Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

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Sommer, SGB V § 98 Zulassun... / 2.1 Verwaltungsablauf

Rz. 3 Das Gesetz gibt in Abs. 2 den Pflichtinhalt der Zulassungsverordnungen konkret vor: Dies gilt für die Organisation der Zulassungseinrichtungen; die Regelungen in Abs. 2 Nr. 1 bis 4 beschreiben diesen Pflichtinhalt der Zulassungsverordnungen und ergänzen insoweit die §§ 96 (Zulassungsausschüsse) und 97 (Berufungsausschüsse). Die Zulassungsverordnungen regeln über die or...mehr

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Sommer, SGB V § 97 Berufung... / 2.4 Verfahrensrechtliches und Organisatorisches

Rz. 9 In einem Klageverfahren ist der Berufungsausschuss Partei. Der Berufungsausschuss ist ein Entscheidungsgremium und damit beteiligtenfähig (§ 70 Nr. 4 SGG). Da es sich um eine Angelegenheit des Vertrags(zahn)arztrechts handelt, wirken im Gerichtsverfahren als ehrenamtliche Richter ein Vertrags(zahn)arzt und ein Vertreter der Krankenkassen mit (§ 12 Abs. 3 SGG). Der Beru...mehr

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Versorgungssperre im Mietve... / 1.1.1 Die Zulässigkeit der Versorgungssperre

Die Versorgung eines Gebäudes mit Wasser, Fernwärme oder Gas erfolgt i. d. R. aufgrund eines Vertrags zwischen dem Gebäudeeigentümer und dem Versorgungsunternehmen. Erfüllt der Gebäudeeigentümer seine Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht, sind die Versorgungsunternehmen kraft gesetzlicher Regelung berechtigt, die Versorgung nach Androhung einzustellen; vgl. § 24 Abs. ...mehr

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Sommer, SGB V § 104 Verfahr... / 2.1 Unterversorgung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 ist im Zusammenhang mit §§ 98, 100 zu sehen, mit dem er korrespondiert. Es kommt zu einigen Überschneidungen, weil bereits dem Landesausschuss die Feststellung obliegt, dass in bestimmten Gebieten eines Zulassungsbezirks eine ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht. Sprachlich greift auch § 104 Abs. 1 Satz 1 die Formulierun...mehr

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Sommer, SGB V § 98 Zulassun... / 2.6 Ermächtigung

Rz. 10 Die Einzelheiten über die Ermächtigung zur Teilnahme an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (vgl. u. a. § 116) regeln ebenfalls die Zulassungsverordnungen. Darin ist konkret festgelegt, wann die Ermächtigung vom Zulassungsausschuss ausgesprochen werden darf, die im Gegensatz zur Zulassung meist von einer Bedarfsprüfung abhängt (z. B. zur Abwendung einer Unterverso...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.13 Feststellung des allgemeinen Versorgungsgrades als Ausgangsrelation für die Prüfung von Überversorgung und Unterversorgung

Rz. 25 Der 5. Abschnitt (§§ 17 bis 22) der Bedarfsplanungs-Richtlinie regelt die Feststellung des allgemeinen Versorgungsgrades als Ausgangsrelation für die Prüfung von Über- und Unterversorgung. Nach § 17 Abs. 1 der Richtlinie wird das im Planungsbereich bestehende Arzt-Einwohner-Verhältnis auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Feststellung im Planungsbereich zur vertragsä...mehr

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Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 2.2 Bildung und Besetzung der Zulassungsausschüsse

Rz. 3 In Abs. 1 ist die Errichtung der Zulassungsausschüsse geregelt. Die im Gesetz geregelte Trennung in vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung erfordert konsequenterweise die Bildung mindestens eines Zulassungsausschusses für Ärzte bei jeder Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und eines Zulassungsausschusses für Zahnärzte bei jeder Kassenzahnärztlichen Verein...mehr

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Energiekrise: Problemfelder... / 4 Heizkostenverordnung

Die aktuelle Lage muss die Gebäudeeigentümer – das kann der Vermieter, aber auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder der vermietende Wohnungseigentümer sein – dazu motivieren, die von ihnen nach § 6 Abs. 4 Satz 1 HeizkostenV bestimmten Umlageschlüssel, mit Wirkung zum Beginn eines Abrechnungszeitraums zu überprüfen. Denn der Gebäudeeigentümer kann diese nach § 6 Abs...mehr

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Betriebskosten richtig zuor... / 3.6 Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen

§ 2 Nr. 6 BetrKV Zitat die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen a) bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, oder b) bei der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nummer 4 Buchstabe c und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bere...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.6 Einrichtungen zur Geburtshilfe, für die Verträge nach § 134a SGB V gelten (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. ff UStG)

Rz. 238 Von Hebammen geleitete Einrichtungen zur Geburtshilfe, z. B. Geburtshäuser und Entbindungsheime, erbringen mit der Hilfe bei der Geburt und der Überwachung des Wochenbettverlaufs sowohl ambulante wie auch stationäre Leistungen. Werden diese Leistungen von Einrichtungen des privaten Rechts erbracht, unterliegen sie der Steuerbefreiung, wenn für sie gem. § 4 Nr. 14 Buc...mehr

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Kinderspielplätze und Freiz... / 3.1 Versorgungsleitungen

Verkaufsstände auf (Weihnachts-)Märkten benötigen häufig eine Versorgung mit Strom und Wasser. Da die Stände nur aus einem bestimmten Anlass und für eine begrenzte Zeit errichtet werden, kommt lediglich eine oberirdische Verlegung der entsprechenden Leitungen in Betracht. Dabei müssen diese Leitungen je nach Lage der Anschlussstelle und des zu versorgenden Stands auch über F...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.3 Liste der Berufe mit steuerpflichtigen Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 137 Folgende Berufsgruppen üben keine ähnliche heilberufliche Tätigkeit i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG aus, weshalb ihre Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind: Rz. 138 Ärztepropagandist: Die Tätigkeit im Rahmen eines solchen Berufs ist nicht arztähnlich, sondern gewerblich.[1] Rz. 139 Augenoptiker: Diese besitzen keine Kassenzulassung nach § 124 SGB V, sondern nach § 1...mehr

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Sommer, SGB V § 98 Zulassun... / 2.7 Wegfall der Altersgrenze von 55 Jahren

Rz. 11 Der bisher in Abs. 2 Nr. 12 genannte Ausschluss von der Zulassung (Ermächtigung) für Ärzte, die älter als 55 Jahre sind, ist mit Wirkung zum 1.1.2007 aufgehoben worden. Der entsprechende § 25 der Ärzte-/Zahnärzte–ZV ist weggefallen. Dies eröffnet für Ärzte und Zahnärzte die Möglichkeit, auch wenn sie älter als 55 Jahre sind, über die Zulassung in die vertrags(zahn)ärz...mehr

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Sommer, SGB V § 100 Unterve... / 2.1 Verfassungsrecht

Rz. 2 Einen verfassungsrechtlichen Hintergrund weist die Vorschrift insofern auf, als die Ärzte und Psychotherapeuten veranlasst werden sollen, sich in ärztlich unterversorgten Regionen niederzulassen (Geiger, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 100 Rz. 13). Auch wenn damit § 100 auf Art. 12 GG ausstrahlt, gibt es sachliche Aspekte, die Niederlassung zur vertragsärztlichen Versorgung ...mehr

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Sommer, SGB V § 98 Zulassun... / 2.9 Verzicht auf die Zulassung

Rz. 14 Auch zur Möglichkeit, durch Verzicht die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zu beenden, regelt die Zulassungsverordnung das Nähere. Dies erscheint ungewöhnlich, da der Verzicht eine einseitige Willenserklärung darstellt, die im Allgemeinen sofort wirksam wird. Der Grund, in der Zulassungsverordnung angemessene Fristen für die Beendigung der vertragsärztlic...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.6 Beschlussfähigkeit und Stimmrecht

Rz. 25 Das Plenum ist beschlussfähig, wenn 3 Unparteiische anwesend sind und sämtliche 13 Stimmen von den Anwesenden abgegeben werden können. Die Sitzungen sind i. d. R. öffentlich (vgl. Abs. 7 Satz 6) und jeder Sitzungstermin wird von der Geschäftsstelle z. B. im Internet veröffentlicht. Die Beschlussfähigkeit ist von der Geschäftsführung zu Sitzungsbeginn festzustellen und...mehr

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Sommer, SGB V § 100 Unterve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und am 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Änderung des Vertragsrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – VÄndG) v. 22.12.2006 (BGBl. I S. 3439) ist mit Wirkung zum 1.1.20...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.20 Modifikation der Allgemeinen Verhältniszahlen durch einen Morbiditätsfaktor

Rz. 34 Nach § 9 Bedarfsplanungs-Richtlinie werden die Basis-Verhältniszahlen nach Anlage 5 mit einem Morbiditätsfaktor modifiziert. Durch einvernehmlichen Beschluss der KV der Landesverbände und der Ersatzkassen (Landesvertretung des vdek) kann aber vom Morbiditätsfaktor im begründeten Fall abgewichen werden. Damit würde ein solcher Beschluss zu den regionalen Besonderheiten...mehr

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Versorgungssperre im Mietve... / 1.1.2.1 Erfüllungsanspruch

Der Mieter kann den Vermieter nach § 535 Abs. 1 BGB auf Wiederaufnahme der Versorgung mit Wasser und Energie in Anspruch nehmen. Wegen der Eilbedürftigkeit kann der Anspruch auch im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden. Nach § 535 BGB besteht die Verpflichtung des Vermieters allerdings nur während der Mietzeit. Im Gesetz ist die Frage, ob der Vermieter die ...mehr

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Betriebskosten – Definition... / 2 Umlage auf den Mieter

Vereinbarung im Mietvertrag Achtung Vertragliche Vereinbarung notwendig Der Mieter ist zur Zahlung von Betriebskosten bzw. zur Leistung einer Vorauszahlung auf die Betriebskosten nur verpflichtet, wenn und soweit dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde.[1] Hinweis CO2-Preis: Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter Vermieter müssen sich ab 1.1.2023 an der CO2-Abgabe betei...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind mit Wirkung...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.12 Belegarzttätigkeit im gesperrten Planungsbereich

Rz. 77 Abs. 7 schließt eine Lücke in der belegärztlichen Krankenhausbehandlung der Versicherten. Der Belegarzt ist ein niedergelassener Vertragsarzt, der seine Patienten im Krankenhaus stationär behandelt. In einem gesperrten Planungsbereich könnte keine belegärztliche Behandlung stattfinden, wenn sich kein dort bereits niedergelassener Vertragsarzt für die belegärztliche Tä...mehr

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Freier Beruf / 3.6 BMF- Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Heil- und Heilhilfsberufen

Die Finanzverwaltung[1] hat in einem für die Praxis hilfreichen Schreiben zur ertragsteuerlichen Einordnung der Einkünfte aus der Tätigkeit im Rahmen eines Heil- oder Heilhilfsberufs als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb Stellung genommen. Das BMF-Schreiben enthält eine Auflistung von mit einem Katalogberuf vergleichbaren Berufsgru...mehr

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Energiekrise: Problemfelder... / 3.3.2 Einwirkungen

3.3.2.1 Verwaltung Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und zu keinen erheblichen Verpflichtungen führen oder zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind.[1] Die Absenkung der Mindesttemperatur und ...mehr

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Wohngebäudeversicherung: Ve... / 3.4 Gestaltungsmöglichkeiten

Photovoltaikanlagen Für Photovoltaikanlagen wurden vom GDV zum 1.1.2011 neue Zusatzbedingungen (Musterbedingungen) veröffentlicht, die dem Versicherungsschutz entsprechen, der bereits von einigen Versicherern gewährt wird. Diese "Besonderen Bedingungen für die Versicherung von Photovoltaikanlagen (BPV 2010)" Version 1.1.2011 gelten auch als Annex zu den Allgemeinen Wohngebäud...mehr

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Notwegrecht / 1.4.2 Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeug

Streit um Zufahrtsrecht In den Gerichtsentscheidungen geht es vielfach um die Frage, inwieweit das zugangslose Grundstück mit Kraftfahrzeugen erreichbar sein muss. Bei gewerblich genutzten Grundstücken muss generell eine Zufahrtsmöglichkeit für Kraftfahrzeuge bestehen. Nach den Umständen des Einzelfalls kann es erforderlich sein, dass auf dem verbindungslosen Grundstücksteil ...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.16 Verbindlichkeit der Beschlüsse (Abs. 6)

Rz. 50 Abs. 6 regelt die Verbindlichkeit der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses. Das bedeutet eine unmittelbare Außenwirkung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses. In der Normenhierarchie werden die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses direkt unterhalb des Gesetzes angesiedelt (BSG, Beschluss v. 10.3.2010, B 3 KR 36/09 B). Die Beschlüsse binden ...mehr

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Hausrecht / 2.2.3 Abstellen von Wasser, Strom und Heizung

Verbotene Eigenmacht liegt außerdem vor, wenn der Vermieter die Heizungs-, Strom- oder Wasserzufuhr sperrt, weil der Mieter die Betriebskosten nicht bezahlt.[1] Auch hier muss der Vermieter gerichtlich vorgehen. Anderenfalls kann der Mieter die Wiederherstellung der Versorgung im Wege der einstweiligen Verfügung verlangen.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Liste der Berufe mit steuerfreien Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 112 Insbesondere folgende Tätigkeiten bzw. Berufe sind bislang als ähnliche heilberufliche Tätigkeiten i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG anerkannt: Rz. 113 Altenpfleger: Heilberufliche Leistungen von Altenpflegern/Altenpflegerinnen, denen die Erlaubnis nach § 1 Nr. 1 AltPflG erteilt worden ist oder nach § 29 AltPflG als erteilt gilt, sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei,...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit dem SGB V am 1.1.1989 in Kraft getreten. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S....mehr

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Energiekrise: Problemfelder... / 1.3.3.2 Ergänzende Vertragsauslegung

Für eine ergänzende Vertragsauslegung gelten die Ausführungen zu den Betriebskostenvorauszahlungen entsprechend (s. Abschn. 1.2.4.2). Es ist mithin wohl nicht davon auszugehen, dass eine ergänzende Vertragsauslegung dazu führen wird, dass ein Vermieter einseitig den Mietvertrag ändern kann – auch wenn die Inhalte des Mietvertrags erst im Wege der Auslegung zu gewinnen sind.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Steuerpflichtige ärztliche Leistungen

Rz. 63 Folgende ärztliche Leistungen sind steuerpflichtig [1]: die schriftstellerische oder wissenschaftliche Tätigkeit, auch soweit es sich dabei um Berichte in einer ärztlichen Fachzeitschrift handelt; die Vortragstätigkeit, auch wenn der Vortrag vor Ärzten im Rahmen der Fortbildung gehalten wird; die Lehrtätigkeit; die Lieferungen von Hilfsmitteln, z. B. Kontaktlinsen, Schuhei...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist unter der damals gültigen Überschrift "Bundesausschüsse" mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetzes – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) ist zum 1.1.1992 in Abs. 2 Sa...mehr

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Energiekrise: Problemfelder... / 1.3.3 Einseitige Vertragsanpassungen des Vermieters

1.3.3.1 Überblick Dem Vermieter oder dem Mieter sind einseitige Vertragsanpassungen von Gesetzes wegen nicht erlaubt. § 535 BGB lässt diese nicht zu. Es ist ferner nicht davon auszugehen, dass die Mietvertragsparteien ein Bestimmungsrecht des Vermieters i. S. v. § 315 BGB vereinbart haben. Die bekannt gewordenen Ankündigungen von Vermietern, in Objekten die Heizungsleistung zw...mehr

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Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Verbänden der Ersatzkassen gemeinsam errichteten Zulassungsausschüsse sind eine Konsequenz des in § 72 Abs. 1 normierten Zusammenwirkens der Ärzte und Krankenkassen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung. Die gemeinsame Errichtung macht deutlich, dass es sich b...mehr

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Sommer, SGB V § 90 Landesau... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) ist Abs. 3 Satz 4 mit Wirkung zum 1.1.1992 geändert worden. Aufgrund des Gese...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.16 Berechnung des abrechenbaren Gesamtpunktzahlvolumens

Rz. 31a Die Berechnung des abrechenbaren Gesamtpunktzahlvolumens richtet sich nach § 42 Bedarfsplanungs-Richtlinie. Danach legt der Zulassungsausschuss vor der Zulassung des Antragstellers die Leistungsbegrenzung für die Arztpraxis verbindlich fest. Für die Berechnung des abrechenbaren Gesamtpunktzahlvolumens gelten die Regelungen in der Bedarfsplanungs-Richtlinie nach § 42 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Abgrenzung der Alt- von der Neuzusage

Rz. 247 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mit einer Altzusage ist eine Versorgung iSd BetrAV vor dem 01.01.2005 zugesagt worden. Der Zeitpunkt, zu dem eine Versorgung erstmals zugesagt wird, bestimmt sich grundsätzlich nach der zu einem Rechtsanspruch führenden arbeitsrechtlichen bzw betriebsrentenrechtlichen Verpflichtungserklärung des ArbG (zB Einzelvertrag, Betriebsvereinbarung ...mehr

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Versorgungssperre im Mietve... / Zusammenfassung

Überblick In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, welche Rechtsfolge gilt, wenn der Vermieter die Versorgung der Mieträume mit Wasser und/oder Energie einstellt.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gaststätten, Biergärten und... / 2.2 Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung ist für die Errichtung, die bauliche Änderung und die Nutzungsänderung von Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentlichen Vergnügungsstätten nach § 29 Abs. 1 BauGB schon deshalb erforderlich, weil hierbei die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu berücksichtigen sind. Dies gilt insbesondere für die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Baun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Originäre begünstigte Umsätze/Einrichtungen

Rz. 188 Leistungen der Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG werden in Krankenhäusern erbracht. Dies sind Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorge...mehr

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Energiekrise: Problemfelder... / 1.3.3.3 Störung der Geschäftsgrundlage

Auch für die Störung der Geschäftsgrundlage gelten die Ausführungen zu den Betriebskostenvorauszahlungen entsprechend (s. Abschn. 1.2.4.3). Es ist mithin eher nicht davon auszugehen, dass der Vermieter eine Vertragsanpassung verlangen kann. Gegen den Willen des Mieters wäre eine Anpassung im Klagewege außerdem wohl frühestens im Jahr 2023 erreichbar.mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.1 Bildung des Gemeinsamen Bundesausschusses (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Organisation des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die eigentlichen Aufgaben ergeben sich aus den materiellen Vorschriften des Leistungsrechts (vgl. auch Filges, in: jurisPK-SGB V, § 91 Rz. 23). Im systematischen Zusammenhang steht die Regelung mit § 91a und § 91b. Die eine Norm regelt die Aufsicht über den Gemeinsamen Bundesausschuss, die andere...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 3.2 Ankündigung

Kommt im Einzelfall eine Versorgungssperre in Frage, ist sie dem Mieter mit ausreichender Frist anzukündigen. Was hier noch als ausreichend anzusehen ist, wird in der Literatur unterschiedlich beantwortet. Einerseits werden 2 Wochen für ausreichend angesehen, andererseits wird vertreten, die Versorgungssperre müsse mit einer Frist von 2 Monaten angekündigt werden. Einschlägi...mehr

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Energiekrise: Problemfelder... / 1.3.3.1 Überblick

Dem Vermieter oder dem Mieter sind einseitige Vertragsanpassungen von Gesetzes wegen nicht erlaubt. § 535 BGB lässt diese nicht zu. Es ist ferner nicht davon auszugehen, dass die Mietvertragsparteien ein Bestimmungsrecht des Vermieters i. S. v. § 315 BGB vereinbart haben. Die bekannt gewordenen Ankündigungen von Vermietern, in Objekten die Heizungsleistung zwischen 23.00 und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.1 Krankenhäuser (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG)

Rz. 199 Krankenhäuser, die von Einrichtungen des privaten Rechts betrieben werden, unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG, wenn sie nach § 108 SGB V zugelassen sind, also Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt sind, Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen ...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 3.3 Umsetzung der Versorgungssperre

Muss der Vermieter zur Umsetzung bzw. Durchführung der Versorgungssperre die Wohnung oder den Gewerberaum des Mieters betreten, so genügt allein der Zahlungsrückstand und der Rückstand mit der Nutzungsentschädigung bei ggf. gleichzeitiger Räumungsklage nicht aus. Der Vermieter benötigt vielmehr einen Titel, um die Mieträume gegen den Willen des Mieters betreten zu können. De...mehr

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Zweckentfremdung (Miete) / 2 Voraussetzungen

Gefährdung der Wohnraumversorgung Der Ermächtigungsnorm des Art. 6 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts vom 4.11.1971 konnte nicht entnommen werden, welche Voraussetzungen im Einzelnen vorliegen müssen, um von einer Gefährdung der Wohnraumversorgung im Sinne des Gesetzes ausgehen zu können. Sie müssen daher durch Auslegung gefunden werden. Ausreichende Wohnraumversorgu...mehr

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Energiekrise: Problemfelder... / 1.1 Überblick

Der Vermieter schuldet nach § 535 BGB in Verbindung mit dem Mietvertrag grundsätzlich eine angemessene Beheizung der Mietsache.[1] Seinen Erfüllungsanspruch auf Beheizung kann der Mieter gerichtlich geltend machen, notfalls im Wege einstweiliger Verfügung.[2] Eine mangelhafte Beheizung stellt eine erhebliche Störung des Mietgebrauchs und einen wichtigen Grund für eine außero...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.2 Was wird gefördert?

Modernisierungsmaßnahmen Über dieses Programm fördert das Land Hessen Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen, die vor dem 1.1.1995 bezugsfertig waren. Förderungsfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen: Verbesserung des Wohnungszuschnitts zugunsten einer größeren Wohnung (z. B. Zusammenlegung zweier kleiner Wohnungen), der Beleuchtung, der Belüftung, der Beheizung (dies gilt...mehr