Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1.2 Arbeitsrechtliche Folgen des Eintretens von Versicherungspflicht

Trotz sorgfältiger Dokumentation der geringfügig entlohnten Beschäftigung kann es infolge des Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze zu einer unvorhergesehenen Versicherungspflicht des geringfügig entlohnten Beschäftigten kommen. Der Eintritt der Versicherungspflicht berührt dabei die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen nicht. Das bedeutet, dass die Vereinbarungen hinsichtli...mehr

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Zeitpunkt des Beschäftigung... / 2.1 Beginn der Versicherungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit zu Beginn des Arbeitsverhältnisses

Die Versicherungspflicht beginnt an dem Tag, an dem das entgeltliche Beschäftigungsverhältnis beginnt. Daraus ergibt sich, dass eine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung in Fällen, in denen bei Beginn des Arbeitsverhältnisses Arbeitsunfähigkeit besteht, nur dann beginnt, wenn der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf Arbeitsentgelt hat. Für die Frage de...mehr

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Arbeitnehmerähnliche Selbst... / 1 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

Arbeitnehmerähnliche Selbstständige sollen ebenso wie Arbeitnehmer über einen Versicherungsschutz der Rentenversicherung verfügen. Deshalb sind Personen rentenversicherungspflichtig, die von ihrer Tätigkeit und ihren Einkommensmöglichkeiten her eher einem Arbeitnehmer als einem Unternehmer vergleichbar sind. Deuten Hinweise auf eine Selbstständigkeit, aber auch auf eine Arbei...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 6.2 Beginn der Versicherungspflicht bei nachträglicher Feststellung

Um das Risiko von Beitragsnachforderungen zu vermeiden, beginnt die Versicherungspflicht in solchen Fällen nicht rückwirkend, sondern immer erst dann, wenn der Sozialversicherungsträger dem Arbeitgeber die Überschneidung mitteilt. Dabei teilen die Sozialversicherungsträger den Arbeitgebern den genauen Termin über den Beginn der Versicherungspflicht schriftlich mit. Diese Rege...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.5 Entgeltpunkte (Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung mit Befreiung von der Versicherungspflicht – Opt-out)

Zum 1.1.2013 wurde die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Möglichkeit zur vollen Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte) in eine Versicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt (Wechsel von Opt-in zu Opt-out). D. h., die Versicherungspflicht ist die Regel. Es steht den geringfügig Beschäftigten jedoch f...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1.1 Eintritt der Versicherungspflicht bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze durch flexible Arbeitszeitregelungen

Seit Inkrafttreten des sog. Flexi II-Gesetzes zum 1.1.2009 ist die ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit (etwa im Rahmen betrieblicher Zeitkontenregelungen) auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen grundsätzlich zulässig. Es kann also auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigten bei schwankender Arbeitszeit ein verstetigtes Monatsentgelt gezahlt werde...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.1 Prüfungsschwerpunkte Versicherungspflicht

Prüfungsschwerpunkte sind nicht nur die versicherungspflichtig gemeldeten Arbeitnehmer, sondern insbesondere Gesellschafter freie Mitarbeiter und Honorarkräfte, Sub-/Nachunternehmer, mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner, Leiharbeitnehmer, flexible Arbeitszeitregelungen/Altersteilzeitfälle, Fälle der Einstrahlung/Ausstrahlung/Entsendung geringfügig/kurzfristig Beschäfti...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Versi... / 3 Versicherungspflicht in der Arbeitsphase

Beschäftigte sind in der Arbeitsphase grundsätzlich versicherungspflichtig. Für die Beurteilung der Versicherungspflicht wird das in der Arbeitsphase fällige Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Der Teil des Arbeitsentgelts, der für die Bildung des Wertguthabens verwendet wird, bleibt bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung außer Ansatz. Hinweis Eintritt von Versicherungspfli...mehr

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Private Krankenversicherung... / 2.3 Verbleib in der PKV durch Befreiung von der Versicherungspflicht

Auf Wunsch ist die Weiterführung der privaten Krankenversicherung auch dann zulässig, wenn das Erwerbseinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt. Soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Befreiung von der Versicherungspflicht und somit der Verbleib in der PKV zulässig. Der Befreiungsantrag kann nicht widerrufen werden. Arbeitnehmer, die das 55. Lebensj...mehr

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Auszubildende: Besonderheit... / 1 Versicherungspflicht von Auszubildenden

Das Recht der einzelnen Zweige der Sozialversicherung sieht eine Definition des Begriffs der Berufsausbildung nicht vor. Was unter beruflicher Ausbildung im Anwendungsbereich der Vorschriften zur Versicherungspflicht im Einzelnen zu verstehen ist, richtet sich grundsätzlich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Wie bei Arbeitnehmern setzt die Versicherungspflicht voraus, dass...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 2 Dauer der Versicherungspflicht

2.1 Antragserfordernis Der Antrag auf Versicherungspflicht muss durch eine Stelle gestellt werden, die ihren Sitz im Inland hat. Das ist bei Beschäftigungen im Ausland im Regelfall der Arbeitgeber und bei den Entwicklungshelfern die Organisation der Entwicklungshilfe. Praxis-Tipp Antrag kann formlos gestellt werden Der Antrag kann formlos gestellt werden. Erforderlich ist ledigli...mehr

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Menschen mit Behinderung / 2.1.2 Befreiung von der Versicherungspflicht

Tritt durch die Aufnahme einer Tätigkeit in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein, können sich die Menschen mit Behinderungen von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht zu beantragen.[1] Diese Befreiungsmöglichkeit kommt i...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 5 Ablauf der Versicherungspflicht

Wer die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, scheidet mit Ablauf des Kalenderjahres aus der Versicherungspflicht aus; er scheidet jedoch nicht aus, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Mit dieser Regelung wird der Versicherungspflicht der Arbeitnehmer eine gewisse Stabilität verliehen. Die i...mehr

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Student / 2 Befreiung von der Versicherungspflicht

Studierende haben die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht, um sich über ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu versichern. Diese Möglichkeit für eine Befreiung besteht auch dann, wenn unmittelbar vor dem Eintritt der Versicherungspflicht als Student eine andere Krankenversicherungspflicht vorgelegen hat, z. B. als Arbeitnehmer.[1] Die Befreiung ha...mehr

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Nichtversicherte GKV / 1 Beginn der Versicherungspflicht in der GKV

Die Versicherungspflicht bislang Nichtversicherter beginnt grundsätzlich mit dem ersten Tag ohne einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall.[1] Für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hatten, begann die Mitgliedschaft in der GKV am 1.4.2007. Feststellung der Versicherun...mehr

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Übungsleiter / 1 Voraussetzungen für Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung setzt grundsätzlich ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung voraus. Übungsleiter, die in Sportvereinen und dergleichen regelmäßig tätig sind, verrichten ihre Tätigkeit grundsätzlich weisungsgebunden und sind in das Unternehmen (hier z. B. den Sportverein) eingegliedert...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung: Versicherungspflicht bei Dauerbeschäftigung

Zusammenfassung Überblick Die für Arbeitgeber von Aushilfen günstigste Beschäftigungsform ist die sog. kurzfristige Beschäftigung. Sie ist das Pendant zur geringfügig entlohnten Beschäftigung, die für Aushilfen in Dauerbeschäftigungen vorgesehen ist. Eine wichtige Voraussetzung der Versicherungsfreiheit von kurzfristigen Beschäftigungen wird jedoch oft verkannt: Die Bedeutung...mehr

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Beitragserstattung / 7.4 Versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht Befreite

Personen, die versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, können eine Erstattung der Beiträge beantragen. Der Anspruch auf Beitragserstattung besteht erst nach einer Wartefrist von 24 Kalendermonaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht. Zu den berechtigten Personen gehören unter anderem: Beamt...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 6 Versicherungspflicht bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Ist der Arbeitnehmer bisher krankenversicherungsfrei und unterschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, setzt die Versicherungspflicht sofort ein und nicht erst zum Ende des Kalenderjahres. Privat krankenversicherte Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Die Versicherun...mehr

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Zeitpunkt des Beschäftigung... / 2 Versicherungspflicht hängt von der Arbeitsaufnahme ab

Hat das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich nicht begonnen, weil der Arbeitnehmer zum vereinbarten Arbeitsbeginn seine Arbeit nicht aufgenommen hat, so kann grundsätzlich auch keine Versicherungspflicht entstehen. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass der Arbeitnehmer wegen einer auf dem Arbeitsweg eingetretenen Krankheit seine Arbeit tatsächlich nicht aufnehmen kann. Hat de...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 2 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

In der Rentenversicherung sind geringfügig entlohnte Beschäftigte versicherungspflichtig. Sie können sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen. [1]mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 1.1 Versicherungspflicht

Wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt oder bereits eröffnet[1], besteht das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fort. Damit besteht auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich bis zum Ablauf der für das Arbeitsverhältnis maßgebenden gesetzlichen oder tariflic...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 2 Feststellung von Versicherungspflicht durch eine Betriebsprüfung

Soweit ein vom Arbeitgeber zunächst als geringfügig entlohnt beurteiltes Beschäftigungsverhältnis im Zuge einer Betriebsprüfung nachträglich als sozialversicherungspflichtig eingestuft wird, ergeben sich hierdurch eine ganze Reihe von Konsequenzen. Der Rentenversicherungsträger wird im Regelfall per Bescheid Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung festst...mehr

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Arbeitsunterbrechung / 1 Fortbestehen der Versicherungspflicht

Für alle Sozialversicherungszweige gilt: Eine Beschäftigung ohne Arbeitsentgelt gilt für einen Monat als fortbestehend. Entsprechend besteht die Versicherungspflicht für die Dauer der Arbeitsunterbrechung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fort. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass die Dauer der Arbeitsunterbrechun...mehr

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Nichtversicherte GKV / 8 Verspätete Anzeige der Versicherungspflicht

Für die bislang Nichtversicherten führte ein verspätetes Anzeigen der Versicherungspflicht sehr häufig zu erheblichen Beitragsschulden, die von diesen nicht beglichen werden konnten. Nichtversicherte vermieden es aus diesem Grund von vornherein, sich bei den Krankenkassen zu melden. Wird die Mitgliedschaft verspätet durch den bislang Nichtversicherten angezeigt, ermäßigt die ...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 7 Unterjähriger Beginn/Wegfall der Versicherungspflicht

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer nimmt am 1.4.2026 eine Beschäftigung auf. Zunächst besteht ausschließlich Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht und Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (BGR 0110). Ab 1.7.2026 wird das Entgelt dauerhaft gekürzt und folglich tritt Kranken- und Pflegeversicherungspflicht ein (BGR 1111). Im Dezember ...mehr

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Krankenkassenwahl: Vor- und... / 3.1.3 Ausschluss der Versicherungspflicht

Der Wiedereintritt der Krankenversicherungspflicht führt jedoch nicht immer automatisch zurück in die GKV. Denn wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig wird, bleibt grundsätzlich krankenversicherungsfrei und muss sich damit weiterhin in der privaten Krankenversicherung versichern.[1] Wer sich frühzeitig für eine Absicherung in der privaten Krankenversi...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7 Prüfung der Versicherungspflicht/-freiheit

Die Entscheidungen in versicherungs-, beitrags- und melderechtlicher Hinsicht werden im Allgemeinen durch den Arbeitgeber vorgenommen. Der Arbeitgeber ist dazu nach ständiger Rechtsprechung gehalten, sich jeweils zum Fälligkeitstag Klarheit über die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer bzw. der fälligen Abgaben zu verschaffen und di...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.6 Rentenerträge aus der Versicherungspflicht neben Altersrentenbezug

Für Rentenanwartschaften, die seit 1.1.2017 auch während einer Beschäftigung neben einer Altersvollrente resultieren, erhalten die Versicherten sog. "Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters". Entsprechendes gilt, wenn die Rentenanwartschaften neben einer Altersteilrente erworben wurden. Die Zuschläge an Entgeltpunkten kommen "on top" zur...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3 Versicherungspflicht in der GKV aufgrund eines anderen Tatbestandes als den Rentenbezug

3.1 Mögliche Tatbestände Häufig kommt es vor, dass ein Versorgungsbezug bereits vor dem Rentenbeginn ausgezahlt wird. In diesen Sachverhalten kann noch keine Versicherungspflicht als Rentenbezieher bestehen. Oft sind die Betroffenen zu diesem Zeitpunkt noch als Arbeitnehmer pflichtversichert. Möglich ist auch eine Versicherung als Empfänger von Arbeitslosengeld, der bereits e...mehr

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Berufsausbildung / 2 Versicherungspflicht

2.1 Kranken- und Pflegeversicherung In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt die Einschränkung, dass Auszubildende nur dann als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig sind, wenn sie Entgelt erhalten. Da Auszubildende Anspruch auf eine Mindestausbildungsvergütung haben, ist diese Einschränkung eher theoretischer Natur. Die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeve...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Versi... / 4 Versicherungspflicht in der Freistellungsphase

Während der Freistellungsphase besteht unter folgenden Bedingungen Sozialversicherungspflicht: es liegt eine schriftliche Vereinbarung (z. B. Tarif- oder Einzelvertrag) mit Regelungen über die Freistellungsphase sowie der Höhe des in dieser Zeit fälligen Arbeitsentgelts vor, gezahlt wird Arbeitsentgelt, das vor oder nach der Freistellungsphase erzielt wurde oder wird, das Arbei...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 6.2 Versicherungspflicht bei Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt nicht mehr die vom Beginn eines Jahres an erhöhte Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird der Beschäftigte vom 1.1. an wieder krankenversicherungspflichtig. Für bislang Privatversicherte ist die Krankenversicherung wieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse seiner Wahl durchzuführen, sofern keine Befreiung von der Krankenversicheru...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 6 Prüfung der Versicherungspflicht

Für die richtige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen ist es notwendig, dass beim Arbeitgeber zahlreiche Angaben und Daten des Arbeitnehmers vorliegen. Die Arbeitnehmer sind aufgefordert, ihrem Arbeitgeber gegenüber alle für eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung notwendigen Angaben zu machen. Dazu gehört insbesondere, dass sie ihrem...mehr

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Befreiung von der Versicher... / 3 Rentenversicherung

In der Rentenversicherung können verschiedene Personengruppen auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit werden. 3.1 Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen/Lehrer/Erzieher Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen[1] werden von der Rentenversicherungspflicht befreit, wenn für sie einkommensbezogene Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze entric...mehr

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Schifffahrt / 1 Versicherungspflicht

Die Seeleute sind als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Wie bei anderen Arbeitnehmern auch, besteht aber Krankenversicherungsfreiheit, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.[2] Ausländische Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe Die Versicherungspflicht erstre...mehr

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Entwicklungshelfer / 1.1 Versicherungspflicht auf Antrag in der Rentenversicherung

In der Rentenversicherung können die betroffenen Personen für die Zeit des Entwicklungsdienstes und des Vorbereitungsdienstes der Versicherungspflicht auf Antrag[1] unterliegen.[2] In diesem Fall sind die Beiträge zur Rentenversicherung grundsätzlich aus dem Arbeitsentgelt zu bemessen. Wenn dies aber günstiger ist, wird der Beitragsbemessung auch ein fiktiver Betrag zugrunde...mehr

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Familienversicherung / 4.3 Versicherungsfreiheit/Befreiung von der Versicherungspflicht

Familienangehörige sind nach § 10 SGB V versichert, wenn sie nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind. Die Versicherungsfreiheit aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung nach § 7 SGB V bleibt außer Betracht.[1]mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 3.1 Versicherungspflicht bei ausländischen Arbeitnehmern

Ein ausländischer Arbeitnehmer, der in Deutschland eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausübt, unterliegt den deutschen Rechtsvorschriften wie ein inländischer Arbeitnehmer. Es besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in allen Sozialversicherungszweigen bzw. die Möglichkeit zum Beitritt zur freiwilligen Versicherung. Sollte der ausländische Arbeitnehmer bishe...mehr

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Kurzarbeit / 6.1 Versicherungspflicht

Für die Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung erhalten.[1] In der Arbeitslosenversicherung ist das Fortbestehen eines Versicherungspflichtverhältnisses nicht an den Bezug des Kurzarbeitergeldes, sondern an das Vorliegen eines Arbeitsausfalls geknüpft.[2]mehr

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Künstler / 1 Versicherungspflicht

Versicherungspflicht tritt ein, wenn der selbstständige Künstler/Publizist überwiegend im Inland tätig ist, seine künstlerische/publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausübt[1] und im Zusammenhang mit der künstlerischen/publizistischen Tätigkeit nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt, es sei denn, die Beschäftigung dient der Berufsausbildung od...mehr

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Arbeitgeberanteil / 2 Versicherungspflicht

Hat ein Arbeitgeber Zweifel, ob er zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen für seine Arbeitnehmer verpflichtet ist, muss er sich an geeigneter Stelle über die Versicherungspflicht erkundigen. Tut er dies nicht, so ist ihm dies als Verschulden anzurechnen.[1] Den Arbeitnehmer kann ein Mitverschulden [2] treffen, wenn er aus der Lohnabrechnung ersehen konnte, dass keine S...mehr

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Nichtversicherte GKV / 2 Ende der Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht endet grundsätzlich, wenn ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.[1] Zu den anderweitigen Absicherungen im Krankheitsfall gehören z. B. die Pflichtmitgliedschaft in der GKV als Arbeitnehmer, Arbeitslosengeldbezieher oder Rentner, die f...mehr

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Lehrer und Erzieher / 3.2.6 Beitragszahlung bei nachträglich festgestellter Versicherungspflicht

Wird die Versicherungspflicht nachträglich festgestellt, sind rückwirkend ab Aufnahme der versicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit die Beiträge nachzuzahlen.[1] Selbst wenn strittig gewesen ist, ob es sich bei der Tätigkeit als Lehrer/Erzieher um eine abhängige Beschäftigung oder um eine selbstständige Tätigkeit handelt, sind die Rentenversicherungsbeiträge vom Begi...mehr

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Pflegezeit / 2.3 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

Pflegepersonen unterliegen der Versicherungspflicht, wenn sie einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 und einem Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder der privaten Pflegepflichtversicherung nicht erwerbsmäßig, wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in seiner häuslichen Umgebung pflegen.[1] Hinweis Nicht erwerb...mehr

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Befreiung von der Versicher... / 2 Pflegeversicherung

In der Krankenversicherung freiwillig versicherte Personen sind in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig.[1] Diese Personen können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie einen privaten Pflegeversicherungsvertrag abgeschlossen haben, der Leistungen vorsieht, die denen der sozialen Pflegeversicherung entsprechen, und zwar auch für die Fami...mehr

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Befreiung von der Versicher... / 3.5 Früher selbstständig Erwerbstätige (Übergangsregelung)

Bei Eintritt der Versicherungspflicht als Selbstständiger ist unter bestimmten Voraussetzungen neben den o. g. Möglichkeiten auch eine dauerhafte Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Diese Option besteht, wenn am 31.12.1998 eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wurde, die nicht rentenversicherungspflichtig war, die Versicherungspflicht als Selbstständiger nach dem ...mehr

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Künstler / 2 Ausnahmen von der Versicherungspflicht

2.1 Einkommensgrenze Der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegt nicht, wer nur ein geringes Einkommen aus einer selbstständigen künstlerischen/publizistischen Tätigkeit erzielt. Als geringfügig in diesem Sinne gilt ein jährliches Arbeitseinkommen, das 3.900 EUR nicht übersteigt.[1] Hinweis Keine Sonderregelungen mehr durch die Corona-Pandemie Die Mindestein...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.3 Grundsatz: Keine Versicherungspflicht von Treuhänder-Gesellschafter-Geschäftsführern

Sofern GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund eines Treuhandvertrags mehrheitlich am Stammkapital einer GmbH beteiligt sind, stehen sie grundsätzlich nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur GmbH. Voraussetzung ist, dass sich die Verpflichtungen und Abhängigkeiten des Treuhänders vom Treugeber allein aus dem Treuhandvertrag und nicht aus dem Gesellschafts...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.5 Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze und (rückwirkender) Eintritt von Versicherungspflicht

Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig 603 EUR im Monat, liegt vom Tage des Überschreitens an keine geringfügige Beschäftigung mehr vor. Wenn Arbeitgeber dies nicht beachten, kann es zu folgenden Konsequenzen führen: Die Prüfer der Rentenversicherung greifen diese Fälle auf und stellen im Nachhinein Sozialversicherungspflicht und damit einhergehend auch zwangsläufig die...mehr