Die zweite Gruppe von Mandaten in Versorgungsausgleichssachen bilden diejenigen Verfahren, in denen der Versorgungsausgleich unabhängig von einem Scheidungsverfahren geltend gemacht wird, die sog. isolierten Versorgungsausgleichssachen. Bei diesen Verfahren handelt es sich um ganz verschiedene Fallgestaltungen. Dementsprechend andersartig sind die Anforderungen an die...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / II. Ehe von ausreichender Dauer (§ 3 Abs. 3 VersAusglG)

Rz. 13 Der Gesetzgeber hat in seinem Bestreben, den Versorgungsausgleich in Bagatellfällen auszuschließen, die Entscheidung, ob ein Versorgungsausgleich stattfinden soll, in den Fällen kurzer Ehen den Ehegatten selbst überlassen. Damit ist die, Gesetz gewordene Fassung des VersAusglG ggü. den ursprünglichen Entwürfen deutlich abgemildert worden; denn ursprünglich hatte der G...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / IV. Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 154 Teilweise wird angenommen, dass neben der Ausübungskontrolle nach § 8 VersAusglG auch noch die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) in Betracht kommen können. Das OLG Hamm hat das in Bezug auf eine Vereinbarung bejaht, die unter der Geltung des früheren Rechts geschlossen worden war und hat als Geschäftsgrundlage den weiteren Bestand des damalig...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Am 1.9.2009 ist das Familienrecht so stark verändert worden, wie seit vielen Jahren nicht mehr. Neben einem neuen Verfahrensrecht traten auch Änderungen des Güterrechts in Kraft und strukturierten das Recht des Zugewinnausgleichs in wichtigen Punkten neu. Bereits vorausgegangen waren tief greifende Änderungen des Unterhaltsrechts, des Personenstandsrechts, des Abstammu...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 6. Beispiele aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betreffend die Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen

Rz. 422 Der Versorgungsausgleich ist als gleichberechtigte Teilhabe beider Ehegatten am beiderseits erworbenen Versorgungsvermögen einerseits dem Zugewinnausgleich verwandt und wie dieser ehevertraglicher Disposition grundsätzlich zugänglich. Er ist jedoch andererseits als vorweggenommener Altersunterhalt zu verstehen. Von daher steht er einer vertraglichen Abbedingung nicht...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / Literaturtipps

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / 3. Folgen der Anpassung

Rz. 143 Von den anderen Anpassungsfällen unterscheidet sich die Anpassung wegen Todes dadurch, dass die Kürzung des Anrechts des Ausgleichspflichtigen nicht nur zeitweise ausgesetzt wird, sondern endgültig rückgängig gemacht wird. Von dem auf die Antragstellung folgenden Monat erhält der Ausgleichspflichtige deswegen seine Rente in der vollen Höhe gezahlt (sofern er selbst s...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / 1. Grundlagen

Rz. 37 Die Regelung dient der Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens. Sie geht auf die § 53b Abs. 2 Satz 2 FGG a.F. und § 11 Abs. 2 Satz 1 VAHRG a.F. zurück, deren Gehalt sie strafft und vereinheitlicht. Durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs wurde sie noch einmal umgestaltet, gestrafft (v.a. durch die Bezugnahme auf die Regelung der Beteiligten i...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / I. Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes

Rz. 29 In Versorgungsausgleichssachen gilt der Amtsermittlungsgrundsatz ( § 26 FamFG), weil es sich insoweit nicht um ein Familienstreitverfahren oder eine Ehesache handelt. Für Erstere gilt der erste Teil des FamFG, also auch der Amtsermittlungsgrundsatz nicht (§ 114 FamFG), für Letztere gilt eine eingeschränkte Amtsermittlungspflicht (§ 127 FamFG). Rz. 30 Amtsermittlung bede...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 2. Fälle des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs wegen Geringwertigkeit

Rz. 45 Vorgesehen ist der Ausschluss des Ausgleichs wegen Geringfügigkeit in zwei Fällen. a) Geringe Differenz der beiderseitigen Ausgleichswerte bei Anrechten gleicher Art Rz. 46 Nach § 18 Abs. 1 VersAusglG ist von einem Ausgleich grds. abzusehen, wenn die Differenz der beiderseitigen Ausgleichswerte (d.h. der Hälfte der Ehezeitanteile, § 1 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG) bei Anrec...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 5. Kompensationslösungen bei an sich nach der Scheidung stattfindendem Ausgleich

Rz. 57 In Betracht kommen kann gerade auch die Vereinbarung, dass Anrechte durch eine Kompensationslösung ausgeglichen werden sollen, sodass ein an sich erforderlicher Ausgleich nach der Scheidung (§§ 20 ff. VersAusglG) dann unterbleiben kann.[39] Gemeint ist eine Verrechnungslösung: jeder Ehegatte behält seine Anrechte ganz oder teilweise, um Verluste bzw. negative Auswirku...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 1. Funktionsweise und Zweck der Bagatellklausel

Rz. 38 Die Bagatellklausel des § 18 VersAusglG schließt den Versorgungsausgleich in denjenigen Fällen grds. aus, in denen der Ausgleichswert eines Anrechts oder die Differenz der Ausgleichswerte beiderseitiger gleichartiger Anrechte einen Schwellenwert nicht erreicht, der in § 18 Abs. 3 Vers­AusglG in Anlehnung an die allgemeine Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV bestimmt w...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / aa) Im Zusammenhang mit den Lebensumständen der Eheleute stehende Gründe

Rz. 196 In die Interessenabwägung gehen zunächst die beiderseitigen Verhältnisse der Ehegatten ein. Eine Rolle spielen können daher die Länge der Ehe, die Art der bereits aufgebauten Versorgung und die Möglichkeiten, in der Zukunft die Versorgung zu erweitern oder sich eine andere aufzubauen. Gesetzliche Veränderungen reichen da nur ausnahmsweise.V.a. greift die Härteklausel...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / b) Art. 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB

Rz. 168 Für einen inländischen Versorgungsausgleich mit Auslandsberührung enthält Art. 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB eine besondere Härteregelung. Danach findet zwar ausnahmsweise ein Versorgungsausgleich nach deutschem Recht statt, wenn an sich ausländisches Recht gälte oder der Versorgungsausgleich bei der Geltung des deutschen Rechts gleichwohl ausgeschlossen ist, weil der den H...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 4. Folgen des Eingreifens der Bagatellgrenze

Rz. 76 Folge der Anwendung des § 18 ist, dass das oder die betroffenen Anrechte grds. ganz aus dem Versorgungsausgleich ausscheiden. Sie werden auch nicht im Ausgleich nach der Scheidung (§§ 20 ff. VersAusglG) ausgeglichen. Der Ausschluss ist also ein endgültiger. Deswegen sollte der Frage, ob § 18 VersAusglG angewendet wird oder nicht, immer besondere Aufmerksamkeit geschen...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / c) Erwerb anderer Anrechte, aus denen ein Leistungsbezug nicht möglich ist

Rz. 104 Aus dem Versorgungsausgleich muss der Ausgleichspflichtige seinerseits von seinem Ehegatten Anrechte erlangt haben, aus denen er aber noch keine Leistungen erlangen kann. Der in der Praxis häufigste Fall wird insofern sein, dass der Ausgleichspflichtige im internen Versorgungsausgleich eines Anrechts, das in seiner Ausgangsform eine Invaliditäts- und Altersabsicherun...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / A. Grundlagen und Übersicht

Rz. 1 Das Verfahrensrecht zum Versorgungsausgleich findet sich in den §§ 217 bis 229 FamFG. Insoweit ist zu beachten, dass die in der Ursprungsfassung des FamFG enthaltenen Vorschriften für das Verfahren in Versorgungsausgleichssachen nie in Kraft getreten sind, da das zeitgleich in Kraft gesetzte Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)[1] ein neues, ...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / A. Überblick über die Systematik des Abänderungsrechts

Rz. 1 Im früheren Versorgungsausgleichsrecht bestand in vielen Fällen das Bedürfnis danach, einmal ergangene Entscheidungen nachträglich an veränderte Entwicklungen anzupassen oder aber Fehler in der Ausgangsentscheidung zu korrigieren, weil es in sehr hohem Maße auf Prognosen beruhte, deren Unrichtigkeit sich oft schon bald nach der Scheidung herausstellte. Ohne nachträglic...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 6. Vereinbarung der Saldierung von Anrechten

Rz. 70 Die Beteiligten können auch vereinbaren, dass der Ausgleich wie im bisherigen Recht im Wege der Gesamtsaldierung der Rentenanrechte erfolgen soll.[41] Das kann sinnvoll sein, wenn die Eheleute möglichst wenig an dem Gesamtgefüge der für sie bestehenden Versorgungen verändern wollen. Die interne Teilung der Versorgungsanrechte führt im Regelfall zu einer Vervielfachung...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / b) Vereinbarungen über Einzelheiten des externen Ausgleichs

Rz. 87 Bei entsprechender Mitwirkung des Versorgungsträgers (vgl. § 14 Abs. 1 VersAusglG) kommt eine Vereinbarung der Ehegatten auch in Bezug auf die Durchführung des externen Ausgleichs in Betracht. Das Gesetz sieht zwar vor, dass die Vereinbarung eines externen Ausgleichs zwischen dem Versorgungsträger und dem in Bezug auf die dort bestehende Versorgung Ausgleichsberechtig...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 6. Verfahrensfragen

Rz. 221 Über die Anwendung des § 27 VersAusglG muss von Amts wegen entschieden werden. Das Gericht braucht aber trotz des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 26 FamFG) ohne konkrete Anhaltspunkte nicht nach Umständen zu forschen, die Anlass für eine Korrektur geben könnten.[166] Die Beteiligten müssen vielmehr insofern selbst Umstände vortragen, die zu einer Korrektur des Versorgu...mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / 2. Ende der Ehezeit

Rz. 67 Die Ehezeit endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG). Entsprechendes gilt bei der Aufhebung der Ehe (§ 1318 BGB).[53] Zeiten des Getrenntlebens sind grds. irrelevant und zählen noch zur Ehezeit, soweit sie vor dem genannten Zeitpunkt liegen, sodass die in dieser Zeit erworbenen Anrechte noch auszugleichen sind. Nur b...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / C. Ermittlung von Versorgungsanrechten im Verfahren

Rz. 28 Sobald es erst einmal zu einem Verfahren in einer Versorgungsausgleichssache gekommen ist, verbessert sich die Situation des Ehegatten, was die Ermittlung von Anrechten betrifft. Zum einen gilt in diesen Fällen der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG, siehe unten Rdn 29 ff.). § 127 FamFG betrifft nur die Ehesache selbst. Zum anderen besteht nun eine besondere verfahr...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / 3. Auskunftsanspruch gegen den Versorgungsträger des anderen Ehegatten nach § 4 Abs. 2 VersAusglG

Rz. 20 Sofern ein Ehegatte, seine Hinterbliebenen oder Erben die erforderlichen Auskünfte von dem anderen Ehegatten, dessen Hinterbliebenen oder Erben nicht erhalten können, haben sie einen entsprechenden Auskunftsanspruch gegen die betroffenen Versorgungsträger (§ 4 Abs. 2 VersAusglG). Der Anspruch ist also der Auskunftspflicht des Ehegatten (bzw. von dessen Hinterbliebenen...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 8. Vereinbarungen beim externen Ausgleich

Rz. 81 Auch in Bezug auf den externen Ausgleich können Vereinbarungen sinnvoll sein. Insoweit sind zwei Arten von Vereinbarungen zu unterscheiden: Mit der ersten Gruppe soll ein externer Ausgleich ganz oder teilweise verhindert werden, weil er für den abgebenden Ehegatten nachteilig, für den ausgleichsberechtigten Ehegatten aber nicht vorteilhaft ist (siehe dazu § 7 Rdn 82 f...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / b) § 14 Abs. 5 VersAusglG

Rz. 128 Nach § 14 Abs. 5 VersAusglG ist die externe Teilung eines Anrechts ausgeschlossen, wenn ein Anrecht durch Beitragszahlung nicht mehr begründet werden kann. Gemeint ist damit v.a. der Fall, dass der Ausgleichsberechtigte bereits eine Altersrente bezieht (vgl. § 187 Abs. 4 SGB VI). In der Sache entspricht die Bestimmung § 1587e Abs. 3 BGB a.F. (dessen Anwendungsbereich...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 3. Vereinbarungen über die Ehezeit

Rz. 44 In Grenzen zulässig ist auch eine Vereinbarung der Eheleute über die Ehezeit. Eine derartige Vereinbarung ist allerdings problematisch, weil die Bewertung der Anrechte immer bezogen auf das gesetzlich definierte Ende der Ehezeit vorzunehmen ist. (siehe oben § 4 Rdn 64 ff.) Daraus folgt, dass Regelungen in Bezug auf die Dauer der Ehezeit nur insoweit getroffen werden k...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / 5. Durchsetzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflicht

Rz. 74 In § 220 Abs. 5 FamFG wird angeordnet, dass eine Pflicht besteht, die gerichtlichen Ersuchen und Anordnungen zu befolgen. Durchgesetzt wird diese Verpflichtung nach § 35 Abs. 1 FamFG durch die Festsetzung eines Zwangsgeldes bis 25.000,00 EUR oder von Zwangshaft (wenn das Zwangsgeld nicht beigetrieben werden kann). Auf die Durchsetzungsmöglichkeit muss bei der Anordnun...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / 4. Auskunfts- und Mitwirkungsanspruch der Versorgungsträger gegen die Ehegatten nach § 4 Abs. 3 VersAusglG

Rz. 23 Damit sie ihre Verpflichtungen nach § 4 Abs. 3 VersAusglG erfüllen können, können die Versorgungsträger die erforderlichen Auskünfte von den Ehegatten, deren Hinterbliebenen und Erben sowie von den anderen Versorgungsträgern verlangen (§ 4 Abs. 3 VersAusglG). Das betrifft v.a. die Konstellation, dass ein Versorgungsträger die Höhe der auszugleichenden Versorgung nicht...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / 3. Erfüllung der Auskunftspflicht

Rz. 49 Für alle Auskunftspflichtigen ordnet § 220 Abs. 2 Satz 1 FamFG an, dass die Formulare zu verwenden sind, die das Gericht übersendet. Ausgenommen sind nur automatisiert erstellte Auskünfte von Versorgungsträgern (§ 220 Abs. 2 Satz 2 FamFG). In diesen Fällen enthalten die automatisierten Erklärungen schon wegen des Automatisierungsvorganges die Auskünfte in einer Ordnun...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / a) § 8 Abs. 2 VersAusglG

Rz. 124 Anrechte können im Rahmen einer Vereinbarung der Eheleute nur übertragen oder begründet werden, wenn die maßgeblichen Versorgungsregelungen das zulassen und die betroffenen Versorgungsträger zustimmen (§ 8 Abs. 2 VersAusglG). Die Regelung geht über den früheren Rechtszustand deutlich hinaus. Gleichwohl hat sie nur klarstellenden Charakter. Entsprechende Bestimmungen ...mehr

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§ 2 Das Mandat in Versorgun... / A. Die besonderen Schwierigkeiten des Mandats in Versorgungsausgleichssachen

Rz. 1 Der Versorgungsausgleich gehört zu den unbeliebtesten Rechtsgebieten, mit denen sich ein ­Anwalt in Familiensachen zu befassen hat. Das liegt an dem "magischen Dreieck" des Versorgungsausgleichs: eine komplexe Rechtslage – siehe nur die Formulierungen der §§ 18, 39 ff., 51 VersAuslgG – trifft zusammen mit niedrigen Gebühren (vgl. § 50 FamGKG) auf der einen Seite und ei...mehr

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§ 2 Das Mandat in Versorgun... / I. Allgemeines

Rz. 23 In der Verbundsache steht das Mandat in der Versorgungsausgleichssache in engster Verbindung zu der Scheidungssache. Gleiches gilt bei Versorgungsausgleichsmandaten, die im Zusammenhang mit der Aufhebung einer Ehe erteilt werden, auch wenn der verfahrensrechtliche Zusammenhang hier nicht so eng ausgestaltet ist wie bei den Scheidungssachen, weil bei der Aufhebung eine...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / H. Anfechtung von Entscheidungen in Versorgungsausgleichssachen

Rz. 257 In Versorgungsausgleichssachen finden dieselben Rechtsmittel statt wie in allen anderen Verfahren nach dem FamFG: die Beschwerde (§§ 58 ff. FamFG) und die Rechtsbeschwerde (§§ 70 ff. FamFG). Auch soweit über den Versorgungsausgleich im Verhandlungs- und Entscheidungsverbund entschieden worden ist (§§ 137 ff. FamFG), kann die Entscheidung über den Versorgungsausgleich...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / C. Anpassungsfähige Entscheidungen

Rz. 18 §§ 32 ff. VersAusglG betreffen die Anpassung einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich nach ihrer Rechtskraft (vgl. die Überschrift vor § 32 VersAusglG). Erforderlich ist also auf jeden Fall eine rechtskräftige Entscheidung über den Versorgungsausgleich im Wege des Ausgleichs bei der Scheidung. Ob es sich um eine im Verbund ergangene oder um eine isolierte Vers...mehr

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / III. Gefahren bei der Bestimmung und Berücksichtigung des korrespondierenden Kapitalwerts

Rz. 189 Es wurde bereits einleitend darauf hingewiesen, dass die korrespondierenden Kapitalwerte nichts darüber aussagen, welche Höhe eine Rente hat, die ein Ausgleichsberechtigter im Versorgungsausgleich erwirbt. Allein dass er die Hälfte des Kapitalwerts übertragen erhält, bedeutet im Regelfall nicht, dass er auch ein halb so hohes Anrecht erwirbt, wie es der Ausgleichspfl...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / 2. Durchführung der Anpassung

Rz. 113 Für die Anpassung wegen Invalidität oder des Erreichens einer vorgezogenen Altersgrenze ist der Versorgungsträger zuständig, bei dem eine Versorgung besteht, deren Kürzung ausgesetzt werden soll (§ 36 Abs. 1 VersAusglG). Antragsberechtigt ist allein der Ausgleichspflichtige (§ 36 Abs. 2 VersAusglG). Zur Antragstellung kann der Ausgleichspflichtige aber aus unterhalts...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / 1. Voraussetzungen der Anpassung

Rz. 128 Die Voraussetzungen für die Anpassung wegen Todes sind ggü. dem früheren Recht deutlich gelockert worden. Voraussetzungen sind jetzt:mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / 2. Beschränkung auf in der Ausgleichsentscheidung ausgeglichene Anrechte

Rz. 124 Ggü. einem Erstverfahren des neuen Rechts ergibt sich in Abänderungsverfahren v.a. der Unterschied, dass in den (neuen) Ausgleich nur solche Anrechte einbezogen werden dürfen, die auch in der Ausgangsentscheidung schon ausgeglichen wurden.[56] Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 51 Abs. 1 VersAusglG ("in den Ausgleich einbezogene Anrechte"). Es folgt aber au...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / Literaturtipps

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