Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaikanlagen und Ums... / 2.3 Lösung

Mit der Erzeugung von Strom durch eine PV-Anlage wird die Gemeinde – unabhängig von einer schon bisher ausgeführten unternehmerischen Tätigkeit – Unternehmer nach § 2 Abs. 1 und Abs. 3 UStG [1] bzw. nach § 2b UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Strom produziert und verkauft. Die Produktion von Strom gehört auch nicht zu der hoheitlichen Tä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1 Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (§ 10 Abs. 3 EStG)

Rz. 262 Nach § 10 Abs. 3 EStG beträgt der Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG 20.000 EUR, im Fall zusammen veranlagter Ehegatten[1] 40.000 EUR. Siehe auch Rz. 261. Der Höchstbetrag gilt für Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rz. 56ff.), zur landwirtschaftlichen Alterskasse (Rz. 59), berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Rz. 60...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.7.1 Allgemeines

Rz. 85 Nach bisheriger Rechtslage waren Beiträge zu Risiko- und Kapitallebensversicherungen nach Nr. 2 Buchst. b unter weiteren Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar, ab Vz 2004 nur noch i. H. v. 88 %.[1] Die Erträge aus den Lebensversicherungen waren unter denselben Voraussetzungen steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Diese Begünstigung für Kapitallebensversicherunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.2 Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes

Rz. 123b Kind i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist jedes Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Grenzziehung mit dem 14. Lebensjahr entspricht der Beschränkung der Abzugsfähigkeit auf Kinder unter dem Jugendalter, für die Kinderbetreuungskosten wegen ihres Alters zwangsläufig anfallen.[1] Ältere Kinder können nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen einer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.3.2 Vornahme der Kürzung

Rz. 231 Die z. Zt. gültige Rechtslage gilt ab Vz 1993: Der Vorwegabzug wird gekürzt um 16 % der Summe der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG ohne Versorgungsbezüge i. S. d. § 19 Abs. 2 EStG, wenn für die Zukunftssicherung des Stpfl. Leistungen i. S. d. § 3 Nr. 62 EStG erbracht werden oder der Stpfl. zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.2 Beiträge zu privaten kapitalgedeckten Lebensversicherungen, Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG

Rz. 62 Als Sonderausgaben abziehbar sind nach § 10 Nr. 2 Buchst. b EStG Beiträge des Stpfl. zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (sog. Basisrente-Alter), ggf. ergänzt um eine Absicherung des Eintritts der verminderten Erwerbsfähigkeit, der Berufsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen oder zur Absicherung gegen den Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkei...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.12 Bericht über die Ergebnisse der klinischen Krebsregistrierung (Abs. 10)

Rz. 90 Der GKV-Spitzenverband und die für die klinischen Krebsregister zuständigen obersten Landesbehörden veranlassen im Benehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit eine wissenschaftliche Evaluation zur Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung (Satz 1). Mit der Neuregelung der Berichterstattung durch das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) in § 11 BKRG und der Au...mehr

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Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.1.1 Dreiseitiger Vertrag

Rz. 7 Der Vertrag "Ambulantes Operieren und sonstige stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus (AOP-Vertrag)" wird nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift auf Bundesebene zwischen den 3 genannten, gleichberechtigten Parteien, dem GKV-Spitzenverband, der DKG und der KBV geschlossen. Er regelt auch die Grundsätze der Abrechnung. Es handelt sich beim dreiseitigen AOP-Vertrag jedoch...mehr

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Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.1.3 Anlage 2: Allgemeine Tatsachen Abs. 1 Satz 3

Rz. 19 Nach Abs. 1 Satz 2 HS 2, jetzt Satz 3, sind außerdem allgemeine Tatsachen zu bestimmen, die ggf. eine stationäre Krankenhausbehandlung erforderlich machen können. In Anlage 2 zum AOP-Vertrag sind allgemeine Tatbestände aufgeführt, bei deren Vorliegen vorrangig eine stationäre Durchführung erforderlich sein kann. Dabei wird nach allgemeinen individuellen Tatbeständen u...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm dient der Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und dem flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern (BT-Drs. 17/11267). Die Länder sind dazu verpflichtet, diese einzurichten. Gleichzeitig werden bundesweit verlässliche finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen für die flächendeckende Einrichtung und den Betrieb klinischer Krebsregister geschaff...mehr

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Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.1.2 Ambulante Operationen/Anlage 1: AOP-Katalog (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 11 Zum Begriff "ambulante Operationen im Krankenhaus" gehören alle medizinisch notwendigen, diagnostischen und therapeutischen Eingriffe an Patienten, die sowohl die Nacht vor als auch die Nacht nach der Operation außerhalb des Krankenhauses verbringen (= Umkehrschluss zu BSG, Urteil v. 4.3.2004, B 4 KR 4/03 R zur Abgrenzung der vollstationären von der teilstationären un...mehr

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Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.4 Zulassung des Krankenhauses (Abs. 2)

Rz. 29 Nach Abs. 2 sind die Krankenhäuser i. S. d. § 108 zur ambulanten Durchführung der in dem AOP-Katalog genannten Operationen, stationsersetzenden Eingriffe und stationsersetzenden Behandlungen von Amts wegen zugelassen. Eines besonderen Zulassungsverfahrens bedarf es wegen der eindeutigen Formulierung "sind zugelassen" nicht. Krankenhäuser sind zur ambulanten Durchführu...mehr

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Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.3.2 Ergebnisse des Gutachtens/Erweiterter AOP-Katalog

Rz. 23 Das Gutachten (Kurzfassung unter https://www.iges.com/sites/igesgroup/iges.de/myzms/content/e6/e1621/e10211/e27603/e27841/e27842/e27844/attr_objs27939/IGES_AOP_Gutachten_Kurzfassung_032022_ger.pdf) kommt zu dem Ergebnis, dass zu den bislang 2.879 im AOP-Katalog vereinbarten Leistungen 2.476 Leistungen gemäß Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) neu hinzu kommen k...mehr

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Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.5 Qualitätssicherung (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 35 Zum 1.4.2007 war die gesetzliche Verpflichtung der 3 Vereinbarungspartner, für ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus Qualitätssicherungsmaßnahmen zu vereinbaren, dem Gemeinsamen Bundesausschuss als Aufgabe übertragen worden (vgl. § 137 Abs. 1 Nr. 1). Dies hat die mit Wirkung zum 1.10.2006 in Kraft getretene "Vereinbarung von Qualitätssi...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.1.1 Zuständigkeit (Satz 1)

Rz. 4 Die Länder sind zuständig und verpflichtet, klinische Krebsregister zu führen. Sie dienen der Verbesserung der Qualität und sind Teil der onkologischen Versorgung. Der Aufbau der klinischen Krebsregister war nach Ablauf der Übergangsfrist im Jahr 2017 und weiterer Nachbesserungsfristen bis Ende 2020 abzuschließen.mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.9 Auswertung der Krebsregisterdaten (Abs. 7)

Rz. 73 Klinische Krebsregister und Auswertungsstellen der klinischen Krebsregistrierung auf Landesebene arbeiten mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bei der Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung zusammen (Satz 1). Die Regelung verpflichtet die genannten Stellen in genereller Form zu kooperieren. Die nachfolgenden Vorschriften konkretisieren die Verpflichtung...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.10 Einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung (Abs. 8)

Rz. 79 Der G-BA soll bei Maßnahmen der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung in der onkologischen Versorgung (§ 135 a Abs. 2 Nr. 1, § 136 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) die klinischen Krebsregister bei der Aufgabenerfüllung einbeziehen (Satz 1; z. B. in der Funktion einer Datenannahmestelle, die in der Richtlinie über die einrichtungs- und sektorenübergreifende Q...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.3 Nicht-melanotische Hautkrebsarten (Satz 3, 4)

Rz. 48b Meldungen von nicht-melanotischen Hautkrebsarten und ihrer Frühstadien lösen grundsätzlich keinen Anspruch auf die Pauschale aus. Rz. 49 Nicht-melanotische Hautkrebsarten erfordern regelmäßig keine längerfristige Behandlung (BT-Drs. 17/11267 S. 30). Der Tatbestand wurde bei der Kalkulation der Pauschale für das Jahr 2014 berücksichtigt. Außerdem wurde berücksichtigt, ...mehr

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Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) zum 1.1.1993 eingeführt worden. Aufgrund des 2. GKV-Neuordnungsgesetzes (2. GKV-NOG) v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) ist Abs. 1 geändert worden. Rz. 1a Durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) sind Abs. 1 und 3 neu gefasst und Abs. 2 Satz 1 zum 1.1...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 9.4.2013 durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz – KFRG) v. 3.4.2013 (BGBl. I S. 617) neu eingefügt. Es gibt keine Vorgängervorschrift. Zum Gesetzgebungsverfahren ist auf den Entwurf eines Gesetzes ...mehr

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Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 1.1 Grundlagen

Rz. 2 Die Möglichkeit des ambulanten Operierens war nach früherem Recht ausschließlich niedergelassenen Vertragsärzten vorbehalten. Die Krankenhäuser durften keine ambulanten Operationen ausführen, weil diese rechtlich als der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung zugehörig angesehen wurden und damit unter das Behandlungsmonopol der niedergelassenen Vertragsärzte fielen. ...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.1.2 Aufgaben (Satz 2)

Rz. 5 Die Norm bestimmt das Aufgabenprofil der Krebsregister (Pflichtaufgaben). Die für die Qualitätssicherung maßgeblichen Funktionen werden benannt. Die Aufzählung ist nicht abschließend (insbesondere). Die Krebsregistrierung in den Ländern wird damit vereinheitlicht. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten wird durch Landesrecht geregelt (vgl. Rz. 23). Rz. 6 Es we...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.3 Beamte und beamtenähnliche Personen (Nr. 2)

Rz. 22 Nr. 2 regelt die Versicherungsfreiheit für Beamte und beamtenähnliche Personen, die an sich als Beschäftigte nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 versicherungspflichtig wären. Sie bedürfen wegen des eigenständigen und außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung sichergestellten Schutzes im Krankheitsfall jedoch nicht deren Schutz und sollen davon auch dann ausgeschlossen sein, we...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.8 Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Vereinigungen (Nr. 7)

Rz. 48 Nr. 7 regelt die Versicherungsfreiheit von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und ähnlicher Personen. Durch die ausdrückliche Ergänzung um den Begriff der "satzungsmäßigen" Mitglieder sollte die Versicherungsfreiheit auf Personen beschränkt werden, die der Gemeinschaft – jedenfalls dem Grunde nach – auf Dauer (ewiger Profess) angehören und nicht die...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.6 Lehrer an privaten Ersatzschulen (Nr. 5)

Rz. 42 Nr. 5 regelt – der Personengruppe der Beamtenähnlichen nach Nr. 2 vergleichbar – die Versicherungsfreiheit von Lehrern an staatlich genehmigten Ersatzschulen, wenn diese beamtenähnlich im Krankheitsfall versorgt sind (vgl. Rz. 26 ff.). Rz. 43 Voraussetzung ist hier, dass der Lehrer hauptamtlich an der Ersatzschule beschäftigt ist. Eine gesetzliche Konkretisierung der H...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.4 Versicherungsfreiheit wegen Alters (Abs. 3a)

Rz. 69 Die Regelung der Versicherungsfreiheit wegen Alters war durch Art. 1 Nr. 3, Art. 22 Abs. 1 GKV-GesundheitsreformG 2000 mit Wirkung zum 1.7.2000 eingeführt worden. Sie war damit begründet worden, dass eine klare Abgrenzung zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung und dem Schutz der Solidargemeinschaft getroffen werden solle (BT-Drs. 14/1245 S. 59)...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 4 Nr. 2, Art. 85 Abs. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261, 2355) wurde der Wortlaut "Beitragsbemessungsgrenze nach §...mehr

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Energiekrise: Problemfelder... / 3.4 Versorgung der Räume mit Warmwasser (Mindesttemperatur und Zeit)

Für die Versorgung der Wohnungseigentumsanlage durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit Warmwasser gelten die Ausführungen zur Versorgung mit Wärme entsprechend.mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.7 Versorgungsebenen der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 19 Als Grundstruktur der Bedarfsplanung sind nach § 5 des 2. Abschnitts der Bedarfsplanungs-Richtlinie folgende 4 Versorgungsebenen bestimmt, welche für die Zuordnung der Arztgruppen, den Zuschnitt der Planungsbereiche und dementsprechend für die Versorgungsgradfeststellung mittels Verhältniszahlen maßgeblich sind: hausärztliche Versorgung, allgemeine fachärztliche Versorg...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.24 Planungsbereich, Arztgruppen und Verhältniszahlen für die gesonderte fachärztliche Versorgung

Rz. 38 Planungsbereich für die gesonderte fachärztliche Versorgung ist der Bezirk der KV. § 12 Abs. 2 Satz 2 Ärzte-ZV bleibt unberührt. Diese Arztgruppen weisen Besonderheiten auf, wie beispielsweise eine zum Teil deutschlandweite Tätigkeit, einen geringen bis gar keinen Patientenkontakt oder die Besonderheit der ärztlichen Leistungen. Angesichts dieser Besonderheiten ist in...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.3 Bedarfsplanung in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 42 Für die vertragszahnärztlichen Versorgung ist die "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte)" maßgebend. Sie gilt i. d. F. v. 14.8.2007, veröffentlicht im BAnz Nr. 185 S. 7673 v. 2.10.2007 und ist am 1.10.2007 in Kraft getreten. Die Bedarfsplanungs-Richtlinie-Zah...mehr

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Energiekrise: Problemfelder... / 1.3 Versorgung der Räume mit ausreichender Wärme (Mindesttemperatur und Zeit)

1.3.1 Überblick Welche Räume der Mietsache mit Wärme in welchen Zeiten in welcher Höhe zu versorgen sind, also die Heizperiode und die zu erreichenden Temperaturen sowie die betroffenen Räume, kann zwischen den Mietvertragsparteien vereinbart werden. Es besteht ein anerkennenswertes Interesse des Vermieters, die Heizpflicht für die Mietwohnung generell zu regeln, um den Umfan...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.21 Planungsbereich, Arztgruppen und Verhältniszahl für die hausärztliche Versorgung

Rz. 35 § 11 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie ist Planungsbereich für die hausärztliche Versorgung der Mittelbereich in der Abgrenzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumordnung (BBSR). Erstreckt sich der Mittelbereich über die Grenzen einer KV, sind die Teile der Mittelbereiche getrennt zu beplanen. Zum Zwecke einer homogenen und stabilen Versorgung kann eine abwe...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.3.3 Feststellung des Standes der zahnärztlichen Versorgung

Rz. 45 Jede KZV hat jeweils bis zum 30.6. eines Jahres umfassende und vergleichbare Übersichten über den Stand der vertragszahnärztlichen Versorgung am 31.12. des Vorjahres zu erstellen (vgl. § 4 Bedarfsplanungs-Richtlinie-Zahnärzte). Diese Fortschreibung des Bedarfsplans steht nicht zur Disposition der KZV. Inhalt und Form der Übersichten bestimmen sich für die zahnärztlich...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.4 Grundlagen der Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 16 Nach § 99 und dem 2. Abschnitt der Richtlinie stellen die KVen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen (Landesvertretungen des vdek) regionale Bedarfspläne auf, die den Stand und den Bedarf an ärztlicher Versorgung im jeweiligen KV-Bereich darstellen sollen. "Im Einvernehmen" bedeutet, dass die Krankenkassenseite dem Bedarfsplan ...mehr

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Energiekrise: Problemfelder... / 1.4 Versorgung der Räume mit Warmwasser (Mindesttemperatur und Zeit)

Für die Versorgung der Räume mit Warmwasser (Mindesttemperatur und Zeit) gelten die Ausführungen zur Versorgung mit ausreichender Heizung (Mindesttemperatur und Zeit) entsprechend. Zusätzlich ist zu erwähnen, dass Warmwasser, wenn vertraglich keine Temperatur geregelt ist, mit 40°C ohne zeitlichen Vorlauf zu liefern sein soll.[1] Die Klausel in einem Formularmietvertrag, die...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.19 Feststellungen des Landesausschusses zum regionalen Versorgungsgrad in der psychotherapeutischen Versorgung

Rz. 33 Abs. 4 Satz 5 der Vorschrift sieht vor, dass in der Bedarfsplanungs-Richtlinien für die Zeit bis zum 31.12.2015 sicherzustellen ist, dass mindestens ein Versorgungsanteil von 25 % der regional maßgeblichen Verhältniszahl den überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzten und mindestens ein Versorgungsanteil von 20 % der regional maßgeblichen Verhäl...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.22 Planungsbereich, Arztgruppen und Verhältniszahlen für die allgemeine fachärztliche Versorgung

Rz. 36 Planungsbereich für die allgemeine fachärztliche Versorgung ist nach § 12 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Kreisregion. Kreisregionen sind Kreiszusammenfassungen in der Zuordnung des BBSR. Für die Feststellung der Basisverhältniszahlen werden die Planungsbereiche der allgemeinen fachärztlichen Versorgung 5 raumordnungsspez...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.3 Einrichtungen, die von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 34 SGB VII an der Versorgung beteiligt worden sind (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. cc UStG)

Rz. 231 Nach § 34 Abs. 1 SGB VII haben die Unfallversicherungsträger alle Maßnahmen zu treffen, durch die eine möglichst frühzeitig nach dem Versicherungsfall einsetzende und sachgemäße Heilbehandlung und, soweit erforderlich, besondere unfallmedizinische oder Berufskrankheiten-Behandlung gewährleistet werden. Sie können zu diesem Zweck die von den Ärzten und Krankenhäusern ...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2 Bedarfsplanungs-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung

Rz. 11 Für die vertragsärztliche Versorgung gilt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) v. 20.12.2012 (BAnz AT 31.12.2012 B7), in Kraft getreten am 1.1.2013; die Richtlinie ist inzwischen mehrfach geänd...mehr

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Energiekrise: Problemfelder... / 3.3 Versorgung der Räume mit ausreichender Wärme (Mindesttemperatur und Zeit)

3.3.1 Überblick Die Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit, Mindesttemperaturen und die Zeiten, in denen Wärme von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen ist, nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG zu vereinbaren oder nach § 19 Abs. 1 WEG zu beschließen. In den meisten Wohnungseigentumsanlagen dürfte es derartige Bestimmungen bislang aber nicht geben. Wie im M...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.23 Planungsbereich, Arztgruppen und Verhältniszahlen für die spezialisierte fachärztliche Versorgung

Rz. 37 Nach § 13 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie ist Planungsbereich für die spezialisierte fachärztliche Versorgung die Raumordnungsregion in der Zuordnung des BBSR. Erstreckt sich die Raumordnungsregion über die Grenzen einer KV, sind die Teile der Raumordnungsregion getrennt zu beplanen. Zum Zwecke einer homogenen und stabilen Versorgung kann auch für einzelne Arztgrupp...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die gesetzlichen Vorgaben für die Bedarfsplanungs-Richtlinien, welche der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 sowohl für die vertragsärztliche (einschließlich der psychotherapeutischen) Versorgung als auch für die vertragszahnärztliche Versorgung beschließen soll. Es handelt sich für den Gemeinsamen Bundesausschuss um eine "M...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einrichtungen mit Versorgungsverträgen nach §§ 73b, 140a oder 119b SGB V (§ 4 Nr. 14 Buchst. c UStG)

Rz. 244 Im Rahmen eines Vertrags zur besonderen Versorgung nach §§ 73b, 140a und 119b SGB V wird die vollständige bzw. teilweise ambulante und/oder stationäre Versorgung der Mitglieder der jeweiligen Krankenkasse auf eine Einrichtung i. S. d. §§ 73b Abs. 4, 140a Abs. 3 und 119b Abs. 1 SGB V übertragen mit dem Ziel, eine bevölkerungsbezogene Flächendeckung der Versorgung zu e...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.3.2 Ziele der Bedarfsplanungs-Richtlinie-Zahnärzte

Rz. 44 Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Richtlinie über die Bedarfsplanung in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie-Zahnärzte) verfolgt nach § 2 das Ziel, den Versicherten eine bedarfsgerechte und gleichmäßige zahnärztliche Versorgung, die auch einen ausreichenden Not- und Bereitschaftsdienst umfasst, in zumutbarer Entfernung unter...mehr

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Sommer, SGB V § 100 Unterve... / 2.2 Definition der Unterversorgung

Rz. 2a Auf der Grundlage des Bedarfsplans trifft ggf. im Einzelfall der Landesausschuss der Ärzte bzw. Zahnärzte und Krankenkassen die Feststellung, dass in bestimmten Gebieten eines Zulassungsbezirks (Planungsbereich) eine vertrags(zahn)ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder dass ihr Eintritt unmittelbar droht. Was eine Unterversorgung ist, ergibt sich weder aus dem...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.25 Ausgewogene hausärztliche und fachärztliche Versorgungsstruktur

Rz. 39 Die Maßstäbe für eine ausgewogene hausärztliche und fachärztliche Versorgungsstruktur (vgl. § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Vorschrift) ergeben sich aus dem 10. Abschnitt der Bedarfsplanungs-Richtlinie mit den §§ 48 (Voraussetzungen für eine gleichmäßige und bedarfsgerechte vertragsärztliche Versorgung) und 49 (Maßnahmen zur Wiederherstellung einer ausgewogenen hausärzt...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 1.2 Inhalt der Vorschrift

Rz. 5 Die Vorschrift regelt für die vertragsärztliche Versorgung insbesondere die Konsequenzen, die sich aus einer angeordneten Zulassungsbeschränkung bei Überversorgung ergeben können, wie das Nachbesetzungsverfahren, den Wechsel zu einem medizinischen Versorgungszentrum, den Wechsel in ein Anstellungsverhältnis, die Praxisnachfolge und die Ausschreibung von Belegarztverträ...mehr

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Sommer, SGB V § 100 Unterve... / 2.3 Prüfung und Feststellung der Unterversorgung

Rz. 4 Die Prüfung und die ggf. daraus resultierende, offizielle Feststellung, ob eine ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht, obliegt den aufgrund des § 90 für jeden KV-Bereich gebildeten Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen. Die Landesausschüsse der Zahnärzte und Krankenkassen sind entsprechend auf den KZV-Bereich hin organisiert, s...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.26 Sonderbedarfszulassung

Rz. 40 § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Vorschrift gewährleistet in Planungsbereichen, in denen die Zulassung von Ärzten bzw. Psychologischen-Psychotherapeuten wegen Überversorgung beschränkt ist, dass angeordnete Zulassungssperren nicht unverhältnismäßig die Berufsausübung beschränken und dass die Versorgung der Versicherten gewährleistet bleibt. Dies im Einzelnen zu konkretis...mehr