Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / 2. Divergierende Anfechtungsverzichtsklauseln in D&O-Versicherungsverträgen

Rz. 189 Im Markt finden sich Klauseln dahingehend, dass etwa für "(…) arglistig täuschende, versicherte Personen oder auch solche, die von Täuschungen Kenntnis hatten, kein Versicherungsschutz besteht, (…)" im Übrigen aber der Versicherer "(…) auf das Recht der Anfechtung verzichtet (…)". Oder es werden beispielsweise zunächst alle Ansprüche aus Versicherungsfällen ausgeschl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / b) Schriftlichkeit

Rz. 71 Nach den Empfehlungen des GDV hat die Geltendmachung schriftlich zu erfolgen. Sie muss also schriftlich abgefasst sein, gleichgültig dabei ist jedoch, wie sie hergestellt wird (per Hand oder digital). Gleichgültig ist auch, ob die Abfassung in deutscher Sprache erfolgt. Die schriftliche Form der Anspruchserhebung kann durch die elektronische Form ersetzt werden, weil s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / cc) Begrenzung der Versicherungsleistung unter Anrechnung der Aufwendungen des Versicherers

Rz. 109 Aufgrund der Kritiken im Schrifttum zu den Modellbedingungen vor 2011 und der Entscheidung des OLG Frankfurt a.M.[334] hat der GDV bereits im Modell von 2013 vorsorglich die Muster-Regelungen zur Kostenanrechnung angepasst. Zentrale Vorschrift für die Kostenanrechnung ist nach den aktuellen GDV-Empfehlungen nunmehr alleine Ziff. A-6.4 S. 2 AVB-D&O. Danach werden Zitat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / II. Versicherungsfall (Claims-made-Prinzip)

Rz. 68 Nach § 100 VVG ist der Versicherer bei der Haftpflichtversicherung verpflichtet, den Versicherungsnehmer von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten aufgrund der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren. Die Musterbedingungen definieren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 3. Auskunfts- und Belegpflicht

Rz. 104 Die Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers gestaltet sich nach § 8 Nr. 2 a hh FBUB 2010 B in der Form aus, dass der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft, soweit diese zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich ist, auf Verlangen, schriftlich mitzuteilen ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / IV. Besondere Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls und Rechtsfolgen bei Verletzungen von Obliegenheiten, Punkte 4 und 5

Rz. 66 Die zu beachtenden Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles sind in Punkt 4 VB-Reiserücktritt 2008/2021 aufgezählt. Der Versicherte muss gem. Punkt 4.1 VB-Reiserücktritt 2008/2021 nach Eintritt des Versicherungsfalles die Reise unverzüglich stornieren, um die insoweit entstehenden Kosten möglichst niedrig zu halten (vgl. Rdn 44 ff.). Im Übrigen ist die Auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 3. Fallbeispiel

Rz. 132 Das Grundmodell zur Schadensermittlung wird anhand des folgenden Fallbeispiels dargestellt: Sachverhalt: Der Versicherungsnehmer produziert auftrags- und terminbezogen Streuscheiben (Scheinwerferglas) für Zulieferer der Automobilindustrie. Es ist eine Glaswanne vorhanden, aus der die zehn Pressen der Fertigung mit Schmelze versorgt werden. Am 1.4.2023 wird die Trafost...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / K. Risikoinformationen

Rz. 181 Darüber hinaus – dies hat sich gegenüber dem GDV-Modell von 2005 bereits im Modell 2007 geändert – bleibt es dem Versicherer unbenommen, weitere Risikoinformationen zu verlangen. Bei der vertraglichen Ausgestaltung haben die Versicherer – wegen der Existenz des § 210 VVG (Großschäden) – weitgehende Gestaltungsfreiheiten. In der Praxis werden "Geschäftsberichte", bei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / G. Anzeigepflichten, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten

Rz. 151 Die mit der Überschrift umschriebenen Themenkomplexe waren bereits im Modell des GDV von 2005 behandelt (dort Ziff. 7 bis 9 und 11 Abs. 1 S. 2). Im Regelfall wurden seinerzeit mehr oder weniger die §§ 16 ff. VVG a.F. im Modell von 2005 wiederholt. Schon mit den Modellbedingungen von Mai 2007 hat der Verband die VVG-Reformüberlegungen einfließen lassen und die Ziff. 7...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / bb) Kündigungsklauseln

Rz. 86 Darüber hinaus finden sich hier und da Kündigungsklauseln, nach denen Deckungsschutz nur besteht, wenn das schadensverursachende Organmitglied "unverzüglich abberufen wird und einige Jahre keine vergleichbare Position bei dem Versicherungsnehmer" mehr erhält.[274] Um es noch einmal deutlich hervorzuheben: Sofern Innenhaftungsansprüche grundsätzlich gedeckt sind und vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / II. Kündigung nach dem Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 170 Hat der Versicherer nach dem Eintritt des Versicherungsfalls den Anspruch der versicherten Person auf Freistellung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt, kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen. Dies gilt auch, wenn der Versicherer der versicherten Person die Weisung erteilt, es zum Rechtsstreit über den Anspruch kommen zu lassen (Ziff. B2–2.1 S. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / III. Zeitlicher Umfang des Versicherungsschutzes: Rückwärtsdeckung, Nachmeldefrist, Meldung von Umständen, Insolvenz

Rz. 90 Der zeitliche Umfang des Versicherungsschutzes steht – vielfach in den Bedingungen ausdrücklich so formuliert – in unmittelbarem Zusammenhang mit dem sog. Versicherungsfall (vgl. dazu bereits Ausführungen zu Ziff. A-2 AVB-D&O, Rdn 68 ff.). Unter der Überschrift "Zeitlicher Umfang des Versicherungsschutzes" (Ziff. A-5 AVB-D&O) finden sich präzisierend Unterüberschrifte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / II. Ausschlüsse, Punkt 2

Rz. 31 Nach Punkt 2.1.1 und 2.1.2 ABRV sind die politischen Gefahren, z.B. Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse sowie die von Streik, terroristische Gewalthandlungen und sonstigen bürgerlichen Unruhen, usw. ausgehenden Gefahren ausgeschlossen. Diese Bestimmung entspricht Punkt 3.1 a und b AVB Reisegepäck 1992/2021, so dass auf die Ausführungen hierzu (siehe § 7 Rdn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / L. Beitrag

Rz. 182 Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen (Ziff. B1–3.1 Abs. 1 AVB-D&O). Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen (Ziff. B1–3.1 Abs. 2 AV...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / II. Versicherte Ereignisse und Risikopersonen, Punkt 2

Rz. 58 Die Bestimmung des Punktes 2.1 VB-Reiserücktritt 2008/2021 listet die versicherten Rücktrittsgründe auf. Die Aufzählung ist wortgleich zu der in Punkt 1.2 ABRV 2002/2021 (siehe auch Rdn 13 ff.). Rz. 59 Der Kreis der Risikopersonen wird in Punkt 2.2 VB-Reiserücktritt 2008/2021 umgrenzt. Er ist weiter gezogen als in den ABRV (vgl. Rdn 29). Risikopersonen sind zunächst ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / VI. Diskriminierungen

Rz. 145 Ferner sind vom Versicherungsschutz nach Ziff. A-7.15 AVB-D&O ausgeschlossen Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen. Dieser Ausschluss hängt mit den hohen Entschädigungssummen bei Diskriminierungen von Arbeitnehmern im US-amerikanischen Recht zusammen (vgl. dazu auch die sog. Employment-Pract...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / II. Versicherungsprämie

Rz. 36 Die Höhe der Prämie, die grundsätzlich von der Versicherungsnehmerin getragen wird, ist frei auszuhandeln. Die Prämienhöhe berücksichtigt eine Vielzahl verschiedener Risikofaktoren. Prämienberechnungsgrundlage ist vor allem die Bilanzsumme (> 20 Mio. EUR i.d.R.), aber auch der Umsatz und m.E. – auch wenn dies bisweilen negiert wird – die Mitarbeiterzahl der Versicheru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 3. Vorteilsausgleich

Rz. 117 Die Berücksichtigung positiver wirtschaftlicher Auswirkungen, die sich infolge der Betriebsunterbrechung für den Versicherungsnehmer ergeben können, werden insbesondere mit den Bestimmungen des § 6 Nr. 1 b in den FBUB 2010 A normiert. Auf § 6 Nr. 1 b S. 1, wonach die Entschädigung nicht zu einer Bereicherung führen darf, kann sich der Versicherer nicht schon berufen, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / II. Produkthaftungs- und Umwelteinwirkungsausschluss

Rz. 137 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Haftpflichtansprüche wegen "Schäden durch von der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft in den Verkehr gebrachten Produkte, Arbeiten oder sonstige Leistungen" (Ziff. A-7.3 AVB-D&O) sowie Schäden durch Umwelteinwirkungen (Ziff. A-7.4 AVB-D&O) und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden. Zu betonen ist, da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / II. Gerichtsstand

Rz. 184 Was den Gerichtsstand angeht, enthält Ziff. B4–5 AVB-D&O entsprechende Regelungen. Anders als noch nach dem Vorgängermodell wird zwischen Klagen gegen den Versicherer und Klagen gegen Versicherungsnehmer differenziert. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit gem. Ziff. B4–5.1 Abs. 1 AVB-D&O nach dem S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 1. Erfassung des Bruttoausfallschadens

Rz. 112 Zur Feststellung des Ausfallschadens lässt sich aus der Praxis folgendes Grundmodell ableiten, welches in der ersten Stufe durch Anwendung des versicherten Anteils auf den festgestellten Umsatzausfall den sog. Bruttoausfallschaden ergibt. Der versicherte Anteil wird mit der Ergebnisrechnung des Betriebs und im Rahmen der entsprechenden Bestimmung der FBUB ermittelt. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / dd) Nicht überraschend und in der Regel nicht unwirksam

Rz. 88 Überraschend i.S.d. § 305c Abs. 1 BGB dürften derartige, die Risiken wegen etwaiger freundlicher Inanspruchnahmen minimierende Klauseln nicht sein. Ob sie unwirksam sind, dies ist zunächst einmal eine Frage der jeweiligen Ausgestaltung der Klausel, kann an dieser Stelle also nicht abschließend behandelt werden.[277] Gegen die Annahme der Unwirksamkeit sprechen aber ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / H. Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten

Rz. 167 Verletzt die Versicherungsnehmerin eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die sie vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, kann der Versicherer nach Maßgabe der Ziff. B3–3.1.2 AVB D&O (vgl. § 28 Abs. 1 VVG) kündigen, es sei denn, die Versicherungsnehmerin weist nach, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / III. Vorsorgeversicherung

Rz. 36 Das Enumerations- und Deklarationsprinzip wird nochmals verdeutlicht im Rahmen von Ziff. 3 UHV. Während nach Ziff. 4.1 AHB Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort mitversichert sind, dem Versicherungsnehmer dann allerdings die Verpflichtung auferlegt wird, nach Aufforderung des Versicherers jedes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / aa) Außenhaftung

Rz. 59 Was die Außenhaftungsansprüche angeht, die gesellschaftsfremde Dritte geltend machen, sind diese nach Ziff. A-1 Abs. 1 AVB-D&O gedeckt. Es handelt sich – dies folgt aus § 100 VVG – um das typischerweise abgesicherte Risiko in der Haftpflichtversicherung. Betroffen sind also haftungsrechtliche Ansprüche:[188]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / bb) Verteilung bei nicht ausreichender Versicherungssumme

Rz. 108 Ein Verteilungsthema entsteht bei der sog. Unternehmenspolice, [323] wenn sich die vereinbarte Versicherungssumme (vgl. Ziff. A-6.4 Abs. 1 AVB-D&O) im Schadenfall als nicht ausreichend erweist. Beispielsweise sei auf den Fall "schwarzer Kassen" bei der Siemens AG verwiesen.[324] Die D&O Verträge enthalten zu dieser Fragestellung i.d.R. keine (klaren) Regelungen.[325] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / b) Zeitliche Faktoren des Unterbrechungsschadens

Rz. 56 In der FBUV handelt es sich um einen gedehnten Versicherungsfall. Dabei darf nicht der zeitraumbezogene Versicherungsfall mit dem gedehnten Versicherungsfall gleichgesetzt werden. Wesensmerkmal eines gedehnten Versicherungsfalls ist nicht sein schrittweises Eintreten, sondern die Fortdauer des mit dem Eintritt geschaffenen Zustands über einen – mehr oder weniger lange...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / V. Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls/Rettungskosten

Rz. 47 Es ist bereits allgemeine Grundlage des Versicherungsrechts, dass auch der Versicherer ein Interesse daran hat, einen Schadeneintritt – soweit ihm dies möglich ist – zu verhindern. Ungeachtet des Versicherungstyps wäre es sinnwidrig, wenn ein Versicherungsnehmer einen drohenden Schaden nicht verhindern würde, nur um ihn nachher als entstandenen Schaden realisieren zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 2. Erwirtschaftungen und Einsparungen

Rz. 113 Neben der Erfassung des Bruttoausfallschadens müssen die Assimilationsprozesse während der Betriebsunterbrechung berücksichtigt werden, welche sich durch die Einsparung versicherter Kosten[105] oder der Erwirtschaftung zusätzlicher Erträge ergeben. Rz. 114 Gemäß § 1 Nr. 2 a FBUB 2010 A sind der Betriebsgewinn und die Kosten zu ersetzen, die der Versicherungsnehmer inf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / II. Ausfall der betrieblichen Leistung

Rz. 109 Gegenstand der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung sind die Erträge des versicherten Betriebs. Die Betriebserträge sehen analog der Erfolgsrechnung[102] eines Betriebs wie folgt aus:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / 1. Adressat der Anzeigepflichten

Rz. 153 Adressat ist nach Ziff. B3–1.1 AVB-D&O und § 19 VVG (vgl. auch Ziff. 23 Abs. 1 AHB 2010) zunächst einmal die Versicherungsnehmerin. Diese muss sich aber das Wissen verschiedener Personen zurechnen lassen. Dies gilt – entsprechend den allgemeinen Regeln im Zivilrecht – zunächst für die Kenntnis der Wissensvertreter.[414] Bei der Beantwortung der Fragen muss die Versic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / II. Gefahrerhöhung

Rz. 158 Das Gesetz regelt die Thematik der Gefahrerhöhung in den §§ 23 ff. VVG. Die Versicherungsnehmerin darf nach Abgabe ihrer Vertragserklärung ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten (§ 23 Abs. 1 VVG). Erkennt die Versicherungsnehmerin nachträglich, dass sie ohne Einwilligung des Versicherers ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / b) Deckungserweiterungen zum Versicherungsort

Rz. 38 Beginnend mit der Einführung der FBUB 2008 sind die ZFBUB entfallen, so dass der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes über die im Versicherungsschein genannten Betriebsstellen hinaus nunmehr mit den nachstehenden Klauseln erweitert werden kann. So können neu hinzukommende Betriebsgrundstücke (Kl. 8401), weitere Versicherungsorte (Kl. 8402) sowie Anschlu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / 1. Abwehr und Schadenausgleich

Rz. 102 Nach Ziff. 4.1 des Modells von 2005 umfasste der Versicherungsschutz sowohl die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter als auch die Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche. Die D&O-Versicherung übernahm damit nach dem Modell in sachlicher Übereinstimmung mit den §§ 149, 150 Abs. 1 S. 1 VVG a.F. eine Abwehr- und Schadenausgleichsfunktion. Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 6. Umweltprodukterisiko

Rz. 29 Der sicherlich komplizierteste Baustein der UHV dürfte Ziff. 2.6 UHV sein. Das dort versicherte sog. Umweltprodukterisiko befasst sich – im Gegensatz zu den vorgenannten Bausteinen – nicht mit einem besonderen, aus der Inhaberschaft einer Anlage resultierenden Risiko, sondern mit einem konkreten Liefer- bzw. Herstellungs- oder Dienstleistungsrisiko. Rz. 30 Dieser Baust...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / I. Systematik der Schadenfeststellung

Rz. 108 Die Form der Schadenfeststellung ist in den FBUB nicht verbindlich festgelegt.[98] Den Rahmen der Ersatzfähigkeit bestimmen insbesondere die Rechtsnormen der FBUB, welche die Ersatzpflicht dem Grunde und der Höhe nach bestimmen. Daneben verlangt die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung betriebswirtschaftliche Grundlagen im Rahmen der Feststellung zur Schadenhöhe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / 3. Prozessführungsbefugnis des Versicherers

Rz. 124 Nach Ziff. A-6.2 Abs. 2 S. 2 AVB-D&O führt der Versicherer den Rechtsstreit im Namen der versicherten Personen, wenn es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen versicherte Personen kommt. Der Versicherer ist nach Ziff. A-6.2 Abs. 1 AVB-D&O auch außergerichtlich bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder der A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / aa) Öffentlichkeits- und Gerichtsklauseln

Rz. 85 Um Manipulationen und etwaigen kollidierenden Interessen entgegenzuwirken, soll Deckungsschutz nur bestehen bei einer Anspruchsverfolgung durch die Hauptversammlung nach Maßgabe des § 147 AktG bzw. wenn die Gesellschafterversammlung diese initiiert. Entsprechend fand sich in Ziff. 1.3 des GDV-Modells bis Mai 2011 eine – wenngleich möglicherweise nicht gänzlich transpa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 2. Bemessung und Funktion der Versicherungssumme

Rz. 87 Die Versicherungssumme ist Prämienbemessungsgrundlage und gleichzeitig Entschädigungsgrenze. Im Sinne des Vollwertprinzips ist sie Maßstab für die Intensität des Versicherungsschutzes (§ 75 VVG). Mit der Ermittlung des Versicherungswertes ist es zur Feststellung der Versicherungssumme notwendig, dass den zukünftigen Entwicklungen des Betriebs Rechnung getragen wird. R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / c) Haftungsbeschränkungen

Rz. 65 Der Versicherer will seine Haftung eingrenzen und bestimmte nach Eintritt des Versicherungsfalls eingetretene Ereignisse vom Versicherungsschutz ausschließen. Gemäß § 1 Nr. 2 b FBUB 2010 A haftet der Versicherer nicht für Ertragsausfallschäden, die vergrößert werdenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / b) Kündigung gem. § 38 VVG

Rz. 476 Nach § 38 Abs. 3 VVG ist der Versicherer bei Verzug des Versicherungsnehmers mit einer Folgeprämie berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen.[818] Der Verzug des Versicherungsnehmers mit Zinsen für ein Policendarlehen berechtigt den Versicherer nicht zur Kündigung des Versicherungsvertrags.[819] Voraussetzung für das Kündigungsrecht des Versicherers ist, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Reisegepäckversicherung / I. Einführung

Rz. 125 Neben einer Reisegepäck-Versicherung als Einzelversicherung in der oben dargestellten Form, kann der Versicherungsschutz für Reisegepäck auch im Rahmen einer Paketversicherung abgeschlossen werden. Diese Reiseversicherungspakete decken die verschiedensten Versicherungssparten ab. Üblicherweise sind in diesen Paketen eine Reiserücktritts-Versicherung, eine Reisegepäck...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Vertrauensschadenversi... / V. Abgrenzungsfragen

Rz. 13 Die VSV hat Vermögensschäden infolge vorsätzlicher unerlaubter Handlungen bzw. Straftaten zum Gegenstand, wohingegen solche Verhaltensweisen in der D&O-Versicherung ausgeschlossen sind (vgl. Nr. A-7.1 AVB D&O[44]). Zudem basiert die D&O-Versicherung auf dem Claims-Made-Prinzip (Nr. A-2 AVB D&O), während der VSV üblicherweise das Feststellungsprinzip zugrunde liegt.[45...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / dd) Berechnung des Rückkaufswerts bei Verträgen mit Vertragsschluss ab dem 1.1.2008

Rz. 360 Die Verpflichtung zur Zahlung des Rückkaufswertes bei Kündigung des Versicherungsnehmers oder Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers besteht gem. § 169 Abs. 1 VVG nur bei Versicherungen, die Versicherungsschutz für ein Risiko bieten, bei denen der Eintritt der Verpflichtung gewiss ist. Unter § 169 VVG fallen damit (klassische und fondsgebundene) kapitalbildende L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 3. Unterversicherung und die versicherungstechnischen Möglichkeiten ihrer Vermeidung

Rz. 95 Sofern zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert entspricht, können nach § 5 Nr. 3 b FBUB 2010 A die Normen zur Unterversicherung zur Anwendung kommen. Diese bestimmen mit § 6 Nr. 2 a FBUB 2010 A, dass im Fall der Unterversicherung die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt wir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 2. Kostenersatz und Vorteilsanrechnung

Rz. 121 Der Kostenersatz für Schadenminderungsmaßnahmen ist in § 13 Nr. 1 FBUB 2010 B geregelt. So fallen Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls zur Abwendung oder Minderung des Unterbrechungsschadens macht, dem Versicherer zur Last, soweit der Versicherungsnehmer sie den Umständen nach für geboten halten durfte, oder d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / 3. Meldung von Umständen (Notice of circumstances-Regelung)

Rz. 96 Bisweilen erfährt das "claims-made-Prinzip" (vgl. dazu Rdn 77 ff.) in zeitlicher Hinsicht eine Erweiterung.[308] Mit Umstandsmeldungen werden Sachverhalte geschildert, denen mutmaßliche Pflichtverletzungen zugrunde liegen, die (später) zu Vermögensschäden und so zu Inanspruchnahmen von Organen führen (können). Dazu findet sich ab dem Modell 2011 eine klare Regelung zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / a) Voraussetzungen

Rz. 331 Nach § 168 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen, wenn es sich um einen Vertrag gegen laufende Prämienzahlung handelt. Ist eine Kapitalversicherung für den Todesfall in der Art genommen, dass der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbart...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Heilwesenversicherung / d) Probandenversicherung

Rz. 32 Die Probandenversicherung nach § 40a Ziff. 3 AMG, § 26 MPG stellt den Sonderfall einer gesetzlichen Haftpflichtversicherungs-Pflicht bei ärztlicher Behandlung dar.[63] Die klinische Prüfung eines Medikamentes bzw. eines Medizinproduktes an einem Menschen ist nur bei Abschluss einer Versicherung zugunsten des Probanden gegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit zulä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Reisegepäckversicherung / I. Versicherungsbedingungen

Rz. 1 Nach der Deregulation des Versicherungsmarktes haben die Versicherer die unterschiedlichsten Bedingungsausprägungen auf den Markt gebracht. Die Unterschiede finden sich vor allem in den versicherten Ereignissen, bei dem versicherten Personenkreis und beim Selbstbehalt. Bis zur Deregulierung des Versicherungsmarktes im Jahr 1994 waren den Verträgen, die sich auf die Reis...mehr