Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.4 Übernahmegewinn/Übernahmeverlust einer Personengesellschaft

Rz. 183 Der Übernahmegewinn bzw. Übernahmeverlust bei einer Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ergibt sich nach § 4 Abs. 4 UmwStG aus der Differenz zwischen dem Buchwert der Anteile der Kapitalgesellschaft und dem übertragenen Eigenkapital auf der Grundlage der fortgeführten (Buch-)Werte. Für die Anteile, die nicht bereits am steuerlichen Übert...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung: Zuständ... / Zusammenfassung

Überblick Wer sich selbstständig macht, muss sich bzw. sein Unternehmen bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Für Existenzgründer kommt nur die Anmeldung bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft oder der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in Betracht. Die Unternehmensgründung muss dem Unfallversicherungsträger innerhalb einer Woc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2.2 Steuerfreie vGA

Rz. 119 Es gibt Fälle, in denen die Hinzurechnung mit einer Kürzung korrespondiert, es also für die Körperschaft zu einer "steuerfreien" vGA kommt. Rz. 120 Praxis-Beispiel Beispiel Eine Kapitalgesellschaft veräußert eine Tochterkapitalgesellschaft (Buchwert 110; Teilwert bzw. Marktwert 200) für 160 an ihren Gesellschafter. I. H. d. Differenz zwischen dem Marktpreis und dem ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.5 Kapitalflussrechnung

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Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 13.1 Grundsachverhalte der handelsrechtlichen Offenlegung bzw. Hinterlegung

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 ABC der juristischen Person des öffentlichen Rechts

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Versicherung gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Rz. 112 Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist eine Schadensversicherung. Die Versicherungssumme muss der Höhe nach angemessen sein. Sie richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach Lage, Zustand, Größe und Alter des Gebäudes. Abgedeckt werden nur Gefahren, die von dem gemeinschaftlichen Eigentum ausgehen.[503] Hierbei handelt es sich im Wesentlich...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Weitere Versicherungen

Rz. 113 Auch der Abschluss einer Glasbruchversicherung bei großen und damit teuren Isolierscheiben sowie bei Glaseingangstüren (es sei denn, es besteht bereits eine Hausratsversicherung, die Glasbruch mit umfasst) oder der Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung bei der Lagerung von Heizöl kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Auch der Abschluss einer V...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Versicherungen (Abs. 2 Nr. 3)

1. Gebäudeversicherung Rz. 110 Nach Absatz 2 Nr. 3 gehört es zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung, das gemeinschaftliche Eigentum angemessen zum Neuwert zu versichern. Eine solche Versicherung ist heute eine einheitliche und verbundene Gebäudeversicherung. Sie heißt verbunden, weil sie die durch Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehenden Schäden abdeckt. Typi...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Gebäudeversicherung

Rz. 110 Nach Absatz 2 Nr. 3 gehört es zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung, das gemeinschaftliche Eigentum angemessen zum Neuwert zu versichern. Eine solche Versicherung ist heute eine einheitliche und verbundene Gebäudeversicherung. Sie heißt verbunden, weil sie die durch Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehenden Schäden abdeckt. Typischerweise sind das di...mehr

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Mustertexte / IX. Einstweilige Verfügung (Unterlassung einer baulichen Veränderung)

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.20: Einstweilige Verfügung (Unterlassung einer baulichen Veränderung) Amtsgericht Frankfurt am Main Postfach 10 01 01 60001 Frankfurt am Main Antrag in der Wohnungseigentumssache[50] der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main, vertreten durch die Verwalterin, die Walte...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3 Erneuter Abschluss eines privaten Krankenversicherungsvertrags

Eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse kommt nicht zustande, wenn sich im Einzelfall nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen für die vorrangige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) doch nicht erfüllt sind. In solchen Fällen ist es sinnvoll, bei dem privaten Krankenversicherungsunternehmen die Fortsetzung der gekündigten Vers...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Selbstbehalt

Rz. 114 In der Praxis wird häufig im Interesse einer niedrigen Prämie ein sog. Selbstbehalt (Eigenbeteiligung) vereinbart. Der Verwalter bedarf zu einer entsprechenden Einschränkung des Versicherungsschutzes regelmäßig einer Ermächtigung durch Vereinbarung oder Beschluss. Bei der verbundenen Gebäudeversicherung wird nicht selten ein Selbstbehalt vereinbart, also eine Summe, ...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1 Eintritt von Versicherungspflicht

Werden Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV), die bisher wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, beginnt damit auch die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Dies kann z. B. anlässlich der Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder einer nicht nur kurzzeitigen...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / III. Reihenfolge der Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 6 Folgende Vollstreckungsmaßnahmen kommen bei Wohngeldrückständen i.d.R. in Betracht:mehr

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Mustertexte / I. Begründung des Wohnungseigentums

Rz. 1 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Begründung durch vertragliche Teilungserklärung (§ 3 WEG) Verhandelt zu Frankfurt am Main, am 1.8.2024 Vor mir, dem unterzeichneten Notar Franz Maier im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main, erschienen heute:mehr

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Mustertexte / I. Verwaltervertrag

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.28: Verwaltervertrag Verwaltervertrag zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main – im Folgenden "Gemeinschaft" genannt – vertreten durch den mit Beschluss der Eigentümerversammlung vom 31.11.2023 zu TOP 3 zur Unterzeichnung dieses Vertrages ermächtigten Vorsitzenden des...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Zulässige Maßnahmen nach § 27 Abs. 1 WEG

Rz. 148 Ob eine Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahme nur von untergeordneter Bedeutung ist und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führt, ist im konkreten Einzelfall ausgehend von der Wohnungseigentumsanlage und den Interessen der Wohnungseigentümer (hierzu siehe Rdn 31 ff.) zu prüfen. Rz. 149 Bei wiederkehrenden Maßnahmen mit geringem Finanzvolumen wird man dies re...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Gesetzestext

Ist das Gebäude zu mehr als der Hälfte seines Wertes zerstört und ist der Schaden nicht durch eine Versicherung oder in anderer Weise gedeckt, so kann der Wiederaufbau nicht beschlossen oder verlangt werden.mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Versicherungsschutz

Rz. 111 Werden die GdWE oder der andere Wohnungseigentümer von einem Eigentümer gemäß Absatz 3 auf Ausgleich eines Schadens in Anspruch genommen, stellt dies nach Auffassung des BGH einen Haftpflichtfall dar, der von der Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer grundsätzlich erfasst ist, wenn nach den Versicherungsbedingungen zum Umfang des Versicherungsschutzes a...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 2 Familienangehörige

Rechtliche Grundlage für die Kündigung des privaten Krankenversicherungsvertrags ist § 205 Abs. 2 Satz 5 VVG. Eine Kündigung des privaten Krankenversicherungsvertrags ist auch für die Familienangehörigen eines privat krankenversicherten Beschäftigten möglich. Voraussetzung ist, dass dieser aus den oben genannten Gründen[1] krankenversicherungspflichtig wird und der Familiena...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Fallgruppen der Verwaltungskosten

Rz. 56 (Gemeinschaftliche) Kosten der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Anlagen wie beispielsweise Alarmanlagen, Anlagen im Wäscheraum, Brandmelder, Feuerlöscher Müllschlucker,[198] Blitzschutzanlagen und Schwimmbäder[199] sind umlagefähig nach § 16 Abs. 2 S. 1.[200] Rz. 57 Weiterhin zählen zu diesen Kosten der Ersatz der Aufwendungen für Notmaßnahmen i.S.d. § 18 Abs. ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Fehlen einer Schadensdeckung

Rz. 7 Ist der eingetretene Schaden vollständig durch eine Versicherung oder in anderer Weise gedeckt (Schadensersatzansprüche gegen Brandstifter, Rücklage, Entschädigung durch öffentliche Hand – ein Haus erhielt Schäden durch Absenkung infolge U-Bahn-Baus), besteht eine Verpflichtung zum Wiederaufbau, unabhängig von der Höhe des Schadens. Die Schadensdeckung muss aber tatsäc...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Gesetzestext

(1) Das Dauerwohnrecht ist veräußerlich und vererblich. Es kann nicht unter einer Bedingung bestellt werden. (2) Auf das Dauerwohnrecht sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Vorschriften des § 14 entsprechend anzuwenden. (3) Der Berechtigte kann die zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes und Grundstücks mitbenut...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / Zusammenfassung

Begriff Solange Bezieher von Kurzarbeitergeld noch Arbeitsentgelt von ihrem Arbeitgeber erhalten, sind sie in der gesetzlichen Sozialversicherung und Arbeitsförderung versichert. Soweit sie Arbeitsentgeltausfälle haben (das Arbeitsentgelt kann auch vollständig ausfallen), setzt die Sozialversicherung der Kurzarbeiter ein. Dies ist eine Versicherung für die ausfallenden Entge...mehr

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Mustertexte / XII. Beschluss – Einstweilige Verfügung

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.23: Beschlussformular – Einstweilige Verfügung Amtsgericht Frankfurt am Main Az.: _________________________ Beschluss In dem einstweiligen Verfügungsverfahren (volles Rubrum) Der _________________________ Antragsgegner _________________________ wird – wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung – gemäß der §§ 9...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Gesetzliche Einzelbeispiele (§ 19 Abs. 2 WEG)

Rz. 35 § 19 Abs. 2 WEG listet die früher in § 21 Abs. 5 WEG a.F. enumerierten Beispiele ordnungsmäßiger Verwaltung auf. § 19 Abs. 2 Nr. 1 (Hausordnung) und § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG (Instandhaltung und Instandsetzung) entsprechen mit der Ausnahme, dass § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG die Definition der Erhaltung für Instandhaltung und Instandsetzung aus § 13 Abs. 2 WEG übernimmt, wörtlich...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Allgemeine Grundsätze

Rz. 32 Die Möglichkeit der Teilnahme an Eigentümerversammlungen von einem anderen Ort aus setzt nicht die allgemeinen Regeln ihrer ordnungsgemäßen Durchführung außer Kraft. So kann nicht mit der Begründung, man könne ja von zu Hause aus teilnehmen, eine unzumutbare Zeit für ihre Durchführung gewählt werden. Ebenso muss der Versammlungsleiter wie bei einer Präsenzveranstaltun...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Gesetzestext

(1) Soweit die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer geregelt sind, beschließen die Wohnungseigentümer eine ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung. (2) Zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung gehören insbesonderemehr

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Mustertexte / X. Vollstreckungsantrag

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.21: Vollstreckungsantrag Amtsgericht Frankfurt am Main Postfach 10 01 01 60001 Frankfurt am Main Antrag In der Zwangsvollstreckungssache Der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main, vertreten durch die Verwalterin, die Walter GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Regelungsmöglichkeiten nach § 33 Abs. 4 WEG

Rz. 10 § 33 Abs. 4 WEG ermöglicht dingliche Regelungen und Umfang der Nutzungen, zur Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes, zur Tragung von Lasten, zur Versicherung des Gebäudes und zur Sicherheitsleistung gegenüber dem Grundstückseigentümer zu. Mit Ausnahme der Sicherheitsleistung gegenüber dem Grundstückseigentümer ­handelt es sich um dieselben Regelungsmöglichkei...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 3. Bisherige Vollstreckungskosten

Rz. 23 Soll die Zwangshypothek auch für Kosten bisheriger Vollstreckungsmaßnahmen eingetragen werden, bedarf es hierfür keines besonderen Titels (§ 788 Abs. 1 S. 1 ZPO). Es genügt, dem Grundbuchamt die Höhe der Kosten, den Grund ihrer Entstehung und deren Notwendigkeit unter Beifügung entsprechender Belege entsprechend § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO glaubhaft zu machen, soweit diese ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / C. Abweichende Vereinbarungen

Rz. 10 Nach § 10 Abs. 1 S. 2 können die Wohnungseigentümer in der Gemeinschaftsordnung oder einer anderen Vereinbarung von § 22 abweichende Regelungen treffen, weil nichts Abweichendes geregelt ist. In der Teilungserklärung oder in einer späteren Vereinbarung kann die Pflicht zum Wiederaufbau unabhängig vom Grad der Zerstörung und der Schadensdeckung vorgesehen werden. Ein M...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Haftung aus unerlaubter Handlung

Rz. 431 Ob der Verwalter Dritten unmittelbar auf Schadenersatz infolge einer unerlaubten Handlung haftet, hängt davon ab, ob und inwieweit er für Verletzungen an deren Rechten und Rechtsgüter verantwortlich ist. Rz. 432 Verletzt eine konkrete Handlung, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit steht, d.h. ein aktives Tun, des Verwalters die Rechte oder Rechtsgüter eines Dritte...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Rz. 42 Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Erwerber wirtschaftlich nicht in der Lage sein wird, seinen Beitrag zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu leisten[157] (§§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 1 und 2 Abs. 1 WEG) und sein Sondereigentum instand zu halten (§ 14 WEG). Dies ist etwa der Fall, wenn das Einkommen des Erwerbers unterhalb oder nur knapp oberhalb ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Prüfungspflicht des Zustimmungsberechtigten und Mitwirkungspflicht des Veräußerers

Rz. 53 Der Zustimmungsberechtigte – meist die Gemeinschaft – ist verpflichtet, das Vorliegen eines wichtigen Versagungsgrundes zu prüfen. Er muss dabei aber grundsätzlich auch Nachforschungen über die Person des Erwerbers und dessen Vermögensverhältnisse anstellen,[182] auch wenn die Gemeinschaftsordnung dies nicht bestimmt. Nachfragen gegenüber dem Veräußerer sind ratsam. D...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 3. Angaben zu Hauptforderung, Zinsen, Kosten der Rechtsverfolgung

Rz. 139 Zur Bezeichnung der Haupt- und Zinsforderung sollte im Versteigerungsantrag der Tenor des Titels, aus dem die Versteigerung beantragt werden soll, möglichst wortwörtlich wiedergegeben werden. Der Kapitalbetrag der bereits fällig gewordenen Zinsen muss nicht errechnet werden. Rz. 140 Soll nur wegen eines Teils der Hauptforderung vollstreckt werden, sollte dies im Verst...mehr

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D. Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten

Betriebskostenverordnung BetrKV vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346, 2347), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280) – Auszug – § 1 Betriebskosten (1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der N...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Ordnungsmäßige Verwaltung

Rz. 7 Ordnungsmäßig i.S.v. Absatz 1 sind alle Maßnahmen, die im Interesse aller Wohnungseigentümer – nicht nur Einzelner – auf die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechende Erhaltung, Verbesserung oder den entsprechenden Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums gerichtet sind. Eine Maßnahme erfolgt im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer, wenn sie ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Persönliche Dienstleistungen

Rz. 175 Persönliche Dienstleistungen des einzelnen Wohnungseigentümers sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Der Grundsatz, dass sonstige Leistungspflichten durch Beschlussfassung begründet werden können, trifft m.E. nicht zu. Es gilt nach der hier vertretenen Auffassung ein Belastungsverbot. Daraus folgt wiederum, dass einzelne Leistungspflichten wie beispielsweise Reini...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Vereinbarter Aufhebungsanspruch bei Zerstörung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 4 Ist die Wohnanlage ganz oder teilweise zerstört und besteht nach der Gemeinschaftsordnung und dem WEG keine Verpflichtung zum Wiederaufbau, kann die Aufhebbarkeit der Gemeinschaft gemäß § 11 Abs. 1 S. 3 durch Vereinbarung geregelt werden. Die Vereinbarung kann bereits vor der Zerstörung bestehen oder danach getroffen werden. Die Wohnungseigentümer können regeln, welche...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 5. Zwangsvollstreckung

Rz. 89 Die Zwangsvollstreckung eines auf Unterlassung gerichteten Urteils erfolgt nach § 890 ZPO durch Ordnungsgeld und Ordnungshaft. Der Gläubiger muss im Antrag darlegen, in welcher Weise der Schuldner nach Ordnungsmittelandrohung und Vollstreckbarkeit des Urteils schuldhaft der Unterlassungsverpflichtung zuwidergehandelt hat. Die Zuwiderhandlung ist substantiiert vorzutra...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Bonität

Rz. 53 Auch die Bonität des Verwalters stellt ein Kriterium zur Beurteilung seiner Eignung dar. Ob die finanzielle Lage des Verwalters die hinreichende Eignungsgewähr bietet, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles. Der Verwalter muss mit seinen finanziellen Mitteln sicherstellen können, dass er die Durchführung der Verwaltung auf Dauer, in der von ihm und durch die...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 4. Nicht vertretbare Handlungen (§ 888 ZPO)

Rz. 380 Unvertretbar ist eine Handlung, die nicht durch einen Dritten vorgenommen werden kann, wobei das Hindernis sowohl aus tatsächlichen als auch rechtlichen Gründen vorliegen kann.[271] Ansprüche, die vor der Reform zum 1.12.2020 häufig gegen den Verwalter gerichtet waren (z.B. auf Gewährung von Einsicht in Unterlagen), sind gegen den Verband zu richten und nach § 888 ZP...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 10. Versicherungskosten

Rz. 138 Zu den Betriebskosten zählen die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung (§ 2 Nr. 13 BetrKV). Hierzu zählen die Kosten der Feuer- und Haftpflichtversicherung, bei denen es sich zugleich um Kosten der ordnungsmäßigen Verwaltung handelt. Dies gilt m.E. gleichermaßen für sonstige Versicherungen. Versicherungsprämien können nach § 16 Abs. 2 S. 1 oder nach Wohn- und ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 5. Gebot der Rücksichtnahme

Rz. 115 Ein geschädigter Miteigentümer ist aufgrund der Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB), die sich aus der zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestehenden schuldrechtlichen Sonderverbindung ergibt, verpflichtet, nicht den schädigenden Miteigentümer auf Schadensausgleich in Anspruch zu nehmen, wenn der geltend gemachte Schaden Bestandteil des...mehr

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A. Grundbuchordnung

Vom 24. März 1897 (RGBl. I 1897, S. 139), Amtl. Gliederungsnummer: 315–11 in der Fassung vom 26.5.1994 (BGBl. I S. 1114), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 63) – Auszug – Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 (1) Die Grundbücher, die auch als Loseblattgrundbuch geführt werden können, werden von den Amtsgerichten geführt (Gr...mehr

Beitrag aus der verein wissen
E-Mobilität: Rechnen sich E... / 2 Investitionsrechnung als Entscheidungsgrundlage

Jeder, der schon einmal eine Investitionsrechnung durchgeführt hat, weiß, dass sich beim Heranziehen aller rechenbaren Größen oft überraschende Ergebnisse präsentieren. Das trifft auch bei einem Vergleich der Vorteilhaftigkeit von E-Autos, Hybriden bzw. Diesel oder Benzinern zu. Die Anschaffungsausgaben sind zwar ein wichtiges, jedoch nicht das ausschlaggebende Kriterium. Vi...mehr