Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift hat grundlegende Bedeutung für das Leistungsrecht. Begriff und Inhalt der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung werden abschließend definiert. Der Gesetzgeber hat sich eindeutig dafür entschieden, dass Kassenleistungen nur von approbierten Ärzten oder Zahnärzten erbracht werden dürfen. Psychotherapeuten sind gleichberechtigt wie Ärzte zur Krankenbehan...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.6.3 Sozialpädiatrische Zentren (SPZs)

Rz. 33 Hier ist zu unterscheiden zwischen SPZs i. S. d. § 43a SGB V i. V. m. § 119 SGB V einerseits und SPZs i. S. d. § 46 SGB IX. zu a) Nach § 119 SGB V können Sozialpädiatrische Zentren (SPZs) zur ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung ermächtigt werden, wenn sie fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen und die Gewähr für eine leistungsfähige und wirts...mehr

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Jansen, SGB VI § 145 Aufgab... / 2.6 Datenstelle als Vermittlungsstelle für andere öffentlich-rechtliche Versorgungsträger

Rz. 9 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe findet nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) v. 3.4.2099 (BGBl. I S. 700) i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt, durch den die in der Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) erworbenen Anrechte auf Versorgung nach dem sog. Halbteilungsgrundsatz jeweils zur Hälfte zwischen den Ehegatten zu teilen sind (§ 1 Abs. 1...mehr

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Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 2.2 Beratung zur Empfängnisregelung (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 4 Die ärztliche Beratung (vgl. zum Folgenden insgesamt die Konkretisierungen unter B.2.ff. der Richtlinie) zu Fragen der Empfängnisregelung ist Inhalt der vertragsärztlichen Versorgung. Deshalb kann unter den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen oder ermächtigten Ärzten und medizinischen Einrichtungen frei gewählt werden. Die ärztliche Beratung schließt sowohl...mehr

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Sommer, SGB V § 95d Pflicht... / 2.6 Fortbildungspflicht für ermächtigte und angestellte Ärzte

Rz. 21 Fortbildungspflicht und Fortbildungsnachweis einschließlich der Sanktionen gelten für ermächtigte Ärzte in gleicher Weise (Abs. 4). Das gilt ebenfalls für ermächtigte Ärzte, die in mehreren Pflegeeinrichtungen angestellt sind und dort die vertragsärztliche Versorgung der pflegebedürftigen Heimbewohner durchführen (§ 119b Satz 3, HS 2). Auch angestellte Ärzte in zugela...mehr

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Sommer, SGB V § 95c Vorauss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Eintragung der Psychotherapeuten in das Arztregister ist Folge des Integrationsmodells, mit dem der Gesetzgeber ihre annähernd gleichberechtigte Einbeziehung in die vertragsärztliche Versorgung umgesetzt hat. Die Registereintragung ist zwingende Voraussetzung für die Zulassung (§ 95 Abs. 2 Nr. 1) und erfolgt auf Antrag. Die bedarfsunabhängig und auf Zeit ermächtigt...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 21 L... / 2.2 Leistungskatalog

Rz. 5 Abs. 1 Nr. 1 nennt zunächst die Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Verhütung und zur Früherkennung von Krankheiten. Zu diesen Leistungen gehören die in den Abschnitten 3 und 4 des Dritten Kapitels des SGB V aufgeführten Maßnahmen. Diese gelten auch für die Krankenversicherung der Landwirte (§ 8 KVLG 1989). Im Einzelnen rechnen dazu Primäre Prävention und Gesun...mehr

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Photovoltaikanlagen und Ums... / 2.1 Sachverhalt

Die Gemeinde Bad Neudorf hat auf dem ihr gehörenden Rathausgebäude in 2022 eine PV-Anlage errichtet. Für die Anlage wurden an die Herstellungsfirma insgesamt 1 Mio. EUR zuzüglich 19 % USt gezahlt. Zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs ging die Gemeinde zutreffend davon aus, dass sie die Anlage zu 30 % zur Versorgung des Rathauses verwenden wird, der restliche Strom soll in das ö...mehr

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Sommer, SGB V § 95d Pflicht... / 2.3 Inhalt der Fortbildung

Rz. 10 Nach Abs. 1 erstreckt sich der Fortbildungsinhalt in allgemeiner Umschreibung auf die notwendigen Fachkenntnisse des einzelnen Leistungserbringers, die zu seiner Berufsausübung in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung erforderlich sind, sowie auf Fähigkeiten und Fertigkeiten. Diese Klarstellung ist seit 2024 in die Vorschrift aufgenommen worden. Von daher ist der In...mehr

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Sommer, SGB V § 95d Pflicht... / 2.5 Sanktionen

Rz. 17 Weist ein Vertragsarzt die Ableistung seiner vorgeschriebenen Fortbildung nicht nach, droht ihm durch die KV zunächst ein Honorarabzug, der in 2 Stufen angelegt ist, sowie in letzter Konsequenz der Entzug seiner Zulassung (Abs. 3 Satz 6). Damit unterstreicht der Gesetzgeber nachdrücklich, wie ernst die Fortbildungspflicht von den Vertragsärzten zu nehmen ist und dass ...mehr

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Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Anspruchsberechtigt sind gemäß Abs. 1 Satz 1 Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5), die der Pflegestufe I, II oder III bzw. ab 1.1.2017 einem der 5 Pflegegrade, der mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt wird, nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder in der Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX leistungsberechtigt sind...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.1 Allgemeine Zuzahlungshöhe (Satz 1)

Rz. 2a Jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, der entsprechende Leistungen nach dem SGB V in Anspruch nimmt, hat einen Teil der Kosten zu tragen. Versicherte über 18 Jahre haben bei allen Leistungen 10 % des Abgabepreises, jedoch mindestens 5,00 EUR und höchstens 10,00 EUR, zuzuzahlen. Dies gilt insbesondere für Arznei- und Verbandmittel sowie in die Versorgu...mehr

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Sommer, SGB V § 75a Förderu... / 2.3 Vereinbarung auf der Bundesebene über Umfang und Durchführung der finanziellen Förderung der Weiterbildung

Rz. 9 In Abs. 4 der Vorschrift ist die bisherige Aufgabe der Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene übernommen worden, das Nähere über den Umfang und die Durchführung der finanziellen Förderung zu vereinbaren. Partner dieser Fördervereinbarung sind nach Abs. 4 Satz 1 die KBV, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die Deutsche Krankenhausges...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 20k... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Laut einer repräsentativer Studie der Techniker Krankenkasse (TKK) rangiert als wichtigste Quelle für Gesundheitsinformationen gleich hinter dem Arzt mit 82 % inzwischen das Internet mit 77 % (Artikel Ärzteblatt: Digitale Gesundheitskompetenz: Datensouveränität als Ziel). Neben vielen Vorteilen für die Versicherten birgt dies allerdings auch die Gefahr, im Wege der int...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.5 Fahrkosten bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Abs. 5)

Rz. 29 Die Norm dient der Harmonisierung der von den Rehabilitationsträgern bei einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation zu erbringenden Reisekosten und verweist auf § 73 Abs. 1 und 3 SGB IX (ab 1.1.2019). Es handelt sich dabei um eine Spezialregelung für Reisekosten im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Die Reisekosten im Zusammenhang mit d...mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.3 Beamten- und versorgungsrechtliche Regelungen für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund

Rz. 11 Die Abs. 2 bis 5 der Vorschrift enthalten spezielle beamten- und versorgungsrechtliche Regelungen für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund, die im Unterschied zu den Geschäftsführern der übrigen Rentenversicherungsträger nicht zu Beamten auf Lebenszeit, sondern lediglich zu Beamten auf Zeit berufen werden. Das Direktorium der Deutschen Rent...mehr

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Sommer, SGB V § 20g Modellv... / 2.2 Ziele der Modellvorhaben (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 4 Gesetzlich definiertes Ziel eines Modellvorhabens muss die Verbesserung der Qualität und Effizienz der Versorgung mit Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten und mit Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sein. Nach Satz 3 können die Modellvorhaben auch der wissenschaftlich fundierten Auswahl geeigneter Maßnahmen der Zusammenarbeit...mehr

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Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 2.1.2 Verfahren

Rz. 12 Nach § 1 Abs. 1 der Anlage 4 zum BMV-Z i. d. F. v. 25.4.2018 (Stand 11.8.2024) hat der Vertragsarzt vor Beginn der kieferorthopädischen Behandlung oder bei einer Therapieänderung persönlich und eigenverantwortlich einen Behandlungsplan zu erstellen und der Krankenkasse zuzuleiten. Stellt der Vertragszahnarzt fest, dass die beabsichtigte kieferorthopädische Behandlung ...mehr

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Sommer, SGB V § 95d Pflicht... / 2.1 Fortbildungspflicht

Rz. 8 Die Einführung der gesetzlichen Fortbildungspflicht für die an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung teilnehmenden Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Vertragspsychotherapeuten sowie die angestellten Ärzte der medizinischen Versorgungszentren, der Vertragsärzte und der Einrichtungen nach § 119b konnte der Bundesgesetzgeber nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG kompetent reg...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 1 Allgemeines

Rz. 13 Die Regelung beschreibt als Grundnorm das Aufgabenspektrum des MD. Sie umfasst insbesondere die Arbeitsfelder der Einzelfallbegutachtung und die Beratung. Die Krankenkassen haben darauf zu achten, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§§ 2, 12, 70). Für ...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.1.1.2 Zusammenhang mit einer Hauptleistung

Rz. 6 Die Krankenkassen übernehmen nur Fahrkosten, die im Zusammenhang mit einer gesetzlich vorgesehenen Hauptleistung (§ 11) anfallen. Notwendig sind regelmäßig nur die Fahrten auf dem direkten Weg zwischen dem jeweiligen Aufenthaltsort des Patienten und der nächst erreichbaren geeigneten Behandlungsmöglichkeit (§ 3 Abs. 2 KT-RL). Die Notwendigkeit der Beförderung ist für d...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.10 Beratung durch den MD (Abs. 4)

Rz. 53 Der MD soll den Krankenkassen und ihren Verbänden auch in anderen Fällen als den im Gesetz genannten beratend zur Verfügung stehen (Satz 1). Statt des MD können auch andere Gutachterdienste beauftragt werden (BT-Drs. 16/3100). Rz. 54 Die Beratung soll insbesondere für allgemeine medizinische Fragen der gesundheitlichen Versorgung und Beratung der Versicherten, für Fra...mehr

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Sommer, SGB V § 75a Förderu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Damit sich mehr junge Ärztinnen und Ärzte für den Beruf des Hausarztes entscheiden, bedarf es nach der Gesetzesbegründung einer stärkeren und verlässlicheren Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die gesetzlichen Vorgaben in der Vorschrift klarer als in Art. 8 GKV-SolG gefasst worden. Durch Beschluss des Ausschusses für ...mehr

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Sommer, SGB V § 22 Verhütun... / 2.4 Fissurenversiegelung der Molaren (Abs. 3)

Rz. 9 Versicherte, die das 6., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben Anspruch auf Fissurenversiegelung der hinteren Backenzähne (Molaren) mit aushärtendem Kunststoff nach Abs. 3. Die gefährdeten Fissuren sollen so früh wie möglich versiegelt werden, da diese Zähne einerseits besonders kariesanfällig sind, andererseits ihre statische Bedeutung für eine evt...mehr

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Sommer, SGB V § 75a Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung zum 23.7.2015 eingeführt worden. Sie hat Art. 8 des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3853), das zuletzt durch Art. 4a des Gesetzes v. 15.12.2008 (BGBl. I S....mehr

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Sommer, SGB V § 75a Förderu... / 2.2 Mindestanzahl der zu fördernden Weiterbildungsstellen

Rz. 8 Aufgrund des Abs. 3 Satz 1 der Vorschrift ist die Anzahl der bundesweit mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin von bisher 5.000 Stellen auf 7.500 Stellen erhöht worden. Diese gesetzlich vorgegebene Anzahl der zu fördernden Stellen darf durch die KVen nicht begrenzt werden. Die Förderung der Weiterbildung in der ambulanten, grundversorgend...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst den größten Teil der Zuzahlungsregelungen zusammen (Albers, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 61 Rz. 8). Die einzelnen Zuzahlungsvorschriften beziehen sich darauf und sorgen für die notwendige Rechtsklarheit. Es bedarf insofern in den Einzelvorschriften nicht ständiger Wiederholungen des Satzes 1 (vgl. BT-Drs. 15/1525 S. 95). Es gilt...mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 143 a. F. ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde § 143 mit Wirkung zum 1.10.2005 (Art. 86 Abs. 4 RVOrgG) neu gefasst. Dabei wurde der Umfang der Vorschrift gegenüber dem...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 20k... / 3 Literatur

Rz. 7 Bittlingmayer/Dadaczynski/Sahrai/Broucke /Okan, Digitale Gesundheitskompetenz – Konzeptionelle Verortung, Erfassung und Förderung mit Fokus auf Kinder und Jugendliche, Bundesgesundheitsblatt, https://doi.org/10.1007/s00103-019-03087-6. Deiters, Digitale Gesundheitskompetenz, https://magazin.hs-gesundheit.de/wissen-austauschen/digitale-gesundheitskompetenz/. Kluckert, Die...mehr

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Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hatte die Vorschrift umgestaltet und insbesondere den Zahlungsmodus neu geregelt. Die Neufassung des Abs. 1 Satz 1 und des Abs. 2 durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) machte deutlich, dass bei kieferorthopädischer Behandlung uneingeschränkt das Kostenerstattungsprinzip gilt. Rz. 2 Das GKV...mehr

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Jansen, SGB IV § 91 Arten / 2.1 Versicherungsämter

Rz. 2 Die Errichtung der Versicherungsämter ist in § 92 geregelt. Ihre Aufgabenstellung ergibt sich aus § 93 (vgl. auch die dortigen Anm.). Die Versicherungsämter sind zugleich Aufsichtsbehörden, wenn sie die obersten Verwaltungsbehörden gemäß § 90 Abs. 2 hierzu bestimmt haben. So liegt die Rechtsaufsicht über die landesunmittelbaren Krankenkassen (§ 4 SGB V i. V. m. § 90 Abs...mehr

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Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 2.1 Anspruchsinhalt

Rz. 3 Leistungen zur Empfängnisverhütung bzw. Empfängnisregelung können männliche und weibliche Versicherte in dem von ihnen zu bestimmenden Bedarfsfall in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen gilt als der Versicherungsfall. Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme muss daher ein Versicherungsverhältnis (Mitgliedschaft oder Familienversicherung) oder ein nachgehen...mehr

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Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 2.5 Zuzahlung

Rz. 13 Nach Abs. 2 Satz 1 HS 2 gilt § 31 Abs. 2 bis 4 entsprechend. Demnach sind die Regelung über Festbeträge sowie über die Zuzahlung der Versicherten für Arzneimittel für empfängnisverhütende Mittel entsprechend anzuwenden. Versicherte leisten nach vollendetem 18. Lebensjahr für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel ab 1.1.2004 den sich nach § 61 Satz 1 ergebende...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.13 Unabhängigkeit der Gutachter des MD (Abs. 5)

Rz. 56 Die Gutachter des MD sind bei der Wahrnehmung ihrer fachlichen Aufgaben nur ihrem Gewissen unterworfen (Satz 1). Damit hat der Gesetzgeber die im ärztlichen Berufsrecht manifestierte Unabhängigkeit der ärztlichen Gutachter auch auf die Ärzte und qualifizierten Pflegefachkräfte des MD übertragen. Die Unabhängigkeit wird durch Gesetze und Richtlinien begrenzt. Zu den Gu...mehr

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Sommer, SGB V § 21 Verhütun... / 2.5 Finanzierung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 14 Die Gruppenprophylaxe wird nicht allein durch die Krankenkassen finanziert, sie beteiligen sich lediglich an den Kosten. Die Landesarbeitsgemeinschaften bzw. die Arbeitsgemeinschaften/Arbeitskreise stellen für jedes Jahr einen Haushaltsplan auf, in den die finanziellen und personellen Beiträge aller Beteiligten – einschließlich der Länder, Städte und Kreise – einfließ...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.2.3 Krankentransport (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 19 Für andere Fahrten von Versicherten werden die Kosten übernommen, wenn es sich um einen Krankentransport handelt. Krankentransporte sind – entsprechend der Legaldefinition in Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 – Fahrten, bei denen eine besondere fachliche Betreuung oder der Einsatz der besonderen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens notwendig bzw. zu erwarten ist. Krankenkraftwage...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.2.5 Einzug der Zuzahlung (Satz 2)

Rz. 21 Ein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten entsteht nur in Höhe der den Betrag in § 61 Satz 1 übersteigenden Summe. Damit kann auch vom Leistungserbringer im Rahmen der nach § 133 zu schließenden Verträge nur eine Vergütung unter Berücksichtigung der vom Versicherten aufzubringenden Zuzahlungen verlangt werden. Hierzu abweichend geregelt ist lediglich das Verfahren zum...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) zum 1.1.2004 vollständig neu gefasst worden und hat die durch das GRG seit 1.1.1989 geltende Fassung, die mehrere gesetzliche Änderungen erfahren hatte, abgelöst. Rz. 1a Art 2. Nr. 4 des Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur ...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.4 Erarbeitung von gemeinsamen Empfehlungen nach § 25 (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 9 Gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 3 hat die BAR dafür zu sorgen, dass zur Optimierung der Rehabilitationsprozesse und -grundsätze neben der Gemeinsamen Empfehlung "Reha-Prozess" (Abs. 2 Nr. 2) weitere Gemeinsame Empfehlungen i. S. d. § 25 erarbeitet werden. Ziel ist insbesondere die Stärkung/Sicherung der Zusammenarbeit. Damit sollen z. B. Schnittstellenprobleme vermieden, Strukturen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Photovoltaikanlagen und Ums... / 2.2 Fragestellung

Die Gemeinde möchte wissen, wie die ihr vom Netzbetreiber ausgezahlte Vergütung umsatzsteuerrechtlich zu behandeln ist. Außerdem möchte sie wissen, in welcher Höhe sie aus der Errichtung der Anlage zum Vorsteuerabzug berechtigt war, wenn alle Wahlrechte zugunsten der Gemeinde fristgerecht umgesetzt worden sind. Weiterhin ist zu prüfen, welche Rechtsfolgen sich ergeben, wenn d...mehr

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Sommer, SGB V § 95d Pflicht... / 1.2 Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit

Rz. 7 Die Rechtsprechung hat weder aus kompetenzrechtlicher noch aus grundrechtlicher Sicht Bedenken gegen die dem Vertragsarzt auferlegte Pflicht zur Fortbildung und bei ihrem Versäumnis den einschneidenden Folgen für eine Berufsausübung (BSG, Urteil v. 11.5.2015, B 6 KA 19/14 R; Beschluss v. 28.10.2015, B 6 KA 36/15 B; Urteil v. 4.11.2021, B 6 KA 9/20 R). Gerechtfertigt is...mehr

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Sommer, SGB V § 95d Pflicht... / 2.7 Verhältnis zum Disziplinarverfahren

Rz. 22 Bei den Honorarkürzungen des Abs. 3 handelt es sich nicht nur um einen pauschalierten Abschlag für eine schlechtere Qualität der ärztlichen Leistung, es kommt ihnen eine ähnliche Funktion wie in einem Disziplinarverfahren zu (vgl. BT-Drs. 15/1525 S. 110). Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 4.11.2021, B 6 KA 9/20 R) berührt die Weigerung des Vertragsarztes, sei...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 des GRG v. 20.12.1998 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft. Danach wurde die Vorschrift wie folgt geändert: Zum 1.1.1990 Durch Art. 4 Nr. 5 des Rentenreformgesetzes (RRG) 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) wurde mit Wirkung zum 1.1.1990 Abs. 1 Nr. 3 wie folgt gefasst: "soweit und solange Versicherte Mutterschaftsgeld, V...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.2.2 Diagnostik

Rz. 12 Der Zugang zu der Diagnostik in einer interdisziplinär tätigen Früherkennungs- und Frühförderstelle i. S. d. § 46 Abs. 4 (Rz. 29 ff.) erfolgt grundsätzlich über eine ärztliche Verordnung, da Leistungen der Krankenkassen grundsätzlich nur über ärztliche Verordnungen erfolgen können. Einen bundesweit geltenden Vordruck für die Verordnung bzw.- für das Anstoßen einer Dia...mehr

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Sommer, SGB V § 95d Pflicht... / 2.4 Nachweis der Fortbildung

Rz. 13 Die Erfüllung der Fortbildungspflicht hängt davon ab, dass bundesweit alle Ärztekammern, Zahnärztekammern und Psychotherapeutenkammern ihrer gesetzlichen Pflicht zur Förderung der beruflichen Fortbildung ihrer Kammerangehörigen genügen und Nachweise über die Fortbildung (z. B. Fortbildungszertifikate) entwickeln. Insbesondere die Bundesärztekammer ist sehr bemüht, das...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 21a ... / 2.2 Allgemeine Leistungsvoraussetzungen

Rz. 3 Nach Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis d können als Leistungen der sozialen Pflegeversicherung Leistungen der häuslichen Pflege in Anspruch genommen werden. Diese werden als Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI), Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (§ 37 SGB XI), häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§ 39 SGB XI) sowie Pflegehilfsmittel und technische Hilfe...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.3.2 Inhalt der Förderung und Behandlung

Rz. 21 Die interdisziplinäre Frühförderung wird ausschließlich als Komplexleistung (vgl. Rz. 24 ff.) angeboten (§ 46 Abs. 3 Satz 2) und ist so lange notwendig, bis das individuelle Teilhabeziel (z. B. Erlangung der Schulfähigkeit) erreicht wird, endet aber spätestens mit dem Schuleintritt, also mit dem Tag vor dem ersten Schultag (§ 46 Abs. 3 Satz 2). Die Förderung und Therap...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die interdisziplinäre Früherkennung und Frühförderung i. S. d. § 46 fördert individuell – also bedarfsbezogen – Kinder mit einer drohenden oder bereits eingetretenen Behinderung bis zum Schuleintritt auf der Basis eines ganzheitlichen Früherkennungs- und Frühförderkonzeptes. Zu diesen (drohenden) Behinderungen werden auch erhebliche Entwicklungsstörungen bzw. -verzöger...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 23 Abs. 9 sah bis zum 31.3.2007 vor, dass die Krankenkasse in der Satzung Schutzimpfungen vorsehen konnte, wenn diese nicht aus Anlass eines privat bedingten Auslandsaufenthalts erforderlich sind. Soweit Krankenkassen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hatten und Schutzimpfungen übernahmen, erstreckte sich die Kostenübernahme im Allgemeinen auf öffentlich empfohlene...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Das Robert Koch-Institut (RKI) als Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung. Die Kernaufgabe...mehr