Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 5. Befristung des nachehelichen Unterhalts gemäß § 1578b BGB

Gemäß § 1578b Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Nach § 1578b Abs. 2...mehr

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FF 9/2015, Weimar lockt

Jochem Schausten – und zwar nicht nur mit Goethe, Schiller und dem Bauhaus, sondern uns Familienrechtler vom 26. bis 28.11.2015 auch mit der Herbsttagung unserer Arbeitsgemeinschaft. Die beginnt am Donnerstagmittag mit einem ganz aktuellen Thema, nämlich der Frage nach der "Ehe für alle?". Prof. Dr. Nina Dethloff und Jens Scherpe von der University of Cambridge werden uns den ...mehr

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Jansen, SGB VI § 127a Verbi... / 2.2.4 Sonstige Aufgaben als Verbindungsstelle

Rz. 18 Unabhängig von den in Abs. 1 Satz 2 bis Abs. 3 beschriebenen Aufgaben für die Verbindungsstellen ergeben sich deren Aufgaben auch aus den EG-Verordnungen und den SVAbk selbst. Dazu zählen neben der Durchführung des jeweiligen SVAbk auch die allgemeine Aufklärung über dessen Regelungen bzw. des EU-Rechts sowie die Beantwortung von Anfragen und Amtshilfeersuchen. Weiter...mehr

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Jansen, SGB VI § 128 Örtlic... / 2.2.3 Gemeinsamkeiten bei der Anwendung über- und zwischenstaatlichen Rechts

Rz. 17 Über- und zwischenstaatliches Recht ist zu beachten, wenn Versicherungszeiten nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitglieds- oder Vertragsstaats zurückgelegt wurden, die betreffende Person im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats/des anderen Vertragsstaats wohnt oder als Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats/des anderen Vertragsstaats in einem Drittstaat ...mehr

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Jansen, SGB VI § 290 Erstat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 290 ist Sonderregelung zu § 225 Abs. 1 Satz 2 und regelt in Ergänzung zu § 225 Abs. 1 Satz 1 die Erstattungspflicht des Trägers der Versorgungslast in Fällen, in denen vor dem 1.1.1992 ein Versorgungsausgleich (§ 1587b Abs. 2 BGB in der damals geltenden Fassung) durchgeführt wurde und der Ehegatte, zu dessen Lasten der Versorgungsausgleich erfolgte, anschließend, abe...mehr

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Jansen, SGB VI § 290 Erstat... / 2.1 Erstattungspflicht nach Satz 1

Rz. 4 Nach Satz 1 ist der zuständige Träger der Versorgungslast verpflichtet, die Aufwendungen des Trägers der Rentenversicherung aufgrund von Rentenanwartschaften zu erstatten, die durch eine Entscheidung des Familiengerichts vor dem 1.1.1992 begründet wurden, wenn der Ehegatte, zu dessen Lasten der Versorgungsausgleich erfolgte, vor dem 1.1.1992 nachversichert wurde. Die Vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 290 Erstat... / 2.2 Ausnahmen von der Erstattungspflicht nach Satz 2

Rz. 5 Eine Erstattungspflicht des Trägers der Versorgungslast besteht nicht, wenn der Träger der Versorgungslast nach § 187 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 225 Abs. 2 Beiträge zur Ablösung der Erstattungspflicht gezahlt hat (Nr. 1) oder ungekürzte (d.h. nicht nach § 183 Abs. 2 geminderte) Beiträge für die Nachversicherung gezahlt hat, weil die Begründung von Rentenanwartschaften durch e...mehr

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Jansen, SGB VI § 311 Rente ... / 2.3.4 Mindestgrenzbetrag bei Renten ohne persönlichen Vomhundertsatz (Abs. 5 Satz 4)

Rz. 18 Liegt der Rente ausnahmsweise kein persönlicher Vomhundertsatz der Rentenbemessungsgrundlage zugrunde, was vornehmlich bei Renten der Fall ist, die lediglich auf im Versorgungsausgleich übertragenen Rentenanwartschaften beruhen und vor dem 1.1.1957 festgestellt wurden (Eisenbart, in: juris-PK-SGB VI, § 311 Rz. 38 m. w. N.), so beläuft sich der Mindestgrenzbetrag bei V...mehr

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Jansen, SGB VI § 319b Überg... / 2.2 Berechnung des Übergangszuschlags

Rz. 5 Für die Berechnung des Übergangszuschlags ist zunächst die Höhe der Rente nach Art. 2 RÜG zu berechnen. Hierbei ist der Rentenbetrag zu ermitteln, der sich nach Anwendung der Vorschriften über das Zusammentreffen von Renten und von Einkommen ergibt. Rz. 6 Darüber hinaus ist der Monatsbetrag der SGB VI-Rente (ggf. einschließlich der Anteile, die auf Beiträgen zur Höherve...mehr

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FF 7+8/2015 / Versorgungsausgleich

a) Stirbt ein Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung, aber vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung, hat eine Gesamtsaldierung der beiderseitigen Ausgleichswerte zu erfolgen. b) Ergibt diese Bilanz, dass die an sich auszugleichenden Anrechte des überlebenden Ehegatten geringer sind als die des verstorbenen Ehegatten, so besteht ein Anspruch ...mehr

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FF 7+8/2015, Totalrevision ... / 1 Gründe:

I. [1] Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) wendet sich gegen den Ausschluss des Versorgungsausgleichs, der im Wege einer Anpassung nach § 51 VersAusglG vorgenommen wurde. [2] Der Antragsteller und die im Jahr 2010 verstorbene …, die am … geheiratet hatten, wurden durch Urteil des Amtsgerichts Stuttgart v. 27.2.1979 – 26 F 1157/78, geschieden. Der im Scheidungsver...mehr

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FF 7+8/2015, Totalrevision des Versorgungsausgleichs bei Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten

VersAusglG § 51 Abs. 1 § 31 Abs. 1 S. 2 § 37 Abs. 2 Leitsatz Bei einer nach § 51 Abs. 1 VersAusglG durchzuführenden Totalrevision des Versorgungsausgleichs sorgt im Falle des zwischenzeitlichen Versterbens des ausgleichsberechtigten Ehegatten § 31 Abs. 1 S. 2 VersAusglG dafür, dass der ausgleichsverpflichtete Ehegatte sein gekürztes Anrecht auch dann zurück erhält, wenn der mi...mehr

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FF 7+8/2015, Totalrevision ... / 2 Anmerkung

Mit dem VersAusglG hat der Gesetzgeber in den §§ 48, 51 Übergangsregelungen geschaffen, die vermehrt die Gerichte beschäftigen. Die Stichtagsregelung des § 48 VersAusglG hat kaum noch Bedeutung, da auch die Rechtsmittelverfahren überwiegend abgeschlossen sein sollten. Abgetrennte oder ausgesetzte Verfahren unterfallen nach § 48 Abs. 1 VersAusglG dem neuen Recht. Für rechtskr...mehr

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FF 7+8/2015, Totalrevision ... / Leitsatz

Bei einer nach § 51 Abs. 1 VersAusglG durchzuführenden Totalrevision des Versorgungsausgleichs sorgt im Falle des zwischenzeitlichen Versterbens des ausgleichsberechtigten Ehegatten § 31 Abs. 1 S. 2 VersAusglG dafür, dass der ausgleichsverpflichtete Ehegatte sein gekürztes Anrecht auch dann zurück erhält, wenn der mittlerweile verstorbene Ehegatte bzw. dessen Erben länger al...mehr

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FF 7+8/2015, Verträge in Familiensachen

Ludwig Bergschneider 5. Auflage 2014, 336 Seiten, 49 EUR, FamRZ-Buch 9, Gieseking Verlag Das Buch des Münchener Kollegen Bergschneider, einem erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, enthält als weitere Überschrift Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen. Damit ist im Grunde genommen schon erschöpfend dargestellt, womit sich dieses Buch, das jetz...mehr

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FF 6/2015, FF 6/2015 / Versorgungsausgleich

a) Beschränkt der Versorgungsträger den Risikoschutz für das zu begründende Anrecht auf eine Altersversorgung, muss nicht bereits durch die Teilungsordnung festgelegt sein, wie sich der notwendige zusätzliche Ausgleich bei der Altersversorgung errechnet. Es genügt, wenn der Versorgungsträger dies im Versorgungsausgleichsverfahren darlegt. b) Zur gerichtlichen Überprüfung der...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 3. Ausschluss von Unterhalt und Versorgungsausgleich

Die Wirksamkeit eines in einer Ehekrise geschlossenen Ehevertrags, durch den u.a. nachehelicher Unterhalt und Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden, wird vom BGH[52] grundsätzlich bejaht, weil für eine Störung der subjektiven Vertragsparität keine genügenden Anhaltspunkte vorlagen. Es kann nicht von vorneherein missbilligt werden, eine Vereinbarung über den Versorgungsa...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 3. Rente aus Versorgungsausgleich und anderen Mitteln

Eine Privatrente des Unterhaltsberechtigten ist nicht nur mit dem Anteil als eheprägend anzusehen, der auf die Zahlung des Vorsorgeunterhalts zurückzuführen ist, sondern auch soweit sie aus sonstigem eheprägenden Einkommen stammt.[35]mehr

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FF 6/2015, Zur Sittenwidrig... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin (nachfolgend: Ehefrau) begehrt als Folgesache im Wege des Stufenantrags zum Zugewinnausgleich Auskunft sowie noch zu beziffernde Zahlung. Der Antragsteller (nachfolgend: Ehemann) beruft sich auf einen ehevertraglichen Ausschluss des Zugewinnausgleichs. Die Ehefrau durchlief von 1987 bis 1989 eine Ausbildung als Büroassistentin und war anschließend bis 1...mehr

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FF 6/2015, Zur Sittenwidrig... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung berührt die umstrittene Frage nach der Inhaltskontrolle güterrechtlicher Vereinbarungen. Die Revision gegen die Entscheidung wurde eingelegt,[1] so dass man gespannt sein darf, wie der XII. Zivilsenat des BGH entscheiden wird. Gütertrennung und Kernbereichslehre Das OLG wiederholt zunächst die Grundsätze der Kernbereichslehre aus der grundlegenden Entscheidung...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 5. Ehebedingter Nachteil durch betragsmäßig nicht vollständigen Ausgleich

Ohne Belang ist, ob der Versorgungsausgleich zu einem auch betragsmäßig vollständigen Ausgleich des während der Ehezeit erlittenen (hypothetischen) Versorgungsnachteils führt.[43]mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 2. Ehebedingter Nachteil und Vorsorgeunterhalt

Geringere Versorgungsanwartschaften aufgrund der Rollenverteilung in der Ehe werden grundsätzlich durch den Versorgungsausgleich vollständig ausgeglichen. Soweit sich der ehebedingte Nachteil geringerer Versorgungsanwartschaften auch nach der Ehezeit aufgrund der gewählten Rollenverteilung, insbesondere wegen Betreuung gemeinsamer Kinder, fortsetzt, wird dieser ausgeglichen,...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 4. Nacheheliche Kürzung der Altersbezüge

Bei der Berechnung des nachehelichen Unterhaltsbedarfs ist die Kürzung der Altersbezüge des Unterhaltspflichtigen wegen des Versorgungsausgleichs zugunsten einer späteren Ehefrau nicht als eheprägend anzusehen, sondern allein im Rahmen der Leistungsfähigkeit von Bedeutung.[36]mehr

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FF 6/2015, Zur Sittenwidrig... / Leitsatz

1. Zur Funktionsäquivalenz von Versorgungs- und Zugewinnausgleich: In Fällen, in denen ein Ehegatte als Selbstständiger voraussichtlich seine Altersversorgung durch Bildung von grundsätzlich dem Zugewinnausgleich unterfallenden Vermögens betreiben wird, während der andere Ehegatte voraussichtlich zur Altersversorgung lediglich Rentenanwartschaften erwerben wird, führt der eh...mehr

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FF 6/2015,  Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 21. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 21. bis 24. Oktober 2015 traditionsgemäß in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Zum Auftakt der diesjährigen Tagung spricht Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb zu dem Thema "Die Zukunft der Familie und der Familienarbeit". An den nächsten Tagen folgen die Plenarvorträge "Ist unser Unterhaltsrecht n...mehr

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FF 5/2015 / Versorgungsausgleich

1. a) Zur Bindungswirkung einer Entscheidung des BVerfG. b) Stellt das BVerfG bei der Prüfung der Entscheidung eines OLG (zum Versorgungsausgleich) einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG fest, weil die tatbestandlichen Vorschriften des Anspruchs auf den verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleich gemäß § 3a Abs. 1 VAHRG i.V.m. § 1587g Abs. 1 S. 2 BGB a.F. verkannt wurd...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / II. Konkludente Ehegatteninnengesellschaft, ehebezogene Zuwendung, familienrechtlicher Kooperationsvertrag und andere nebengüterrechtliche Anspruchsgrundlagen

Ein Schwerpunktheft der NZFam widmete sich den "Zuwendungen in der Familie", wobei sich die Beiträge – schon wegen der wichtigen Abgrenzungsfragen – zwangsläufig auch mit der konkludenten Ehegatteninnengesellschaft und dem familienrechtlichen Kooperationsvertrag befassten.[57] Jung wies auf die hohe Dunkelziffer und das damit verbundene nicht gesehene Haftungsrisiko hin.[58] ...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / IX. Ehevertragskontrolle

Die Ehevertragskontrolle ist nicht Gegenstand des Nebengüterrechts und damit eigentlich auch nicht dieses Beitrags. Gleichwohl soll auf einige Entscheidungen hingewiesen werden, da kontrollfeste Eheverträge, insbesondere bei Gütertrennung, das "Einfallstor" für nebengüterrechtliche Ansprüche sind. Es kommt daher nebengüterrechtlich häufig auf die Vorfrage der Wirksamkeits- u...mehr

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FF 4/2015, FF 4/2015 / Versorgungsausgleich

§ 18 Abs. 2 VersAusglG findet auch bei mehreren Versorgungen Anwendung, wenn die Saldierung dieser Anrechte den Grenzwert des § 18 Abs. 3 VersAusglG überschreitet (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 9.1.2015 – 16 UF 264/14). Ein Versorgungsträger ist durch eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich beschwert, wenn der Versorgungsausgleich in einer mit der Gesetzeslage nicht übere...mehr

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AGS 4/2015, Pflicht zur Pro... / 2 Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel hat in der Sache weitgehend Erfolg. Das FamG durfte die Protokollierung des beabsichtigten Vergleichs nicht mit den genannten Gründen ablehnen. Verfahrenskostenhilfe hätte es der Antragsgegnerin ebenfalls weit überwiegend nicht versagen dürfen. 1. Zutreffend zitiert das FamG allerdings die Rspr. des BGH, wonach ein Anspruch auf Protokollierung eines...mehr

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AGS 4/2015, Pflicht zur Pro... / 1 Sachverhalt

Das FamG hat der Antragsgegnerin für das vorliegende Scheidungsverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt und einen Verfahrensbevollmächtigten beigeordnet. Weitere Folgesachen neben dem im Zwangsverbund stehenden Versorgungsausgleich sind nicht anhängig. Mit Schriftsatz vom 16.12.2014 legt der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin nunmehr einen ausgearbeitet...mehr

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FF 3/2015, Keine Abänderung... / 1 Gründe:

[1] I. Gegenstand des Verfahrens ist die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich. [2] Die beteiligten früheren Ehegatten (im Folgenden: Ehemann und Ehefrau) heirateten am 24.12.1968. Der Scheidungsantrag wurde am 7.12.1978 zugestellt, und die Ehe wurde 1979 geschieden. Der Versorgungsausgleich war aus dem Scheidungsverfahren abgetrennt worden. Über diesen ergin...mehr

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FF 3/2015, Verfassungsmäßig... / 1 Gründe:

[1] A. I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine familiengerichtliche Entscheidung zum Versorgungsausgleich, mit der die Aussetzung der Kürzung seines Ruhegehalts nach dem Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz – SVG) abgelehnt wurde. [2] 1. a) Der Versorgungsausgleich dient dem Zweck, die...mehr

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AGS 3/2015, Einigungsgebühr... / 1 Sachverhalt

Im Scheidungsverfahren war dem Antragsgegner Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Rechtsanwalts bewilligt worden. Auf die Anfrage des Gerichts teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund als Versorgungsträger der Antragstellerin mit, dass hinsichtlich der Antragstellerin die Klärung des deutschen Versicherungskontos abgeschlossen sei, jedoch noch nicht alle Versicher...mehr

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AGS 3/2015, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Berechnung des Verfahrenswertes in Ehescheidungssachen richtet sich nach §§ 43 und 50 FamGKG. Entsprechend § 43 Abs. 1 FamGKG ist in Ehesachen der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten nach Ermessen zu bestimmen. Abs. 2 dieser V...mehr

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AGS 3/2015, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

a) Neben Verfahrens- und Terminsgebühr ist im vorliegenden Fall auch eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV i.V.m. Nr. 1003 VV angefallen. Nach den genannten Vorschriften entsteht eine Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Dabei ist der Begriff des Rechtsverhältniss...mehr

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AGS 3/2015, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Bei erheblichem Vermögen ist vom Vermögen für jeden Ehegatten ein Freibetrag i.H.v. 60.000,00 EUR abzuziehen. Von dem danach verbleibenden Vermögen sind 5 % für die Wertfestsetzung heranziehen. Für die Folgesache Versorgungsausgleich ist auch dann ein Wert festzusetzen, wenn die Eheleute in einer notariell beurkundeten Vereinbarung auf die Durchführung des Versorgungsausgleich...mehr

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AGS 3/2015, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Im Scheidungsverbund hatte das Gericht auch den Versorgungsausgleich durchgeführt. Später hat der Antragsteller gem. §§ 33, 34 VersAusglG eine Anpassung des Versorgungsausgleichs beantragt. Das Gericht hat dem Antrag auf Aussetzung des Versorgungsausgleichs entsprochen, was für den Antragsteller zu einer finanziellen Entlastung in Höhe von monatlich 267,93 EUR geführt hat. D...mehr

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AGS 3/2015, Einigungsgebühr... / Leitsatz

Vereinbaren die Eheleute, dass der Versorgungsausgleich nur aufgrund der erteilten innerstaatlichen Auskünfte durchgeführt wird, weil die von den Beteiligten im Ausland erworbenen Anwartschaften unklar sind, entsteht insoweit eine Einigungsgebühr auch dann, wenn das Gericht aufgrund der innerstaatlichen Auskünfte anschließend über den Versorgungsausgleich insgesamt entscheid...mehr

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FF 3/2015, Keine Abänderung... / 2 Anmerkung

Die Übergangsvorschriften des Reformgesetzes zur Neuregelung des Versorgungsausgleichs bereiten nach wie vor Probleme. Der BGH trägt mit der vorliegenden Entscheidung zur Klärung bei, und offensichtlich aufgrund einer Vielzahl vergleichbarer Fallgestaltungen werden die Voraussetzungen nach der Übergangsvorschrift des § 51 VersAusglG fast schon lehrbuchartig dargestellt. Zum V...mehr

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AGS 3/2015, Berücksichtigun... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 68 Abs. 1 GKG zulässige Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller ist begründet. Das AG hat den Streitwert zu niedrig festgesetzt. Das BVerfG hat in Verfahren um die Festsetzung des Werts für eine Ehescheidung bereits mehrfach entschieden, dass durch eine zu geringe Wertfestsetzung auch ein Rechtsanwalt in seinen Rechten au...mehr

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AGS 3/2015, Berücksichtigun... / 1 Sachverhalt

Das AG hat bei Abschluss des Scheidungsverfahrens in dem angefochtenen Beschluss den Verfahrenswert für die Ehescheidung auf 8.598,00 EUR und denjenigen für den Versorgungsausgleich nach dem Mindestwert auf 1.000,00 EUR festgesetzt, insgesamt also auf 9.598,00 EUR. Die Beteiligten haben in dem Verfahren zuvor den Versorgungsausgleich ausgeschlossen; im Übrigen ist das AG von...mehr

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AGS 3/2015, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

Das FamG hatte lediglich den Wert für die Ehesache festgesetzt und dabei übersehen, auch für den Versorgungsausgleich einen Wert festzusetzen. Diese Unterlassung ist dann im Beschwerdeverfahren aufgefallen. Grundsätzlich verhält es sich so, dass das OLG als Beschwerdegericht nach § 55 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FamGKG zwar eine erstinstanzliche Wertfestsetzung abändern darf; es ist je...mehr

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AGS 3/2015, Berücksichtigun... / Leitsatz

Bei der Festsetzung des Verfahrenswerts in einer Ehesache ist zu berücksichtigen, dass eine zu geringe Wertfestsetzung den Rechtsanwalt in seinen Rechten aus Art. 12 GG beeinträchtigen kann, da die Festsetzung auch für seine Vergütung maßgeblich ist. Daher ist auch das Vermögen der Ehegatten bei der Wertfestsetzung mit zu berücksichtigen. Von dem Vermögen der Ehegatten sind 3...mehr

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AGS 3/2015, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

Das OLG verkennt, dass Anpassungsverfahren temporal zwar nach Rechtskraft der Scheidung einzuleiten sind, es sich aber dennoch nicht um Ausgleichsansprüche nach der Scheidung handelt. Allein diese – in Kapitel 2 Abschnitt 3 des VersAusglG – geregelten Ansprüche nach den §§ 20-26 VersAusglG werden von § 50 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. FamGKG erfasst und sind mit 20 % des dreifachen N...mehr

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FF 3/2015, Verfassungsmäßig... / Leitsatz

Die Abschaffung des sogenannten Rentner- bzw. Pensionistenprivilegs durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vom 3.4.2009 (BGBl I, S. 700) zum 1.9.2009 ist mit Art. 14 GG vereinbar. (red. Leitsatz) BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des 1. Senats v. 11.12.2014 – 1 BvR 1485/12 (OLG Celle, AG Uelzen)mehr

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FF 2/2015, FF 2/2015 / Versorgungsausgleich

Führt der Tatrichter den Ausgleich von Anrechten mit geringem Ausgleichswert in Ausübung des ihm durch § 18 Abs. 2 VersAusglG eingeräumten Ermessens durch, sind die dafür tragenden Gründe in den Entscheidungsgründen darzulegen (BGH, Beschl. v. 19.11.2014 – XII ZB 353/12). Im Versorgungsausgleich ist neben dem Anrecht bei der Deutschen Telekom AG auch ein parallelverpflichtend...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / III. Versorgungsausgleich

1. Kurze Ehezeit Das Gesetz sieht nach § 3 Abs. 3 VersAusglG die Möglichkeit vor, bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren den Versorgungsausgleich auszuschließen. Ein Versorgungsausgleich findet nur dann statt, wenn ein Ehegatte dies ausdrücklich beantragt. Auch hier ist nur die Zustellung des Scheidungsantrages maßgeblich, also nicht etwa der Antrag auf VKH. Je älter die Bete...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 1. Kurze Ehezeit

Das Gesetz sieht nach § 3 Abs. 3 VersAusglG die Möglichkeit vor, bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren den Versorgungsausgleich auszuschließen. Ein Versorgungsausgleich findet nur dann statt, wenn ein Ehegatte dies ausdrücklich beantragt. Auch hier ist nur die Zustellung des Scheidungsantrages maßgeblich, also nicht etwa der Antrag auf VKH. Je älter die Beteiligten jedoch s...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 4. Lange Trennungszeit

Anders als beim Zugewinnausgleich spielt die Dauer der Trennung eine Rolle.[43] Der Versorgungsausgleich wird nicht dadurch grob unbillig, dass Ehegatten über eine längere Zeit (jahrelang) einen eigenen Hausstand geführt haben und die eheliche Lebensgemeinschaft nur auf die Wochenenden beschränkt war. Es kommt auf den konkreten Einzelfall an. So scheidet grobe Unbilligkeit be...mehr