Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Voraussetzungen der Vermutung

Rz. 2 Voraussetzung der Vollständigkeitsvermutung ist, dass das Inventar rechtzeitig, also vor Ablauf einer eventuell bestimmten Inventarfrist (§ 1994 BGB) oder ohne vorher erfolgte Fristbestimmung (§ 1993 BGB) errichtet wurde.[5] Der Erbe muss ein Inventar (zum Begriff des Inventars vgl. § 1993 Rdn 1) in der Form der §§ 2002, 2003 BGB errichtet haben. Fehlen die in § 2001 B...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Inhalt

Rz. 8 Inhaltlich unterscheidet sich die eidesstattliche Versicherung von der des Erbschaftsbesitzers nach §§ 260, 2027 BGB dadurch, dass der Hausgenosse nicht die Vollständigkeit des "Bestandes", sondern nur die Vollständigkeit der von ihm nach Abs. 1 getroffenen Angaben zu bekräftigen hat.[26]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 73 Zu beachten ist, dass die Benachrichtigungs- und Anhörungspflicht nicht durch den Erben eingeklagt werden kann, sondern nur die Auskunfts- und Rechenschaftslegungspflicht. Eine Nichtbeachtung der Benachrichtigungs- und Anhörungspflicht kann ggf. Schadensersatzansprüche gem. § 2219 BGB auslösen oder einen Entlassungsgrund gem. § 2227 BGB darstellen. Die Klage auf Ausku...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Voraussetzungen der Fristbestimmung

Rz. 2 Die Inventarfrist wird nur auf Antrag eines Nachlassgläubigers gesetzt (Abs. 1 S. 1). Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts (§ 25 FamFG) erklärt werden. Der Antrag eines Nachlassgläubigers auf Bestimmung einer Inventarfrist muss die Person benennen, die das Inventar errichten soll. Hierfür genügt die Angabe "den Erben" n...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 5. Antragsberechtigte

Rz. 37 Der Erbe ist Antragsberechtigter. Er kann dabei für sich allein den Antrag stellen oder aber auch bei einer Mehrheit von Erben für seine Miterben den Antrag stellen (zu den einzelnen Erbscheinsarten siehe Vorbem. zu §§ 2353 ff. Rdn 2). Der Vorerbe ist auch zur Antragstellung berechtigt, der Nacherbe erst nach Eintritt des Nacherbfalls,[97] wobei mit Eintritt des Nache...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Ausschluss des unbeschränkt haftenden Erben (Abs. 1)

Rz. 2 Der Erbe, der unbeschränkt haftet, kann sich nicht mehr auf §§ 2014, 2015 BGB berufen. Dabei ist es unerheblich, weshalb der Erbe unbeschränkt haftet. Der Eintritt der unbeschränkten Haftung kann sich ergeben aus der Fristversäumnis nach § 1994 Abs. 1 BGB, der Inventarverfehlung nach § 2005 Abs. 1 BGB, der Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung nach § 2006 Abs....mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Stufenklage, § 254 ZPO

Rz. 29 Da eine genaue Bezeichnung der herauszugebenden Gegenstände vor Erhebung der Klage oft nicht möglich sein wird, empfiehlt sich in diesen Fällen im Wege der Stufenklage die Klage auf Auskunft nach § 2027 BGB (vgl. ausführlich § 2027 Rdn 19 ff.) mit der Herausgabeklage nach § 2018 BGB aus dem Erbschaftsanspruch zu verbinden. Der Vorteil für den Erben besteht darin, dass...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Form

Rz. 23 Die Erteilung der Auskunft kann in formloser Weise erfolgen, sodass grundsätzlich auch eine mündliche Auskunft ausreichend ist.[57] Allerdings wird aus Gründen der Beweisführung empfohlen, die Auskunft schriftlich festzuhalten. Gemäß § 260 Abs. 1 BGB besteht die Verpflichtung zur Vorlage eines Bestandsverzeichnisses lediglich dann, wenn der Vorempfang aus einem Inbegr...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / II. Prüfung der Formerfordernisse

Rz. 8 Das Grundbuchamt hat zunächst die Formgültigkeit und dann auch den Inhalt der Verfügung von Todes wegen zu prüfen.[17] Die Prüfung der Formerfordernisse hat sich dabei an den §§ 2231, 2249, 2250 BGB sowie dem BeurkG und dem KonsularG zu orientieren. Inhaltlich ist die Verfügung von Todes wegen vom Grundbuchamt selbstständig, rechtlich vollumfänglich zu prüfen. Ergeben ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Lebensversicherung

Rz. 31 Für die Bestimmung des Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung findet § 2077 BGB keine Anwendung. Es handelt sich um eine ähnliche Situation wie bei einer letztwilligen Verfügung, wenn der Ehegatte als Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung eingesetzt wird. Für den Fall, dass der Ehegatte eingesetzt wurde, die Ehe, die bei Abschluss der Versicherung bestand, ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

1Jeder Miterbe ist verpflichtet, den übrigen Erben auf Verlangen Auskunft über die Zuwendungen zu erteilen, die er nach den §§ 2050 bis 2053 zur Ausgleichung zu bringen hat. 2Die Vorschriften der §§ 260, 261 über die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung finden entsprechende Anwendung.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Kostentragung

Rz. 58 Die mit der Auskunftserteilung verbundenen Kosten sind Nachlassverbindlichkeiten.[347] Dies gilt sowohl für die Kosten der Erstellung des bzw. der Verzeichnisse, der Zuziehung des Auskunftsberechtigten oder/und seines Beistandes[348] als auch für die Kosten der Wertermittlung.[349] Sie sind daher bei der Bestimmung des Passivbestandes anzusetzen, so dass auch der Pfli...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Nachbesserung bei Unvollständigkeit und sonstigen Mängeln

Rz. 41 Ein Anspruch auf Ergänzung des Bestandsverzeichnisses bei (vermuteter) Unvollständigkeit besteht nach h.M. nicht.[216] Nur wenn das Verzeichnis entweder keine erfüllungstaugliche Auskunft darstellt (durch solch mangelhafte Auskunft kann der Anspruch nach § 2314 BGB nicht zum Erlöschen gebracht werden, er besteht daher fort)[217] oder erkennbar mit Fehlern behaftet ist...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Kosten/Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 46 Der Antragsteller ist Kostenschuldner, § 22 Nr. 1 GNotKG. Bei mehreren sind diese als Gesamtschuldner Kostenschuldner nach § 32 Abs. 1 GNotKG. Für die Erteilung des Erbscheins fällt nach KV 12210 GNotKG eine 1,0 Gebühr an. Wird eine eidesstattliche Versicherung vom Antragsteller verlangt, verursacht dies eine weitere 1,0 Gebühr nach KV 23300 GNotKG,[125] wobei auch da...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. Fälligkeit

Rz. 45 Die Fälligkeit der Auskunftserteilung ergibt sich aus § 271 BGB (§ 1994 BGB ist insoweit nicht maßgeblich).[258] Eine Fristsetzung gegenüber dem Erben ist nicht erforderlich.[259] Soweit er die Auskunft nicht sofort erteilen kann, ist er baldmöglichst zur Erfüllung des Anspruchs verpflichtet. Erkennt er den Auskunftsanspruch nicht sofort an, kann der Pflichtteilsberec...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Praktische Durchführung

Rz. 9 Es ist nicht zwingend, dass das Testament bei dem nach §§ 343, 344 FamFG zuständigen Nachlassgericht abgeliefert wird. Um seine Ablieferungspflicht zu erfüllen, ist es ausreichend, es beim nächstgelegenen AG abzuliefern.[14] Der Erblasser kann wegen § 2263 BGB die Ablieferungspflicht nicht durch eine anderweitige Anordnung verhindern. Rz. 10 Weigert sich der Besitzer, d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Belegvorlage

Rz. 30 Belege sind vorzulegen, soweit sie zur Individualisierung bzw. Identifizierung von Nachlassgegenständen erforderlich sind.[170] Ob darüber hinaus im Rahmen der Auskunftserteilung an den Pflichtteilsberechtigten eine Verpflichtung der Auskunftsschuldner, ihre Angaben durch die Vorlage von Belegen zu untermauern, besteht, ist zunehmend umstritten. Während die h.M.[171] ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Lebensversicherungen

Rz. 48 Bei Lebensversicherungen hat der Erblasser i.d.R. einen Bezugsberechtigten, zumeist den Ehepartner, benannt, der im Falle, dass der Tod vor Ende der Ablaufleistung eintritt, die Versicherungssumme erhält. Ist ein solcher Bezugsberechtigter benannt, so sind Ansprüche aus Lebensversicherungen nicht Nachlassbestandteil.[170] Ist hingegen kein Bezugsberechtigter benannt, ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Jährliche Rechnungslegung nach Abs. 2

Rz. 47 Bei einer Testamentsvollstreckung, die länger als ein Jahr dauert, kann der Erbe – unabhängig davon, ob es sich um eine Verwaltungs- oder reine Abwicklungsvollstreckung handelt – aufgrund Abs. 2 eine jährliche Rechnungslegung verlangen.[109] Für die jährliche Rechnungslegung gelten dieselben Grundsätze wie für die Rechenschaftsablegung als Schlussabrechnung. Sie ist l...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VII. Verfahrensfragen

Rz. 58 Die Nacherbfolge muss gem. § 352b FamFG im Erbschein unter Angabe der Bedingung angegeben werden.[146] Nicht angegeben werden muss dagegen ein bedingtes Vermächtnis. Wird dem Grundbuchamt ein notarielles Testament vorgelegt, das eine Pflichtteilsklausel enthält, kann dieses, und zwar trotz der Vorschrift des § 35 Abs. 1 S. 2 GBO, verlangen, dass ein Erbschein vorgeleg...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. § 667 BGB – Herausgabepflicht

Rz. 53 Hat der Testamentsvollstrecker sein Amt beendet, so muss er wegen § 667 BGB den vollständigen Nachlass inkl. aller Unterlagen nebst Surrogaten gem. § 2041 BGB an den Erben oder seinen Nachfolger als Testamentsvollstrecker herausgeben.[122] Gleiches gilt für einen treuhänderisch übernommenen Gesellschaftsanteil. Nach Abschluss hat er ein Bestandsverzeichnis zu erstelle...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 2220 BGB dient dem Schutz der Erben. Hierdurch soll erreicht werden, dass den Erben ein Mindestmaß an Rechten gegenüber dem Testamentsvollstrecker verbleibt. Demzufolge kann der Erblasser folgende Pflichten des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Erben nicht zu dessen Ungunsten abändern:mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / E. Rechenschaftslegung

Rz. 8 Für die in Abs. 2 angeordnete Verpflichtung des Vorerben, auf Verlangen des Nacherben Rechenschaft zu legen, gilt § 259 BGB. Da die Rechenschaftspflicht der Durchsetzung der Nacherbenrechte nach § 2130 BGB dient, ist sie nach Maßgabe des Umfangs dieser Rechte eingeschränkt; sie erstreckt sich daher nicht auf die dem Vorerben zustehenden Nutzungen und die von ihm zu tra...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Zuständigkeitsstreitwert

Rz. 35 Der Wert des isolierten Auskunftsanspruchs ist nach § 3 ZPO zu schätzen und beträgt wertmäßig ¼ bis 1/10 des Hauptanspruchs. Bei der Schätzung ist auf die Aufwendungen, die Arbeitszeit und allg. Kosten der Auskunftserteilung abzustellen.[86] Der Wert des Feststellungsantrags auf Feststellung des Erbrechts beträgt 50 % bis 80 % des Wertes der entsprechenden Leistungskl...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Auskunftspflicht der Verwalter

Rz. 4 Wie in § 2011 S. 2 BGB der Fiskus sind Nachlasspfleger und Nachlassverwalter im Hinblick auf die Befreiung von der Pflicht, ein Inventar zu errichten, den Nachlassgläubigern gegenüber zur Auskunft über den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses verpflichtet (Abs. 1 S. 2, Abs. 2). Im Hinblick auf diese Pflicht sind der Nachlasspfleger und der Nachlassverwalter verpflichte...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Leistungsklagen

Rz. 29 Grundsätzlich ist die Ausgleichung mit der Leistungsklage in Form einer Erbteilungsklage – gerichtet auf Abgabe der Willenserklärung mit dem Inhalt einer Zustimmung zum Teilungsplan – geltend zu machen. Es besteht in diesem Rahmen kein Anspruch darauf, die Ausgleichung im Wege der Realteilung durchzuführen,[107] sprich: auf Zahlung des Ausgleichsbetrages zu klagen. Nu...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Auskunftspflicht des Fiskus (S. 2)

Rz. 3 Als Ersatz dafür, dass er ein Inventar nicht errichten muss, hat das Gesetz dem Fiskus die Verpflichtung auferlegt, den Nachlassgläubigern über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen (§ 2011 S. 2 BGB). Inhaltlich geht die Auskunftspflicht dahin, dass der Fiskus ein Verzeichnis über den Nachlass (§ 260 BGB) vorlegen muss.[7] Anders als das Inventar betrifft das...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Anspruch auf Ergänzung der Auskunft

Rz. 20 Ob eine nach erfolgter Verurteilung erteilte Auskunft den Vorgaben des Urteils entspricht, kann im Zwangsvollstreckungsverfahren auf Antrag des Gläubigers nach § 888 ZPO oder i.R.d. Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO überprüft werden. Eine Verurteilung zur weiteren Auskunftsleistung ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.[63] Der Auskunftsberechtigte kann dann l...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Inventaruntreue, § 2005 BGB

Rz. 7 Liegen die unter den Rdn 3–6 genannten Voraussetzungen vor, kann der Erbe sein Recht zur Beschränkung der Haftung nicht (mehr) durch den fruchtlosen Ablauf einer Inventarfrist nach § 1994 Abs. 1 S. 2 BGB verlieren. Hatte der Erbe aber bereits vor dem Zeitpunkt der Anordnung der Nachlassverwaltung bzw. vor der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens (freiwillig oder a...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Erlangung durch Straftat

Rz. 4 Die Schadensersatzhaftung des § 2025 BGB setzt voraus, dass der Erbschaftsbesitzer einen Erbschaftsgegenstand durch eine Straftat erlangt hat. Als Delikte werden im Wesentlichen Betrug, Unterschlagung, Erpressung und Urkundenfälschung in Betracht kommen, sowie die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung im Erbscheinsverfahren. In diesen Fällen wird der Erbs...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Beweislast

Rz. 15 Den Eintritt der unbeschränkten Haftung hat der Nachlassgläubiger zu beweisen, der den Erben vor dem Prozessgericht in Anspruch nimmt.[22] Er hat im Einzelnen darzulegen und zu beweisen, dass und wodurch der Erbe sein Recht zur Haftungsbeschränkung verloren hat. Er muss also z.B. vortragen und unter Beweis stellen, bei § 1994 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 BGB, dass dem Erben eine...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Grundsätzliches

Rz. 23 § 2314 BGB gibt dem Berechtigten nicht nur einen, sondern vielmehr eine ganze Auswahl von nebeneinander bestehenden Ansprüchen an die Hand,[125] durch deren Geltendmachung er nacheinander in immer wieder steigender Intensität seine Informationsrechte einfordern kann.[126] Auch wenn sich grundsätzlich die Form der Auskunft nach § 260 BGB richtet, da der Nachlass einen ...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / III. Weitere Nachweismöglichkeiten

Rz. 12 Eine Erleichterung hinsichtlich der Nachweise der Erbfolge stellt § 35 Abs. 3 GBO dar, wonach es dem Grundbuchamt erlaubt ist, von den unter § 35 Abs. 1 u. 2 GBO vorgegebenen Nachweisen abzuweichen, sofern der Grundstückswert nicht höher ist als 3.000 EUR und die Beschaffung der Erbfolgenachweise unverhältnismäßig schwierig und kostenintensiv wäre. Das Grundbuchamt ka...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Unfähigkeitsgründe

Rz. 2 Im Einzelnen führen nur die im Gesetz genannten drei Gründe zur Unfähigkeit, nämlich die Geschäftsunfähigkeit nach § 104 BGB, die beschränkte Geschäftsfähigkeit nach §§ 106, 114 BGB sowie die Bestellung eines Betreuers nach Maßgabe des § 1814 BGB, die sich auf sämtliche und nicht nur einzelne Vermögensangelegenheiten beziehen muss, wobei bereits eine vorläufige Betreue...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Rechtsgrundverweisung

Rz. 2 § 2025 BGB enthält eine Rechtsgrundverweisung auf die Vorschriften des Deliktsrechts.[1] Der Surrogationsgrundsatz des § 2019 BGB wird durch § 2025 BGB nicht ausgeschlossen, so dass nur dann Raum für Schadensersatzansprüche des Erben ist, wenn der entstandene Schaden über den Wert des erhaltenen Surrogates hinausgeht.[2] Der Fall der Erlangung von Erbschaftsgegenstände...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Antrag auf Erteilung eines Erbscheins

Rz. 23 Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ist formlos möglich. Jedoch bestimmt § 352 Abs. 3 S. 2 FamFG, dass der Antragsteller die Richtigkeit der nach § 352 Abs. 1 und 2 FamFG zu erteilenden Angaben an Eides Statt vor Gericht oder einem Notar versichert. Da das Nachlassgericht jedoch auf die Versicherung an Eides Statt verzichten kann, empfiehlt es sich, vor Antragst...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Vollstreckungspreisgabe und Abwendungsbefugnis

Rz. 13 Einen Überschuss hat der Erbe zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung herauszugeben (Abs. 2 S. 1). Dieser Satz regelt lediglich die Art der Befriedigung des Gläubigers. I.d.R. erhält der Gläubiger – falls sich die Parteien nicht auf eine Leistung an Erfüllungs statt (§ 364 Abs. 1 BGB) einigen – die ihm übergebenen Nachlassgegenstände...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Sonderregelungen

Rz. 13 Die Ausgleichsregelungen des Abs. 1 konkurrieren nicht mit den Ansprüchen gegen den Erbschaftsbesitzer nach §§ 2018 ff. BGB, denn der vorläufige Erbe besitzt nicht (rückwirkend) als Erbschaftsbesitzer,[28] wohl aber gelten §§ 2018 ff. BGB bei einer Anfechtung nach §§ 2078 f., 142 BGB. Der endgültige Erbe kann von dem Ausschlagenden jedoch nach § 2027 Abs. 2 BGB Auskun...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Vorliegen eines Entlassungsgrundes

Rz. 7 Voraussetzung, dass ein Testamentsvollstrecker durch das Nachlassgericht nach § 2227 BGB entlassen werden kann, ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes,[22] insbesondere eine Rz. 8 Grundvoraussetzung ist, dass zunächst der Testamentsvollstrecker ordnungsgemä...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Keine Inventarfrist (S. 1)

Rz. 2 Da dem Fiskus keine Inventarfrist gesetzt werden kann, kann er sein Recht auf Haftungsbeschränkung auch nicht durch Versäumung der Inventarfrist verlieren. Lebensfremd dürfte es sein anzunehmen, der Fiskus würde durch seine Vertreter im Einzelfall ein Inventar – mit Rücksicht auf die Vermutung des § 2009 BGB – erstellen.[5] Das Recht zur Haftungsbeschränkung muss der F...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Auskunftsanspruch des § 2027 BGB

Rz. 3 Der Erbschaftsbesitzer, der den Nachlass als Ganzes herausgeben muss, ist bereits nach § 2018 BGB i.V.m. § 260 BGB verpflichtet, dem Erben ein Bestandsverzeichnis aller besessenen Nachlassgegenstände vorzulegen. Er ist darüber hinaus verpflichtet, gegebenenfalls mit einer eidesstattlichen Versicherung zu bestätigen, dass er den Bestand des Nachlasses nach bestem Wissen...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / I. Erbschein

Rz. 23 Der Erbschaftskauf macht den Erwerber nicht zum Erben. Ein bereits erteilter Erbschein wird durch den Erbteilserwerb nicht unrichtig. Der Erbschaftserwerber kann in dem Erbschein auch nicht angeführt werden.[43] Gleiches gilt beim Erwerb des Anwartschaftsrechts vom Nacherben.[44] Rz. 24 Während der dingliche Erbteilserwerber (§ 2033 BGB) berechtigt ist, einen Erbschein...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Tod im Zwangsvollstreckungsverfahren

Rz. 93 In Zwangsvollstreckungsverfahren finden die §§ 239 ff. ZPO keine Anwendung.[287] Liegt gegen den Erblasser bereits eine Vollstreckungsklausel vor, so kann diese auf die Erben umgeschrieben werden (§§ 727, 750, 795 ZPO). Da der Gläubiger in diesem Fall nur in den Nachlass vollstrecken kann, ist der Einwand nach § 780 ZPO ausnahmsweise entbehrlich. Ist der Erblasser nac...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Auftragsverhältnis/Auskunftsansprüche

Rz. 18 Die Auskunftspflicht nach § 666 BGB beinhaltet grundsätzlich die Pflicht zur Mitteilung über den jeweiligen Stand des Geschäftes in seinem Zusammenhang als Ganzes,[22] während der Anspruch auf Rechnungslegung die gesamte Dauer der Geschäftsführung umfasst.[23] Die Ansprüche des Erblassers aus einem Auftragsverhältnis gehen grundsätzlich auf die Erben über. Im Einzelnen...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Hinzuziehungsrecht der Erben (Abs. 3)

Rz. 13 Vom Termin zur Aufnahme des Nachlassverzeichnisses sind die Erben vom Testamentsvollstrecker zu benachrichtigen, da andernfalls der Erbe sein Recht aus Abs. 3 nicht wahrnehmen kann. Das Hinzuziehungsrecht bedeutet aber nicht, dass die Erben bereits bei den Vorbereitungshandlungen zur Erstellung persönlich anwesend sein dürfen (z.B. Anwesenheit in der Immobilie bei Hau...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Zwangsvollstreckung

Rz. 23 Der Auskunftstitel wird nach § 888 ZPO vollstreckt, die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 889 ZPO. Zuständig hierfür ist das Prozessgericht der ersten Instanz, §§ 887 Abs. 1, 888 ZPO. Der Einwand des Erbschaftsbesitzers, er habe die Auskunft bereits vollständig erfüllt, ist im Wege der Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO geltend zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 5 Eintragung ins Handelsregister

Mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht für den Übernehmer zwingend ein neuer Geschäftsanteil. Ist der Übernehmer bereits Gesellschafter, bestehen alter und neuer Geschäftsanteil nebeneinander. Aber auch die Aufstockung bestehender Geschäftsanteile ist möglich, indem die Nennbeträge der alten Stammeinlagen erhöht werden. Mit der Kapitalerhöhung gehen – sofern nicht a...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Notarielles/amtliches Verzeichnis

Rz. 34 Neben der Vorlage des privaten Nachlassverzeichnisses kann der Pflichtteilsberechtigte auch ein amtliches bzw. notarielles Nachlassverzeichnis verlangen.[177] Voraussetzung hierfür ist lediglich das grundsätzliche Bestehen eines Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB.[178] Weitere Bedingungen existieren nicht. Insbesondere wird das Recht auf ein amtliches Verzeichnis nich...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Verfahren vor dem Nachlassgericht

Rz. 7 Das Nachlassgericht soll nach Abs. 3 S. 1 die nachfolgenden Erben über die Ausschlagung informieren. Schon aus einem Vergleich des jeweiligen Wortlauts von Abs. 3 S. 1 und 2 folgt, dass das Nachlassgericht hierzu nicht verpflichtet ist. Allerdings wird das Nachlassgericht den Rahmen pflichtgemäßen Ermessens schnell überschreiten, wenn die Information unterbleibt. Abs. ...mehr