Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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§ 18 Transportversicherung / b) Sonstige politische Gefahren (Ziff. 2.4.1.2 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 1.1.2.2 ADS Güterversicherung 73/84/94)

Rz. 61 Nach Ziff. 2.4.1.2 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 1.1.2.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 sind die Gefahren von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen ausgeschlossen. In der Praxis werden die danach ausgeschlossenen Gefahren aber über die DTV-Streik- und Aufruhrklausel regelmäßig wi...mehr

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§ 8 Sachschaden / 2. "Leasingschaden"

Rz. 471 Aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags fordert der Leasinggeber vom Leasingnehmer einen sog. Ablösebetrag. In der Rechtsprechung und Literatur war lange Zeit umstritten, ob und inwieweit dem Geschädigten dadurch ein separater "Leasingschaden" entsteht. Der BGH lehnt dies ab.[623] Zur Begründung führt er aus, dass bei postengenauem Vergleich der Ver...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Versicherungsbedingungen zur Kraftfahrtversicherung

Rz. 310 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk: Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Selbsttötung

Rz. 200 Nach § 161 VVG ist bei einer Versicherung für den Todesfall der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die versicherte Person sich vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrags vorsätzlich selbst getötet hat. Der Versicherer hat in diesem Fall – soweit vorhanden – den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 VVG z...mehr

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§ 18 Transportversicherung / j) House Airway Bill (HAWB) (Ziff. 3.10 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 180 Luftfrachtspediteure verwenden häufig eigene Luftfrachtbriefe. Die Haftung aus diesen Frachtbriefen ist nur nach Zustimmung des Versicherers versichert.mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Folgeprämie

Rz. 52 § 38 VVG regelt die Folgen der Nichtzahlung bzw. der verspäteten Zahlung einer Folgeprämie. Wenn die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt wird, besteht der Versicherungsschutz zunächst fort. Die nicht fristgerechte Zahlung der Folgeprämie hat erst nach einer vergeblichen qualifizierten Mahnung nachteilige Folgen für den Versicherungsnehmer. In der Mahnung muss der Pr...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / e) Einschränkungen und bedingte Bezugsrechte

Rz. 511 In der Praxis sind weitere Einschränkungen oder in anderer Form bedingte Bezugsrechte durchaus üblich. Rechtlich sind sie größtenteils unbedenklich. Schwierigkeiten entstehen jedoch, wenn der Inhalt des Bezugsrechts unter bestimmten Umständen keine eindeutige Zuordnung der Versicherungsleistung ermöglicht oder wenn mit der Einräumung des Bezugsrechts über die Bezugsr...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Gesetzliche Obliegenheiten

Rz. 436 Unter den in Betracht kommenden gesetzlichen Obliegenheiten sind die vorvertragliche Anzeigepflicht (§§ 19 ff. VVG), die Gefahrstandspflicht (§ 11 Abs. 1, 3 ARB, §§ 23 ff. VVG) sowie die Pflicht zur Anzeige mehrfacher Versicherung (§ 77 VVG) zu erwähnen. Ihre Bedeutung für die Rechtsschutzversicherung ist allerdings gering.mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 4. Versicherte Haftpflichtansprüche

a) Schadenarten Rz. 21 Die Haftpflichtversicherung deckt gem. A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB auf Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden (unechte Vermögensschäden). Ohne besondere Vereinbarung sind sog. reine bzw. echte Vermögensschäden, nicht gedeckt. Anders ist es in der Berufshaftpflichtversicherung (vgl. Rdn 25), insbesondere ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / aa) Verwendung einwandfreier und geeigneter Fahrzeuge (Ziff. 7.1.1 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 220 Der Versicherungsnehmer hat nur einwandfreies und geeignetes Material (Fahrzeuge, Anhänger, Wechselbrücken, Container, Kräne, Hubgeräte) zu verwenden.mehr

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§ 18 Transportversicherung / ee) Einhaltung behördlicher Auflagen (Ziff. 7.1.5 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 224 Der Versicherungsnehmer muss die erforderlichen Genehmigungen einholen und behördliche Auflagen einhalten.mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / II. Bedeutung der Heilwesenversicherung

Rz. 6 Die Heilwesenversicherung deckt das Schadensrisiko des Behandlers i.S.d. § 630a BGB ab, also des Krankenhausträgers, des Arztes im Krankenhaus und in der niedergelassenen Praxis, aber auch des Psychotherapeuten, der Hebammen und des Heilpraktikers. Häufig wird auch der Einfachheit halber von der Arzthaftpflichtversicherung gesprochen. Die Haftpflichtversicherung des Ar...mehr

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§ 18 Transportversicherung / c) Beiträge des Versicherungsnehmers zur großen Haverei (Ziff. 4.3 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 185 Der Versicherer ersetzt nach Ziff. 4.3 DTV-VHV 2003/2011 die in der Dispache anteilig unter Berücksichtigung der geretteten Werte festgesetzten Beiträge des Versicherungsnehmers zur großen Haverei, vorausgesetzt, die große Haverei wurde nach dem Gesetz oder nach internationalen Haverei-Regeln aufgemacht.mehr

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§ 18 Transportversicherung / ee) Umladungskosten, Mehrkosten der Weiterbeförderung

Rz. 54 Die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung, die infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels entstanden sind, hat der Versicherer nach Ziff. 2.3.1.3 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 1.5.1.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 zu ersetzen, soweit der Versicherungsnehmer sie nach den Umständen f...mehr

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W / 2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4141]

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Vergleichbare soziale Wertschätzung

Rz. 213 Bei der Frage, ob ein Beruf der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entspricht, kommt es neben den Verdienstmöglichkeiten auch auf die soziale Wertschätzung an, die dem Beruf in der Gesellschaft entgegengebracht wird.[541] Die soziale Wertschätzung ist von vielfältigen Faktoren abhängig, insbesondere davon, welche Ausbildung für eine bestimmte Tätigkeit erforde...mehr

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§ 18 Transportversicherung / cc) Fahrzeuge mit zwei Diebstahlssicherungen (Ziff. 7.1.3 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 222 Der Versicherungsnehmer hat Fahrzeuge des eigenen Betriebs mit zwei voneinander unabhängig funktionierenden Diebstahlssicherungen auszustatten und die Fahrer anzuweisen, diese beim Verlassen des Fahrzeugs einzuschalten. Türschlösser zählen nicht zu den Diebstahlsicherungen.mehr

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§ 18 Transportversicherung / gg) Verwendung geeigneter Lager- und Umschlaggebäude (Ziff. 7.1.7 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 226 Dem Versicherungsnehmer obliegt es, nur für den jeweiligen Auftrag geeignete Lager- und Umschlagbetriebe zu nutzen, gesetzliche oder behördliche Auflagen zu erfüllen und Sorge zu tragen, dass Sicherungseinrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit nicht gestört sind.mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / III. Haftungsausschluss bei vorsätzlicher und widerrechtlicher Schadensherbeiführung

Rz. 68 Jeder Haftpflichtversicherungsvertrag dient dazu, den Versicherungsnehmer vom Risiko eines zwar fahrlässig verursachten, aber letztlich zufälligen Schadenseintritts zu befreien. Diesem Sinn und Zweck liefe es zuwider, wenn der Versicherungsnehmer gezielt und beabsichtigt einem Dritten einen Schaden zufügen und dies dennoch auf die Gemeinschaft der Versicherten abwälze...mehr

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§ 18 Transportversicherung / e) Bergungs- und Vernichtungskosten (Ziff. 4.5 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 187 Nach Ziff. 4.5 DTV-VHV 2003/2011 sind über die zivilrechtliche Haftung des Versicherungsnehmers aus Verkehrsverträgen auch Bergungs-, Aufräum- und Entsorgungskosten für beschädigte Güter, die der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung aufzuwenden hat, ersatzfähig.mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhausträgers

Rz. 29 Krankenhausträger sind nicht zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung i.S.d. § 102 VVG für sich selbst und ihre Bediensteten verpflichtet. Selbst für Träger von großschadensträchtigen geburtshilflichen Abteilungen gilt keine Versicherungspflicht, geschweige denn eine Mindestversicherungssumme, während Träger von Hebammenschulen zugunsten ihrer Schülerinnen ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Politische Gefahren (Krieg) (Ziff. 6.2 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 191 Ziff. 6.1 DTV-VHV 2003/2011 enthält Ausschlüsse für Ansprüche aus Kriegsgefahren. Vgl. zu den Definitionen der einzelnen Ausschlusstatbestandsmerkmal die Ausführungen oben (siehe Rdn 56 ff.).mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / c) Beweislast und AGB-rechtliche Wirksamkeit der Beschränkung

Rz. 25 Die doppelte Beschränkung des Versicherungsschutzes auf unmittelbare Schäden auf Ebene der primären Risikoabgrenzung (§§ 1–4 AVB-VSV) einerseits und als Ausschlusstatbestand (§ 49 Nr. 1 AVB-VSV) andererseits, die teilweise als "überflüssig" bezeichnet wird,[79] hat zumindest aber Auswirkungen auf die Beweislast. So muss nach den Grundsätzen der Beweisführung im Versic...mehr

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§ 18 Transportversicherung / ii) Inventuren (Ziff. 7.1.9 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 228 Auf Verlangen des Versicherers hat der Versicherungsnehmer zusätzlich zu den auftragsgemäß vorgesehenen Inventuren weitere Inventuren auf eigene Kosten durchzuführen.mehr

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B / 12 Berufung, Berufungsrücknahme [Rdn 783]

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§ 18 Transportversicherung / d) Politische Gefahren ("Dirty Bombs") (Ziff. 6.4 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 193 Der Ausschluss für Ansprüche aus Schäden, verursacht durch die Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung wurde nach den Anschlägen vom 11.9.2001 in New York wegen der Unkalkulierbarkeit solcher Risiken aufgenommen.mehr

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§ 5 Feuerversicherung / F. Versicherungsbedingungen zur Feuerversicherung

Rz. 344 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk: Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Ehegatte

Rz. 541 Die Benennung der "Ehefrau" als Bezugsberechtigte ist grundsätzlich aus der Sicht des Versicherers derart zu verstehen, dass ein Bezugsrecht für die bei Abschluss des Versicherungsvertrages mit dem Versicherungsnehmer verheiratete Ehefrau begründet und auch nicht durch die Scheidung der Ehe auflösend bedingt ist.[924] Das Gleiche gilt bei Einräumung eines Bezugsrecht...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / II. Muster: Erste Anmeldung einer eGbR zum Register

Rz. 24 Die Anmeldung zum GbR-Register kann erledigt werden, wenn eine neue GbR gegründet wird (siehe hierzu Muster 4.1) und wenn eine bestehende GbR angemeldet wird (siehe hierzu Muster 4.2). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Neuanmeldung einer eGbR UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Amtsgericht _________________________ – Ge...mehr

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§ 14 Kaskoversicherung / II. Muster: Geltendmachung von Schadensersatz nach Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung

Rz. 105 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.30: Geltendmachung von Schadensersatz nach Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung _________________________ Versicherung AG _________________________ _________________________ Schaden-Nr./VS-Nr./Az. _________________________ Schaden vom _________________________ Pkw _________________________, amtl. Ken...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / B. Versicherungsvertrag

Rz. 46 Ein Versicherungsvertrag kann – wie die meisten anderen privat-rechtlichen Verträge – ausdrücklich oder stillschweigend, förmlich oder formlos geschlossen werden. Abweichende Formvereinbarungen sind zulässig. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt auch im Versicherungsrecht, so dass es dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer freisteht, ob und mit welchem Inhalt e...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / VII. Auslandsschäden

Rz. 35 Im Rahmen dieser Erweiterungsklausel wird der Ausschluss nach Ziff. 10.6 USV dahingehend eingeschränkt, dass Haftungsfälle, die insgesamt im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/95/EG) eintreten, im Rahmen des vorbezeichneten Risikos auch als Auslandsschäden unter den Versicherungsschutz fallen. Soweit der Versicherungsnehmer darüber hinausgehenden we...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / D. Versicherungsbedingungen zur Haftung und Berufshaftpflichtversicherung des Anwalts

Rz. 183 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk: Quelle: HDI Versicherung AGmehr

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§ 18 Transportversicherung / mm) Einhaltung von Gesetzen (Ziff. 7.1.13 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 232 Dem Versicherungsnehmer obliegt es nach Ziff. 7.1.13 DTV-VHV 2003/2011, Gesetze, Verordnungen, behördliche Anordnungen oder Verfügungen sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften und sonstige Sicherheitsvorschriften einzuhalten.mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 6. Sekundäre Risikobeschränkungen

Rz. 207 Die sekundären Risikobeschränkungen in der KH-Versicherung sind in A.1.5 AKB in einer Klausel zusammengefasst. Dabei ist nun auch der ohnehin geltende Ausschluss der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls nach § 103 VVG in den Wortlaut der AKB aufgenommen worden. Ansonsten entsprechen die sekundären Risikobeschränkungen der Ermächtigungsgrundlage des § 4 ...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 1. Versicherte Sachen, Punkt 1

Rz. 143 Der Regelungsinhalt der VB-Reisegepäck ist ähnlich dem der AVB Reisegepäck 1992/2021. Die vermeintlich kleinen Änderungen wirken sich allerdings insbesondere auf der Ebene der Darlegungs- und Beweislast erheblich aus. Gegenstand der Versicherung ist das Reisegepäck der versicherten Person. Welche Personen versichert sind, wurde bereits oben ausgeführt (vgl. Rdn 126). ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / h) Lebende Tiere und Pflanzen (Ziff. 6.8 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 197 Der Ausschluss für Ansprüche aus Schäden an lebenden Tieren entspricht der Haftungsreglung in § 427 Abs. 1 Nr. 6 HGB und Art. 17 Abs. 4f CMR. Bei Pflanzen besteht das Risiko des Verwelkens.mehr

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§ 18 Transportversicherung / aa) Güter

Rz. 29 Güter sind Waren aller Art, auch Tiere und Sachen, die mithilfe eines Transportmittels von einem Ort zu einem anderen befördert werden. Fahrzeuge, Container, Paletten und Verpackung gelten als Güter, wenn sie selbst Gegenstand einer Beförderung sind.mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Umfang der Abtretung

Rz. 560 Der Umfang einer Abtretung ist durch Auslegung der Abtretungserklärung zu ermitteln; eine Teilabtretung ist möglich.[957] Üblich sind Begrenzungen der Höhe nach oder die Abtretung lediglich der Erlebensfall- oder der Todesfallansprüche. Im Regelfall werden neben der Hauptforderung auch sämtliche Gestaltungsrechte aus der Lebensversicherung abgetreten;[958] hierzu geh...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 11. Anzeigen und Willenserklärungen, Punkt 11

Rz. 142 Punkt 11 AT-Reise 2008/2021 regelt, dass für Anzeigen und Willenserklärungen grundsätzlich die Textform vorgeschrieben ist und stellt klar, dass Versicherungsvermittler nicht zur Entgegennahme von Anzeigen und Willenserklärungen bevollmächtigt sind.mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Pflegerenten-Zusatzversicherung

Rz. 42 Bei der Pflegerenten-Zusatzversicherung gewährt der Versicherer bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit während der Dauer der Versicherung sog. Pflegerenten; die Leistung und deren Höhe sind abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit.mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / P. Muster: Deckungsklage gegen Rechtsschutzversicherer

Rz. 525 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.1: Deckungsklage gegen Rechtsschutzversicherer An das Amtsgericht Hannover Klage des Herrn Fritz Müller, Hauptstr. 10, 30855 Langenhagen, Klägers, – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ – gegen die XY-Rechtsschutzversicherungs-AG, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Allgefahrendeckung

aa) Universalität der Gefahren Rz. 34 Es gilt nach Ziff. 2.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 1.1.1 ADS Güterversicherung 73/84/94 der uneingeschränkte Grundsatz der Universalität oder Totalität der Gefahren. Jede Gefahr, d.h. auch kommerzielles Risiko, ist versichert.[35] Soll eine Gefahr ausgeschlossen werden, muss sie in den Katalog der Ausschlüsse aufgenommen werden.[36] bb) Gef...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Neu hinzukommende Risiken – Vorsorgeversicherung

Rz. 40 Bedeutsam ist die Abgrenzung einer Risikoerhöhung oder Risikoerweiterung von einem neuen Risiko. Ein solches ist nur im Rahmen der Vorsorgeversicherung nach A 1 Ziff. 9 AVB/Ziff. 3.1 (3), 4 AHB, versichert. Die Vorsorgeversicherung ist eine Besonderheit in der Haftpflichtversicherung. Die bestehende Versicherung schließt ohne besondere Vereinbarung und zunächst auch oh...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 2. Versicherungsnehmer, Versicherter (Ziff. 2 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 164 Neben dem in der Betriebsvereinbarung aufgeführten Unternehmen sind auch die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers einschließlich der Leiharbeitnehmer mitversichert. Beauftragte Dritte wie Unterfrachtführer oder Empfangsspediteure sind dagegen nicht mitversichert.mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 2. Gleitende Neuwertversicherung

Rz. 137 Haben die Vertragsparteien eine Versicherung zum gleitenden Neuwert 1914 vereinbart, errechnet sich die Entschädigungsgrenze nicht aus der (betragsmäßig viel zu niedrigen) Versicherungssumme 1914. sondern aus dem Betrag, der durch Hochrechnung der Versicherungssumme 1914 auf die heutigen Verhältnisse ermittelt wird.[151]mehr

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§ 18 Transportversicherung / 8. Begrenzung der Versicherungsleistung (Ziff. 8 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 246 Ziff. 8 DTV-VHV 2003/2011 spricht nicht von Versicherungs- oder Deckungssummen, sondern von der Begrenzung der Versicherungsleistung. Es geht also um Höchsthaftungssummen. Unterschieden wird zwischen der Begrenzung der Leistung je Schadenfall (Ziff. 8.1 DTV-VHV 2003/2011) und der Begrenzung je Schadenereignis (Ziff. 8.2 DTV-VHV 2003/2011). a) Schadenfall (Ziff. 8.1 DT...mehr

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§ 18 Transportversicherung / r) Ansprüche aus Carnet-TIR-Verfahren (Ziff. 6.18 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 207 Schäden aus dem Versandverfahren Carnet-TIR sind in Deutschland wegen des unübersehbaren Schadenpotenzials nicht versicherbar.[217]mehr

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§ 14 Lebensversicherung / III. Lebensversicherung und Erbrecht

Rz. 667 Im Rahmen des Erbrechts[1201] stellt sich vor allem die Frage, ob die Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung in den Nachlass fallen.[1202] Stirbt der Versicherungsnehmer einer Versicherung auf das Leben einer anderen Person, fällt die Versicherungsnehmerstellung in den Nachlass des Versicherungsnehmers. Tritt der Versicherungsfall bei einer Versicherung auf ...mehr

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§ 8 Sachschaden / cc) Bestimmung des Normaltarifs anhand eines Mittelwerts

Rz. 288 Die gegen beide Befragungen vorgebrachten Bedenken haben zahlreiche Gerichte bewogen, keines der beiden Tabellenwerke als taugliche Schätzungsgrundlage anzuwenden. Anstatt aber ein aufwendiges Sachverständigengutachten einzuholen geht der Tatrichter in diesem Fall jedoch einen anderen Weg und berechnet einen Mittelwert, der sich aus der Abrechnung nach der Fraunhofer...mehr