Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befreiung von der Versicherungspflicht

Zusammenfassung Begriff Arbeitnehmer unterliegen grundsätzlich dem Schutz der einzelnen Sozialversicherungszweige. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Arbeitnehmer jedoch das Recht, sich von der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung befreien zu lassen. Hierzu ist in der Regel aber nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer das entsprechende Risiko (...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 4 Beginn der Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht vorliegen, wenn sie innerhalb von 3 Monaten danach beantragt wird. Wird der Antrag später gestellt, beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag nach Antragseingang.[1] Praxis-Beispiel Beginn der Versicherungspflichtmehr

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Versicherungspflicht (Landw... / 1.2 Versicherungspflicht von Nebenerwerbslandwirten

Die Versicherungspflicht gilt auch für Personen, die als landwirtschaftliche Unternehmer tätig sind, wenn ihr Unternehmen nicht die Mindestgröße erreicht, das Unternehmen jedoch die Mindestgröße nicht um mehr als die Hälfte unterschreitet und sie neben der landwirtschaftlichen Tätigkeit entweder kein Arbeitsentgelt oder kein Arbeitseinkommen erzielen sowie kein Vorruhestandsgeld...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 2.2 Beginn/Ende der Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht erfüllt sind, sofern sie innerhalb von 3 Monaten danach beantragt wird. Bei verspäteter Antragstellung tritt die Versicherungspflicht mit dem Folgetag des Antragseingangs ein.[1] Praxis-Beispiel Beginn der Versicherungspflicht bei Antrag nach Aufnahme der Tätigkeitmehr

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Gewerbetreibende in Handwer... / 7.5 Wirkung der Befreiung von der Versicherungspflicht in Bestandsfällen

Handwerker, die nach dem bis zum 31.12.1961 geltenden Recht von der Versicherungspflicht befreit worden sind (z. B. wegen Zurücklegung von 180 Kalendermonaten Versicherungszeit) und nach § 7 HwVG von der Versicherungspflicht auch am 31.12.1991 befreit waren, bleiben ab 1.1.1992 in jeder Beschäftigung oder Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit.mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 5 Ende der Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht endet, wenn die selbstständige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wird. Sie kann nicht beendet werden, wenn der Selbstständige sie nicht mehr für erforderlich hält.mehr

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Befreiung von der Versicher... / 1.11.2 Mehrere zur Versicherungspflicht führenden Tatbeständen

Grundsätzlich wirkt die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht tatbestandsbezogen auf das jeweilige Versicherungsverhältnis, aufgrund dessen die Befreiung herbeigeführt wurde. Allerdings ist diese Grundsatzregelung für die von der Krankenversicherungspflicht befreiten Personen nur eingeschränkt anwendbar. Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wirkt sich nur...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1.2 Arbeitsrechtliche Folgen des Eintretens von Versicherungspflicht

Trotz sorgfältiger Dokumentation der geringfügig entlohnten Beschäftigung kann es infolge des Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze zu einer unvorhergesehenen Versicherungspflicht des geringfügig entlohnten Beschäftigten kommen. Der Eintritt der Versicherungspflicht berührt dabei die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen nicht. Das bedeutet, dass die Vereinbarungen hinsichtli...mehr

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Freiwillige Versicherung (L... / 1.1 Aus der Versicherungspflicht ausgeschiedene Personen

Personen mit zwischen- oder überstaatlichen Sachverhalten Die Vorversicherungszeit wird nur noch für die Personen, bei denen zwischen- oder überstaatliche Sachverhalte zu berücksichtigen sind (z. B. Rückkehrer nach einem Auslandsaufenthalt, für den keine Versicherung im Inland bestanden hat) gefordert. Bei allen anderen Personen, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden...mehr

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Zeitpunkt des Beschäftigung... / 2.1 Beginn der Versicherungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit zu Beginn des Arbeitsverhältnisses

Die Versicherungspflicht beginnt an dem Tag, an dem das entgeltliche Beschäftigungsverhältnis beginnt. Daraus ergibt sich, dass eine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung in Fällen, in denen bei Beginn des Arbeitsverhältnisses Arbeitsunfähigkeit besteht, nur dann beginnt, wenn der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf Arbeitsentgelt hat. Für die Frage de...mehr

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Gewerbetreibende in Handwer... / 2.2 Von der Versicherungspflicht ausgeschlossene Personen

Eintragungen in die Handwerksrolle von Handwerksbetrieben und Betriebsfortführungen nach den §§ 2 bis 4 HwO bewirken nicht die Versicherungspflicht des zur Führung des Handwerksbetriebs Berechtigten. Daher sind von der Rentenversicherungspflicht ausgeschlossen: Inhaber handwerklicher Nebenbetriebe, Nachlassverwalter, Nachlasspfleger, Nachlasskonkursverwalter, Testamentsvollstre...mehr

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Versorgungskrankengeld (bis... / 6 Versicherungspflicht

6.1 Kranken-/Pflegeversicherung Wird Versorgungskrankengeld während einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme gewährt, bleibt die Mitgliedschaft in der Kranken- und damit auch in der Pflegeversicherung erhalten.[1] Die Beiträge werden dabei vom zuständigen Rehabilitationsträger allein getragen.[2] Im Übrigen bleibt die Mitgliedschaft wegen des grundsätzlich bestehenden Kran...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 8 Nachträgliche Feststellung der Versicherungspflicht

Stellt ein Sozialversicherungsträger fest, dass mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen oder, abgesehen von einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, eine weitere geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung zusammenzurechnen sind, tritt Versicherungspflicht mit der Bekanntgabe dieser Feststellung durch...mehr

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Gewerbetreibende in Handwer... / 2 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

Versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind selbstständige Gewerbetreibende, die ein zulassungspflichtiges Handwerk nach der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) betreiben und in die Handwerksrolle eingetragen sind. Eine Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerker oder handwerksähnlicher Gewerbe (Anlage B HwO) führt grundsätzlich nicht zur Versicherungs...mehr

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Beitragserstattung / 7.1 Wegfall der Versicherungspflicht

Die Erstattung setzt voraus, dass der Versicherte aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist, für ihn kein Recht zur freiwilligen Versicherung besteht, seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mindestens 24 Kalendermonate (Wartefrist) abgelaufen sind und inzwischen nicht erneut Versicherungspflicht eingetreten ist. Diese Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt des Antra...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 6.2 Beginn der Versicherungspflicht bei nachträglicher Feststellung

Um das Risiko von Beitragsnachforderungen zu vermeiden, beginnt die Versicherungspflicht in solchen Fällen nicht rückwirkend, sondern immer erst dann, wenn der Sozialversicherungsträger dem Arbeitgeber die Überschneidung mitteilt. Dabei teilen die Sozialversicherungsträger den Arbeitgebern den genauen Termin über den Beginn der Versicherungspflicht schriftlich mit. Diese Rege...mehr

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Arbeitnehmerähnliche Selbst... / 1 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

Arbeitnehmerähnliche Selbstständige sollen ebenso wie Arbeitnehmer über einen Versicherungsschutz der Rentenversicherung verfügen. Deshalb sind Personen rentenversicherungspflichtig, die von ihrer Tätigkeit und ihren Einkommensmöglichkeiten her eher einem Arbeitnehmer als einem Unternehmer vergleichbar sind. Deuten Hinweise auf eine Selbstständigkeit, aber auch auf eine Arbei...mehr

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Versicherungspflicht (Landw... / 4.3 Ausschluss der Rentenversicherungspflicht und freiwillige Versicherung

Versicherungspflicht von Ehegatten besteht nicht, wenn eine Versicherungsfreiheit[1] oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht[2] bestehen. Ehegatten von ehemaligen Landwirten und Landwirte, die nicht mehr versicherungspflichtig sind, können sich freiwillig versichern bzw. die Versicherung freiwillig fortsetzen.[3]mehr

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Gewerbetreibende in Handwer... / 10 Besonderheiten der Versicherungspflicht seit 1.1.2004 und seit 14.2.2020

Fortbestand der Versicherungspflicht Im Zusammenhang mit Änderungen in der Handwerkerversicherung und in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 SGB VI zum 1.1.2004 regelt § 229 Abs. 2a SGB VI, dass selbstständige Gewerbetreibende, die am Stichtag 31.12.2003 (dem Grunde nach) versicherungspflichtig waren, in dieser Tätigkeit versicherungspflichtig bleiben; eine Befreiung von der Rentenversic...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.5 Entgeltpunkte (Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung mit Befreiung von der Versicherungspflicht – Opt-out)

Zum 1.1.2013 wurde die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Möglichkeit zur vollen Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte) in eine Versicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt (Wechsel von Opt-in zu Opt-out). D. h., die Versicherungspflicht ist die Regel. Es steht den geringfügig Beschäftigten jedoch f...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1.1 Eintritt der Versicherungspflicht bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze durch flexible Arbeitszeitregelungen

Seit Inkrafttreten des sog. Flexi II-Gesetzes zum 1.1.2009 ist die ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit (etwa im Rahmen betrieblicher Zeitkontenregelungen) auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen grundsätzlich zulässig. Es kann also auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigten bei schwankender Arbeitszeit ein verstetigtes Monatsentgelt gezahlt werde...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.1 Prüfungsschwerpunkte Versicherungspflicht

Prüfungsschwerpunkte sind nicht nur die versicherungspflichtig gemeldeten Arbeitnehmer, sondern insbesondere Gesellschafter freie Mitarbeiter und Honorarkräfte, Sub-/Nachunternehmer, mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner, Leiharbeitnehmer, flexible Arbeitszeitregelungen/Altersteilzeitfälle, Fälle der Einstrahlung/Ausstrahlung/Entsendung geringfügig/kurzfristig Beschäfti...mehr

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Auszubildende: Besonderheit... / 1 Versicherungspflicht von Auszubildenden

Das Recht der einzelnen Zweige der Sozialversicherung sieht eine Definition des Begriffs der Berufsausbildung nicht vor. Was unter beruflicher Ausbildung im Anwendungsbereich der Vorschriften zur Versicherungspflicht im Einzelnen zu verstehen ist, richtet sich grundsätzlich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Wie bei Arbeitnehmern setzt die Versicherungspflicht voraus, dass...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Versi... / 3 Versicherungspflicht in der Arbeitsphase

Beschäftigte sind in der Arbeitsphase grundsätzlich versicherungspflichtig. Für die Beurteilung der Versicherungspflicht wird das in der Arbeitsphase fällige Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Der Teil des Arbeitsentgelts, der für die Bildung des Wertguthabens verwendet wird, bleibt bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung außer Ansatz. Hinweis Eintritt von Versicherungspfli...mehr

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Private Krankenversicherung... / 2.3 Verbleib in der PKV durch Befreiung von der Versicherungspflicht

Auf Wunsch ist die Weiterführung der privaten Krankenversicherung auch dann zulässig, wenn das Erwerbseinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt. Soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Befreiung von der Versicherungspflicht und somit der Verbleib in der PKV zulässig. Der Befreiungsantrag kann nicht widerrufen werden. Arbeitnehmer, die das 55. Lebensj...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Antragspflichtversicherung ... / 2 Dauer der Versicherungspflicht

2.1 Antragserfordernis Der Antrag auf Versicherungspflicht muss durch eine Stelle gestellt werden, die ihren Sitz im Inland hat. Das ist bei Beschäftigungen im Ausland im Regelfall der Arbeitgeber und bei den Entwicklungshelfern die Organisation der Entwicklungshilfe. Praxis-Tipp Antrag kann formlos gestellt werden Der Antrag kann formlos gestellt werden. Erforderlich ist ledigli...mehr

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Student / 2 Befreiung von der Versicherungspflicht

Studierende haben die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht, um sich über ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu versichern. Diese Möglichkeit für eine Befreiung besteht auch dann, wenn unmittelbar vor dem Eintritt der Versicherungspflicht als Student eine andere Krankenversicherungspflicht vorgelegen hat, z. B. als Arbeitnehmer.[1] Die Befreiung ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Menschen mit Behinderung / 2.1.2 Befreiung von der Versicherungspflicht

Tritt durch die Aufnahme einer Tätigkeit in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein, können sich die Menschen mit Behinderungen von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht zu beantragen.[1] Diese Befreiungsmöglichkeit kommt i...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 5 Ablauf der Versicherungspflicht

Wer die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, scheidet mit Ablauf des Kalenderjahres aus der Versicherungspflicht aus; er scheidet jedoch nicht aus, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Mit dieser Regelung wird der Versicherungspflicht der Arbeitnehmer eine gewisse Stabilität verliehen. Die i...mehr

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Nichtversicherte GKV / 1 Beginn der Versicherungspflicht in der GKV

Die Versicherungspflicht bislang Nichtversicherter beginnt grundsätzlich mit dem ersten Tag ohne einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall.[1] Für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hatten, begann die Mitgliedschaft in der GKV am 1.4.2007. Feststellung der Versicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übungsleiter / 1 Voraussetzungen für Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung setzt grundsätzlich ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung voraus. Übungsleiter, die in Sportvereinen und dergleichen regelmäßig tätig sind, verrichten ihre Tätigkeit grundsätzlich weisungsgebunden und sind in das Unternehmen (hier z. B. den Sportverein) eingegliedert...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung: Versicherungspflicht bei Dauerbeschäftigung

Zusammenfassung Überblick Die für Arbeitgeber von Aushilfen günstigste Beschäftigungsform ist die sog. kurzfristige Beschäftigung. Sie ist das Pendant zur geringfügig entlohnten Beschäftigung, die für Aushilfen in Dauerbeschäftigungen vorgesehen ist. Eine wichtige Voraussetzung der Versicherungsfreiheit von kurzfristigen Beschäftigungen wird jedoch oft verkannt: Die Bedeutung...mehr

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Versicherungspflicht (Landw... / 1 Krankenversicherung

Landwirte, ihre mitarbeitenden Familienangehörigen und Altenteiler sind nach näherer Bestimmung des KVLG 1989 in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.[1] Besonderes Kündigungsrecht für die PKV Ein besonderes Kündigungsrecht für die private Krankenversicherung besteht für Personen, die als landwirtschaftlicher Unternehmer krankenversicherungspflichtig werden od...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 2 Voraussetzungen der Versicherungspflicht auf Antrag

Damit ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründet werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Antragsteller muss innerhalb der letzten 30 Monate (Prüffrist) vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung oder dem Beginn der Elternzeit oder der beruflichen Weiterbildung mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis nach dem Recht der Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragserstattung / 7.4 Versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht Befreite

Personen, die versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, können eine Erstattung der Beiträge beantragen. Der Anspruch auf Beitragserstattung besteht erst nach einer Wartefrist von 24 Kalendermonaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht. Zu den berechtigten Personen gehören unter anderem: Beamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jahresarbeitsentgeltgrenze / 6 Versicherungspflicht bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Ist der Arbeitnehmer bisher krankenversicherungsfrei und unterschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, setzt die Versicherungspflicht sofort ein und nicht erst zum Ende des Kalenderjahres. Privat krankenversicherte Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Die Versicherun...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 2 Feststellung von Versicherungspflicht durch eine Betriebsprüfung

Soweit ein vom Arbeitgeber zunächst als geringfügig entlohnt beurteiltes Beschäftigungsverhältnis im Zuge einer Betriebsprüfung nachträglich als sozialversicherungspflichtig eingestuft wird, ergeben sich hierdurch eine ganze Reihe von Konsequenzen. Der Rentenversicherungsträger wird im Regelfall per Bescheid Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung festst...mehr

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Zeitpunkt des Beschäftigung... / 2 Versicherungspflicht hängt von der Arbeitsaufnahme ab

Hat das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich nicht begonnen, weil der Arbeitnehmer zum vereinbarten Arbeitsbeginn seine Arbeit nicht aufgenommen hat, so kann grundsätzlich auch keine Versicherungspflicht entstehen. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass der Arbeitnehmer wegen einer auf dem Arbeitsweg eingetretenen Krankheit seine Arbeit tatsächlich nicht aufnehmen kann. Hat de...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 1.1 Versicherungspflicht

Wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt oder bereits eröffnet[1], besteht das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fort. Damit besteht auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich bis zum Ablauf der für das Arbeitsverhältnis maßgebenden gesetzlichen oder tariflic...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 2 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

In der Rentenversicherung sind geringfügig entlohnte Beschäftigte versicherungspflichtig. Sie können sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen. [1]mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 6 Unterbrechung der Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht wird unterbrochen, wenn der Selbstständige bei fortlaufendem Betrieb infolge von Arbeitsunfähigkeit, wegen Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme oder bei Schwangerschaft bzw. Mutterschaft die persönliche (Mit)Arbeit im Betrieb einstellt. Kann die selbstständige Tätigkeit ohne Mitarbeit des Selbstständigen nicht mehr ausgeübt werden, d. h. "ruht"...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunterbrechung / 1 Fortbestehen der Versicherungspflicht

Für alle Sozialversicherungszweige gilt: Eine Beschäftigung ohne Arbeitsentgelt gilt für einen Monat als fortbestehend. Entsprechend besteht die Versicherungspflicht für die Dauer der Arbeitsunterbrechung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fort. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass die Dauer der Arbeitsunterbrechun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geistliche Genossenschaften / 2.1 Versicherungspflicht

In der Rentenversicherung ist dieser Personenkreis während des Dienstes für die Gemeinschaft und einer außerschulischen Ausbildung unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts und der Art der Tätigkeit (ob karitativ, erwerbswirtschaftlich oder rein kontemplativ) nach dem Sondertatbestand des § 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI und nicht als Beschäftigter nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Landw... / Zusammenfassung

Begriff Landwirtschaftliche Unternehmer zählen zu den selbstständig tätigen Personen. Im Hinblick darauf, dass Landwirte trotz ihrer selbstständigen Tätigkeit in der Regel nur Einkünfte erzielen, die in etwa denen von abhängig Beschäftigten vergleichbar sind, unterstellt der Gesetzgeber für diesen Personenkreis eine Schutzbedürftigkeit. Deshalb hat er ihn der Versicherungspf...mehr

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Nichtversicherte GKV / 8 Verspätete Anzeige der Versicherungspflicht

Für die bislang Nichtversicherten führte ein verspätetes Anzeigen der Versicherungspflicht sehr häufig zu erheblichen Beitragsschulden, die von diesen nicht beglichen werden konnten. Nichtversicherte vermieden es aus diesem Grund von vornherein, sich bei den Krankenkassen zu melden. Wird die Mitgliedschaft verspätet durch den bislang Nichtversicherten angezeigt, ermäßigt die ...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 6.2 Versicherungspflicht bei Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt nicht mehr die vom Beginn eines Jahres an erhöhte Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird der Beschäftigte vom 1.1. an wieder krankenversicherungspflichtig. Für bislang Privatversicherte ist die Krankenversicherung wieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse seiner Wahl durchzuführen, sofern keine Befreiung von der Krankenversicheru...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.6 Rentenerträge aus der Versicherungspflicht neben Altersrentenbezug

Für Rentenanwartschaften, die seit 1.1.2017 auch während einer Beschäftigung neben einer Altersvollrente resultieren, erhalten die Versicherten sog. "Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters". Entsprechendes gilt, wenn die Rentenanwartschaften neben einer Altersteilrente erworben wurden. Die Zuschläge an Entgeltpunkten kommen "on top" zur...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 7 Unterjähriger Beginn/Wegfall der Versicherungspflicht

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer nimmt am 1.4.2026 eine Beschäftigung auf. Zunächst besteht ausschließlich Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht und Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (BGR 0110). Ab 1.7.2026 wird das Entgelt dauerhaft gekürzt und folglich tritt Kranken- und Pflegeversicherungspflicht ein (BGR 1111). Im Dezember ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3 Versicherungspflicht in der GKV aufgrund eines anderen Tatbestandes als den Rentenbezug

3.1 Mögliche Tatbestände Häufig kommt es vor, dass ein Versorgungsbezug bereits vor dem Rentenbeginn ausgezahlt wird. In diesen Sachverhalten kann noch keine Versicherungspflicht als Rentenbezieher bestehen. Oft sind die Betroffenen zu diesem Zeitpunkt noch als Arbeitnehmer pflichtversichert. Möglich ist auch eine Versicherung als Empfänger von Arbeitslosengeld, der bereits e...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Versi... / 4 Versicherungspflicht in der Freistellungsphase

Während der Freistellungsphase besteht unter folgenden Bedingungen Sozialversicherungspflicht: es liegt eine schriftliche Vereinbarung (z. B. Tarif- oder Einzelvertrag) mit Regelungen über die Freistellungsphase sowie der Höhe des in dieser Zeit fälligen Arbeitsentgelts vor, gezahlt wird Arbeitsentgelt, das vor oder nach der Freistellungsphase erzielt wurde oder wird, das Arbei...mehr