Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindliche Auskunft / 5 Form und Inhalt des Antrags

Der Antrag auf verbindliche Auskunft ist schriftlich zu stellen. Außerdem soll der Antragsteller Angaben zum Gegenstandswert der Auskunft machen.[1] Die StAuskV [2] legt im Einzelnen fest, welche Angaben der Antrag auf verbindliche Auskunft enthalten muss: Die genaue Bezeichnung des Antragstellers (Name, Wohnort, bei Gesellschaften Sitz oder Ort der Geschäftsleitung, ggf. Steue...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 2.4 Zur Ausgaben/Betriebsausgabenseite

Schwieriger kann es dann werden, wenn es sich auf der Ausgabenseite um sog. gemischte Kosten/Aufwendungen handelt, wenn also erworbene Gegenstände auch gleichzeitig oder dauerhaft den anderen steuerbegünstigten Tätigkeitsbereichen nach dem Vereinszweck zugeordnet werden können. Praxis-Beispiel Für dieses Herbstfest kauft der Vorstand des Musikvereins eine größere Lichterkette...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung / 6 Legalzession

§ 115 SGB X regelt den Übergang von Ansprüchen auf Sozialleistungsträger. Dabei handelt es sich um einen gesetzlichen Forderungsübergang. Der wichtigste Zweck der Legalzession in § 115 SGB X ist der Schutz des Sozialversicherungssystems vor finanziellen Belastungen durch Schadensfälle, die auf Dritte zurückzuführen sind. Wenn ein Sozialleistungsträger Leistungen (z. B. Kranke...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.4.3 Abänderungsverfahren (§ 120a ZPO)

Rz. 54 Die Änderung von Bewilligungsentscheidungen, die auf bei Gericht ab dem 1.1.2014 eingegangenen Prozesskostenhilfeanträgen beruhen, ist hinsichtlich der zu leistenden Zahlung in § 120a ZPO geregelt. Bei wesentlicher Änderung der für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse soll die Bewilligung geändert werden (§ 120a Abs. 1 Satz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.7 Empfänger von Entgeltersatzleistungen (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 32 Satz 1 Nr. 3 begründet die Versicherungspflicht für Personen, die von einem Leistungsträger Krankengeld (§ 44 SGB V), Verletztengeld (§§ 45 SGB VII, vgl. hierzu BSG, Urteil v. 16.6.2021, B 5 RE 7/19 R), Versorgungskrankengeld (§ 47 SGB XIV, vormals bis zum 31.12.2024 noch § 16 BVG), Krankengeld der Soldatenentschädigung (§§ 19 ff SEG), Übergangsgeld (§§ 20, 21), Arbei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.1 Antrag

Rz. 11 Grundsätzlich kann jedem Beteiligten (§ 69) Prozesskostenhilfe gewährt werden (vgl. zum Prozesskostenhilfeanspruch eines Beigeladenen: LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 19.6.2020, L 4 BA 4069/18). Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt die Stellung eines Antrags, der für jede Instanz gesondert zu stellen ist, voraus (§ 117 Abs. 1 ZPO). Antragsberechtigt sind nat...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.2 Bedürftigkeit

Rz. 20 Ein Beteiligter ist bedürftig, wenn er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten für eine Prozessvertretung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Bei der Ermittlung des Einkommens werden alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert berücksichtigt (§ 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Der Einkommensbegriff des § 115...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erstattung der Gebühren / III. Versicherungsfall

Rz. 24 Was unter einem Versicherungsfall zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist also auf der Grundlage des Versicherungsscheins zu prüfen, welche ARB vereinbart sind. Sodann ist zu prüfen, wie dort geregelt ist, wann der Versicherer leistungspflichtig ist. Bei arbeitsrechtlichen Mandaten wird regelmäßig der Versicherungsschutz nach der Generalklausel zu prüfe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erstattung der Gebühren / VII. Regress

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erstattung der Gebühren / A. Rechtsschutzversicherung

Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung[1] besteht aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Auf europarechtlicher Ebene ist die Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit zu beachten. Auf nationaler...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erstattung der Gebühren / II. Versicherungsbedingungen (ARB)

Rz. 12 Der Versicherungsvertrag wird vom Versicherer im Versicherungsschein dokumentiert (§ 3 Abs. 1 VVG). Diesen Versicherungsschein sollte sich der Rechtsanwalt von dem Mandanten zeigen lassen und für seine Akte kopieren. Wenn der Mandant den Versicherungsschein nicht mehr besitzt, sollte eine Ersatzurkunde vom Versicherer gemäß § 3 Abs. 3 VVG angefordert werden. Dafür kan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erstattung der Gebühren / I. Gesonderte Angelegenheit

Rz. 4 Eigentlich hat das arbeitsrechtliche Mandat aus der Sicht des Rechtsanwaltes nichts damit zu tun, ob der Mandant eine Rechtsschutzversicherung hat. Die Vertragsbeziehung zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist die eine Seite. Ob und in welchem Umfang der Mandant von den Kosten der anwaltlichen Tätigkeit durch eine Rechtsschutzversicherung freizustellen ist, ist eine ande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebühren des RVG / II. Vollstreckung

Rz. 153 Für die Vollstreckung arbeitsgerichtlicher Titel gelten die Nr. 3309, 3310 VV. Danach erhält der Rechtsanwalt für die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung eine Verfahrensgebühr von 0,3 (Nr. 3309 VV) und für eine eventuelle Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung eine Terminsgebühr von ebenfalls 0,3 (Nr. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Streitwert der Klageant... / G. Zwangsvollstreckung

Rz. 160 Der Streitwert für die Vollstreckung arbeitsrechtlicher Titel richtet sich wie in Zivilsachen nach § 25 RVG. Zunächst ist danach zu differenzieren, wer den Antrag gestellt hat. Für Vollstreckungsanträge des Gläubigers richtet sich der Gegenstandswert grundsätzlich nach der Forderung einschließlich der Nebenforderungen, vgl. § 25 Abs. 1 RVG. Bei Anträgen des Schuldner...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebühren des RVG / D. Gebühren in der zweiten Instanz

Rz. 126 Gemäß § 64 Abs. 2 ArbGG kann Berufung beim Landesarbeitsgericht nur eingelegt werden, wenn sie in dem Urteil des Arbeitsgerichts zugelassen worden ist, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt,[83] wenn es in den Rechtsstreitigkeiten um das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses geht oder wenn es sich um ein Versä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Muster / A. Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (Fassung v. 1.2.2024)

Rz. 1 Vorbemerkung Auf der Basis der zweiten Fassung eines einheitlichen Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Jahre 2018 hat die Streitwertkommission unter Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge aus der Anwaltschaft, von Seiten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, von Seiten der Versicherungswirtschaft und aus der Richterschaft eine über...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erstattung der Gebühren / VI. Durchsetzung des Honorars

Rz. 51 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer auch von Kostenvorschussnoten gemäß § 9 RVG freizustellen hat. Verlangt der vom Versicherungsnehmer beauftragte Rechtsanwalt einen Vorschuss i.S.d. § 9 RVG, wird der Kostenbefreiungsanspruch gegenüber dem Rechtsschutzversicherer insoweit fällig.[84] Wie wichtig es auch bei rechts...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von A... / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der nachfolgenden Übersicht kann der sachliche Geltungsbereich der jeweiligen Abkommen über Soziale Sicherheit entnommen werden. Abkommen über Soziale Sicherheitmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Zu der Möglic... / 1 Gründe

I. Zwischen dem 8.3.2024 und dem 25.3.2024 verstarb in Köln Frau I. B. G. (im Folgenden: Erblasserin); sie war geschieden und hatte keine Kinder. Ihre Erben sind unbekannt. Zuvor war am 18.2.2024 Herr H.-R. R. vorverstorben, er war der Lebensgefährte der Erblasserin (im Folgenden: Lebensgefährte). Dieser wird laut gemeinschaftlichem Erbschein des AG Recklinghausen vom 5.7.202...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

A. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Beendigung des Verfahrens über die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses durch den Notar. Der Beschwerdeführer ist Alleinerbin der am 3.12.2018 verstorbenen Ehefrau … Die Erblasserin war Inhaberin einer Zahnarztpraxis. Im März 2018 schloss die Erblasserin und der Beschwerdeführer einen "Leihevertrag", mit dem festgestellt wurde,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2025, Probleme bei ... / I. Das Problem

Abtretung von Provisionsansprüchen aus der Versicherungsvermittlung Wir betreiben für unseren Mandanten die Zwangsvollstreckung und haben im Zuge dessen eine Zahlungsvereinbarung geschlossen. Die Schuldnerin ist selbstständige Handelsvertreterin für Versicherungen, darunter auch Personenversicherungen. In der Zahlungsvereinbarung hat sie ihre Einkünfte wie folgt abgetreten: Zi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2025, Probleme bei ... / II. Die Lösung

Bei der Abtretung muss der Geheimnisschutz beachtet werden Nach § 402 BGB ist der bisherige Gläubiger, d.h. vorliegend die Schuldnerin, verpflichtet, dem neuen Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die zum Beweis der Forderung dienenden Urkunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuliefern. Personenbezogene Daten unterli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2025, Umfang der Rec... / 2 Aus den Gründen:

A. Der Kl. steht bereits kein Anspruch auf Deckungsschutz nach § 125 VVG, § 25 VRB 2014 zu. 1. Die Parteien haben eine "Mehrfahrzeug-Verkehrs-Rechtsschutz inkl. Personen-Verkehrs-Rechtsschutz" Versicherung mit dem u.a. in § 25 VRB 2014 festgelegten Inhalt abgeschlossen … Der Versicherungsschutz erfasst allerdings – anders als die Kl. und ihm folgend das LG meinen – den hier i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2025, Praxis und Stra... / 3.1.1 Sachverhalt:

Die Familie verfügt über einen einzigen Pkw, für den die Ehefrau eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte. Der Ehemann kündigt die Vollkaskoversicherung und beantragt die Deckungsänderung zum 1.1.2015; ein entsprechender Versicherungsschein wird am 22.12.2014 ausgestellt. Die zu viel bezahlten Beträge werden seitens der Versicherung an den Ehemann erstattet. Im Oktober...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2025, Dread-disease ... / Leitsatz

1. Die von den AVB einer Schwere-Krankheiten-Versicherung verlangte fachärztliche Bescheinigung über das Fehlen bestimmter Fähigkeiten genügt zur Begründung eines Anspruchs auf Versicherungsleistungen nicht, solange sie sich nicht als zutreffend erwiesen hat. 2. Zum Beweis der Kausalität einer schweren Krankheit für Alltagseinschränkungen ist die Vernehmung der Ehefrau des Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2025, Regress des Kr... / 1 Aus den Gründen: “…

1. Das LG hat dem Beschwerdeführer zu Recht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten seiner Rechtsverteidigung i.S.v. § 114 ZPO versagt. Ein Haftpflichtversicherer ist dazu berechtigt, seinen Versicherungsnehmer im Innenverhältnis gemäß § 426 BGB, § 116 Abs. 1 Satz 3 VVG in Anspruch zu nehmen, wenn er an dessen Unfallgegner gemäß § 117 VVG geleistet h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2025, Dread-disease ... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Auszahlung der Versicherungsleistung aus einer Dread-Disease-Versicherung. Unter Ziff. 21 der dem Vertrag zugrunde liegenden AVB heißt es: “Abhängigkeit von einer dritten Person (ab 18. bis 65. Geburtstag): Bestätigung eines Facharztes über den Verlust der selbstständigen Existenz nach dem 18. und vor dem 65. Geburtstag, welcher dazu führte, dass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2025, Anwaltsregress ... / 1 Sachverhalt

Tatbestand: [1] Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz wegen anwaltlicher Falschberatung in Anspruch. Die Beklagte hat die Klägerin in ihrem Scheidungsverfahren vor dem Amtsgericht – Familiengericht – Freiburg im Breisgau vertreten. [2] Die Ehe der Beteiligten wurde am 9.10.2020 rechtskräftig geschieden. Der Versorgungsausgleich wurde im Rahmen des Scheidungsverfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2025, Schadensersatz... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger macht Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall am 6.6.2016 auf der L … zwischen … (Ort01) und … (Ort02) geltend. Der vom Beklagten zu 1 geführte und bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherte Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen … kollidierte bei dem Versuch, vor einer Linkskurve einen Bus zu überholen, frontal mit dem vom Kläger geführten Pk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2025, Beweis der Ent... / 2 Aus den Gründen:

“… 1. a) Der Bekl. konnte nicht nachweisen, dass ein Versicherungsfall i.S.v. Ziff. A.2.5 gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (im Folgenden: AKB) eingetreten ist. Wie das LG zu Recht festgestellt hat, ist dem Bekl. der Vollbeweis für das äußere Bild eines Diebstahls nicht gelungen, denn der Bekl. hat, auch bei bestehen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Voraussetzungen der Pflicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 2 Zunächst ist erforderlich, dass der Erbe entweder selbst (§ 2002 BGB), durch einen Vertreter, durch amtliche Aufnahme (§ 2003 BGB) oder auch durch Bezugnahme (§ 2004 BGB) ein Inventar formgültig errichtet hat.[4] Dabei kommt es nicht darauf an, ob ihm zuvor nach § 1994 BGB eine Inventarfrist gesetzt wurde.[5] Weiter muss ein Nachlassgläubiger die Abgabe der eidesstattl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen, eidesstattliche Versicherung

I. Voraussetzungen Rz. 7 Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Abs. 2 und 3) setzt zunächst die Erteilung der Auskunft voraus. Doch auch dann rechtfertigt selbst eine objektive Unvollständigkeit der Angaben noch nicht das Verlangen der eidesstattlichen Versicherung, erst recht nicht ein allg. Misstrauen.[24] Vielmehr müssen von dem Erben Gründe dargelegt und notfalls ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 9 Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Erben führt zunächst zur Vermeidung der ihm drohenden Folgen des Verlustes des Rechts der Haftungsbeschränkung (Abs. 3 S. 1). Außerdem ist er ab jetzt weitgehend davor geschützt, später noch einmal die eidesstattliche Versicherung abgeben zu müssen (Abs. 4). Auch das nicht "eidesstattlich versicherte Inventar" träg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Eidesstattliche Versicherung, § 2006 BGB

Rz. 8 Auch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 2006 BGB soll nach einer verbreiteten Auffassung[16] in den Fällen des § 2000 BGB nicht von dem Erben verlangt werden können. Nach einer anderen – im Vordringen befindlichen – Auffassung soll das Vorliegen der Voraussetzungen des § 2000 BGB die Möglichkeit eines Nachlassgläubigers, die eidesstattliche Versicherun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2006 Eidesstattliche Versicherung

Gesetzestext (1) Der Erbe hat auf Verlangen eines Nachlassgläubigers zu Protokoll des Nachlassgerichts an Eides statt zu versichern, dass er nach bestem Wissen die Nachlassgegenstände so vollständig angegeben habe, als er dazu imstande sei. (2) Der Erbe kann vor der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung das Inventar vervollständigen. (3) 1Verweigert der Erbe die Abgabe der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 11 Die Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung führt zur unbeschränkten Haftung des Erben demjenigen Nachlassgläubiger gegenüber, der die Eidesleistung verlangt hatte (Abs. 3 S. 1). Sie betrifft auch nur diejenige Forderung, die der Nachlassgläubiger in seinem Antrag angegeben hatte.[27] Darüber hinaus wird angenommen, dass die Weigerung auch den Wegfall der Volls...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 6. Eidesstattliche Versicherung

Rz. 44 Einen Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung hat der Pflichtteilsberechtigte nur, wenn Grund zu der Annahme besteht (und substantiiert behauptet wird),[243] dass das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt wurde.[244] Anzeichen hierfür können sich in erster Linie aus dem Verhalten des Verpflichteten ergeben, wenn er bspw. die Auskunft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Eidesstattliche Versicherung

Rz. 18 Besteht der Verdacht, dass das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt worden ist, hat der Erbschaftsbesitzer grundsätzlich an Eides statt zu versichern, dass er die Auskunft über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände nach bestem Wissen so vollständig wie möglich erteilt hat.[53] Es ist auf das Gesamtverhalten des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 5 Die eidesstattliche Versicherung ist "zu Protokoll des Nachlassgerichts" zu geben. Zuständig ist deshalb grundsätzlich das Nachlassgericht (§§ 342 Abs. 1 Nr. 9, 343 FamFG). In Baden-Württemberg richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach § 342 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 3a ZuVOJu (Zuständigkeitsverordnung Justiz – BW v. 24.8.2017). Nachlassgerichte sind danach diejenigen A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Entsprechende Anwendung auf die Fälle der Inventaruntreue (§ 2005 BGB) und der eidesstattlichen Versicherung (§ 2006 BGB)?

1. Inventaruntreue, § 2005 BGB Rz. 7 Liegen die unter den Rdn 3–6 genannten Voraussetzungen vor, kann der Erbe sein Recht zur Beschränkung der Haftung nicht (mehr) durch den fruchtlosen Ablauf einer Inventarfrist nach § 1994 Abs. 1 S. 2 BGB verlieren. Hatte der Erbe aber bereits vor dem Zeitpunkt der Anordnung der Nachlassverwaltung bzw. vor der Eröffnung des Nachlassinsolven...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Sonstige Versicherungen

Rz. 50 Sonstige Versicherungsverhältnisse gehen grundsätzlich dann auf den Erben über, wenn er Träger des versicherten Risikos wird. Dies ist bspw. bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung oder bei einer Hausratsversicherung der Fall.[176] Dient das Versicherungsverhältnis dagegen zur Abdeckung persönlicher Risiken des Erblassers selbst, wie die Berufshaftpflichtversicherung ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 16. Versicherungen und Verträge zugunsten Dritter

a) Lebensversicherungen Rz. 48 Bei Lebensversicherungen hat der Erblasser i.d.R. einen Bezugsberechtigten, zumeist den Ehepartner, benannt, der im Falle, dass der Tod vor Ende der Ablaufleistung eintritt, die Versicherungssumme erhält. Ist ein solcher Bezugsberechtigter benannt, so sind Ansprüche aus Lebensversicherungen nicht Nachlassbestandteil.[170] Ist hingegen kein Bezug...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Zuständiges Gericht und Vollstreckung

Rz. 9 Zuständig für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 410 Nr. 1, 413 FamFG). Gibt der Hausgenosse die eidesstattliche Versicherung freiwillig ab, braucht das Gericht die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht vollständig zu prüfen,[27] es muss aber klären, ob der Erbe die eidesstattliche Versicherung überhaupt verlang...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

(1) Der Erbe hat auf Verlangen eines Nachlassgläubigers zu Protokoll des Nachlassgerichts an Eides statt zu versichern, dass er nach bestem Wissen die Nachlassgegenstände so vollständig angegeben habe, als er dazu imstande sei. (2) Der Erbe kann vor der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung das Inventar vervollständigen. (3) 1Verweigert der Erbe die Abgabe der eidesstattli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Voraussetzungen

Rz. 7 Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Abs. 2 und 3) setzt zunächst die Erteilung der Auskunft voraus. Doch auch dann rechtfertigt selbst eine objektive Unvollständigkeit der Angaben noch nicht das Verlangen der eidesstattlichen Versicherung, erst recht nicht ein allg. Misstrauen.[24] Vielmehr müssen von dem Erben Gründe dargelegt und notfalls auch bewiesen werd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 8 Der Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328, 331 BGB) ist stets ein Rechtsgeschäft unter Lebenden.[37] Dabei schließen zwei Parteien, der Versprechende (z.B. Bank, Versicherung) und der Versprechungsempfänger (z.B. Schenker), einen Vertrag, in dem sie vereinbaren, dass ein Dritter nach dem Tod des Versprechungsempfängers (z.B. Schenkers) einen eigenen Anspruch auf eine Leist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Auskunft und Rechnungslegung

Rz. 31 Der Erbe ist nach den §§ 1990 Abs. 1, 260 BGB verpflichtet, dem Nachlassgläubiger ein Verzeichnis über den Bestand des Nachlasses vorzulegen und dieses u.U. durch eidesstattliche Versicherung zu bekräftigen. Auch ist er nach den §§ 259, 260, 666, 681 S. 2, 1978 Abs. 1, 1991 Abs. 1 BGB hierzu verpflichtet und darüber hinaus noch dazu, über seine Verwaltung des Nachlass...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das rechtzeitig errichtete Inventar begründet im Verhältnis des Erben zu den Nachlassgläubigern die Vermutung, dass zum Zeitpunkt des Erbfalls weitere Nachlassgegenstände als die angegebenen nicht vorhanden waren (§ 2009 BGB). Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inventars werden andererseits durch die Bestimmungen der §§ 2002, 2003 BGB nicht gewährleistet. Deshalb ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Weitere Gründe des Verlustes des Rechts zur Beschränkung der Haftung

Rz. 9 Die Inventaruntreue – als Institut des Verlustes der Möglichkeit der Haftungsbeschränkung – ist in § 2008 BGB nicht erwähnt. Nach allg. Auffassung gilt für sie jedoch das zur Fristversäumnis Geregelte entsprechend.[20] Jeder Ehegatte kann die vom anderen begangene Inventarverfehlung (Fristversäumnis oder Inventaruntreue) durch ein fristgerechtes und richtiges Inventar ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 21 Hat der Notar das Nachlassverzeichnis allein aufgrund der Erklärungen Dritter errichtet, ohne eigene Ermittlungen angestrengt zu haben und ohne in der Urkunde zum Ausdruck zu bringen, dass er für den Inhalt verantwortlich sein will, liegt kein ordnungsgemäßes Nachlassverzeichnis vor. Der Erbe hat somit die Möglichkeit wegen fehlender Erfüllung, den Klageweg zu bestrei...mehr